Realsteuern und Hebesätze
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- Julian Schneider
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1 Realsteuern und Hebesätze Die Gewerbesteuer und die sind Realsteuern, die als Gemeindesteuern von den Gemeinden erhoben werden. Jede Gemeinde hat sowohl für die Gewerbesteuer als auch für die ein Hebesatzrecht. Die Hebesätze werden jährlich im Rahmen der kommunalen Haushaltsberatungen neu festgesetzt. Hierdurch hat die Gemeinde die Möglichkeit, Einfluss auf die Höhe der durch die Unternehmen zu leistenden Abgaben zu nehmen. Es existieren drei unterschiedliche Hebesätze: Hebesatz der Gewerbesteuer; Hebesatz A (für Betriebe der Land- und Forstwirtschaft); Hebesatz B (für die meisten sonstigen Grundstücke). Mit dem Gewerbesteuerhebesatz, der mindestens 200 % betragen muss, konkurrieren die Gemeinden um die Standortwahl der Unternehmen, die wesentlich mitbestimmt wird durch die Höhe der zu zahlenden Gewerbesteuer. Die Gemeinden betreiben also aktive Standortpolitik und müssen abwägen zwischen Steuermehreinnahmen und Attraktivität für Gewerbebetriebe, Landwirte und Gebäudeeigentümer. Gewerbesteuer Jeder in Deutschland betriebene Gewerbebetrieb unterliegt grundsätzlich der Gewerbesteuer. Gewerbebetriebe sind gewerbliche Unternehmen im Sinne des Einkommenssteuerrechts und jede Kapitalgesellschaft, die schon kraft Rechtsform Gewerbebetrieb ist. Eine gewerbliche Tätigkeit setzt voraus eine auf Dauer angelegte selbständige Tätigkeit, die mit Gewinnerzielungsabsicht und in Beteiligung am allgemeinen wirtschaftlichen Verkehr ausgeübt wird. Wirtschaftliche Tätigkeiten, die in Ausübung von Land- und Forstwirtschaft oder in Ausübung eines sog. freien Berufs (z.b.: Ärzte, Rechtsanwälte, Wirtschaftsprüfer) erbracht werden, sind nicht gewerbesteuerpflichtig. Steuersubjekt bei Personenunternehmen ist der Unternehmer, also derjenige für dessen Rechnung das Gewerbe betrieben wird. Bei Kapitalgesellschaften ist die Gesellschaft der Steuerschuldner. Steuerberechtigt ist die Gemeinde, in der eine Betriebsstätte unterhalten wird. Der Gewerbesteuerhebesatz wird jährlich neu von den Gemeinden festgesetzt. Die Gewerbesteuerpflicht beginnt bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften in dem Zeitpunkt, in dem alle Voraussetzungen zur Annahme eines Gewerbebetriebes erfüllt sind und endet mit der Einstellung des Betriebes. Für Kapitalgesellschaften beginnt die Gewerbesteuerpflicht mit der Eintragung in das Handelsregister und endet erst mit der Niederlegung jeglicher Tätigkeit. Besteuerungsgrundlage für die Gewerbesteuer ist bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften der einkommenssteuerliche Gewinn, bei Kapitalgesellschaften der körperschaftssteuerliche Gewinn. Gewerbesteuererklärungen müssen beim Finanzamt eingereicht werden. Das Finanzamt ermittelt aus dieser Erklärung den Steuermessbetrag und teilt diesen der Gemeinde mit, in welcher sich der Gewerbebetrieb befindet. Zur Ermittlung des Steuermessbetrages wird der Gewerbeertrag mit der Steuermesszahl multipliziert. Die Steuermesszahl ist ein bundeseinheitlich festgesetzter Prozentsatz. Die Gemeinde errechnet und setzt die Gewerbesteuer im Gewerbesteuerbescheid fest, indem sie den Gewerbesteuermessbetrag mit ihrem eigenen Hebesatz multipliziert.
2 Bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften ist der Gewerbeertrag um einen Freibetrag in Höhe von ,00 zu kürzen. Bei bestimmten sonstigen juristischen Personen liegt dieser Freibetrag bei 3.900,00. Für Kapitalgesellschaften gibt es dagegen keinen Freibetrag. Besteuerungsobjekt der ist der in Deutschland liegende Grundbesitz. Die gehört zu den ältesten Formen der direkten Besteuerung, sie wird von den Gemeinden erhoben. Die ist als Realsteuer objektbezogen ausgestaltet und berücksichtigt nahezu ausnahmslos nicht die persönlichen Verhältnisse des Grundeigentümers. Zum Grundbesitz gehören Betriebe der Land- und Forstwirtschaft sowie alle bebauten oder bebaubaren Grundstücke. Bei bebauten Grundstücken gehört die zu den Betriebskosten, im Bereich des sozialen Wohnungsbaus zählt sie zur Kaltmiete. Gesetzlich geregelt ist die im gesetz. Für die Bewertung des Grundstücks findet das Bewertungsgesetz Anwendung. Für die Berechnung der ermittelt das Finanzamt zunächst den Wert des Grundvermögens nach dem Bewertungsgesetz, regelmäßig nach dem Ertragswertverfahren. Das Finanzamt erlässt einen Einheitswertbescheid, der unabhängig ist von der Grundstücksart, dem Alter des Hauses und der Ausstattung des Hauses. Auf der Basis des Einheitswertes ermittelt das Finanzamt den messbetrag durch Multiplikation mit der Steuermesszahl. Das Finanzamt teilt den Steuermessbetrag der Gemeinde mit, in der das Grundstück liegt. Die Gemeinde multipliziert den Steuermessbetrag mit dem von der Gemeindevertretung beschlossenen hebesatz und setzt die durch den bescheid fest.
3 Realsteuerhebesätze 2016 in den Bezirken der Industrie- und Handelskammern Kassel und Fulda Angaben ohne Gewähr nach Mitteilung der Kreisverwaltungen in den Kammerbezirken Stand: August 2016 Hinweis: Kursiv und fett gesetzte Zahlen sind vorläufig, Haushalte sind bei diesen Kommunen noch nicht endgültig verabschiedet. Bei den freien Feldern für 2016 liegen noch keine beschlossenen Haushalte vor.
4 Realsteuerhebesätze der Stadt Kassel Kassel Realsteuerhebesätze der Gemeinden im Landkreis Hersfeld-Rotenburg Alheim Bad Hersfeld Bebra Breitenbach a. H Cornberg Friedewald Hauneck Haunetal Heringen/Werra Hohenroda Kirchheim Ludwigsau Nentershausen Neuenstein Niederaula Philippsthal/Werra Ronshausen Rotenburg/Fulda Schenklengsfeld Wildeck
5 Realsteuerhebesätze der Gemeinden im Landkreis Kassel Ahnatal Bad Emstal Bad Karlshafen Baunatal Breuna Calden Espenau Fuldabrück Fuldatal Grebenstein Habichtswald Helsa Hofgeismar Immenhausen Kaufungen Liebenau Lohfelden Naumburg Nieste Niestetal Oberweser Reinhardshagen Schauenburg Söhrewald Trendelburg Vellmar Wahlsburg Wolfhagen Zierenberg
6 Realsteuerhebesätze der Gemeinden im Landkreis Marburg/Biedenkopf 1 Amöneburg Angelburg Bad Endbach Biedenkopf Breidenbach Cölbe Dautphetal Ebsdorfergrund Fronhausen Gladenbach Kirchhain Lahntal Lohra Marburg/Lahn Münchhausen Neustadt Rauschenberg Stadtallendorf Steffenberg Weimar Wetter Wohratal Zum IHK-Bezirk Dillenburg gehören die Städte und Gemeinden Angelburg, Bad Endbach, Biedenkopf, Breidenbach, Dautphetal, Gladenbach und Steffenberg.
7 Realsteuerhebesätze der Gemeinden im Landkreis Schwalm-Eder Bad Zwesten Borken (Hessen) Edermünde Felsberg Frielendorf Fritzlar Gilserberg Gudensberg Guxhagen Homberg (Efze) Jesberg Knüllwald Körle Malsfeld Melsungen Morschen Neuental Neukirchen Niedenstein Oberaula Ottrau Schrecksbach Schwalmstadt Schwarzenborn Spangenberg Wabern Willingshausen
8 Realsteuerhebesätze der Gemeinden im Landkreis Waldeck-Frankenberg Allendorf/Eder Bad Arolsen Bad Wildungen Battenberg/Eder Bromskirchen Burgwald Diemelsee Diemelstadt Edertal Frankenau Frankenberg/Eder Gemünden (Wohra) Haina (Kloster) Hatzfeld/Eder Korbach Lichtenfels Rosenthal Twistetal Vöhl Volkmarsen Waldeck Willingen (Upland)
9 Realsteuerhebesätze der Gemeinden im Landkreis Werra-Meißner Bad Sooden-Allendorf Berkatal Eschwege Großalmerode Herleshausen Hessisch Lichtenau Meinhard Meißner Neu-Eichenberg Ringgau Sontra Waldkappel Wanfried Wehretal Weißenborn Witzenhausen
10 Realsteuerhebesätze der Gemeinden im Landkreis Fulda Bad Salzschlirf Burghaun Dipperz Ebersburg Ehrenberg/Rhön Eichenzell Eiterfeld Flieden Fulda Gersfeld/Rhön Großenlüder Hilders Hofbieber Hosenfeld Hünfeld Kalbach Künzell Neuhof Nüsttal Petersberg Poppenhausen/Wasserk Rasdorf Tann/Rhön
Realsteuern und Hebesätze
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Stand : , 09:43
06411000 DARMSTADT, WISSENSCHAFTSSTADT 254.700.000,00 06413000 OFFENBACH AM MAIN, STADT 564.000.000,00 818.700.000,00 06434000 HOCHTAUNUSKREIS 121.000.000,00 06434007 NEU-ANSPACH, STADT Hochtaunuskreis
Tennisbezirk Nordhessen vorläufige Gruppeneinteilung 2015 Stand Liga Rang VNr Team
BOL D00 (6er) 1 3104 Kasseler TC 31 M: 4 2 3321 MSG Johannes./Haunet./Kalkobes G: 1 3 3212 SGT Baunatal 3 4 3427 FTC Beiseförth BA D00 (6er) 1 3217 MSG FSV Dörnhagen/Bergshausen M: 5 2 3232 TG Habichtswald
Grundsteuer B hessischer Städte und Gemeinden Entwicklung (Hebesätze in %)
Aarbergen 280 280 300 360 80 29% Abtsteinach 260 280 280 360 100 38% Ahnatal 330 390 390 390 60 18% Alheim 300 310 395 500 200 67% Allendorf (Eder) 250 250 295 310 60 24% Allendorf (Lumda) 270 400 400
Stand , 15:18 Uhr
06439001 AARBERGEN Rheingau-Taunus-Kreis 17.09.2018 2.100.000,00 2.100.000,00-06635002 BAD AROLSEN, STADT Landkreis Waldeck-Frankenberg 17.09.2018 6.850.000,00 6.850.000,00-06633006 BAD EMSTAL Landkreis
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Inhaltsverzeichnis - allgemeine Wirtschaftsdaten Seite Fläche und Bevölkerung 3 Beschäftigung 4 Arbeitsmarkt 5 Bruttowertschöpfung 6 Gewerbeanzeigen 7 Insolvenzen 8 IHK-zugehörige Unternehmen (Gewerbetreibende)
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Kommunale Steuern hessischer Städte und Gemeinden im Jahr 2013
Aarbergen 330 200 280 nein 50,00 300,00 nein ja nein nein Abtsteinach 320 (+10) 300 (+35) 280 (+20) nein 30,00 300,00 nein ja nein nein Ahnatal 380 390 (+70) 390 (+60) nein 80 (+20) 320 (+20) nein ja nein
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Beurteilung der finanziellen Leistungsfähigkeit von Kommunen anhand des kommunalen Auswertungssystems Hessen kash
411000 Darmstadt 75,00 5,00 70,00 412000 Frankfurt am Main 48,75 58,75-10,00 413000 Offenbach am Main 0,00 0,00 0,00 414000 Wiesbaden, Landeshauptstadt 71,25 71,25 0,00 431001 Abtsteinach 75,00 75,00 0,00
Auflistung der hessischen Städte und Gemeinden:
Auflistung der hessischen Städte und Gemeinden: 1. Aarbergen 2. Absteinach 3. Ahnatal 4. Alheim 5. Allendorf(Eder) 6. Allendorf(Lu.) 7. Alsb.-Hähnlein 8. Alsfeld 9. Altenstadt 10. Amöneburg 11. Angelburg
HESSENKASSE Gesamtübersicht Entschuldungs- und Investitionsprogramm. Entschuldungsprogramm Ablösungshöchstbetrag
Gesamtübersicht Entschuldungs- und AARBERGEN 2.100.000 ABTSTEINACH 833.333 AHNATAL 1.972.816 ALHEIM 800.000 912.057 ALLENDORF (LUMDA), STADT 926.621 ALSBACH-HAEHNLEIN 1.557.805 ALSFELD, STADT 4.505.879
Großbäckerei. Abwasser + versiegelte Fläche. Gesamt. Euro/Jahr
Großbäckerei Heuchelheim 29.195,00 22.646,00 51.841,00 Mühlheim am Main 22.447,93 30.368,00 52.815,93 Einhausen 15.594,60 37.460,00 53.054,60 Raunheim 22.563,00 30.580,00 53.143,00 Fernwald 26.862,00 28.384,00
Abwasser + versiegelte Fläche Euro/Jahr
Spedition Gemeinde / Stadt Bad Salzschlirf 1.915,92 3.902,80 5.818,72 Melsungen 2.093,32 3.814,10 5.907,42 Friedberg 3.173,70 3.175,46 6.349,16 Linden 2.492,84 3.902,80 6.395,64 Frankfurt am Main 3.374,37
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HESSENKASSE Gesamtübersicht Entschuldungs- und Investitionsprogramm. Entschuldungsprogramm HESSENKASSE Gesamtbetrag Entschuldung
4000 Darmstadt, Wissenschaftsstadt 254.700.000 42000 Frankfurt Am Main, Stadt 43000 Offenbach Am Main, Stadt 564.000.000 44000 Wiesbaden, Landeshauptstadt 43000 Landkreis Bergstraße 62.200.000 4300 Abtsteinach
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HessischesAmt fürversorgung undsoziales A Aarbergen Rheingau-Taunus- Wiesbaden Wiesbaden Abtsteinach Landkreis Bergstraße Darmstadt Darmstadt Ahnatal Landkreis Kassel Kassel Kassel Albshausen Werra-Meißner-
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Kommunale Überschüsse 2014 (Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt)
Kommunale Überschüsse 2014 (Quelle: Hessisches Statistisches Landesamt) Aarbergen -997.159 1.408.657 Allendorf (Eder) 869.288 565.717 Allendorf (Lumda), 123.893 348.384 Amöneburg, -651.159 289.812 Angelburg
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Gemeinde / Stadt Lankreis IHK Bezirk Frischwasser Preis/ Abwassergebühr/-preis (brutto) Summe Niederschlagswasser- Gebühr brutto in /m3 in /m3 Frischwassermenge gebühr in /m2 pro Jahr Einhausen Bergstraße
Steuereinnahmen* der hessischen Gemeinden Gemeinde. ( ) insgesamt je Einwohner Euro
Steuereinnahmen* der hessischen Gemeinden 2013 Gemeinde Einwohner** Steuereinnahmen* (30.06.2013) insgesamt je Einwohner Euro Aarbergen 5.938 3.711.190 625 Abtsteinach 2.432 2.074.829 853 Ahnatal 7.961
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Internetadressen der Ortsgerichte im Amtsgerichtsbezirk Kassel Ansprechpartner der Ortsgerichte sowie Sprechzeiten erfahren Sie bei der Stadtbzw. Gemeindeverwaltungen, sowie auf deren Internetseiten. Ahnatal
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Ortsverzeichnis Wo fährt was?
Wo fährt was? ( ) = Halt einzelner Fahrten * = Orte außerhalb des -Gebietes BVO = Busverkehr Ostwestfalen GmbH EW = EW Bus GmbH RMV = Rhein-Main-Verkehrsverbund GmbH VSN = Verkehrsverbund Süd-Niedersachsen
Link zum Online-Wahlscheinantrag
Stadt/Gemeinde Ahnatal Allendorf (Lumda) Alsbach-Hähnlein Alsfeld, Stadt Altenstadt Angelburg Aßlar Babenhausen, Stadt Bad Arolsen Bad Karlshafen Bad Nauheim Bad Orb Bad Vilbel, Stadt Bad Wildungen Bad
Kindertagesstätten / Kindergärten
ELISABETH-KNIPPING-SCHULE Abteilung Sozialpädagogik Mombachstr. 14, 34127 Kassel, Tel.: 0561-820129-10, Abteilungsleiterin Dr. M. van den Hövel, 0561-820129-16 Praxisstellenliste Stand: September 2014
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