Leitfaden zur Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (Sonderabfall) an der Universität Konstanz

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1 Leitfaden zur Entsorgung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (Sonderabfall) an der Universität Konstanz Universität Konstanz Bereich Sonderabfall Annahme: Dienstag und Freitag von 13:15 bis 14:15 Raum M 558 Rampe Chemieinnenhof Auskunft Dr. Werner Sulger Tel Raum M 514 und Personenruf 8101 Beratung: werner.sulger@uni-konstanz.de Andreas Keller Tel Raum M a.keller@uni-konstanz.de Ursula Locher Tel Raum M ursula.locher@uni-konstanz.de Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

2 Definition Sonderabfall Als Sonderabfälle bezeichnet man Abfälle, die nach Art, Beschaffenheit oder Menge in besonderem Maße gesundheits-, luft- oder wassergefährdend, explosibel oder brennbar sind, oder Erreger übertragbarer Krankheiten enthalten oder hervorbringen können ( 41 Abs.1 des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-/AbfG) vom (BGBl I S. 2705). Diese Abfälle werden daher als besonders überwachungsbedürftige Abfälle bezeichnet. Sonderabfallarten nach TA Abfall Anh. C Katalog der besonders überwachungsbedürftigen Abfälle Abfallschlüsselnr. Bezeichnung Lösemittelabfälle halogenfrei Lösemittelabfälle halogenhaltig Schwermetallabfälle fest Aufsaugmassen, Filterrückstände Putz- und Wischtücher Fotochemikalien (Entwickler) Fotochemikalien (Fixierer) Chemikalienverunreinigte Plastikabfälle Altchemikalien organisch Altchemikalien anorganisch Säureabfälle Laugenabfälle Altöl Ethidiumbromidabfälle flüssig Gele

3 Vermeidung von Abfällen Die Entsorgung von Sonderabfällen kostet sehr viel Geld. Sonderabfälle sollten daher soweit wie möglich vermieden oder wiederaufgearbeitet werden (z. B. Redestillation gebrauchter Lösemittel). Nicht verunreinigte Wischtücher, Plastikabfälle etc. sowie sorgfältig gereinigte Chemikaliengebinde können im Auspackraum M 541 entsorgt werden. (es dürfen keine Gerüche mehr feststellbar sein. Vermeidung von unnötigen Chemikalienbestellungen Es wird gebeten, bei Neubestellungen von Gefahrstoffen zuerst in der Gefahrstoffbörse von DAMARIS nachzuforschen, ob der Stoff bereits vorhanden ist. Deklaration der Sonderabfälle Für alle Sonderabfälle muss ein Begleitschreiben ausgefüllt werden, auf dem Abfallerzeuger, Abfallart und die Zusammensetzung deklariert werden. Die Begleitzettel zu den Sonderabfällen finden Sie zum Download auf unserer Webseite. Abfälle unbekannter Zusammensetzung und/oder unbekannter Herkunft werden nur in Ausnahmefällen angenommen. Lösemittelabfälle Lösemittelabfälle werden getrennt in halogenhaltige und halogenfreie Lösemittel angenommen. Für die Abgabe kommen 5 l und 10 l Plastikkanister zum Einsatz, welche vom Bereich Sonderabfall ausgegeben werden. Zu jedem Kanister ist ein Begleitzettel auszufüllen, bei dem Arbeitsgruppe, Abfallerzeuger und Inhalt des Kanisters anzugeben sind. Lösemittelabfälle müssen einphasig sein. Die Behälter dürfen mit maximal 10 l befüllt werden, sodass für eine Ausdehnung noch ein Sicherheitsvolumen bleibt. Die Behälter müssen fest verschlossen sein und dürfen außen nicht verschmutzt sein. Der Anlieferer ist für die korrekte Kennzeichnung (Etikettierung) der anzuliefernden Gebinde verantwortlich (siehe Gefahrstoff-, Gefahrgutverordnung).

4 Altchemikalien Einzelchemikalien oder kleinere Bestände die nicht im Gefahrstoffverzeichnis DAMARIS erfasst sind, müssen auf dem Begleitzettel aufgeführt und mit Mengenangaben versehen werden. Für Bestände an Altchemikalien, die mit DAMARIS erfasst sind, ist es nicht notwendig einen Begleitzettel auszufüllen (insbesondere bei größeren Altchemikalienbeständen z.b. im Rahmen einer AG-Auflösung eine erhebliche Erleichterung). Diese können dann innerhalb DAMARIS in den sog. virtuellen Raum (dieser ist für jede AG eingerichtet) verschoben werden. Anschließend ist die Liste auszudrucken und zusammen mit den Chemikalien im Sonderabfalllager abzugeben. Das Sonderabfalllager hat Zugriff auf diesen virtuellen Raum und wird die Eingaben nach Bearbeitung (Aufnahme in den Gefahrstoffbörsenbestand oder Entsorgung) wieder löschen, so dass er für die nächste Entsorgung wieder zur Verfügung steht. Bei Unklarheiten finden Sie eine genaue Anleitung im Illias-E-Learning-Modul Sonderabfall - Entsorgung von Gefahrstoffen mit Damaris Gehen Sie nach der Anmeldung auf: Sicherheitsunterweisungen für betroffenen Personenkreis Sonderabfall. (Zugang zu Illias auch über die Internetseiten des Sonderabfalllagers) Glasabfälle Angenommen wird weißes Laborglas (keine Trinkgläser, Getränkeflaschen, Lebensmittelverpackungen, etc.), das in sauberem Zustand sein muss. Braune Laborglasflaschen können ebenfalls in gereinigtem Zustand abgegeben werden. Chemikalienverunreinigte Plastikabfälle Dazu gehören kontaminierte Plastikhandschuhe, Eppendorfhütchen, Plastikküvetten, Plastikpipetten etc.. Nicht in den chemikalienverunreinigten Plastikabfall gehören leere Chemikaliengebinde aus Kunststoff. Diese sind nach Säuberung in der zentralen Abfallsammelstelle zu entsorgen. Aufsaugmassen

5 Dazu gehören vor allem kontaminierte Filterhilfsmittel, Trockenmittel, Adsorbentien und sonstige feste Betriebsmittel. Putz- und Wischtücher Unter Putz- und Wischtücher versteht man mit Chemikalien verunreinigte Papiertücher und Stofflappen. Schwermetallabfälle Schwermetallabfälle werden nur in fester Form angenommen. Schwermetalle in Lösung müssen ausgefällt und abfiltriert werden. Nicht deklarierte Abfälle Ein großes Problem stellen Abfälle mit unbekanntem Inhalt dar. Sie sind schwierig zu entsorgen und stellen ein Gefährdungsrisiko für die Mitarbeiter dar. Es sollte daher darauf geachtet werden, dass keine solchen Altlasten anfallen.

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