Entsorgung. Organisatorisches Abfall Allgemein
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- Jörn Brinkerhoff
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1 Entsorgung Organisatorisches Abfall Allgemein
2 Organisatorisches: Abgabe nur nach telefonischer Absprache Richttage Montag, Mittwoch und Donnerstag
3 Abfall allgemein: Alle Gebinde müssen außen sauber und dicht verschlossen sein. Die Gebinde dürfen maximal zu 90% befüllt werden. In Gebinden mit flüssigen gefährlichen Abfällen dürfen sich weder Bodensatz noch Festkörper befinden. Alle Gebinde müssen mit einem entsprechenden Etikett und falls erforderlich, mit den nötigen Gefahrgutaufklebern gekennzeichnet sein (Hilfe - Abgabezettel).
4 Beispiel für die erforderlichen Etiketten anhand des Grünen Abgabezettel Notwendig: + +
5 Abfall allgemein: Die aktuellen Abgabezettel müssen korrekt und vollständig ausgefüllt sein und mit dem Inhalt übereinstimmen. Auf alle Kanister gehört leserlich der Name des Laborverantwortlichen und das Abgabedatum. Diese müssen mit dem Abgabezettel übereinstimmen. Tonnen bitte nicht beschriften
6 Abfall allgemein: Essigester/Diethylether Kanister nur ausgedampft und ohne Etiketten, mit anderem Abfall abgeben. alle Etiketten können im Magazin zu Ausgabezeiten geholt werden. Chemikalien nur nach Rücksprache
7 Chemikalien- abgabe
8 kontaminierter Laborglasbruch - rote Tonne verunreinigte Betriebsmittel - weiße Tonne
9 kontaminierter Laborglasbruch rote Tonne nur Glas kontaminiert ohne Deckel restentleert keine Flüssigkeiten TONNE NICHT BESCHRIFTEN
10 verunreinigte Betriebsmittel weiße Tonne Verunreinigte Betriebsmittel (Tücher, Handschuhe, Schläuche, Kittel ) Leere, OFFENE Behältnisse von Chemikalien (kein Glas), die noch Restanhaftungen aufweisen, mit dem Aufkleber RESTENTLEERT versehen. leere Behältnisse von Chemikalien (kein Glas), die sauber gemacht, keine Restanhaftungen aufweisen (also nicht kontaminiert) und unkenntlich gemacht wurden, können auch über den Restmüll entsorgt werden
11 verunreinigte Betriebsmittel weiße Tonne Kanülen, Glaspipetten in bruchsicheren Plastikbehältern mit Deckel (z.b. leere Merck- 2,5 KG-Kunststoffbehälter) verschlossen und mit dem entsprechendem Aufkleber versehen. Sichtbar reinlegen.
12 verunreinigte Betriebsmittel weiße Tonne keine Flüssigkeiten keine Spraydosen kein Glas (Ausnahme Glaspipetten: siehe oben) TONNE NICHT BESCHRIFTEN
13 Kanister Auf alle Kanister gehört leserlich der Name des Laborverantwortlichen und das Abgabedatum. Diese müssen mit dem Abgabezettel übereinstimmen.
14 Säure: ph-wert < 6 anorganische Säuren, sowie Gemische dieser Säuren keine hochkonzentrierten oder organischen Säuren, keinerlei organische Bestandteile bzw. Carbonsäuren wie Essigsäure, Benzoesäure usw. auf keinen Fall Cyanid ( CN- ) Nur abreagierte Gemische abgeben (keine Gasentwicklung) ph- Wert auf den Kanister schreiben
15 Laugen: ph-wert > 9 Laugen, auch als Gemisch, mit anorganischen oder organischen Inhaltsstoffen. Alkalische Lösungen mit einem ph-wert > 9 keine Entwicklerlösungen (gibt es extra) keine Lösungen flüchtiger Amine (z.b. Methylamin) ph- Wert auf den Kanister schreiben
16 Waschwasser: 9 > ph-wert > 6 wässrige Lösungen mit anorganischen Salzen oder organischen Puffersubstanzen, verdünnte Schwermetalllösungen, separat gesammelte organische Säuren in wässrigen Lösungen (beachte "Einzuhaltende Parameter") keine Kühlflüssigkeiten mit Frostschutzmitteln, lösemittelhaltigen Lösungen, konzentrierten Säuren und Laugen Achtung: separat gesammelte organische Säuren in wässrigen Lösungen dürfen abweichende ph-werte haben - unbedingt angeben!! ph- Wert auf den Kanister schreiben
17 Altöl: Altöle aus Pumpen, Motoren und sonstigen Geräten, sowie überlagerte Chargen, Ölbäder keine Altöle aus Kältemaschinen, PCB- und PCPhaltige Öle, Öl-Wasser-Gemische, Emulsionen, Lösemittel, Wasser, Metallspäne, andere Feststoffe sowie verunreinigte Arbeitsmittel Achtung: Alle Gebinde mit Ölabfällen und Emulsionen dürfen im Rahmen der Routineentsorgung kein PCP (Phenylcyclohexylpiperidin) und keine PCB (Polychlorierte Biphenyle) enthalten.
18 Halogenfreie Lösemittel: rot keine halogenierte Lösemittel Beilsteinprobe!!! keine wässrigen Lösungen organischer Verbindungen keine Lösemittelgemische mit einem Methanol - Gehalt höher 3%, oder Acetonitril
19 Halogenfreie Lösemittel: giftig - blau Alle Lösemittelgemische mit einem Methanol - Gehalt höher 3% und Acetonitril keine halogenierten Lösemittel Beilsteinprobe!!! keine wässrigen Lösungen organischer Verbindungen keine Lösemittelgemische mit einem Methanol - Gehalt kleiner 3%
20 Halogenorganische Lösemittel: grün Methylenchlorid, Chloroform, Tri- und Perchlorethylen sowie alle Gemische dieser Lösemittel untereinander und mit nicht halogenierten Lösemitteln. Halogenierte Destillationsrückstände aus Aufarbeitungen, aus dem Lösemittelrecycling, Destillationssümpfe, halogenierte Rückstände aus Reaktionen keine halogenierten Lösemitteln oder Destillationsrückstände wässriger Lösungen organischer Verbindungen, keine Fluoride keine Stoffe aus der Substanzliste aus der Verordnung (EG) Nr.2037/2000 des Europäischen Parlaments und des Europäischen Rates vom 29. Juni 2000
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