INFOMAPPE. Berufsorientierung an der JACS. Materialsammlung. Betriebspraktikum

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1 INFOMAPPE Berufsorientierung an der JACS Materialsammlung Betriebspraktikum

2 Ablaufplan Betriebspraktikum Phasen Zuständigkeit wann? Formulare Praktikumssuche Schüler/Lehrkräfte möglichst bis Weihnachten, spätestens bis Ostern Bestätigung danach: Elternbrief Elterninformation Klassenlehrer/ Lehrkräfte - Jg. 8 bei Elternabend - nach Ostern Erinnerung - Anlage 1 - optional Vorlage Elternbrief Ah Prüfung der Betriebe (Praktikum hier sinnvoll?) Lehrkräfte Genehmigung des Praktikumsplatzes und Beauftragung der Betriebe Schulleiter Formular Beauftragung betrieblicher Betreuer/-innen Beauftragung der Betriebe Schüler/Lehrkräfte ca. 2 Wochen vor Praktikumsbeginn (Schüler füllen im Unterricht Formular aus und beschriften Umschläge ca. 1-2h; Schüler füllen Karteikarte aus) Formular Beauftragung betrieblicher Betreuer/-innen -> absenden Erstellen einer Liste mit den Praktikumsbetrieben Lehrkräfte ca. 2 Wochen vor Praktikumsbeginn Exceltabelle (OloV fügt zusammen) Praktikumsvorbereitung (Wichtig: Arbeitsschutz und Unfallschutz im Klassenbuch vermerken) Lehrkräfte AL & KL im Unterricht, spätestens nach Ostern Vorlage Vorbereitung Praktikum, Anlage 4 alle Lehrkräfte, die zu - Absprache OloV mit SL Verteilung der Praktikanten Praktikumsbesuche - Verteilung Praktikanten in 1 Karteikarte pro Schüler eingeteilt sind gemeinsamer Sitzung Praktikumsbesuche (mindestens 2 Besuche bei jedem Schüler) Klassenlehrer Lehrkräfte Reisekostenabrechnung, Vorlagen Versicherung Praktikumsauswertung Lehrkräfte/Schüler/ Betriebe Auswertungsbogen Schule/Wirtschaft Reflexion der Praktikumsphase Lehrkräfte/Schüler Wenn gewünscht: gemeinsamer Auswertungstag nach dem Praktikum Praktikumsmappe (Benotung im Folgejahr?, vertiefende BO beim betreuenden Lehrer) Hinweise zur vertiefenden Berufsorientierung ( 18-Wochen-Praktikum ): Die Organisation erfolgt im Rahmen des WPU-Unterrichts Berufsorientierung durch den betreuenden Lehrer Die BO-Schüler erstellen über 2 Jahre eine umfangreiche Praktikumsmappe, die in die AL- Benotung einfließen kann Die Praktikumsauswertung mit BO-Betrieben erfolgt mit alternativen Bögen

3 Leimbornstr. 14, Kassel, Tel. 0561/42029, Fax 0561/42020 Bestätigung eines Praktikumsplatzes.. Name, Vorname.. Klasse.. Klassenlehrer/in Hiermit bestätigen wir, dass oben genannte/r Schüler/in das Betriebspraktikum vom bis in unserem Betrieb ableisten kann.... Firmenname... Straße, PLZ, Ort. Telefon... -Adresse Für die Betreuung im Betrieb ist Frau/Herr..., Abteilung.., Telefon (Durchwahl)...., -Adresse. zuständig. Datum... Unterschrift und Stempel Rechtliche Informationen zum Erlass über die Zusammenarbeit von Schule und Betrieb finden sie im Internet unter

4 Thema: Durchführung des Praktikums Thema: Durchführung des Praktikums Arbeitsblatt: Schülerinformationen zum Praktikum Arbeitsblatt: Hinweise zum Praktikumsbericht Name: Name: Klasse: Klasse: DAS TITELBLATT: Gestaltet bitte ein interessantes Titelblatt. Darauf sollte stehen: Name, Klasse, schulischer und betrieblicher Betreuer, Tätigkeit sowie der Betriebsname. Lebhafter wird das Titelblatt, wenn ihr ein Foto, eine Zeichnung oder eine Abbildung einfügt. Achtung: Wollt ihr fotografieren, so müsst ihr in der Regel die Erlaubnis des Betriebes einholen. DER STECKBRIEF (ca. 1-2 Seiten): Erstellt einen Steckbrief eures Betriebs. Informiert euch, welche wichtigen Daten den Betrieb besonders auszeichnen. Wichtige Fragen wären etwa: Zu welcher Branche gehört der Betrieb? Welche Produkte / Dienstleistungen werden angeboten? Wieviele Mitarbeiter / Auszubildende hat der Betrieb? In welchen Berufen wird ausgebildet? Seit wann existiert die Firma? Wer sind ihre Kunden? Sicher fallen euch noch weitere Punkte ein. Bei der Beantwortung kann sicher euer betrieblicher Betreuer helfen. DIE TAGESBERICHTE (jeweils 2-3 Sätze pro Tag): In den Tagesberichten sollen die Tätigkeiten des Tages ZEITRAUM: Das Praktikum des Jahrgang 9 findet vom bis statt. kurz beschrieben werden (s. Beispiel). Hinweis: Erstellt die Tagesberichte möglichst am jeweiligen Tag (z. B. im Betrieb oder auf der Fahrt nach Hause). Der ist ein regulärer Arbeitstag. ARBEITSZEITEN: In der Regel beträgt die wöchentliche Arbeitszeit Stunden, von Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 7 Uhr bis 18 Uhr. Ausnahmen müssen mit dem schulischen Betreuer abgesprochen werden. ARBEITSSCHUTZ: Informiert euch genauestens über die Unfall- und Gesundheitsgefahren, denen ihr während des Praktikums ausgesetzt sein könntet. Lest dazu die Unfallverhütungsvorschriften des Betriebs. Es ist euch nicht erlaubt, unbeaufsichtigt an Maschinen zu arbeiten! VERSICHERUNGSSCHUTZ: Das Praktikum gilt als Schulveranstaltung. Deshalb seid ihr gegen Unfälle im Betrieb sowie auf dem Weg zum und vom Arbeitsplatz versichert. Außerdem besteht ein Haftpflichtschutz bei Schäden, die ihr in den Betrieben verursacht (ausgenommen sind Schäden beim Führen von Kraftfahrzeugen oder mutwillige Zerstörung). Private Haftpflichtversicherungen der Eltern bzw. der Betriebe gehen vor! Sollte wirklich etwas passieren, müsst ihr alle Schäden sofort in der Schule melden! FAHRTKOSTEN: Bei einer Entfernung von mehr als 3 zwischen Wohnort und Arbeitsplatz könnt ihr die Erstattung von Fahrtkosten beantragen. Hebt dafür bitte eure Fahrkarten auf. DER WOCHENBERICHT (ca. 1 Seite): Im Wochenbericht wird eine Tätigkeit über einen längeren Zeitraum BETREUUNG: Euer schulischer Betreuer besucht euch während eures Praktikums in der Regel beschrieben. Sucht euch dazu eine Woche aus, in der ihr eine besonders interessante Beschäftigung 2 3 Mal unangemeldet. In Einzelfällen ist eine Terminabsprache notwendig. ausgeführt habt. BEURTEILUNG: Der schulische Betreuer bewertet eure Leistungen im Praktikum in Absprache mit DER ERFAHRUNGSBERICHT (ca. 1-2 Seiten): Zum Ende sollt ihr reflektieren, ob der Ablauf des Praktikums den Betrieben. Darüber hinaus solltet ihr eure betrieblichen Betreuer um ein qualifiziertes euren Erwartungen entsprach. Welche positiven und negativen Erfahrungen habt ihr gemacht? Haben Arbeitszeugnis oder eine Tätigkeitsbeschreibung bitten. Dies ist ein aussagefähiges Dokument für eure Bewerbungen. DOKUMENTATION: Ihr dokumentiert eure Erfahrungen in einem Praktikumsbericht, dieser wird diese Erfahrungen euch in eurer Berufswahl bestätigt? Was habt ihr euch anders vorgestellt? DER M ATERIALANHANG: Für eine sehr gute Beurteilung solltet ihr interessantes Material (etwa weitere Fotos und Abbildungen) beifügen, das einen tieferen Einblick in eure Tätigkeit gibt. benotet und muss bis zum bei eurem AL-Lehrer abgegeben sein und gehen in die AL-Note des Folgejahres ein. Der Praktikumsbericht ist bis spätestens abzugeben.

5 An die Eltern der Schüler und Schülerinnen der Klassen 9 Kassel, den xx Betriebspraktikum ihrer Sohnes / ihrer Tochter Liebe Eltern, sicher wissen Sie bereits, dass ihr Sohn / ihre Tochter vom bis am dreiwöchigen Betriebspraktikum teilnimmt. Aus versicherungstechnischen Gründen ist es unumgänglich, dass vor Beginn des Praktikums eine Bestätigung des ausbildenden Betriebes vorliegt. Termin der Abgabe war die Woche nach den Weihnachtsferien. Leider hat es ihr Sohn / ihre Tochter bisher versäumt, diese Bestätigung vorzulegen. Ziel ist die selbstständige Suche eines Praktikumsplatzes. Ich führe zu diesem Zweck im Rahmen des Arbeitslehreunterrichts regelmäßig Beratungsgespräche durch und habe auf allen Elternabenden informiert. Gerne bin ich zu weiterführenden Gesprächen bereit. Die Gesetzeslage sieht vor, dass die Schüler / Schülerinnen bei Nichtteilnahme am Praktikum im Praktikumszeitraum am Unterricht in anderen Klassen teilnehmen müssen. Das Praktikum wird in diesem Falle mit der Note 6 bewertet und macht einen erheblichen Anteil an der Notengebung des Schulhalbjahres im Fach Arbeitslehre aus. Zeitnah muss eine Meldung an die Praktikumsbetriebe erfolgen. Bitte unterstützen sie ihr Kind dabei, baldmöglichst einen Praktikumsplatz zu finden. Mit freundlichen Grüßen Lerch Schulleiter Ahrend Koordinator Berufsorientierung ahrend.beruf@web.de Zur Kenntnis genommen Name Unterschrift Ich wünsche ein weiterführendes Gespräch. Meine aktuelle Telefonnummer lautet:

6 Leimbornstr. 14, Kassel, Tel. 0561/42029, Fax 0561/42020 Informationsblatt für Eltern Das Praktikum Ihrer Tochter/ Ihres Sohnes findet vom bis statt Wie der Hessische Kultusminister in den Richtlinien für die Zusammenarbeit von Schule und Betrieb darlegt, soll ein Betriebspraktikum allen Schülerinnen und Schülern, auch denjenigen, die nicht unmittelbar vor der Berufswahl stehen, exemplarisch Einsicht in die Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftswelt vermitteln. Das Betriebspraktikum ist eine schulische Veranstaltung, die in Verantwortung eines Lehrers oder einer Lehrerin im Rahmen des schulinternen Lehrplanes durchgeführt wird. Die Lehrkraft besucht deshalb die Schülerinnen und Schüler im Betrieb und betreut sie dort. Versicherungsschutz Während des Praktikums besteht für Ihr Kind Versicherungsschutz. Unfallversicherung: Alle Schülerinnen und Schüler sind gemäß 539 Abs. 1 Nr. 14b RVO gegen Arbeitsunfall versichert. Sollte ein Schaden eintreten, ist die Schule unverzüglich zu informieren. Die entstandenen Schadensfälle sind dann durch die Schule anzuzeigen. Haftpflichtdeckungsschutz: Alle Schülerinnen und Schüler, die an einem Betriebspraktikum teilnehmen, sind bei der Sparkassenversicherung gegen Ansprüche aus der gesetzlichen Haftpflicht versichert. Falls Erziehungsberechtigte eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, geht diese vor. Vom Versicherungsschutz ausgeschlossen sind jedoch Schäden, die durch das Inbetriebsetzen von Kraftfahrzeugen verursacht werden. Dies bezieht sich auf Schäden, die aus dem Halten oder aus dem Besitz, ferner aus Anlass von Inbetriebsetzen oder Lenken von Kraft-, Luft-, oder Wasserfahrzeugen entstehen, gleichgültig durch wen, aus welchem Anlass oder zu welchem Zweck des Inbetriebsetzen oder Lenken erfolgt. Im Versicherungsschutz sind ferner solche Schäden nicht eingeschlossen, die Schüler oder Schülerinnen nicht im Zusammenhang mit den ihnen übertragenen Tätigkeiten oder mutwillig verursachen. Für solche Schäden haftet der Schüler oder die Schülerin nach allgemeinen haftungsrechtlichen Grundsätzen, insbesondere also 828 Abs. 2 BGB. Bei der Auswahl des Arbeitsplatzes wird darauf geachtet, dass die Schülerinnen und Schüler nicht an besonders gefährliche Maschinen und dergl. gelangen können. Eine Unterweisung über Unfallschutz erfolgt durch Schule und Betrieb. Die Aufsicht im Praktikum wird von Personen übernommen, die der Betrieb nennt. Fahrtkosten Die Fahrkosten können nach Maßgabe des 161 des Hessischen Schulgesetzes unter bestimmten Umständen erstattet werden. Als Faustregel gilt, dass der Arbeitsplatz mindestens 3 Kilometer vom Wohnort entfernt sein muss und noch keine andere Fahrtkostenerstattung erfolgt ist. Bitte heben sie die gekauften Karten auf und reichen sie nach Beendigung des Praktikums ein. Für die Schülerinnen und Schüler des Landkreis Kassel gelten ggf. gesonderte Bestimmungen. Bitte beachten Sie, dass es sich beim (beweglicher Ferientag) um einen regulären Praktikumstag handelt. Mit freundlichen Grüßen Jens Ahrend Schulkoordinator Berufsorientierung Jg. 9

7 Leimbornstr. 14, Kassel, Tel. 0561/42029, Fax 0561/42020 Beauftragung betrieblicher Betreuerinnen bzw. Betreuer Sehr geehrte Damen und Herren! Wir bedanken uns bei Ihnen dafür, dass Sie bereit sind unserer Schülerin/ unserem Schüler Klasse in der Zeit vom bis zum einen Praktikumsplatz zur Verfügung zu stellen. Wir wissen die von Ihnen zu leistende Mehrarbeit zu schätzen und hoffen auf eine gute Zusammenarbeit. Sollten sich während des Praktikums zusätzliche Fragen ergeben, so bitten wir Sie uns unter der Telefonnummer des Schulsekretariats (Telefon: oder Fax: ) anzurufen. Die von der Firma.. Name der Firma.. Straße, PLZ, Ort.. Telefon.. -Adresse benannten und unten aufgeführten Person/en beauftrage ich hiermit zu/r/m betrieblichen Praktikumsbetreuerin/nen bzw. Praktikumsbetreuer/n.. Name, Vorname.. Name, Vorname Ort, Datum Unterschrift des Schulleiters Jg. 9

8 Abrechnung der Reisekosten für Dienstfahrten, -reisen anlässlich der Durchführung des Betriebspraktikums vom bis Schule: Johann-Amos-Comenius-Schule Familienname: Vorname: Amtsbezeichnung: Wohnort: Straße: Telefon: Entfernung Schule Wohnort () Benutzes Beförderungsmittel: Bahn Bus, Straßenbahn eig. Kfz (... ccm Hubr.) Ich bitte um Überweisung auf Konto-Nr. BLZ bei Ich versichere die Richtigkeit und Vollständigkeit der vorstehenden und der Angaben in der Reisekostenrechnung. Die eingesetz ten Kosten sind mir wirklich entstanden. Ort, Datum Unterschrift Sachlich richtig: Schulleiter(in) Kostenberechnung (nicht vom Antragsteller auszufüllen) Fahrtkosten... Wegstreckenentschädigung à Cent Parkgebühren... Summe Abrechnung der Reisekosten für Dienstfahrten, -reisen anlässlich der Durchführung des Betriebspraktikums vom bis Schule: Johann-Amos-Comenius-Schule Datum/ Uhrzeit Beginn Abfahrtsort (bitte ankreuzen) Schule Fahrt zur 1. Praktikumsstelle zur 2. Praktikumsstelle zu 3. Praktikumsstelle Wohnung Fahrt zur 4. Praktikumsstelle zur 5. Praktikumsstelle zur 6. Praktikumsstelle Fahrt zur 7. Praktikumsstelle zur 8. Praktikumsstelle Ankunftsort (bitte ankreuzen) Schule Wohnung gefahrene insgesamt Datum/ Uhrzeit Beginn Abfahrtsort (bitte ankreuzen) Schule Fahrt zur 1. Praktikumsstelle zur 2. Praktikumsstelle zu 3. Praktikumsstelle Wohnung Fahrt zur 4. Praktikumsstelle zur 5. Praktikumsstelle zur 6. Praktikumsstelle Fahrt zur 7. Praktikumsstelle zur 8. Praktikumsstelle Ankunftsort (bitte ankreuzen) Schule Wohnung gefahrene insgesamt

9 Beurteilung Schülerbetriebspraktikum SCHULEWIRTSCHAFT Persönliche Daten Name des Schülers / der Schülerin Schule Klasse Praktikumsbetrieb Praktikum im Bereich Ansprechperson im Betrieb Telefon Der o. g. Schüler / die o. g. Schülerin hat vom bis in unserem Hause ein Praktikum absolviert. Seine / Ihre Leistungen beurteilen wir wie folgt*: Persönliche Kompetenzen Soziale Kompetenzen Methodische Kompetenzen Auftreten 1. Umgangsformen 2. Pünktlichkeit 3. Angemessenes Erscheinungsbild Einsatzwille 1. Interesse und Leistungsbereitschaft 2. Konzentration und Durchhaltevermögen 3. Selbstständigkeit und Zuverlässigkeit Arbeitsverhalten 1. Erledigung praktischer Aufgaben 2. Lern- und Merkfähigkeit 3. Ordnung am Arbeitsplatz Zusammenarbeit 1. Teamfähigkeit 2. Konflikt- und Kritikfähigkeit 3. Kommunikationsfähigkeit Lern- und Arbeitstechniken 1. Auffassungsgabe 2. Strukturieren von Arbeitsabläufen 3. Handwerkliches Geschick *Note (analog Schulnoten) Fehltage:, davon entschuldigt unentschuldigt Bemerkungen: Ort, Datum, Unterschrift des Ausbilders / der Ausbilderin (Stempel des Praktikumsbetriebes) Ort, Datum, Unterschrift des betreuenden Lehrers / der betreuenden Lehrerin (Stempel der Schule) Diesen Beurteilungsbogen finden Sie zum Downloaden unter unter der Rubrik Leistungen / Informationsmaterial. Die Arbeitsgemeinschaft SCHULEWIRTSCHAFT Nordhessen und die OloV-Steuerungsgruppe der Stadt und des Landkreises Kassel schaffen mit diesem Formular einheitliche Beurteilungskriterien für Schülerbetriebspraktika, die auf einem breiten Konsens von Experten aus der Wirtschaft und den Schulen basieren. Deswegen trägt der Beurteilungsbogen unser Prüfsiegel SCHULEWIRTSCHAFT geprüft. OloV wird gefördert von der Hessischen Landesregierung aus Mitteln des Hessischen Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung, des hessischen Kultusministeriums und der Europäischen Union - Europäischer Sozialfonds.

10 Kassel, den 4. Tag und Stunde des Schadenseintritts: 5. Schadensort: An die Sparkassen Versicherung Bahnhofstrasse 69 Postfach Wiesbaden Betr.: Anzeige eines Haftpflichtschadens während eines Betriebspraktikums Bezug: Erlaß des Hessischen Kultusministers ABI. 12/96 (für allgemeinbildende Schulen) ABI. 3/95 (für berufliche Vollzeitschulen) Der nachfolgende Schüler/ die nachfolgende Schülerin hat von bis zum an einem Betriebspraktikum bei der Firma /Praktikumsstelle teilgenommen, bzw. nimmt noch teil. Während dieser Zeit hat er am einen Haftpflichtschaden verursacht, für den hiermit unter Bezugnahme auf die Haftpflichtnummer H Versicherungsschutz beantragt wird. 1. Vor- und Zunahme des Schülers/ der Schülerin: Geburtsdatum: Wohnort und Wohnung: Name und Anschrift des gesetzlichen Vertreters: 6. Schilderung des Sachverhalts im einzelnen: 7. Zeugen: 8. Art und Umfang des Schadens: 9. a) Körperschaden: Verletzter Körperteil/ Art der Verletzung: b) Sachschaden: Beschädigte Sache/ Anschaffungszeitpunkt/ Anschaffungspreis: 10. Besteht eine private Haftpflicht Versicherung für den Schüler? ( ) ja ( ) nein wenn ja, Versicherungsgesellschaft: Nr. des Versicherungsscheins: 2. Vor- und Zuname des Geschädigten: Wohnort und Wohnung: 3. Bankverbindung und Konto-Nr. Kontonummer: Unterschrift des verantwortlichen Betreuers im Betrieb Unterschrift des Schulleiters BLZ:

11 Erlass über die Zusammenarbeit von Schule und Betrieb im Bereich der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen Erlass vom , ABl. 01/2011 Anlage 1: Zur Information der Eltern Merkblatt zum Betriebspraktikum von Schülerinnen und Schülern Die nachfolgenden Auszüge aus dem Erlass zur Durchführung von Betriebspraktika im Bereich der allgemein bildenden und der berufsbildenden Schulen mit Richtlinien (Erlass vom 17. Dezember 2010, ABl. ABl. 01/2011) geben Zielsetzungen und Organisation des Praktikums, die Datenschutzbestimmungen sowie die Regelungen für den Unfallversicherungs- und Haftpflichtschutz wieder. Ziele Die vielfältigen Bildungsgänge allgemein bildender und berufsbildender Schulen erfordern in der Regel für die Vorbereitung auf die Berufs- und Arbeitswelt exemplarische Einsichten in das Arbeits-, Berufs- und Wirtschaftsleben der Betriebe. Die eigene Anschauung und Erfahrung der betrieblichen Praxis, die Gespräche mit Betriebsangehörigen und die Erkundung des betrieblichen Umfeldes vermitteln den Schülerinnen und Schülern wichtige Erkenntnisse für ihre berufliche Orientierung. Sie erleichtern handlungsorientierte Arbeitsformen im Unterricht und fördern den Einstieg in eine Berufsausbildung oder Berufstätigkeit. Organisation Betriebspraktika sind nach Maßgabe der jeweiligen Rahmenstundentafeln bei berufsbildenden Schulen Bestandteile des berufsbildenden Lernbereichs und bei allgemeinbildenden Schulen Bestandteil des Berufsorientierungsprozesses. Die Betriebe sollen so ausgewählt werden, dass die angestrebten vorgenannten Ziele des Betriebspraktikums erreicht werden. Dabei ist es wichtig, in Absprache mit den Praktikumsbetrieben für die Schülerinnen und Schüler geeignete Beschäftigungsmöglichkeiten zu finden. Der Betrieb soll in zumutbarer Entfernung vom Wohnort der Schülerin oder des Schülers liegen und möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln erreicht werden können. Im Rahmen der Berufsorientierung sollen sachkundige Personen in die Vor- und Nachbereitung des Praktikums einbezogen werden. Dazu gehören zum Beispiel Betriebsangehörige, die Berufsberatung der Agentur für Arbeit, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, Industrie- und Handelskammern, Handwerkskammern, Jugend- und Auszubildendenvertretungen, Betriebsräte oder Personalräte und das Amt für Arbeitsschutz und Sicherheitstechnik. Die Praktikantinnen und Praktikanten unterliegen für die Dauer des Betriebspraktikums dem Weisungsrecht des Betriebspersonals. Betriebspraktika begründen weder ein Ausbildungs- noch ein Beschäftigungsverhältnis. Eine finanzielle Vergütung für die Praktikantinnen und Praktikanten ist nicht vorgesehen. Datenschutz Erhalten Schülerinnen und Schüler während eines Betriebspraktikums in privaten und öffentlichen Einrichtungen (wie z. B. in der Polizeiverwaltung, in Banken und Sparkassen, bei den Freien Berufen sowie in Krankenhäusern) Kenntnis von personenbezogenen Daten, ist das geltende Datenschutzrecht anzuwenden. Erlass über die Zusammenarbeit von Schule und Betrieb im Bereich der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen Erlass vom , ABl. 01/2011 Die Schülerinnen und Schüler sind zu Beginn des Praktikums über die an ihrem Arbeitsplatz zu bearbeitenden Daten zu belehren. Sie werden mit einer schriftlichen Erklärung zum Datenschutz im Betriebspraktikum für Praktikantinnen und Praktikanten (Anlage 4) zur ausdrücklichen Verschwiegenheit verpflichtet. Die Lehrerinnen und Lehrer, die das Betriebspraktikum betreuen, weisen bei der Vorbereitung, Durchführung und Auswertung des Praktikums auf die datenschutzrechtlichen Fragestellungen hin und klären die Schülerinnen und Schüler altersangemessen über die Bedeutung der Verschwiegenheit auf. Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes und des Infektionsschutzgesetzes Betriebspraktika sind einem Ausbildungsverhältnis ähnlich. Es finden die Bestimmungen des Gesetzes zum Schutz der arbeitenden Jugend (Jugendarbeitsschutzgesetz - JArbSchG vom 12. April 1976 (BGBl. I S. 965), zuletzt geändert durch Artikel 3 Absatz 2 des Gesetzes vom 31. Oktober 2008 (BGBl. I S. 2149) in der jeweils geltenden Fassung) und des jeweiligen Unfallversicherungsträgers entsprechende Anwendung. - Kind im Sinne des JArbSchG ist, wer noch nicht 15 Jahre alt ist ( 2 Abs. 1) - Jugendliche oder Jugendlicher im Sinne des JArbSchG ist, wer 15, aber noch nicht 18 Jahre alt ist ( 2 Abs. 2). Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht unterliegen, gelten als Kinder im Sinne des JArbSchG ( 2 Abs. 3). Schülerinnen und Schüler bis zur Vollendung des 15. Lebensjahres dürfen bis zu sieben Stunden täglich und 35 Stunden wöchentlich nur mit leichten und für sie geeigneten Tätigkeiten beschäftigt werden ( 5 Abs. 2 Satz 2 i.v. m. 7 Satz 1 Nr. 2 JArbSchG). Die Vorschriften der 9-46 JArbSchG sind ebenfalls entsprechend anzuwenden; dabei kommen die Vorschriften über die Berufsschule ( 9 JArbSchG), über Prüfungen und außerbetriebliche Ausbildungsmaßnahmen ( 10 JArbSchG), über Urlaub ( 19 JArbSchG) und Ausnahmen in besonderen Fällen ( 21 JArbSchG) nicht in Betracht. - Die wöchentliche Arbeitszeit für Jugendliche, die der Vollzeitschulpflicht nicht mehr unterliegen, beträgt maximal 40 Stunden und liegt Montag bis Freitag in der Zeit zwischen 6 und 20 Uhr. Dabei gelten folgende Ausnahmen: 1. Jugendliche über 16 Jahre dürfen a) im Gaststätten- und Schaustellergewerbe bis 22 Uhr; b) in mehrschichtigen Betrieben bis 23 Uhr; c) in der Landwirtschaft ab 5 Uhr oder bis 21 Uhr; d) in Bäckereien und Konditoreien ab 5 Uhr beschäftigt werden. 2. Jugendliche über 17 Jahre dürfen in Bäckereien ab 4 Uhr beschäftigt werden. - In den in 16 Abs. 2 des Jugendarbeitsschutzgesetzes aufgeführten Ausnahmefällen (z.b. Krankenanstalten und Heime, Verkaufsstellen, Bäckereien, Friseurbetriebe, Landwirtschaft, Gaststätten) können die Praktikantinnen und Praktikanten auch an Samstagen tätig sein. Die tägliche Arbeitszeit beträgt in keinem Fall mehr als acht Stunden. - Den Schülerinnen und Schülern müssen mindestens die in 11 Jugendarbeitsschutzgesetz vorgesehenen Ruhepausen gewährt werden. Danach sind bei einer Arbeitszeit von 4,5 Stunden eine oder mehrere im Voraus feststehende Ruhepausen von angemessener Dauer einzulegen. Bei einer Arbeitszeit von 4,5 bis 6 Stunden müssen sie mindestens 30 Minuten, bei einer Arbeitszeit von mehr als 6 Stunden mindestens 60 Minuten betragen. Die Ruhepausen müssen in angemessener zeitlicher Lage gewährt werden, frühestens eine Stunde nach Beginn und spätestens eine Stunde vor Ende der Arbeitszeit ( 11 JArbSchG). -Onlinefassunghttp://berufliche.bildung.hessen.de 1 -Onlinefassunghttp://berufliche.bildung.hessen.de 2

12 Erlass über die Zusammenarbeit von Schule und Betrieb im Bereich der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen Erlass vom , ABl. 01/ Die tägliche Arbeitszeit unter Hinzurechnung der Ruhepausen darf 10 Stunden nicht überschreiten ( 12 i. V. m. 4 Abs. 2 JArbSchG). - Die Vorschriften über die gesundheitliche Betreuung ( Infektionsschutzgesetz IfSG) finden keine Anwendung, weil ein Block des Schülerpraktikums oder einer berufsorientierenden Maßnahme nur den kurzen Zeitraum von in der Regel maximal 15 Arbeitstagen umfasst. - Vor der erstmaligen Aufnahme einer Tätigkeit in einer Gemeinschaftseinrichtung (Kinderkrippe, Kindertagesstätte, Hort, Schule oder sonstige Bildungseinrichtung, Heim, Ferienlager oder ähnliche Einrichtung) ist es erforderlich, dass der Praktikumsbetrieb eine Belehrung über die gesundheitlichen Anforderungen entsprechend 35 des IfSG durchführt. Teilnehmende an Maßnahmen zur Berufsorientierung müssen die gesundheitlichen Anforderungen des 34 IfSG erfüllen. Hinsichtlich der gesundheitlichen Anforderungen gelten besondere Vorschriften für Schülerinnen und Schüler, die eine Tätigkeit i. S. des 42 IfSG (Herstellen, Behandeln und Inverkehrbringen von Lebensmitteln sowie Tätigkeiten in Küchen und Gaststätten und ähnlichen Einrichtungen) aufnehmen wollen oder die in Gemeinschaftseinrichtungen i. S. des 33 IfSG (Einrichtungen, in denen überwiegend Säuglinge, Kinder oder Jugendliche betreut werden) arbeiten wollen. Einzelheiten hierzu sind dem IfSG und den dazu ergangenen Ausführungsbestimmungen sowie den in mehreren Sprachen vorliegenden Merkblättern zu entnehmen. Ggf. erforderliche bescheinigungspflichtige Belehrungen durch das Gesundheitsamt sind gebührenfrei. - Bei einer Beschäftigung in einer Klinik oder sonstigen Einrichtung des Gesundheitswesens dürfen die am Praktikum Teilnehmenden nicht mit Personen in Berührung kommen, durch die sie in ihrer Gesundheit gefährdet würden. - Auf die besonderen Beschäftigungseinschränkungen und -verbote bei der Beschäftigung mit gefährlichen Arbeiten im Sinne des 22 JArbSchG wird hingewiesen. Ausnahmen von diesen Beschäftigungsverboten sind im Rahmen der Berufsorientierung nicht zulässig. Unfall- und Haftpflichtversicherungsschutz Die Schülerinnen und Schüler sind nach Bundesgesetz ( 2 Abs. 1 Nr. 8 b SGB VII) gegen Arbeitsunfall versichert. Haftpflichtdeckungsschutz für Schülerinnen und Schüler: Alle Schülerinnen und Schüler, die an einem Betriebspraktikum teilnehmen, sind bei der Sparkassen-Versicherung gegen Ansprüche aus der gesetzlichen Haftpflicht versichert. Falls Erziehungsberechtigte eine private Haftpflichtversicherung abgeschlossen haben, geht diese vor. Ausgeschlossen sind Schäden an der Ladung, sowie Schäden, die durch die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeuges am Kraftfahrzeug selbst oder durch das Kraftfahrzeug entstehen. Die Versicherungssummen je Versicherungsfall betragen: ,- bei Personenschäden ,- bei Sachschäden ,- bei Vermögensschäden allgemeiner Art ,- bei Vermögensschäden durch Verletzung des Datenschutzes Die Gesamtleistung des Versicherers für alle Versicherungsfälle eines Versicherungsjahres beträgt das Doppelte dieser Versicherungssummen. Der Versicherungsschutz umfasst in Abänderung der allgemeinen Versicherungsbedingungen insbesondere auch Ansprüche wegen der Beschädigung von Gegenständen und Einrichtungen eines Betriebes, die oben bereits angesprochenen Ansprüche aus Vermögensschäden durch Verletzung des Datenschutzes sowie gegenseitige Ansprüche der Schülerinnen und Schüler, auch wenn es sich um Geschwister handelt. -Onlinefassunghttp://berufliche.bildung.hessen.de 3 Erlass über die Zusammenarbeit von Schule und Betrieb im Bereich der allgemeinbildenden und der berufsbildenden Schulen Erlass vom , ABl. 01/2011 Für den Ersatz von Schäden, die Schülerinnen und Schüler nicht im Zusammenhang mit den ihnen übertragenen Tätigkeiten, sondern nur bei Gelegenheit des Betriebspraktikums verursachen (z.b. mutwillige Beschädigungen), gelten die allgemeinen haftungsrechtlichen Grundsätze, insbesondere also 828 Abs.3 BGB. Danach haftet eine Minderjährige oder ein Minderjähriger, die oder der das 7. Lebensjahr, aber nicht das 18. Lebensjahr vollendet hat, für Schäden, die sie oder er einem anderen zufügt, wenn sie oder er bei der Begehung der schädigenden Handlung die zur Erkenntnis der Verantwortlichkeit erforderliche Einsicht hatte. Umfasst sind alle Haftpflichtschäden wegen Beschädigung von Kraftfahrzeugen beim Be- und Entladen und alle sich daraus ergebenden Vermögensschäden. Im Fall, dass Schülerinnen und Schülern bei ihrer Praktikumstätigkeit eine Verletzung von Datenschutzbestimmungen unterläuft und aufgrund eines daraus entstandenen Schadens ein Dritter Haftpflichtansprüche geltend macht, wurde die für Schülerinnen und Schüler im Betriebspraktikum abgeschlossene Haftpflichtversicherung in ihrem Umfang erweitert: Die für allgemeine Vermögensschäden vereinbarte Deckungssumme von ,- wurde auf den Bereich des Datenschutzes ausgedehnt (vgl. den nachfolgenden Abschnitt "Haftpflichtdeckungsschutz"). Eingeschlossen ist auch die gesetzliche Haftpflicht für Vermögensschäden, soweit personenbezogene Daten im Sinne der Datenschutzgesetze verarbeitet werden und eine Praktikantin oder ein Praktikant wegen eines Vermögensschadens, der unmittelbar durch eine Verletzung von Vorschriften der Datenschutzgesetze verursacht wurde, von einem Dritten haftpflichtig gemacht wird. Dies gilt auch für Haftpflichtansprüche auf Ersatz von immateriellem Schaden wegen Verletzung eines Persönlichkeitsrechts. Der Versicherungsschutz erstreckt sich nicht auf Ansprüche auf Auskunft, Berichtigung, Sperrung und Löschung von Daten sowie die hiermit zusammenhängenden Verfahrenskosten. Ferner sind nicht versichert Bußen, Strafen sowie Kosten solcher Verfahren. In Ermangelung zureichenden Deckungsschutzes entfallen Betriebspraktika von Schülerinnen und Schülern in gewerblichen und öffentlich-rechtlichen Auskunftsdiensten. Die Mitunterzeichnung der Verpflichtungserklärung zum Datenschutz im Betriebspraktikum für Praktikantinnen und Praktikanten (Anlage 4) durch die Erziehungsberechtigten begründet keine Mithaftung der Betreffenden im Fall eines durch die Praktikumstätigkeit verursachten Schadens im Bereich des Datenschutzes. Im Schadensfall ist eine Auskunft bei den Erziehungsberechtigten bzw. der Schülerin oder dem Schüler einzuholen, ob eine private Haftpflichtversicherung besteht. Ist dies nicht der Fall, so wird der Schadensfall durch die Schulleiterin / den Schulleiter unter Angabe der Versicherungsnummer / 006 der Sparkassen Versicherung Zweigniederlassung Wiesbaden Bahnhofstraße Wiesbaden Telefon: Telefax: gemeldet. -Onlinefassunghttp://berufliche.bildung.hessen.de 4

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