NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V.

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1 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND E.V. Kreis Harburg Ausschreibung für die Spielsaison 2010/2011 Junioren Für die Durchführung des Spielbetriebs der Fußballjugend des Kreises Harburg sind die Satzungen und Ordnungen des Deutschen Fußballbundes sowie des Niedersächsischen Fußballverbandes und diese Ausschreibung maßgebend. Der Kreisjugendausschuss ist für die Punkt-, Hallen-, Freundschafts- und Auswahlspiele sowie Juniorenturniere zuständig. 1. Altersklassen, Spielklassen und Spielzeiten Die Spielzeiten der Altersklassen bestimmen sich nach NFV Jugendordnung. Auf Kreisebene setzen wir 14 Spielklassen fest, in denen Mannschaften gemeldet werden können. Altersklassen Mannschaften Spielklasse Jahrgang G-Junioren 7er 7er U 06 (G 2) U 07 (G 1) 2005/jünger 2004/jünger F-Junioren 7er U 08 (F 2) 2003/jünger 7er U 09 (F 1) 2002/jünger E-Junioren 7er U 10 (E 2) 2001/jünger 7er U 11 (E 1) 2000/jünger D-Junioren 9er / 7er U 12 (D 2) 1999/jünger 11er / 9er U 13 (D 1) 1998/jünger C-Junioren 11er U 14 (C 2) 1997/jünger 11er U 15 (C 1) 1996/jünger B-Junioren 11er U 16 (B 2) 1995/jünger 11er U 17 (B 1) 1994/jünger A-Junioren 11er U 18 (A 2) 1993/jünger 11er U 19 (A 1) 1992/jünger Der Kreisjugendausschuss behält sich davon abweichende Einteilungen der Mannschaftsstärken und Spielzeitfestsetzungen vor. Die gemeldeten U18(A2)-Mannschaften spielen unter der Regie des NFV Kreis Lüneburg und deren Ausschreibung und Sportgerichtsbarkeit. Die gemeldeten U19(A1) Mannschaften des NFV Kreis Lüneburg spielen nach dieser Ausschreibung und der Sportgerichtsbarkeit des NFV Kreis Harburg. Spieler mit Zweitspielrecht und JSG Teilnehmer in Nachbarkreisen unterliegen der Sportgerichtsbarkeit des aufnehmenden Kreises. Bei den D-Junioren hat es auf Kreisebene eine Änderung gegeben. Die D-Junioren spielen jetzt wie folgt. D-Junioren 9er / 7er U 12 (D 2) 11er / 9er U 13 (D 1) Letzte Änderung: Version: 03 Seite 1 von 12

2 2. Adressen, Staffelleiter und Meldekopf DFBnet Die Adressen der Jugendobleute werden über den offiziellen Verteiler im DFB Mailsystem und im elektronischen Postfachsystem vor Beginn der Saison 2010/11 verteilt. Aktuelle Änderungen werden per Mail mitgeteilt. Staffelleiter und Postempfänger der Spielberichte: A-, B-,C, D, G-Junioren (einschließlich der Kreispokale Wilhelm-Harms-Pokal und Eckart- Weithoener-Pokal, D-Junioren mit 11er-D1-Gerhard-Stockmann-Pokal und 7er-D2-Ernst- Bertram-Pokal) Dieter Allerding Am Bohnenberg 1 a, Salzhausen Tel / und FAX / d.allerding@nfv-kreisharburg.de evpost: Dieter.Allerding@nfv.evpost.de E- und F-Junioren (einschließlich Kreispokal E-Junioren Dieter-Tomforde-Pokal) Dierk Rademacher Hermann-Löns-Ring 34, Hanstedt Tel / d.rademacher@nfv-kreisharburg.de evpost: Dierk.Rademacher@nfv.evpost.de 2.1 Ergebnismeldung Die gastgebenden Vereine sind verpflichtet, unverzüglich das Spielergebnis nach Spielschluss dem NFV über das DFBnet zu melden. Ausbleibende, unvollständige oder verspätete Meldungen werden mit einer Verwaltungsstrafe belegt. Auch Spielausfälle, Absagen, Nichtantreten und Abbrüche sind fristgerecht zu melden. 3. Mannschaftsmeldung Die Mannschaftsmeldung ist über den elektronischen Meldebogen im DFBnet einzugeben und zu melden, diese wird durch ein Zeitfenster begrenzt sein. Meldeschluss für die Saison 2011/2012 ist der vom NFV bestimmte Termin. Dieser ist im Meldebogen vermerkt und es gibt KEINE Ausnahme oder Verlängerung. Der DFBnet-Meldebogen ist ein elektronisches Meldesystem und ersetzt den Papiermeldebogen. Bis zum 15. Januar 2011 (Meldeschluss) besteht die Möglichkeit für Nachmeldungen und Ummeldungen zur 2. Halbserie 2010/2011. Die Meldefrist ist unbedingt einzuhalten. Dort angemeldete Nachmeldungen bzw. Ummeldungen aus den Staffeln spielen, für den Rest der Saison OHNE WERTUNG, sofern die jeweilige Staffel die ganze Saison spielt. Veränderungen des Obmanns oder dessen Stellvertreters während der Spielserie sind schriftlich bei Dieter Allerding anzuzeigen. Die Nichteinhaltung der Meldetermine oder eine unvollständige Meldung werden bestraft. Letzte Änderung: Version: 03 Seite 2 von 12

3 4. Allgemeines, Durchführung der Punktspiele, Auf- und Abstieg, Verlegungen Wir empfehlen die Durchführung der Spiele der Junioren auf einem rauchfreien Sportplatz ohne Alkoholgenuss. In den Spielklassen U19(A1)-, U17(B1)-, U16(B2)-, U15(C1)-, U14(C2)-, U13(D1)-, U12(D2)-, U11(E1)-, U10(E2)-, U9(F1)-, U8(F2)-Junioren wird in Staffeln eingeteilt. Spieler mit einem Zweitspielrecht sind im Spielbericht vor der Spieler- Nr. mit dem Buchstaben Z zu kennzeichnen. Die 11er-Mannschaften der U19(A)- bis U13(D)-Junioren spielen eine Hin- und Rückserie über das gesamte Spieljahr. Ausnahme U17(B1)-Junioren KK1 und U15(C1) KK1 dort werden Dreierrunden (mangels Mannschaften) gespielt. Die 9er-Mannschaften der U13(D1)- und U12(D2)-Junioren spielen eine Hin- und Rückserie über das gesamte Spieljahr. Ausnahme 9erU13 (D1), dort wird eine Dreierrunde ( mangels Mannschaften) gespielt. Die 7er-Mannschaften der U12(D2)- bis U8(F2)-Junioren spielen eine Hin- und Rückserie über das gesamte Spieljahr. Der Auf- und Abstieg für die dann nächst höherer Altersklasse im Spieljahr 2011/2012 wird wie folgt geregelt: Die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga U17(B1) beträgt zwei. Die Zahl der Aufsteiger aus der 1.Kreisklasse U17(B1) beträgt zwei. Die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga U16(B2) beträgt zwei. Die Zahl der Aufsteiger aus der 1.Kreisklasse U16(B2) beträgt zwei. Die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga U15(C1) beträgt zwei. Die Zahl der Aufsteiger aus der 1. Kreisklasse U15(C1) beträgt zwei. Die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga U14(C2) beträgt zwei. Die Zahl der Aufsteiger aus der Kreisklasse U14(C2) beträgt zwei. Erster aus der 1.Kreisklasse Ost + erster aus der 1.Kreisklasse West. Die Zahl der Absteiger aus der Kreisliga 11er U13(D1) beträgt zwei. Die Zahl der Aufsteiger aus der 11er U13(D1) Kreisklasse beträgt zwei. Die Zahl der Absteiger aus der 9er U12(D2) Kreisliga beträgt zwei. Die Zahl der Aufsteiger aus der 9er U12(D2) Kreisklasse beträgt zwei. Bei den 7er U12(D2)-Junioren wird in einer Staffel der Kreismeister ermittelt. Bei den 7er-Mannschaften der U11(E1)-, U10(E2)-, und U09(F1)-Junioren wird die Spielsaison in drei Leistungsklassen (Kreisliga, 1.Kreisklasse und 2.Kreisklasse) gespielt Aus den U11(E1), U10(E2) und U09(F1) Kreisligen steigen die letzten zwei Mannschaften in die 1.Kreisklassen ab. Aus den U11(E1), U10(E2) und U09(F1) 1.Kreisklassen steigen die ersten zwei Mannschaften in die Kreisliga auf. Aus den U11(E1), U10(E2) und U09(F1) 1.Kreisklassen steigen die letzten zwei Mannschaften in die 2.Kreisklassen ab. Aus der U11(E1) 2.Kreisklasse steigen die ersten zwei Mannschaften in die 1.Kreisklasse auf. Letzte Änderung: Version: 03 Seite 3 von 12

4 Der Erste aus der 2. Kreisklasse Ost + der Erste aus der Kreisklasse West Aus den U10(E2) und U09(F1) 2.Kreisklassen steigen die ersten zwei Mannschaften in die 1.Kreisklassen auf. Alle übrigen Mannschaften + die Nachmeldungen werden in der 2.Kreisklasse eingeteilt. Bei den U08(F2) Junioren wird ganzjährig in drei gleichstarken Staffeln gespielt. Die Tabellen ersten, zweiten, dritten und vierten der drei Staffeln bilden in der Saison 2011/12 die Kreisliga. Die Tabellen fünften, sechsten, siebten und achten der drei Staffeln bilden in der Saison 2011/12 die 1.Kreisklasse, Die übrigen Mannschaften und Nachmeldungen werden in der 2.Kreisklasse eingeteilt. Die Ersten der Staffel 1, der Staffel 2 und der Staffel 3 spielen am Ende der Saison 2010/2011 den Kreismeister in einer Spielrunde aus. Bis zum 15. Januar 2011 (Meldeschluss) besteht die Möglichkeit für Nachmeldungen und Ummeldungen zur 2. Halbserie 2010/2011. Die Meldefrist ist unbedingt einzuhalten. Sollten Mannschaften aus eine der Kreisligen in der nächsten Spielserie nicht melden, so könnten die nächst platzierten Mannschaften aufsteigen. Darüber entscheidet der Kreisjugendausschuß nach Anzahl der Meldungen. Bei einem Verzicht auf den sportlich erreichten Aufstieg für 2011/2012, entfällt das Aufstiegsrecht im Folgejahr. Bei den U07(G1)-Junioren gibt es eine Spielrunde ohne Meisterschaft und Wertung.! Es ist immer ein 0:0 als Ergebnis einzugeben! Bei nicht ausreichender Meldung von Mannschaften einer Spielklasse behält sich der KJA vor, eine andere Staffeleinteilung vorzunehmen und ein anderes Spielsystem zu wählen. Der im Sportinformationssystem (DFBnet) veröffentlichte Spielplan ist verbindlich. Spielverlegungen können nach Bekanntgabe der Spielpläne grundsätzlich nur in Ausnahmefällen genehmigt werden. Eine Spielverlegung kann nur mit Zustimmung des Staffelleiters und/oder des KJA - Vorsitzenden erfolgen. Anträge auf Spielverlegung (Abstellen von Juniorenspielern für Auswahlspiele oder -maßnahmen sowie Klassenfahrten oder Freizeiten der Kirchen und Schulen) sind so rechtzeitig an den Staffelleiter zu richten, dass er Gelegenheit hat, das Spiel zu verlegen. Dem Staffelleiter und dem Vorsitzenden des Jugendspielausschusses bleibt es vorbehalten, von dem absagenden Verein für die Spielabsetzung oder -verlegung einen geeigneten Nachweis zu fordern. Der begründete Antrag auf Verlegung eines Pflichtspieles muss bei Spielen mit Schiedsrichteransetzung spätestens vierzehn Tage vor dem angesetzten Spieltermin schriftlich beim Staffelleiter und/oder beim Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses vorliegen. Die Gründe sind schriftlich von der entsprechenden Institution (Kirche, Schule, Gemeinde o. ä.) zu bestätigen und dem Antrag beizufügen. Verlegungen werden schriftlich vom Juniorenfuß-ballobmann oder von seinem Stellvertreter auf offiziellem Briefbogen des Vereins und/oder mit Vereinsstempel akzeptiert. Verlegungen können auch von dem JO bzw. dem stv. JO über unser evpostfach beantragt werden. Anträge von Trainern, Betreuern und Eltern sind nicht zulässig und werden abgewiesen. Eigenmächtige Spielverlegungen können mit Punktabzug und einer Verwaltungsstrafe geahndet werden. Spielabsetzungen und -verlegungen können nur nach 27 Spielordnung vorgenommen werden. Eine Spielverlegung pro Halbserie pro Verein oder Juniorenspiel- Letzte Änderung: Version: 03 Seite 4 von 12

5 gemeinschaft ist kostenfrei. Jede weitere wird mit einer Verwaltungsgebühr von 15,- belegt. Diese Gebühr hat der Verein zu tragen, der um die Spielverlegung nachgesucht hat. Auch Zeitverschiebungen am selben Spieltag sind ebenfalls rechtzeitig zu beantragen (besonders bei Spielen mit angesetzten Schiedsrichtern). Bei Spielen ohne Schiedsrichteransetzung 11er U13(D1)-Junioren 1.Kreisklasse und 9er U13 Kreisliga, 9er U12(D2)-Junioren Kreisliga und 1.Kreisklasse ohne D-Junioren Gerhard-Stockmann-Pokal und alle 7er Spiele der U12(D2), U11(E1), U10(E2), U09(F1), U08(F2), U7(G1)und U06(G2)-Jun.) ist eine Vorverlegung des Spiels in Absprache mit dem Spielpartner ohne Vermittlung des Kreisjugendspielausschusses möglich. Der im Spielplan angesetzte Termin ist der späteste Austragungstermin für das betreffende Spiel. Sollte dieser Termin nicht eingehalten werden, so wird das Spiel für den (die) nicht erschienenen Verein(e) als verloren gewertet. Juniorenfußballspiele können wegen Auswahlmaßnahmen für Mädchen nicht abgesagt werden. Bei in einer höheren Altersklasse fest gespielten Auswahlspielern besteht das Recht auf eine Spielverlegung nach Jugendordnung 19. Dies ist rechtzeitig anzuzeigen (spätestens vierzehn Tage vor dem angesetzten Spieltermin) und zu beantragen. 4.1 Auswahlspieler Für Auswahlmaßnahmen müssen die Vereine ihre Spieler zur Verfügung stellen. Angeforderte Spieler sind an dem vorgesehenen Spieltag und, soweit keine Ausnahmegenehmigung des Anfordernden vorliegt, an dem Spieltag vorausgehenden Tag für andere Spiele nicht spielberechtigt. Vereine die für Auswahlmaßnahmen Spieler zur Verfügung stellen müssen, sind berechtigt Punktspiele, die an den genannten Tagen stattfinden sollen, zu verlegen. 5. Sportinformationssytem (DFBnet) Der Spielbetrieb im Niedersächsischen Fußballverband wird über das Sportinformationssystem (DFBnet) abgewickelt. Das DFBnet ist ein System miteinander verknüpfter EDV- Programme, das den Anwendern entsprechend der erteilten Zugangsberechtigung die Möglichkeit bietet, auf Internet-Basis zu kommunizieren. Nachdem auf der Beiratssitzung am der 27 SpO/NFV dahingehend geändert wurde, dass zum DFBnet auch die Homepage des NFV unter gehört, hat das Präsidium und der Vorstand mit Zustimmung des Beirates beschlossen, die Nutzung des DFBnet-Mail ab für die schriftliche Kommunikation innerhalb des Verbandes verbindlich vorzuschreiben. Dies gilt auch für unseren Spielbetrieb. Es erfolgt kein Postversand. Die Vereine sind verpflichtet täglich eventuelle Mitteilungen in ihrer Mailbox zu lesen. Alle Mailboxnummern sind im DFBnet verfügbar. 6. Wertung der Punktspiele In den Qualifikationen der Staffeln zählt bei Punktgleichheit die Tordifferenz. Sind Punkte und Tordifferenz bei mehreren Mannschaften gleich, ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Zahl der erzielten Tore gleich, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Der Meister in den Leistungsklassen U18 U14 wird am Ende der Saison aus den Herbstmeistern (Aufsteiger in den Bezirk) und den Mannschaften, die nach Abschluss der Punktspielserie die meisten Punkte aufweisen, ermittelt. Sind Punkte und Tordifferenz bei mehreren Mannschaften gleich, ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Zahl der erzielten Tore gleich, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Letzte Änderung: Version: 03 Seite 5 von 12

6 Meister der Leistungsklassen U19,U13 - U08 sind diejenigen Mannschaften, die nach Abschluss der Punktspielserie die meisten Punkte aufweisen. Sind Punkte und Tordifferenz bei mehreren Mannschaften gleich, ist diejenige Mannschaft besser platziert, die mehr Tore erzielt hat. Ist auch die Zahl der erzielten Tore gleich, findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Endet ein Entscheidungsspiel nach Ablauf der regulären Spielzeit unentschieden, so wird es bei den A- Junioren 2 x 15 Min, B-Junioren um 2 x 10 Minuten und in den Altersklassen C- bis F- Junioren um 2 x 5 Minuten verlängert. Ist auch dann noch keine Entscheidung gefallen, so findet ein Entscheidungsschießen statt. Das Entscheidungsmeterschießen bestimmt sich nach 2 Abs. 2 der Spielordnung des DFB. 7. Meisterschaft und Aufstieg in den Bezirk Der Kreismeister der Kreisliga der U13/D1 erhält das Aufstiegsrecht in den Bezirk, wenn der Bezirk Lüneburg einen Aufsteiger pro Kreis zulässt. Die Meister der anderen Altersklassen sind Kreismeister ohne Aufstiegsrecht. Die Tabellenführer (Herbstmeister) der jeweiligen Kreisligen U18(A2), U17(B1), U16(B2), U15(C1) und U14(C2) steigen zur Halbserie in den Bezirk auf. Alle anderen Mannschaften der jeweiligen Kreisligen spielen die Rückserie, wobei alle Punkte und Tore der aufsteigenden Mannschaften beibehalten werden. Nach Abschluss der Kreisligen spielen der Halbserien Aufsteiger in den Bezirk und der erste aus der Rückserie den Kreismeister aus. 8. Spielberechtigung von Juniorenspielern in den einzelnen Altersklassen Spielberechtigt sind nur diejenigen Spieler, für die der Verein eine Spielerlaubnis und einen gültigen Spielerpass des Niedersächsischen Fußballverbandes besitzt. Sollen Spieler eines anderen Vereins mit dem Zweitspielrecht eingesetzt werden, so ist für diese beim Vorsitzenden des Juniorenausschusses eine Genehmigung zu beantragen (nach 13a JO). Dem Antrag auf Erteilung des Zweitspielrechts ist dem Spielerpass des Juniorenspielers beizufügen. Juniorenspieler dürfen nur dann an den Pflicht- und Freundschaftsspielen teilnehmen, wenn sie die Spielberechtigung für den Verein besitzen und dem Verein die Spielerlaubnis vorliegt. Das ausgestellte Zweitspielrecht ist dem Spielerpass anzuheften. Im Übrigen sind die Bestimmungen des 8 Juniorenordnung und des 10 Spielordnung zu beachten. Die Mindestzahl der Spieler beträgt bei den 11er-Mannschaften 7 Spieler und bei den 7er-Mannschaften 5 Spieler. In allen Altersklassen können bis zu vier Spieler beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. Das Festspielen regelt die Spiel- und Jugendordnung nach den Altersklassen A- bis G- Junioren. Die 7er U12 und 9er u13 D-Junioren Mannschaften verstehen sich als untere Mannschaften im Sinne der Spielordnung. Die Nummerierung der Mannschaften im DFBnet ergibt die Reihenfolge. 9. Freigabe von Junioren für Seniorenmannschaften Es wird auf 12 Jugendordnung hingewiesen. 10. Platzbau, Spielfeldmaße und Spielbälle Alle 11er Mannschaften spielen auf dem Großfeld. Bei den 11er-Mannschaften der D- Junioren wird über den ganzen Platz gespielt, und es werden die normalen Tore benutzt. Der Eckstoß wird als verkürzte Ecke ausgetragen (7m von der Eckfahne entfernt Richtung Tor). Die Spielfeldbegrenzungen bzw. Tor- oder Strafraummarkierungen, Mittellinie und Letzte Änderung: Version: 03 Seite 6 von 12

7 Kreise und Halbkreise müssen durch Linien gekennzeichnet werden. Die Tore sind mit Netzen zu versehen. Transportable und bewegliche Tore sind vor dem Spiel gegen ein Umfallen geeignet zu sichern. Bei den 9er D-Junioren gilt folgendes Spielfeld: Bei den 9er-Mannschaften der D- Junioren wird nicht über den ganzen Platz gespielt, und es werden die Jugendtore 5 x 2 m benutzt. Gespielt wird auf dem ursprünglichen Großfeld zwischen beiden Strafräumen, von 16er bis 16er, die 5 x 2 m Tore werden jeweils mittig auf die Strafraumlinie gestellt. Das Maß für den Torraum (muss nicht dargestellt sein) beträgt 4 m und für den Strafraum 12 m. Strafraum 12 m tief, 29 m breit (12 m, Tor, 12 m) Es ist ein Leichtball der Größe 5 mit einem Gewicht von ca. 350 g zu verwenden. Der Eckstoß wird als verkürzte Ecke ausgetragen (7m von der Eckfahne entfernt Richtung Tor). Der Abstand des gegnerischen Spielpartners bei Freistößen beträgt 7m und beim Anstoß 9,15m. Die Spielfeldbegrenzungen bzw. Tor- oder Strafraummarkierungen, Mittellinie müssen durch Linien gekennzeichnet werden. Die Tore sind mit Netzen zu versehen. Strafstöße werden vom 9 m Punkt getreten. Die Mannschaftsstärke bei den 9er Mannschaften beträgt mindestens 7, maximal 9 Spieler. Transportable und bewegliche Tore sind vor dem Spiel gegen ein Umfallen geeignet zu sichern. Letzte Änderung: Version: 03 Seite 7 von 12

8 Bei den 7er U12-Junioren gilt folgendes Spielfeld: Bei den 7er-Mannschaften der U11- bis U08-Junioren gilt folgendes Spielfeld: Bei den U07-und U06-Junioren gilt folgendes Spielfeld: Letzte Änderung: Version: 03 Seite 8 von 12

9 Bei allen Kleinspielfelder gilt: Die Tore (5m x 2m) sind mit Netzen zu versehen. Die übrigen Spielfeldmaße des kleinen Feldes betragen: Strafraum 12 m; Torraum 4 m sowie Strafstoßmarke 8 m. Der Abstand des gegnerischen Spielpartners bei Freistößen und beim Anstoß beträgt 5m. Die Spielfeldbegrenzungen bzw. Tor- oder Strafraummarkierungen können durch Linien, unterbrochene Linien, Punkte oder Markierungskegel gekennzeichnet werden. Es wird mit Leichtspielbällen gespielt. Bei den G-Junioren muss mit Leichtspielbällen Gr. 4 und Gewicht 290 gr. gespielt werden. Bei den F-Junioren muss mit Leichtspielbällen Gr. 5 und Gewicht 290 gr. gespielt werden. Bei den E-Junioren muss mit Leichtspielbällen Gr. 5 und Gewicht 290 gr. gespielt werden. Bei den D-Junioren muss mit Leichtspielbällen Gr. 5 und Gewicht 350 gr. gespielt werden. Zuständig für den Spielball ist der Heimverein. Verstöße werden bestraft. Im Wiederholungsfall durch einen Verein kann eine Umwertung des Spiels erfolgen. In den Altersklassen der G- und F-Junioren gelten folgende Regelungen: - die Rückpassregel ist aufgehoben - die Abseitsregel findet keine Anwendung - Bei falschem Einwurf, Abwurf oder Abstoß: Wiederholung unter Anleitung durchführen. - Der Abstoß kann auch als Abschlag oder Abwurf erfolgen Der Platzverein ist in allen Fällen für die ordnungsgemäße Herrichtung des Platzes verantwortlich. Mangelhafter Platzbau wird bestraft. Gravierende Mängel am Platzaufbau können zu Umwertungen führen. 11. Fehlen von Spielerpässen Fehlt bei einem Spiel der Pass eines Juniorenspielers, so haben der Spieler und der Mannschaftsbetreuer durch Unterschrift auf dem Spielberichtsformular die vorliegende Spielerlaubnis zu bestätigen. Der fehlende vollständige Pass (Bild, Stempel, Unterschrift) oder eine deutliche Kopie ist dem zuständigen Staffelleiter spätestens fünf Tage nach dem Spiel mit einem frankierten Rückumschlag zuzusenden. 12. Schiedsrichteransetzungen Der Kreisjugendausschuss entscheidet im Einvernehmen mit dem Schiedsrichterausschuß, inwieweit bei den Punktspielen der Juniorenmannschaften verbandsseitig Schiedsrichter angesetzt werden. Werden keine Schiedsrichter verbandsseitig angesetzt, so hat der Platzverein einen, wenn möglich geprüften, Schiedsrichter zu stellen. Schiedsrichter Ansetzer der Junioren ist Dennis Hopp Kämpenweg 48, Seevetal Tel. : / Mobil : 0176 / Mail : ansetzer3@srharburg.de Dennis.Hopp@nfv.evPost.de 13. Spielberichte Die Spielberichtsformulare sind deutlich in Blockschrift oder mit der Schreibmaschine bzw. PC auszufüllen. Die Vornamen der Spieler dürfen nicht abgekürzt werden. Die Spielnummer, das Datum, der Ort, die Staffelbezeichnung, die Altersklasse und die Mannschaftsnamen sind vollständig auszufüllen. Geklebte oder geheftete Spielberichtsformula- Letzte Änderung: Version: 03 Seite 9 von 12

10 re sind untersagt. Der Spielbericht ist ein Dokument, das in Schadenfällen fälschungssicher sein muss. Das vom NFV vorgegebene Formular ist mit Vorder- und Rückseite zu verwenden. Bei Spielen mit angesetztem Schiedsrichter sind von jedem Verein ein Linienrichter zur Unterstützung des Schiedsrichter einzutragen und zu stellen. Den Linienrichtern sind vom Heimverein Linienrichterfahnen zur Verfügung zu stellen. Auf dem Spielberichtsformular sind vor Spielbeginn die beginnenden Spieler einzutragen. Nach Spielschluss sind vom verantwortlichen Jugendbetreuer (Name und Unterschrift auf dem Spielbericht) die ausgetauschten Spieler, die dem Schiedsrichter vor Spielbeginn namentlich genannt werden müssen, nachzutragen und vom Schiedsrichter zu kontrollieren. Bei 11er-Mannschaften sind maximal 15 Spieler einsetzbar. Bei 9er-Mannschaften sind maximal 13 Spieler einsetzbar. Bei 7er-Mannschaften sind maximal 11 Spieler einsetzbar. Eine Überschreitung dieser Anzahlen kann zur Umwertung des Spiels führen. Sind Rückennummern vorhanden, so müssen sie mit den Namen der eingesetzten Spieler übereinstimmen. Auch bei Freundschafts- und Pokalspielen sind der Spielbericht und die Spielerpässe dem Schiedsrichter zu übergeben. Rechtzeitig vor dem Spiel ist dem Schiedsrichter ein von beiden Mannschaften ausgefüllter Spielbericht mit Pässen und vom Platzverein ein frankierter Briefumschlag mit der Anschrift des Staffelleiters (siehe 2.) zu übergeben, so dass eine Passkontrolle vor dem Spiel möglich ist. Die Mannschaftsbetreuer und die Mannschaftsführer haben das Recht, die Spielerpässe des Gegners einzusehen und eine Passkontrolle vorzunehmen. Der Spielbericht ist vom Mannschaftsbetreuer und/oder vom volljährigen Mannschaftsführer zu unterschreiben. Der Unterschreibende ist für die Richtigkeit der auf dem Spielbericht gemachten Angaben verantwortlich. Bei einem Spielausfall hat der Platzverein einen im Spielberichtskopf vollständig mit Spielnummer, Datum, Ort, Spielklasse und Paarung ausgefüllten Spielbericht unter Mitteilung des Spielausfalls an den Staffelleiter zu übersenden. Die Spielberichte sollen spätestens drei Werktage nach dem Spieltag dem Staffelleiter vorliegen. Verspätete Zusendung kann mit einer Verwaltungsstrafe von 5,- und im Wiederholungsfall bis zu 10,- geahndet werden. 14. Verspäteter Spielbeginn Tritt eine Mannschaft zum angesetzten Punkt- oder Pokalspiel verspätet an und wird das Spiel ordnungsgemäß ausgetragen, so wird das Spiel entsprechend seinem Ausgang gewertet. Bei Verspätung einer Mannschaft besteht für die gegnerische Mannschaft und für den Schiedsrichter eine Wartepflicht von 45 Minuten ( 36 SpO). Der Schiedsrichter kann im Ausnahmefall über eine Verlängerung bzw. Verkürzung der Wartefrist entscheiden. Verspätetes Antreten und verschuldeter verspäteter Spielbeginn werden mit einer Verwaltungsstrafe von 5,- geahndet. 15. Kunstrasen Das Spielen auf Kunstrasen ist generell möglich unter folgenden Voraussetzungen: - Der Gegner und Schiedsrichter muss mindestens einen Tag vor dem Spiel informiert werden. - Der Gegner muss vor Spielbeginn die Gelegenheit haben, das Spielfeld mindestens - 15 Minuten zusammenhängend zu betreten. - Schuhe mit Schraubstollen sind nicht zulässig. 16. Bespielbarkeit von Plätzen Bei Unbespielbarkeit eines Platzes ist gemäß 28 NFV-SpO wie folgt zu verfahren: Bei witterungsbedingten Spielabsagen ist in jedem Fall ein Protokoll über die Tatsachen und Letzte Änderung: Version: 03 Seite 10 von 12

11 Gründe der Absage zu fertigen. Diesem Protokoll ist bei vereinseigenen oder diesen gleichgestellten Plätzen die Stellungnahme einer neutralen Verbandsperson (Schiedsrichter) und bei kommunalen Plätzen die Bescheinigung des öffentlich-rechtlichen Eigentümers beizufügen. Zu den gleichgestellten Plätzen zählen gepachtete Plätze sowie kommunale Plätze, bei denen der öffentlich-rechtliche Träger die Beurteilung der Bespielbarkeit auf den Verein delegiert hat. Die Eigentumsverhältnisse und ggfl. die Delegation der Verantwortung für Spielabsagen sind vorher nachzuweisen. Bei jeder Spielabsage ist der Staffelleiter, der Spielgegner und bei Bedarf der Schiedsrichteransetzer und der Schiedsrichter umgehend und rechtzeitig (am selben Kalendertag) zu benachrichtigen. Versäumte Benachrichtigungen können mit 15,- bestraft werden. Der Spielausfall ist sofort in das DFBnet bei der entsprechenden Paarung vom Heimverein einzugeben, damit der schnellste Informationsfluss für alle gewährleistet ist. Das Protokoll mit der Stellungnahme oder der Bescheinigung ist dem zuständigen Staffelleiter innerhalb von 10 Tagen einzusenden. Ein Spiel kann nur abgesagt werden, wenn alle dem Verein oder einer Spielgemeinschaft zur Verfügung stehenden Plätze ebenfalls unbespielbar oder belegt sind. Bei Nichtbeachtung dieser Bestimmungen kann eine Spielwertung gem. 37 Abs.4 NFV- SpO erfolgen. Nach einem ausgefallenen Spiel haben die beteiligten Vereine drei Tage Zeit sich auf einen neuen Termin zu einigen. Sollte keine Einigung erzielt werden oder ein Verein hat sich innerhalb von vier Tagen nach Ausfall des Spiels beim Staffelleiter nicht geäußert, so wird das Spiel verbindlich im DFBnet neu angesetzt. 17. Streichung von Mannschaften Mannschaften, die während des Punktspieljahres einer Halbserie dreimal nicht angetreten oder nicht spielberechtigte Spieler eingesetzt haben, können von der weiteren Teilnahme an dem Punktspiel- und Pokalspielbetrieb ausgeschlossen werden. 18. Pokalspiele Der A-Junioren Wilhelm-Harms-Pokal wird von den Spielklassen U19(A 1) und U18(A 2) ausgespielt. Der B-Junioren Wilhelm-Harms-Pokal wird von den Spielklassen U17(B 1) und U16(B 2) ausgespielt. Der C-Junioren Eckart-Weithoener-Pokal wird von den Spielklassen U15(C 1) und U14(C 2) ausgespielt. Der U13(D1)-Junioren Gerhard-Stockmann-Pokal wird von den U13(D 1) Mannschaften ausgespielt. Dabei ist zu beachten, dass es sich um 11er Pokalspiele handelt. Die gemeldeten 9er Mannschaften müssen, sofern möglich, aufrüsten. Der U12(D2)-Junioren Ernst-Bertram-Pokal wird von allen gemeldeten U12(D2) Mannschaften auf Kleinfeld ausgespielt. Spiele auf Großfeld sind nicht zulässig und werden für beide Mannschaften umgewertet. Dabei ist zu beachten, dass es sich um 7er Pokalspiele handelt. Die gemeldeten 9er Mannschaften müssen abrüsten. Der 7er E-Junioren Dieter-Tomforde-Pokal wird von allen gemeldeten U11(E1) Mannschaften ausgespielt. Die Kreispokalspiele werden im k. o.-system ausgetragen. Bei Unentschieden gibt es ein sofortiges Entscheidungsschießen. Das Entscheidungsschießen bestimmt sich nach DFB Fußballregeln.. Bei den Endspielen gibt es eine Verlängerung und dann ggf. ein Entscheidungsschießen. Der Kreisjugendausschuss behält sich vor, auch für andere Altersklassen Pokalspiele aus zutragen. Letzte Änderung: Version: 03 Seite 11 von 12

12 19. Strafbestimmungen und Verwaltungskosten Die Strafbestimmungen richten sich nach den Bestimmungen des 23 Jugendordnung NFV in Verbindung mit dem Anhang 2 der Spielordnung NFV. Dort nicht aufgeführte Verwaltungsstrafen, die nur unseren NFV Kreis Harburg betreffen sind wie folgt festgelegt : Gebühr für das Nachmelden von Mannschaften 10 Fehlende oder nicht zur Verfügung gestellte Linienrichter Fahnen Rechtsmittel gegen die Ausschreibung und gegen Verwaltungsstrafen Gegen diese Ausschreibung ist die gebührenfreie Anrufung nach 15 der Rechts- und Verfahrensordnung innerhalb von 7 Tagen nach Zustellung der Ausschreibung beim Sportgericht des NFV - Kreis Harburg, Vorsitzender Christian Meyer, Im Dorf 15, Seevetal möglich. Nach diesem Termin ist die Ausschreibung für alle Vereine verbindlich. Die örtliche Zuständigkeit erfolgt gem. 6 Abs. 3 der Rechts- und Verfahrensordnung. 21. Änderungshinweis Datum Punkt Beschreibung 1. Spielzeiten 4. Zweitspielrecht Z im Spielbericht Punkt Auswahlspieler eingefügt 10. E-Junioren mit Leichtspielbällen er D-Junioren Jesteburg, den 15. August 2010 Frank Dohnke Vorsitzender KJA NFV Kreis Harburg Letzte Änderung: Version: 03 Seite 12 von 12

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