NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND e.v.

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1 NIEDERSÄCHSISCHER FUSSBALLVERBAND e.v. NFV Kreis Nordharz Jugendausschuss SPIELAUSSCHREIBUNG 2012 / 2013 für den Spielbetrieb Junioren / Juniorinnen Teil A) Allgemeines 1. Maßgebend für die Durchführung der Jugendspiele sind die Satzung und Ordnungen des DFB, NFV, die amtlichen Fußballregeln sowie diese Ausschreibung in neuester Fassung. 2. Der Jugendspielbetrieb wird über das DFBnet abgewickelt ( 27 SpO). 3. Jeglicher Schriftverkehr des KJA erfolgt über das elektronische DFBnet-Postfach. 4. Maßgebend für alle Ansetzungen der Pflichtspiele ist das DFBnet und der Internetauftritt des NFV mit seinen Gliederungen sowie diese Ausschreibung. 5. Alle Vereine des Jugendspielbetriebes haben am Einzugsverfahren des Verbandes und seinen Gliederungen per Lastschriftverfahren gemäß Satzung 13 m teilzunehmen. Bei unberechtigtem Widerspruch und Nichtdeckung des Kontos hat der betreffende Verein die von der Bank erhobene Gebühr für Rückbuchungen zu übernehmen. 6. Geldstrafen und Verwaltungskosten werden vom Kreisschatzmeister abgebucht. 7. Die Anmerkungen in Anhang 4 der SpO hinsichtlich der Vorrangigkeit des Frauen- und Juniorenspielbetriebes an Samstagen sind von den Vereinen zu beachten! 8. Spielberechtigt sind alle Juniorenspieler/-innen, die eine gültige Spielerlaubnis des NFV nachgewiesen haben (z.b. gelber EDV-Pass oder DFBnet- Ausdruck der Passabteilung). 5 JO vorletzter Satz ist zu beachten! 9. Für die einzelnen Jugendaltersklassen gelten für das Spieljahr 2012/2013 folgende Stichtage (gemäß 4 Absatz 2 ). A-Junioren: am und später geborene Jugendliche B-Junioren: am und später geborene Jugendliche C-Junioren: am und später geborene Jugendliche D-Junioren: am und später geborene Jugendliche E-Junioren: am und später geborene Jugendliche F-Junioren: am und später geborene Jugendliche G-Junioren: am und später geborene Jugendliche

2 10. Das Spielen von Mannschaften als Jugendspielgemeinschaften ist in 13 JO geregelt. 11. Bei den B- bis G-Junioren können Juniorinnen (Mädchen) eingesetzt werden. Die Zustimmung der Erziehungsberechtigten bei B- bis C-Juniorinnen ist erforderlich. ( 4 Absatz 8 der JO) Der Einsatz von Spielern/Spielerinnen mit Zweitspielrecht gem. 14 JO ist zulässig. 12. Festspielregelung im Jugendbereich 12.1 Im laufenden Spieljahr richtet sich das Festspielen nach den Bestimmungen des 7 Absatz 1 4 der JO 12.2 Am Ende der Saison richtet sich das Festspielen nach 7 Absatz 5 der JO 12.3 Für den Spielbetrieb der G- bis D-Junioren gelten auch am Saisonende die Regelungen des 7 Absatz 1- bis 4 der JO 13. Regelungen des Zweitspielrechts gem. 14 der JO: Das Zweitspielrecht hat Gültigkeit mit dem Ausstellungsdatum des KJO und ist jährlich neu zu beantragen. Anträge sind vom aufnehmenden Verein (JSG) gemäß JO 14 Absatz 1 schriftlich mit Zustimmung des abgebenden Vereins und mit Zustimmung des Erziehungsberechtigten beim KJO bis zum eines Jahres mit ausreichendem Rückporto (Briefmarken) einzureichen. In Ausnahmefällen können der Vorsitzende des Verbandsjugendausschuss und/oder der KJO eine Genehmigung nach dem ausstellen. Soweit beantragt und die Voraussetzungen gem. Abs. 2 erfüllt sind, ist das Zweitspielrecht auch für höhere Altersklassen des Gastvereins zu erteilen. Die Vereine (Mannschaftsbetreuer) sind verpflichtet, die Spieler mit Zweitspielrecht auf dem Spielbericht mit einem Z zu kennzeichnen. Mehr als die Hälfte der in einem Spielbericht eingetragenen Spieler müssen vereinseigene sein. ( 14 Absatz 7) Für den aufnehmenden Verein können Kopien der Spielerpässe angefertigt werden. Die Kopien sind nur in Verbindung mit der Roten Karte des Zweitspielrechts gültig. 14. Neben den Punktspielen wird in allen Altersklassen ein Kreispokal ausgespielt. Die Teilnahme aller Mannschaften Pflicht. Die Auslosung erfolgt durch den KJA. 15. Eine Hallen-Kreismeisterschaft wird Regional und Überregional ausgetragen. Die Sieger und Zweitplatzierten aller Altersklassen der Regionen Nord, Mitte und Süd ermitteln den Hallen-Kreismeister des NFV Nordharz. Die A-, B- und C-Junioren spielen nach Futsalregeln! Die Durchführung der Hallenrunden wird durch eine eigenständige Hallenausschreibung geregelt. Die Veröffentlichung erfolgt im Oktober. Benötigte Schiedsrichter werden vom Juniorenausschuss angefordert und gemäß einer gesonderten Hallen- Schiedsrichteraufwandsentschädigung vergütet. Die vom KJA und Schiedsrichterausschuss noch zu erstellende Vergütung wird mit der Hallenausschreibung im Oktober veröffentlicht und ist Bestandteil dieser Ausschreibung! 16. Bei den A- bis C-Junioren wird eine Fairnesstabelle auf Grundlage der Spielberichte geführt

3 17. Bei G-/F-/E-Junioren können ca. 5m breite Zonen rund um das Kleinspielfeld freigehalten werden (siehe Empfehlung des NFV im Anhang). Innerhalb der Begrenzungen sollen sich ausschließlich Betreuer und Ergänzungsspieler aufhalten. Die Zonen werden durch Absperrungen, Hütchen oder Trassenband gekennzeichnet. Hierbei sind Gefährdungen durch die Absperrungen zu vermeiden. Teil B) Spielbetrieb, Spielpläne und Spielansetzungen gem. 27 SpO 1. Nach Veröffentlichung der Spielpläne ist jeder Verein verpflichtet, diese auf Spielüberschneidungen und evtl. Fehler zu überprüfen. Im zutreffenden Fall ist der Spielleiter unverzüglich zu verständigen Spiele auf Kunstrasen- und Hartplätzen sind zulässig. Sie müssen aber dem jeweiligen Gegner frühzeitig angekündigt werden, damit passendes Schuhwerk mitgebracht werden kann. 2. Die Verlegung von Spieltagen, Ansetzung ausgefallener Spiele sowie für Entscheidungs- oder Wiederholungsspiele usw. sind spätestens bis zum Ablauf des 7. Tages vor dem betreffenden Spieltag den beteiligten Vereinen mitzuteilen. Wir weisen die Vereine darauf hin, dass die Spielinstanz in zwingenden Ausnahmefällen (Spielausfälle, Witterungseinflüsse u.ä.) auch eine kürzere Frist in Anspruch nehmen kann ( 27 Abs. 5 SpO), nur in diesen Fällen werden die Vereine direkt benachrichtigt. 3. Die Vereine sind verpflichtet regelmäßig in das DFBnet und DFBnet-Postfach einzusehen, ob Veränderungen, Spielverlegungen oder Neuansetzungen vorliegen. 4. Sind nach Abschluss der planmäßigen Spielserie noch Nachhol- oder Entscheidungsspiele notwendig, so müssen diese vorrangig ausgetragen werden. 5. Spiele, die bei Tageslicht beginnen, sind bei Einbruch der Dunkelheit unter Flutlicht oder Trainingslicht zu Ende zu führen, Nichteinhalten bedeutet Punktverlust. 6. Schiedsrichter werden bei F- bis 7er C-Junioren sowie Juniorinnen von den Heimvereinen gestellt. Es ist darauf zu achten, dass nach Möglichkeit nur vom jeweiligen Schiedsrichterausschuss zugelassene Sportkameraden eingesetzt werden. Der Kreisschiedsrichterausschuss setzt für Pflichtspiele der A-, B- und 11er C- Junioren sowie für die Entscheidungsspiele aller Altersklassen Schiedsrichter an. 7. Keine Junioren/innenmannschaft darf ohne Beaufsichtigung durch einen Beauftragten des Vereins (Trainer/Betreuer) Reisen oder Spiele austragen. 8. Der Platzverein hat für alle Pflichtspiele der A- und B-Junioren eine ausreichende Anzahl Platzordner (mind.3) mit sichtbarer Kenntlichmachung zu stellen. ( 22 Abs.2 SpO) Die Platzordner sind namentlich auf dem Spielbericht aufzuführen. Nichtbeachtung hat eine Bestrafung gemäß Anhang 2-I Nr. 20 der SpO zur Folge. 9. Hinweise zum Platzaufbau: Die Spielfelder für Kleinfeld sind ordnungsgemäß aufzubauen. Die Spielfeldbegrenzung bzw. Tor- oder Strafraummarkierungen können durch Linien, unterbrochene Linien oder Markierungskegel gekennzeichnet werden. Bewegliche Tore sind Grundsätzlich gegen Umfallen zu sichern.

4 Die Lage der Spielfelder (JO, Anhang 1 Absatz 4) kann vereinsbedingt unter Einhaltung der vorgegebenen Maße geändert werden. Die F-Junioren tragen ihre Spiele auf einer Spielfeldgröße von ca. 55 x 35m aus. Bei den 9er D-Junioren kann auf Spielfeldern mit mehr als 70m Breite in einer Spielhälfte gespielt werden. Dabei dient die Verlängerung des 5m-Torraumes als Seitenlinie. Bei den 7er D-Junioren/innen kann auf Spielfeldern mit mehr als 70m Breite in einer Spielhälfte gespielt werden. Die Strafraumbegrenzung wird (parallel zur Torauslinie) in Richtung Seitenaus verlängert, die Mittellinie ist die 2. Längsbegrenzung. Die 7er C-Junioren spielen von Strafraum zu Strafraum, ganze Spielfeldbreite. Auf Spielfeldern mit mehr als 70m Breite kann in einer Spielhälfte gespielt werden. 10. Entsprechend 19 JO dürfen in allen Altersklassen bis zu 4 Spieler/innen beliebig oft ein- und ausgewechselt werden. 11. Anträge auf Spielverlegungen können grundsätzlich nur in dringenden, begründeten Fällen und ausschließlich mit dem dafür vorgesehenen Formular im Einvernehmen mit dem gegnerischen Verein und Zustimmung der Spielinstanz von den im Vereinsmeldebogen gemeldeten Jugendleitern vorgenommen werden. Die Anträge dazu müssen von den Vereinen mindestens 14 Tage vor dem ursprünglichen Spieltermin dem Staffelleiter vorliegen. Vom Antragsteller werden Verwaltungskosten in Höhe von 15,00 je Spiel erhoben. Kommt die Einigung nicht zustande, bleibt es bei dem angesetzten Termin. 12. Gegebenenfalls erforderliche Änderungen der amtlichen Anstoßzeit hat der Gastgeber seinem Spielpartner und dem Staffelleiter bis spätestens fünf Tage vor dem Spiel schriftlich über das DFBnet-Postfach bekannt zu geben. 13. Spielverlegungen bei plötzlicher Erkrankung von mind. 6 Spielern (bei 11 er) oder 4 Spielern (bei 9er bzw. 7er) einer Mannschaft werden vom zuständigen Staffelleiter nur anerkannt und bearbeitet, wenn die Erkrankung durch ärztliche Atteste innerhalb von 10 Tagen nach dem ursprünglichen Termin nachgewiesen und vorgelegt werden. 14. Bei plötzlich auftretenden gefährlichen Straßenverhältnissen oder ähnlich gelagerter höherer Gewalt, kann auf mündlichen Antrag eines Spielpartners der zuständige Staffelleiter telefonisch eine kurzfristige Spielabsage vornehmen. 15. Spielabsagen dürfen nur der gemeldete Fußballobmann oder der gemeldete Jugendleiter eines Vereines (lt. aktuellem DFBnet- Anschriftenverzeichnis ) vornehmen. 16. In Fällen, wo die Bespielbarkeit des Platzes in Frage gestellt ist, müssen die Vereine nach bestem Wissen und Gewissen über eine Austragung des Spiels entscheiden. Die spielleitende Stelle hat das Recht die Angaben zu überprüfen oder von einer neutralen Verbandsperson überprüfen zu lassen. Bei einer Spielabsage ist wie folgt zu verfahren: telefonische Benachrichtigung des Staffelleiters

5 Gegner und Schiedsrichter sind spätestens 2 Std. vor Spielbeginn telefonisch zu verständigen Eingabe des Spielausfalls im DFBnet Entscheidungen über die Bespielbarkeit der Plätze können nur am Spieltag getroffen werden! Bei Vormittagsspielen (bis 11:00) sollte am späten Nachmittag des Vortages entschieden werden! Spielgemeinschaften sowie Vereine mit mehr als einem Platz haben zu prüfen, ob auf einem anderen Platz der Spielgemeinschaft oder des Vereines gespielt werden kann. Nachgewiesene Nichtprüfung dieser Spielmöglichkeit führt zur Bestrafung und evtl. zum Punktabzug!! Bei Spielausfällen der A- bis F-Junioren ist gemäß 28 Absatz 3 SpO zu verfahren. Ein entsprechendes Formular ist auf der Homepage des NFV Kreis Nordharz abrufbar. Nichteinhalten der Frist wird nach 28 Absatz 5 der SpO des NFV behandelt. 17. Für jedes Spiel (auch Freundschaftsspiele) ist ein Spielformular deutlich lesbar auszufüllen und dem Schiedsrichter (SR) zusammen mit einem adressierten Freiumschlag auszuhändigen. Tritt der amtlich angesetzte Schiedrichter nicht an bzw. ist kein Schiedsrichter amtlich angesetzt, so müssen sich die Vereine nach 30 SpO richten. --- Es muss in jedem Fall gespielt werden. --- Auch für Spiele, die durch Nichtantreten von Mannschaften nicht durchgeführt werden können, ist ein Spielbericht auszufüllen und an den zuständigen Staffelleiter zu senden. Auf dem Spielbericht (unter SRA 1+2) haben immer die Namen und Anschrift der Betreuer zu stehen. Die Betreuer bestätigen mit ihrer Unterschrift die Vollständigkeit und Richtigkeit der Eintragungen. 18. Die Spielberichte müssen am folgenden Mittwoch und bei Wochentagspielen 3 Werktage später beim Staffelleiter vorliegen. Leitet kein amtlich angesetzter Schiedsrichter das Spiel, so ist der Jugendleiter des Platzvereines für die rechtzeitige Einsendung verantwortlich. 19. Die Meldung der Spielergebnisse (auch Spielausfall) hat über das DFBnet zu erfolgen. Die gastgebenden Vereine sind verpflichtet, die Spielergebnisse unverzüglich, spätestens 1Stunde nach Spielende, ausgehend von der Anstoßzeit im DFBnet zu melden. 20. Die Mannschaften sind verpflichtet, pünktlich zur angesetzten Zeit spielbereit zu sein. Bei nicht rechtzeitigem Erscheinen einer Mannschaft haben Gegner und Schiedsrichter nach der in 36 Absatz 2 der SpO vorgegebenen Zeit (45 Min.) zu warten. 21. Jeder Jugendleiter und Betreuer hat das Recht gemäß 5 JO (letzter Satz) Einsicht in die Spielerpässe und Zweitspielrechte des Gegners zu nehmen.

6 22. Schiedsrichterwesen Der Kreisschiedsrichterausschuss setzt für Pflichtspiele der A- / B- und C-Junioren sowie für die Entscheidungsspiele aller Altersklassen Schiedsrichter an. Die Schiedsrichterkosten müssen vor Ort durch den Heimverein beglichen werden! Bei Ansetzungen auf neutralen Plätzen tragen beide Vereine zu gleichen Teilen die Schiedsrichterkosten. Alle übrigen Spiele (von 9er D- bis G-Junioren) sollten nach Möglichkeit mit geprüften Schiedsrichtern des Heimvereins durchgeführt werden. Jeder Schiedsrichter ist verpflichtet, eine Pass- und Gesichtskontrolle vor Spielbeginn durchzuführen! Schiedsrichter-Aufwandsentschädigung für Junioren (Feld) A-Junioren: B-Junioren: C-Junioren: 15,00 (zzgl. Fahrtkosten) 14,00 (zzgl. Fahrtkosten) 13,00 (zzgl. Fahrtkosten) Hallenspielbetrieb: Benötigte Schiedsrichter werden vom Juniorenausschuss angefordert und gemäß einer gesonderten Hallen- Schiedsrichteraufwandsentschädigung vergütet. Die vom KJA und Schiedsrichterausschuss noch zu erstellende Vergütung für die Regionen Nord, Mitte, Süd wird mit der Hallenausschreibung im Oktober veröffentlicht und ist Bestandteil dieser Ausschreibung! Der Juniorenausschuss behält sich das Recht vor, die Hallenrunden von den geprüften und aktiven Schiedsrichtern innerhalb des Juniorenausschuss leiten zu lassen. 23. Anerkennung von Schiedsrichtern Gem. 11 Absatz 2 SpO des NFV ist jeder Verein bei Meldung einer Mannschaft verpflichtet, die gleiche Anzahl von Schiedsrichtern zu melden, die den Voraussetzungen der Schiedsrichterordnung entsprechen müssen. Auch für A-, B- und C-Jugendmannschaften, in Staffeln wo Schiedsrichter vom Kreis angesetzt werden, ist jeweils ein Schiedsrichter zu stellen. Voraussetzung für die Anerkennung als Schiedsrichter ist eine Mindestanzahl an Einsätzen von 14 pro Serie und der Besuch von mindestens drei Schiedsrichter- Fortbildungen pro Serie. Eine Leistungsprüfung oder ein Leistungstest muss pro Kalenderjahr absolviert werden. Bei Nichterfüllung der geforderten Voraussetzungen des 11 SpO werden Kosten gemäß Spielordnung Anhang 2 Ziffer I Nr. 12 erhoben. Stichtag für die Bestandserhebung ist der Teil C) Spielsysteme, Auf-/Abstieg, Entscheidungsspiele, Pokalspiele 1. Die Organisation des Spielbetriebes erfolgt gemäß JO 16, 2. Die Einteilung der Staffeln erfolgt nach vorheriger Abgabe der Vereinsmeldebögen

7 gem. JO 16 Absatz 2 durch den KJA in die Regionen Nord, Mitte und Süd. Die Einrichtung von regionsübergreifenden Staffeln zur Organisation eines sinnvollen Spielbetriebes im NFV Kreis Nordharz kann vom KJA vorgenommen werden! 3. Spielzeiten gemäß 18 JO : A-Junioren: 2 x 45 Min. B-Junioren: 2 x 40 Min. C-Junioren: 2 x 35 Min. D-Junioren: 2 x 30 Min. E-Junioren: 2 x 25 Min. F-Junioren: 2 x 20 Min. B-Juniorinnen: 2 x 40 Min. C-Juniorinnen: 2 x 35 Min. 3.1 Bei unentschiedenem Spielausgang von Entscheidungs- und Pokalspielen wird der Sieger - ohne Verlängerung - sofort durch Elf- bzw. Achtmeterschiessen (gemäß der DFB-Regeln) ermittelt. Abweichend von den DFB-Regeln für Schüsse von der Strafstoßmarke gilt: Beim Achtmeterschiessen treten 3 Spieler zur Entscheidung an. Ist danach keine Entscheidung gefallen wird analog der Vorgehensweise zur Ermittlung eines Siegers gemäß Fußballregelheft (K.O.-System) verfahren. 4. Spielsysteme 4.1 Bei A- bis C-Junioren werden möglichst regionale Staffeleinteilungen vorgenommen. Die Spielklasse ist Kreisliga. Die Sollstärke / Staffel beträgt je nach Anzahl der Meldungen max. 12 Mannschaften. Absteiger aus der Bezirksliga werden bei A- bis C-Junioren in die Kreisliga eingruppiert. In allen Staffeln wird eine Punktrunde mit Hin- und Rückrunde ausgetragen. Die Staffelsieger ermitteln zum Saisonende den Kreismeister. Zur Ermittlung der Staffelsieger entscheidet bei gleicher Punktzahl nicht die Tordifferenz. (JO 16 Abs.7, zweiter Satz)!! Bei Punktgleichheit findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Bei allen Entscheidungsspielen zur Ermittlung der Kreismeister ist Punktzahl und Tordifferenz maßgebend! Die 7er C-Junioren spielen ihren Staffelmeister überregional aus. Die Spielklasse ist 1.Kreisklasse. Zur Ermittlung des Staffelsiegers entscheidet bei gleicher Punktzahl nicht die Tordifferenz. (JO 16 Abs.7, zweiter Satz ) Bei Punktgleichheit findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. 4.2 Für die 9er D-Junioren werden möglichst regionale Staffeleinteilungen vorgenommen. Die Spielklasse ist Kreisliga. Die Sollstärke/Staffel beträgt nach Anzahl der Meldungen max. 12 Mannschaften. Regionsübergreifende Einteilung von Mannschaften (sogenannte Randgebiete) sind möglich. Die Staffelsieger ermitteln zum Saisonende den Kreismeister. Zur Ermittlung der Staffelsieger entscheidet bei gleicher Punktzahl nicht die Tordifferenz. (JO 16 Abs.7, zweiter Satz)!!

8 Bei Punktgleichheit findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Bei allen Entscheidungsspielen zur Ermittlung der Kreismeister ist Punktzahl Und Tordifferenz maßgebend! Die 7er D-Junioren spielen ihren Staffelmeister überregional aus. Die Spielklasse ist 1. Kreisklasse. Zur Ermittlung des Staffelsiegers entscheidet bei gleicher Punktzahl nicht die Tordifferenz. (JO 16 Abs.7, zweiter Satz)!! Bei Punktgleichheit findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. 4.3 Bei den E- und F-Junioren werden möglichst regionale Staffeleinteilungen vorgenommen. Spielklasse Kreisliga : Sollstärke max. 10 Mannschaften Spielklasse 1. Kreisklasse : Sollstärke max. 10 Mannschaften In allen Staffeln wird eine Punktrunde mit Hin- und Rückrunde ausgetragen. Die Staffelsieger der Kreisligen ermitteln zum Saisonende den Kreismeister. Die Staffelsieger der 1. Kreisklassen ermitteln zum Saisonende den regionalen Staffelmeister. Zur Ermittlung der Staffelsieger entscheidet bei gleicher Punktzahl nicht die Tordifferenz. (JO 16 Abs.7, zweiter Satz ) Bei Punktgleichheit findet ein Entscheidungsspiel auf neutralem Platz statt. Bei allen Entscheidungsspielen zur Ermittlung der Kreismeister ist Punktzahl und Tordifferenz maßgebend! 5. Die G-Junioren spielen in Turnierform und führen keine Meisterschaftsspiele durch. Spielzeit: max. 1 x 12 Minuten. An einem Spieltag höchstens 80 Minuten. Schiedsrichter werden durch alle am Turnier beteiligten Vereine gestellt. 6. Die G- und F-Junioren spielen als 7er-Mannschaft mit vereinfachten Spielregeln. Es wird ohne Abseits gespielt. Die Rückpassregel zum Torwart entfällt. Bei falschem Einwurf, Abwurf oder Abstoß erfolgt Wiederholung unter Anleitung des Schiedsrichters. Bei den F-Junioren erfolgt der Torabstoß grundsätzlich flach, bei ruhendem Ball! Die F- und G-Junioren spielen mit einem Leichtspielball der Größe 4 (290 g). Alle F- und G-Juniorenmannschaften haben ihre Spiele möglichst auf einem Rasenplatz auszutragen. 7. Für den Aufstieg zum Bezirk gilt: Die drei Staffelsieger der A-, B- und C-Junioren nehmen gemäß Zusage des Verbandes und des Bezirksvorsitzenden an den Aufstiegsspielen zum Bezirk teil, wenn in der nächsten Saison eine Mannschaft in der entsprechenden Altersklasse gemeldet wird und die weiteren Anforderungen der Ausschreibung des Bezirk Braunschweig erfüllt werden. (Diese Regelung gilt für mindestens 3 bis 5 Jahre!!) Bei mehr als 3 Staffeln werden Entscheidungsspiele in Kurzturnierform durchgeführt! Bei 2 Staffeln bestreiten die Tabellenzweiten ein Entscheidungsspiel um das Startrecht für die Aufstiegsspiele zum Bezirk.

9 18 Absatz 6 der SPO findet auch im Juniorenbereich Anwendung! Den an den Pflichtspielen mit Punktwertung teilnehmenden Mannschaften eines Vereins/JSG ist ein Aufstieg nur bis zur Spielklasse unterhalb der Spielklasse möglich, in der die nächsthöhere Mannschaft spielt. Der Kreisjugendausschuss entscheidet endgültig und unanfechtbar über die Zulassung zu den Aufstiegsspielen und behält sich das Recht vor, aufstiegsberechtigte Mannschaften, die sich undiszipliniert und unsportlich verhalten, nicht für die Aufstiegsspiele zum Bezirk zu melden!! 8. Qualifikation zur Nordharzliga zur Saison 2013/14 A- bis C-Junioren Für die Kreisliga Nordharz qualifizieren sich die 4 erstplatzierten der Staffeln Nord / Mitte / Süd, Staffelsollstärke ist 12!! Bei Verzicht erhält der fünftplatzierte der jeweiligen Staffel das Startrecht für die Kreisliga. 9er D-Junioren Für die Kreisliga Nordharz qualifizieren sich die 2 erstplatzierten der Staffeln Nord / Mitte / Süd, Staffelsollstärke ist 12!! Bei Verzicht erhält der drittplatzierte der jeweiligen Staffel das Startrecht für die Kreisliga. A- bis 9er D-Junioren Nichtmeldung für die Saison 2013/14 ist gleichbedeutend mit Abstieg! Zusätzliche Aufsteiger werden nur zugelassen, wenn keine andere Möglichkeit zum Erreichen der Staffelsollstärke vorhanden ist. Die verbliebenen und neugemeldete Mannschaften werden in die 1.Kreisklasse möglichst regional eingeteilt! 9. Regelungen für den Spielbetrieb bei B- und C-Juniorinnen B-Juniorinnen Jahrgang 1997 können bei den C-Juniorinnen eingesetzt werden, wenn in ihrer Altersklasse keine Spielmöglichkeit im Verein gegeben ist. C-Juniorinnen Jahrgang 1999 können bei den D-Juniorinnen eingesetzt werden, auch wenn in ihrer Altersklasse eine Spielmöglichkeit im Verein gegeben ist. Der Einsatz ist auf max. 2 Spielerinnen pro Spieljahr beschränkt. Diese sind vor dem ersten Einsatz namentlich dem KJO und Staffelleiter zu melden. Eine Nachmeldung von Spielerinnen ist nicht möglich. Juniorinnen können sowohl in Juniorinnenmannschaften als auch in Juniorenmannschaften ihres eigenen Vereines spielen. Dabei können sie sich nicht Festspielen. SPO Anhang I 2 ist aber weiterhin zu beachten! Für Mannschaften, die in anderen Kreisen im Spielbetrieb gemeldet sind, gilt die Ausschreibung des für den Spielbetrieb zuständigen Kreises. Für die Organisation der Pokalspiele wird zeitnah eine gesonderte Ausschreibung bekanntgegeben, die Teilnahme aller gemeldeten Mannschaften ist Pflicht! Teil D) Rechtliche Grundlagen 1. Spielwertungen und Verwaltungsstrafen gem. 23 JO entsprechen der Anlage zu dieser Ausschreibung.

10 2. Verwaltungsentscheidungen werden den Vereinen ausschließlich per an das DFBnet Postfach zugestellt! 3. Werbung auf Trikots ist erlaubt. Hierbei sind die einschlägigen Vorschriften des DFB und des NFV zu beachten. 4. Werbung für Tabakwaren und jeglichen Alkohol sind verboten! Der Juniorenausschuss richtet sich nach den folgenden Empfehlungen des NFV. Allgemeinverbindliche Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung. Gemäß 7 der Allgemeinverbindlichen Vorschriften über die Beschaffenheit und Ausgestaltung der Spielkleidung werden für Juniorenmannschaften keine Genehmigungsgebühren erhoben. Die Anzahl der Mannschaften im Juniorenbereich berücksichtigend und den dadurch entstehenden Verwaltungsaufwand sowohl für Vereine als auch für die Spielinstanzen Rechnung tragend, vertreten wir die Auffassung, dass für Juniorenmannschaften eine Beantragung von Trikotwerbung entfallen kann. Sollte ein Verstoß gegen die Allgemeinverbindlichen Vorschriften vorliegen, obliegt es den Schiedsrichtern, darauf im Spielbericht hinzuweisen. Denkbar wäre, auf dem Mannschaftsmeldebogen die Angabe eines möglichen Trikotsponsors zu verlangen. Diese Angabe würde dem offiziellen Antrag gleichgestellt sein und diesen ersetzen. Soweit keine Einwände seitens der Spielinstanz bestehen, würde der Antrag als stillschweigend genehmigt gelten. Nach unserem Kenntnisstand wird in der überwiegenden Anzahl der Kreise bereits so verfahren, eine einheitliche Umsetzung im Verbandsgebiet wäre wünschenswert. Mit freundlichen Grüßen Niedersächsischer Fußballverband e. V. Referat Vereins- und Verbandsrecht Ralf Serra 5. Jugendfußballturniere sind genehmigungspflichtig. Bei internationalen Turnieren ist zusätzlich noch die Genehmigung des DFB über den NFV und KJO einzuholen. 6. Es gilt das veröffentlichte Anschriftenverzeichnis auf Grundlage der im Vereinsmeldebogen (VMB) benannten Jugendleiter-/innen. Änderungen sind durch die Vereine zu aktualisieren und müssen dem Vorsitzenden des Jugendausschusses und dem Kreissportgericht unverzüglich schriftlich gemeldet werden. Das Anschriftenverzeichnis ist maßgebend für alle Benachrichtigungen. Nachteile, die aus nicht gemeldeten Änderungen entstehen, gehen zu Lasten des betreffenden Vereins. 7. Verstöße gegen diese Ausschreibung werden nach den Richtlinien der Jugend-, Spiel, Rechts- und Verfahrensordnung des NFV geahndet. Anrufungen, Einsprüche, Proteste und Beschwerden richten sich in erster Instanz an das Kreissportgericht. Eberhard Hotopp Vahlberger Weg 25, Kissenbrück Telefon: (oder Handy: eberhard.hotopp@nfv.evpost.de Dem Vorsitzenden des Kreisjugendausschusses ist eine Durchschrift zuzusenden.

11 Gegen diese Ausschreibung ist gemäß 15 RuVO innerhalb von 7 Tagen nach offizieller Veröffentlichung im Internet die gebührenfreie Anrufung beim Kreissportgericht möglich. gez. Ingo Zimpel Kreisjuniorenobmann Folgende Anhänge sind Bestandteil dieser Juniorenausschreibung Anhang I Kostenrahmen gem. NFV JO 23 Absatz 3b Geldstrafen gegen Vereine 1. Fehlender oder nicht vollständiger Nachweis der Spielerlaubnis bei Pflicht-oder Freundschaftsspielen. im Wiederholungsfall 2,- 3,- 2. Einsatz eines Spielers ohne Spielerlaubnis 50,- 3. Einsatz eines Spielers ohne Spielberechtigung 25,- 4. Einsatz eines Spielers unter Verwendung der Spielerlaubnis eines anderen Spielers 50,- 5. Fehlen eines Spielberichtsbogens 3,- 6. Fehlen der Unterschrift des Beauftragten des Vereins auf dem Spielberichtsbogen 3,- 7. Verweigerung des Sportgrußes durch eine Mannschaft 5,- 8. Nichtantreten einer Mannschaft zu einem Pflichtspiel im Wiederholungsfall 9. Mangelhafter Platzaufbau: a) wenn Spielausfall die Folge war b) in allen anderen Fällen 25,- 50,- 25,- 10,- 10. Spielen gegen Vereine, die nicht dem DFB angehören oder gegen gesperrte Mannschaften bzw. Vereine 75,- 11. Spielen trotz Spielverbot des zuständigen KJA 25,- 12. Nichterneuerung des Spielerpassbildes nach Beanstandung 5,- 13. Nicht fristgerechter Nachweis der Spielerlaubnis gemäß 12 Abs. 2 SpO (innerhalb von 3 Tagen) 3,- 14. Verspätete oder Nichteinsendung des Spielberichts 15,- 15. Nichtanforderung eines Schiedsrichters zu Freundschaftsspielen oder Turnieren 5,- 16. Nicht ordnungsgemäß ausgefüllter Spielbericht 15,- 17. Veranstaltung nichtgenehmigter Turniere 50,- 18. Eigenmächtiges Verlegen von Pflichtspielen ohne Zustimmung der spielleitenden Instanz 25,- 19. Nichteinhaltung eines Termins oder Nichtabgabe einer verlangten Meldung 25,- 20. Nichtabstellung eines Jugendspielers zu Auswahlspielen oder Lehrgängen- ohne Entschuldigung 25,- 21. Verspätete oder Nichtmeldung der Spielergebnisse 15,- 22. Nicht rechtzeitige Herausgabe des Spielerpasses 50,- 23. Fehlende oder nicht aufgeführte Platzordner 15,- (Teil B Punkt 8 Juniorenausschreibung ) 24. Rote Karte (Feldverweis) ohne Sportgericht 20,-

12 Absatz 3c Strafbestimmungen gegen Übungsleiter, Betreuer und Funktionäre 1. Verbandsschädigendes Verhalten in der Öffentlichkeit bis 250,00 2. Unsportliches Verhalten 3. Beleidigung 4. Bedrohung 5. Auflehnung gegen Anordnung des Schiedsrichters oder des Schiedsrichterassistenten 6. Tätlichkeiten 7. Diskriminierendes Verhalten bis 50,00 bis 150,00 bis 150,00 bis 100,00 bis 150,00 bis 250,00 Als Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren bei Spielwertungen und Straffestsetzungen nach 23 (4) JO werden 10,00 erhoben. Für Mannschaften die vom laufenden Spielbetrieb zurückgezogen werden entstehen Verwaltungs- und Bearbeitungsgebühren von 30,-. Gegen die Entscheidung der Verwaltungsorgane ist die gebührenfreie Anrufung des gleichrangigen Kreissportgerichts zulässig. Die Verwaltungsentscheidung ist mit einer entsprechenden Rechtsmittelbelehrung zu versehen. Anhang II Ausschreibung Pokalspiele Junioren Spieljahr 2012/13 In allen Altersklassen werden Pokalspiele ausgetragen. Alle zu Saisonbeginn gemeldeten Mannschaften nehmen an den Kreispokalspielen teil. Der Modus wird vom Jugendausschuss nach den vorliegenden Mannschaftsmeldungen festgelegt. Aufgrund unterschiedlicher Mannschaftszahlen sind in den einzelnen Wettbewerben mit K.o. System Qualifikationsspiele erforderlich. Die Ansetzungen sowie die Abwicklung des Spielbetriebes erfolgen über das DFBnet. Anträge auf Spielverlegungen können grundsätzlich nur in dringenden, begründeten Fällen und ausschließlich mit dem dafür vorgesehenen Formular im Einvernehmen mit dem gegnerischen Verein und Zustimmung der Spielinstanz von den im Vereinsmeldebogen gemeldeten Jugendleitern vorgenommen werden. Die Anträge dazu müssen von den Vereinen mindestens 14 Tage vor dem ursprünglichen Spieltermin dem Staffelleiter per DFBnet-Postfach vorliegen. Für alle Pokalspiele im K.o.-System gilt: Bei unentschiedenem Spielausgang von Pokalspielen wird der Sieger- ohne Verlängerungsofort durch Elf- bzw. Achtmeterschiessen (gemäß der DFB-Regeln) ermittelt. Abweichend von den DFB-Regeln für Schüsse von Strafstoßmarke gilt: Beim Achtmeterschiessen treten 3 Spieler zur Entscheidung an. Ist danach keine Entscheidung gefallen wird analog der Vorgehensweise zur Ermittlung eines Siegers gemäß Fußballregelheft (K.o.-System) verfahren.

13 bei 11er Mannschaften: 11 m Entfernung bei 9er und 7er Mannschaften: 8 m Entfernung Für alle Pokalspiele in Gruppenform oder Punktrunde gilt: Die Wertung der Spiele erfolgt analog dem Punktspielbetrieb. Ein Strafstoßschießen entfällt! Die Spielberichte sind innerhalb von 3 Kalendertagen an den zuständigen Staffelleiter zu senden!! Das Ergebnis ist gemäß Spielordnung 27 ( 6 ) dem NFV über das DFBnet zu melden. Die Spielstätten sind der Ansetzung zu entnehmen. Der Kunstrasen der JSG Hees in Jerstedt ist in den Originalabmessungen nur für D7 zugelassen. Bei allen anderen Altersklassen sind die gemäß Anhang 1 JO und Juniorenausschreibung vorgegebenen Maße durch entsprechende Vorkehrungen (z.b. Markierungshütchen, bewegliche Tore usw.) herzurichten. Bei Nichteinhalten ist innerhalb von 3 Tagen eine Mitteilung an den Staffelleiter zu senden. Es muss aber in jedem Fall gespielt werden! Anhang III Ausschreibung für Entscheidungsspiele 2012/13 Entscheidungsspiele werden auf neutralen Plätzen ausgetragen. Die Spielorte werden durch den Jugendausschuss festgelegt. Jeder Verein hat einen ausgefüllten Spielbericht sowie geeignete Spielbälle mitzubringen. Die Trikotfarben sind rechtzeitig durch die beteiligten Vereine abzuklären. Die Schiedsrichterkosten werden von den beteiligten Vereinen getragen. Kosten für den Platzbau etc. sind vom ausrichtenden Verein zu tragen. Bei unentschiedenem Spielausgang von Entscheidungsspielen wird der Sieger ohne Verlängerung - sofort durch Elf- bzw. Achtmeterschiessen (gemäß der DFB-Regeln) ermittelt Abweichend von den DFB-Regeln für Schüsse von der Strafstoßmarke gilt: Beim Achtmeterschiessen treten 3 Spieler zur Entscheidung an. Ist danach keine Entscheidung gefallen wird analog der Vorgehensweise zur Ermittlung eines Siegers gemäß aktuellem Fußballregelheft (K.o.-System) verfahren. bei 11er Mannschaften: 11 m Entfernung bei 9er und 7er Mannschaften: 8 m Entfernung Die Ergebnismeldung im DFBnet wird vom Jugendausschuss übernommen.

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