Schützengau Hallertau Referent für Übungsleiter Aus- u. Weiterbildung

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1 Schützengau Hallertau Referent für Übungsleiter Aus- u. Weiterbildung Hans Fleck, Klausenweg 8, Mainburg Telefon / Fax: hans@hallertau.net johann.fleck@ipp.mpg.de 1

2 Sicherheitsbestimmungen Die Landessportleitung informiert Zu Beginn des neuen Sportjahres weisen wir nochmals auf das Thema Sicherheit bei Training und Wettkämpfen hin. Wie bereits im letzten Jahr bekannt gegeben wurde, sind ab diesem Sportjahr die Sicherheitsrichtlinien auch bei den Luftdruckwaffen bei den Meisterschaften (ab Gaumeisterschaft ) und Rundenwettkämpfen Vorschrift. Ausgenommen im Jahr 2004 sind momentan noch die Seitenspannerwaffen und Revolver. Bei diesen Waffengruppen sind momentan noch keine geeigneten Sicherheitsvorrichtungen am Markt erhältlich. Zugelassen sind bei Luftdruckwaffen (incl. CO und Pressluftwaffen ) die bekannten Sicherheitsfahnen sowie die Sicherheitsschlitzscheiben. Bei diesen Scheiben handelt es sich um signalrote Kunststoffschlitzscheiben, die gewährleisten, dass die Kartuschen sicher vom System getrennt sind. Wir weisen ausdrücklich alle Schießleiter, Sportleiter und sonstige Verantwortliche darauf hin, dass bei bewusstem Zuwiderhandeln im Versicherungsfall mit Schwierigkeiten zu rechnen ist. 2

3 Aufsichtspersonen, Obhut über das Schießen durch Kinder und Jugendliche Das Waffengesetz regelt in 10 der Allgemeinen Waffengesetz-Verordnung (AWAFFV) vom die Voraussetzungen für die Aufsichtspersonen (nachzulesen im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 52 ausgegeben zu Bonn am 31. Okt. 2003). Im Absatz 1 wird dazu klargestellt, dass der Erlaubnisinhaber einer Schießstätte verantwortliche Aufsichtspersonen bestellen muss. Diese müssen das 18. Lebensjahr vollendet haben und die erforderliche Sachkunde besitzen. Wenn die Aufsichtsperson auch die Obhut über Kinder und Jugendliche ausübt, müssen Sie die Eignung für Kinder- und Jugendarbeit besitzen. Dieses wird in den Vereinen des BSSB momentan durch den Vereinsübungsleiter (VÜL) nachgewiesen. 3

4 Erwerben der Sachkunde Zum Erwerb der Sachkunde wurde im BSSB folgende Vorgehensweise festgelegt: Mit Beginn des neuen Jahres beginnt der BSSB mit der Ausbildung von Moderatoren. Es wird für jeden Gau zunächst eine Person ausgebildet und mit den notwendigen Unterlagen ausgestattet. Dieser, so ausgebildete Moderator, wird dann die Ausbildung der Aufsichten (Schießleiter) in den jeweiligen Vereinen seines Gaues durchführen. Die ausgebildeten Personen erhalten eine Bestätigung über ihre Ausbildung. 4

5 Registrierung der Aufsichten Für die Registrierung der Aufsichten in den Vereinen gibt das Waffengesetz zwei Möglichkeiten vor: Die Vereine melden ihre bestellten Aufsichten wie bisher beim zuständigen Ordnungsamt bzw. Landratsamt. Dabei ist zu beachten, dass diese Listen auch aktuell sein müssen (ständige Überprüfung auf Aktualität) Der 10 Abs. 3 gestattet den Vereinen eines anerkannten Schießsportverbandes (in unserem Fall ist der DSB und seine Landesverbände anerkannt) dass die Registrierung im Verein vorgenommen wird. In diesem Fall muss die Aufsichtsperson ein Nachweisdokument (Bestätigung des Gauausbilders) mit sich führen und der Ordnungsbehörde auf Verlangen vorzeigen. Ferner ist der Verein verpflichtet, diese Personen ordnungsgemäß zu registrieren und die Registrierung auf Verlangen der Ordnungsbehörde vorzuzeigen. Die evtl. notwendige Vereinsübungsleiter-Ausbildung (VÜL) bei der Obhut über Kinder und Jugendliche ist auch hierbei zu beachten. 5

6 Ausbildung der Vereinsaufsichten Die Ausbildung der Vereinsaufsichten im Schützengau Hallertau soll im März / April 2004 beginnen. Auskünfte hierzu von Hans Fleck, Referent für Aus- u. Weiterbildung Tel / Fax: hans@hallertau.net oder johann.fleck@ipp.mpg.de In der Übergangszeit bleiben die momentan gemeldeten Aufsichten weiterhin aufsichtsberechtigt. 6

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