ANTWORT AUF ANFRAGE A 297. Nummer: A 297 Protokoll-Nr.: / Gesundheits- und Sozialdepartement
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1 Regierungsrat Luzern, 16. April 2013 ANTWORT AUF ANFRAGE A 297 Nummer: A 297 Protokoll-Nr.: 434 Eröffnet: / Gesundheits- und Sozialdepartement Geschäftsfelder Anfrage Arnold Robi und Mit. über Sozialbezüger aus der EU A 297 (Textmarke: Vorstossnummer // abgefüllt wird: Vorstossnummer ) A. Wortlaut der Anfrage (Textmarke: Eröffnungsdatum // abgefüllt wird: Eröffnungsdatum) Schweizweit kann man feststellen, dass die Sozialbezüger aus der EU zunehmen. Anfrage Arnold Robi und Mit. über Sozialbezüger aus der EU (Textmarke: Geschaeftstitel // abgefüllt wird: Geschäftstitel ) Fragen: Gesundheits- 1. Wie viele und Sozialbezüger Sozialdepartement aus welchen EU-Ländern sind, seitdem die Personenfreizügigkeit in Kraft ist, in unserem Kanton wohnhaft (nach Jahr geordnet)? (Textmarke: Departement // abgefüllt wird: Departement) 2. Welche Gemeinde beherbergt am meisten solche Sozialbezüger? (Textmarke: SBKuerzel // abgefüllt wird: Kürzel von Sachbearbeiter auf Geschäft) 3. Gemessen an den Einwanderern aus diesen Ländern machen sie wie viel Prozent aus? 4. Wie hoch ist das monatliche Sozialgeld für eine vierköpfige Familie, wie hoch ist ein solches in deren Herkunftsländern, und welche Extras bekommen die Sozialbezüger (Textmarke: SBVornameName // abgefüllt wird: Vorname Name von Sachbearbeiter auf Geschäft) 2001RR (Zahnarzt, Krankenkassenprämien usw.)? (Textmarke: Laufnummer // abgefüllt wird: Geschäftslaufnummer ) 5. Müssen die Sozialbezüger auch Steuern bezahlen? 2001KR Muss die Sozialhilfe zurückbezahlt werden, wenn es den Bezügern wieder finanziell (Textmarke: besser Signatur // geht abgefüllt und wird: Signatur es zumutbar ) wäre? Wenn nein, besteht hier nicht eine Gesetzeslücke? Sitzungsfelder 434 (Textmarke: Beschlussnummer // abgefüllt wird: Beschlussnummer) B. Antwort Regierungsrat 16. April 2013 (Textmarke: Sitzungsdatum // abgefüllt wird: Sitzungsdatum MMMM) Zu Frage 1: Wie viele Sozialbezüger aus welchen EU-Ländern sind, seitdem die Personenfreizügigkeit April 2013 in (Versanddatum) Kraft ist, in unserem Kanton wohnhaft (nach Jahr 18. geordnet)? (Textmarke: Sitzungsbemerkung // abgefüllt wird: Sitzungsbemerkung + (Versandatum) ) / Gemäss Protokoll dem Nr. Bundesamt 434 für Migration lässt sich die Entwicklung der Personenfreizügigkeit (Textmarke: so formulieren: Beschlussnummer2 // abgefüllt wird: / Protokoll Nr. + Beschlussnummer) Seit dem 1. Juni 2002 ist das Abkommen für die Angehörigen der "alten" EU- Mitgliedstaaten (EU-15) als auch der EFTA-Staaten in Kraft. Infolge der EU-Erweiterung am 1. Mai 2004 wurde das Abkommen durch ein Protokoll ergänzt, welches die schrittweise Einführung der Personenfreizügigkeit mit den zehn neuen EU-Staaten regelt (EU- 8; für Zypern und Malta galten von Beginn an die gleichen Regelungen wie für die "alten" 15 EU-Mitgliedstaaten, deshalb bilden sie die Gruppe der EU-17-Staaten). Am 8. Februar 2009 wurde die Weiterführung des Freizügigkeitsabkommens FZA und das Protokoll II zur Ausdehnung des Freizügigkeitsabkommens auf Rumänien und Bulgarien (EU-2) vom Schweizer Volk gutgeheissen. Das Protokoll II trat am 1. Juni 2009 in Kraft. LUSTAT Statistik Luzern hat die Anzahl der Sozialhilfe beziehenden EU-Bürger und - Bürgerinnen nach Ländern seit dem Jahr 2004 in der nachfolgenden Tabelle aufgelistet. Zusätzlich wurden die oben beschriebenen Gruppen (EU17; EU8; EU2) zusammengefasst. Durch den Vergleich mit der kantonalen Bevölkerungsstatistik (STATPOP) des gleichen Jah- 2001KR.567 / A-297-Antwort-RR-ArnoldRobi Seite 1 von 6
2 res konnte jeweils für die einzelnen Länder der Anteil der Sozialhilfebeziehenden an der Wohnbevölkerung des jeweiligen Staates ausgewiesen werden. Anzahl Bezüger/innen von wirtschaftlicher Sozialhilfe und Anteil an der Wohnbevölkerung nach Heimat seit 2004 Kanton Luzern LUSTAT Statistik Luzern, Datenquellen: Bundesamt für Statistik - Schweizerische Sozialhilfestatistik; STATPOP; LUSTAT - kantonale Bevölkerungsstatistik 2001KR.567 / A-297-Antwort-RR-ArnoldRobi Seite 2 von 6
3 Grundsätzlich lässt sich dabei feststellen, dass der überwiegende Teil der Sozialhilfebeziehenden aus der "alten" EU (in der Tabelle EU17) stammt. Dabei hat sich der Anteil der Sozialhilfebeziehenden an der Wohnbevölkerung seit 2004 parallel zur Gesamtzahl der Sozialhilfebeziehenden entwickelt. Dies bedeutet, dass nach einem Anstieg in den Jahren 2006 und 2007 der Anteil wieder gesunken ist und im Jahr 2011 bei 2,2 Prozent der entsprechenden Wohnbevölkerung lag. Damit lag die Quote mit 0,2 Prozent knapp über der Quote der Gesamtbevölkerung. Die absolute Zahl der Sozialhilfebeziehenden ist seit 2008 stetig etwas gestiegen; die Quote blieb aber gleich, da die Zahl der Personen aus den entsprechenden Ländern ebenfalls angestiegen ist. Der Anteil der Sozialhilfebeziehenden der erweiterten EU (in der Tabelle EU8) an der Wohnbevölkerung der entsprechenden Staaten liegt deutlich über der Quote der Gesamtzahl der Sozialhilfebeziehenden. In absoluten Zahlen ist die Zahl der Sozialhilfebeziehenden aber ziemlich konstant geblieben; ein Anstieg nach 2004 ist dabei nicht zu beobachten. Da die Wohnbevölkerung aus diesen Staaten in der gleichen Zeit gewachsen ist, hat sich der Anteil von Sozialhilfebeziehenden seit 2004 ständig verkleinert und ist von 9,6 Prozent (2004) auf 3,8 Prozent (2011) gesunken. Unter den Personen aus Bulgarien und Rumänien (in der Tabelle EU2) gibt es eine sehr kleine Zahl von Sozialhilfebeziehenden (2011: 3 Personen); ein Anstieg nach 2009 ist nicht zu beobachten. Der Anteil an der Wohnbevölkerung ist unterdurchschnittlich. Zu Frage 2: Welche Gemeinde beherbergt am meisten solche Sozialbezüger? LUSTAT Statistik Luzern hat die Anzahl der sozialhilfebeziehenden EU-Bürger und - Bürgerinnen nach Wohngemeinde aus der Schweizerischen Sozialhilfestatistik des Jahres 2011 herausgezogen und mit der kantonalen Bevölkerungsstatistik (STATPOP) des gleichen Jahres verglichen. Die folgende Tabelle weist damit sowohl die absolute Zahl der Sozialhilfebeziehenden als auch den Anteil an der EU-Wohnbevölkerung aus. 2001KR.567 / A-297-Antwort-RR-ArnoldRobi Seite 3 von 6
4 Anzahl Bezüger/innen von wirtschaftlicher Sozialhilfe aus der EU und deren Anteil an der Wohnbevölkerung aus der EU 2011 Gemeinden des Kantons Luzern Gemeinde Anzahl Bezüger/innen Anteil an der Wohnbevölkerung Luzern Emmen Kriens Horw Ebikon Reiden Sursee Rothenburg Root Triengen Hochdorf Hitzkirch Malters Weggis Dagmersellen Dierikon Rickenbach LU Beromünster Adligenswil Willisau Menznau Meggen Eschenbach LU Vitznau Ruswil Hergiswil bei Willisau Fischbach Buchrain Altishofen Wolhusen Sempach Romoos Nottwil Meierskappel Mauensee Geuensee Übrige 13 LUSTAT Statistik Luzern; Datenquellen: Bundesamt für Statistik - Schweizerische Sozialhilfestatistik; STATPOP; LUSTAT - kantonale Bevölkerungsstatistik Fälle mit Leistungsbezug in der Erhebungsperiode. Ohne Doppelzählungen. Bei weniger als 3 Bezüger/innen pro Gemeinde wird die Anzahl Bezüger/innen und der Anteil an der Wohnbevölkerung aus Datenschutzgründen nicht ausgewiesen Bei den Gemeinden mit einer grösseren Zahl von Sozialhilfebeziehenden aus der EU ist zu beobachten, dass der in obiger Statistik ausgewiesene Anteil an der Wohnbevölkerung recht nahe bei der in der Sozialhilfestatistik 2011 ausgewiesenen Sozialhilfequote der einzelnen Gemeinden liegt: Sozialhilfequote 2011 Luzern: 3,1 Prozent; Emmen: 3,7 Prozent; Kriens: 2001KR.567 / A-297-Antwort-RR-ArnoldRobi Seite 4 von 6
5 3,4 Prozent; Horw: 2,7 Prozent; Ebikon: 3,0 Prozent. In der Stadt Luzern, in Emmen und in Ebikon liegt dabei der Anteil der EU-Bürger und Bürgerinnen mit wirtschaftlicher Sozialhilfe unter der Sozialhilfequote, in Kriens ist er identisch und nur in Horw etwas höher. Bei den Gemeinden mit wenigen Sozialhilfebeziehenden aus der EU ist der Anteil an der Wohnbevölkerung wegen der kleinen Zahl statistisch schwierig zu bewerten. Zu Frage 3: Gemessen an den Einwanderern aus diesen Ländern machen sie wie viel Prozent aus? Die Antwort konnte bereits mit der Tabelle zur Frage 1 gegeben werden. Zu Frage 4: Wie hoch ist das monatliche Sozialgeld für eine vierköpfige Familie, wie hoch ist ein solches in deren Herkunftsländern, und welche Extras bekommen die Sozialbezüger (Zahnarzt, Krankenkassenprämien usw.)? Der Grundbedarf für den Lebensunterhalt für eine Familie mit 4 Personen beträgt gemäss den Richtlinien für die Ausgestaltung und Bemessung der Sozialhilfe der Schweizerischen Konferenz für Sozialhilfe (SKOS-Richtlinien) 2'110 Franken pro Monat. Zusätzlich werden die Wohnkosten (Miete und Nebenkosten im Rahmen der Mietzinsrichtlinien der Gemeinden) und die Gesundheitskosten (Franchisen, Selbstbehalte und Zahnbehandlungen nach Kostengutsprache) übernommen. Die Krankenkassenprämien werden über die Prämienverbilligung finanziert. Im Einzelfall können zusätzliche Kosten übernommen werden - zum Beispiel: Reisespesen zur Berufsausübung oder Kosten externer Kinderbetreuung. Für Erwerbstätige gibt es Einkommens-Freibeträge im Betrag von 100 bis 500 Franken pro Monat, gestaffelt nach Beschäftigungsumfang. Die Sozialhilfesysteme der Herkunftsländer sind sowohl vom Umfang als auch von der Organisation her sehr heterogen gestaltet. Deshalb lässt sich die Frage in dieser Form nicht beantworten. Zudem ist es äusserst schwierig, die Lebenshaltungskosten in den verschiedenen Ländern miteinander zu vergleichen. Grundsätzlich kann aber davon ausgegangen werden, dass die Schweiz auch unter Berücksichtigung der hohen Lebenshaltungskosten eher grosszügigere Ansätze für die wirtschaftliche Sozialhilfe anwendet. Als Beispiele von Nachbarländern: Deutschland: Für eine 4-köpfige Familie beträgt das Sozialgeld oder das Arbeitslosentaggeld 2 (Hartz IV) zwischen 1'100 und 1'250 Euro monatlich (je nach Definition der Leistung und Alter der Kinder). Es liegt damit um circa einen Drittel tiefer als der Grundbedarf nach SKOS. Frankreich: Für eine 4-köpfige Familie beträgt die Sozialhilfe RSA (Revenue de solidarité active) 1'000 Euro monatlich. Sie liegt damit um circa 40 Prozent tiefer als der Grundbedarf nach SKOS. Zu Frage 5: Müssen die Sozialbezüger auch Steuern bezahlen? Das Steuergesetz vom 22. November 1999 (SRL Nr. 620) regelt in 200, dass Steuern, deren Bezahlung infolge einer Notlage eine grosse Härte bedeuten würde, ganz oder teilweise von den Steuerbehörden erlassen werden können. Der Steuererlass soll eine nachhaltige und langfristige Sanierung der finanziellen Situation des Steuerpflichtigen ermöglichen und sicherstellen, dass Steuern nicht aus dem Existenzminimum bezahlt werden müssen. Bezügerinnen und Bezügern von Ergänzungsleistungen (EL) zur AHV/IV mit geringem Vermögen, die in einem Alters- und/oder Pflegeheim oder einer anderen stationären Institution leben, sowie Personen, die während mindestens neun Monaten wirtschaftliche Sozialhilfe (WSH) empfingen, wird die Steuer in jedem Fall erlassen. Ihnen stellt die Steuerbehörde eine Nullveranlagung aus. Einen teilweisen Steuererlass auf Gesuch hin erhalten jene Steu- 2001KR.567 / A-297-Antwort-RR-ArnoldRobi Seite 5 von 6
6 erpflichtigen, deren Mittel das Existenzminimum zwar überschreiten, die aber mit der Bezahlung der obligatorischen Steuern unter dieses Minimum fallen würden. Zu Frage 6: Muss die Sozialhilfe zurückbezahlt werden, wenn es den Bezügern wieder finanziell besser geht und es zumutbar wäre? Wenn nein, besteht hier nicht eine Gesetzeslücke? Es besteht keine Gesetzeslücke, da die Rückerstattung geregelt ist. Das Sozialhilfegesetz vom 24. Oktober 1989 (SRL Nr. 892) regelt in 37, dass rechtmässig bezogene wirtschaftliche Sozialhilfe der Einwohnergemeinde, die sie gewährt hat, so weit zurückzuerstatten ist, als sich die finanzielle Lage des Hilfebedürftigen gebessert hat und ihm die Rückerstattung zumutbar ist. 2001KR.567 / A-297-Antwort-RR-ArnoldRobi Seite 6 von 6
1. 2 Absatz 1 des Gesetzesentwurfs umschreibt neu die Ziele der Sozialhilfe.
Gesundheits- und Sozialdepartement Bahnhofstrasse 15 Postfach 3768 6002 Luzern Telefon 041 228 60 84 Telefax 041 228 60 97 gesundheit.soziales@lu.ch www.lu.ch Fragen zum Entwurf eines neuen Sozialhilfegesetzes
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