Merkblatt Abhängungen

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1 Merkblatt Abhängungen Abhängungen/Kettenzüge/Verbindungsmittel Abhängungen sind nur an den dafür vorgesehenen technischen Einrichtungen möglich. Alle Abhängungen sind genehmigungspflichtig und nach der jeweils gültigen BGV C1 auszuführen. Dies gilt auch für Abhängungen von Pre-Riggs und eigenem Ground-Support. Klappkarabiner in jeglicher Form sind nicht gestattet. Die verwendeten Seile oder Anschlagketten müssen ebenfalls der BGV C1 entsprechen und sind für die eingebrachte Last entsprechend zu dimensionieren. Die Monteure müssen über einen entsprechenden Nachweis nach der BGV C1 Sachkundiger für Anschlagmittel verfügen. Die Durchführung von Abhängungen von der Hallendecke sind ausschließlich über die Messe Frankfurt und deren Vertragsfirmen möglich. Den Bestellungen mit Formblatt ist eine Grundrissskizze beizufügen, aus der die Hängelasten und die gewünschten Platzierungen der Hängepunkte ersichtlich sind. Bei komplexen Systemen (komplex = i.d.r. mehr als einstrangige Konstruktionen) muss ein Lastenplan eingereicht werden, der neben der Gesamtlast auch alle Einzel u. Streckenlasten abbildet. Ggf. ist auch eine separate statische Berechnung erforderlich und kann von der Messe Frankfurt angefordert werden. Die Messe Frankfurt behält sich darüber hinaus vor, ggf. die eingebrachten Lasten sowie die verwendeten Konstruktionen durch einen Statiker prüfen zu lassen. Diese Prüfung ist kostenpflichtig und wird dem Besteller/Aussteller in Rechnung gestellt. Die maximalen Bauhöhen gelten auch für die Höhe des Traversensystems und sind entsprechend zu beachten. Elektrokettenzüge Elektrokettenzüge dürfen nur in Hallen mit Schwerlastabhängungen verwendet werden. Die Nutzung von Elektrokettenzügen in den Hallen mit 50 kg Punkten (Halfenschienen) ist nicht gestattet. Die Verwendung dieser Motoren ist an die Anforderungen für Elektrokettenzüge in der Veranstaltungstechnik (Igvw SQ P2) gebunden. Download über: Das Eigengewicht der Elektrokettenzüge ist entsprechend im Lastenplan zu berücksichtigen um eine Überlast der Tragpunkte zur verhindern. Der Unternehmer hat die Kettenzüge einer jährlichen Prüfung zu unterziehen. Das Prüfsiegel ist sichtbar an den Motoren anzubringen. Die Prüfdokumente sind immer mitzuführen und am Betriebsort bereit zu halten. Diese Prüfung ersetzt nicht die erforderliche Prüfung durch einen Sachverständigen alle 4 Jahre. Handkettenzüge Handkettenzüge dürfen nur in Verbindung mit min. 8-mm-Seilen und nur in Hallen mit Schwerlastabhängungen verwendet werden. Eine geeignete Endverbindung (z.b. Seilschloss) ist vorzusehen. Sogenannte Seilhalter dürfen nicht für dynamische Lasten mit Kettenzügen eingesetzt werden. Bitte beachten Sie, dass sämtliche Leichtlastpunkte (i.d.r. sind das 50-kg-Punkte) NUR mit 5-6-mm-Seilen übergeben werden! Eine Verwendung von Handkettenzügen muss bei dem Bestellvorgang zwingend mit angegeben werden! Handkettenzüge dürfen nur für einsträngige Konstruktionen verwendet werden. Der Einsatz von Handkettenzügen für komplexe Systeme ist nicht erlaubt. Der Trag- und Lasthaken des Hebezeuges muss sich in einer lotrechten Geraden über dem Schwerpunkt der Last befinden. Es müssen immer so viele Personen gleichzeitig anheben, wie sich Handkettenzüge im Einsatz befinden! Ein Anheben der Lasten ohne die erforderliche Personenzahl ist untersagt! Dabei ist auf ein gleichmäßiges Anheben/Hochziehen zu achten. Es ist ebenfalls darauf zu achten, dass sich während des Hebevorgangs keine Personen unter der Last aufhalten. Das Eigengewicht der Handkettenzüge ist entsprechend im Lastenplan zu berücksichtigen um eine Überlast der Tragpunkte zur verhindern. Alle Handkettenzüge als auch Hebebänder (Polyesterrundschlingen) sind immer zusätzlich mit einem Stahlseil oder einer zugelassenen Kette zu sichern (sog. Safeties). Verbindungsmittel Der Einsatz von Kunststoff-Kabelbindern zur Befestigung statisch beanspruchter Teile ist nicht gestattet. Als Verbindungsmittel als auch zur Sicherung (Safeties) dürfen nur zugelassene Verbindungsmittel (u.a. hochfeste Schäkel, Schraubkarabiner) verwendet werden.

2 Merkblatt Abhängungen von der Hallendecke, Das vorliegende Merkblatt erläutert in Auszügen die technischen Vorgaben und Anforderungen an genehmigungspflichtige Abhängungen von Standbauinstallationen an den vorhandenen Abhängepunkten der Messehallen. Soweit hier nicht ergänzend festgelegt,, gelten die Technischen Richtlinien der Messe Frankfurt Forum keinee Abhängungen möglich Übersicht Abhängungen Die Möglichkeit der Montage von Abhängungen (Leichtlast (LL) bis zu 50 kg oder Schwerlast (SL)) von der Hallendecke gemäß den Bestell und Lieferbedingungen der Messe Frankfurt Venue GmbH entnehmen Sie bitte nachfolgender Übersicht: Halle (Festhalle) Leichtlast Schwerlast auf gesonderte über Anfrage möglich keine Abhängungen möglich Achtung! Nur zu bestimmten Veranstaltungen zugelassen Bitte beachten Sie, dass der Übergabepunkt bei 50 kg Punkten ist von v Ihnen selbstständig anzubringenn (diese kann auch über den jeweilig zuständigen Servicepartner der Messe Frankfurt vor Ort käuflich erworben werden). Die Verwendung von Hebezeugen (z. B. Hand & Punkten dass offene ist. Eine entsprechende Seilendverbindung bei 50 kg Elektrokettenzügen) ist unbedingt mit dem technischen Service der Messe Frankfurt abzustimmen. Tiefster Punkt einer Abhängung ist 2,30 m über dem Hallenboden. Grundsätzlich sind Abhängungen, die außerhalb der Standfläche liegen, nicht erlaubt.

3 Bestellvorgang Leichtlastpunkte können Sie über unseren Online Shop Easyorder bestellen. Die Konditionen können Sie den Liefer und Bestellbedingungen entnehmen. Anfragen über Schwerlastabhängungenn in den angegebenen Hallenebenen richten Sie bitte an die Messe Frankfurt Venue GmbH / Infrastrukturservicee ([email protected]). Diese werden nach Prüfung der Realisierbarkeit, individuell angeboten. Bitte reichen Sie, unabhängig davon, ob Sie Leichtlast oder Schwerlastpunkte benötigen, folgende Informationen bis spätestens sechs Wochen vor Messebeginn beim Infrastrukturservicee der Messe Frankfurt Venue GmbH ein: Bemaßte Skizze mit den Positionen der gewünschten Abhängungepunkte Eindeutige Ausrichtung Ihres Standes auf der Skizze (Himmelsrichtung, Standnachbar ) Hängelasten pro Punkt Lastenplan über Gesamt, Einzel und Streckenlast (nur bei komplexen Systemen) Angedachte Montagehilfe ( Genie Lift, Handketten /Elektrokettenzüge) Gewünschte Übergabehöhe (bei Schwerlastabhängungen) Insbesondere sind zu beachten: BGV A1 (neu: DGUV 1) Allgemeine Vorschriften BGV C1 (neu: DGUV 17 / 18) Veranstaltungs und Produktionsstätten für szenische Darstellung BGV D8 (neu: DGUV 54 / 55) Winden, Hub und Zuggeräte BGI (neu: DGUVV Info ) Sicherheit bei b Produktionen und Veranstaltungen / Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen für die Praxis / Sicherheit bei Produktionen und Veranstaltungen Lasten über Personen Scheinwerfer / Besondere szenische Effekte und Vorgänge IGVW SQP1 Traversen IGVW SQP2 Elektrokettenzüge IGVW SQP1 Elektrofachkraft für Veranstaltungstechnik IGVW SQP2 Sachkundigee für Veranstaltungsrigging Die Angabenn der oben angeführten Regelwerke sind in Ihrer aktuell gültigen Fassung eigenständig zu kontrollierenn und auf deren Umsetzung vor Ort einzuhalten.. Dieser Auszug dient als Überblick und es entstehen daraus keinee Ansprüche auf Vollständigkeit. Rechtliche Grundlagen Personen, die Arbeitsmittel zum Halten von Lastenn über Personenn verwenden, darf der Unternehmerr nur einsetzen, wenn sie ausreichend befähigt sind. Hinsichtlich der Bereitstellung und Verwendung von Anschlagmitteln, Lastaufnahmemitteln, Hebezeugen, Tragmitteln, Verbindungsmitteln, Seilendverbindungen, Sekundärsicherungen und dem Potentialausgleich sind die einschlägigen Sicherheitsbestimmungen sowie die anerkannten Regeln der Technik zu beachten.

4 Erlaubte Abhängevarianten Potentialausgleich an Metallkonstruktionen Traversen mit m elektrischen Verbrauchern sind vom Errichter derr Anlage mit einem zusätzlichen Schutzpotentialausgleichh (Kupfer, mindestens 10 mm²) zu versehen (VDE 0100 Teil 711). Der Übergabepunkt am Hallenbodenn (Standerdung) kann über den Infrastrukturservice der Messe Frankfurt Venue GmbH bestellt werden. Absicherung/Abhängung von Standbauteilen/Exponaten Abgehängte Konstruktionen mit einer starren bzw. kraftschlüssigen Verbindung zum Hallenboden Ein statischer Nachweis ist hier zwingend erforderlich. Zulässige Tragmittel / Hebezeuge Die Verwendung von Hebezeugen (z. B. Hand & Elektrokettenzüge) ist mit den Bestellunterlagenn anzugeben und u mit demm Infrastrukturservice der Messe Frankfurt Venue GmbH abzustimmen. Die Nennbelastungen der Herstellerangaben sind zu beachten! Bitte beachten Sie unbedingt, dass Handkettenzüge (= dynamische Lasten) nicht an Leichtlastpunkten bzw. an 5 mm und 6 mm Stahlseilen benutzt werden dürfen. Abhängungen für Lichtsysteme, Traversen und Werbebanner Sekundärsicherung & Safties Scheinwerfer, LautsprecherL r, Effektgeräte etc. sind grundsätzlich mit einer zweiten unabhängigen Sicherung (Sicherungsseil) zu versehen! Bei der Dimensionierung der Sicherungsseile ist die BGI zu beachten. Die Sicherheitsbefestigung ist so auszuführen, dass diese keinen Fallweg zulässt. Istt ein Fallweg unvermeidbar, so ist dieserr so gering wie möglich zu halten. Um eine e Überlast an einzelnen Hängepunkten zu vermeiden, ist es unbedingt erforderlich, dass das System nahezu waagerecht verfahren wird (einee Person je Handkettenzug!). Gemäß der BGV C1 sindd dynamische Lasten erst ab einem Durchmesser dess Stahlseiles von 8 mm zulässig. Die Nutzlast des Abhängepunktes, sowie das Eigengewichtes des Handkettenzuges ist zu beachten. Nach Fertigstellung der Arbeiten ist der Handkettenzug zu entfernen und durch ein geeignetes Anschlagmittel (z. B. Stahlseil) zu ersetzen oder mit Hilfe eines AnschlagmittA tels zu überbrücken (Sekundärsicherung siehe Abb. 1). Hier ist unbedingt darauf zu achten,, dass kein Fallweg vorhanden ist!

5 Seilendverbindungen / Drahtseilhalter Reutlinger Drahtseilhalter 50SV Typ II & 80SV Typ II Nur mit BGVC 1Zulassung Abb. 1 Bei einem Einsatz von Elektrokettenzüge (gem. Angaben der BGVV C1 & BGV D8) sind s unbedingt die spezifischen Herstellerangaben zu beachten! Beispielabbildung Bitte beachten Sie, dasss diese Art von Drahtseilhaltern nicht für dynamische Lasten geeignet sind und daherr nicht mit Hebezeugen verwendet werden dürfen! Zulässige Anschlagmittell Bitte beachten Sie, dass Anschlagmittel bezüglich der im Betrieb auftretendenn Belastungen entsprechend beschaffen und u bemessen sein müssen. Auszug: Zulässige Anschlagmittel und Seilendverbindungen Dimensionierung der Arbeitsmittel Für Arbeitsmittel, die als Anschlag oder Lastaufnahmemittel eingesetzt werden, geben deren Hersteller die Tragfähigkeit oderr die Mindestbruchkraft an. Für das Halten von Lasten über Personen gilt: Drahtseil mit Kausche Der Mindestdurchmesser für den Hebezeugbetrieb beträgt 8 mm. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass das geschwungene Seilendee gekauscht ist! i Ist die Tragfähigkeit zum Beispiel WLL (Nenntragfähigkeit) angegeben, darf dieses Arbeitsmittel maximal mit der Hälfte dieses Wertes belastet werden. Ist die Mindestbruchkraft angegeben, musss dieser Wert durch den erforderlichen Betriebskoeffizienten dividiert werden, um die maximal zulässige Tragfähigkeit zu erhalten. (s.a. Tabelle Mindestens erforderliche Betriebskoeffifizienten von Anschlagmitteln BGI 810 3) Eine 100% ige Plastikummantelung ist i nicht zulässig. Das Seil muss mittels verschieben der Ummantelung immer vollständig zu begutachten sein.

6 Rundschlingenn Benötigte Angaben: Hersteller Tragfähigkeit CE Kennzeich hnung Norm Herstellungsja ahr Eine Kennzeichnung mittels Etikett ist zwingend erforderlich. Dieses Merkblatt bietet nur einen zusammengefassten Überblick. Bitte beachten Sie unbedingt auch die Technischenn Richtlinien der Messe Frankfurt. Wenn Sie noch weitere Fragen haben, ist Ihnen der Infrakstrukturservice derr Messe Frankfurt ) oder das technische VeranstaltunV ngsmanagement gerne behilftlich. Das Benutzen von reinen Polyesterrundschlingen setzt zwingend das Brücken mittels eines Drahtseiles vorraus. Rundschlingenn mit Stahleinlage ( Steelflex) benötigen kein gesondertes Stahlsafety. Unzulässige Anschlagmittel und unzulässige Seilendverbindungen sind Drahtseile ohne Zulassung, bzw. die nicht den Drahtseilen entsprechen, die im Punkt Zulässige Anschlagmittel beschrieben sind. ummanteltee Drahtseile (Ummantelung > 1/3 Seillänge) langgliedrige Ketten (Innere Länge des Kettengliedes > 3 facher Nenndurchmesser des Kettenmaterials) sind nicht zum Anschlagen geeignet Kabelbinder ohne Benutzung einer Sekundärsicherung (Safety) bestehend aus einem Stahldrahtseil mit Kausche und Pressklemme sowie einem Verbindungsmittel (DIN 56927). Drahtseilhalter ohne Zulassung offene Haken Spannschlösser offene Form nach DIN 1480 Schnellverbindungsgliedd mit Überwurfmutter (Kettennotglied) ohne Tragfähigkeitsangabe Beschädigtee Anschlagmittel (z. B. geknickte Seile, Lastschlaufen mit beschädigter Ummantelung, Lastschlaufen ohne erkennbare Kennzeichnung) ) Weitere Verbindungsmittel ohne Angabe der Tragfähigkeit.

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