Cyber-Mobbing. Arbeitsmaterial

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1 Cyber-Mobbing Arbeitsmaterial

2 Cyber-Mobbing Arbeitsaufträge 1. Setzt euch in Vierer-Gruppen zusammen. 2. Jeder liest sich das Material und die Arbeitsaufträge aufmerksam durch. 3. Jeder in der Gruppe arbeitet und jeder ist dafür verantwortlich, dass die Arbeitsaufträge zügig und ordentlich bearbeitet werden. 4. Am Ende soll jeder aus der Gruppe in der Lage sein, sowohl den Inhalt als auch die erarbeiteten Ergebnisse vorzutragen. 5. Die für einige der Arbeitsaufträge benötigten Blätter findet ihr am Lehrerpult in einem Ordner.

3 Cybermobbing du hurentochter! SCHLAMPE!!! hau ab, du bist zu fett und hässlich für diese welt Habt ihr selbst schon einmal erlebt, dass ihr im Internet oder über das Handy beleidigt, beschimpft oder bedroht wurdet? Oder kennt ihr jemanden, dem das passiert ist? Wie seid ihr oder wie ist diese Person damit umgegangen? Welche Gefühle und Gedanken hattet ihr dabei? Was war besonders schlimm? Wie wurde das Problem gelöst? Was bedeutet eigentlich Mobbing? Und was ist mit Cyber-Mobbing gemeint? Schreibt eure Vermutungen bzw. euer Vorwissen auf und vergleicht die Ergebnisse untereinander. Auf der nächsten Seite befindet sich ein Infotext zu Mobbing und Cyber-Mobbing. Lest ihn durch und überarbeitet (wenn nötig) eure eigenen Ergebnisse bzw. ergänzt euer Vorwissen.

4 Cybermobbing Cyber-Mobbing Als Cyber-Mobbing (auch Cyber-Bullying ) bezeichnet man Mobbing, das im Internet oder über das Handy stattfindet. Dabei werden Personen absichtlich und über einen längeren Zeitraum hinweg z.b. beschimpft, belästigt, oder es werden Lügen über sie verbreitet. Im Internet geschieht dies beispielsweise über s, Instant Messenger, Chatrooms oder soziale Netzwerke. Beim Cyber-Mobbing lassen sich Beleidigungen oder Lügen sehr einfach und schnell verbreiten. Zudem können sie an eine viel größere Anzahl von Personen versendet werden. Wenn so etwas erst einmal im Netz steht, lässt es sich oft nicht mehr entfernen und kann sogar noch nach Jahren abgerufen werden. Für die Opfer ist besonders schlimm, dass Cyber-Mobbing nicht mit dem Schulschluss endet. Es kann sie nämlich überall dahin verfolgen, wo es Handy oder Internet gibt. Oft weiß man nicht, wer die Täter sind, da diese Menschen ihren Namen nicht verraten oder sich als jemand anderes ausgeben. Den Tätern fällt es oftmals leichter, im Netz zu mobben, da sie ihren Opfern dabei nicht in die Augen sehen müssen.

5 Cybermobbing Nachdem ihr den Infotext zu Mobbing und Cyber-Mobbing gelesen habt, könnt ihr nun folgende Fragen beantworten: Wo findet Cyber-Mobbing statt? Was unterscheidet Mobbing in der Klasse oder in der Schule von Mobbing im Internet? Findet sechs wesentliche Unterschiede heraus und unterstreicht sie im Text. Was findet ihr besonders schlimm an Cyber-Mobbing? Begründet eure Meinung.

6 Was ist los mit Jonas? Jonas hat Bauchschmerzen schon seit drei Tagen. Am liebsten möchte er gar nicht mehr in die Schule, weil er das Gefühl hat, dass ihn dort alle komisch ansehen und über ihn tuscheln. Selbst René, sein bester Freund, verhält sich ihm gegenüber in letzter Zeit seltsam. Jonas kann sich das alles nicht erklären. Doch dann erfährt er, dass im Internet über ihn ziemlich peinliche Schreibt in eurer Gruppe die Geschichte zusammen weiter. Bestimmt einen Schreiber. Überlegt euch: Was ist im Internet über Jonas zu sehen oder zu lesen? Mit welchen Mitteln wird er gemobbt? Wer macht alles mit? Wie kommt es, dass Jonas Mobbing-Opfer wurde? Wie geht die Geschichte zu Ende? Wie geht Jonas mit dem Mobbing um? Gibt es jemanden, der Jonas hilft? Was passiert mit denen, die Jonas gemobbt haben?

7 Wir machen dich fertig! Mobbing im Netz Mit Hilfe von Internet und Handy kann jemand auf ganz verschiedene Arten fertiggemacht werden. Egal wie gemobbt wird, für die Opfer ist es eine Katastrophe. Sie können sehr darunter leide. So kann Cyber-Mobbing aussehen: Fall 3: Samira ist total verknallt in Jens. Zum Geburtstag schenkt sie ihm ein Foto von sich in Unterwäsche, das hatte er sich so gewünscht. Doch dann ist plötzlich alles vorbei Jens hat eine andere. Nun macht er sich über Samira lustig und verschickt das Foto an all seine Freunde bei Facebook. Jeder von euch soll sich bei dieser Aufgabe seine persönlichen Gedanken notieren! Auf welche Art werden die einzelnen Personen gemobbt? Welche Mobbing-Art findet ihr besonders schlimm? Begründet! Findet zu jedem Fall eine passende Überschrift. Versetzt euch in die Lage der Opfer. Wie würdet ihr euch fühlen? Wozu kann Mobbing bei den Opfern führen egal, auf welche Art und Weise es geschieht? Informiert euch mit Hilfe des Infotextes auf der nächsten Seite, warum Mobbing so schlimm ist. Wozu kann Mobbing führen?

8 Wir machen dich fertig! Warum ist Mobbing so schlimm? Wer gemobbt wird, hat jeden Tag Angst vor neuen Angriffen und steht ständig unter Stress. Das führt zu körperlichen Beschwerden wie Schlaflosigkeit, Kopfschmerzen oder Bauchschmerzen. Das Selbstvertrauen geht verloren, im schlimmsten Fall werden Mobbing- Opfer depressiv. Wer als Kind gemobbt wird, hat auch als Erwachsener oft Schwierigkeiten, anderen Menschen zu vertrauen und gute Beziehungen zu anderen aufzubauen.

9 Warum tun sie das? Im Internet können die Menschen ihr Gegenüber weder direkt sehen noch hören. Sie sitzen weit weg voneinander und daher fällt es ihnen leichter, jemanden zu mobben. Sie glauben, unsichtbar zu sein, nicht erwischt zu werden und somit nicht die Konsequenzen für ihre Handlung tragen zu müssen. Doch warum mobben sie überhaupt? Was haben sie für Gründe? Seht euch die Mobbing-Fälle auf der Seite Wir machen dich fertig! noch einmal aufmerksam an. Was, vermutet ihr, ist der Grund für das Handeln der Täter? Kreuzt in der Tabelle auf dem AB an. Diskutiert eure Ergebnisse in der Gruppe. Glaubt ihr, dass Cyber-Mobbing eine Straftat ist? Begründet eure Meinung.

10 Verboten!? Was sagt das Gesetz? Mobbing im Netz Folgen für die Täter: Wer andere im Internet fertigmacht, sie belästigt, Lügen verbreitet oder ihnen mit Gewalt droht, macht sich damit strafbar. Egal ob per , im Chat oder in einem sozialen Netzwerk: Wer mobbt, muss mit harten Strafen rechnen. Es drohen hohe Geldstrafen und bei Erwachsenen sogar Freiheitsstrafen bis zu fünf Jahren. Bei Kindern unter 14 Jahren werden bei Straftaten die Eltern zur Verantwortung gezogen. Jugendliche von 14 bis 17 Jahren sind schon selbst verantwortlich für das, was sie tun. Bei ihnen wird das Jugendstrafrecht angewendet. A. Ein Typ im Chat verlangt von Patrick, dass er ihm sein Taschengeld abliefert. Er behauptet, zu wissen, wo Patrick wohnt und droht, ihn zu verprügeln, wenn er das Geld nicht rausrückt. C. Tim wird im Chat von jemandem übel, persönlich und ehrverletzend beschimpft. Dabei hatte er nur nicht geantwortet, als er gefragt wurde, ob er mit seiner Freundin schon geschlafen hat. B. Seit Wochen bekommt Isabell jeden Tag mehr als 50 SMS und Anrufe sogar nachts! Irgendjemand schreibt, dass er sie unglaublich sexy findet und sich unbedingt mit ihr treffen will. D. Sonja schreibt bei Facebook: Hey Leute hab gestern mitgekriegt, wie Maren einen BH und Tangas geklaut hat!!! Dabei hatte sie das Mädchen die letzten Tage gar nicht gesehen. 238 Nachstellung Lest die oben genannten Fälle aufmerksam durch. Um welche Straftaten handelt es sich dabei? Die rechts stehenden Begriffe helfen euch dabei. Solltet ihr einige Begriffe nicht kennen, dann könnt ihr die Erklärung auf der Infokarte nachlesen. Diskutiert in der Gruppe: Was sollte eurer Meinung nach mit Mobbern in eurem Alter passieren? Wie sollten sie bestraft werden? Denkt euch gemeinsam ein Gesetz gegen Cyber-Mobbing aus!

11 Verboten!? Was sagt das Gesetz? 186 üble Nachrede Wer in Beziehung auf einen anderen eine Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen geeignet ist, wird, wenn nicht diese Tatsache erweislich wahr ist, mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich oder durch Verbreiten von Schriften ( 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 238 Nachstellung 187 Verleumdung Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften ( 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (1) Wer einem Menschen unbefugt nachstellt, indem er beharrlich 1. seine räumliche Nähe aufsucht, 2. unter Verwendung von Telekommunikationsmitteln oder sonstigen Mitteln der Kommunikation oder über Dritte Kontakt zu ihm herzustellen versucht, 3. unter missbräuchlicher Verwendung von dessen personenbezogenen Daten Bestellungen von Waren oder Dienstleistungen für ihn aufgibt oder Dritte veranlasst, mit diesem Kontakt aufzunehmen, 4. ihn mit der Verletzung von Leben, körperlicher Unversehrtheit, Gesundheit oder Freiheit seiner selbst oder einer ihm nahe stehenden Person bedroht oder 5. eine andere vergleichbare Handlung vornimmt und dadurch seine Lebensgestaltung schwerwiegend beeinträchtigt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. (2) Auf Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren ist zu erkennen, wenn der Täter das Opfer, einen Angehörigen des Opfers oder eine andere dem Opfer nahe stehende Person durch die Tat in die Gefahr des Todes oder einer schweren Gesundheitsschädigung bringt. (3) Verursacht der Täter durch die Tat den Tod des Opfers, eines Angehörigen des Opfers oder einer anderen dem Opfer nahe stehenden Person, so ist die Strafe Freiheitsstrafe von einem Jahr bis zu zehn Jahren. (4) In den Fällen des Absatzes 1 wird die Tat nur auf Antrag verfolgt, es sei denn, dass die Strafverfolgungsbehörde wegen des besonderen öffentlichen Interesses an der Strafverfolgung ein Einschreiten von Amts wegen für geboten hält.

12 Das Recht am eigenen Bild Das Recht am eigenen Bild ist ein Gesetz. Es fällt unter das Persönlichkeitsrecht. Darin ist festgelegt, dass die Person, die auf einem Bild zu sehen ist, entscheidet, ob das Bild öffentlich gezeigt werden darf oder nicht. Das Gesetz gibt es, um die Privatsphäre zu schützen. Damit sind die Sachen im Leben einer Person gemeint, die persönlich sind und keinen anderen etwas angehen. Denke also daran, dass du bei allen Fotos, die du selber machst, die Rechte der anderen beachten musst! Frage daher unbedingt nach, bevor du Fotos von anderen ins Netz stellst! Wer die Persönlichkeitsrechte einer Person verletzt, muss gegebenenfalls Schadensersatz oder Schmerzensgeld (auch wegen seelischer Qualen) zahlen. Das darfst du veröffentlichen/hochladen Fotos von öffentlichen Orten, wie Gebäuden, Straßen, Plätzen Fotos von Landschaften Fotos von Freunden, Bekannten und anderen Personen, wenn sie sich damit einverstanden erklärt haben Fotos von fremden Personen, wenn sie nicht im Mittelpunkt des Fotos stehen und nicht erkennbar sind Das darfst du ohne Einverständnis NICHT veröffentlichen/hochladen Fotos von privaten Orten, z.b. von Personen in ihrer eigenen Wohnung, auf der Toilette oder im Umkleideraum Fotos von peinlichen Situationen, wie z.b. Nacktaufnahmen Fotos von Personen, die erkennbar sind, veröffentlichen und ins Netz stellen auch nicht, wenn darauf dein bester Freund zu sehen ist Auf einer Party hat Jan viele lustige Fotos gemacht. Auch von Kai und Sabrina, wie sie sich küssen, obwohl sie gar kein Paar sind. Die Fotos lädt er gleich bei Facebook hoch, um sie seinen Freunden zu zeigen. Am nächsten Tag verlangt Sabrina, der die Knutscherei peinlich ist, dass Jan das Foto löscht. Sie beruft sich auf ihr Recht am eigenen Bild. Überlegt gemeinsam in der Gruppe und beantwortet folgende Fragen schriftlich: Muss Jan die Fotos von Sabrina löschen? Versetzt euch in Sabrinas Lage. Schreibt eine an Jan, in der du ihn aufforderst, die Bilder zu löschen. Erkläre ihm, warum du das möchtest und welche Rechte du hast. Lest anschließend den Infotext auf der nächsten Seite.

13 Das Recht am eigenen Bild Bevor du ein Foto oder Video mit Personen ins Internet stellst, solltest du die dargestellten Menschen um Erlaubnis bitten! Denn jeder Mensch hat ein Recht am eigenen Bild, das du nicht brechen darfst. Was bedeutet das? Stell dir vor, dir geschieht irgendetwas, für das du dich nachher schämst. Du wirst aber zufällig dabei gefilmt. Die Frau oder der Mann mit der Kamera stellt die Aufnahmen dann ins Netz und Millionen von Menschen können dein Missgeschick sehen. Das kann sehr lustig, aber auch unheimlich peinlich werden. Besonders fatal ist, dass, selbst wenn du es zum Beispiel von einem Videoportal löschen lässt, oft schon so viele Kopien im Internet herumgereicht werden, dass dich das Video noch viele Jahre verfolgen wird. Es ist also ganz gut, wenn man vorher gefragt wird. Wenn Menschen also im Mittelpunkt deiner Video- oder Fotoaufnahme für das Internet stehen, dann musst du sie unbedingt fragen, ob sie mit einer Veröffentlichung einverstanden sind. Besonders sicher ist es, wenn sie dir die Zusage schriftlich geben oder zumindest kurz in die Kamera sagen, dass sie nichts dagegen haben. Eine Ausnahme sind "Personen der Zeitgeschichte". Die brauchen in der Regel nicht gefragt zu werden, ob man Bilder von ihnen veröffentlichen darf. Dabei handelt es sich um Menschen, die in der Öffentlichkeit stehen, wie zum Beispiel die Bundeskanzlerin, Tokio Hotel oder der Papst. Wenn du dir bei deinem Beitrag nicht sicher bist, solltest du aber auf jeden Fall jemanden fragen, der sich damit auskennt. Denn wenn du die Aufnahme nicht selbst gemacht hast, wie zum Beispiel einen Videoclip von Tokio Hotel, gilt wieder das Urheberrecht. Wenn du aber zum Beispiel einen Marktplatz aufnimmst, auf dem viele Personen zu sehen sind, brauchst du kein Einverständnis von ihnen. Denn diese Leute stehen nicht im Mittelpunkt deines Bildes, sondern sind eher Beiwerk. Das gilt auch, wenn die Personen im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen und ähnlichen Ereignissen aufgenommen wurden, zum Beispiel bei Stadtfesten. Aber im Zweifel gilt immer: Lieber einmal zu viel fragen, denn Fragen kostet nichts! Berühmte Leute wie Angela Merkel oder Tokio Hotel müssen nicht gefragt werden, ob Bilder von ihnen veröffentlich werden dürfen. Wenn ein Bild viele Leute zeigt, brauchst du kein Einverständnis zur Veröffentlichung.

14 Fotografieren und Filmen Beim Filmen gelten die gleichen Regeln wie beim Fotografieren! Nehmt das Arbeitsblatt zur Hand und prüft bei den vorliegenden Fällen, ob das erlaubt ist oder nicht. Kreuzt an. Begründet anschließend eure Meinung schriftlich. Paula hat einige Videos der Klassenfahrt bei ins Netz gestellt. Ein paar Wochen später sind die peinlichen Videos plötzlich nicht nur im Internet zu sehen, sondern auch bei einer Pannen-Sendung im Fernsehen! Was ist passiert? Lest den kurzen Infotext Aufgepasst! durch. Überlegt euch, wie die Betroffenen reagieren würden. Was würden sie Paula sagen? Schreibt eure Ergebnisse auf. Aufgepasst! Bei der Videogemeinschaft Clipfish erklärst du dich in den allgemeinen Geschäftsbedingungen (kurz: AGB) damit einverstanden, dass deine dort hochgeladenen Videos auch weiterverkauft und woanders gezeigt werden dürfen!

15 Was tun? So kannst du dich wehren! Mobbing im Netz ist besonders gemein, da die Beleidigungen nicht aufhören: Das Opfer kann sie Tag und Nacht immer wieder lesen und alle anderen können das auch. Wenn du im Internet gemobbt wirst, ist es wichtig, dass du trotz aller Wut und Trauer versuchst, ruhig zu bleiben. Glaube nicht daran, was andere dir einreden wollen und lasse dich nicht von ihnen einschüchtern. Versuche, dich stark zu machen und denke daran: Du bist nicht schuld an diesen Vorwürfen! Du bist ok, so wie du bist! Findet heraus, welche Schritte man unternehmen sollte, damit ein peinliches Foto oder Video von euch im Netz so schnell wie möglich gelöscht wird. Schneidet die Kärtchen aus. Klebt die Überschriften auf das dafür vorgesehene Arbeitsblatt und klebt die jeweiligen Erklärungen darunter. Geht zu Klickt auf Datenschutz. Findet heraus, wie ihr euch im Notfall beschweren könnt.

16 Anti-Cyber-Mobbing-Vertrag Tut gemeinsam etwas gegen Cyber-Mobbing! Erstellt mit der Klasse einen Anti-Cyber-Mobbing-Vertrag und verpflichtet euch selbst zu einem fairen, respektvollen und offenen Miteinander im Internet. Formuliert in eurer Gruppe drei bis fünf Regeln, die ihr euch verpflichtet, einzuhalten. Stellt eure Regeln der Klasse vor, indem ihr sie in eine Keynote-Präsentation einarbeitet. Diese Regeln sollen in Zukunft von allen in der Klasse beachtet werden! Überlegt euch: 1. Was könnt ihr dazu beitragen, dass Cyber-Mobbing aufhört? 2. Wie verhaltet ihr euch, wenn ihr mitbekommt, dass andere im Netz mobben? 3. Was könnt ihr tun, wenn jemand gemobbt wird?

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