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1 Grundsätze für das Auswahlverfahren bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern in den Vorbereitungsdienst für die Laufbahn des gehobenen Bankdienstes und beim Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen Bankdienstes Diese Grundsätze dienen der Konkretisierung des 3 GBankDAPrV. 1 Ausschreibung Stellen für den Vorbereitungsdienst werden bundesweit öffentlich ausgeschrieben. Bei der Medienwahl ist darauf zu achten, dass die Zielgruppe möglichst breit angesprochen wird. 2 Bewerbungsmanagement 2.1 Zuständig für eingehende Bewerbungen ist die Zentrale. Die Zentrale kann die Hauptverwaltungen an der Personalauswahl beteiligen oder sie mit dieser beauftragen. Sind mehrere Stellen an der Vorauswahl beteiligt, sind gleiche Maßstäbe sicherzustellen. Die Festlegung dieser Maßstäbe obliegt der Zentrale. 2.2 Bewerberinnen und Bewerber, die die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllen und nach den eingereichten Unterlagen am besten geeignet erscheinen, werden zur Teilnahme am zweistufigen Auswahlverfahren eingeladen. Zur Vorauswahl sind Kriterien heranzuziehen, die geeignet sind, den Erfolg im Vorbereitungsdienst zu prognostizieren. 2.3 Zum Auswahlverfahren sind mindestens ebenso viele Frauen wie Männer einzuladen, die die in der Ausschreibung genannten Kriterien erfüllen, sofern jeweils Bewerbungen in ausreichender Zahl vorliegen. 2.4 Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber sind einzuladen, wenn ihre fachliche Eignung nicht offensichtlich fehlt. Vor dem Ausschluss von schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern ist die Schwerbehindertenvertretung anzuhören. 2.5 Beträgt die Zahl der Bewerberinnen und Bewerber weniger als das Dreifache der Einstellungsmöglichkeiten, nehmen am Auswahlverfahren alle Bewerberinnen und Bewerber teil, die nach den eingereichten Unterlagen die in der Ausschreibung genannten Voraussetzungen erfüllen. 3 Auswahlkommission 3.1 Für die Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber werden Kommissionen mit jeweils vier Mitgliedern gebildet. Die Auswahlkommissionen sollen zu gleichen Teilen mit Frauen und Männern besetzt sein. Ist dies nicht möglich, sind die Gründe aktenkundig zu machen. Den

2 Vorsitz führt jeweils eine Beamtin oder ein Beamter des höheren Dienstes mit mehrjähriger Erfahrung in der Personalführung. Die weiteren drei Mitglieder müssen seit mehreren Jahren Angehörige des gehobenen oder höheren Dienstes bei der Deutschen Bundesbank sein. Die Leiterin bzw. der Leiter des Zentralbereichs Personal oder eine von ihr bzw. ihm bestimmte Stelle beruft die Mitglieder der Auswahlkommissionen. 3.2 Die Mitglieder sind unabhängig und an Weisungen nicht gebunden. Werden mehrere Kommissionen gebildet oder mehrere Auswahltermine angesetzt, sind gleiche Auswahl- und Bewertungsmaßstäbe sicherzustellen. Die Mitglieder sollen durch geeignete Fortbildungsmaßnahmen auf ihre Aufgaben vorbereitet werden. 3.3 Die Mitglieder der Auswahlkommissionen erstellen die Verhaltensbeurteilung der Bewerberinnen und Bewerber sowie die Bewertung der schriftlichen Aufgabe während der zweiten Stufe des Verfahrens unabhängig voneinander. 3.4 Nach Abschluss des Auswahlverfahrens gibt die jeweilige Auswahlkommission eine schriftliche Stellungnahme über das Gesamtergebnis des Auswahlverfahrens (Anlage 2) für jede Bewerberin und jeden Bewerber ab. 4. Auswahlverfahren 4.1 Allgemeines Das Auswahlverfahren soll ergeben, ob die Bewerberinnen und Bewerber aufgrund ihrer Kenntnisse, Fähigkeiten und persönlichen Eigenschaften für die Übernahme in den Vorbereitungsdienst geeignet sind Die Kommission hat schwerbehinderten Bewerberinnen und Bewerbern angemessene Erleichterungen zu gewähren. Näheres ist in der Vereinbarung über die Integration von schwerbehinderten Menschen bei der Deutschen Bundesbank (Integrationsvereinbarung) (Abschnitt 9: Prüfungserleichterungen und -beurteilung bei schwerbehinderten Menschen) geregelt Schriftliche Arbeiten sind unter Aufsicht anzufertigen. Die einzelnen Bestandteile des Auswahlverfahrens können an unterschiedlichen Tagen durchgeführt werden Die Bewertungen der einzelnen Komponenten des Auswahlverfahrens erfolgt anhand der Definition der Skalenbewertung in Anlage Die Bewerberin bzw. der Bewerber ist vom weiteren Verfahren auszuschließen, wenn der Eignungstest, der Sprachtest oder die schriftliche Aufgabe mit dem Urteil nicht geeignet bewertet wurde. Wenn im Rahmen der Verhaltensbeurteilung das Kriterium Soziales Verhalten oder mindestens zwei andere Kriterien mit dem Urteil nicht geeignet bewertet wurden, erfolgt ebenfalls der Ausschluss der Bewerberin oder des Bewerbers. 2

3 4.2 Erste Stufe Das Auswahlverfahren besteht in der ersten Stufe aus einem Eignungstest und einem englischen Sprachtest Im Eignungstest sollen die Bewerberinnen und Bewerber innerhalb einer Arbeitszeit von etwa 180 bis 300 Minuten u. a. ihre intellektuelle Leistungsfähigkeit nachweisen In dem Sprachtest sollen die Bewerberinnen und Bewerber in einer Arbeitszeit von etwa 60 Minuten nachweisen, dass sie über die notwendigen englischen Sprachkenntnisse verfügen Aufgrund der in der ersten Stufe erzielten Ergebnisse entscheidet die Zentrale, welche Bewerberinnen und Bewerber am weiteren Verfahren teilnehmen. 4.3 Zweite Stufe Das Auswahlverfahren besteht in der zweiten Stufe aus einer Verhaltensbeurteilung, die sich aus einer Gruppenaufgabe und einer Einzelvorstellung zusammensetzt, sowie einer schriftlichen Aufgabe Die Verhaltensbeurteilung zielt auf die Beurteilung folgender Merkmale/Fähigkeiten ab: Belastbarkeit Engagement Analytische und konzeptionelle Fähigkeiten Soziales Verhalten Organisations- und Planungsfähigkeit Kommunikationsverhalten Die Verhaltensbeurteilung soll bei nicht mehr als sechs Bewerberinnen bzw. Bewerbern gleichzeitig vorgenommen werden. Durch die Aufgabenstellungen für die Gruppenaufgabe und die Einzelvorstellung ist sicherzustellen, dass die o. a. Merkmale und Fähigkeiten in beiden Übungen beobachtet werden können. Die Merkmale und Fähigkeiten sind einzeln zu bewerten. Die Dauer der Gruppenaufgabe ist mit etwa fünf Minuten pro teilnehmender Person zu bemessen. Die individuelle Vorbereitung hierfür soll etwa 15 Minuten betragen. 3

4 Die Einzelvorstellung besteht aus einer mündlichen Präsentation (Dauer etwa zehn Minuten; individuelle Vorbereitung etwa zehn Minuten) sowie einem strukturierten Interview (Dauer etwa 20 Minuten je Teilnehmerin und Teilnehmer) In der schriftlichen Aufgabe (Arbeitszeit etwa 30 Minuten) sollen die Bewerberinnen und Bewerber nachweisen, dass sie in der Lage sind, einen Sachverhalt bzw. ein Thema inhaltlich vollständig, sachadäquat und strukturiert zu bearbeiten. Dabei sollen die Bewerberinnen und Bewerber außerdem zeigen, dass sie über die erforderlichen Kenntnisse der Rechtschreibung und Zeichensetzung verfügen und eine gute Ausdrucksfähigkeit besitzen. 4.4 Ergebnis des Auswahlverfahrens Das Gesamtergebnis ist gemäß Anlage 2 zu ermitteln und festzulegen. Dem Gesamtergebnis ist eine Notenstufe gemäß Anlage 1 zuzuordnen. Hierzu ist das Gesamtergebnis kaufmännisch auf einen ganzzahligen Wert zu runden. Für Bewerberinnen und Bewerber, die nach Ziffer vom weiteren Verfahren ausgeschlossen wurden, wird kein Gesamtergebnis festgelegt. 5. Auswahlentscheidung Anhand der Stellungnahmen der Auswahlkommissionen wird eine Rangfolge der erfolgreichen Bewerberinnen und Bewerber gebildet. Auf der Grundlage dieser Rangfolge entscheidet die Präsidentin bzw. der Präsident der Deutschen Bundesbank bzw. die Stelle, auf die die Befugnis hierzu übertragen wurde, über die Einstellung. Den Bewerberinnen und Bewerbern wird die Entscheidung so schnell wie möglich mitgeteilt. 6. Mehrmalige Teilnahme Das Auswahlverfahren kann unabhängig von dem jeweils erzielten Ergebnis mehrmals durchlaufen werden. 7. Aufstiegsbewerberinnen und Aufstiegsbewerber 7.1 Neben der Prüfung der formalen Voraussetzungen für die Zulassung zum Aufstieg in die Laufbahn des gehobenen Bankdienstes kann eine Vorauswahl der Beamtinnen und Beamten des mittleren Bankdienstes, die sich um die Zulassung bewerben (Aufstiegsbewerberinnen und bewerber) durchgeführt werden. Kriterien können die dienstlichen Beurteilungen sowie Wissens- und Leistungstests sein. 7.2 Die Aufstiegsbewerberinnen und bewerber nehmen an dem Auswahlverfahren für die unmittelbaren Laufbahnbewerberinnen und -bewerber teil. Die Regelungen gelten entsprechend. 7.3 Aufstiegsbewerberinnen und Aufstiegsbewerber können das Auswahlverfahren zweimal wiederholen, wobei zwischen dem ersten und zweiten Versuch mindestens zwei Jahre, zwi- 4

5 schen dem zweiten und dritten Versuch mindestens drei Jahre liegen müssen. Die Wiederholung ist nur zulässig, wenn auch im Zeitpunkt der Wiederholung die Voraussetzungen für die Zulassung noch erfüllt sind. Die Entscheidung trifft die Leiterin bzw. der Leiter des Zentralbereichs Personal. 7.4 Mit Aufstiegsbewerberinnen und -bewerbern, die erfolglos an einem Auswahlverfahren teilgenommen haben, sollen die Gründe mündlich erläutert werden, wenn die Beamtinnen oder Beamten es wünschen. 8. Auswahlverfahren auf der Ebene des gehobenen Dienstes Andere Auswahlverfahren für Einstiegsprogramme in den gehobenen Dienst, die nicht in die Beamtenlaufbahn führen, sollen sich an den hier aufgestellten Grundsätzen orientieren. 9. Inkrafttreten Diese Grundsätze treten mit Wirkung vom 1. Oktober 2011 in Kraft. Gleichzeitig werden die Teile der Richtlinien für das Auswahlverfahren bei der Einstellung von Bewerberinnen und Bewerbern in den Vorbereitungsdienst und beim Aufstieg vom 5. August 2008 außer Kraft gesetzt, die sich auf die Auswahlverfahren für den gehobenen Bankdienst beziehen. 5

6 Anlage 1 Definition der Skalenbewertung für die Bewertungen im Auswahlverfahren Note Eignungsurteil Bedeutung 1 gut geeignet Das Verhalten und/oder die Leistungen liegen über den Anforderungen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist eine sehr gute Bewährung zu erwarten. 2 geeignet Das Verhalten und/oder die Leistungen entsprechen den Anforderungen. Mit hoher Wahrscheinlichkeit ist eine gute Bewährung zu erwarten. 3 weitgehend geeignet Das Verhalten und/oder die Leistungen entsprechen den Anforderungen weitgehend. Hier liegen geringfügige Abweichungen von den Anforderungen vor. Die Prognose für eine befriedigende Bewährung ist noch günstig und nur mit geringen Risiken behaftet. 4 noch geeignet Das Verhalten und/oder die Leistungen entsprechen den Anforderungen nur teilweise. Es liegen mehrere, die Eignung einschränkende Abweichungen von den Anforderungen vor. Eine ausreichende Bewährung ist mit Einschränkungen noch zu erwarten, jedoch mit gewissen Risiken verbunden. 5 nicht geeignet Das Verhalten und/oder die Leistungen entsprechen nicht den Anforderungen. Die Abweichungen liegen so deutlich unter den Anforderungen, dass die Wahrscheinlichkeit einer beruflichen Bewährung ziemlich gering ist.

7 AUSWAHLVERFAHREN FÜR DEN GEHOBENEN BANKDIENST Anlage 2 GESAMTERGEBNIS (Rechenergebnisse - auch Zwischenergebnisse - jeweils gerundet auf zwei Nachkommastellen) Die Auswahlkommission bewertet die in dem Auswahlverfahren von Nachname, Vorname gezeigten Leistungen wie folgt: 1. Stufe des Auswahlverfahrens Eignungstest x 0,20 = Sprachtest x 0,10 = Zwischenergebnis 1 (Summe) 2. Stufe des Auswahlverfahrens Schriftliche Aufgabe x 0,15 = Belastbarkeit Engagement Analytische und konzeptionelle Fähigkeiten Soziales Verhalten Organisations- und Planungsfähigkeit Kommunikationsverhalten Verhaltensbeurteilung : 6 = x 0,55 = Zwischenergebnis 2 (Summe) Gesamtergebnis (Summe der Zwischenergebnisse) in Worten geeignet Datum Vorsitz Mitglied Mitglied Mitglied

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