Rundschreiben Nr. 3 / 2015
|
|
|
- Elke Albert
- vor 9 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Freiburg Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Rundschreiben Nr. 3 / 2015 Dienstvereinbarung Stellenausschreibung - universitätsinterne Ausschreibung von Stellen Sehr geehrte Damen und Herren, im Sinne einer umfassenden Personalentwicklung sollen alle Universitätsbeschäftigten die Möglichkeit haben, sich auf offene Stelle an der Universität zu bewerben. Insbesondere soll befristet Beschäftigten die Möglichkeit der Weiterbeschäftigung und Teilzeitkräften eine Aufstockungsposition angeboten werden können. Unter Berücksichtigung dieser Ziele wurde zusammen mit dem Personalrat die beiliegende Dienstvereinbarung zum Vorgehen bei Stellenausschreibungen und bei der Besetzung von Stellen abgeschlossen. Der Kanzler Fahnenbergplatz Freiburg Tel Fax [email protected] Aktenzeichen: D3/ // k Bearbeitet von: Stephan Bissinger Freiburg, 21. April 2015 Diese Dienstvereinbarung eröffnet den Einrichtungen nun die Option, eine freie, befristete oder unbefristete Stelle / Tätigkeit bei Bedarf nur intern in der Stellenbörse auszuschreiben. Eine gleichzeitige externe Ausschreibung ist in diesem Fall nicht möglich. Falls die interne Ausschreibung nicht zum Erfolg führt, kann nach Abschluss des internen Verfahrens die freie Stelle selbstverständlich auch extern in der Stellenbörse und, sofern gewünscht, auch in weiteren Medien ausgeschrieben werden. Die Beschäftigten der Universität können jederzeit die intern ausgeschriebenen Stellen über die Stellenbörse aufrufen. Die interne Stellenbörse wird über die öffentliche Stellenbörse auf der Homepage der Universität (oder direkt über den Kurzlink: und nach Anmeldung über den jeweiligen Uniaccount erreicht. Bei Fragen stehen Ihnen Herr Schindler im Personaldezernat und der Personalrat gerne zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen Dr. Matthias Schenek Anlage
2 Albert-Ludwigs-Universität Freiburg Dienstvereinbarung zwischen dem Kanzler der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg und dem Personalrat der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg zum Vorgehen bei Stellenausschreibungen und bei der Besetzung von Stellen
3 1. Ziele der Vereinbarung 1.1. Universitätsbeschäftigte sollen im Sinn einer umfassenden Personalentwicklung die Möglichkeit haben, sich auf offene Stellen an der Universität zu bewerben. Insbesondere soll befristet Beschäftigten die Möglichkeit einer Weiterbeschäftigung und Teilzeitkräften eine Aufstockungsoption angeboten werden Das Stellenausschreibungs- und Beteiligungsverfahren soll zügig, reibungslos und für alle Beteiligten transparent gestaltet werden. 2. Geltungsbereich Diese Dienstvereinbarung gilt für alle Beschäftigten der Universität Freiburg (einschließlich der Beschäftigten der Medizinischen Fakultät und der vorklinischen Institute), die in den Geltungsbereich des Landespersonalvertretungsgesetzes Baden-Württemberg fallen. 3. Stellenausschreibungen 3.1. Alle zu besetzenden Stellen werden in der Online-Stellenbörse der Universität ausgeschrieben. Es besteht die Möglichkeit, eine offene Stelle auch nur intern auszuschreiben Eine Ausschreibung gemäß der Ziffer 3.1. kann unterbleiben - bei befristeten Stellen im tariflichen Wissenschaftsbereich - bei studentischen Beschäftigten, - bei einmaligen Einstellungen mit einer Dauer bis zu zwei Monaten, - bei Aufstockungen auf der eigenen Stelle, - bei Weiterbeschäftigungen auf derselben Stelle, - bei der Übernahme von Auszubildenden, - wenn aus einem früheren Einstellungsverfahren mit gleichen oder ähnlichen Stelleninhalten, das nicht länger als sechs Monate zurückliegt, auf entsprechend qualifizierte Bewerberinnen und Bewerber zurückgegriffen werden kann, - bei besonderen Gründen, die im Einzelfall mit dem Personalrat und der Schwerbehindertenvertretung abzustimmen sind Dem Personalrat wird im Rahmen des Beteiligungsverfahrens auf der Einstellungsvorlage mitgeteilt, wo und ab wann die zu besetzende Stelle ausgeschrieben wurde.
4 4. Beteiligungsverfahren mit dem Personalrat 4.1. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens erhält der Personalrat eine Auflistung aller Bewerberinnen und Bewerber mit folgenden Informationen: Name, Vorname, Geburtsdatum - Qualifikation - derzeitige Beschäftigungsstelle - interne Bewerbung ja/nein - Begründung bei Nichtberücksichtigung von internen Bewerbungen - Schwerbehinderung bekannt ja/nein 4.2. Der Personalrat erhält die Möglichkeit, alle Bewerbungsunterlagen einzusehen Umgang mit Bewerbungen von Beschäftigten der Universität Freiburg (internen Bewerbungen) 5.1. Als interne Bewerberinnen und Bewerber gelten alle Kandidatinnen und Kandidaten, die derzeit bei der Uni\(ersität Freiburg beschäftigt sind oder innerhalb der letzten drei Monate beschäftigt waren. Dazu zählen auch Gast- oder Vertretungsprofessorinnen und -professoren Interne Bewerberinnen und Bewerber müssen zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, wenn sie nach Ausbildung und Profil der bisherigen Tätigkeit auf die zu besetzende Stelle passen. Ausnahmen sind vorab mit dem Personalrat abzusprechen Interne, befristet eingestellte Bewerberinnen und Bewerber müssen bei der Besetzung von Dauerarbeitsplätzen bevorzugt berücksichtigt werden, wenn sie die sachlichen und persönlichen Voraussetzungen für die zu besetzende Stelle erfüllen. 6. Umgang mit Bewerbungen von schwerbehinderten Personen 6.1. Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber sowie die ihnen nach 2 SGB IX Gleichgestellten sind bei der Personalauswahl und dem Einstellungsverfahren besonders zu berücksichtigen Über Bewerbungen von schwerbehinderten Personen ist die Schwerbehindertenvertretung (SBV) unverzüglich zu unterrichten Schwerbehinderte Bewerberinnen und Bewerber sind zu einem Vorstellungsgespräch einzuladen, sofern deren fachliche Eignung für die ausgeschriebene Stelle nicht offensichtlich ausgeschlossen ist. Hierüber entscheidet die SBV Bei Nichteinstellung einer schwerbehinderten Bewerberin I eines schwerbehinderten Bewerbers, die/der zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen war, sind die SBV und der
5 Personalrat unter Darlegung der Gründe über die Entscheidung zu unterrichten Beteiligung der/des Beauftragten für Chancengleichheit 7.1. Bei Stellenbesetzungen in einem Bereich, in dem Frauen unterrepräsentiert sind, ist die/der Beauftragte für Chaneeilgleichheit zu beteiligen ln Bereichen, in denen Männer unterrepräsentiert sind, fördert die Universität die Einstellung von Männern. Sofern erforderlich, wird auch in diesen Fällen die/der Beauftragte für Chancengleichheit beteiligt. 8. Laufzeit, lnkrafttreten, Kündigung 8.1. Sollten Teile dieser Vereinbarung nichtig sein, so bleiben die übrigen Teile der Dienstvereinbarung unberührt Diese Dienstvereinbarung kann von beiden Seiten mit einer Frist von drei Monaten zum Ende eines Kalenderjahres gekündigt werden. Sie gilt bis zum Abschluss einer neuen Dienstvereinbarung fort Die Beteiligten verpflichten sich, rechtzeitig in Verhandlungen über erforderliche Änderungen zu treten, insbesondere um den rein rechtlichen, technischen oder organisatorischen Rahmenbedingungen Rechnung zu tragen. Freiburg, Für die Dienststelle Für den Personalrat Dr. Matthias Schenek Kanzler Werner Beiser Vorsitzender
Dienstvereinbarung über Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen im Hochschulbereich der Humboldt-Universität zu Berlin
Dienstvereinbarung über Stellenausschreibungen und Stellenbesetzungen im Hochschulbereich der Humboldt-Universität zu Berlin 1. Allgemeine Bestimmungen 2. Dauer der Bewerbungsfrist 3. Form der Stellenausschreibung
Dienstvereinbarung zur Durchführung aller Stellenbesetzungsverfahren im nichtwissenschaftlichen Bereich
Dienstvereinbarung zur Durchführung aller Stellenbesetzungsverfahren im nichtwissenschaftlichen Bereich Zwischen der FernUniversität - Gesamthochschule in Hagen (Dienststelle) vertreten durch den Kanzler
Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren
Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren Handreichung zum Gleichstellungsplan der Universität des Saarlandes Stellenausschreibung/Stellenbesetzung Der Gleichstellungsplan (GP) sieht dort, wo eine
CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES
CHANCENGLEICHHEITSPLAN FÜR DIE BESCHÄFTIGTEN DES 2015-2018 INHALTSVERZEICHNIS I. EINFÜHRUNG 1 Seite II. BESTANDSAUFNAHME UND ANALYSE DER BESCHÄFTIGTENSTRUKTUR 1. Personal-Ist-Bestand 2 2. Anteil der Frauen
Förderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Konzept des Rektorats
Förderung der Karrierechancen wissenschaftlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Konzept des Rektorats I. Einleitung Die Technische Universität Dortmund beschäftigt derzeit ca. 2.300 1 wissenschaftliche
Verfahrensrichtlinie zur Stellenausschreibung und -besetzung
Verfahrensrichtlinie zur Stellenausschreibung und -besetzung Inhalt 1. Präambel... 1 1.1 Diskriminierungsfreiheit (AGG)... 2 1.2 Gleichstellung von Frauen und Männern; Frauenförderung... 2 1.3 Förderung
A N T R A G des Lehrstuhls / der Einrichtung auf Neueinstellung von nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten
01/2008 (EnwB) Seite 1 A N T R A G des Lehrstuhls / der Einrichtung auf Neueinstellung von nicht-wissenschaftlichen Beschäftigten Institut bzw. Universitätseinrichtung Antragsteller(in): Telefon Nr.: An
Studium für beruflich Qualifizierte und berufsbegleitendes Studium
Studium für beruflich Qualifizierte und berufsbegleitendes Studium Tarifvertrag zur Qualifizierung Freistellungsmöglichkeiten beim Studium Karlsruhe, 20. Mai 2014 Hans Joachim Hoos AgenturQ 1 Tarifvertrag
Bewerbungserstellung
Institut für Kompetenzentwicklung e.v. Bewerbungserstellung für das Real Live Training Nutze Deine Chance Bewerbungscheck und Vorstellungsgesprächstraining Um bei der Berufsorientierung an Deinem persönlichen
AMTLICHE BEKANNTMACHUNG
NR. 980 10. SEPTEMBER 2013 AMTLICHE BEKANNTMACHUNG Dienstvereinbarung zur Umsetzung des Beschwerdemanagements nach dem AGG sowie zum Schutz der Beschäftigten gegen Mobbing am Arbeitsplatz vom 01. September
Verwaltungsakademie Berlin Vormerkstelle des Landes Berlin
Verwaltungsakademie Berlin des Landes Berlin Informationen für n des Landes Berlin Berufliche Eingliederung von Zeitsoldaten und Zeitsoldatinnen nach dem Soldatenversorgungsgesetz Dieses Informationsschreiben
Stufenfestsetzung bei allen tariflich Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsverfahrens
Personalblatt Nummer 08/2010 15. Dezember 2010 Inhalt: Stufenfestsetzung bei allen tariflich Beschäftigten im Rahmen des Einstellungsverfahrens Herausgeber: Das Präsidium der Freien Universität Berlin,
Teilgrundordnung Berufungsverfahren der Hochschule Ludwigshafen am Rhein
Ausgabe 23 14.08.2014 Ludwigshafener Hochschulanzeiger Publikationsorgan der Hochschule Ludwighafen am Rhein Inhaltsübersicht: Seite 2 Seite 8 Teilgrundordnung Berufungsverfahren der Hochschule Ludwigshafen
der Hochschule für Bildende Künste Dresden
Frauenförderplan der Hochschule für Bildende Künste Dresden 2015-2019 Inhaltsverzeichnis I. Präambel II. Zielsetzung III. Analyse des Ist-Zustandes IV. Maßnahmen V. Schlussbestimmungen I. Präambel Die
Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014
Vergütungstarifvertrag für die Lebenshilfe ikita ggmbh (VTV-iKita LH) vom 1. September 2014 Zwischen der Lebenshilfe ikita ggmbh, vertreten durch die Geschäftsführung, einerseits und der Gewerkschaft Erziehung
Gestaltungsraster für Betriebs- und Dienstvereinbarungen Thema Personalauswahl und Auswahlrichtlinien
Gestaltungsraster für Betriebs- und Dienstvereinbarungen Thema Personalauswahl und Auswahlrichtlinien Sven Hinrichs: Personalauswahl und Auswahlrichtlinien, Reihe Betriebs- und Dienstvereinbarungen, Schriftenreihe
Kirchliches Arbeitsgericht
Kirchliches Arbeitsgericht für die Diözesen Limburg, Mainz, Speyer und Trier in Mainz Verkündet laut Protokoll am 19.05.2015 Aktenzeichen: KAG Mainz M 40/14 Tr In dem Rechtsstreit mit den Beteiligten U
Ernennung von Beamten
Ernennung von Beamten Hier gelangen Sie direkt zu den einzelnen Stadien des Ernennungsverfahrens: Bedarfsfeststellung Stellenausschreibung Eingang und Prüfung der Bewerbungsunterlagen Auswahlverfahren
Vordruck zur Stufenzuordnung gemäß 4 Nr. 3 TV-L Berliner Hochschulen (Maßgaben zu 40 Nr. 5 TV-L zu 16 Abs. 2 TV-L)
Gemeinsame Einrichtung der Hochschule für Musik Hanns Eisler Berlin Hochschule für Schauspielkunst Ernst Busch Kunsthochschule Berlin Weißensee Charlottenstr. 55, 10117 Berlin Vordruck zur Stufenzuordnung
Personalauswahlverfahren
Personalauswahlverfahren bei der Stadt Wolfsburg 03.04.2014 Ellen Eisert Agenda 1. Ziele der Personalauswahl 2. Organisation / Ablauf eines Auswahlverfahrens 3. Verfahrensschritte Anforderungsprofil Ausschreibung
Chancengleichheitsplan für die Beschäftigten der Hochschule Heilbronn
Chancengleichheitsplan für die Beschäftigten der Hochschule Heilbronn 2008-2013 Hochschule Heilbronn Technik Wirtschaft Informatik Max-Planck-Str. 39 74081 Heilbronn Inhaltsverzeichnis I. Einführung...3
Schwerbehinderteneinstellungsverfahren für 2016 und Beratung
DIE HAUPTVERTRAUENSPERSON DER SCHWERBEHINDERTEN LEHRKRÄFTE AN GRUND-, HAUPT-, WERKREAL-, REAL-, GEMEINSCHATSSCHULEN UND SONDERPÄDAGOGISCHEN BILDUNGS- UND BERATUNGSZENTREN BEIM MINISTERIUM FÜR KULTUS, JUGEND
Universität Hohenheim Integrationsvereinbarung gemäß 83 SGB IX
Universität Hohenheim Integrationsvereinbarung gemäß 83 SGB IX Zwischen der Universität Hohenheim, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat wird folgende Integrationsvereinbarung abgeschlossen:
Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen. Zwischen
Tarifvertrag zum Personalbinnenmarkt bei der Gesundheit Nord ggmbh Klinikverbund Bremen Zwischen dem Kommunalen Arbeitgeberverband Bremen e. V., vertreten durch den Vorsitzenden des Vorstands und einerseits
Feststellung von Entgeltgruppe und -stufe im Personalmanagement i.r. Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen
Feststellung von Entgeltgruppe und -stufe im Personalmanagement i.r. Erweiterter Selbstständigkeit von Schulen 19. November 2014 Folie 1 Glossar Die tarifrechtliche Eingruppierung und Einstufung von Vertretungskräften
Mitteilungen Amtsblatt der BTU Cottbus
01/2007 Mitteilungen Amtsblatt der BTU Cottbus 08.01.2007 Inhalt 1. Dienstvereinbarung zu Allgemeinen Regelungen über die Ausschreibung Seite 2 von Stellen vom 24. November 2006 2. Dienstvereinbarung über
Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung
Ordnung über die Zulassung und über die Eignungsprüfung für die Studiengänge an der Berufsakademie für Gesundheits- und Sozialwesen Saarland (BA GSS) Gem. 2 des Saarländischen Berufsakademiegesetzes (Saarl.
Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik
Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik Von der Integration zur Inklusion: Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk,
Genderaspekte und Qualität bei Berufungsverfahren
Genderaspekte und Qualität bei Berufungsverfahren Dr. Bärbel Rompeltien Workshop 16. März 2007 Gleichstellungsrelevante rechtliche Grundlagen Umsetzung des Art. 3.2 GG durch das LGG Beteiligung der Gleichstellungsbeauftragten
D I E N S T V E R E I N B A R U N G
D I E N S T V E R E I N B A R U N G zum Partnerschaftlichen Verhalten am Arbeitsplatz 1. Präambel: Die Universität Konstanz ist eine Einrichtung, in der Menschen unterschiedlichster Herkunft, aus den verschiedensten
Anlage zu Ihrer Bewerbung als Ferienhelfer/Produktion 2015
Sehr geehrte Bewerberin, sehr geehrter Bewerber, vielen Dank für Ihr Interesse an einer Beschäftigung als Ferienhelfer / Produktion am Standort Ludwigshafen. Um Ihre Bewerbung bearbeiten zu können, möchten
TECHNISCHE UNIVERSITAT DARMSTADT
Technische Universität Dannstadt I Dezernat VII I Karolinenplatz 5 I 64269 Darmstadt Änderung der Hessischen Arbeitszeitverordnung vom07.07.2009 Hier: Richtlinien über das Lebensarbeitszeitkonto vom 14.07.2009
Ihre Online-Bewerbung bei Bilfinger. Bewerbungsguide
Ihre Online-Bewerbung bei Bilfinger Bewerbungsguide 1 Stellensuche und Online-Bewerbung Registrierung / Ihr Profil Job-Agenten einrichten 2 Stellensuche und Online-Bewerbung 1 Um zur Stellenbörse zu gelangen,
Die Beteiligung der SBV am Einstellungsverfahren
zum Thema Die am Tagung der LASH NRW MIWF NRW am 31.3.2011 in Bad Fredeburg Referent: Friedel Rüth, LVR-Integrationsamt Folie 1 Schwerbehinderte Menschen in Nordrhein Westfalen In NRW leben rd.1,7 Mio
Übernahme von Lehrkräften aus anderen Bundesländern. Simone Lange
Infopaket 2: Übernahme von Lehrkräften aus anderen Bundesländern Ein Service des Dual Career Netzwerk SüdOstNiedersachsen Simone Lange Seite 2 Übernahme von Lehrkräften aus anderen Bundesländern Allgemein
2. den am 3. Juni 2003 in Kraft getretenen 1. Änderungserlass vom 3. Juni 2003 (Mittl.bl. BM M-V S. 180),
Dieser Ausdruck berücksichtigt: 1. den am 11. Oktober 2002 in Kraft getretenen Erlass Einstellung von Bewerbern ohne Lehrbefähigung (Seiteneinsteiger) in den Schuldienst des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Anlage 1 Muster für Arbeitsverträge mit Lehrkräften, die befristet eingestellt werden 1 dem Land Brandenburg Zwischen vertreten durch Schulleiterin/Schulleiter der.-schule (Arbeitgeber) und Frau/Herrn...
MUSTER BEM-EINLADUNG
MUSTER BEM-EINLADUNG Sehr geehrte(r) Frau/Herr, seit dem sind Sie arbeitsunfähig erkrankt. Alternativ: Innerhalb der letzten 12 Monate sind Sie insgesamt länger als 6 Wochen arbeitsunfähig erkrankt. Aufgrund
STELLENAUSSCHREIBUNG
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft I B 2.06 - August 2015 STELLENAUSSCHREIBUNG Befristete Einstellung von Erzieherinnen und Erziehern in den Berliner Schuldienst Die Senatsverwaltung
Integrationsvereinbarung
Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0065 Stand November 2013 Bereich: Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen und ihnen
Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst
Bundesrat Drucksache 77/15 BRFuss 06.03.15 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages FJ Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft
Hinweise zur Bestellung der Gleichstellungsbeauftragten an Schulen
Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion Postfach 13 20 54203 Trier Kurfürstliches Palais Willy-Brandt-Platz 3 54290 Trier Telefon 0651 9494-0 Telefax 0651 9494-170 [email protected] www.add.rlp.de
Z U L A S S U N G S O R D N U N G. für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions
Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions Z U L A S S U N G S O R D N U N G für den Weiterbildungsstudiengang Mergers & Acquisitions an der Westfälischen
Integrationsvereinbarung nach 83 SGB IX für die staatlichen Gymnasien, Realschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen
Anlage Integrationsvereinbarung nach 83 SGB IX für die staatlichen Gymnasien, Realschulen, Fachoberschulen und Berufsoberschulen Die Bayerische Staatsregierung hat durch Ministerratsbeschluss vom 25.09.2001
AGG Urteilsübersicht Behinderung
Lf d. Nr. AGG Urteilsübersicht Behinderung Stichworte Datum Gericht Verfahrensgang Inhalt Link 78 Behinderung, Beweisanforderung, Stellenausschreibung 21.01.09 LAG Köln, Az.:3 Sa 1369/08 Aachen, Az.: 6
Bewerbungsformular. Patentprüferin/Patentprüfer beim Deutschen Patent- und Markenamt. Foto optional. Stellenausschreibung vom:
Bewerbungsformular Patentprüferin/Patentprüfer beim Deutschen Patent- und Markenamt Foto optional Stellenausschreibung vom: Präferenz/Fachrichtung: (gemäß Ausschreibung) Wie sind Sie auf unsere Stellenausschreibung
Die Onlinebewerbung beim Goethe-Institut Schritt für Schritt erklärt
Die Onlinebewerbung beim Goethe-Institut Schritt für Schritt erklärt Liebe Bewerberinnen und Bewerber, mit dieser Anleitung wollen wir Ihnen die Bewerbung für eine Stelle im Goethe-Institut erleichtern.
Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (DV-BEM) (Anlage zu Nr. 20 VerwM VIII/2009 vom ) Vom
Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (DV-BEM) (Anlage zu Nr. 20 VerwM VIII/2009 vom 22.09.2009) Vom 31.08.2009 Zwischen der Stadt Aschaffenburg, dem Gesamtpersonalrat und dem Personalrat
S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g
Regierungspräsidium Freiburg Freiburg, den 31.03.2016 Referat 31 S t e l l e n a u s s c h r e i b u n g Ausbildung für den gehobenen landwirtschaftstechnischen Dienst (Inspektoriat) Bei den Landratsämtern
Anlage 7 zur DVO. Regelungen für Berufspraktika. 1 Geltungsbereich, Überleitung
Anlage 7 zur DVO Regelungen für Berufspraktika 1 Geltungsbereich, Überleitung (1) Diese Anlage gilt für Personen, die ihr berufspraktisches Jahr, ihr Jahrespraktikum, ihr Anerkennungsjahr, ihren Pastoralkurs
Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX
Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX Übersicht der gesetzlichen Regelungen Schwerbehindertenrecht Eine Zusammenfassung für den praktischen Gebrach Joachim Steck Vertrauensperson der
Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006
Ordnung der Universität zu Köln für die Durchführung von Einstufungsprüfungen vom 30.06.2006 Aufgrund des 2 Abs. 4 und des 67 Satz 3 des Gesetzes über die Hochschulen des Landes Nordrhein-Westfalen (Hochschulgesetz
Berufungsordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (Dritte Änderung, Beschluss des Senats vom 21.12.2011)
Berufungsordnung der Hochschule der Bundesagentur für Arbeit (Dritte Änderung, Beschluss des Senats vom 21.12.2011) 1 Geltungsbereich Diese Ordnung gilt für die Berufung von Professorinnen und Professoren
Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie.
Verwaltungshandbuch Ordnung über den Zugang für den konsekutiven Master- Studiengang Chemie an der Technischen Universität Clausthal, Fakultät für Natur- und Materialwissenschaften Vom 04. November 2008
R u n d s c h r e i b e n N r. 01/ z u r m a s c h i n e l l e n U r l a u b s a n s p r u c h s e r m i t t l u n g
An die Teilnehmer des Personalabrechnungsverfahrens der Pfälzischen Pensionsanstalt Ihr(e) Ansprechpartner(in) s. Übersicht Ansprechpartner Durchwahl: 06322 936-0 Bad Dürkheim, den 24.01.2014 R u n d s
(5) Das Nähere regelt das Landesrecht.
Art des Angebotes / der Hilfe / Tätigkeit / Leistung Erteilung einer Erlaubnis zur Kindertagspflege gem. 43 SGB VIII Nach Beratung in der Steuerungsgruppe 79a am 15.10.2014 und dem Jugendhilfeausschuss
Active Sourcing. Nischenwerkzeug oder zunehmend wichtiges Rekrutierungsinstrument?
Active Sourcing Nischenwerkzeug oder zunehmend wichtiges Rekrutierungsinstrument? Ergebnisse einer empirischen Erhebung im Rahmen einer Masterarbeit im Studiengang Betriebswirtschaftslehre der AKAD University
Personalauswahl. Leitfaden für Personalauswahlverfahren an der Universität Freiburg
Personalauswahl Leitfaden für Personalauswahlverfahren an der Universität Freiburg AlbertLudwigsUniversität Freiburg AlbertLudwigsUniversität Freiburg Zentrale Universitätsverwaltung Fahnenbergplatz 79085
Amtliche Bekanntmachung
Universität Karlsruhe (TH) Der Rektor Amtliche Bekanntmachung 2003 Ausgegeben Karlsruhe, den 19. Dezember 2003 Nr. 38 I n h a l t Seite Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen an der Universität
Bewerbung. als Verwaltungsfachangestellte/r
Bewerbung um einen Ausbildungsplatz im Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit als Verwaltungsfachangestellte/r - Fachrichtung Bundesverwaltung - am Dienstort Berlin zum 1.
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert)
Ausbildungsvertrag im Rahmen der Ausbildung zur Erzieherin (praxisintegriert) zwischen (im Nachfolgenden Träger genannt) und (im Nachfolgenden Auszubildende/r genannt) wird folgender Vertrag geschlossen:
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) bietet zum 01.08.
Das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk des Landes Nordrhein-Westfalen (MWEIMH) bietet zum 01.08.2016 zwei Ausbildungsplätze zum/zur Verwaltungsfachangestellten an.
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen
Amtsblatt der Freien Hansestadt Bremen 398 2015 Verkündet am 14. April 2015 Nr. 95 Zugangs- und Zulassungsordnung für den weiterbildenden Masterstudiengang Inklusive Pädagogik (M. Ed.) an der Universität
Satzung des Soroptimist International Clubs Ravensburg-Weingarten. für die Vergabe eines Stipendiums
Satzung des Soroptimist International Clubs Ravensburg-Weingarten für die Vergabe eines Stipendiums vom 12. April 2012 Zur Regelung der Vergabe von Stipendien hat der Club der Soroptimisten Ravensburg-
Tarifvertrag vom 23. Juli 2007 über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL)
Tarifvertrag vom 23. Juli 2007 über eine ergänzende Leistung an Arbeitnehmerinnen, Arbeitnehmer und Auszubildende des Freistaates Bayern (TV-EL) Zwischen dem Freistaat Bayern, vertreten durch den Staatsminister
Alte Daisbacher Straße 7 a Sinsheim Tel: Fax: Kooperationsvertrag. ... im folgenden Träger genannt
Kooperationsvertrag über die Durchführung der praktischen Ausbildung gemäß dem Gesetz über die Berufe in der Altenpflege (Altenpflegegesetz AltPflG) Zwischen dem Träger der praktischen Ausbildung... im
Dienstvereinbarung. zwischen der. Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem
Dienstvereinbarung zwischen der Hochschule Bochum - vertreten durch den Präsidenten - und dem Personalrat der wissenschaftlich Beschäftigten der Hochschule Bochum - vertreten durch seinen Vorsitzenden
Supervisionsordnung für Priester und Mitarbeiter im pastoralen Dienst des Bistums Görlitz
Supervisionsordnung für Priester und Mitarbeiter im pastoralen Dienst des Bistums Görlitz Präambel Supervision ist eine Beratungsmethode, die zur Sicherung und Weiterentwicklung der Qualität beruflicher
Grundlagen zu den Schwerbehindertenwahlen
Grundlagen zu den Schwerbehindertenwahlen Gliederung Hilfen und Material von ver.di Gesetzliche Grundlage Wozu Schwerbehindertenvertretungen? Wahltermine und Voraussetzungen Wahlverfahren Wahlberechtigte
Satzung in der Fassung vom (Änderungen vom , , , und ) Name, Sitz und Zweck
Vereinigung der beamteten Tierärzte des Landes Rheinland-Pfalz im Deutschen Beamtenbund Vereinigung der Tierärztinnen und Tierärzte im öffentlichen Dienst Satzung in der Fassung vom 16.05.2012 (Änderungen
Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV
Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes an Arbeitgeber zur Abgeltung außergewöhnlicher Belastungen gemäß 27 SchwbAV Inhalt Grundsätze zur Gewährung von Leistungen des Integrationsamtes
R U N D S C H R E I B E N FAK WE ZUV Prof Bearbeiterin
R U N D S C H R E I B E N FAK WE ZUV Prof Bearbeiterin Stellenzeichen / Telefon II Bc/22556 Fr.Gempf Datum 29. Juli 2002 Schlagwort Auswahl- und Einstellungsverfahren Dieses Rundschreiben Ersetzt Nr. F
Welche Informationen gehören in den Ausschreibungstext?
Welche Informationen gehören in den Ausschreibungstext? Welche Arten von Ausschreibungen für eine Ausbildungsstelle gibt es? Einzelausschreibungen Es werden nur die Ausbildungsplätze für einen bestimmten
Interne Jobbörse - Leitfaden für Führungskräfte
Interne Jobbörse - Leitfaden für Führungskräfte In diesem Leitfaden finden Sie jene Informationen rund um die INTERNE JOBBÖRSE, die für Sie als Führungskraft besonders wichtig sind. So enthält er unter
TARIFVERTRAG zur Sicherung älterer Arbeitnehmer (gewerbliche Arbeitnehmer) vereinbart: 1 Geltungsbereich. Dieser Tarifvertrag gilt:
Zwischen dem Verband der Baden-Württembergischen Textilindustrie e. V. einschließlich der Fachvereinigung Wirkerei-Strickerei Albstadt e. V. - einerseits - und der Gewerkschaft Textil-Bekleidung, Bezirk
Formulierungshilfen für den Bewerbungs-Auswahlprozess
Formulierungshilfen für den Bewerbungs-Auswahlprozess Zwischenbescheid haben Sie vielen Dank für Ihre Bewerbung. Sicherlich sind Sie nun gespannt auf eine Antwort. Wir bitten Sie noch um etwas Geduld.
Dienstvereinbarung. zwischen. der Verwaltung des Universitätsklinikums Tübingen. und. dem Personalrat des Universitätsklinikums Tübingen.
Dienstvereinbarung zwischen der Verwaltung des Universitätsklinikums Tübingen und dem Personalrat des Universitätsklinikums Tübingen über die EDV-unterstützte Dienstplanerstellung und -abrechnung mit dem
1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen
1 Der Zeitpunkt der Betriebsratswahlen Zu Beginn einer jeden Betriebsratswahl stellt sich die Frage nach dem Zeitpunkt: Wann soll gewählt werden? Das Betriebsverfassungsgesetz unterscheidet in 13 zwischen
Bericht zum Frauenförderplan 2005 der Fakultät für Maschinenbau der Universität Paderborn
Dekan Prof. Dr.-Ing. Detmar Zimmer Gleichstellungsbeauftragte Dipl. Math. Julia Timmermann Raum W 3.201 Fon 0 5251 60-5574 Fax 0 5251 60-5580 E-Mail [email protected] Web http://rtm.upb.de/
STELLENAUSSCHREIBUNG
Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Wissenschaft I B 2.06 August 2015 STELLENAUSSCHREIBUNG Befristete Einstellung von Tarifbeschäftigten (Betreuer/in an Schulen und in Klassen mit sonderpädagogischem
13. Wahlperiode
13. Wahlperiode 03. 12. 2002 Kleine Anfrage der Abg. Heike Dederer GRÜNE und Antwort des Sozialministeriums Ambulante Rehabilitation in Baden-Württemberg nach Einführung des SGB IX Kleine Anfrage Ich frage
Inhaltsverzeichnis. Seite
Fortschreibung 213 21 Inhaltsverzeichnis Seite Geltungsbereich 3 Beschäftigtensituation / Status / Laufbahngruppen / 4 Altersabgänge Beurteilung / Teilzeitbeschäftigung / Beurlaubung / Heimarbeit 7 Gender
Frauenförderplan 2010
Frauenförderplan 2010 Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 1 Ziel des Frauenförderplans Seite 2 2 Geltungsbereich Seite 2 3 Geltungsdauer Seite 2 II. Maßnahmen zur Frauenförderung 4 Bestandsaufnahme
ABSAGE NACH BEWERBUNG
ABSAGE NACH BEWERBUNG vielen Dank für Ihr Interesse an meinem Unternehmen und Ihre Bewerbung. Sie verfügen zweifellos über interessante Fähigkeiten und Erfahrungen. Diese Ausschreibung hat großen Anklang
4. Sie müssen jede Vorschlagsliste innerhalb von zwei Tagen nach Eingang auf Gültigkeit überprüfen ( 7 Abs. 2 WO).
Wird eine Vorschlagsliste eingereicht, gehen Sie wie folgt vor: 1. Stempeln mit Eingangsdatum. 2. Bestätigen Sie den Eingang der Vorschlagsliste sofort (Muster-Formular 120b). 3. Wenn die Liste kein Kennwort
3.2 Dienstvereinbarung zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im NDR
06 2012 NDR Handbuch Personal Seite 1 3.2 3.2 Dienstvereinbarung zur beruflichen Gleichstellung von Frauen und Männern im NDR Zwischen dem Gesamtpersonalrat des Norddeutschen Rundfunks und dem Norddeutschen
Ausschreibung für internationale Promovierende und PostdoktorandInnen: Research Assistantship
Ausschreibung für internationale Promovierende und PostdoktorandInnen: Research Assistantship Im Rahmen des Stipendien- und Betreuungsprogramms (STIBET) des Deutschen Akademischen Austauschdienstes (DAAD)
Dienstvereinbarung. - Auswahlverfahren zum Verwaltungslehrgang II - zwischen dem Präsidenten und dem Personalrat der Hochschule Hannover
Dienstvereinbarung nach 78 NPersVG über die Anwendung der Vereinbarung über die Zulassung von Beschäftigten in der Allgemeinen Verwaltung zu den Verwaltungslehrgängen I und II des Landes Niedersachsen
I. Die Stellenausschreibung
Stand:10.10.2012 Leitfaden zum Ausschreibungs- und Einstellungsverfahren (Der Leitfaden orientiert sich an der Gliederung der Checkliste für die Einrichtungen zum Ausschreibungs- und Stellenbesetzungsverfahren,
Bekanntmachung. Ehrung von Arbeitsjubilaren
Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums für Arbeit und Sozialordnung vom 1. Juli 1988 Nr. I 3/0836/5/88 (Bayer. StAnz. Nr. 34) über die Ehrung von Arbeitsjubilaren Im Einvernehmen mit dem Bayerischen
