Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren

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1 Stellenausschreibung & Stellenbesetzungsverfahren Handreichung zum Gleichstellungsplan der Universität des Saarlandes Stellenausschreibung/Stellenbesetzung Der Gleichstellungsplan (GP) sieht dort, wo eine Unterrepräsentanz von Frauen besteht, Regelungen im Stellenausschreibungs- und Stellenbesetzungsverfahren vor. Die Zentralen Einrichtungen wurden bei der Erstellung der Statistiken entsprechenden Fachbereichen zugeordnet. Sie finden die Tabellen im Internet unter in der 5. Fortschreibung des Gleichstellungsplans (Dienstblatt 12/2013) ab Seite 78ff. Unterrepräsentanz von Frauen liegt im Verwaltungs- und Technischen Bereich dann vor, wenn in einer Lohngruppe, Vergütungsgruppe oder Besoldungsgruppe einer Laufbahn weniger Frauen als Männer beschäftigt sind. Die Situation im Verwaltungs- und technischen Bereich ist in der entsprechenden Tabelle unter auf Seite 85 dargestellt. Ob in Ihrer Fakultät bzw. in Ihrer Einrichtung im wissenschaftlichen Bereich Unterrepräsentanz von Frauen vorliegt, können Sie ebenfalls aus den Tabellen unter auf Seite 79 ersehen. Um eine realistische Einschätzung der Unterrepräsentanz zu erlangen, werden beim wissenschaftlichen Personal je nach Statusgruppe als Ausgangsbasis die Daten der jeweils niedrigeren Qualifikationsstufe zugrunde gelegt. Als jeweilige Bezugsgröße finden Sie in der dritten Spalte der Tabellen zum Beispiel bei befristet beschäftigten wissenschaftlichen Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen den Prozentsatz der Absolventinnen. Dies gilt auch für die Berechnung der Zielvorgabe. Diese sind als Endspalten in allen Tabellen angegeben. Die Zielvorgaben wurden im Jahr 2012 neu berechnet und werden nach Ablauf von drei Jahren erneut überprüft. Stand: Januar 2014 Seite 1 von 5

2 Liegt eine Unterrepräsentanz von Frauen vor, wird das Stellenausschreibungs- und Stellenbesetzungsverfahren im Sinne der Vorgaben im Gleichstellungsplan geregelt. Alle Stellen in Bereichen mit Unterrepräsentanz müssen mindestens universitätsintern über die zentrale Verwaltung ausgeschrieben werden und mit dem Zusatz Die Universität des Saarlandes strebt nach Maßgabe des Gleichstellungsplans eine Erhöhung des Anteils der Frauen in diesem Aufgabenbereich an. Sie fordert Frauen nachdrücklich auf, sich zu bewerben versehen werden. (In der Anlage 5 zum Gleichstellungsplan [Seite 86] finden sich die verbindlichen Übersetzungen in englischer und französischer Sprache). Dies gilt auch für befristet beschäftigte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und für alle Drittmittelstellen, soweit dies nicht anders bestimmt ist (siehe 5. Fortschreibung des Gleichstellungsplans Dienstblatt 12/2013 Punkt 4, Seite 69f.). Das Stellenbesetzungsverfahren regelt der Punkt 5 des Gleichstellungsplans Dienstblatt 12/2013, Seite 70f. Wichtig: Da die Universität die Vorschriften des Landesgleichstellungsgesetzes erfüllen muss, weisen wir Sie auf die Gefahr hin, dass bei Formfehlern Einstellungsverfahren gestoppt werden können. Stellenausschreibung/Stellenbesetzung Voraussetzung für den folgenden Ablauf ist, dass in dem Bereich, wo die Stelle zu besetzen ist, Unterrepräsentanz von Frauen besteht. Zur Feststellung der Unterrepräsentanz siehe ab Seite 78ff. Stellenausschreibungen: Stelle ausschreiben ( 10 Abs. 1 Landesgleichstellungsgesetz (LGG)) mindestens universitätsintern über Zentrale Verwaltung unbefristete Personalstellen befristete Stellen wissenschaftlicher Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen Drittmittelstellen!!! Dies betrifft auch Promotionsstellen!!! Stand: Januar 2014 Seite 2 von 5

3 !!! Ein vorrausgehender wiss. Hilfskraftvertrag kann nicht ohne Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten als wissenschaftlicher MitarbeiterInnenvertrag weitergeführt/verlängert werden!!! Ausschreibungstext vor der Veröffentlichung an Personalabteilung senden!!! Stellenausschreibungen und Bekanntmachungen müssen alle wesentlichen Anforderungen an Eignung, Befähigung und fachliche Leistung, die bei der Besetzung der Stelle herangezogen werden, enthalten. Nur dieses Anforderungsprofil (fachliche, persönliche, soziale Kompetenzen) dient als Grundlage zur Auswahl der Bewerberinnen und Bewerber!!! Die Gleichstellungsbeauftragte hat drei Arbeitstage Zeit, Änderungen anzumelden (Punkt 4 Abs. 8 GP). Dann kann die Ausschreibung erfolgen mit einer Bewerbungsfrist von mind. 10 Tagen!!! Ausnahmen!!! Verzicht auf Ausschreibung nach Anhörung der Gleichstellungsbeauftragten (Punkt 4. Abs. 4 GP) In den unter Punkt 4 Abs. 4 GP beschriebenen Fällen kann nach Anhörung der Gleichstellungsbeauftragten auf eine Ausschreibung verzichtet werden. Die Gleichstellungsbeauftragte telefonisch oder schriftlich über den Fall in Kenntnis setzen Die Gleichstellungsbeauftragte erklärt die Ausschreibung der Stelle als verzichtbar Verzicht auf Ausschreibung in sonstigen Fällen (Punkt 4. Abs. 5 GP): In den unter Punkt 4 Abs. 5 GP benannten Fällen kann, in Abstimmung mit der Gleichstellungsbeauftragten, auf eine Ausschreibung verzichtet werden.!!! Eventuelle Vertragsverlängerungen bedürfen der erneuten vorzeitigen Abstimmung!!! Die Gleichstellungsbeauftragte über jeweiligen Fall schriftlich in Kenntnis setzen Die Gleichstellungsbeauftragte kann nach Prüfung der Sachlage von der Ausschreibung absehen Die Gleichstellungsbeauftragte teilt ihre Entscheidung mit Stand: Januar 2014 Seite 3 von 5

4 Bitte geben Sie die Kennziffer der ursprünglichen Ausschreibung immer im Antrag mit an, wenn die Person im Zuge eines regulären Bewerbungsverfahrens eingestellt wurde.!!! Sonderregelungen!!! Berufungsverfahren Für sie gilt das Saarländische Universitätsgesetz. Die Bestimmungen des GP werden hier soweit möglich sinngemäß angewandt (siehe Punkt 6, Seite 71 GP). Die Gleichstellungsbeauftragte soll von Anfang an bei allen zur Wiederbesetzung einer Professur erforderlichen Beratungen und Beschlussfassungen beratend hinzugezogen werden In Berufungskommissionen soll mindestens eine Frau als stimmberechtigtes Mitglied mitwirken Befristete Stellen wissenschaftl. Hilfskräfte Studentische Hilfskräfte regelt Punkt 4 Abs. (3) GP Ausschreibung: Fach-, fakultätsöffentlich ausschreiben. Der Gleichstellungsbeauftragten die Ausschreibung zusenden. Stellenbesetzungsverfahren Die Gleichstellungsbeauftragte frühzeitig und umfassend am gesamten Auswahlverfahren beteiligen. Nach Ablauf der Bewerbungsfrist über den aktuellen Stand und das weitere Verfahren informieren und der Gleichstellungsbeauftragten Gelegenheit zur Einsichtnahme in die Bewerbungen geben (GP Punkt 5, Abs. 2, S. 70).!!! Liegen nach der ersten Ausschreibung keine Bewerbungen von Frauen vor, die das Anforderungsprofil erfüllen, kann die Gleichstellungsbeauftragte eine Wiederholung der Ausschreibung verlangen!!! Stand: Januar 2014 Seite 4 von 5

5 !!! Werden Einstellungsentscheidungen von einem Auswahlgremium vorbereitet, so sollen diesem Gremium ebenso viele Frauen wie Männer angehören!!!!!! Es müssen mindestens ebenso viele Bewerberinnen wie Bewerber zum Vorstellungsgespräch eingeladen werden, wenn sie das Anforderungsprofil erfüllen. Wichtig: Die Vorauswahl muss begründbar sein!!! Die Gleichstellungsbeauftragte an den Vorstellungsgesprächen beteiligen und frühzeitig (1-2 Wochen vorher) schriftlich zu den Terminen einladen.!!! Maßgeblich für die Beurteilung der Eignung ist ausschließlich das Anforderungsprofil der zu besetzenden Stelle. Besonders zu beachten: Punkt 5 Abs. 5 u. 6 GP (Seite 70f.)!!! Vertragsverlängerung Bitte geben Sie die Kennziffer der ursprünglichen Ausschreibung immer im Antrag mit an, wenn die Person im Zuge eines regulären Bewerbungsverfahrens eingestellt wurde.!!! Eventuelle Vertragsverlängerungen bedürfen der erneuten vorzeitigen Abstimmung!!! Die Gleichstellungsbeauftragte schriftlich über Auswahlentscheidung informieren. Zusammenfassung der wichtigsten Schritte 1. Unterrepräsentanz überprüfen 2. Stelle ausschreiben 3. Gleichstellungsbeauftragte am gesamten Auswahlverfahren beteiligen Stand: Januar 2014 Seite 5 von 5

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