Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik

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1 Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik

2 Von der Integration zur Inklusion: Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk, das jedem Menschen jederzeit genommen werden kann Es ist normal, verschieden zu sein Richard von Weizsäcker

3 Integrations-/Inklusionsvereinbarungen nach 83 SGB IX Sinn der Vereinbarungen ist die Unterstützung der berufliche Integration/Inklusion von schwerbehinderten Menschen im Betrieb. Die Vereinbarung wird zwischen dem Arbeitgeber, der Schwerbehindertenvertretung und der betrieblichen Interessenvertretung abgeschlossen. Es sollen gemeinsame Ziele vereinbart werden.

4 Was beinhalten Integrations-/Inklusionsvereinbarungen? Regelungen im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen, insbesondere zur Personalplanung Arbeitsplatzgestaltung Gestaltung des Arbeitsumfeldes Arbeitsorganisation Arbeitszeit sowie Regelungen über die Durchführung in den Betrieben Hierzu werden gemeinsame Ziele entwickelt und Maßnahmen zur Zielerreichung verabredet.

5 Was ist der Nutzen von Integrations-/ Inklusionsvereinbarungen? Die Ausschöpfung der Möglichkeiten führt zu Kostenersparnis: bei der Ausgleichsabgabe und durch die Inanspruchnahme von Fördermitteln Verbesserung der Unternehmenskultur und des Betriebsklimas. Dies führt zu erhöhter Motivation und Mitarbeiterbindung. Behindertengerechte Arbeitsplatzgestaltung und Qualifizierungsmöglichkeiten führen für die schwerbehinderten Menschen zum Erhalt des Arbeitsplatzes, zu mehr Chancengleichheit und Anerkennung im Beruf

6 Was ist der Nutzen von Integrations-/ Inklusionsvereinbarungen? Unterstützung der Steuerung im Betrieb Die Inhalte werden bei bestehenden Rahmenbedingungen konkretisiert dabei wird sich an der betrieblichen Praxis orientiert die Zusammenarbeit mit den Verantwortlichen wird geregelt

7 Wer macht was? Die Schwerbehindertenvertretung wird im Gesetz aufgefordert, den Abschluss einer Integrations-/ Inklusionsvereinbarung zu initiieren. Das Gesetz verpflichtet den Arbeitgeber zur Verhandlung mit der SBV sowie dem Betriebs- oder Personalrat und zum Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung!

8 Voraussetzungen für den Erfolg Betriebliche Besonderheiten werden berücksichtigt und sind für alle nachvollziehbar. Vereinbarte Ziele müssen konkret, realisierbar und nachprüfbar sein. Die Zielvereinbarungen sollen für einen überschaubaren Zeitraum getroffen werden. Die Inhalte der Zielvereinbarungen sind verbindlich. Alle Beteiligten stehen zu den Inhalten.

9 1. Schritt Erarbeiten der Vereinbarung Es sollen folgende Fragen besprochen werden: Welche Bedeutung hat die Vereinbarung für unseren Betrieb? Welche Regelungen gelten? Welche Rolle und Aufgaben haben wir? Was erwarten wir voneinander? Für welchen Zeitraum soll die Vereinbarung abgeschlossen werden? Diese Inhalte können in der Einleitung festgehalten werden

10 2. Schritt Bestandsaufnahme Personalsituation: Differenzierte Angaben zu den Beschäftigten und den Arbeitsplätzen, zur Einstellungssituation und zur Ausbildungssituation, Beschäftigungsquote etc. Einhaltungsgrad der gesetzlichen Vorschriften: Überprüfung der in 83 Abs. 2 genannten Punkte Personalplanung, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Umfeldes, Arbeitsorganisation, Arbeitszeit

11 3. Schritt Für die Verhandlung sollten folgende Fragen geklärt sein: Welche Ziele sollen festgelegt werden? Wie erfolgt der Umgang mit den gesetzlichen Vorgaben? Wie sollen die externen Unterstützungsangebote genutzt werden? Wie kann die Verantwortung sinnvoll aufgeteilt werden? Wie wird die Zusammenarbeit gestaltet?

12 4. Schritt Überprüfungsmöglichkeiten für die Zielerreichung vereinbaren Welche Instrumente sind geeignet, die Zielerreichung zu überprüfen? Über welche Punkte sollte der Arbeitgeber in der Schwerbehindertenversammlung berichten?

13 5. Schritt Abschluss einer verbindlichen Vereinbarung Bekanntgabe im Betrieb/ Dienststelle Übersendung einer Ausfertigung an das Integrationsamt und die Agentur für Arbeit Veröffentlichung in der Betriebszeitung, auf der Betriebsversammlung Unterrichtung aller Vorgesetzten

14 6. Schritt gemeinsame Auswertung der Zielvereinbarungen nach einem Jahr (empfohlene Laufzeit) findet diese durch die Verantwortlichen statt: Wurden Ziele erreicht / teilweise erreicht? Wurden geeignete Maßnahmen zur Zielerreichung ausgewählt? In Anlehnung an Integrationsvereinbarungen, Arbeitshilfe für die Verhandlungspartner in Betrieb und Dienststelle LWV Integrationsamt Hessen

15 Beratungsstelle handicap Bei Interesse oder Beratungsbedarf - Sprechen Sie uns an! abonieren Sie unseren Newsletter: Anmeldung unter oder schicken Sie eine Mail an handicap@hamburg.arbeitundleben.de (Adresse auch im Flyer > am Stand) Vielen Dank!

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