Regelung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß 83 Abs. 2a und 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX.

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Regelung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß 83 Abs. 2a und 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX."

Transkript

1 Regelung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß 83 Abs. 2a und 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX. 1 Präambel Es ist das gemeinsame Ziel der Dienststelle, des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung die Gesundheit der MitarbeiterInnen der Friedrich-Schiller-Universität Jena zu erhalten und zu fördern. Die derzeitig gültige Integrationsvereinbarung an der FSU-Jena/ Hochschulbereich verankert die Förderung zur Eingliederung und Teilnahme schwer behinderter Menschen am beruflichen Leben. Die Vorschrift des 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX erweitert den besonderen Fürsorgegedanken zur Arbeitsplatzförderung und -sicherung auch auf nicht schwer behinderte Menschen mit gesundheitlichen Beeinträchtigungen. 2 Ziele ( 84 Absatz 2 SGB IX) Erhaltung und Förderung der Gesundheit Erhaltung und Förderung der Arbeitszufriedenheit und motivation Vermeidung chronischer Erkrankung und Senkung von Krankenausfalltagen Überwindung bestehender Arbeitsunfähigkeit Vorbeugung erneuter Arbeitsunfähigkeit Verbesserung bestehender Arbeitsfähigkeit Aufbau eines gemeinsamen Netzwerkes mit externen Rehabilitationsträgern (örtliche Servicestelle) zur Beschäftigungsförderung und sicherung. 3 Geltungs- und Anwendungsbereich Die Regelung gilt für alle Beschäftigten (einschließlich Auszubildende) und Beamte des Hochschulbereichs der FSU Jena, die innerhalb eines Jahres länger als 6 Wochen ununterbrochen oder mit Unterbrechung insgesamt mehr als 42 Kalendertage arbeitsunfähig waren. 4 Grundsätze - Die Regelung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) ergänzt die bestehende Integrationsvereinbarung an der FSU-Jena/ Hochschulbereich. - Das BEM wird unterstützt von dem in 5 benannten Integrationsteam. - Das Verfahren zur Einleitung des BEM kann von allen benannten Beteiligten eingeleitet werden, in der Regel jedoch vom Arbeitgeber (im folgenden AG). - Der AG trägt die Verantwortung bei der Durchführung des Verfahrens.

2 Die Durchführung des BEM ist ein freiwilliges Verfahren und bedarf immer der Zustimmung der/ des Betroffenen. Der Betroffene kann zu jeder Zeit des Verfahrens das BEM abbrechen. Die Gesprächsinhalte im BEM-Verfahren dürfen nicht Grundlage für sonstige arbeitsrechtliche und dienstrechtliche Schritte sein. 5 Beteiligte Die Beteiligten am BEM sind: 1. Die/ der Betroffene (der betroffene Beschäftigte, im Sinne 3 des BEM) 2. Die ausgewählte Person des Vertrauens (ein Mitglied des Personalrates oder der Schwerbehindertenvertretung oder der Betriebsarzt/die Betriebsärztin oder des AG) Vertreter/in des Personalrates, der Schwerbehindertenvertretung, Betriebsarzt/-ärztin sind Vertrauenspersonen. Diese unterliegen einer besonderen Verschwiegenheitsverpflichtung gegenüber dem AG. 3. das Integrationsteam Das Integrationsteam besteht aus jeweils einem Mitglied/Vertreter/in des Personalrates der Schwerbehindertenvertretung des Arbeitgebers Bei Bedarf können hinzugezogen werden: Betriebsarzt/-ärztin Vertreter der Arbeitssicherheit Vertreter des Integrationsamts Vertreter der Agentur Vertreter der JAV Sonstige Sachverständige (z. B. externe Rehabilitationsträger, Deutsche Rentenversicherung, Krankenkasse, Unfallkasse, Beihilfestelle oder das Integrationsamt für schwerbehinderte MitarbeiterInnen.) 6 Verfahrensschritte 1. Erfassung der Fehlzeiten (im Sinne 3) und Einladung der/ des Betroffenen zum Klärungsgespräch (Regelung zum BEM wird in Kopie beigelegt) 2. Klärungsgespräch (Betroffene/r und Vertrauensperson) 3. Präventionsgespräch (Betroffene/r und Integrationsteam) 4. Erstellung eines individuellen Maßnahmeplanes zur Beschäftigungsförderung und sicherung 2

3 Zu 1: Erfassung der Fehlzeiten und Einladung zum Klärungsgespräch Bei Vorliegen der unter 2 genannten Voraussetzungen nimmt der AG innerhalb eines angemessenen Zeitrahmens Kontakt zu der/ dem Betroffenen auf. In einem Anschreiben werden die Mitglieder des Integrationsteams und die Personen des Vertrauens namentlich benannt, die Regelung zum BEM werden zur Information beigefügt. Die Kontaktaufnahme kann auch telefonisch erfolgen oder auf den Vorgesetzten delegiert werden. Von der Einleitung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements kann der AG absehen, wenn das BEM - aller Voraussicht und dem Ermessen der Beteiligten nach - nicht erfolgsversprechend eingesetzt werden kann. Zu 2: Klärungsgespräche Entsprechend der Angebote des Anschreibens nimmt der Betroffene zuerst Kontakt zu einer Person des Vertrauens ( 5) auf. In einem Klärungsgespräch werden insbesondere folgende Inhalte besprochen: Ziele des BEM und den weiteren möglichen Ablauf des Verfahrens Ursachenklärung zur Erkrankung, insbesondere deren Auswirkung auf Leistungseinschränkung/en im Arbeitsleben (körperlicher und psychischer Art) Vertraulichkeit des Gesprächs, Umgang mit Krankheitsdiagnosen und -prognosen, Datenschutz Erste Hinweise zu Unterstützungsmöglichkeiten bei der Integration ins Arbeitsleben Bei Bedarf Unterstützungsangebot bei der Beantragung eines Grades der Behinderung, Hinweise zu Formen der Teilzeitbeschäftigung und Erwerbsminderungsrente Hilfen externer Rehabilitationsträger zur Beschäftigungsförderung Erarbeitung erster Vorschläge zur Unterstützung des beruflichen Wiedereinstieges Klärung der Fortführung des BEM. Nimmt der Betroffene das Angebot zur Fortsetzung des betrieblichen Eingliederungsmanagements an, erhält er über den AG eine Einladung zum Präventionsgespräch. Alle Gesprächsinhalte sind vertraulich, evtl. erforderliche Inhaltsweitergaben zur gesundheitlichen Beeinträchtigen und Prognosen an das Integrationsteam erfolgen nur mit Zustimmung der/ des Betroffenen. Zu 3: Präventionsgespräch Beteiligte am Präventionsgespräch sind: der Betroffene, die ausgewählte Person des Vertrauens und das Integrationsteam. Wesentliche Inhalte des Präventionsgesprächs: 1. Vorstellung der Beteiligten und deren Aufgaben im BEM 2. Die ausgewählte Vertrauensperson informiert entsprechend der Vorabsprache mit der/ dem Betroffenen und unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen über 3

4 mögliche körperliche oder psychische Leistungseinschränkungen im Berufsleben. Die Vertrauensperson wird dabei von der/ dem Betroffenen unterstützt. 3. Gemeinsam werden Lösungsvarianten zur Unterstützung der Beschäftigung der/ des Betroffenen gesucht. Themenfelder: Personalplanung, evtl. Arbeitsplatzanalyse, Arbeitsplatzgestaltung, Gestaltung des Arbeitsumfeldes, Arbeitsorganisation und Arbeitszeit, Qualifizierung 4. Erforderliche technische Hilfen (z.b. leidensgerechter Stuhl, verstellbarer Tisch) 5. Arbeitsort und Tätigkeiten für eine stufenweise Wiedereingliederung ins Berufsleben 6. Finanzielle Fördermöglichkeiten und technische Hilfe externer Rehabilitationsträger zur Berufsförderung und Arbeitsplatzsicherung [ 23 SGB IX] (z.b. techn. Hilfen, Eingliederungszuschuss, Umschulung, Anpassungsqualifizierung) Zu 4: Maßnahmeplan Aus den Vorschlägen und umsetzbaren Möglichkeiten erstellt das Integrationsteam unter Federführung des AG seinen individuellen Maßnahmeplan zur Beschäftigungsförderung des Betroffenen. Der Maßnahmeplan enthält Verantwortlichkeiten und Termine zu den einzelnen Maßnahmen. Die Vertrauensperson begleitet und protokolliert das Verfahren bis zum Abschluss und hält den ständigen Kontakt zur/zum Betroffenen. Nach Abschluss des Verfahrens werden die Protokollnotizen durch die Vertrauensperson vernichtet. Der Maßnahmeplan verbleibt bei den sonstigen Krankenunterlagen. Weitere Einberufungen des Integrationsteams sind zur Klärung der Sachverhalte möglich. 7 Auswertung Das Integrationsteam tagt mindestens einmal jährlich, sonst nach Bedarf. Dabei werden Trends zum Krankenstand und Art der Leistungen zur Eingliederung ins Arbeitsleben vom AG benannt. Mögliche Schlussfolgerungen aus dem Team fließen in das Personalmanagement ein (z.b. Senkung des Krankenstandes, Übertragbarkeit der Art der Leistungen auf andere Personen oder Personengruppen). 8 Datenschutz und Persönlichkeitsschutz Angaben der/des Betroffenen sind zu jeder Zeit freiwillig und werden aus Gründen des Datenschutzes streng vertraulich behandelt. Grundsätzlich bestimmt der Betroffene, wem und welche Angaben zum Gesundheitszustand oder persönlichen Lebensumständen offenbart werden. In die Personalakte finden nur solche Daten Eingang, die sich auf Leistungseinschränkungen beziehen oder für die Ausgleichsmöglichkeiten genutzt wurden, z.b. der Maßnahmeplan, technische Hilfen, Eingliederungszuschuss. Weitere Aufzeichnungen sind nach erfolgreicher Beendigung des BEM zu vernichten. 4

5 9 Information zum BEM Die Vorgesetzten und LeiterInnen der Einrichtungen werden in allgemein üblicher Form (Verteiler, Internet, Aushang) über das BEM unterrichtet. Jena, den 14. Februar 2008 gez. K. Bartholmé Dr. Klaus Bartholmé Kanzler 5

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) A. Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements Die derzeit gültige Rahmenintegrationsvereinbarung des TMWWDG verankert die Eingliederung und Teilhabe

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg

Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Nordwestmecklenburg Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg Leitfaden für Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhalt Präambel 1. Geltungsbereich 2.

Mehr

Eingliederungsmanagements (BEM) an der Fachhochschule Brandenburg

Eingliederungsmanagements (BEM) an der Fachhochschule Brandenburg 28.04.2014 Amtliche Mitteilungen der Nummer 20 22. Jahrgang Datum Inhalt Seite 15.04.2014 Dienstvereinbarung über die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) an der Fachhochschule

Mehr

zwischen der MAV Dekanat Wetterau und der Präambel

zwischen der MAV Dekanat Wetterau und der Präambel Dienstvereinbarung zur Einführung eines betrieblichen Eingliederungsmanagements gemäß 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX vom 01.05.2004 zwischen der MAV Dekanat Wetterau und der Präambel Die Dienststellenleitung

Mehr

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Anlage 1 zum Verfahrensablauf BEM Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis.., dieser vertreten durch den Kirchenkreisvorstand und der

Mehr

Entstehung der Betriebsvereinbarung am Standort Bremen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) - Alfons Adam

Entstehung der Betriebsvereinbarung am Standort Bremen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) - Alfons Adam Entstehung der Betriebsvereinbarung am Standort Bremen zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) - Alfons Adam 22.03.18 Hamburg Freiwillige Betriebsvereinbarung zur Durchführung eines Betrieblichen

Mehr

31. Mobilitätstalk Südniedersachsen. Am PFH Private Hochschule Göttingen

31. Mobilitätstalk Südniedersachsen. Am PFH Private Hochschule Göttingen 31. Mobilitätstalk Südniedersachsen Am 24.09.2015 PFH Private Hochschule Göttingen Thema: 2 Der richtige Umgang mit dem betrieblichen Eingliederungsmanagement Seit dem 01.05.2004 sind alle Arbeitgeber

Mehr

Betriebliches Eingliederungs- Management

Betriebliches Eingliederungs- Management SBV Schwerbehindertenvertretung im Erzbischöflichen Ordinariat München MAV - Mitarbeiterversammlung Betriebliches Eingliederungs- Management Sehen Sie das auch so? Gesundheit ist ein Geschenk, auf das

Mehr

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Eingliederung statt Kündigung Vollversammlung der Schwerbehindertenvertretung der Universität Rostock Warum ein BEM? Ca. 500 000 krankheitsbedingte Kündigungen in

Mehr

11.09.2013/1.0 Betriebsvereinbarung über die Durchführung des Verfahrens Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 (2) SGB IX

11.09.2013/1.0 Betriebsvereinbarung über die Durchführung des Verfahrens Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 (2) SGB IX Betriebsvereinbarung über die Durchführung des Verfahrens Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 (2) SGB IX 1 Vertragsparteien Betriebsvereinbarung zwischen ambulante dienste e.v., Urbanstr. 100,

Mehr

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Zwischen dem Ev.-luth. Kirchenkreis Burgdorf, dieser vertreten durch den Kirchenkreisvorstand, und der Mitarbeitervertretung im

Mehr

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an der Hochschule Ravensburg-Weingarten

Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) an der Hochschule Ravensburg-Weingarten Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Seite 1/5 Dienstvereinbarung über ein Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) zwischen der Hochschule Ravensburg-Weingarten (HRW),

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch

Betriebliches Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch Entwurf/erstellt von: Datum Az.: Bearb.: Raum: Tel.: Bearb.2: Raum: Tel.: E-Mail: Fax: Haus: Kopf: BRAllg 1) Frau / Herrn Name der Lehrkraft Privatanschrift der Lehrkraft Betriebliches Eingliederungsmanagement

Mehr

Entwurf Betriebsvereinbarung/- Dienstvereinbarung

Entwurf Betriebsvereinbarung/- Dienstvereinbarung Entwurf Betriebsvereinbarung/- Dienstvereinbarung Betriebliche Prävention und Eingliederungsmanagement Sozialpolitik Vorstand Sozialpolitik/ Gesundheitspolitik Entwurf Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung

Mehr

Dienstvereinbarung der Universität Passau zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Dienstvereinbarung der Universität Passau zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Dienstvereinbarung der Universität Passau zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Präambel Präsident, Kanzler und Personalrat der Universität Passau schließen die Dienstvereinbarung zum Betrieblichen

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) N. Buckenauer & C. Riedel

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) N. Buckenauer & C. Riedel Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) N. Buckenauer & C. Riedel BEM ist nach 84 Abs. 2 SGB IX gesetzlich Vorgeschrieben! Verantwortung über Wiedereingliederung gesundheitlich beeinträchtigter liegt

Mehr

Gesetzliche Grundlage dafür ist 84 Abs. 2 SGB IX:

Gesetzliche Grundlage dafür ist 84 Abs. 2 SGB IX: Betriebliches Eingliederungsmanagement Seite 1 von 5 Handlungsleitfaden für das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß 84 Absa1z 25GB IX A Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements

Mehr

Entwurf zu einer Betriebs-/Dienstvereinbarung

Entwurf zu einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Entwurf zu einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Teilhabe behinderter Menschen und betriebliche Praxis Sozialpolitik Vereinte Dienstleistungsgewerkschaft Entwurf zu einer Betriebs-/Dienstvereinbarung Der

Mehr

Gesetzliche Vorschrift und konkrete betriebliche Umsetzung

Gesetzliche Vorschrift und konkrete betriebliche Umsetzung Gesetzliche Vorschrift und konkrete betriebliche Umsetzung SGB IX 84 Abs. 2 Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder wiederholt arbeitsunfähig, klärt der Arbeitgeber

Mehr

Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebsvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) zwischen der OBI Group Holding SE & Co. KGaA und dem Konzernbetriebsrat der OBI Group Holding SE & Co. KGaA im Rahmen seiner gesetzlichen

Mehr

Sonderinformation des Personalrates. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Sonderinformation des Personalrates. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sonderinformation des Personalrates Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Presserechtlich verantwortlich: Renate R. Holzbauer, Personalrat Universität München Schellingstraße 10, 80799 München,

Mehr

Dienstvereinbarung. Betriebliches Eingliederungsmanagement. Magistrat der Stadt Bremerhaven

Dienstvereinbarung. Betriebliches Eingliederungsmanagement. Magistrat der Stadt Bremerhaven Dienstvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement Magistrat der Stadt Bremerhaven Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Seite 2 Inhaltsübersicht 1. Vorbemerkung Seite 3

Mehr

Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Bistum Trier

Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Bistum Trier Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Bistum Trier Zwischen dem Bistum Trier, vertreten durch den Bischöflichen Generalvikar, Monsignore Dr. Georg Bätzing - Dienstgeber

Mehr

Betriebliches. Eingliederungsmanagement BEM. der Polizeidirektion Böblingen

Betriebliches. Eingliederungsmanagement BEM. der Polizeidirektion Böblingen Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM der Polizeidirektion Böblingen Dienstvereinbarung über über die die Eingliederung schwerbehinderter und gesundheitsbeeinträchtigter Menschen bei bei der der Polizeidirektion

Mehr

Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung

Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung Referat (Kurzfassung) Das Betriebliche Eingliederungsmanagement und seine Bedeutung bei der krankheitsbedingten Kündigung von Michael Grauvogel Vorsitzender Richter am Landesarbeitsgericht Bremen 1. Was

Mehr

D I E N S T V E R E I N B A R U N G BETRIEBLICHES WIEDEREINGLIEDERUNGSMANAGEMENT

D I E N S T V E R E I N B A R U N G BETRIEBLICHES WIEDEREINGLIEDERUNGSMANAGEMENT D I E N S T V E R E I N B A R U N G BETRIEBLICHES WIEDEREINGLIEDERUNGSMANAGEMENT Die Dienststellenleitung der Evangelischen Kirchengemeinde Mannheim und die Mitarbeitervertretung der Evangelischen Kirchengemeinde

Mehr

Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach 167 II SGB IX an der Justus-Liebig-Universität Gießen

Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach 167 II SGB IX an der Justus-Liebig-Universität Gießen Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach 167 II SGB IX an der Justus-Liebig-Universität Gießen zwischen dem Präsidenten der Justus-Liebig-Universität Gießen und dem

Mehr

Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik

Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik Von der Integration zur Inklusion: Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk,

Mehr

DAS AKTIONSBÜNDNIS SCHLESWIG-HOLSTEIN

DAS AKTIONSBÜNDNIS SCHLESWIG-HOLSTEIN DAS AKTIONSBÜNDNIS SCHLESWIG-HOLSTEIN Eine Initiative des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Jugend, Familie und Senioren des Landes Schleswig-Holstein, finanziert aus Mitteln der Ausgleichsabgabe

Mehr

Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft. Betriebliches Eingliederungsmanagement

Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft. Betriebliches Eingliederungsmanagement Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft Betriebliches Eingliederungsmanagement Soltau 06.09.2018 Burkhard Rehn Warum ist BEM auch für Ihren Betrieb wichtig? Arbeits- und Fachkräftemangel schon in

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Von der Pflicht zur Kür?! Diethelm Müller

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Von der Pflicht zur Kür?! Diethelm Müller (BEM) Von der Pflicht zur Kür?! 29.01.2015 Diethelm Müller Rechtliche Grundlagen Sozialgesetzbuch IX, 84 (2) Prävention Dienstvereinbarung Integration nach 83 SGB IX für die Stadt Wolfsburg Wer ist betroffen?

Mehr

Betriebliche Eingliederung (BEM)

Betriebliche Eingliederung (BEM) Betriebliche Eingliederung (BEM) in den BG Kliniken Bergmannstrost Arbeitskreis für Gesundheit und Integration - Integrationsteam 1 Allgemeines Präventionsvorschrift im 84 Abs. 2 SGB IX seit 01.05.2004

Mehr

Das betriebliche Eingliederungsmanagement

Das betriebliche Eingliederungsmanagement Das betriebliche Informationen für Mitarbeiter 1. Was ist betriebliches (BEM)? 2. Wie sieht das BEM in unserem Unternehmen aus? 3. Was geschieht mit meinen Daten? 4. Welche Folgen kann es haben wenn ich

Mehr

Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX

Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Dienstvereinbarung Der Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld und der Personalrat der Stadtverwaltung Bielefeld schließen aufgrund der 70 Abs. 1 und 72 Abs. 4 Nr. 7 und 9 des Personalvertretungsgesetzes

Mehr

Staatliches Schulamt. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für den Landkreis und die Stadt Kassel

Staatliches Schulamt. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für den Landkreis und die Stadt Kassel Staatliches Schulamt für den Landkreis und die Stadt Kassel Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Die Eingliederung erkrankter und behinderter Lehrkräfte Dienstvereinbarung über die Eingliederung

Mehr

Einladung zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (nach 84 II SGB IX)

Einladung zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (nach 84 II SGB IX) Fachhochschule Kiel, Sokratesplatz 1, 24149 Kiel Frau M. Mustermann Das Präsidium Der Kanzler Personalabteilung Sokratesplatz 1 24149 Kiel Telefon: 0431/210-1341 Telefax: 0431/210-61341 E-Mail: dagmar.scheffler@fh-kiel.de

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) LZG Fachtag BEM als Baustein eines ganzheitlichen BGM 03. April 2017, Nürnberg BEM als Baustein im BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement ist die bewusste

Mehr

Dienstvereinbarung. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach 84 Abs. 2 SGB IX

Dienstvereinbarung. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) nach 84 Abs. 2 SGB IX Dienstvereinbarung zwischen der Stadt Treuchtlingen vertreten durch Herrn Bürgermeister Werner Baum und der Personalvertretung der Stadt Treuchtlingen vertreten durch die Vorsitzende Frau Anita Enser über

Mehr

Dienstvereinbarung. zum Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bei längerer und häufiger Erkrankung. Präambel

Dienstvereinbarung. zum Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bei längerer und häufiger Erkrankung. Präambel Dienstvereinbarung zum Verfahren des Betrieblichen Eingliederungsmanagements bei längerer und häufiger Erkrankung Präambel Gemäß g 84 Abs. 2 SGB lx werden die Arbeitgeber verpflichtet, bei allen Mitarbeitenden,

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - Verfahren für öffentliche Schulen im Regierungsbezirk Detmold - Diese Präsentation soll die Schulleitungen bei der Einführung der Thematik in den Lehrerkonferenzen

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - für Fraport mehr als ein gesetzlicher Auftrag!

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) - für Fraport mehr als ein gesetzlicher Auftrag! Arbeitsunfähigkeiten überwinden, Arbeitsplätze erhalten und die Fähigkeiten der Beschäftigten sicherstellen, ist Sinn der Präventionsvorschrift aus 84 SGB IX. Die Fraport AG hat BEM bereits 26 eingeführt.

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis RA Hans-Wilhelm Köster RA Dr. Axel Borchard Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW e.v. - Gesetzestext 84 Abs. 2 SGB IX - Prävention (2) Sind

Mehr

Dienstvereinbarung 01/2018

Dienstvereinbarung 01/2018 Dienstvereinbarung 01/2018 Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Jobcenter Osnabrück, Stadt Stand: 03.11.2017 Geschäftszeichen: II-5305 (Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)) gültig ab:

Mehr

Starker Service. Starke Firma.

Starker Service. Starke Firma. Firmenservice Starker Service. Starke Firma. Gesund im Betrieb Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) als Erfolgsfaktor für Ihr Unternehmen Julia Krawitsch / Andreas Swillus Deutsche Rentenversicherung

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement ( BEM) Grundsätzlich ist festzustellen, dass Stress und Überforderungen am Arbeitsplatz zunehmen Die Herausforderungen an die optimale Gestaltung der Arbeitsplätze, die passende Qualifizierung und an Flexibilität

Mehr

BEM Das betriebliche Eingliederungsmanagement. Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz KU

BEM Das betriebliche Eingliederungsmanagement. Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz KU BEM Das betriebliche Eingliederungsmanagement Medizinische Einrichtungen des Bezirks Oberpfalz KU Gesetzliche Grundlagen Im SGB IX 84 Abs. 2 ist BEM seit Mai 2004 als gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagment

Betriebliches Eingliederungsmanagment Betriebsrätetagung des Präventionszentrums Hamburg Betriebliches Eingliederungsmanagment Lüneburg 12.11.2015 Burkhard Rehn Gesetzliche Grundlage Sozialgesetzbuch Neuntes Buch 84 Prävention Der Arbeitgeber

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg

Betriebliches Eingliederungsmanagement an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg 1 Betriebliches Eingliederungsmanagement an der Otto-von-Guericke-Universität Magdeburg Vortrag im Rahmen der Reihe Gesundheit, Familie und Beruf Herausforderungen des Demografischen Wandels für die OvGU

Mehr

Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) der Hochschule/Universität Vechta

Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) der Hochschule/Universität Vechta Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) der Hochschule/Universität Vechta 84 Abs. 2 SGB IX: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als sechs Wochen ununterbrochen oder

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Themeneinstieg Quelle: Pressebroschüre des stat. Bundesamtes Bevölkerung 2060 www.destatis.de Themeneinstieg Wir werden weniger und wir werden älter! 3 Themeneinstieg

Mehr

Dienstvereinbarung über die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Dienstvereinbarung über die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement Dienstvereinbarung über die Durchführung des Betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX zwischen der Alice Salomon Hochschule Berlin, vertreten durch die Rektorin und dem Personalrat,

Mehr

BETRIEBLICHES GESUNDHEITS- MANAGEMENT. Wieder gesund am Arbeitsplatz. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

BETRIEBLICHES GESUNDHEITS- MANAGEMENT. Wieder gesund am Arbeitsplatz. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) BETRIEBLICHES GESUNDHEITS- MANAGEMENT Wieder gesund am Arbeitsplatz Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) BETRIEBLICHES GESUNDHEITS- MANAGEMENT Liebe Mitarbeiterin, lieber Mitarbeiter, stellen Sie

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Erfolgsfaktor Gesundheit 3. Fachveranstaltung für Arbeitgeber in Mainfranken BEM - mehr als nur gesetzlicher Auftrag 06. Oktober 2017, Schweinfurt Ausgangslage:

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement. Information für Beschäftigte und Unternehmen

Betriebliches Eingliederungsmanagement. Information für Beschäftigte und Unternehmen Betriebliches Eingliederungsmanagement Information für Beschäftigte und Unternehmen Sozialgesetzbuch (SGB) Neuntes Buch (IX) 84 Abs. 2 Prävention (2) Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als

Mehr

Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement Referentin: Larissa Wocken Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Mönckebergstrasse 19 20095 Hamburg

Mehr

Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement

Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement 7.60.01 Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement 1. Zielsetzung und Grundsätzliches Es ist das gemeinsame Ziel von Präsidium, Personalrat und Schwerbehindertenvertretung, die

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement für Lehrkräfte (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement für Lehrkräfte (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement für Lehrkräfte (BEM) Univ.-Prof. Dr. med. Dipl.-Ing. Stephan Letzel Schulleiterdienstbesprechung 25. November 2014 Dienstvereinbarung BEM bei Lehrkräften in RLP unterzeichnet

Mehr

Vereinbarung. Geltungsbereich

Vereinbarung. Geltungsbereich Vereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement im Sinne des S 84 (2) Sozialgesetzbuch lx (BEM) Zwischen der Universität Osnabrück, vertreten durch den Präsidenten, und der Personalvertretu

Mehr

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0010 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0010 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0010 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule Integrationsvereinbarung der XXX 1. Präambel Die Dienststelle, die Schwerbehindertenvertretung und der

Mehr

zwischen dem Arbeitgeber, der Schwerbehindertenvertretung und der in 176 SGB IX genannten Vertretung

zwischen dem Arbeitgeber, der Schwerbehindertenvertretung und der in 176 SGB IX genannten Vertretung Anlage 1 Entwurf einer Musterinklusionsvereinbarung (Bausteinkonzept) zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen in Dienststellen und Betrieben des Landes Rheinland-Pfalz nach 166 SGB IX (BGBl. I S.

Mehr

im Ev.-luth. Kirchenkreisverband Ostfriesland-Nord

im Ev.-luth. Kirchenkreisverband Ostfriesland-Nord im Ev.-luth. Kirchenkreisverband Ostfriesland-Nord Umgangssprachlich: BEM dient der dauerhaften Erhaltung und Förderung der Gesundheit von Beschäftigten bietet bei Bedarf Hilfen zur Wiederherstellung der

Mehr

Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß 84 Absatz 2 Satz 1 SGB IX für den Geschäftsbereich der Justiz

Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß 84 Absatz 2 Satz 1 SGB IX für den Geschäftsbereich der Justiz Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß 84 Absatz 2 Satz 1 SGB IX für den Geschäftsbereich der Justiz zwischen dem Thüringer Justizministerium vertreten durch den

Mehr

Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Prävention und Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Bezirksregierung, 50606 Köln Dez. 47.4-Beg 31.07.2009 An die Leiterinnen und Leiter der öffentlichen Schulen, Studienkollegs für ausländische Studierende an den Hochschulen, Seminarleiterinnen und Seminarleiter

Mehr

Staatliches Schulamt. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis

Staatliches Schulamt. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis Staatliches Schulamt für den Landkreis Hersfeld-Rotenburg und den Werra-Meißner-Kreis Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Die Eingliederung erkrankter und behinderter Lehrkräfte Dienstvereinbarung

Mehr

Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß 84 Abs. 25GB IX an der Technischen Universität Clausthal

Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß 84 Abs. 25GB IX an der Technischen Universität Clausthal Dienstvereinbarung zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß 84 Abs. 25GB IX an der Technischen Universität Clausthal 1. Präambel Das Betriebliche Eingliederungsmanagement (BEM) gem. 84 Abs. 2 SGB

Mehr

Betriebliches Gesundheitsmanagement

Betriebliches Gesundheitsmanagement Betriebliches Gesundheitsmanagement = Entwicklung betrieblicher Rahmenbedingungen, betrieblicher Strukturen und Prozesse, die die gesundheitsfördernde Gestaltung von Arbeit und Organisation und die Befähigung

Mehr

Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft. Betriebliches Eingliederungsmanagement und Arbeitsschutz

Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft. Betriebliches Eingliederungsmanagement und Arbeitsschutz Vision Zero Sicher und gesund in die Zukunft Betriebliches Eingliederungsmanagement und Arbeitsschutz Rotenburg 03.04.2019 Burkhard Rehn BEM auch ein Thema der Prävention? 14 SGB VII i.v. mit Arbeitsschutzgesetz

Mehr

Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF

Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF Filmuniversität Babelsberg KONRAD WOLF Amtliche Bekanntmachung 24. Jahrgang 16. November 2018 Nr. 20 Inhalt: Dienstvereinbarung nach 70 PersVG Brandenburg zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM)

Mehr

Gesprächsleitung BEM. Name der / des Beschäftigten. Gegenwärtige Tätigkeit

Gesprächsleitung BEM. Name der / des Beschäftigten. Gegenwärtige Tätigkeit Informationsgespräch zum betrieblichen Eingliederungsmanagement Ort und Datum Gesprächsleitung BEM Name der / des Beschäftigten Arbeitsbereich Gegenwärtige Tätigkeit Haben Sie bereits Informationen zum

Mehr

Tagung der Ev. Akademie Bad Boll Rechte kennen und durchsetzen

Tagung der Ev. Akademie Bad Boll Rechte kennen und durchsetzen 11.10.2012 Tagung der Ev. Akademie Bad Boll Rechte kennen und durchsetzen Arbeitsgruppe 11: Betriebliches Eingliederungsmanagement Grundzüge der Vereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement (V-BEM)

Mehr

Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun! Prävention nach dem SGB IX. Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Versorgungsamt - Integrationsamt -

Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun! Prävention nach dem SGB IX. Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Versorgungsamt - Integrationsamt - Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun? Was tun! Prävention nach dem SGB IX Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Wo steht`s? Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch: SGB IX Teil 2: Förderung der Ausbildung

Mehr

Das Beratungsangebot der Integrationsfachdienste

Das Beratungsangebot der Integrationsfachdienste Das Beratungsangebot der Integrationsfachdienste Was sind Integrationsfachdienste (IFD)? Integrationsfachdienste sind regional zuständige Beratungseinrichtungen mit den Bereichen Vermittlung und Begleitung

Mehr

DIENSTVEREINBARUNG Betriebliches Eingliederungsmanagement

DIENSTVEREINBARUNG Betriebliches Eingliederungsmanagement DIENSTVEREINBARUNG Betriebliches Eingliederungsmanagement Dienstvereinbarung zwischen dem Personalrat der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Technik und Verwaltung und dem Kanzler der Hochschule für Musik

Mehr

die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten im Schulbereich zu verbessern oder wiederherzustellen,

die Arbeitsfähigkeit der Beschäftigten im Schulbereich zu verbessern oder wiederherzustellen, Dienstvereinbarung gem. 80 Abs. 3 Nr. 11 SächsPersVG zwischen dem Sächsischen Staatsministerium für Kultus (SMK) und dem Lehrerhauptpersonalrat im Sächsischen Staatsministerium für Kultus (LHPR) unter

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Gesetzliche Grundlage Mit dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX) ist das BEM als gesetzliche Aufgabe des Arbeitgebers definiert worden. 84 Abs. 2 SGB IX

Mehr

Mit dem BEM werden insbesondere folgende Ziele verfolgt:

Mit dem BEM werden insbesondere folgende Ziele verfolgt: Verfahrensablauf und Grundsätze für die Durchführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagement bei Anstellungsträgern im Bereich der Württembergischen Landeskirche (Verfahrensablauf BEM) 1. Grundsätzliches

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Jobcenter Schwerin

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Jobcenter Schwerin Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) im Jobcenter Schwerin Die wichtigsten Fragen für Betroffene BEM - Sichere Rückkehr ins Arbeitsleben Ich habe ein BEM Angebot erhalten, was nun? Das Betriebliche

Mehr

Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln. Forum B

Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH an der Deutschen Sporthochschule Köln. Forum B Forum B Anlage 2 zum Diskussionsbetrag 9/2006 (Prof. Dr. Kohte) (der gesamte Beitrag ist einsehbar unter www.iqpr.de) Aus dem Spruch der auf Grund des Beschlusses vom Arbeitsgericht Dortmund, 5. Kammer,

Mehr

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Referentin: Dr. Regina Richter

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Referentin: Dr. Regina Richter Das Betriebliche Referentin: Dr. Regina Richter Wer wir sind und woher wir kommen Arbeit und Leben, Hamburg DGB/VHS e.v. seit 1948 handicap seit 2004 SB-Politik BEM Demografie Beratungsstelle Handicap

Mehr

Umfrage zu betrieblicher Prävention und Eingliederungsmanagement

Umfrage zu betrieblicher Prävention und Eingliederungsmanagement Universität zu Köln Humanwissenschaftliche Fakultät Lehrstuhl für Arbeit und Berufliche Rehabilitation Prof. Dr. Dr. M. Niehaus Herbert-Lewin-Str. 2 50931 Köln Umfrage zu betrieblicher Prävention und Eingliederungsmanagement

Mehr

Checkliste Erstkontakt

Checkliste Erstkontakt Checkliste Erstkontakt - Das Interesse des Betriebes am erkrankten Mitarbeiter signalisieren - Erste Informationen über das Betriebliche Eingliederungsmanagement vermitteln - Vertrauensbasis aufbauen -

Mehr

Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (DV-BEM) (Anlage zu Nr. 20 VerwM VIII/2009 vom ) Vom

Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (DV-BEM) (Anlage zu Nr. 20 VerwM VIII/2009 vom ) Vom Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (DV-BEM) (Anlage zu Nr. 20 VerwM VIII/2009 vom 22.09.2009) Vom 31.08.2009 Zwischen der Stadt Aschaffenburg, dem Gesamtpersonalrat und dem Personalrat

Mehr

Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt. Rahmen-Dienstvereinbarung

Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt. Rahmen-Dienstvereinbarung Ministerium für Wissenschaft und Wirtschaft des Landes Sachsen-Anhalt Rahmen-Dienstvereinbarung über ein betriebliches Eingliederungsmanagement für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wissenschaft

Mehr

Dienstvereinbarung (DV) 3/2013 zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß 84 Abs. 2 SGB IX

Dienstvereinbarung (DV) 3/2013 zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß 84 Abs. 2 SGB IX Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R Dienstvereinbarung (DV) 3/2013 zum betrieblichen Eingliederungsmanagement (BEM) gemäß 84 Abs. 2 SGB IX Zwischen dem Universitätsklinikum Magdeburg A.ö.R., vertreten

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Handlungsanleitung zur Umsetzung des. 84 Absatz 2 SGB IX (bis ) bzw.

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Handlungsanleitung zur Umsetzung des. 84 Absatz 2 SGB IX (bis ) bzw. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Handlungsanleitung zur Umsetzung des 84 Absatz 2 SGB IX (bis 31.12.2017) bzw. 167 Absatz 2 SGB IX (ab 01.01.2018) in der Fassung vom 20.01.2017 Inhalt I. Vorbemerkungen

Mehr

(2) Die Dienstvereinbarung definiert verbindliche Verfahrensstandards und damit Verhaltensund Vorgehensweisen, um diese Ziele zu verfolgen.

(2) Die Dienstvereinbarung definiert verbindliche Verfahrensstandards und damit Verhaltensund Vorgehensweisen, um diese Ziele zu verfolgen. Dienstvereinbarung zwischen der Georg-August-Universität Göttingen, Stiftung Öffentlichen Rechts vertreten durch die Präsidentin und dem Personalrat der Georg-August-Universität Göttingen (ohne Universitätsmedizin

Mehr

Aufgaben des Integrationsamtes

Aufgaben des Integrationsamtes 27.02.2017 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Aufgaben des Integrationsamtes Guten Tag, meine Damen und Herren Als Vertreterin des Integrationsamtes begrüßt Sie Frau Pia Zinser-Flum

Mehr

RUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT

RUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT RUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT Angela Huber Rechtsanwältin, Mediatorin BM, Disability Manager CDMP Vortrag für die ver.di Frauen im Bezirk München am 21. Mai 2014 Angela Huber Rechtsanwältin,

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Vortrag am 14.10.2015 bei der SALO-Fachtagung: Rehabilitation und Betriebliches Eingliederungsmanagement Übersicht 1. Zweck

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Integrationsvereinbarung Zwischen dem Kanzler, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat der Folkwang Hochschule wird gemäß 83 SGB IX die nachfolgende Integrationsvereinbarung abgeschlossen:

Mehr

Gesunder Arbeitsplatz + zufriedene Beschäftigte = Personalversammlung

Gesunder Arbeitsplatz + zufriedene Beschäftigte = Personalversammlung Gesunder Arbeitsplatz + zufriedene Beschäftigte = Wunschdenken? Personalversammlung 23.11.2011 1 Viele Beschäftigte der TUB sind lange und häufig arbeitsunfähig krank! Personalversammlung 23.11.2011 2

Mehr

Datum: Betriebliches Eingliederungsmanagement - Dienstvereinbarung. Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

Datum: Betriebliches Eingliederungsmanagement - Dienstvereinbarung. Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, Bearbeiter: D3 / Herr Krug Datum: 12.05.2014 Rundschreiben: D3/08/2014 Betriebliches Eingliederungsmanagement - Dienstvereinbarung Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, sind Beschäftigte innerhalb eines

Mehr

Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden Dienstvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement

Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden Dienstvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement Staatliches Schulamt für den Rheingau-Taunus-Kreis und die Landeshauptstadt Wiesbaden ienstvereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement Walter-Hallstein-Straße 3-5 65197 Wiesbaden www.schulamt-wiesbaden.de

Mehr

Integrationsamt 15 / PRÄVENTION. Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber

Integrationsamt 15 / PRÄVENTION. Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber Integrationsamt 15 / PRÄVENTION Eine Information für schwerbehinderte Menschen und ihre Arbeitgeber WAS IST PRÄVENTION? Betriebliche Prävention soll wie auch immer gelagerte Schwierigkeiten im Arbeitsverhältnis

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Matthias Gillmann Jurist, CDMP Zusammenstellung: In Kooperation mit Hamburg, November 2018 BLC BUSINESS & LAW CONSULTING GMBH Van-der-Smissen-Str. 2a D-22767 Hamburg

Mehr

Krankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM. Integrationsamt

Krankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM. Integrationsamt Krankheit und Schwerbehinderung im Rahmen des BEM 1 Altersstruktur der Erwerbsbevölkerung 2 Zahl der schwerbehinderten Menschen Hessen 2006 bis 2011 jeweils zum Jahresende 542.986 566.266 563.342 578.842

Mehr