Schwerbehindertenvertretung
|
|
- Carsten Otto
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Schwerbehindertenvertretung
2 Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Gespräche führen als SBV Arbeits- und Sozialrecht für SBV Auffrischungsseminar für die Schwerbehindertenvertretung Integrationsvereinbarungen praxisgerecht gestalten Das wichtigste Resultat aller Bildung ist die Selbsterkenntnis. Ernst von Feuchtersleben 71
3 Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Teilhabepraxis II SBV_02_15-01 Kritische Akademie, Inzell Seminarkosten Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: 670, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Schwaben Zielgruppe Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Die Teilhabe (schwer-)behinderter und älterer Menschen am Arbeitsleben durchzusetzen das ist eine zentrale Aufgabe der Interessenvertretungen in Zeiten von Arbeitsstellenabbau, Rationalisierung und der Zunahme an sogenannten prekären Arbeitsverhältnissen. Die Schwerbehindertenvertretungen und die Betriebsräte benötigen dazu Strategien, um die vorhandenen und neuen Instrumente umzusetzen. In diesem Seminar werden die notwendigen Kenntnisse aus dem Einführungsseminar Teilhabepraxis I vertieft, Verhandlungs- und Umsetzungsschritte entwickelt und Grundsätze für gesundheitsförderliche und behinderungsgerechte Arbeit erarbeitet. Bestandsaufnahme zur betrieblichen und gesellschaftlichen Situation behinderter und älterer Menschen Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers nach SGB IX Beteiligungsrechte der SBV und die Rechte der schwerbehinderten Menschen Die Rolle der Interessenvertretungen bei der Beschäftigungssicherung Maßnahmen, Hilfen und Leistungen zur Gestaltung eines behinderungs-, gesundheits- und altersgerechten Arbeitsplatzes Vorkenntnisse: Grundkenntnisse, wie sie im Seminar zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Teilhabepraxis I vermittelt werden, sind zu empfehlen. Freistellung: 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG 72
4 Gespräche führen als SBV Beratungen von Arbeitnehmer/-innen, Gespräche mit Vorgesetzten Ein wesentlicher Teil der Arbeit der Schwerbehindertenvertretung ist es, Gespräche zu führen. Im Zentrum stehen Beratungen von Arbeitnehmern mit Behinderung. Um solche Gespräche führen zu können, ist einerseits eine entsprechende persönliche Grundhaltung und das nötige Fachwissen wichtig. Andererseits gehören dazu auch kommunikative Fähigkeiten. Neben den Gesprächen mit Arbeitnehmern sind auch Gespräche mit deren Vorgesetzten für die Schwerbehindertenvertretung von Bedeutung. Das Seminar gibt Hilfen und lehrt Gesprächssituationen besser zu gestalten. Es geht auf die Prozesse in der Beratungssituation ein und zeigt welche Instrumente, Techniken und Arbeitsmodelle dabei zielführend sein können. Im Seminar wird auch das Rollenverständnis in Beratungsgesprächen thematisiert. Für die Gespräche mit Vorgesetzten zeigt das Seminar, wie diese Gespräche aufgebaut werden können und wie man sich verständlich ausdrückt. Das Seminar ist speziell auf die Erfordernisse von Schwerbehindertenvertretern zugeschnitten. Gestaltung von Beratungssituationen Erstkontakt und Auftragsklärung Grundverständnis und Grundhaltung des Schwerbehindertenvertreters im Beratungsgespräch Hilfe professionalisieren Unterschiedliche Beratungsansätze Lösungsfokussiertes Beratungsgespräch inkl. Gesprächsleitfaden Aufbau eines vertrauensvollen Gesprächsklimas Grundlagen der Kommunikation Gesprächstechniken und -strategien --effektiv Fragen stellen --aktiv zuhören --Überzeugungsstärke Gesprächsführung von Gesprächen mit Vorgesetzten SBV_40_15-01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: 506, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Schwaben Zielgruppe Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Referent Susanne Scale Personaltrainerin, Gesundheitscoach Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG 73
5 Arbeits- und Sozialrecht für SBV Rechtlich fit für die Tätigkeit als SBV ASR_19_15_01 Hotel - Gasthof zum Hirschen, Beilngries Seminarkosten Seminargebühr: 990, Unterkunft/Verpflegung: 506, Anmelden Betriebsräteakademie Bayern Außenstelle Schwaben Zielgruppe Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte Referent Thomas Rosenland Assessor jur. (Universität Regensburg) Geschäftsführer Berliner Institut für Public Health (BIPH) Schwerbehinderte/Gleichgestellte Arbeitnehmer und Menschen mit Behinderung brauchen nicht nur besondere Förderung und Unterstützung. Für sie gelten dabei auch besondere rechtliche Bestimmungen. In diesem Seminar werden diese arbeitsrechtlichen Besonderheiten behandelt. Die Regelungen zum Schwerbehindertenrecht im SGB IX haben weitreichende Auswirkungen auf das Arbeitsrecht, die die Schwerbehindertenvertretung kennen muss. Im Seminar werden wichtige arbeits- und sozialrechtliche Vorschriften von der Einstellung bis zum Kündigungsschutz vermittelt. In der Rechtsprechung gab es in den letzten Jahren richtungsweisende neue Entscheidungen, die im Seminar berücksichtigt werden. Rechtsgrundlagen im Arbeitsrecht Begriffsklärungen (Behinderung, Schwerbehinderte, Gleichgestellte) Besetzung von Arbeitsplätzen mit Menschen mit Behinderung - Bewerbung und Einstellung unter Beachtung des AGG - Versetzungen Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und Gleichstellung - Antrags- und Entscheidungsverfahren - Widerspruch gegen eine Entscheidung Der besondere Kündigungsschutz - Kündigungsarten insbesondere personenbedingte Kündigung - Stellung der SBV - Ablauf des Kündigungsschutzverfahrens - Zusammenarbeit mit dem Integrationsamt; Stellungnahme Das SGB IX - Als SBV den gesetzlichen Auftrag aus dem SGB IX richtig umsetzen - unterstützte Beschäftigung 38a Arbeitsrechtliche Fragestellungen (zu Urlaub, Krankheit, Arbeitszeit) Verknüpfungen im Sozialrecht - Auswirkungen in anderen sozialrechtlichen Rechtsgebieten - Kranken-, Renten-, Arbeitslosenversicherung Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG 74
6 Auffrischungsseminar für die Schwerbehindertenvertretung Fokusseminar Mit Hilfe der im Seminar vermittelten Kenntnisse gewinnen Sie mehr rechtliche Sicherheit für Ihre Arbeit als Schwerbehindertenvertreter und können Ihre schwerbehinderten Kolleg/-innen sach- und fachgerecht beraten. In dem Seminar erhalten Sie praktische Tipps und Hilfestellungen, wie Sie die Interessen Ihrer schwerbehinderten KollegInnen noch besser vertreten können. Seminargebühr: 720, Unterkunft/Verpflegung 292,10 Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Schwaben Referent: Igor Scholz, Fachreferent für Arbeits- und Sozialrecht Vorkenntnisse: Es sind keine Vorkenntnisse erforderlich. Freistellung: 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG Zielgruppe: Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte SBV_20_15-05 Landgasthof-Hotel-Riesengebirge, Neuhof Integrationsvereinbarungen praxisgerecht gestalten Fokusseminar Integrationsvereinbarungen sind das ideale Mittel für die Schwerbehindertenvertretung und den Betriebsrat, um sich gezielt für die Beschäftigung behinderter Menschen einzusetzen. Denn: Hier geht es nicht um theoretische Vorschriften; gefragt sind praktikable Maßnahmen zur Schaffung, Sicherung und Optimierung von Arbeitsplätzen für Behinderte. Es gilt, konkrete Zielvereinbarungen mit dem Arbeitgeber zu treffen und umzusetzen. In diesem praxisnahen Seminar geht es nicht nur um rechtliche Grundlagen oder mögliche Regelungsinhalte. Wir zeigen Ihnen, wie man Integrationsvereinbarungen Schritt für Schritt erstellt von der Idee bis zur praktischen Umsetzung. Seminargebühr: 720, Unterkunft/Verpflegung 292,10 Anmelden: Betriebsräteakademie Bayern, Außenstelle Schwaben Referent: Igor Scholz, Fachreferent für Arbeits- und Sozialrecht Vorkenntnisse: Kenntnisse, wie sie in den Grundlagenseminaren vermittelt werden, sind wünschenswert. Freistellung: 96 Abs. 4 SGB IX, 37 Abs. 6 BetrVG Zielgruppe: Schwerbehindertenvertretungen, Betriebsräte SBV_20_15-04 Landgasthof-Hotel-Riesengebirge, Neuhof 75
Schwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Gespräche führen als SBV Arbeits- und Sozialrecht für
MehrSchwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Gespräche führen als SBV Arbeits- und Sozialrecht für
MehrSchwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Gespräche führen als SBV Arbeits- und Sozialrecht für SBV Wahl der Schwerbehinderten vertretung (SBV) Das große Ziel der Bildung
MehrSchwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Gespräche führen als SBV Arbeits- und Sozialrecht für
MehrSchwerbehindertenvertretung
Teilhabepraxis I: Zentrale Aufgaben der Teilhabepraxis II: Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Teilhabepraxis III: Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sozialrecht
MehrSchwerbehindertenvertretung
Teilhabepraxis I: Zentrale Aufgaben der Schwerbehinderten vertretung Teilhabepraxis II: Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Teilhabepraxis III: Betriebliches Eingliederungsmanagement
MehrSchwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung Teilhabepraxis I Teilhabepraxis II Teilhabepraxis III Weitere Seminare für die SBV in diesem Heft Arbeits- und Sozialrecht für die Schwerbehindertenvertretung Niemand urteilt
MehrSchwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeits-
MehrSchwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeits-
MehrSchwerbehindertenvertretung
Zentrale Aufgaben der Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Rechtlich fit für die Tätigkeit als SBV Seminare für die SBV in
MehrSchwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeits-
MehrSchwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Messe RehaCARE
MehrMan kann den Menschen nicht auf Dauer helfen, wenn man für sie tut, was sie selbst tun können und sollten.
Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Betriebliches Eingliederungs-management (BEM) Arbeits-
MehrSchwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung Teilhabepraxis I Teilhabepraxis II Teilhabepraxis III Arbeits- und Sozialrecht für die SBV Aktuelles für die SBV auf dem Punkt Weitere Seminare für die SBV Niemand urteilt schärfer
MehrSchwerbehindertenvertretung
Neu gewählt, was nun? Die Arbeit der SBV Zentrale Aufgaben der Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sozialrecht für die Seminare
MehrSchwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung Die tägliche Praxis der aktiven Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen
MehrSchwerbehindertenvertretung
Zentrale Aufgaben der Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Betriebliches Eingliederungs-management (BEM) Sozialrecht für die SBV Die ersten 100 Tage für neue SBVen Fit
MehrSchwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeits-
MehrSchwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung Die Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung mit besonderem Blick auf das neue BTHG, den beschützenden Werkstätten und die Wahl der SBV Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung
MehrSchwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung Teilhabepraxis I Teilhabepraxis II Wissen auffrischen und Erfahrungen anderer nutzen Gespräche führen als SBV Rechtlich fit für die Tätigkeit als SBV Weitere Seminare für die
MehrSchwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung Teilhabepraxis I Teilhabepraxis II Gespräche führen als SBV Arbeits- und Sozialrecht für SBV Wahl der Schwerbehinderten vertretung (SBV) Das große Ziel der Bildung ist nicht
MehrSchwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung Fachübergreifendes Wissen für die aktive Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte
MehrSchwerbehindertenvertretung
Sozialrecht für die SBV Zentrale Aufgaben der Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sozialrecht für die SBV Die ersten 100 Tage
MehrSchwerbehindertenvertretung
Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenrecht aktuell Wahl der Schwerbehindertenvertretung Präventiver Gesundheitsschutz im Betrieb Arbeits- und Sozialrecht für SBV Gespräche führen als SBV Das große
MehrBildungsangebote und Freistellungsmöglichkeiten für Schwerbehindertenvertreter/-innen
Bildungsangebote und Freistellungsmöglichkeiten für Die Angebote der IG Metall auf Bundesund regionaler Ebene in Zusammenarbeit mit der Betriebsräteakademie Bayern Anstöße und Begründungen für Weiterbildungsbedarf
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Die JAVen werden Ende 2018 neu gewählt. Die Betriebsräteakademie Bayern wird in allen Regionen in Abstimmung mit der IG-Metall Wahlvorstandsschulungen anbieten. Mitwirkung
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II Wie weiter nach der Ausbildung? Weiterführende Angebote
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung JAV I - Grundlagenseminar JAV II - Aufbauseminar Kommunikationstraining für JAV Der neue Ausbildungsjahrgang Weiterführende Angebote für JAVen Weitere Seminare für
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Wie weiter nach der Ausbildung? Weiterführende Angebote für JAVen Weitere Seminare für die JAV in diesem Heft
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II Wie weiter nach der Ausbildung? Weiterführende Angebote
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II Wahlvorstandsschulung zur Vorbereitung und Durchführung
MehrDie Schwerbehindertenvertretung
Die Schwerbehindertenvertretung Seminar-Nummer: 2019 Q245 DF Termin: 26. bis 28.03.2019 Zielgruppe: Neugewählte Vertrauenspersonen der Schwerbehinderten Personalverantwortliche und Personalräte (vorwiegend
MehrHauptaufgabe des Integrationsamts: Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste.
Unterstützung in Arbeit und Beruf durch Integrationsamt und Integrationsfachdienste Fachtag Demenz mitten im Leben Forum B Hauptaufgabe des Integrationsamts: Sicherung von bestehenden Arbeitsverhältnissen
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II Wie weiter nach der Ausbildung? Weiterführende Angebote
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II Wie weiter nach der Ausbildung? Weiterführende Angebote
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II Wie weiter nach der Ausbildung? Weiterführende Angebote
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II Kommunikationstraining für Mitglieder der JAV Obacht, wir
MehrSchwerbehinderung. 2. Schwerbehinderung Gem. 2 II SGB IX liegt eine Schwerbehinderung vor, wenn der Grad der Behinderung wenigstens 50 beträgt.
Ständige Konferenz der Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen in der EKD Evangelische Kirche in Deutschland Amtszeit 2014-2017 Schwerbehinderung I. Definitionen 1. Behinderung Gem. 2 I Sozialgesetzbuch
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II JAV-Info-Stunde Wahlvorstandsschulung zur Vorbereitung
MehrSchwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun! Prävention nach dem SGB IX. Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Versorgungsamt - Integrationsamt -
Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun? Was tun! Prävention nach dem SGB IX Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Wo steht`s? Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch: SGB IX Teil 2: Förderung der Ausbildung
MehrSEMINARANGEBOTE: Nicht nur die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung haben ein Recht auf Qualifizierung zum Thema Schwerbehindertenrecht:
1: SEMINARANGEBOTE: Nicht nur die Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung haben ein Recht auf Qualifizierung zum Thema Schwerbehindertenrecht: Die Teilnahme des Betriebsrates/Personalrates an einem
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung
Auszubildendenvertretung I Auszubildendenvertretung II Wahlvorstandsschulung zur Vorbereitung und Durchführung der JAV-Wahl JAV Starthilfe Jugendversammlungen rocken Hopp oder Top - Begrüßungsrunden gestalten
MehrBetriebsverfassungsrecht, Seminarunterlagen gedruckt und auf USB-Stick, aktuellen Gesetzestexten und vielem mehr!
Poko-Institut, Kaiser-Wilhelm-Ring 3a, 48145 Münster, Tel.: 0251 1350-0, www.poko.de/0154 BetrVG - Kompakt I Ihr rechtlicher Einstieg in die Betriebsratsarbeit Welche Rechte, Pflichten und Aufgaben hat
MehrArbeits- und Sozialrechts-Info. Rechte von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsverhältnis
Arbeits- und Sozialrechts-Info Rechte von schwerbehinderten Menschen im Arbeitsverhältnis Stand: 6/2018 Arbeits- und Sozialrechtsinfo Rechte von schwerbehinderten Menschen Wer ist schwerbehindert? Nach
MehrBeschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement
Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement Referentin: Larissa Wocken Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Mönckebergstrasse 19 20095 Hamburg
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II Jugendversammlungen planen und gestalten Obacht, wir sind
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung Organisatorisches. Betriebsräte. Grundlagen. Arbeitsrecht. Arbeits- und. Gesundheitsschutz.
Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II Wie weiter nach der Ausbildung? Kommunikationstraining
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung Organisatorisches. Betriebsräte. Grundlagen. Arbeitsrecht. Arbeits- und. Gesundheitsschutz.
Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der I Mitwirkung der II JAV-Starthilfe Kommunikationstraining für Mitglieder der JAV BR-JAV: Zusammenarbeit leichtgemacht! Wie weiter nach der Ausbildung?
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung Organisatorisches. Betriebsräte. Grundlagen. Arbeitsrecht. Arbeits- und. Gesundheitsschutz.
Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der I Mitwirkung der II Wie weiter nach der Ausbildung? Bildung ist das, was übrig bleibt, wenn wir vergessen, was wir gelernt haben. Edward Frederick Lindley
MehrVorwort 5 Literaturverzeichnis 13
Vorwort 5 Literaturverzeichnis 13 1 Arbeitsrechtliche Regelungen im SGBIX 19 I. Zielsetzung der Regelungen des SGB IX 19 II. Definition der Behinderung ( 2 Abs. 1 SGB IX) und des schwerbehinderten Menschen
MehrDie Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z
Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z Das Handwörterbuch für behinderte Menschen und ihre Interessenvertretung 1. Auflage Buch. Hardcover ISBN 978 3 7663 3636 1 Recht > Arbeitsrecht >
MehrDie Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten 95 Abs. 6 SGB IX
Die Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten 95 Abs. 6 SGB IX Veranstaltung 2012 HGH ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 1 Themen: 1. Rechtsgrundlage 2. Organisatorische
MehrRechte schwerbehinderter Menschen im Beruf Wissen vertiefen-rechtssicher handeln
Rechte schwerbehinderter Menschen im Beruf Wissen vertiefen-rechtssicher handeln Veranstaltungsnummer: 2015 Q 268 MH Termin: 14.12. 17.12.2015 Zielgruppe: Vertrauensleute der Schwerbehinderten, Beauftragte
MehrDie Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik
Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik Von der Integration zur Inklusion: Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk,
MehrSeminare rund um die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung. Mit Bildung erfolgreich Interessen vertreten
Seminare rund um die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung Mit Bildung erfolgreich Interessen vertreten Herzlichen Glückwunsch an alle neu- und wiedergewählten Mitglieder der Schwerbehindertenvertretung.
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der I Mitwirkung der II Wie weiter nach der Ausbildung? Der neue Ausbildungsjahrgang Jugendversammlungen planen und gestalten Weiterführende Angebote für
MehrRechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)
Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Vortrag am 14.10.2015 bei der SALO-Fachtagung: Rehabilitation und Betriebliches Eingliederungsmanagement Übersicht 1. Zweck
MehrIris Kamrath, Martina Magdalinski, Beratungsstelle handicap
Beratungsangebote zur betrieblichen Schwerbehindertenpolitik für Interessenvertretungen Iris Kamrath, Martina Magdalinski, Beratungsstelle Beratungsstelle Träger: Hamburg e.v. 1948 Gründung als eingetragener
MehrDas Integrationsamt Das ZBFS-Inklusionsamt
ZBFS Inklusionsamt Menschen mit Behinderung Das Integrationsamt Das ZBFS-Inklusionsamt Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Schwerbehinderung und Beruf Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II Wahlvorstandsschulung zur Vorbereitung und Durchführung
MehrSeminarangebote März-April
SE 2019 Seminarangebote März-April Bildungswerk Rhein/Main e.v. 4 Inhaltsverzeichnis Arbeitsrecht Update für Betriebsräte - Die Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts aus 2018 in Betriebsratsangelegenheiten
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II JAV-Starthilfe Rhetorik und Gesprächsführung für die JAV
MehrRechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX
Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX Übersicht der gesetzlichen Regelungen Schwerbehindertenrecht Eine Zusammenfassung für den praktischen Gebrach Joachim Steck Vertrauensperson der
MehrAufgaben des Integrationsamtes
27.02.2017 Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg Aufgaben des Integrationsamtes Guten Tag, meine Damen und Herren Als Vertreterin des Integrationsamtes begrüßt Sie Frau Pia Zinser-Flum
MehrBeschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen
BI AUSB 0_Arbeitsrechtl_Rahmenbedingungen_161205_ck_0001 Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen Ihr Ansprechpartner Koch, Cathrin E-Mail: c.koch@reutlingen.ihk.de
MehrDie Schwerbehindertenvertretung Aufgabenwahrnehmung rechtssicher und effektiv Schulungsveranstaltung nach 96 Abs. 4 SGB IX
Die Schwerbehindertenvertretung Aufgabenwahrnehmung rechtssicher und effektiv Schulungsveranstaltung nach 96 Abs. 4 SGB IX Veranstaltungsnummer: 2015 Q232 MH Termin: 14.09. 17.09.2015 Zielgruppe: Mitglieder
Mehr(Seminarnummer: 0056)
Poko-Institut, Kaiser-Wilhelm-Ring 3a, 48145 Münster, Tel.: 0251 1350-0, www.poko.de/0056 A rbeitsrecht III - Beendigung des A rbeitsv erhältnisses (Seminarnummer: 0056) Befristung, Kündigung und Aufhebungsvertrag
MehrGleichstellung gemäß 2 Abs. 3 SGB IX Mehrfachanrechnung gemäß 76 SGB IX
Gleichstellung gemäß 2 Abs. 3 SGB IX Mehrfachanrechnung gemäß 76 SGB IX RD NRW, Bereich 250 - Operativer Service/Eingangszone - Stand 11/2013 Jahrestagung ARGE SBV NRW Bereich Industrie und Wirtschaft
MehrTAGESVERANSTALTUNG SBV LB NORDOST. Schwerbehindertenpolitik in der IG BCE
TAGESVERANSTALTUNG SBV LB NORDOST Schwerbehindertenpolitik in der IG BCE Gliederung Ausgangslage Welche Aufgaben hat die SBV heute? Was bedeutet der demografische Wandel im Betrieb? Welche Aufgaben hat
MehrSchwerbehindertenvertreter
Schwerbehindertenvertreter sind UNABHÄNGIG! Wichtiger denn je! Vorrangig! Bestens informiert! Bei jeder Sitzung dabei! Gut vertreten! Geschützt! Warum? Das lesen Sie auf den folgenden Seiten! Lächeln inklusive
Mehrab 1340 ** Betriebsverfassungsrecht Teil III Für sichere Jobs: Personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten INHALTE
Für sichere Jobs: Personelle und wirtschaftliche Angelegenheiten Betriebsverfassungsrecht Teil III Einstellungen, Versetzungen und leider auch Kündigungen sind zentrale Themen der Betriebsratsarbeit. Gut
MehrDas neue S ch werbehindertenrecht
Joachim Weyand / Jens Schubert Das neue S ch werbehindertenrecht 2. Auflage Nomos Verlagsgesellschaft Baden-Baden Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis 13 Abkürzungsverzeichnis 17 Einleitung 21 1. Die
Mehrbereitgestellt von einer SBV Dank
bereitgestellt von einer SBV Dank Schwerbehindertenvertretung Aufgaben Pflichten Rechte Die Schwerbehindertenvertretung ist die Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen
Mehr«AutoMobil: Ausbildung ohne Barrieren» Gewinn für Unternehmen und behinderte Menschen
«AutoMobil: Ausbildung ohne Barrieren» Gewinn für Unternehmen und behinderte Menschen Düsseldorf 2. März 2010 Programm 1. Projektidee und Zielsetzung 2. Analyse des Bewerbungsprozesses Ausgangslage in
MehrSozialrecht und Sozialpolitik im Betrieb
BETRIEBSRATSQUALIFIZIERUNG Weiterbildungen für Betriebsräte 2018 Sozialrecht und Sozialpolitik im Betrieb Soziale Sicherung Schwerbehindertenvertretung www.betriebsratsqualifizierung.de Inhaltsverzeichnis
MehrGemeinsame Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Integrationsämter und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
arbeitskammer.de Gemeinsame Empfehlung der Arbeitsgemeinschaft der Deutschen Integrationsämter und der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände über die Durchführung von Schulungs und Bildungsmaßnahmen
Mehr6.2 Stellungnahme des Betriebs-/Personalrates/der Mitarbeitervertretung
Vorwort... 5 Einleitung... 15 A. Verfahren nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX). 17 1. Antrag zur Einleitung des Kündigungsschutzverfahrens...... 17 2. Verfahrensbeteiligte.... 21 2.1 Arbeitgeber......
MehrInhaltsübersicht. Vorwort der 2. Auflage... 5 Vorwort der 1. Auflage... 6 Inhaltsverzeichnis... 9 Abkürzungsverzeichnis... 17
Inhaltsübersicht Vorwort der 2. Auflage...................................... 5 Vorwort der 1. Auflage...................................... 6 Inhaltsverzeichnis..........................................
MehrSO GEHT SCHWER- BEHINDERTEN- VERTRETUNG. Einblick in die Schwerbehindertenvertretung für Interessierte
SO GEHT SCHWER- BEHINDERTEN- VERTRETUNG Einblick in die Schwerbehindertenvertretung für Interessierte So geht Schwerbehindertenvertretung Sie spielen mit dem Gedanken als Schwerbehindertenvertreter*in
MehrSCHWERBEHINDERTEN- VERTRETUNG
SCHWERBEHINDERTEN- VERTRETUNG Die IG BCE informiert über die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung. Schwerbehindertenvertretung Die IG BCE informiert über die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung. Aufgaben
MehrAufgaben und Leistungen des LVR -Integrationsamtes Fördermöglichkeiten
Aufgaben und Leistungen des LVR -Integrationsamtes Fördermöglichkeiten Köln, den 30.11.2017 Melanie Glücks Themen Aufgaben des Integrationsamtes Klassische Förderleistungen an Arbeitgeber an schwerbehinderte
MehrBetriebsräte Grundlagen
Inhalt Einführung in die Betriebsratsarbeit Mitbestimmung und Betriebsratshandeln Personelle Maßnahmen und Betriebsratshandeln Wahlvorstandsschulung vereinfachtes Wahlverfahren Wahlvorstandsschulung normales
MehrWegweiser SGB IX. nfo. Teil 2 Schwerbehindertenrecht. Aufgaben, Rechte und Pflichten im Überblick. Schwerbehindertenvertretung
ZB info 1_2013 nfo Wegweiser Teil 2 Schwerbehindertenrecht, Rechte und Pflichten im Überblick Schwerbehindertenvertretung Betriebs- und Personalrat Arbeitgeber Schwerbehinderte Menschen Unser Wegweiser
MehrForum B Schwerbehindertenrecht und Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements Diskussionsbeitrag Nr. 1/2005
Institut für Qualitätssicherung in Prävention und Rehabilitation GmbH Tel: 0561-4001128 0221-3597-550 Fax: 0561-4001128 0221-3597-555 e-mail: dralexander.gagel@arcor.de schian@iqpr.de AZ 10-02-08-02 April
MehrIntegrationsfachdienst im Land Brandenburg.
Integrationsfachdienst im Land Brandenburg Integrationsfachdienst Wir arbeiten im Auftrag des Integrationsamtes Land Brandenburg, auf Grundlage des Sozialgesetzbuches IX Unsere Aufgabe ist die Unterstützung
MehrDas Integrationsamt in Bayern
ZBFS Integrationsamt Menschen mit Behinderung Das Integrationsamt in Bayern Ansprechpartner bei allen Fragen zum Thema Schwerbehinderung und Beruf Arbeitsplätze für Menschen mit Behinderung Gesellschaftliche
MehrSozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuletzt geändert am 20. Juni 2011 Arbeit und Schwerbehinderung (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke)
Unterrichtsmaterialien Sozialkunde Dipl.-Hdl. Uwe Schafranski (www.schafranski.de) Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuletzt geändert am 20. Juni 2011 Arbeit und Schwerbehinderung (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke)
MehrBeschäftigung von Schwerbehinderten
Beschäftigung von Schwerbehinderten Am 01.07.2001 ist das neue Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) in Kraft getreten. Die bisher im Schwerbehindertengesetz (SchwbG), welches zum 01.07.2001 abgeschafft wurde,
MehrIntegrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen
Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0097 Stand November 2013 Bereich: Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung Integrationsvereinbarung zur Eingliederung schwerbehinderter Menschen im Geschäftsbereich
MehrBundesteilhabegesetz Die neuen Rechte der Schwerbehindertenvertretung
Landesbank Baden-Württemberg Rechte bleiben nur Papier, wenn sie nicht genutzt werden Bundesteilhabegesetz Die neuen Rechte der Schwerbehindertenvertretung Joachim Steck Gesamtschwerbehindertenvertretung
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II Wie weiter nach der Ausbildung? Wahlvorstandsschulung zur
MehrIntegration schwerbehinderter Menschen
Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0030 Stand November 2013 Bereich: Fahrzeugbau Integration schwerbehinderter Menschen Inhalt Präambel 1. Geltungsbereich 1.1. Räumlich 1.2. Persönlich 2.
MehrWorkshop Demenz. Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt
Workshop Demenz Weiterbeschäftigung aus verschiedenen Sichtweisen, Möglichkeiten und Grenzen 11.04.2013 Dorian Kai Liebenau, Rechtsanwalt Zur Person Dorian Kai Liebenau Geb. 22.07.1964 Anwaltszulassung
MehrSeminarprogramm Kritische Akademie Inzell 2012
Wissen Können Handeln Seminarprogramm 2012 Liebe Kolleginnen und Kollegen, sehr geehrte Damen und Herren, Information und Anmeldung Richard-Wagner-Straße 2 93055 Regensburg Telefon: 0941 / 60 39 6-0 Telefax:
MehrIntegrationsfachdienst
IfD (Bezugsgröße: Arbeitsamtsbezirk) Gesamtteam zur Unterstützung besonders betroffener Schwerbehinderter mit zwei Fachbereichen Sicherung Arbeitsschwerpunkte Vermittlung Arbeitsschwerpunkte alle sonstigen
MehrJugend- und Auszubildendenvertretung
Jugend- und Auszubildendenvertretung Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung I Mitwirkung der Jugend- und Auszubildendenvertretung II Wahlvorstandsschulung zur Vorbereitung und Durchführung
MehrMobbing ein bleibendes gesellschaftliches Problem
Mobbing ein bleibendes gesellschaftliches Problem aus juristischer Perspektive Bad Boll, 01.03.2013 Gliederung Juristische Randerscheinung Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz Betriebliches Eingliederungsmanagement
Mehr