Die Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten 95 Abs. 6 SGB IX

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Die Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten 95 Abs. 6 SGB IX"

Transkript

1 Die Versammlung der schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten 95 Abs. 6 SGB IX Veranstaltung 2012 HGH ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 1

2 Themen: 1. Rechtsgrundlage 2. Organisatorische Vorbereitungen 3. Durchführung der Versammlung 4. Ablauf der Versammlung 5. Auswertung der Versammlung 6. Tätigkeitsbericht 2012 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 2

3 Rechtsgrundlagen 2012 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 3

4 Rechtsgrundlagen Die Schwerbehindertenvertretung hat das Recht, mindestens einmal im Kalenderjahr eine Versammlung schwerbehinderter Menschen im Betrieb oder in der Dienststelle durchzuführen. Die für Betriebs- und Personalversammlungen geltenden Vorschriften finden entsprechende Anwendung. ( 95 Abs. 6 SGB IX Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung) 2012 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 4

5 Rechtsgrundlagen Die einzelnen Vorschriften in den Personalvertretungsgesetzen und im Betriebsverfassungsgesetz Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG): Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG): ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 5

6 Rechtsgrundlagen Die einzelnen Vorschriften in den Personalvertretungsgesetzen: Landespersonalvertretungsgesetz Brandenburg Landespersonalvertretungsgesetz Berlin ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 6

7 Rechtsgrundlagen In den Versammlungen schwerbehinderter Menschen berichtet der Arbeitgeber über alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Eingliederung schwerbehinderter Menschen. ( 83 Abs. 3 SGB IX - Integrationsvereinbarung) 2012 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 7

8 Organisatorische Vorbereitungen 2012 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 8

9 Organisatorische Vorbereitung 1. Versammlungstermin festlegen Datum und Zeitpunkt (möglichst nicht sehr nah an das Arbeitszeitende legen) evtl. Termin mit Referenten / Betriebs- / Personalrat und Arbeitgeber abstimmen Die Versammlung findet grundsätzlich während der regelmäßigen Arbeitszeit statt In Schichtbetrieben müssen Abteilungs- oder Teilversammlungen durchgeführt werden 2012 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 9

10 Organisatorische Vorbereitung 2. Tagesordnung festlegen Schwerpunktthema bzw. Referatsthema mit Referenten / Referentin abstimmen Tätigkeitsbericht strukturieren Zeitplanung der Tagesordnung erstellen (wer redet wann wie lange?) 2012 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 10

11 Organisatorische Vorbereitung 3. Versammlungsraum ausreichende Größe Sitzgelegenheit für jeden Teilnehmer/Teilnehmerin Verständigungsmöglichkeit (Mikrofon u. Verstärker- anlage) evtl. GebärdendolmetscherIn Projektionsmöglichkeit (Overhead, Beamer; PC) 2012 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 11

12 Organisatorische Vorbereitung 4. Tagesordnung Beispiel: 1. Eröffnung und Begrüßung 2. Tätigkeitsbericht der Schwerbehindertenvertretung 3. Aussprache zu TOP Schwerpunktthema 5. Aussprache zu TOP Bericht des Arbeitgebers bzw. Beauftragten des Arbeitgebers a) allgemeine Situation des Betriebes / Dienststelle b) zur Thematik des 83 SGB IX 7. Aussprache zu TOP Statement des Personal- / Betriebsrates 8. Gastreferat (evtl. VertreterIn der Gewerkschaft oder Integrationsamt) 9. Aussprache zu TOP Anregungen und Anträge zur Arbeit der Schwerbehindertenvertretung 11. Schlusswort 2011 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 12

13 Organisatorische Vorbereitung 5. Ankündigung der Versammlung rechtzeitige Einladung an alle schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten des Betriebes / der Dienststelle und an den Arbeitgeber (möglichst vier Wochen vorher) (In kleineren Bereichen sollte es persönlich erfolgen!) 2011 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 13

14 Organisatorische Vorbereitung 5. Ankündigung der Versammlung mindestens eine Woche nochmalige Bekanntmachung der Versammlung durch Aushänge an den Informationsbretter Die Möglichkeiten des Intranets und des versandes nutzen In kleineren Bereichen nochmals persönlich ansprechen 2012 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 14

15 Durchführung der Versammlung 2012 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 15

16 Durchführung der Versammlung Leitung der Versammlung durch die Vertrauensperson Aufgabe: 1. Eröffnung der Versammlung und Begrüßung der Teilnehmer und Teilnehmerinnen und Gäste 2. Bekanntgabe der Tagesordnung und die Frage nach Änderung und Ergänzung 3. Vortragen des Tätigkeitsberichtes 4. Sammlung von Wortmeldungen 5. Führen eines Versammlungsprotokolls Zwischen Vertrauensperson und StellvertreterInnen sollte eine sinnvolle Arbeitsteilung verabredet werden (z. B. Leitung während des Tätigkeitsberichts, Sammlung von Wortmeldungen, Protokollführung) ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 16

17 Ablauf der Versammlung 2012 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 17

18 Ablauf der Versammlung Der Ablauf der Versammlung wird weitgehend durch die Tagesordnung der Versammlung bestimmt!!! 2012 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 18

19 Auswertung der Versammlung 2012 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 19

20 Auswertung der Versammlung Nach der Versammlung sollte eine Auswertung der Veranstaltung vorgenommen werden, evtl. unter folgenden Gesichtspunkten: Wie viele schwerbehinderten Menschen und Gleich- gestellte haben teilgenommen? Wichtig: Anwesenheitsliste ausfüllen lassen! (zum Verbleib bei der Schwerbehindertenvertretung nicht beim Arbeitgeber) Was sind die Gründe für das evtl. Fernbleiben von Kolleginnen und Kollegen? 2012 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 20

21 Auswertung der Versammlung Wurde der Tätigkeitsbericht verstanden? Müssen weitere Erklärungen gegeben werden? Hat der Referent / die Referentin den Erwartungen entsprochen? Haben sich in der Diskussion neue Probleme gezeigt, was ergibt sich daraus für die zukünftige Arbeit der Schwerbehindertenvertretung und des Betriebsrates / Personalrates? Müssen außerbetriebliche Stellen eingeschaltet werden? Gab es Probleme mit den Ausführungen des Arbeitgebers bzw. muss noch zusätzliche nachträgliche Informationen an die Kolleginnen und Kollegen gegeben werden? 2012 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 21

22 Tätigkeitsbericht 2012 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 22

23 Tätigkeitsbericht Der Tätigkeitsbericht sollte nach Schwerpunkten und Unterpunkten gegliedert sein: 1. Zahlenübersicht Beschäftigtenzahl Schwerbehinderte + Gleichgestellte Behinderte Erfüllung der Beschäftigungspflichtquote Einstellungen von schwerbehinderten Menschen Ausscheiden von schwerbehinderten Menschen 2012 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 23

24 Tätigkeitsbericht Der Tätigkeitsbericht sollte nach Schwerpunkten und Unterpunkten gegliedert sein: 2. Personelle Fragen Kündigungen Anträge auf Zustimmung zur Kündigung von schwerbehinderten Menschen und Gleichgestellten durch den Arbeitgeber Stellungnahmen der Schwerbehindertenvertretung Umbesetzungen ( Abordnungen / Umsetzungen /Versetzungen) (ohne Namensnennung = Datenschutz) 2012 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 24

25 Tätigkeitsbericht Der Tätigkeitsbericht sollte nach Schwerpunkten und Unterpunkten gegliedert sein: 3. Arbeitsgestaltung Welche Maßnahmen wurden beim Arbeitgeber beantragt? Beteiligung des Integrationsamtes bei Einrichtungen von Arbeitsplätzen Schwierigkeiten und Konflikte mit dem Arbeitgeber Verhandlungen und Gespräche mit der Betriebs- / Dienststellenleitung der Personalabteilung dem Betriebsarzt / der Betriebsärztin der betrieblichen Sozialbetreuung der Arbeitssicherheit den Reha-Trägern dem Arbeitsamt dem Integrationsamt 2012 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 25

26 Tätigkeitsbericht Der Tätigkeitsbericht sollte nach Schwerpunkten und Unterpunkten gegliedert sein: 4. Zusammenarbeit mit dem Betriebs- / Personalrat Teilnahme an Sitzungen des Betriebs- / Personalrates und seiner Ausschüsse Was wurde in gemeinsamer Arbeit erreicht? Besondere Arbeitsschutzmaßnahmen für Behinderte Teilnahme an Sitzungen des Arbeitsschutzausschusses 2012 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 26

27 Tätigkeitsbericht Der Tätigkeitsbericht sollte nach Schwerpunkten und Unterpunkten gegliedert sein: 5. Gespräche und Verhandlungen mit der Agentur für Arbeit mit dem Integrationsamt mit den Versicherungsträger (Reha-Maßnahmen) etc ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 27

28 Tätigkeitsbericht Der Tätigkeitsbericht sollte nach Schwerpunkten und Unterpunkten gegliedert sein: 6. Schlusswort Aufforderung an die Versammlungsteilnehmerinnen und -teilnehmer, den Tätigkeitsbericht kritisch und konstruktiv zu diskutieren. Der Tätigkeitsbericht muss sich in erster Linie mit der Situation und den Problemen der behinderten Kolleginnen und Kollegen im Betrieb befassen. Der Bericht muss außerdem auf die Notwendigkeit der guten Zusammenarbeit mit der kollektiven Interessenvertretung hinweisen ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 28

29 Tätigkeitsbericht Im Tätigkeitsbericht sollte außerdem Stellung genommen werden zu den Wünschen und Anregungen, die auf der letzten Versammlung geäußert wurden: Was ist mit den Wünschen und Anregungen der Teilnehmer und Teilnehmerinnen der letzten Versammlung geschehen? Was ist erreicht oder nicht erreicht worden? 2012 ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 29

30 Tätigkeitsbericht Im Tätigkeitsbericht sollte außerdem Stellung genommen werden zu den Wünschen und Anregungen, die auf der letzten Versammlung geäußert wurden: Konflikte mit dem Arbeitgeber mit den Vorgesetzten mit dem Integrationsamt mit dem Versorgungsamt mit der Agentur für Arbeit Schleppende Erledigung beantragter Maßnahmen zugunsten Behinderter ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 30

31 Tätigkeitsbericht Der Tätigkeitsbericht muss sich in erster Linie mit der Situation und den Problemen der behinderten Kolleginnen und Kollegen im Betrieb befassen. Der Bericht muss außerdem auf die Notwendigkeit der guten Zusammenarbeit mit der kollektiven Interessenvertretung hinweisen ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 31

32 Vielen Dank für die Aufmerksamkeit!!! ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik Paula-Thiede-Ufer Berlin HGH ver.di-bundesarbeitskreis Behindertenpolitik 32

SCHWERBEHINDERTEN- VERTRETUNG

SCHWERBEHINDERTEN- VERTRETUNG SCHWERBEHINDERTEN- VERTRETUNG Die IG BCE informiert über die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung. Schwerbehindertenvertretung Die IG BCE informiert über die Arbeit der Schwerbehindertenvertretung. Aufgaben

Mehr

Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik

Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik Die Integrations-/ Inklusionsvereinbarung als Instrument der betrieblichen Schwerbehindertenpolitik Von der Integration zur Inklusion: Nicht behindert zu sein ist kein Verdienst, sondern ein Geschenk,

Mehr

Rechte schwerbehinderter Menschen im Beruf Wissen vertiefen-rechtssicher handeln

Rechte schwerbehinderter Menschen im Beruf Wissen vertiefen-rechtssicher handeln Rechte schwerbehinderter Menschen im Beruf Wissen vertiefen-rechtssicher handeln Veranstaltungsnummer: 2015 Q 268 MH Termin: 14.12. 17.12.2015 Zielgruppe: Vertrauensleute der Schwerbehinderten, Beauftragte

Mehr

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung 60 Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Grundlagen Angesichts des Rückgangs von Arbeitsplätzen für ältere, gesundheitsbeeinträchtigte und behinderte Menschen

Mehr

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0010 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule

Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0010 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0010 Stand November 2013 Bereich: Hochschule/Schule Integrationsvereinbarung der XXX 1. Präambel Die Dienststelle, die Schwerbehindertenvertretung und der

Mehr

bereitgestellt von einer SBV Dank

bereitgestellt von einer SBV Dank bereitgestellt von einer SBV Dank Schwerbehindertenvertretung Aufgaben Pflichten Rechte Die Schwerbehindertenvertretung ist die Interessenvertretung der schwerbehinderten und gleichgestellten Menschen

Mehr

Inhaltsübersicht. Schwerbeh. Menschen - Aufgaben der Vertretung

Inhaltsübersicht. Schwerbeh. Menschen - Aufgaben der Vertretung Schwerbeh. Menschen - Aufgaben der Vertretung Inhaltsübersicht 1. Allgemeines 2. Allgemeine Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung 2.1 Überwachung 2.2 Beantragung von Maßnahmen 2.3 Anregungen und Beschwerden

Mehr

Wegweiser SGB IX. nfo. Teil 2 Schwerbehindertenrecht. Aufgaben, Rechte und Pflichten im Überblick. Schwerbehindertenvertretung

Wegweiser SGB IX. nfo. Teil 2 Schwerbehindertenrecht. Aufgaben, Rechte und Pflichten im Überblick. Schwerbehindertenvertretung ZB info 1_2013 nfo Wegweiser Teil 2 Schwerbehindertenrecht, Rechte und Pflichten im Überblick Schwerbehindertenvertretung Betriebs- und Personalrat Arbeitgeber Schwerbehinderte Menschen Unser Wegweiser

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Gespräche führen als SBV Arbeits- und Sozialrecht für SBV Auffrischungsseminar für die Schwerbehindertenvertretung

Mehr

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung

Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Hopfenstr. 47 24103 Kiel Tel. 0431.535579 0, E Mail: info@komba sh.de Internet: www.komba sh.de Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Welche Aufgaben haben die Schwerbehindertenvertretungen? Die Schwerbehindertenvertretung

Mehr

UNIVERSITÄT HOHENHEIM

UNIVERSITÄT HOHENHEIM UNIVERSITÄT HOHENHEIM ZENTRALE VERWALTUNG Universität Hohenheim (900) 70593 Stuttgart An alle Einrichtungen der Universität Hohenheim Stuttgart-Hohenheim, Bearbeiterin/Bearbeiter Telefon 0711 / 459 - Fax

Mehr

Die Schwerbehindertenvertretung Aufgabenwahrnehmung rechtssicher und effektiv Schulungsveranstaltung nach 96 Abs. 4 SGB IX

Die Schwerbehindertenvertretung Aufgabenwahrnehmung rechtssicher und effektiv Schulungsveranstaltung nach 96 Abs. 4 SGB IX Die Schwerbehindertenvertretung Aufgabenwahrnehmung rechtssicher und effektiv Schulungsveranstaltung nach 96 Abs. 4 SGB IX Veranstaltungsnummer: 2015 Q232 MH Termin: 14.09. 17.09.2015 Zielgruppe: Mitglieder

Mehr

Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement

Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement Beschäftigungssicherung und Beschäftigungsförderung durch Betriebliches Eingliederungsmanagement Referentin: Larissa Wocken Rechtsanwältin Fachanwältin für Arbeitsrecht Mönckebergstrasse 19 20095 Hamburg

Mehr

Dienstvereinbarung der Universität Passau zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement

Dienstvereinbarung der Universität Passau zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Dienstvereinbarung der Universität Passau zum Betrieblichen Eingliederungsmanagement Präambel Präsident, Kanzler und Personalrat der Universität Passau schließen die Dienstvereinbarung zum Betrieblichen

Mehr

Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z

Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z Die Praxis der Schwerbehindertenvertretung von A bis Z Das Handwörterbuch für behinderte Menschen und ihre Interessenvertretung 1. Auflage Buch. Hardcover ISBN 978 3 7663 3636 1 Recht > Arbeitsrecht >

Mehr

Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM)

Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Rechtliche Rahmenbedingungen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) Vortrag am 14.10.2015 bei der SALO-Fachtagung: Rehabilitation und Betriebliches Eingliederungsmanagement Übersicht 1. Zweck

Mehr

RUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT

RUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT RUND UM DAS BETRIEBLICHE EINGLIEDERUNGSMANAGEMENT Angela Huber Rechtsanwältin, Mediatorin BM, Disability Manager CDMP Vortrag für die ver.di Frauen im Bezirk München am 21. Mai 2014 Angela Huber Rechtsanwältin,

Mehr

Vollversammlung der Schwerbehinderten der Universität Rostock

Vollversammlung der Schwerbehinderten der Universität Rostock Vollversammlung der Schwerbehinderten der Universität Rostock Tagesordnung 1. Bericht der Schwerbehindertenvertretung Vertrauensperson der Schwerbehinderten R. Hill 2. Bericht der Dienststelle über die

Mehr

Fachtagung 2006 des Integrationsamtes

Fachtagung 2006 des Integrationsamtes Fachtagung 2006 des Integrationsamtes 84 SGB IX BEM aus Sicht der Praxis Beispiel: AOK Brandenburg Heike Wittmann, Vertrauensperson der AOK Brandenburg Vertrauensperson der AOK Brandenburg seit 1995 und

Mehr

Durchsetzung der Rechte der Vertrauenspersonen schwer behinderter Menschen

Durchsetzung der Rechte der Vertrauenspersonen schwer behinderter Menschen Durchsetzung der Rechte der Vertrauenspersonen schwer behinderter Menschen Hamburg, 31. Mai 2013 Oliver Schmidt-Eicher, Verden, FA für Arbeitsrecht, FA für Sozialrecht, Kanzlei@ra-schmidt-eicher.de 96

Mehr

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement

BEM Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Eingliederung statt Kündigung Vollversammlung der Schwerbehindertenvertretung der Universität Rostock Warum ein BEM? Ca. 500 000 krankheitsbedingte Kündigungen in

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Gespräche führen als SBV Arbeits- und Sozialrecht für

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeits-

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Als Chance für die Verbesserung der beruflichen Integration Behinderter im DIZ (Daten- und Informationszentrum) Rheinland-Pfalz Wer schließt eine Integrationsvereinbarung ab? DIZ Vorstand,Dienststelle

Mehr

Die Personalversammlung - Bilanz des Erreichten

Die Personalversammlung - Bilanz des Erreichten Die Personalversammlung - Bilanz des Erreichten Schulungsveranstaltung nach 46 Abs. 6 BPersVG bzw. der jeweiligen landesrechtlichen Regelung Veranstaltungsnummer: 2015 Q 210 MH Termin: 05.10. 07.10.2015

Mehr

Gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen

Gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen Gesellschaftliche Teilhabe behinderter Menschen 6,6 Mio. anerkannte Schwerbehinderte sind keine gesellschaftliche Minderheit Behindert sind insgesamt ca. 10 Mio. Menschen Benachteiligungen sind Teil des

Mehr

Frage: Welche Aufgaben hat die Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach 51 MVG-EKD.

Frage: Welche Aufgaben hat die Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach 51 MVG-EKD. Erstellt:25. Juli 2016 Christian Reiß HMAV c.reiss@ekbo.de Frage: Welche Aufgaben hat die Vertrauensperson der schwerbehinderten Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen nach 51 MVG-EKD. Grundsätzliches: Im Anwendungsbereich

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Teilhabepraxis I Teilhabepraxis II Teilhabepraxis III Weitere Seminare für die SBV in diesem Heft Arbeits- und Sozialrecht für die Schwerbehindertenvertretung Niemand urteilt

Mehr

Bekanntmachung über die Bestimmung einer örtlichen Fürsorgestelle und deren

Bekanntmachung über die Bestimmung einer örtlichen Fürsorgestelle und deren Bekanntmachung über die Bestimmung einer örtlichen Fürsorgestelle und deren Heranziehung beim Vollzug von Aufgaben des Integrationsamtes nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch - Rehabilitation und Teilhabe

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Geschäftsstelle für Mitarbeitervertreter (KODA/MAV) Erzdiözese Freiburg Diözesane Arbeitsgemeinschaft für Mitarbeitervertretungen Michael Sack, Sprecher DiAG MAV B Stand: 22.10.2009 Schwerbehindertenvertretung

Mehr

Arbeitsschutzausschuss (ASA)

Arbeitsschutzausschuss (ASA) ASI Arbeitsschutzausschuss (ASA) ASI 0.50 ASI - Arbeits-Sicherheits-Informationen - BGN 2 ASI Arbeitsschutzausschuss (ASA) Themenübersicht 1. Allgemeines 4 2. Zusammensetzung 4 3. Aufgaben 6 4. Geschäftsordnung

Mehr

Tagung der Ev. Akademie Bad Boll Rechte kennen und durchsetzen

Tagung der Ev. Akademie Bad Boll Rechte kennen und durchsetzen 11.10.2012 Tagung der Ev. Akademie Bad Boll Rechte kennen und durchsetzen Arbeitsgruppe 11: Betriebliches Eingliederungsmanagement Grundzüge der Vereinbarung Betriebliches Eingliederungsmanagement (V-BEM)

Mehr

Das betriebliche Eingliederungsmanagement

Das betriebliche Eingliederungsmanagement Das betriebliche Informationen für Mitarbeiter 1. Was ist betriebliches (BEM)? 2. Wie sieht das BEM in unserem Unternehmen aus? 3. Was geschieht mit meinen Daten? 4. Welche Folgen kann es haben wenn ich

Mehr

Universität Hohenheim Integrationsvereinbarung gemäß 83 SGB IX

Universität Hohenheim Integrationsvereinbarung gemäß 83 SGB IX Universität Hohenheim Integrationsvereinbarung gemäß 83 SGB IX Zwischen der Universität Hohenheim, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat wird folgende Integrationsvereinbarung abgeschlossen:

Mehr

Regelung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß 83 Abs. 2a und 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX.

Regelung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß 83 Abs. 2a und 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX. Regelung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement gemäß 83 Abs. 2a und 84 Abs. 2 Sozialgesetzbuch IX. 1 Präambel Es ist das gemeinsame Ziel der Dienststelle, des Personalrates und der Schwerbehindertenvertretung

Mehr

Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 42 Abs. 3 PersVG Berlin

Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 42 Abs. 3 PersVG Berlin Grundschulung Personalvertretungsrecht nach 42 Abs. 3 PersVG Berlin Veranstaltungsnummer: 2013 P029 SK Termin: 25.02. 27.02.2013 Ort: dbb forum berlin Friedrichstraße 169/170 10117 Berlin Tel. 030-40814510

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) LZG Fachtag BEM als Baustein eines ganzheitlichen BGM 03. April 2017, Nürnberg BEM als Baustein im BGM Betriebliches Gesundheitsmanagement ist die bewusste

Mehr

Verbesserung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Brücke zur Arbeitswelt

Verbesserung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung. Brücke zur Arbeitswelt Herzlich Willkommen Ziel des Integrationsfachdienstes Verbesserung der beruflichen Integration von Menschen mit Behinderung Brücke zur Arbeitswelt Integrationsfachdienste arbeiten nach den gesetzlich geregelten

Mehr

Integration schwerbehinderter Menschen

Integration schwerbehinderter Menschen Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0030 Stand November 2013 Bereich: Fahrzeugbau Integration schwerbehinderter Menschen Inhalt Präambel 1. Geltungsbereich 1.1. Räumlich 1.2. Persönlich 2.

Mehr

~r= R_U_ND_S_C_H_R_E_I_B_E_N_D_E_R_Z_E_N_T_R_A_L_B_E_R_E_IC_H_E_N_r_._2_0_1_2_01_2 ]

~r= R_U_ND_S_C_H_R_E_I_B_E_N_D_E_R_Z_E_N_T_R_A_L_B_E_R_E_IC_H_E_N_r_._2_0_1_2_01_2 ] UNIVERSITÄT HOHENHEIM ZENTRALBEREICHE Universität Hohenheim (90.0) An alle Einrichtungen der Universität Hohenheim 70593 Stuttgart Stuttgart-Hohenheim, 09.11.2012 Bearbeiterin/Bearbeiter Herr Diebald Telefon

Mehr

Arbeitsblatt 1. Was bringen Integrationsvereinbarungen den Beteiligten?

Arbeitsblatt 1. Was bringen Integrationsvereinbarungen den Beteiligten? 9839/Arbeitsblätter A4 20.07.2006 8:43 Uhr Seite 1 Arbeitsblatt 1 Was bringen Integrationsvereinbarungen den Beteiligten? Arbeitgeber/Beauftragte/r des Arbeitgebers Leistungssteigerung durch Motivation

Mehr

Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX

Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX Rechte und Pflichten nach dem Sozialgesetzbuch (SGB) IX Übersicht der gesetzlichen Regelungen Schwerbehindertenrecht Eine Zusammenfassung für den praktischen Gebrach Joachim Steck Vertrauensperson der

Mehr

Einleitung Einladung und Tagesordnung... 17

Einleitung Einladung und Tagesordnung... 17 Inhalt Einleitung...13 1 Einladung und Tagesordnung... 17 1.1 Jetzt bin ich Personalratsmitglied, was heißt das?... 17 1.2 Die Einladung zur Personalratssitzung... 23 1.3 Teilnahmepflicht und Ersatzmitglied...24

Mehr

Grundlagen zu den Schwerbehindertenwahlen

Grundlagen zu den Schwerbehindertenwahlen Grundlagen zu den Schwerbehindertenwahlen Gliederung Hilfen und Material von ver.di Gesetzliche Grundlage Wozu Schwerbehindertenvertretungen? Wahltermine und Voraussetzungen Wahlverfahren Wahlberechtigte

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement Betriebliches Eingliederungsmanagement Beitrag zum forum:inova 13. November 2007 84 (2) SGB IX Alle Beschäftigten = alle MA Nicht nur schwerbehinderte MA Grundlagen Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres

Mehr

Vortrag bei der Konzern-Tagung der Schwerbehinderten-Vertretungen im Herbst 2010 bei der Carl Zeiss SMT GmbH am 11. November 2010 in Oberkochen

Vortrag bei der Konzern-Tagung der Schwerbehinderten-Vertretungen im Herbst 2010 bei der Carl Zeiss SMT GmbH am 11. November 2010 in Oberkochen Konzern-Schwerbehi indertenvertretungen Carl Zeiss s Gruppe Vortrag bei der Konzern-Tagung der Schwerbehinderten-Vertretungen im Herbst 2010 bei der Carl Zeiss SMT GmbH am 11. November 2010 in Oberkochen

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Gesetzliche Voraussetzungen und juristische Aspekte

Betriebliches Eingliederungsmanagement: Gesetzliche Voraussetzungen und juristische Aspekte Betriebliches Eingliederungsmanagement: Gesetzliche Voraussetzungen und juristische Aspekte Martin Schwickrath stellv. Hauptgeschäftsführer Arbeitgeberverband Lüneburg-Nordostniedersachsen e.v. 2015 -

Mehr

Forum B Schwerbehindertenrecht und Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements Diskussionsbeitrag Nr. 5/2004

Forum B Schwerbehindertenrecht und Fragen des betrieblichen Gesundheitsmanagements Diskussionsbeitrag Nr. 5/2004 Tel: 0561-4001128 0221-3597-550 Fax: 0561-4001128 0221-3597-555 e-mail: dralexander.gagel@arcor.de schian@iqpr.de AZ 10-02-08-02 Dezember 2004 Forum B Schwerbehindertenrecht und Fragen des betrieblichen

Mehr

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuletzt geändert am 20. Juni 2011 Arbeit und Schwerbehinderung (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke)

Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuletzt geändert am 20. Juni 2011 Arbeit und Schwerbehinderung (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke) Unterrichtsmaterialien Sozialkunde Dipl.-Hdl. Uwe Schafranski (www.schafranski.de) Sozialgesetzbuch IX (SGB IX) zuletzt geändert am 20. Juni 2011 Arbeit und Schwerbehinderung (gekürzte Fassung für Unterrichtszwecke)

Mehr

Liebe Kollegen, hier nun der zweite Newsletter.

Liebe Kollegen, hier nun der zweite Newsletter. Ausgabe 2 Februar 2016 Liebe Kollegen, hier nun der zweite Newsletter. Hauptthema dieses Newsletters sind die Beteiligungsrechte. Was darf der Betriebsrat? Wo kann er mitbestimmen? Wo hat er nur ein Recht

Mehr

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen

Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen BI AUSB 0_Arbeitsrechtl_Rahmenbedingungen_161205_ck_0001 Beschäftigung von Menschen mit Behinderung: Arbeitsrechtliche Rahmenbedingungen Ihr Ansprechpartner Koch, Cathrin E-Mail: c.koch@reutlingen.ihk.de

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Integrationsvereinbarung Zwischen dem Kanzler, der Schwerbehindertenvertretung und dem Personalrat der Folkwang Hochschule wird gemäß 83 SGB IX die nachfolgende Integrationsvereinbarung abgeschlossen:

Mehr

Integrationsvereinbarung

Integrationsvereinbarung Integrationsvereinbarung zwischen dem Bürgermeister der Stadt Rheinberg sowie dem Betriebsleiter des Dienstleistungsbetriebs Stadt Rheinberg (DLB) und dem Personalrat der Stadt Rheinberg sowie der Schwerbehindertenvertretung

Mehr

Berei ch IT am Winfri ed Sickli nger. Fachtagung BGM. München,13.Oktober Wolfgang Stöbich ZF Friedrichshafen AG Standort Passau, 2015

Berei ch IT am Winfri ed Sickli nger. Fachtagung BGM. München,13.Oktober Wolfgang Stöbich ZF Friedrichshafen AG Standort Passau, 2015 Berei ch IT am 23.06.2014 Winfri ed Sickli nger Fachtagung BGM München,13.Oktober 2015 Wolfgang Stöbich ZF Friedrichshafen AG Standort Passau 1 13.10.2015 Betriebsräte bei ZF Agenda Gesetzliche Basis zum

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Erfolgsfaktor Gesundheit 3. Fachveranstaltung für Arbeitgeber in Mainfranken BEM - mehr als nur gesetzlicher Auftrag 06. Oktober 2017, Schweinfurt Ausgangslage:

Mehr

Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun! Prävention nach dem SGB IX. Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Versorgungsamt - Integrationsamt -

Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun! Prävention nach dem SGB IX. Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Versorgungsamt - Integrationsamt - Schwierigkeiten am Arbeitsplatz: Was tun? Was tun! Prävention nach dem SGB IX Andrea Schuller Integrationsamt Bremen Wo steht`s? Sozialgesetzbuch, Neuntes Buch: SGB IX Teil 2: Förderung der Ausbildung

Mehr

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Auszug 1

Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Auszug 1 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Auszug SGB IX 548 Sozialgesetzbuch Neuntes Buch Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen Auszug 1 Vom 19. Juni 2001 (BGBl. I S. 1046), zuletzt geändert am 23. Dezember

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeits-

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Rahmen der Regelungsautonomie der Betriebsparteien bewegen müssen und insbesondere die in 75 Abs. 2 BetrVG gezogenen Regelungsschranken zu beachten sind, wonach die freie Entfaltung der Persönlichkeit

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg

Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg Landkreis Nordwestmecklenburg Betriebliches Eingliederungsmanagement beim Landkreis Nordwestmecklenburg Leitfaden für Vorgesetzte, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Inhalt Präambel 1. Geltungsbereich 2.

Mehr

Bundesteilhabegesetz (BTHG)

Bundesteilhabegesetz (BTHG) Bundesteilhabegesetz (BTHG) Novellierung des Schwerbehindertenrecht (SGB IX) Die neuen Regelungen im Behindertenrecht Änderungen des BTHG mit Auswirkungen auf das Schwerbehindertenrecht Kurzzusammenfassung

Mehr

MVG EKD 49 Vertretung der Jugendlichen und der Auszubildenden Wählbar sind alle Wahlberechtigten nach Satz 1, die am Wahltag

MVG EKD 49 Vertretung der Jugendlichen und der Auszubildenden Wählbar sind alle Wahlberechtigten nach Satz 1, die am Wahltag Betr.VG - Betriebliche Jugendund Auszubildendenvertretung 61 Wahlberechtigung und Wählbarkeit (2) Wählbar sind alle Arbeitnehmer des Betriebs, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; 8 Abs.

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Messe RehaCARE

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis

Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis Betriebliches Eingliederungsmanagement in der Praxis RA Hans-Wilhelm Köster RA Dr. Axel Borchard Landesvereinigung der Unternehmensverbände NRW e.v. - Gesetzestext 84 Abs. 2 SGB IX - Prävention (2) Sind

Mehr

Sonderinformation des Personalrates. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Sonderinformation des Personalrates. Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Sonderinformation des Personalrates Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Presserechtlich verantwortlich: Renate R. Holzbauer, Personalrat Universität München Schellingstraße 10, 80799 München,

Mehr

DIE LINKE zu den Wahlprüfsteinen des Arbeitskreises der Schwerbehindertenvertretungen der Deutschen Automobilindustrie

DIE LINKE zu den Wahlprüfsteinen des Arbeitskreises der Schwerbehindertenvertretungen der Deutschen Automobilindustrie DIE LINKE zu den Wahlprüfsteinen des Arbeitskreises der Schwerbehindertenvertretungen der Deutschen Automobilindustrie Position des Vorstandes des Arbeitskreises zur zukünftigen Gestaltung des SGB I, bei

Mehr

Betriebliches Eingliederungs- Management

Betriebliches Eingliederungs- Management SBV Schwerbehindertenvertretung im Erzbischöflichen Ordinariat München MAV - Mitarbeiterversammlung Betriebliches Eingliederungs- Management Sehen Sie das auch so? Gesundheit ist ein Geschenk, auf das

Mehr

Der Betriebsrat informiert: Ausgabe 1 Jubi 2015

Der Betriebsrat informiert: Ausgabe 1 Jubi 2015 Der Betriebsrat informiert: Ausgabe 1 Jubi 2015 Der Betriebsrat des HIF Die Grundlage für die Arbeit des Betriebsrates bilden die Arbeitsgesetze. Diese beinhalten eine Gesetzessammlung von ca. 60 Gesetzen.

Mehr

Entwurf Betriebsvereinbarung/- Dienstvereinbarung

Entwurf Betriebsvereinbarung/- Dienstvereinbarung Entwurf Betriebsvereinbarung/- Dienstvereinbarung Betriebliche Prävention und Eingliederungsmanagement Sozialpolitik Vorstand Sozialpolitik/ Gesundheitspolitik Entwurf Betriebsvereinbarung/Dienstvereinbarung

Mehr

Schwerbehinderung. 2. Schwerbehinderung Gem. 2 II SGB IX liegt eine Schwerbehinderung vor, wenn der Grad der Behinderung wenigstens 50 beträgt.

Schwerbehinderung. 2. Schwerbehinderung Gem. 2 II SGB IX liegt eine Schwerbehinderung vor, wenn der Grad der Behinderung wenigstens 50 beträgt. Ständige Konferenz der Gesamtausschüsse der Mitarbeitervertretungen in der EKD Evangelische Kirche in Deutschland Amtszeit 2014-2017 Schwerbehinderung I. Definitionen 1. Behinderung Gem. 2 I Sozialgesetzbuch

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13

Inhaltsverzeichnis. Vorbemerkung... 5 Abkürzungsverzeichnis... 13 Inhaltsverzeichnis Vorbemerkung................................ 5 Abkürzungsverzeichnis............................ 13 A. Die Bedeutung von Beschlüssen für eine funktionsfähige und erfolgreiche Betriebsrätearbeit....................

Mehr

Betriebliches. Eingliederungsmanagement BEM. der Polizeidirektion Böblingen

Betriebliches. Eingliederungsmanagement BEM. der Polizeidirektion Böblingen Betriebliches Eingliederungsmanagement BEM der Polizeidirektion Böblingen Dienstvereinbarung über über die die Eingliederung schwerbehinderter und gesundheitsbeeinträchtigter Menschen bei bei der der Polizeidirektion

Mehr

Ilbertz/Süllwold/Wurm. Jugend- und Auszubildendenvertretung. - im öffentlichen Dienst - ij.dbb. vertag. 2. Auflage 2009

Ilbertz/Süllwold/Wurm. Jugend- und Auszubildendenvertretung. - im öffentlichen Dienst - ij.dbb. vertag. 2. Auflage 2009 Ilbertz/Süllwold/Wurm Jugend- und Auszubildendenvertretung - im öffentlichen Dienst - 2. Auflage 2009 ij.dbb vertag 1. Jugend-und Auszubildendenvertretung (JAV) 11 1.1 Stellung der JAV in der Personalverfassung

Mehr

Integrationsvereinbarung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg

Integrationsvereinbarung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Integrationsvereinbarung der Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg Inhalt: Präambel 1 Geltungsbereich 2 Grundsätze 3 Ziele 4 Verpflichtungen des Arbeitgebers 5 Einstellungsgrundsätze/Personalplanung

Mehr

Vorwort. Das Wichtigste in Kürze

Vorwort. Das Wichtigste in Kürze Vorwort/Einleitung Das vorliegende Buch soll den neugewählten Mitgliedern einer Jugendund Auszubildendenvertretung (JAV) eine Starthilfe geben. Viele Tipps sollen helfen, die ersten Hürden zu überspringen;

Mehr

Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 15

Vorwort... 5 Abkürzungsverzeichnis... 15 Inhaltsverzeichnis Vorwort...................................... 5 Abkürzungsverzeichnis............................. 15 1. Was ist der Öffentliche Dienst? Aktuelle Tendenzen......... 19 2. Verschiedene

Mehr

Vereinbarung Geschäftsordnung des Betriebsrats der Xxx

Vereinbarung Geschäftsordnung des Betriebsrats der Xxx http://www.soliserv.de präsentiert diese Vereinbarung Geschäftsordnung des Betriebsrats der Xxx Der Betriebsrat hat in seiner Sitzung vom 06. Mai 2002 gemäß 36 BetrVG folgende Geschäftsordnung beschlossen:

Mehr

Rechte der Schwerbehindertenvertretung

Rechte der Schwerbehindertenvertretung Alfons Adam, GSBV Daimler AG, Werk Bremen Henning Groskreutz, Funktionsbereich Sozialpolitik, Ressort Arbeits- und Sozialrecht/betriebliche Altersversorgung Daniel Hlava, LL.M., Hugo Sinzheimer Institut

Mehr

SBV. SBV-Wahl. Entspannt: Wir helfen Ihnen, sich rechtzeitig auf die SBV-Wahl vorzubereiten.

SBV. SBV-Wahl. Entspannt: Wir helfen Ihnen, sich rechtzeitig auf die SBV-Wahl vorzubereiten. Lächeln inklusive -Wahl Entspannt: Wir helfen Ihnen, sich rechtzeitig auf die -Wahl vorzubereiten. Die wählt unabhängig vom Betriebs-/ Personalrat*! Als sind Sie eine eigenständige Interessenvertretung

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Gespräche führen als SBV Arbeits- und Sozialrecht für

Mehr

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Das Betriebliche Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX 16.06.2016 Sabine Ritterbusch 1 - rechtliche Rahmenbedingungen - 84 Abs. 2 S.1 SGB IX: Sind Beschäftigte innerhalb eines Jahres länger als

Mehr

Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX

Dienstvereinbarung zum betrieblichen Eingliederungsmanagement nach 84 Abs. 2 SGB IX Dienstvereinbarung Der Oberbürgermeister der Stadt Bielefeld und der Personalrat der Stadtverwaltung Bielefeld schließen aufgrund der 70 Abs. 1 und 72 Abs. 4 Nr. 7 und 9 des Personalvertretungsgesetzes

Mehr

Schwerbehindertenvertretung

Schwerbehindertenvertretung Schwerbehindertenvertretung Zentrale Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung Beschäftigungssicherung und Arbeitsgestaltung für behinderte Menschen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Arbeits-

Mehr

Einladung zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (nach 84 II SGB IX)

Einladung zur Teilnahme am Betrieblichen Eingliederungsmanagement (nach 84 II SGB IX) Fachhochschule Kiel, Sokratesplatz 1, 24149 Kiel Frau M. Mustermann Das Präsidium Der Kanzler Personalabteilung Sokratesplatz 1 24149 Kiel Telefon: 0431/210-1341 Telefax: 0431/210-61341 E-Mail: dagmar.scheffler@fh-kiel.de

Mehr

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Referentin: Dr. Regina Richter

Das Betriebliche Eingliederungsmanagement. Referentin: Dr. Regina Richter Das Betriebliche Referentin: Dr. Regina Richter Wer wir sind und woher wir kommen Arbeit und Leben, Hamburg DGB/VHS e.v. seit 1948 handicap seit 2004 SB-Politik BEM Demografie Beratungsstelle Handicap

Mehr

Grundkurs für das betriebliche Integrationsteam Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - Integrationsamt -

Grundkurs für das betriebliche Integrationsteam Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - Integrationsamt - Grundkurs für das betriebliche Integrationsteam Kommunalverband für Jugend und Soziales Baden-Württemberg - Integrationsamt - Grundkurs BIH - Bundesarbeitsgemeinschaft der Integrationsämter und Hauptfürsorgestellen

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) N. Buckenauer & C. Riedel

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) N. Buckenauer & C. Riedel Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) N. Buckenauer & C. Riedel BEM ist nach 84 Abs. 2 SGB IX gesetzlich Vorgeschrieben! Verantwortung über Wiedereingliederung gesundheitlich beeinträchtigter liegt

Mehr

Betriebliche Interessenvertretung als Motor für Gute Arbeit. 4. Gesundheitstag am in Oberhausen

Betriebliche Interessenvertretung als Motor für Gute Arbeit. 4. Gesundheitstag am in Oberhausen Arbeit und Leben Betriebliche Interessenvertretung als Motor für Gute Arbeit 4. Gesundheitstag am 15.11.2012 in Oberhausen Ein Angebot für Betriebsräte, Personalräte und Schwerbehindertenvertretungen 4.

Mehr

Das SGB IX und die sich hieraus ergebenen Aufgaben/Pflichten für Betriebsräte ( 93 SGB IX).

Das SGB IX und die sich hieraus ergebenen Aufgaben/Pflichten für Betriebsräte ( 93 SGB IX). Das SGB IX und die sich hieraus ergebenen Aufgaben/Pflichten für Betriebsräte ( 93 SGB IX). 93 Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates Betriebs-, Personal-, Richter-,

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) unter arbeitsrechtlichen Gesichtspunkten Referent: Reinhard Gusek Gliederung: 1. Entwicklung der Rechtsprechung 2. Ablauf des BEM 3. Fragen / Diskussion 1.

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM); Datenschutzrechtliche Aspekte zur Verfahrensweise

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM); Datenschutzrechtliche Aspekte zur Verfahrensweise Die Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM); Datenschutzrechtliche Aspekte zur Verfahrensweise Aus datenschutzrechtlicher Sicht gebe ich für die

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement

Betriebliches Eingliederungsmanagement aktiv im Betriebsrat Betriebliches Eingliederungsmanagement Bearbeitet von Sigrid Britschgi 3., aktualisierte Auflage 2014. Buch. 148 S. Kartoniert ISBN 978 3 7663 6295 7 Format (B x L): 14,7 x 21 cm Recht

Mehr

Geschäftsordnung für den örtlichen Personalrat der Hochschule Ravensburg-Weingarten

Geschäftsordnung für den örtlichen Personalrat der Hochschule Ravensburg-Weingarten Geschäftsordnung für den örtlichen Personalrat der Hochschule Ravensburg-Weingarten Der örtliche Personalrat der Hochschule Ravensburg-Weingarten hat in seiner Sitzung am 01.02.2011 diese Geschäftsordnung

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM)

Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) Betriebliches Eingliederungsmanagement (BEM) A. Grundlagen des Betrieblichen Eingliederungsmanagements Die derzeit gültige Rahmenintegrationsvereinbarung des TMWWDG verankert die Eingliederung und Teilhabe

Mehr

Betriebliches Eingliederungsmanagment

Betriebliches Eingliederungsmanagment Betriebsrätetagung des Präventionszentrums Hamburg Betriebliches Eingliederungsmanagment Lüneburg 12.11.2015 Burkhard Rehn Gesetzliche Grundlage Sozialgesetzbuch Neuntes Buch 84 Prävention Der Arbeitgeber

Mehr

Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen in die XXX

Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen in die XXX Integrationsvereinbarung REHADAT: Referenz-Nr. IV0051 Stand November 2013 Bereich: Öffentliche Verwaltung, Sozialversicherung Allgemeines Vereinbarung zur Integration schwerbehinderter Menschen in die

Mehr

Integrationsfachdienst im Land Brandenburg.

Integrationsfachdienst im Land Brandenburg. Integrationsfachdienst im Land Brandenburg Integrationsfachdienst Wir arbeiten im Auftrag des Integrationsamtes Land Brandenburg, auf Grundlage des Sozialgesetzbuches IX Unsere Aufgabe ist die Unterstützung

Mehr

There are no translations available. Der Betriebsrat

There are no translations available. Der Betriebsrat There are no translations available. Der Betriebsrat Als Interessenvertretung sehen wir unter anderem unsere Aufgaben darin, an den Unternehmenszielen mit zu arbeiten, um auch in schwierigen Zeiten des

Mehr

Checkliste Erstkontakt

Checkliste Erstkontakt Checkliste Erstkontakt - Das Interesse des Betriebes am erkrankten Mitarbeiter signalisieren - Erste Informationen über das Betriebliche Eingliederungsmanagement vermitteln - Vertrauensbasis aufbauen -

Mehr