Bewerbungsfragebogen für die Teilnahme um die Prämierung zur Einführung eines Betrieblichen

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1 Bewerbungsfragebogen für die Teilnahme um die Prämierung zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) durch das Integrationsamt Schleswig-Holstein gem. 84 Abs. 2, 3 SGB IX KOORDINIERUNGSSTELLE Wir freuen uns über Ihre Teilnahme am Bewerbungsverfahren! Bitte füllen Sie hierzu den folgenden Fragebogen aus. 1. ANGABEN ZU IHREM UNTERNEHMEN/BETRIEB Name des Unternehmens/des Betriebs Anschrift Branche Ansprechperson Telefon Fax: www. 2. ANGABEN ZUR BESCHÄFTIGTENSTRUKTUR Anzahl Mitarbeitende gesamt davon schwerbehindert: gleichgestellt: Eingliederungsmanagements durch das Integrationsamt Schleswig-Holstein gem. 84 Abs. 2, 3 SGB IX 1

2 3. VERMITTLUNG DER THEMATIK BEM IM UNTERNEHMEN/BETRIEB Wie werden Beschäftigte zu BEM informiert (bei Einstellungsgesprächen, über Informationsschreiben, Multiplikatoren etc.)? 4. VERANTWORTLICHKEIT UND VORGEHEN BEIM BEM Wer ist im Unternehmen für BEM verantwortlich? Wie wird das Einverständnis der Beschäftigten zur Teilnahme am BEM gemäß 84 Abs. 2 Satz 1 SGB IX eingeholt? Eingliederungsmanagements durch das Integrationsamt Schleswig-Holstein gem. 84 Abs. 2, 3 SGB IX 2

3 Wie und in welcher Verantwortung werden konkrete Maßnahmen im BEM-Verfahren vereinbart, durchgeführt und kontrolliert? Wie dokumentieren Sie BEM-Verfahren? Wie achten Sie hierbei auf den Datenschutz? Eingliederungsmanagements durch das Integrationsamt Schleswig-Holstein gem. 84 Abs. 2, 3 SGB IX 3

4 5. GANZHEITLICHER ANSATZ GESUNDHEITSFÖRDERNDE MAßNAHMEN IM UNTERNEHMEN Inwiefern haben die Führungskräfte und die Mitarbeitenden die BEM-Fälle unterstützt und konnten Schlussfolgerungen für das eigene Verhalten ziehen? Welche Auswirkungen auf Zusammenarbeit und Betriebsklima der Mitarbeitenden, Gesundheitsbewusstsein der Mitarbeitenden sowie die Arbeitsplatzgestaltung lassen sich feststellen? Eingliederungsmanagements durch das Integrationsamt Schleswig-Holstein gem. 84 Abs. 2, 3 SGB IX 4

5 6. BERATUNGS- UND UNTERSTÜTZUNGSANGEBOTE FÜR MITARBEITENDE BEIM BEM Auf welche internen und externen wie etwa Krankenkassen, Rentenversicherungsträger, Unfallversicherungsträger, Integrationsamt, Agentur für Arbeit Beratungs- und Unterstützungsangebote können Mitarbeitende im BEM-Verfahren zurückgreifen? Wurden Förderungen, z. B. finanzielle Hilfen, technische Hilfsmittel in Anspruch genommen? Welche Unterstützung erhalten Beschäftigte im Umgang mit einzubeziehenden Institutionen? Wie gut konnten die Beratungs- und Unterstützungsangebote in BEM-Verfahren bislang Arbeitsplatz und/oder Leistungsfähigkeit der BEM-Berechtigten sichern? Eingliederungsmanagements durch das Integrationsamt Schleswig-Holstein gem. 84 Abs. 2, 3 SGB IX 5

6 7. KONTINUIERLICHE WEITERENTWICKUNG DES THEMAS BEM Wie wird das BEM weiterentwickelt/verbessert(z.b. Feedback durch ehemalige BEM-Berechtigte, überbetrieblicher Austausch etc.)? Wer ist daran beteiligt? Nehmen Sie zur Weiterentwicklung auch an Weiterbildungen teil (wie oft, welche Themen)? 8. WARUM SOLLTEN SIE DIE ERHALTEN? Eingliederungsmanagements durch das Integrationsamt Schleswig-Holstein gem. 84 Abs. 2, 3 SGB IX 6

7 9. Schriftliche Regelung zum BEM Die im Unternehmen gültige Betriebs- oder Dienstvereinbarung zum BEM oder eine Integrationsvereinbarung oder eine vergleichbare Vereinbarung liegt/liegen den Bewerbungsunterlagen in Kopie bei. 10. Teilnahmevoraussetzungen Das ausgefüllte Formular der Voraussetzungen zur Teilnahme an der Bewerbung um die Prämierung zur Einführung eines Betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM) durch das Integrationsamt Schleswig-Holstein gem. 84 Abs. 2, 3 SGB IX liegt den Bewerbungsunterlagen bei. Ja (Bitte ankreuzen) Ja (Bitte ankreuzen) Die Angaben sind richtig, vollständig und nach bestem Wissen und Gewissen gemacht. Es ist mir bekannt, dass zu Unrecht empfangene Leistungen zurückgefordert werden, wenn ihre Gewährung durch vorsätzlich oder grob fahrlässig gemachte unrichtige Angaben erwirkt worden ist. Ort, Datum Unterschrift Bewerber/-in Eingliederungsmanagements durch das Integrationsamt Schleswig-Holstein gem. 84 Abs. 2, 3 SGB IX 7

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