Leistungsbeschreibung KVz-AP-Übergabeanschluss

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1 Leistungsbeschreibung KVz-AP-Übergabeanschluss Seite 1

2 1 KVz-AP-N Die Leistung KVz-AP-N umfasst den Transport von den KVz-AP-VDSL bis zum KVz-AP-Übergabeanschluss am xdsl-access Node. Der Kunde stellt hierzu auf Endkundenseite ein Modem bereit, das gemäß aktuell gültiger 1TR112 das VDSL-Übertragungsverfahren im Vectoring-Mode beherrscht und entsprechend konfiguriert ist. Am KVz-AP-Übergabeanschluss übernimmt der Kunde das optische Signal auf Layer 2-Ebene. Die Unicast-Verkehre von mehreren Endkundenanschlüssen werden auf Basis einer 1:1 Architektur aggregiert. Hierbei werden alle Unicast-Verkehre unabhängig vom verwendeten C-VLAN des Kunden gemäß einer Layer-2 basierten 1:1 Instanz (ein S-VLAN pro Endkundenanschluss) aggregiert. Die in einem S-VLAN transportierten Unicast-Verkehre enthalten im Upstream an der A10-NSP-Schnittstelle die ursprünglichen C-Tags. Unknown Unicast, Multicast und Broadcast wird zwischen der netzseitigen A10-NSP und der kundenseitigen U- Schnittstelle transparent übertragen. Die Telekom gewährleistet, dass der Transport in einer Qualität erfolgt, die dem Kunden ein Angebot aller gängigen QoS-Klassen für Geschäfts- und Endkundenangebote über VDSL- Vectoring ermöglicht. Die Übertragung von Verkehren zwischen Endkundenanschlüssen (U-Schnittstellen) wird verhindert. 1.1 Datenübertragungsverfahren Die Telekom gewährleistet, dass von jedem Endkundenanschluss eine Layer 2-Erreichbarkeit nur zu dem jeweiligen Übergabeanschluss des Kunden am jeweiligen xdsl-access Node gegeben ist. Die Endkundenanschlüsse können untereinander keine Verkehrsbeziehungen aufnehmen. Es findet keine Verkehrssteuerung bei dieser Verbindung statt. 1.2 Schnittstellen Die Telekom bietet den KVz-AP-Übergabeanschluss im Nahbreich in zwei Bandbreiten an: 1Gbit/s mit Ethernet-Standard IEEE 802.3z und 10Gbit/s mit Ethernet-Standard IEEE 802.3ae. Die Telekom stellt als KVz-AP-Übergabeanschluss für A0-Anschlüsse folgende Schnittstellen zur Verfügung: Übertragungs- Schnittstelle entsprechend ITU-T-Empfehlung geschwindigkeit ÜP elektrisch / optisch System Optische 1GE-Schnittstelle SC/APC 9 1 Gbit/s Ethernet-Standard IEEE 802.3z tuned oder DIN LSA 10Gbit/s Optische 10GE-Schnittstelle SC/APC 9 tuned nach CECC Alternativ: LSH-HRL nach IEC (E2000) Ethernet-Standard IEEE 802.3ae 1.3 Anbindung des KVz-AP-Übergabeanschlusses im Nahbereich (Outdoor) Der KVz-AP-Übergabeanschluss (Outdoor) besteht aus der Schnittstelle (Port) am xdsl-access-node der Telekom (MSAN) und der Anbindung des Glasfaserverteilers. Der Patch verbindet den Übergabeanschluss am MSAN mit dem Glasfaserverteiler und stellt damit den eigentlichen physikalischen Uplink des KVz-AP- Übergabeanschlusses dar. Das Glasfaser-Zuführungskabel von dieser Schnittstelle zur Lokation des Kunden gehört nicht zum Leistungsumfang vom KVz-AP-N. 1.4 Anbindung des KVz-AP-Übergabeanschlusses im Nahbereich (Outdoor) an das Zuführungskabel des Kunden Der Kunde realisiert in eigener Zuständigkeit die Kabelführung von der Betriebsstelle des Kunden bis ca. 1 m vor dem Multifunktionsgehäuse (MFG) der Telekom einschließlich eines ausreichenden Kabelvorrates. Die Telekom verlegt aus dem MFG ein vorgefertigtes Glasfaserkabel mit Glasfaserbucht und verbindet das vom Kunden verlegte Glasfaserzuführungskabel mit einer Glasfasererdmuffe vor dem MFG. Die durch die Glasfaserkabelverlegung und das Anmuffen des kundeneigenen Glasfaserkabels entstandenen Kosten trägt der Kunde. Der genaue Übergabepunkt der Glasfaserbucht wird dem Kunden im Zuge der Bereitstellung mitgeteilt. Seite 2

3 Die notwendigen Tiefbauarbeiten einschließlich der Einholung der dazu erforderlichen Genehmigungen bis zum MFG der Telekom sind vom Kunden auf eigene Kosten auszuführen. Der Kunde ist auch für die Absperrung am MFG der Telekom bis zum Abschluss der Arbeiten durch die Telekom zuständig. Die Instandhaltung des KVz-AP-Zuführungskabels von der Betriebsstelle des Kunden bis zu Übergabepunkt in der Glasfasererdmuffe fällt in die Zuständigkeit des Kunden. Zwischen der Glasfasererdmuffe und dem Abschlusspunkt im MFG der Telekom übernimmt die Telekom die Instandhaltung. Sollte der Kunde zur Realisierung der Anbindung auf Leistungen der Telekom zurückgreifen, kann die Übergabeschnittstelle von der Beschreibung dieses Vertrages abweichen. Die Realisierung der Übergabeschnittstelle und Anbindung wird in diesem Fall im Rahmen der Bestellung und Bereitstellung zwischen dem Kunden und der Telekom abgestimmt. 1.5 Anbindung des KVz-AP-Übergabeanschlusses im A0-Bereich Für die Übergabe des von den Endkunden des Kunden generierten Datenverkehrs muss der KVz-AP- Übergabeanschluss im A0-Bereich mit den in Ziffer 1.2 angegebenen physikalischen Schnittstellen ausgestattet sein. Der KVz-AP-Übergabeanschluss des A0-Bereichs befindet sich in einem Kollokationsraum oder auf einer Kollokationsfläche des Kunden. Die Telekom installiert für den KVz-AP-Übergabeanschluss eine Abschlusseinrichtung (Glasfaserabschluss-APL mit Wandmontage oder GF-19 -Patchfeld), welche den KVz-AP-Übergabeanschluss abschließt. Im Übrigen erfolgt die Installation von KVz-AP-Übergabeanschlüssen insbesondere die Leitungsführung im Netz der Telekom entsprechend den bei der Telekom zum Zeitpunkt der Ausführung geltenden technischen Standards. 1.6 Bestellung und Bereitstellung KVz-AP Übergabeanschluss Kollokation Die Telekom überlässt Kvz-AP-Übergabeanschlüsse des A0-Bereichs in einem Kollokationsraum oder auf einer Kollokationsfläche des Kunden am HVt-Standort des A0-MSAN. Verfügt der Kunde an der gewünschten Lokation bereits über einen Kollokationsraum oder eine Kollokationsfläche, kann dieser oder diese auch für KVz-AP-Übergabeanschlüsse genutzt werden, sofern die räumlichen Möglichkeiten dies zulassen und alle weiteren, in den dazu gehörenden Verträgen (Zusammenschaltungsvereinbarung oder Standardvertrag über den Zugang zur Teilnehmeranschlussleitung) enthaltenen, Bedingungen erfüllt sind. Ist dies nicht der Fall, muss der Kunde eine Kollokationsfläche für die Realisierung des gewünschten KVz-AP- Übergabeanschlusses bestellen. Die Bestellung und Bereitstellung einer Kollokationsfläche erfolgt dann gemäß dem gesondert angebotenen "Vertrag über den räumlichen Zugang (Kollokation) und Raumlufttechnik" von der Telekom. Bis zum Abschluss des Überprüfungsverfahrens BK3e-15/011 vereinbaren die Parteien die Anlage 2 des geltenden TAL-Standardvertrages. In beiden Fällen erfolgt die Planung in Abstimmung zwischen der Telekom und dem Kunden auf Basis der örtlichen Gegebenheiten. Hiernach nimmt der Kunde die erforderlichen Bestellungen vom KVz-AP- Übergabeanschluss vor. Abweichend von der Vereinbarungen zur Nutzung der Kollokation gilt, dass der Kunde auf der Kollokationsfläche oder im Kollokationsraum jegliche zum diskriminierungsfreien Zugang erforderliche Technik, insbesondere einen oder mehrere Broadband Remote Access Nodes, aufbauen und nutzen darf Bestellung und Bereitstellung KVz-AP-Übergabeanschluss Die Telekom kann jeweils nur zwei Kunden zeitgleich am xdsl-access-node der Telekom einen KVz-AP- Übergabeanschluss überlassen. Die Bereitstellungen für KVz-AP-Übergabeanschlüsse werden in der Reihenfolge des Eingangs bei der Telekom bearbeitet. Der Kunde bestellt KVz-AP-Übergabeanschlüsse mittels des Formblatts Anhangs E (Auftrag für einen KVz-AP- Übergabeanschluss) und dessen Übermittlung an den im Anhang D genannten Ansprechpartner als Anlage per (Bestellung). Die Telekom prüft die Realisierbarkeit der Bestellung innerhalb von längstens 14 Werktagen. Ist das Formblatt fehlerhaft ausgefüllt oder die Bestellung nicht realisierbar, sendet die Telekom dem Kunden eine begründete Abbruchmeldung (Anhang E - Bestellung KVz-AP-Übergabeanschluss KVz-AP-Übergabeanschluss). Für die Seite 3

4 Bestellung der KVz-AP-N Übergabeanschlüsse wird das Formblatt des Anhangs E genutzt, in denen die Wünsche des Kunden eingetragen werden. Sobald der Kunde vollständige Angaben über die technischen Spezifika gemacht hat, die für die Produktionsreife des jeweiligen KVz-AP-Übergabeanschlusses erforderlich sind, nimmt die Telekom die Projektierung vor und meldet dem Kunden im Anschluss das Ergebnis (Abbruchmeldung oder Auftragsbestätigung) zurück. Die Telekom stellt den KVz-AP-Übergabeanschluss (1 Gbit/s und 10 Gbit/s) innerhalb von sechs Monaten ab der Bestellung oder zu einem späteren gewünschten Bereitstellungstermin bereit. Die Telekom wird, sobald ein verbindlicher Termin feststeht, den Kunden unverzüglich darüber unterrichten. Für die Aktivierung des KVz-AP-Übergabeanschlusses (logische Bereitstellung) wendet sich der Kunde an die im Anhang D genannte Hotline (Tel./ ). Bis spätestens fünf Arbeitstage vor dem mitgeteilten Bereitstellungstermin für den KVz-AP-Übergabeanschluss hat der Kunde die technischen und betrieblichen Voraussetzungen in seinem Einflussbereich für die Zusammenschaltung der Telekom zu schaffen. Die Telekom benötigt die Mitwirkung des Kunden weiterhin, um erforderlichenfalls wenige Tage vor der betriebsfähigen Bereitstellung Tests und Messungen am KVz-AP- Übergabeanschluss durchzuführen. Hierfür ist der Zugang zur Kollokationsfläche bzw. zum Kollokationsraum zu gewähren. Wird der durch die Telekom verbindlich bestätigte Bereitstellungstermin nicht eingehalten, schuldet der Kunde das Entgelt für die Bereitstellung und Überlassung dieses KVz-AP-Übergabeanschlusses erst ab dem Tag der betriebsfähigen Bereitstellung. Überschreitet die Telekom den verbindlich bestätigten Bereitstellungstermin, schreibt sie dem Kunden folgenden pauschalierten Schadensersatz gut: 15 % des Bereitstellungsentgeltes bei Verzögerung bis zu 5 Werktagen, 50 % des Bereitstellungsentgeltes bei Verzögerung von 6 Werktagen bis zu einem Monat und 100 % des Bereitstellungsentgeltes bei einer längeren Verzögerung. Die Pflicht zur Zahlung des pauschalierten Schadensersatzes entfällt, wenn die Verzögerung der Bereitstellung nicht durch die Telekom zu vertreten ist. Der Betrag ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Kunde einen höheren oder die Telekom einen niedrigeren Schaden nachweist. 2 Service 2.1 Störungsbearbeitung KVz-AP-Übergabeanschluss Die Telekom beseitigt unverzüglich Störungen an den technischen Einrichtungen des KVz-AP- Übergabeanschlusses im Rahmen ihrer bestehenden technischen und betrieblichen Möglichkeiten: Annahme der Störungsmeldung täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr unter einer speziellen Servicerufnummer entgegen. Die Servicerufnummer bzw. die -Adresse ist in Anhang D (Ansprechpartner) aufgeführt und nur für die dort genannten Ansprechpartner des Kunden bestimmt. Die Servicerufnummer und die -Adresse dürfen nicht an Dritte, insbesondere nicht an Endkunden, weitergegeben werden. Die Servicebereitschaft besteht täglich von 0:00 Uhr bis 24:00 Uhr. Besuch eines Servicetechnikers erfolgt nach Vereinbarung. Ist die Leistungserbringung im vereinbarten Zeitraum aus von dem Kunden zu vertretenden Gründen nicht möglich, wird ein neuer Termin vereinbart und eine ggf. zusätzlich erforderliche Anfahrt berechnet. Auf Wunsch wird innerhalb von zwei Stunden ab der Störungsmeldung ein erstes Zwischenergebnis mitgeteilt. Die Art der gewünschten Rückmeldung (Telefon oder ) nebst Telefonnummer bzw. -Adresse ist, wie in Anhang D beschrieben, bei Abgabe der Störungsmeldung anzugeben. Die Reaktion kann auch durch Antritt des Servicetechnikers vor Ort beim Kunden erfolgen. 2.2 Entstörungsfristen KVz-AP-Übergabeanschluss Die Telekom beseitigt die unter der genannten Servicerufnummer gemeldeten Störungen, sofern sie die Hardware der KVz-AP-Übergabeanschlüsse betreffen, innerhalb von 24 Stunden. Kann die Telekom wegen fehlender Mitwirkung des Kunden nicht entstören, so wird die maßgebende Seite 4

5 Zeitzählung für die Entstörungsfrist ausgesetzt. Der Kunde wird über die Beendigung der Entstörung durch einen Telefonanruf informiert. Wird der Kunde beim erstmaligen Versuch nicht erreicht, gilt die Entstörungsfrist gleichwohl als eingehalten. Weitere Versuche zur Rückmeldung werden dennoch regelmäßig durchgeführt. 3 Wartungsfenster Netztechnische und betriebliche Maßnahmen, wie regelmäßige Wartungsarbeiten u. a. zur Erhaltung der Funktionsfähigkeit oder zur Integration von neuen Techniken, sind vorhersehbare Ereignisse und werden nicht als Störungen behandelt. Wartungsarbeiten, die größere Beeinträchtigungen der KVz-AP-Übergabeanschlüssen zur Folge haben, werden im Rahmen der technischen und betrieblichen Möglichkeiten grundsätzlich am ersten Sonntag im Monat zwischen 1:00 Uhr und 6:00 Uhr oder in sonstigen Zeiten nach Abstimmung mit dem Kunden durchgeführt. Für kleinere Maßnahmen steht der Telekom ein tägliches Wartungsfenster von 3:00 Uhr bis 5:30 Uhr zur Verfügung. Die Telekom informiert den Kunden spätestens drei Werktage vorher per oder Telefax über diese Maßnahmen. Im Übrigen ist die Telekom bemüht, Anzahl, Dauer und Auswirkungen derartiger Maßnahmen so gering wie möglich zu halten, um den Betrieb so wenig wie möglich zu beeinträchtigen. Die Zeiten der Wartungsfenster fließen nicht in die Berechnung der Verfügbarkeit ein. 4 Technische Überwachungsmaßnahmen Technische Überwachungsmaßnahmen sind nicht Leistungsgegenstand von KVz-AP. 5 Vertragslaufzeit / Kündigung Die Laufzeit eines KVz-AP-Übergabeanschlusses beträgt sechs Monate. Sie verlängert sich um jeweils weitere sechs Monate, wenn der KVz-AP-Übergabeanschluss nicht einen Monat vor Ablauf schriftlich gekündigt wird. Soweit ein KVz-AP-Übergabeanschluss für bestehende KVz-AP -Einzelleistungen benötigt wird, wird eine ordentliche Kündigung dieses KVz-AP-Übergabeanschlusses erst zu dem Zeitpunkt wirksam, zu welchem die Kündigung aller KVz-AP -Einzelleistungen, für die dieser KVz-AP- Übergabeanschluss benötigt wird, wirksam wird. Seite 5

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