Anlage 3 zum Messstellenrahmenvertrag
|
|
- Krista Baumann
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Anlage 3 zum Messstellenrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen (Gas) Inhalt 1. Allgemeine Anforderung 2. Anwendungsbereich 3. Grundlagen der Kooperation 4. Eichung 5. Gasbeschaffenheit 6. Messeinrichtungen 7. Lastprofilzähler 1. Allgemeine Anforderung Die PVU Energienetze GmbH (nachfolgend Netzbetreiber) ist sowohl nach EnWG 21b Abs. 3 als auch nach 12 Abs. 1 des von der Bundesnetzagenturmfestgelegten Vertrages zum Messstellenbetrieb (Beschluss BK )berechtigt, sachlich gerechtfertigte und nicht diskriminierende technische Mindestanforderungen nachfolgend TMA genannt einheitlich für ihr Netzgebiet vorzugeben. Die nachfolgenden Ausführungen beschreiben diese TMA.
2 Diese TMA sind auf der Internetseite des Netzbetreibers veröffentlicht und jedem MSB (nachfolgend MSB), der im Netzgebiet tätig ist, ausgehändigt. Bei der Durchführung von Umbauten an bestehenden Gasmesseinrichtungen durch den MSB sind diese TMA einzuhalten. Der Netzbetreiber behält sich den Zugang zur Messstelle aus Gründen der Betriebssicherheitmund zur Kontrolle jederzeit vor. Es ist sicherzustellen, dass dem Netzbetreiber jederzeit ein qualifizierter Ansprechpartner beim MSB zur Verfügung steht. Dem Netzbetreiber sind im Zusammenhang mit dem Ein-, Aus- und Umbau von Messeinrichtungen Vollständige Einbauberichte für Zähler und Zusatzgeräte und soweit es sich um ein beim Netzbetreiber nicht als grundsätzlich einzusetzende Messeinrichtung benanntes Gerät handelt pro eingesetztem Fabrikat ein Satz Datenblätter der eingebauten Geräte (Zähler, Übertragungseinrichtung etc.) in digitaler Form zu übergeben. Führen Wartung- oder Instandsetzungsarbeiten zu einem Ausfall von Messwerten, so ist dies dem Netzbetreiber zu melden. Die Erstinbetriebnahme eines Hausanschlusses bis zur ersten Trenneinrichtung vor dem Zähler erfolgt ausschließlich durch den Netzbetreiber oder dessen Beauftragten. Eine Wiederinbetriebnahme eines durch den MSB stillgelegten Hausanschlusses, erfolgt durch den Netzbetreiber oder dessen Beauftragten, auf Kosten des veranlassenden MSB. Eine Wiederinbetriebnahme der Kundenanlage nach Ein,- Aus,- Umbau, Wartung oder Instandsetzung der Messeinrichtung erfogt durch den MSB. Der Aufstellungsort der Messeinrichtung muss zugänglich, belüftet, witterungsgeschützt und trocken sein. Bei Aufstellung im Freien sind die Anforderungendurch gleichwertige Massnahmen zu erfüllen (z.b. Schutz durch Gehäuse). Die Einhaltung der zulässigen Umgebungs- und Betriebstemperaturbereiche der Messeinrichtungen (insbesondere bei Messanlagen mit elektronischen Messgeräten in Schrankanlagen) und sonstigen Anforderungen an den Aufstellungsort ist sicherzustellen. Es dürfen nur Geräte eingesetzt werden, die gemäß den Herstellerangaben den Anforderungen des Aufstellungsortes genügen. Seite 2
3 Die erforderlichen Wand- und Montageabstände (z.b. für Zählerwechsel) sind einzuhalten. In entsprechenden Einbausituationen ist zusätzlich ein Umfahr- und Abreißschutz zur Sicherung gegen Beschädigungen sicherzustellen. In Gebäuden mit wohnähnlicher Nutzung ist besonders der Schallschutz zu beachten. Weiterhin sind Anforderungen wie Rückwirkungsfreiheit der Messeinrichtung auf die Gesamtanlage, die Forderungen des Explosionsschutzes und des Potentialausgleiches einzuhalten. Der einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Betrieb der Messeinrichtung muss durch den MSB gewährleistet sein. Die vom MSB verwendete Messeinrichtung muss den vom Netzbetreiber einheitlich für sein Netzgebiet vorgesehenen technischen Mindestanforderungen und Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität genügen. Der MSB hat die Messstelle eindeutig zu kennzeichnen, insbesondere ist der Eigentümer der Messeinrichtung auf dieser sichtbar und dauerhaft anzuzeigen. Der MSB hat den Anschlussnutzer darüber zu informieren, welcher Marktpartner im Notfall zu informieren ist. Aufwände, die durch Notruf an den falschen Beteiligten entstehen, werden dem verursachenden Partner in Rechnung gestellt. 2. Anwendungsbereich Die TMA gelten für Messeinrichtungen im Netzgebiet des Netzbetreibers. Grundlage für diese Mindestanforderungen sind die: Technischen Anforderungen für den Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz (TAB) des Netzbetreibers) EWG-Richtlinie MID (Measuring Instrumentals Directive) PTB (Physikalisch-Technischen-Bundesanstalt) Anforderungen PTB-A 7.64 Messgeräte für Gas, i. V. m. PTB-TR G8, G9 und G13 PTB-A 50.7 Anforderungen an elektronische und Software gesteuerte Messgeräte und Zusatzeinrichtungen für Elektrizität, Gas, Wasser und Wärme. DVGW-Arbeitsblätter G 600, G 685 und G 2000, Kapitel 5.6 DIN 3374 hinsichtlich der HTB-Anforderungen Seite 3
4 3. Grundlagen der Kooperation Der Netzbetreiber und der MSB streben eine kooperative, problemlose und für alle Beteiligten wirtschaftliche Zusammenarbeit an. Um dies sicherzustellen, bedarf es einem einheitlichen Verständnis in ein paar wesentlichen, elementaren Aspekten der Zusammenarbeit. 3.1 Identifikation Jeder MSB erhält bei der Erstanmeldung im Netzgebiet des Netzbetreibers eine Kennung. Die Kennung besteht aus zwei großen Buchstaben (z. B. FA). Diese Kennung ist bei der Übermittlung von Zählerdaten grundsätzlich vor der Zählernummer ohne Leerzeichen einzufügen. Der Netzbetreiber vergibt zudem eine eindeutige Zählerpunktbezeichnung für jede Messstelle. 3.2 Stammdaten Bei der Erstinstallation von Messeinrichtungen muss der MSB dem Netzbetreiber unaufgefordert den genauen Standort des Zählers sowie die Kundenstammdaten mitteilen. Für jeden Zähler müssen zudem bei Inbetriebnahme folgende Daten übermittelt werden: Zählernummer mit Kennung, Hersteller, Typ, Eichfrist, Eichjahr, Baujahr. für jedes Zählwerk die Vor- und Nachkommastellen, das Einbaudatum und der Ein- bauzählerstand 4. Eichung Entsprechend den gültigen Eichvorschriften und Eichgesetzen sind im geschäftlichen Verkehr nur zugelassene und geeichte Mess- und Messzusatzgeräte für abrechnungsrelevante Zwecke gestattet. Der MSB ist allein verantwortlich für die Einhaltung der Eichvorschriften seiner Zähler. Für Fehler bei der Eichung haftet der MSB. Kosten die durch die Verletzung der Eichfristen beim Netzbetreiber entstehen, werden dem MSB in Rechnung gestellt. Dies können Gerichtskosten (Kunde, MSB), Personalkosten, Verwaltungskosten, Forderungsausfallkosten, etc.) sein. Bei offensichtlichen Verstößen gegen die Eichvorschriften ist der Netzbetreiber berechtigt den MSB in seinem Netzgebiet auszuschließen. Die Kosten für die dann notwendige Umrüstung der Zähleranlagen trägt der MSB. Seite 4
5 5. Gasbeschaffenheit Im Netzgebiet des Netzbetreibers wird Gas der 2. Gasfamilie nach dem DVGW-Arbeitsblatt G 260 verteilt. Der Netzbetreiber stellt Erdgas der Gruppe H folgender Kenndaten bereit: Brennwert: HO,n von 10,5 kwh/m³ bis 11,5 kwh/m³ Wobbe-Index: WO,n von 13,0 kwh/m³ bis 14,5 kwh/m³ Relative Dichte: d ca. 0,623 Gesamtschwefelgehalt: < 5 mg/m³ Damit freigesetztes Erdgas bemerkt wird, wird das Gas mit Tetrahydrothiophen (THT) in einer Konzentration von etwa 10 mg/m³ odoriert. Der Ruhedruck am Ausgang des Hausdruckregelgerätes beträgt bei Anlagen, die vor dem errichtet wurden in der Regel 22 mbar, bei Anlagen die nach diesem Zeitpunkt errichtet wurden 24 mbar. 6. Messeinrichtungen Die Gas-Messeinrichtung muss für den Abnahmefall geeignet sein und entsprechend betrieben werden. Die Gas-Messeinrichtung ist in Abhängigkeit vom minimalen und maximalen Durchfluss im Betriebszustand sowie unter Berücksichtigung der Änderung der Gasbeschaffenheit und des Abnahmeverhaltens des Letztverbrauchers auszurüsten. Die Geräte müssen dem maximal möglichen Druck standhalten. Die Eignung ist nachzuweisen. Bei Einbauten entsprechend DVGW G 600 (Installation in Wohnhäusern oder vergleichbaren Gebäuden) ist die erhöhte thermische Belastbarkeit des Gaszählers und des Zubehörs (z.b. Dichtungen) sicherzustellen. Sollten abweichende als die nachstehend aufgeführten technischen Geräte eingesetzt werden, so ist dies dem Netzbetreiber im Vorfeld anzuzeigen. Der MSB legt entsprechende Baupläne offen und unterweist den Netzbetreiber im Umgang mit den technischen Geräten. Diese Unterweisung ist unabdinglich, um die Sicherheit des Netzbetriebs insbesondere im Störungsfall zu gewähren. Befindet der Netzbetreiber die technischen Geräte für seine Forderungen entsprechend, so sind sie in die Liste der grundsätzlich einzusetzenden Messeinrichtungen aufzunehmen. Verweigerungen begründet und dokomentiert der Netzbetriber schriftlich gegenüber dem MSB. Im Netzgebiet des Netzbetreibers werden grundsätzlich folgende Messeinrichtungen eingesetzt: Seite 5
6 G 2,5 Balgengaszähler, Einstutzenausführung, Zählwerk 5 Stellen vor und 3 Stellen nach dem Komma G 4 und G 6 Balgengaszähler, 2-Stutzenausführung, Anschlussgröße R 1 Außengewinde und Einstutzenausführung, Zählwerk 5 Stellen vor und 3 Stellen nach dem Komma. G 10 und G 16 Balgengaszähler, 2-Stutzenausführung, Anschlussgröße R ½ Außengewinde und Einstutzenausführung, Zählwerk 6 Stellen vor und 2 Stellen nach dem Komma. G 25 Balgengaszähler, Einstutzenausführung; Anschlussgröße R 2 Außengewinde; Zählwerk 6 Stellen vor und 2 Stellen nach dem Komma. G 40 Balgengaszähler, Einstutzenausführung mit Flansch; DN 80 PN 10 Anordnung vertikal; Zählwerk 6 Stellen vor und 2 Stellen nach dem Komma. > G 40 Drehkolbenzähler, EG 1:20. Außer in Sonderfällen ist die Durchflussrichtung: links - rechts oder unten oben; Zählwerkskopf 9-stelliges Zählwerk außerhalb des mit Gas gefüllten Raumes. Jeder Drehkolbenzähler muss vor Verunreinigung durch ein Feinsieb oder einen Filter vom MSB geschützt werden. Zähler der Größe G 25 und G 40 müssen mit einem NF-Impulsgeber (Reedkontakt) und Zähler > G 40 mit einem Doppelimpulsgeber ausgerüstet sein. Weiterhin müssen alle Messgeräte über eine DVGW-Zulassung und eine gültige amtliche Eichung verfügen. Bei Anlagen über 300 kw Leistung empfehlen wir, dass der MSB sich mit dem Netzbetreiber unter in Verbindung setzt. 7. Lastgangzähler Bei Anschlussnehmern, bei denen ein jährlicher Gasbezug über 1,5 Mio. kwh und einer stündlichen Ausspeiseleistung über 500 kw erwartet wird, ist die Messanlage zusätzlich mit einem Leistungsregistriergerät einschl. Modem mit Anschluss ans Festnetz (Speicherkapazität der Daten min Std.-Werte) auszurüsten. Ist ein Kommunikationsanschluss nicht möglich, bzw. nicht wirtschaftlich vertretbar, so ist als Alternativlösung ein GSM-Modem zulässig. Für die störungsfreie Datenübertragung ist hierbei der MSB verantwortlich. Die Bereitstellung bzw. Übermittlung der Stammdaten der Messstelle, der Leistungswerte sowie der abrechnungsrelevanten Daten erfolgt gem. 3.2 Stammdaten und Verrechnungsdaten. Seite 6
7 Bei der Festlegung und Änderung der Formatvorgaben wird der Netzbetreiber die berechtigten Interessen des MSBs angemessen berücksichtigen. Die Bereitstellung bzw. Übermittlung der Leistungswerte soll zukünftig mit dem Standard edifact erfolgen. Die Benennung der Dateien folgt einer Namenskonvention, die vom Netzbetreiber bekannt gegeben wird. Es wird empfohlen für die Zählerfernauslesung folgende Hard- und Software zu verwenden: Leistungsmessgeräte der Firma Elster, Typ DL 240 mit Modem und Festnetzanschluss oder der Fa. Actaris, Typ SPARKLOG Ausleseprogramm der Firma Elster, Typ WinCOMS oder der Firma NZR, Typ VADEV Soweit die Regulierungsbehörde abweichende Festlegungen oder Vorgaben macht, werden sich die Vertragsparteien über eine entsprechende Anpassung verständigen. Seite 7
INHALT. A. Anhang Datensatzbeschreibung der Import-Dateien für die BHAG
TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN AN MESSEINRICHTUNGEN GAS UND DEREN MESSDATENQUALITÄT UND UMFANG IM NETZGEBIET DER BAD HONNEF AG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN AN MESSEINRICHTUNGEN GAS UND DEREN MESSDATENQUALITÄT
MehrTechnische Mindestanforderungen. an Messeinrichtungen Gas. vom
Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Gas vom 01.04.2008 im Netzgebiet des Netzbetreibers Stadtwerke Weißenfels Energienetze (nachfolgend: ) Inhalt 1. Präambel 2. Anwendungsbereich 3. Grundlagen
MehrTECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN AN MESSEINRICHTUNGEN GAS UND DEREN MESSDATENQUALITÄT UND UMFANG. IM NETZGEBIET DER GASVERSORGUNG RÜSSELSHEIM GmbH
TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN AN MESSEINRICHTUNGEN GAS UND DEREN MESSDATENQUALITÄT UND UMFANG IM NETZGEBIET DER GASVERSORGUNG RÜSSELSHEIM GmbH Stand: 31.01.2007 TMA 31.01.2007 Zo 1 TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN
MehrTechnische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Gas
Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Gas Im Netzgebiet des Netzbetreibers Stadtwerke Hockenheim (nachfolgend : SWH) Inhalt 1. Präambel 2. Anwendungsbereich 3. Grundlagen der Kooperation
MehrTechnische Mindestanforderungen Gas. Technische Mindestanforderungen im Bereich Gas für Messeinrichtungen Gas und deren Messdatenqualität und Umfang
Technische Mindestanforderungen Gas I II. Technische Mindestanforderungen im Bereich Gas für Messeinrichtungen Gas und deren Messdatenqualität und Umfang des Netzbetreibers des Netzbetreibers SWK Stadtwerke
MehrMindestanforderungen an den Aufbau der Messeinrichtung im Erdgasverteilungsnetz der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen
Anlage 3 b Mindestanforderungen an den Aufbau der Messeinrichtung im Erdgasverteilungsnetz der Gemeindewerke Garmisch-Partenkirchen 1. Vorwort Gem. 21b Abs. 2 EnWG kann auf Wunsch des Anschlussnehmers
MehrANLAGE 2 ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN
ANLAGE 2 ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN I. Technische Mindestanforderungen im Bereich Strom Inhalt 1. Präambel 2. Anwendungsbereich, Zählverfahren, Tarifschaltzeiten
Mehr1 Mindestanforderungen an die Messeinrichtungen
1 Mindestanforderungen an die Messeinrichtungen 1.1 Grundsätzliche Anforderungen Bei der Planung, Errichtung und dem Betrieb der Messstelle sind neben den einschlägigen gesetzlichen Vorschriften, den Normen
MehrTechnische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Gas
Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Gas Im Netzgebiet der Stadtwerke Weinsberg 1. Allgemeines Dieses Dokument regelt die technischen Mindestanforderungen (TMA) an Gasmesseinrichtungen
MehrAnlage 2.1: Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH
Anlage 2.1: Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz der Stadtwerke Neu-Isenburg GmbH Stand: 03.2009 1 Inhalt: Seite 1. Geltungsbereich...3 2. Technische Anforderungen...3
MehrAnschlussschema Datensatzbeschreibung der Import-Dateien für die BHAG
TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN AN MESSEINRICHTUNGEN STROM UND DEREN MESSDATENQUALITÄT UND UMFANG 0,4 KV/11 KV IM NETZGEBIET DER BAD HONNEF AG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN AN MESSEINRICHTUNGEN STROM
MehrAnlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Strom / Gas
Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Strom / Gas I. Technische Mindestanforderungen im Bereich Strom für Messeinrichtungen Strom und deren Messdatenqualität und
MehrAnlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Strom / Gas
Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Strom / Gas I. Technische Mindestanforderungen im Bereich Strom für Messeinrichtungen Strom und deren Messdatenqualität und
MehrTECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN (TMA) AN MESSEINRICHTUNGEN GAS UND DEREN MESSDATENQUALITÄT UND UMFANG
TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN (TMA) AN MESSEINRICHTUNGEN GAS UND DEREN MESSDATENQUALITÄT UND UMFANG IM NETZGEBIET DER STADTWERKE BAD HOMBURG V.D.HÖHE 1 von 12 TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN AN MESSEINRICHTUNGEN
MehrTechnische Mindestanforderungen Strom
Technische Mindestanforderungen Strom I. Technische Mindestanforderungen im Bereich Strom für Messeinrichtungen Strom und deren Messdatenqualität und Umfang im Netzbereich 0,4/20 KV des Netzbetreibers
MehrTechnische Mindestanforderungen an Gasmesseinrichtungen. im Netzgebiet der e.wa riss Netze GmbH
Technische Mindestanforderungen an Gasmesseinrichtungen im Netzgebiet der e.wa riss Netze GmbH e.wa riss Netze GmbH Stand 10/2017 1. Geltungsbereich Dieses Dokument regelt die technischen Mindestanforderungen
MehrTechnische Mindestanforderungen des Netzbetreibers Stadtwerke Frankenthal GmbH für Messeinrichtungen und Messdaten im Bereich Strom und Gas
Technische Mindestanforderungen des Netzbetreibers Stadtwerke Frankenthal GmbH für Messeinrichtungen und Messdaten im Bereich Strom und Gas Inhalt I. Technische Mindestanforderungen im Bereich Strom für
MehrDie Messgeräte müssen den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen.
Technische Mindestanforderungen an einen Messstellenbetrieb im Gasnetz der Stadtwerke Detmold GmbH (Netzbetreiber) 1. Vorwort Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht in 21b Absatz 2 Satz 5 Ziffer 2 vor,
MehrAnlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Strom / Gas
Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Strom / Gas I. Technische Mindestanforderungen im Bereich Strom für Messeinrichtungen Strom und deren Messdatenqualität und
MehrTechnische Mindestanforderungen. Biogas-Messstellen-Einrichtungen
Technische Mindestanforderungen an Biogas-Messstellen-Einrichtungen (Stand 01.01.2016) Technische Mindestanforderungen - Biogasmessstellen 1 Inhalt Technische Mindestanforderungen an Messstellen... 4 Grundsätzliche
MehrTechnische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität. für den Bereich der Gasversorgung
Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität für den Bereich der Gasversorgung im Verteilnetz der Stadtwerke Georgsmarienhütte Netz GmbH
MehrAnlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Strom / Gas
Seite 1 von 14 Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Strom / Gas I. Technische Mindestanforderungen im Bereich Strom für Messeinrichtungen Strom und deren Messdatenqualität
Mehrund Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz bei der Westfalen Weser Netz GmbH
Seite 1 / 5 Technische und an Datenumfang und Datenqualität an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz bei der Westfalen Weser Netz GmbH Seite 2 / 5 Inhaltsverzeichnis 1 ALLGEMEINES... 3 2 GRUNDSÄTZLICHE
MehrTechnische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen nach 8 Abs. 2 MsbG in den Netzen der EWE NETZ GmbH (TMA Messeinrichtungen Strom/Gas)
Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen nach 8 Abs. 2 MsbG in den Netzen der EWE NETZ GmbH (TMA Messeinrichtungen Strom/Gas) Gültig ab: 01.10.2017-1 von 5 - 1. Allgemeines 1.1 Die EWE NETZ
MehrMindestanforderungen Messstellenbetrieb Strom
Mindestanforderungen Messstellenbetrieb Strom Muster der Pfalzenergie GmbH I. Technische Mindestanforderungen für Messeinrichtungen im Bereich Strom des Netzbetreibers Gemeindewerke Waldfischbach-Burgalben
MehrTechnische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mit Vorgaben gemäß 21b Abs. 3 S.
Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz der Netzgesellschaft Forst (Lausitz) mit Vorgaben gemäß 21b Abs. 3 S. 2 EnWG Stand: 01.10.2010 1 Geltungsbereich Diese Anlage zum Messstellenrahmenvertrag
MehrM E S S S T E L L E N R A H M E N V E R T R A G Anlage 3b
Technische Mindestanforderungen an Messstellen 1. Geltungsbereich Grundlage für die Anforderungen an Messeinrichtungen der Stadtwerke Friedberg (Hessen) ist das Energiewirtschaftsgesetz Diese Anlage zum
MehrAnlage 2.2 zum Messstellenrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Gas
Anlage 2.2 zum Messstellenrahmenvertrag Seite 1 von 5 Anlage 2.2 zum Messstellenrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Gas 1. Geltungsbereich Diese Anlage zum Messstellenbetreibervertrag regelt
MehrTechnische Mindestanforderung an Messeinrichtungen Gas im Netzgebiet der GWB-NETZ GmbH
Technische Mindestanforderung an Messeinrichtungen Gas im Netzgebiet der GWB-NETZ GmbH Inhaltsverzeichnis 1 Präambel 2 2 Geltungsbereich 2 3 Messtechnische Anforderungen 2 3.1 Grundsätzliche Anforderungen
MehrTechnische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH
Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der Energie- und Wasserversorgung Kirchzarten GmbH 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgend aufgeführten technischen Mindestanforderungen
MehrTechnische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Gasnetz
Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Gasnetz Geltungsbereich Diese Anlage zum Messstellenbetreibervertrag regelt die technischen Mindestanforderungen an Gasmesseinrichtungen von Messstellenbetreibern
MehrAnlage 1.1 Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH
Anlage 1.1 Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz der Stadtwerke Bad Salzuflen GmbH 1. Allgemeines Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht in 21b Absatz 3 S.
MehrInhalt. Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz
Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz Inhalt 1 Einleitung... 2 2 Anwendungsbereich... 2 3 Grundlagen der Kooperation... 3 3.1 Identifikationsnummer... 3 3.2 Ablesung Fristen...
MehrI. Technische Mindestanforderungen für Messeinrichtungen im Bereich Strom und deren Messdatenqualität und Umfang auf der Netzebene 0,4/20 KV
A N L A G E 1 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag T E C H N I S C H E M I N D E S T A N F O R D E R U N G E N S T R O M I. Technische Mindestanforderungen für Messeinrichtungen im Bereich Strom und
MehrTechnische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz des Netzbetreibers Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs-GmbH
Seite 1 von 5 Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz des Netzbetreibers Rheinhessische Energie- und Wasserversorgungs-GmbH 1. Allgemeines 1.1 Die nachfolgend aufgeführten
MehrLeistungsbeschreibung für Messstellenbetrieb und Messung der Open Grid Europe GmbH V1.2
Leistungsbeschreibung für Messstellenbetrieb und Messung der Open Grid Europe GmbH V1.2 Inhalt 1. Allgemeines... 1 2. Leistungsumfang Messstellenbetrieb... 2 3. Leistungsumfang Messung... 3 4. Pflichten
MehrTechnische Mindestanforderungen an einen Messstellenbetrieb im Gasnetz des Netzbetreibers MAINGAU Energie GmbH
Technische Mindestanforderungen an einen Messstellenbetrieb im Gasnetz des Netzbetreibers MAINGAU Energie GmbH 1. Vorwort Das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sieht in 21b Absatz 2 Satz 5 Ziffer 2 vor,
MehrTechnische Mindestanforderungen Gas für Messstellenbetrieb im Netzgebiet der STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG
Technische Mindestanforderungen Gas für Messstellenbetrieb im Netzgebiet der STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG 1 Anwendungsbereich Die technischen Mindestanforderungen gelten für Messeinrichtungen im Versorgungsgebiet
MehrAnlage 1 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Strom / Gas
Anlage 1 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Strom / Gas I. Technische Mindestanforderungen im Bereich Strom für Messeinrichtungen Strom und deren Messdatenqualität und
MehrTECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN AN MESSEINRICHTUNGEN GAS IM NETZGEBIET DER Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH
TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN AN MESSEINRICHTUNGEN GAS IM NETZGEBIET DER Vereinigte Stadtwerke Netz GmbH Inhalt Seite 1 Vorwort 2 2 Geltungsbereich 2 3 Messtechnische Anforderungen 2 4 Techn. Mindestanforderungen
MehrAngebot Messstellenrahmenvertrag bzw. Messrahmenvertrag
Stadtwerke Bad Dürkheim GmbH Postfach 1165 67085 Bad Dürkheim Messstellendienstleister Messstellenbetreiber Telefon: [06322] 935-825 Telefax: [06322] 935-814 Angebot Messstellenrahmenvertrag bzw. Messrahmenvertrag
MehrTechnische Mindestanforderungen (TMA) und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität an Messeinrichtungen im Gasnetz der Avacon Netz GmbH
Anlage 2.2 Technische Mindestanforderungen (TMA) und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität an Messeinrichtungen im Gasnetz der Avacon Netz GmbH 1. Allgemeines 1.1 Diese Anlage zum Messstellenbetreiberrahmenvertrag
MehrTechnische Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb Gas der medl GmbH
Technische Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb Gas der medl GmbH I. Allgemeine Anforderungen an den Messstellenbetreiber Der Messstellenbetreiber ist verpflichtet, vor Beginn der Messstellenbetriebsdienstleistung
MehrAnlage 1 zum Messstellen und Messrahmenvertrag. Technische Mindestanforderungen für Messstellenbetrieb Strom und Gas der Stadtwerke Verden GmbH
Anlage 1 zum Messstellen und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen für Messstellenbetrieb Strom und Gas der Stadtwerke Verden GmbH Ausgabe 05.10.2009 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 2. Anforderung
MehrAnlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Strom
Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Strom I. Technische Mindestanforderungen für Messeinrichtungen im Bereich Strom und deren Messdatenqualität und Umfang auf
MehrTechnische Mindestanforderungen Messeinrichtungen Gas
Technische Mindestanforderungen Messeinrichtungen Gas 1 Geltungsbereich (1) Diese Technischen Mindestanforderungen gelten auf Grundlage 19 EnWG und 8 MsbG für Messeinrichtungen Gas, welche zum Zwecke der
MehrTechnische Mindestanforderungen an den Aufstellungsort und die Messanlage für Netzendkunden der Gasversorgung
Technische Mindestanforderungen an den Aufstellungsort und die Messanlage für Netzendkunden der Gasversorgung 1. Geltungsbereich Diese Anlage zum Messrahmenvertrag regelt die technischen Mindestanforderungen
MehrTechnische Mindestanforderungen Netzgesellschaft Köthen mbh
Technische Mindestanforderungen Netzgesellschaft Köthen mbh 1. Geltungsbereich Diese Richtlinie regelt die technischen Mindestanforderungen an Gasdruckregel- und Messanlagen sowie für Gasnetzanschlüsse.
Mehr2.4 Die erforderlichen Wand- und Montageabstände (z. B. für Instandhaltungsmaßnahmen, Zählerwechsel) sind einzuhalten.
Technische Mindestanforderungen (TMA) und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität an Messeinrichtungen im Gasnetz der EnergieNetz Mitte GmbH 1 Allgemeines 1.1. Die TMA regeln die Anforderungen
MehrTechnische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen bei Letztverbrauchern im Erdgasnetz der Hersbrucker Energie- und Wasserversorgung GmbH
Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen bei Letztverbrauchern im Erdgasnetz der Hersbrucker Energie- und Wasserversorgung GmbH 1. Allgemeines 1.1. Diese Anlage zum Messstellenbetreiber-Rahmenvertrag
MehrTechnische Mindestanforderungen an einen Messstellenbetrieb im Gasnetz des Netzbetreibers
Technische Mindestanforderungen an einen Messstellenbetrieb im Gasnetz des Netzbetreibers 1. Vorwort Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) beschreibt die technische Mindestanforderung des Messstellenbetriebs.
MehrTechnische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Gasnetz der Städtische Werke Netz + Service GmbH
Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen an Königstor 3 13 34117 Kassel Tel. 0561 5745-0 Fax. 0561 5745-21 21 www.netzplusservice.de Version 1-09 Inhaltsverzeichnis
MehrANLAGE 1 MESSSTELLENRAHMENVERTRAG. Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Netz der LSW Netz GmbH & Co. KG
1 ANLAGE 1 MESSSTELLENRAHMENVERTRAG Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Netz der LSW Netz GmbH & Co. KG 1 VORBEMERKUNGEN 1.1 Diese Anlage regelt die technischen Mindestanforderungen
MehrTechnische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz. Anlage 2.2 (Gas) zum Messstellen- und Messstellenrahmenvertrag
Soltau Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz Anlage 2.2 (Gas) zum Messstellen- und Messstellenrahmenvertrag 1 Geltungsbereich Diese Anlage zum Messstellenbetreibervertrag
MehrTechnische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen. (Anlage 1.2 zum MSRV) im Verteilnetz Erdgas der EWR GmbH Remscheid
Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen (Anlage 1.2 zum MSRV) im Verteilnetz Erdgas der EWR GmbH Remscheid Einleitung Im Gesetz über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz
MehrAnlage 1b Technische Mindestanforderung (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz
1. GELTUNGSBEREICH Diese Anlage zum Messrahmenvertrag regelt die technischen Mindestanforderungen an Gasmesseinrichtungen von Messstellenbetreibern nach 21b EnWG in Ergänzung zur EN 1776 und zu den DVGW
MehrAnlage 2. 2 Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Erdgasnetz
Anlage 2. 2 Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Erdgasnetz 1. Geltungsbereich Diese Anlage zum Messstellenbetreibervertrag regelt die technischen Mindestanforderungen an Gasmesseinrichtungen
MehrTechnische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz
Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz 1. Geltungsbereich Diese Anlage zum Messstellenrahmenvertrag regelt die technischen Mindestanforderungen an Gasmesseinrichtungen von
Mehrzum Messstellenrahmen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen
Anlage 2 zum Messstellenrahmen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen Technische Mindestanforderungen an Gaszähler und deren Verwendung der Stadtwerke Steinfurt Netz GmbH Technische Richtlinie
MehrTechnische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz der
Anlage 1.2 Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz der 1 Allgemeines 1.1 Diese Anlage zum Messstellenbetreibervertrag regelt die technischen Mindestanforderungen an Gasmesseinrichtungen
MehrTechnische Mindestanforderungen an den Aufbau der Mess- und Zähleinrichtung in der Stromversorgung
Anlage 3a Technische Mindestanforderungen an den Aufbau der Mess- und Zähleinrichtung in der Stromversorgung 1. Vorwort Gem. 21b Abs. 2 EnWG kann auf Wunsch des Anschlussnutzers der Einbau, der Betrieb
MehrTechnische Mindestanforderungen im Bereich Strom
Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen I. Technische Mindestanforderungen im Bereich Strom Anwendungsbereich Diese Technischen Mindestanforderungen gelten für Strom
MehrTechnische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz
Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz 1. Geltungsbereich Diese Anlage zum Messstellenrahmenvertrag regelt die technischen Mindestanforderungen an Gasmesseinrichtungen von
MehrIdentifikation: MSRV - Gas Anlage 1: Zuordnungsliste Messstellen. Messstelle 1 Messstelle 2 Messstelle 3. Anschlussnehmer
MSRV - Gas Anlage 1: Zuordnungsliste Messstellen Identifikation: Anschlussnehmer Letztverbraucher Entnahmestelle Verbrauchsart Zählpunktbezeichnung Anlagen-Nummer Vorgangsgrund Name Vorname Hausnummer
MehrAnlage 2: Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen Messrahmen- und Messstellenrahmenvertrag
I. Technische Mindestanforderungen im Bereich Strom Gemäß Metering Code 2006 (Ausgabe 2008) des bdew. II. Technische Mindestanforderungen im Bereich Gas 1. Geltungsbereich Diese Anlage zum Messstellenbetreibervertrag
MehrGemeinde Trappenkamp Gemeindewerke Trappenkamp Der Bürgermeister. Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag (Gas)
G W T Gas Wasser Fernwärme Schwimmbad Kläranlage Gemeinde Trappenkamp Gemeindewerke Trappenkamp Der Bürgermeister Anlage 2 zum Messstellen- und Messrahmenvertrag (Gas) Technische Mindestanforderungen (an
MehrTechnische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz des Netzbetreibers OsthessenNetz GmbH
Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Elektrizitätsnetz des Netzbetreibers OsthessenNetz GmbH 1. Allgemeines Diese Bestimmungen regeln die technischen Mindestanforderungen an Strommesseinrichtungen,
MehrTechnische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz
Anlage 2.2 Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz 1 Geltungsbereich Diese Anlage zum Messstellenbetreibervertrag regelt die technischen Mindestanforderungen an Gasmesseinrichtungen
MehrTechnische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz
Anlage 2.2 Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz 1 Geltungsbereich Diese Anlage zum Messstellenbetreibervertrag regelt die technischen Mindestanforderungen an Gasmesseinrichtungen
MehrTechnische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen im Gasnetz (TMA-Gas)
1. Geltungsbereich Diese Anlage zum Messdienstleister-Rahmenvertrag regelt die technischen Mindestanforderungen an Gasmesseinrichtungen nach 21 b EnWG in Ergänzung zur EN 1776 und zu den DVGW-Arbeitsblättern
MehrTechnische Mindestanforderungen Gas für Messstellenbetrieb im Netzgebiet der STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG
Technische Mindestanforderungen Gas für Messstellenbetrieb im Netzgebiet der STADTWERK AM SEE GmbH & Co. KG Inhalt 1. Anwendungsbereich 2. Messeinrichtungen 3. Kommunikationseinrichtung für Zählerfernauslesung
MehrANLAGE 2.2 zum MESSSTELLENRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN AN MESSEINRICHTUNGEN IM GASNETZ
ANLAGE 2.2 zum MESSSTELLENRAHMENVERTRAG TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN AN MESSEINRICHTUNGEN IM GASNETZ 1. Geltungsbereich Diese Anlage zum Messstellenrahmenvertrag regelt die technischen Mindestanforderungen
Mehr1. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität nach 21b, Abs. 2 EnWG im Bereich Strom
MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT ANLAGE ZUM MESSSTELLENRAHMENVERTRAG 1. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität nach 21b, Abs. 2 EnWG im Bereich Strom 1.1 Meldedatensätze
MehrMINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG. Stand:
MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT ZUM MESSSTELLEN- UND MESSRAHMENVERTRAG Stand: 15.10.2010 Netzgesellschaft Ahlen mbh Postfach 2554 59212 Ahlen Seite: 2 Inhalt I. Mindestanforderungen
MehrTechnische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilernetz Gas der Stadtwerke
Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität im Verteilernetz Gas der Stadtwerke Coesfeld GmbH 17.05.2011 Inhaltsverzeichnis: 1. Geltungsbereich
MehrANLAGE 2 ZUM MESSSTELLENRAHMENVERTRAG MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT
ANLAGE 2 ZUM MESSSTELLENRAHMENVERTRAG MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT 1. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität nach 21b, Abs. 2 EnWG im Bereich Strom 1.1 Meldedatensätze
MehrTECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN DER SWS NETZE GMBH ZUM MESSSTELLENBETRIEB GAS
TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN DER SWS NETZE GMBH ZUM MESSSTELLENBETRIEB GAS 1. Allgemeines 1.1 Diese Anlage zum Messstellenbetreibervertrag regelt die technischen Mindestanforderungen an Gasmesseinrichtungen,
MehrTechnische Anschlussbedingungen der Netzgesellschaft Lübbecke mbh für den Anschluss an das Erdgasversorgungsnetz.
TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN Anlage 1 zu den Ergänzenden Bedingungen der Netzgesellschaft Lübbecke mbh zur Niederdruckanschlussverordnung (NDAV) gültig ab 01.08.2018 Technische Anschlussbedingungen
MehrTechnische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Qualität im Gas- Versorgungsnetz Inhaltsverzeichnis
Technische Mindestanforderungen an Messeinrichtungen und Mindestanforderungen an Datenumfang und Qualität im Gas- Versorgungsnetz Inhaltsverzeichnis 1. Anwendungsbereich... 2 2. Allgemeine Bestimmungen...
MehrTechnische Mindestanforderungen (TMA) an. Messeinrichtungen Strom und deren Messdatenqualität und Umfang 0,4kV/20kV
Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen Strom und deren Messdatenqualität und Umfang 0,4kV/20kV des Netzbetreibers Stadtwerke Radolfzell GmbH Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeines 1.1 Geltungsbereich
MehrAnlage 4 zum Messstellenrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb Gas
Anlage 4 zum Messstellenrahmenvertrag Technische Mindestanforderungen an den Messstellenbetrieb Gas 1. Allgemeine Anforderungen Der Messstellenbetreiber ist verpflichtet, direkt oder bei Beauftragung von
Mehr1 Allgemeines Grundsätzliche Anforderungen Anforderungen an Messeinrichtungen... 2
Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz der Gasversorgung Pfaffenhofen a. d. Ilm Verwaltung GmbH vertreten durch die Geschäftsführung Michael Schneider und Stefan Eisenmann
MehrANLAGE 2 ZUM MESSSTELLENRAHMENVERTRAG MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT
ANLAGE 2 ZUM MESSSTELLENRAHMENVERTRAG MINDESTANFORDERUNGEN AN DATENUMFANG UND DATENQUALITÄT 1. Mindestanforderungen an Datenumfang und Datenqualität nach 21b, Abs. 2 EnWG im Bereich Strom 1.1 Meldedatensätze
MehrTECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN AN DEN MESSSTELLENBETRIEB
TECHNISCHE MINDESTANFORDERUNGEN AN DEN MESSSTELLENBETRIEB 1. Allgemeine Anforderungen Der Messstellenbetreiber ist verpflichtet, direkt oder bei Beauftragung von Dienstleistern indirekt die gesetzlichen
MehrErgänzung zu den TAB 2007*
Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK-G 2009 zum 1. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz Ausgabe: Oktober 2009 *Technische Anschlussbedingungen für den
MehrTechnische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz der Stadtwerke Hagenow GmbH nachfolgend Netzbetreiber genannt
Anlage 1 zum Messstellenrahmenvertrag Gas Technische Mindestanforderungen (TMA) an Messeinrichtungen im Gasnetz der Stadtwerke Hagenow GmbH nachfolgend Netzbetreiber genannt 1. Geltungsbereich Diese Anlage
MehrTechnische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen
Technische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen Inhaltsverzeichnis Technische Mindestanforderung (TMA) an die Auslegung und den Betrieb von Netzanschlüssen 1 Mitteldruckhausanschlüsse.........2
MehrUmsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009:
Ergänzung zu den TAB 2007* Umsetzung des 33 Abs. 2 EEG 2009 und des 4 Abs. 3a KWK G 2009 zum 01. Januar 2009: Auswirkungen auf Zählerplatz und Messung Ausgabe: Oktober 2009 * Technische Anschlussbedingungen
Mehr