Ausbildungsunterlagen für den Sprechfunklehrgang

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1 Ausbildungsunterlagen für den Sprechfunklehrgang Stand: März 2010

2 Inhaltsverzeichnis 1. Physikalische Grundlagen Seite 3 2. Rechtliche Grundlagen Seite 7 3. Gemeinsames Funknetz Seite 9 4. Funkgerätekunde Seite Funkbetriebskunde Seite Sprechfunkverkehr im gemeinsamen Funknetz Seite Kartenkunde Seite Anhang A1 Genehmigungsurkunde Seite 43 A2 Funkrufnamenkatalog (gültig seit ) Seite 44 A3 Funkrufnamen im Wetteraukreis Seite 49 A4 Kanalverteilung im Wetteraukreis Seite 51 A5 Literaturverzeichnis Seite 51 2

3 Physikalische Grundlagen Elektromagnetische Wellen Elektromagnetische Wellen lassen sich aus Schallwellen durch ein Mikrofon erzeugen, sie breiten sich mit Lichtgeschwindigkeit ( km/s aus; nichtveränderbare Größe). Über einen Lautsprecher hörbare elektromagnetische Wellenwerden niederfrequente Wellen (NF) genannt. Nicht hörbare Wellen werden hochfrequente Wellen (HF) genannt. Frequenz ist die Anzahl der Schwingungen pro Sekunde (Schwingungshäufigkeit); sie bestimmt bei Schallwellen die Tonhöhe. Maßeinheit hierfür ist Hertz (Hz). Wellenlänge ist die räumliche Ausdehnung einer elektromagnetischen Welle zwischen ihrem Anfangs- und Endpunkt. Die Maßeinheit für die Wellenlänge ist Meter (m). In der obigen Abbildung sind zwei Wellen mit unterschiedlichen Frequenzen dargestellt. Die obere Welle schwingt einmal pro Sekunde; sie hat die Frequenz 1 Hz. Die untere Welle schwingt fünfmal pro Sekunde, entsprechend beträgt ihre Frequenz 5 Hz. 3

4 Zwischen Wellenlänge und Frequenz besteht eine physikalische Abhängigkeit. Diese besagt: Je länger eine Welle ist, desto niedriger ist ihre Frequenz und umgekehrt; je kürzer eine Welle ist, desto höher ist ihre Frequenz. Das bedeutet für die Wellen aus Abbildung 1, dass die Welle mit 1 Hz eine größere Wellenlänge besitzt, als die Welle mit 5 Hz. Nur hochfrequente Wellen (HF) können über größere Entfernungen durch die Luft übertragen werden. Der Nachrichteninhalt (NF) muss auf diese Wellen aufgepackt werden. Spektrum der elektromagnetischen Wellen Kanal ist die Aufteilung der zugeteilten Frequenzen in Abschnitte von 20 khz (Kanalraster). Im BOS-Funk kennzeichnet ein Kanal ein Frequenzpaar (Ober- und Unterband). Im 2m-Wellenbereich stehen die Kanäle 01 bis 92 und 101 bis 125 zur Verfügung. Im 4m-Wellenbereich stehen die Kanäle 347 bis 510 zur Verfügung. Nicht alle Kanäle sind bei allen Funkgeräten insbesondere Handfunkgeräten schaltbar. 4

5 Blockschaltbild eines Funkgerätes Die obige Abbildung zeigt stark vereinfacht das Blockschaltbild eines Funkgerätes. Der obere Teil zeigt den Senderteil; der Empfängerteil ist darunter dargestellt. Die Schallwellen (Sprache, NF) werden vom Mikrofon in ein elektrisches Signal umgewandelt, welches zunächst verstärkt wird. Um das NF-Signal über die Luft übertragen zu können, muss es auf eine HF-Trägerwelle aufgepackt werden. Die Trägerwelle wird vom Oszillator des Senders erzeugt; durch die Kanaleinstellung wird festgelegt, auf welcher Frequenz der Oszillator schwingen soll. Die Vereinigung von NF-Sprachwelle und HF- Trägerwelle geschieht im Modulator; der Vorgang wird als Modulation bezeichnet. Bevor das modulierte Signal über die Antenne abgestrahlt wird, wird es vom HF-Verstärker verstärkt, um die vorgegebene Sendeleistung zu erreichen. Da die Antenne gleichermaßen zum Senden und Empfangen dient, ist sie über die Antennenweiche mit dem Sender- und Empfängerteil verbunden. Die Antennenweiche ermöglicht gleichzeitigen Sende- und Empfangsbetrieb (Gegensprechen). Im Empfänger findet das Gegenteil zur Modulation statt (Demodulation): Das von der Antenne kommende Signal wird zunächst verstärkt und gelangt dann zum Demodulator. Dieser ist ebenfalls mit einem Oszillator verbunden, der die Frequenz vorgibt, die demoduliert werden soll. Die Kanaleinstellung legt auch hier die Frequenz fest, mit der der Oszillator schwingt. Das demodulierte NF-Signal wird verstärkt und ist dann im Lautsprecher bzw. in der Hörkapsel des Handapparates hörbar. 5

6 Ausbreitungseigenschaften der Meterwellen Die Meterwellen besitzen folgende, lichtähnliche Ausbreitungseigenschaften: Geradlinigkeit Abschattungsfähigkeit Reflektierbarkeit Beugungsfähigkeit Diese vier Eigenschaften sind für den Sprechfunkbetrieb von Bedeutung: Die beste Funkverbindung wird bei freier Sicht zur Gegenstelle erreicht (Geradlinigkeit). Kommt keine oder nur eine schlechte Verbindung zum Gesprächspartner zustande, befindet sich eine der Funkstellen in einem Funkloch ; die hochfrequenten Wellen können das Funkgerät nicht erreichen (Abschattung). Dies gilt z.b. auch für den Betrieb von Handfunkgeräten in Stahlbetonbauten, Tiefgaragen etc. Ein Standortwechsel von wenigen Metern ermöglicht in vielen Fällen schon eine Verbesserung der Funkverbindung. Durch die Reflektier- und Beugbarkeit der elektromagnetischen Wellen ist eine Funkverbindung auch über Umwege möglich, wenn keine Sichtverbindung besteht. Um die Funkverbindung innerhalb von größeren Gebäuden oder Tunnel sicherzustellen, werden auf Forderung des vorbeugenden Brandschutzes oftmals Gebäude- bzw. Tunnelfunkanlagen installiert. Damit ist die Funkverbindung (2m-Band) von Trupps im Inneren des Gebäudes/Tunnels nach außen (Einsatzleitung) jederzeit gewährleistet. Die Gebäudefunkanlagen sind jedoch nicht ständig sende- und empfangsbereit, sondern werden in der Regel beim Auslösen der Brandmeldeanlage aktiviert. 6

7 Rechtliche Grundlagen Träger der Fernmeldehoheit in der BRD ist die Bundesnetzagentur. Aufgaben: Überwachung der Einhaltung der Gesetze und Vorschriften zum Betreiben von Funkanlagen Sicherstellung der Telekommunikationsverbindungen für die öffentliche Sicherheit Frequenzzuteilung für die BOS Die Genehmigung zum Betreiben einer BOS-Funkanlage wird von der obersten Landesbehörde (Hessisches Ministerium des Innern) erteilt. Die Frequenzzuteilungsurkunde ist durch den Betreiber als Inhaber (i.d.r. Gemeinde/Stadt) vorzuhalten und in Kopie auf den Fahrzeugen mitzuführen. Bei Hilfsorganisationen, Werkund Betriebsfeuerwehren ist als Inhaber/Betreiber der Geschäftsführer hierfür verantwortlich. Telekommunikationsgesetz (TKG) Gliederung: Fünfter Teil: Frequenzordnung 55 Frequenzzuteilung (durch Bundesnetzagentur) Jede Frequenznutzung bedarf einer vorherigen Frequenzzuteilung [ ] Siebter Teil: Fernmeldegeheimnis, Abhörverbot, Strafvorschriften 88 Fernmeldegeheimnis 89 Abhörverbot, Geheimhaltungspflicht der Betreiber von Empfanganlagen Mit einer Funkanlage dürfen nur Nachrichten, die für den Betreiber der Funkanlage [ ]bestimmt sind, abgehört werden. Der Inhalt anderer als in Satz 1 genannter Nachrichten sowie die Tatsache ihres Empfanges dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, auch von Personen, für die eine Geheimhaltung nach 88 besteht, anderen nicht mitgeteilt werden. [ ] Über Ausnahmen (Mithörschaltung Meldeempfänger) entscheidet der Leiter der Feuerwehr. 7

8 Folgende Strafbestände sind nach Strafgesetzbuch (StGB) möglich: Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes 201 StGB Freiheitsstrafe bis 5 Jahre Verletzung von Privatgeheimnissen 203 StGB Freiheitsstrafe bis 2 Jahre Vorteilsnahme 331 StGB Freiheitsstrafe bis 2 Jahre Bestechlichkeit 332 StGB Freiheitsstrafe bis 10 Jahre Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht 353b StGB Freiheitsstrafe bis 3 Jahre nöml BOS nicht-öffentlicher mobiler Landfunkdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben BOS-Funkrichtlinie Regelt das Anmelde- und Antragsverfahren für den Sprechfunk der nöml BOS, sowie die Sicherstellung ausreichender Funkverbindungen für die BOS. zu den BOS gehören: Polizei der Länder und des Bundes Bundeszollverwaltung Katastrophenschutz des Bundes, unterstellt dem BMI Katastrophenschutz der Länder Technisches Hilfswerk (THW) Feuerwehr Hilfsorganisationen - Arbeiter-Samariter-Bund (ASB) - Deutsches Rotes Kreuz (DRK) - Johanniter-Unfall-Hilfe (JUH) - Malteser Hilfsdienst (MHD) - Deutsche Lebensrettungs-Gesellschaft (DLRG) - Deutsche Rettungsflugwacht (DRF) - Private Rettungsunternehmen, die am öffentlichen Rettungsdienst teilnehmen 8

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