rechtliche Grundlagen
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- Silke Auttenberg
- vor 9 Jahren
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1 LK Stade rechtliche Grundlagen 10 grundlegende Einteilung der Funkdienste 11 1
2 LK Stade Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben Zu den BOS gehören : Polizei der Länder Polizei des Bundes Katastrophenschutzeinheiten der Länder und anderen Organisationen Bundeszollverwaltung Feuerwehren Technisches Hilfswerk Hilfsorganisationen z.b. DRK, JUH, MHD, DLRG 12 Gesetzliche Grundlagen für den Sprechfunk Quellen: Strafgesetzbuch (StGB) PDV Sprechfunkdienst (abgeleitet aus der DV 810) Verpflichtungserklärung 13 2
3 LK Stade In der Bundesrepublik Deutschland ist die Fernmeldehoheit durch das Grundgesetz (Artikel 33) geregelt. Darin heißt es unter anderem: Der Bund hat die ausschließliche Gesetzgebung über: Das Postwesen und die Telekommunikation. Gemäß dem übt die Bundesnetzagentur die Fernmeldehoheit in der BRD aus. In diesem Rahmen vergibt Sie auch die Lizenzen für Telekommunikationsunternehmen. Im 2 des TKG heißt es: Die Regulierung der Telekommunikation ist eine hoheitliche Aufgabe des Bundes Fernmeldegeheimnis daraus ergibt sich : 88 Die Benutzer von Funkanlagen sind zur Wahrung des Fernmeldegeheimnisses verpflichtet!!! 15 3
4 LK Stade 89 Abhörverbot und Geheimhaltungspflicht daraus ergibt sich: 89 Mit einer Funkanlage dürfen Nachrichten, die für die Funkanlage nicht bestimmt sind, nicht abgehört werden. Der Inhalt solcher Nachrichten sowie die Tatsache des Empfangs dürfen, auch wenn der Empfang unbeabsichtigt geschieht, anderen nicht mitgeteilt werden Strafvorschriften daraus ergibt sich: 148 Wer vorsätzlich entgegen 89 eine Nachricht abhört oder den Inhalt einer Nachricht oder die Tatsache ihres Empfangs einem anderen mitteilt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu 2 Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 17 4
5 LK Stade Strafgesetzbuch (StGB) Im Strafgesetzbuch (StGB) ist die strafrechtliche Würdigung des Verstoßes gegen die Verschwiegenheitspflicht geregelt. 201 Abs. 3 Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes 203 Abs. 2 Verletzung von Privatgeheimnissen 331 Vorteilsannahme 332 Bestechlichkeit 353 b Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht 358 Nebenfolgen 18 PDV/DV Sprechfunkdienst In der PDV/DV findet sich unter 1. Allgemeines : Diese Vorschrift gilt für den Fernmeldebetriebsdienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) Für das Betreiben von Fernmeldeverbindungen gelten u.a. in der jeweils gültigen Fassung: - fernmelderechtliche Bestimmungen - Verschlusssachenanweisungen - Dienstvorschriften Weiterhin sind in dieser PDV/DV der Sprechfunkverkehr und die Abwicklung, sowie zu nutzende Vordrucke beschrieben und festgelegt. 19 5
6 LK Stade 10 April 2015 Verpflichtungserklärung Verpflichtungsniederschrift Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nach 1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetzes vom (BGBI. I S. 469, 547) in der jeweils geltenden Fassung. Frau/Herr... geb. am... Verpflichtungsniederschrift beschäftigt/tätig bei... wird auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer/seiner Obliegenheiten im Fernmeldedienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verpflichtet und erklärt: Mir wurde der Inhalt der folgenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuches bekanntgegeben: Abs. 3 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) 203 Abs. 2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) 331 StGB (Vorteilsnahme) 332 StGB (Bestechlichkeit) 353 b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht) 358 StGB (Nebenfolgen) Ich bin darauf hingewiesen worden, dass es verboten ist, dienstliche Aufzeichnungen für nichtdienstliche Zwecke zu fertigen oder im persönlichen Gewahrsam zu haben. Niederschrift über die förmliche Verpflichtung nach 1 Abs. 1 bis 3 des Verpflichtungsgesetzes vom (BGBI. I S. 469, 547) in der jeweils geltenden Fassung. Frau/Herr... geb. am... Mir ist eröffnet worden, dass ich bei Verletzung meiner Pflichten im Fernmeldedienst strafrechtliche Verfolgung zu erwarten habe. Ich habe eine Ausfertigung dieser Niederschrift erhalten. Stade Wiepenkathen, den.. (Datum) Verpflichtet durch:... Björn Fitschen Lehrgangsleiter... Unterschrift der/des Verpflichteten beschäftigt/tätig bei... wird auf die gewissenhafte Erfüllung ihrer/seiner Obliegenheiten im Fernmeldedienst der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) verpflichtet und erklärt: Mir wurde der Inhalt der folgenden Strafvorschriften des Strafgesetzbuches bekanntgegeben: Abs. 3 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) 203 Abs. 2 StGB (Verletzung von Privatgeheimnissen) 331 StGB (Vorteilsnahme) 332 StGB (Bestechlichkeit) 353 b StGB (Verletzung des Dienstgeheimnisses und einer besonderen Geheimhaltungspflicht) 358 StGB (Nebenfolgen) 20 Ich bin darauf hingewiesen worden, dass es verboten ist, dienstliche Aufzeichnungen für nichtdienstliche Zwecke zu fertigen oder im persönlichen Gewahrsam zu haben. Mir ist eröffnet worden, dass ich bei Verletzung meiner Pflichten im Fernmeldedienst strafrechtliche Verfolgung zu erwarten habe. Ich habe eine Ausfertigung dieser Niederschrift erhalten. Stade Wiepenkathen, den.. (Datum) Verpflichtet durch:... Björn Fitschen Lehrgangsleiter... Unterschrift der/des Verpflichteten 6
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