14. Management-Fachtagung des EVVC

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1 14. Management-Fachtagung des EVVC

2 Gliederung Begriff der Korruption Strukturen Strafrechtliche Verfolgung Arbeits-/ Dienstrechtliche Vorschriften Arbeits-/Dienstrechtliche Folgen Prävention

3 Was ist Korruption? Korruption hat vielfältige Erscheinungsformen. Allen gemeinsam ist jedoch, dass eine amtliche Funktion, eine Funktion in der Wirtschaft oder ein politisches Mandat missbraucht wird, um persönliche Vorteile anzustreben oder zu erlangen und ein materieller oder immaterieller Schaden eintritt.

4 Was ist Korruption? Kriminologische Forschung: Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats zugunsten eines Anderen, auf dessen Veranlassung oder Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder einen Dritten, mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (betreffend Täter als Funktionsträger in der Wirtschaft)".

5 Merkmale der Korruption -1- Missbrauch eines öffentlichen Amtes, einer Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats, zugunsten eines anderen, auf dessen Verlangen oder aus Eigeninitiative, zur Erlangung eines Vorteils für sich oder eines Dritten,

6 Merkmale der Korruption -2- mit Eintritt oder in Erwartung des Eintritts eines Schadens oder Nachteils, für die Allgemeinheit (in amtlicher oder politischer Funktion) oder für ein Unternehmen (in wirtschaftlicher Funktion).

7 Fazit: Eine Person, die bestimmte Aufgaben wahrzunehmen hat, erhält für ein Handeln oder Unterlassen im Rahmen der Aufgabenerfüllung unzulässige Vorteile.

8 Situative / strukturelle Korruption Es wird unterschieden zwischen der sog. situativen und der strukturellen Korruption. Auf der einen Seite steht die spontanetatbestandsverwirklichung ohne gezielte Planung und auf der anderen Seite die bewusst geplante, auf der Grundlage längerfristig angelegter korruptiver Beziehungen.

9 Situative Korruption: Der Täter begeht die Tat aus einer bestimmten Situation heraus aufgrund eines spontanen Entschlusses.

10 Strukturelle Korruption -1- Bei "struktureller Korruption" handelt es sich um Fälle, bei denen die Korruptionshandlung auf der Grundlage längerfristig angelegter korruptiver Beziehungen bereits im Vorfeld der Tatbegehung bewusst geplant wurde. Es liegen demnach konkrete bzw. geistige Vorbereitungshandlungen vor, die eine Spontaneität der Handlung ausschließen.

11 Strukturelle Korruption -2- Gewachsene Beziehungen = über viele Jahre sich erstreckende korruptive Beziehungen, die räumlich und personell begrenzt sind. Netzwerke = Vielzahl von Personen auf Nehmerund Geberseite sind über viele Jahre in ein korruptives Geflecht involviert, indem Korruption von Unternehmen als Unternehmensstrategie betrachtet wird.

12 Strukturelle Korruption -3- Organisierte Nicht-Wirtschafts-Kriminalität = Kriminelle Organisationen setzen Korruption als Strategie ein, um Entscheidungen von Politik, Justiz und Verwaltung zu ihren Gunsten zu beeinflussen.

13 Amtsträgereigenschaft 11 StGB 1) Im Sinne dieses Gesetzes ist Amtsträger: wer nach deutschem Recht a) Beamter oder Richter ist, b) in einem sonstigen öffentlich-rechtlichen Amtsverhältnis steht oder c) sonst dazu bestellt ist, bei einer Behörde oder bei einer sonstigen Stelle oder in deren Auftrag Aufgaben der öffentlichen Verwaltung unbeschadet der zur Aufgabenerfüllung gewählten Organisationsform wahrzunehmen;

14 Verpflichtungsgesetz 1) Auf die gewissenhafte Erfüllung seiner Obliegenheiten soll verpflichtet werden, wer, ohne Amtsträger ( 11 Abs. 1 Nr. 2 des Strafgesetzbuches) zu sein, bei einem Verband oder sonstigen Zusammenschluß, einem Betrieb oder Unternehmen, die für eine Behörde oder sonstige Stelle Aufgaben der öffentlichen Verwaltung ausführen, beschäftigt oder für sie tätig ist oder 3. (2) Die Verpflichtung wird mündlich vorgenommen. Dabei ist auf die strafrechtlichen Folgen einer Pflichtverletzung hinzuweisen. (3) Über die Verpflichtung wird eine Niederschrift aufgenommen, die der Verpflichtete mit unterzeichnet. Er erhält eine Abschrift der Niederschrift; davon kann abgesehen werden, wenn dies im Interesse der inneren oder äußeren Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland geboten ist.

15 Straftaten im Amt 331 StGB Vorteilsannahme Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonderer Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

16 Straftaten im Amt 332 StGB Bestechlichkeit Ein Amtsträger oder ein für den öffentlichen Dienst besonderer Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

17 Straftaten im Amt 333 StGB Vorteilsgewährung Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr für die Dienstausübung einen Vorteil für diesen oder einen Dritten anbietet, verspricht oder gewährt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder Geldstrafe bestraft.

18 Straftaten im Amt 334 StGB Bestechung Wer einem Amtsträger, einem für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteten oder einem Soldaten der Bundeswehr einen Vorteil für diesen oder einen Dritten als Gegenleistung dafür anbietet, verspricht oder gewährt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzten würde, wird mit Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahren bestraft.

19 TVöD 3 (3) Allgemeine Arbeitsbedingungen Die Beschäftigten dürfen von Dritten Belohnungen, Geschenke, Provisionen oder sonstige Vergünstigungen in Bezug auf ihre Tätigkeit nicht annehmen. Ausnahmen sind nur mit Zustimmung des Arbeitgebers möglich. Werden den Beschäftigten derartige Vergünstigungen angeboten, haben sie dies dem Arbeitgeber unverzüglich anzuzeigen.

20 Verstoß Bei einem Verstoß gegen die arbeits- oder dienstrechtlichen Vorschriften treten die Folgen neben die möglichen strafrechtlichen Konsequenzen.

21 Städtisches Maßnahmebündel v Handlungsansätze Handlungsansatz 1: Sensibilisierungsprozess Handlungsansatz 2: Aus- und Fortbildungsmaßnahmen Handlungsansatz 3: Ansprechpartner bzw. Beauftragte für Vorbeugung und Bekämpfung von Korruption Handlungsansatz 4: Arbeitsgruppe Korruptionsvorbeugung Handlungsansatz 5: Schwachstellenanalyse Handlungsansatz 6: Verwaltungsvorschriften und Regeln Handlungsansatz 7: Auftrags- und Vergabewesen Handlungsansatz 8: Kontrollmechanismen Handlungsansatz 9: Zeitnahe Reaktion auf Verdachtsmomente

22 Risikomanagement 91 Aktiengesetz (2) Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden.

23 Risikomanagement GmbH Das Aktiengesetz enthält zwar keine entsprechende Normierung, jedoch hat das Aktgesetz Ausstrahlungswirkung, so dass sich vergleichbare Verpflichtungen für den Geschäftsführer der GmbH ergeben (Benz, Heißner u.a in Handbuch der Korruptionsprävention, Beck, 2007, S. 56).

24 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit

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