Korruptionsprävention

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1 Korruptionsprävention Korruption Vorbeugen, erkennen und bekämpfen Diese Präsentation des Referates Korruptionsprävention ist urheberrechtlich geschützt. Die Veröffentlichung der Präsentation ist nicht gestattet. Für die Weitergabe an Dritte ist die Zustimmung des Referates Korruptionsprävention vor Versand zwingend einzuholen. 1

2 Inhalte 1. Einleitung 2. Korruption: Begriff und Korruptionslage 3. Erscheinungsformen der Korruption 4. Korruptionsgefahren und Schwachstellen 5. Folgen der Korruption 6. Verhaltensregeln 7. Maßnahmen zur Korruptionsprävention 2

3 Korruptionsprävention Korruption vorbeugen, erkennen, bekämpfen 1. Einleitung 3 3

4 Korruptionsaffäre belastet Image von Mercedes-Benz USA klagen Daimler wegen Korruption an Beraterverträge: Untreue und Vorteilsannahme Ermittlungen gegen Bürgermeister von Köln Siemens-Affäre: Korruption fast im gesamten Konzern Schmiergeldskandal beim Maschinenbaukonzern Durchsuchungen bei Vietz nach Korruptionseingeständnis Mittelständler hatte Bestechung im Ausland eingestanden 4

5 Korruption Korruption ist ein altes Phänomen Du sollst das Recht nicht beugen und sollst auch die Person nicht ansehen und keine Geschenke nehmen; denn Geschenke machen die Wesen blind und verdrehen die Sache der Gerechten (Fünftes Buch Moses, Kapitel 16, Vers 19 von den Richtern und den Amtsleuten) 8 Bis in die 1990er Jahre als notwendiges Übel zur Schmierung der Räder (greasing the wheels) angesehen 5

6 Korruptionsprävention Gemeinsames Anliegen von Gesellschaft, Politik und Verwaltung Schutz des Einzelnen Schaffung von Transparenz Reduzierung von Tatgelegenheiten Erhalt der Ordnungsmäßigkeit und Funktionsfähigkeit von Organisationsstrukturen Erhalt rechtlicher und ethischer Grundwerte 6

7 Regelungen zur Korruptionsprävention Bund Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention in der Bundesverwaltung Wirtschaft Compliance-Regelungen Einhaltung aller Vorschriften, die Grundlage für Integrität im Geschäftsverkehr sind Corporate Governace-Kodex (Ethikkodex) 7

8 Richtlinie der Bundesregierung zur Korruptionsprävention Zielgruppen für die Aus- und Fortbildung (Punkt 8) Führungskräfte Ansprechperson für Korruptionsprävention Beschäftigte in besonders gefährdeten Arbeitsgebieten Daneben (Punkt 7) Belehrung Sensibilisierung regelmäßige vertiefte Arbeitsplatz bezogene Sensibilisierung 8

9 Korruptionsprävention Korruption vorbeugen, erkennen, bekämpfen 2. Korruption Begriff und Korruptionslage 11 9

10 Begriff der Korruption Missbrauch einer amtlichen Funktion, einer vergleichbaren Funktion in der Wirtschaft oder eines politischen Mandats auf Veranlassung oder Eigeninitiative Erlangung bzw. Anstreben persönlicher Vorteile Eintritt eines unmittelbaren oder mittelbaren Schadens oder Nachteils für die Allgemeinheit oder für ein Unternehmen Geheimhaltung bzw. Verschleierung dieser Machenschaften. Eine allg. gültige Definition gibt es nicht. Unter Korruption sind neben Straftaten, Dienstpflicht-verletzungen auch ethisch-moralisch verwerfliche Praktiken zu verstehen. 10

11 Korruptionslage International (Transparency International) Deutschlandweit (Bundeskriminalamt) - Öffentlicher Bereich Wirtschaft Jahresbericht der Bundesregierung (BMI) 11

12 Wahrnehmung von Korruption in 2012 europaweit / international Rang Europa Rang CPI 2011 Land CPI Wert 2012 Rang Europa Rang CPI 2011 Land CPI Wert Dänemark Spanien 65 Finnland Estland Schweden Portugal Schweiz Slowenien Norwegen Polen Niederlande Malta Island Ungarn Luxemburg Litauen 54 Deutschland Tschechische Republik Lettland Belgien 75 Kroatien Slowakei Großbritanien Rumänien Frankreich Italien Zypern 66 Österreich Bulgarien 41 Irland Griechenland 36 Quelle: Transparency International Corruption Perception Index 2012, veröffentlicht am hier: reduziert auf Länder Europas

13 Korruption in Deutschland - Lagebild Bundeskriminalamt Dem BKA gemeldete Korruptionsstraftaten damit verbundene Straftaten

14 Eisberg-Syndrom Dunkelziffer > 90% 14

15 Korruptionsprävention Korruption vorbeugen, erkennen, bekämpfen 3. Erscheinungsformen der Korruption 33 15

16 Arten der Korruption Situative Korruption Strukturelle Korruption Netzwerke 16

17 Situative (spontane) Korruption Tatbestandsverwirklichung als Reaktion in unmittelbarer Folge auf eine dienstliche Handlung unterliegt keiner Planung oder Vorbereitung 17

18 Strukturelle Korruption Tatbestandsverwirklichung durch: Beobachtung und Einschätzung eines Nehmers oder Gebers Längerfristiger Beziehungsaufbau Planung im Vorfeld der Tatbegehung Umsetzung konkreter Vorbereitungshandlungen 18

19 Korruption über Netzwerke Tatbestandsverwirklichung wie strukturelle Korruption zusätzliche Kriterien: Aufbau eines Beziehungsgeflechts auf Nehmerseite ggf. mit sofortigen personellen Ersatzmaßnahmen jedwede Ausnutzung von Vorteilen 19

20 Korruptionsprävention Korruption vorbeugen, erkennen, bekämpfen 4. Korruptionsgefahren und Schwachstellen 33 20

21 Korruptionsgefahr: langfristiger Beziehungsaufbau mit Anfüttern Anfüttern: Entwicklung von vertrauensvoller Nähe und Abhängigkeit Gefahr: Wenn Zweckfreundschaften und Vertraulichkeiten einseitig zur Erreichung eines bestimmten Verhaltens der Amtsträger missbraucht werden 29 21

22 Von der Kooperation zur Korruption Gourmetessen Weihnachtsgeschenk Geldgeschenke Wertvolle Geschenke für Hobby u.ä. angenehme Dienstreise Hofierung Geldforderung Urlaubsreise Korruption Kostenlose Dienstleistungen Einladung zum Geschäftsessen Kooperation Partnerschaft 22

23 Anfüttern: Dienstleistungsangebote Kfz-Inspektionen Dienstleistungen in Haus und Garten Renovierungen, Sanierungen Angebote mit sexuellem Hintergrund unentgeltliche Kfz-Nutzung 23

24 Anfüttern: Kaufvorteile Sonderkonditionen üppige Kfz-Ausstattung Tankgutscheine Ausstattung Hobby und Freizeit Verkürzung von Wartezeiten 24

25 Anfüttern: Sonstige Vorteile private Einladungen Urlaubs- und Wochenendangebote Ausrichten von privaten und dienstlichen Feiern Weihnachts- und Jubiläumsgeschenke Eintrittskarten zu sportlichen und kulturellen Veranstaltungen Anbieten einer lukrativen Nebentätigkeit Großzügiges Beschaffungsangebot für Ehepartner 25

26 Buchführung der Unternehmen Geber Name beschäftigt bei Behörde Datum Geschenk Wert Sonstiges Bilbo B Sekt Champagner 50,- wird gerne geschmeichelt.2011 Geschenkkorb Pippin V.2010 Gutschein 75,- Betrügt seine Frau Sam B.2011 Buchgeschenk 10,- Frodo S.2012 Fotoausrüstung 500,- Wollen Sie sich hier wieder finden? 26

27 Besonders gefährdete Aufgabenbereiche - Einfallstore Einfallstore sind geprägt durch Kontakte mit Dritten, verbunden mit bestimmten Entscheidungen: z.b.: Vergabe von Aufträgen Genehmigungen, Zustimmungen, Erlaubnisse, Zuwendungen, Konzessionen (Begünstigungen und Belastungen) Kontrolle, Überprüfungen, Überwachungen von Gesetzen, Verordnungen einschließlich von erteilten Begünstigungen 27

28 Korruptionsgefahr durch Schwachstellen Wenn entsprechende organisatorische Mängel / personelle Unzulänglichkeiten an Einfallstoren Auftreten: z.b. Mangelnde Transparenz Mangelhafte Dienst- und Fachaufsicht Charakterliche Schwächen Negatives Vorbild von Vorgesetzten Ausbleibende Konsequenzen nach und wenig Interesse an Aufdeckung Mangelnder Schutz von Hinweisgebern 28

29 Korruptionsprävention Korruption vorbeugen, erkennen, bekämpfen 5. Folgen der Korruption 33 29

30 Finanzielle und gesellschaftliche Folgen von Korruption Verschwendung von Steuergeldern Verteuerung von Leistungen und Lieferungen Misstrauen bei den Bürgern Verweigerung ggü. Gemeinwohlinteressen Beteiligung an schädlichen Verhaltensweisen 30

31 Korruption: Strafrecht Korruption Wirtschaft Verwaltung Bestechlichkeit ( 299I - Nehmer) Bestechung ( 299II - Geber) Keine Verletzung der Dienstpflicht(en) Verletzung der Dienstpflicht(en) internat. Wettbewerb ( 299III) Vorteilsannahme ( Nehmer) Vorteilsgewährung ( Geber) Bestechlichkeit ( Nehmer) Bestechung ( Geber) 31 Fundstelle: BKA-Band 18 Prof. Britta Bannenberg

32 Korruptionsstraftaten im engeren Sinne Straftaten im Amt 331 Vorteilsannahme 332 Bestechlichkeit 333 Vorteilsgewährung 334 Bestechung 335 bes. schwere Fälle von Bestechlichkeit und Bestechung 336 Unterlassen der Diensthandlung 357 Verleitungen von Untergebenen zu einer Straftat 32

33 Strafrechtliche Konsequenzen Rechtsgrundlagen (1) 331 StGB Vorteilsannahme Abs. 1 Ein Amtsträger, oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der für die Dienstausübung einen Vorteil für sich oder einen Dritten fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. 33

34 Strafrechtliche Konsequenzen Rechtsgrundlagen (2) 332 StGB Bestechlichkeit Abs. 1 Ein Amtsträger, oder ein für den öffentlichen Dienst besonders Verpflichteter, der einen Vorteil für sich oder einen Dritten als Gegenleistung dafür fordert, sich versprechen lässt oder annimmt, dass er eine Diensthandlung vorgenommen hat oder künftig vornehme und dadurch seine Dienstpflichten verletzt hat oder verletzen würde, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu fünf Jahren bestraft... Der Versuch ist strafbar. 34

35 Korruptionsstraftaten im weiteren Sinn (Begleitstraftaten) 266 StGB Untreue 263 StGB Betrug 267 StGB Urkundenfälschung 246 StGB Unterschlagung 348 StGB Falschbeurkundung im Amt 258a StGB Strafvereitelung im Amt 204 StGB Verwertung fremder Geheimnisse 264 StGB Subventionsbetrug 35

36 Korruptionsprävention Korruption vorbeugen, erkennen, bekämpfen 6. Verhaltensregeln 33 36

37 Verhaltenskodex gegen Korruption Korruption schadet allen. Korruption beschädigt das Ansehen des Staats und seiner Beschäftigten. Korruption ist kein Kavaliersdelikt; sie führt direkt in die Strafbarkeit. Korruption fängt schon bei kleinen Gefälligkeiten an. Korruption macht abhängig. Korruption macht arbeitslos. 37

38 Verhaltenskodex gegen Korruption (1) 1. Vorbild sein: Durch das Verhalten zeigen, dass Korruption weder geduldet noch unterstützt wird Korruption könnte besser verhindert werden, wenn sich jeder zum Ziel setzt Korruption zu bekämpfen. 38

39 Verhaltenskodex gegen Korruption (2) 2. Korruptionsversuche sofort abwehren und unverzüglich die Ansprechperson für Korruptionsprävention und Vorgesetzte/n informieren 3. Kollegin/Kollege als Zeugen hinzuziehen bei Verdacht auf Einflussnahmeversuche 4. Transparente, überprüfbare Arbeitsweise 39

40 Verhaltenskodex gegen Korruption (3) 5. Dienst- und Privatleben strikt trennen, mögliche Interessenkonflikte frühzeitig aufzeigen; jeden bösen Schein möglicher Parteilichkeit vermeiden 6. Dienststelle bei der Entdeckung und Aufklärung von Korruption unterstützen; Ansprechperson für Korruptionsprävention und Vorgesetzte/n bei konkreten Anhaltspunkten für korruptes Verhalten informieren 40

41 Verhaltenskodex gegen Korruption (4) 7. Unterstützen Sie Ihre Dienststelle beim Erkennen fehlerhafter Organisationsstrukturen, die Korruption begünstigen 8. Lassen Sie sich zum Thema Korruptionsprävention aus-und fortbilden 9. Bereits verstrickt? Machen Sie reinen Tisch! Offenbaren Sie sich aus eigenem Antrieb 41

42 Korruptionsprävention Korruption vorbeugen, erkennen, bekämpfen 7. Maßnahmen zur Korruptionsprävention 33 42

43 Allgemeine Maßnahmen zur Korruptionsprävention Leitbild, Verhaltenskodex Genehmigungspflicht für Nebentätigkeiten Regelungen zu Belohnungen und Geschenken Sponsoring Sensibilisierung und Fortbildung Beauftragter für Korruptionsprävention Risikoanalysen Interne Revision 43

44 Ansprechperson für Korruptionsprävention Ansprechpartner für Beschäftigte Dienststellenleitung Bürger/innen Hauptaufgaben: Beratung der Dienststellenleitung Aufklärung der Beschäftigten Mitwirkung bei der Fortbildung 44

45 Organisatorische Maßnahmen zur Korruptionsprävention Mehr-Augen-Prinzip Bildung von Arbeitsteams/-gruppen Personalrotation nutzen Änderung von Zuständigkeiten/Arbeitsplatz Entscheidungsspielräume definieren Stärkung der Führungsverantwortung 45

46 Eigene Maßnahmen zur Korruptionsprävention Wie schütze ich mich vor Korruptionsgefahren? Mit Belohnungen und Geschenken richtig umgehen: offenlegen/anzeigen/zustimmung einholen/ im Zweifel ablehnen Transparente Arbeitsweise Eigenen Verhaltenskodex zulegen Vorschriften einhalten Ansprechperson fragen 46

47 Vorbild sein Wer nur hofft, dass er besser wird, statt dafür etwas zu tun, darf sich nicht wundern, wenn sich die Hoffnungen zerschlagen und die Befürchtungen bewahrheiten. (Johann Wolfgang von Goethe) 47

48 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit 48

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