Cybermobbing und Sexting. Rechtliche Grundlagen

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Cybermobbing und Sexting. Rechtliche Grundlagen"

Transkript

1 Cybermobbing und Sexting Rechtliche Grundlagen Kriminalprävention / Opferschutz der KPB Euskirchen KHK Toni Dickopp 02251/ toni.dickopp@polizei.nrw.de Missbrauch von persönlichen Daten und / oder Angriff auf die Person

2 Grundrecht auf Datenschutz Recht auf informationelle Selbstbestimmung Art. 2GG BVerfGE 1983 Bundesdatenschutzgesetz 1990 / 2003 Datenschutz- Grundverordnung der EU ab Strafgesetzbuch StGB Fünfzehnter Abschnitt: Verletzung des persönlichen Lebens- und Geheimbereichs 201 bis a Verletzung des höchstpersönlichen Lebensbereichs durch Bildaufnahmen Mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren wird bestraft, wer von einer anderen Person, die sich in einem gegen Einblick besonders geschützten Raum befindet, unbefugt eine Bildaufnahme herstellt. 205 Strafantrag 374 StPO Privatklage

3 Strafgesetzbuch StGB Vierzehnter Abschnitt: Beleidigung 185 bis Beleidigung 186 Üble Nachrede 187 Verleumdung 195 Strafantrag 374 StPO Privatklage Strafgesetzbuch StGB Achtzehnter Abschnitt: Straftaten gegen die persönliche Freiheit 232 bis 241a 238 Nachstellung Strafantrag oder von Amts wegen bei besonderem öffentlichen Interesse 241 Bedrohung Offizialdelikt 374 StPO Privatklage 240 Nötigung Offizialdelikt Wer einen Menschen rechtswidrig mit Gewalt oder durch Drohung mit einem empfindlichen Übel zu einer Handlung, Duldung oder Unterlassung nötigt, wird Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft

4 Strafgesetzbuch StGB Dreizehnter Abschnitt: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 174 bis 184h 184 Verbreitung pornographischer Schriften Wer pornographische Schriften einer Person unter achtzehn Jahren anbietet, überlässt oder zugänglich macht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft. 184c Verbreitung, Erwerb und Besitz jugendpornographischer Schriften Freiheitsstrafe bis zu drei Jahre oder Geldstrafe Strafgesetzbuch StGB Dreizehnter Abschnitt: Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung 174 bis 184h 184b Verbreitung, Erwerb und Besitz kinderpornographischer Schriften Freiheitsstrafe von drei Monaten bis zu fünf Jahre Bei diesen Tatbeständen handelt es sich um Offizialdelikte die von Amts wegen verfolgt werden

5 Andere Gesetze Kunsturhebergesetz Recht am eigenen Bild 22 u. 33 Fotos und Videos dürfen nur mit Einwilligung veröffentlicht werden 22 u. 33 Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe Urheberrechtsgesetz Fast alle Inhalte im Netz sind rechtlich geschützt. Die öffentliche Verwendung ohne Genehmigung hat zivil- und strafrechtliche Folgen 106 Freiheitsstrafe bis zu 3 Jahre oder Geldstrafe Strafverfolgungszwang der Polizei 163 StPO Antrags- bzw. Offizialdelikt Privatklagedelikte 374 StPO

6 Gelten Deutsche Gesetze für inländische Nutzer auch im Internet? (WWW) Können die vorhandenen Gesetze bei Cyber-Mobbing und Sexting zu einer Konfliktlösung beitragen? Würde ein Straftatbestand Cyber-Mobbing weiterhelfen? Werden die vorhandenen Gesetze dem zunehmenden Phänomen Sexting gerecht?

7 Prävention Intervention bei Cyber-Mobbing und Sexting im Schulalltag Gem. RdErl. vom über die Zusammenarbeit bei der Verhütung und Bekämpfung der Jugendkriminalität Zusammenarbeit von Schule, Jugendamt, Polizei und Staatsanwaltschaft Interne Ausgestaltung durch Dienstanweisungen, Handlungsempfehlungen

8 Schulteams für Gewaltprävention und Krisenintervention Informationen an das Jugendamt und / oder die Polizei Muss eine Anzeige erstattet werden? Wer macht das, und wo? Was passiert danach? Wie funktioniert Polizei?

9 Beratung von Schule und Eltern durch die Kriminalprävention Mitteilung des konkreten Sachverhaltes führt zur Anzeige von Amts wegen Weitere Unterstützung durch Beratungsgespräche mit betroffenen Schülern, Eltern und Lehrern Informationsveranstaltungen und Maßnahmen zum Opferschutz Ermittlungen (Vernehmungen) durch Jugendsachbearbeiter des zuständigen Kriminalkommissariates Information an das Jugendamt Abgabe an die Staatsanwaltschaft Entscheidung des Jugendstaatsanwaltes unter Einbeziehung der Jugendgerichtshilfe im Rahmen des Jugendstrafrechts

10 Entscheidung des Jugendrichters Führungszeugnis 32 BZRG Kein Eintrag bei Jugendstrafen (bis zu 2 Jahre) die zur Bewährung ausgesetzt werden Geldstrafen unter 90 Tagessätzen Freiheitsstrafe unter 3 Monate Vielen Dank für ihre Aufmerksamkeit!

Cybermobbing. Neue Medien und ihre Gefahren aus strafrechtlicher Sicht. RiAG Wohlfahrt (stvdir`in) AG Würzburg

Cybermobbing. Neue Medien und ihre Gefahren aus strafrechtlicher Sicht. RiAG Wohlfahrt (stvdir`in) AG Würzburg Cybermobbing Neue Medien und ihre Gefahren aus strafrechtlicher Sicht RiAG Wohlfahrt (stvdir`in) AG Würzburg 1 Cyber-Mobbing verschiedene Formen der Diffamierung, Belästigung, Bedrängung und Nötigung anderer

Mehr

Ansgar Heithoff, Direktor des Amtsgerichts, Amtsgericht Schwerte Cybermobbing unter rechtlichen Aspekten

Ansgar Heithoff, Direktor des Amtsgerichts, Amtsgericht Schwerte Cybermobbing unter rechtlichen Aspekten Cybermobbing unter rechtlichen Aspekten Gesamtschule Gänsewinkel, Schwerte, 17.09.2018 Cybermobbing Mobbing setzt voraus, dass jemand über einen längeren Zeitraum immer wieder von einer oder mehreren Personen

Mehr

Sicherheitsdepartement. Kantonspolizei. Rechtliches. Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung

Sicherheitsdepartement. Kantonspolizei. Rechtliches. Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung Rechtliches Straftatbestände Vorgehen Anzeigeerstattung Drohung - Art. 180 StGB Wer jemanden durch schwere Drohung in Schrecken oder Angst versetzt, wird, auf Antrag, mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren

Mehr

Leipziger Kommentar Strafgesetzbuch: StGB Band 6: 146 bis 210

Leipziger Kommentar Strafgesetzbuch: StGB Band 6: 146 bis 210 Großkommentare der Praxis Leipziger Kommentar Strafgesetzbuch: StGB Band 6: 146 bis 210 Bearbeitet von Heinrich Wilhelm Laufhütte, Klaus Tiedemann, Dr. Ruth Rissing-van Saan 12., neu bearbeitete Auflage

Mehr

Strafbarkeit unbefugter und ehrverletzender Fotos. Änderungen beim 201 a StGB zum

Strafbarkeit unbefugter und ehrverletzender Fotos. Änderungen beim 201 a StGB zum Landeskriminalamt Niedersachsen Zentralstelle Jugendsachen Strafbarkeit unbefugter und ehrverletzender Fotos Änderungen beim 201 a StGB zum 27.01.2015 Hannover, März 2015 49. Gesetz zur Änderung des StGB,

Mehr

Umgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt

Umgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt Umgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt Ingeborg Friedrich, Kriminalhauptkommissarin Opferschutzbeauftragte Polizei Recklinghausen Dienststelle: KK 34, 02361 55-3341 email: ingeborg.friedrich@polizei.nrw.de

Mehr

Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar. Großkommentar. Heinrich Wilhelm Laufhütte Ruth Rissing-van Saan Klaus Tiedemann. Bearbeiter:

Strafgesetzbuch. Leipziger Kommentar. Großkommentar. Heinrich Wilhelm Laufhütte Ruth Rissing-van Saan Klaus Tiedemann. Bearbeiter: Strafgesetzbuch Leipziger Kommentar Großkommentar 12., neu bearbeitete Auflage herausgegeben von Heinrich Wilhelm Laufhütte Ruth Rissing-van Saan Klaus Tiedemann Sechster Band 146 bis 210 Bearbeiter: 146-165:

Mehr

Zusammengestellt von: Büro der Frauenbeauftragten der LMU München

Zusammengestellt von: Büro der Frauenbeauftragten der LMU München Zusammengestellt von: Büro der Frauenbeauftragten der LMU München Relevante Paragraphen aus dem Strafgesetz 174 Sexueller Missbrauch von Schutzbefohlenen (1) Wer sexuelle Handlungen 1. an einer Person

Mehr

Zuger Polizei, Dienst Jugenddelikte. - Vorstellung Dienst Jugenddelikte - Mobbing aus strafrechtlicher Sicht

Zuger Polizei, Dienst Jugenddelikte. - Vorstellung Dienst Jugenddelikte - Mobbing aus strafrechtlicher Sicht Zuger Polizei, Dienst Jugenddelikte - Vorstellung Dienst Jugenddelikte - Mobbing aus strafrechtlicher Sicht Referent: Ivo Wehrmüller, Zuger Polizei, 041 728 45 56 Dienst Jugenddelikte Organisation Dienst

Mehr

Rechtliche Lage in Deutschland

Rechtliche Lage in Deutschland Rechtliche Lage in Deutschland Letze Änderung: Okt. 2016 Was sagt das deutsche Gesetz? Zwar wird Cybermobbing an sich bisher noch nicht als konkreter Straftatbestand geführt, dennoch können gegen derartige

Mehr

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch die für die Jugendarbeit von Bedeutung sein können

Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch die für die Jugendarbeit von Bedeutung sein können Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung im Strafgesetzbuch die für die Jugendarbeit von Bedeutung sein können Stand 02.10.2009 174 Sexueller Mißbrauch von Schutzbefohlenen (1) Wer sexuelle Handlungen

Mehr

Prävention sexualisierter Gewalt in Jugendverbänden

Prävention sexualisierter Gewalt in Jugendverbänden Prävention sexualisierter Gewalt in Jugendverbänden unter Einbeziehung des Bundeskinderschutzgesetzes Teil 1: Prävention heute Bestehende gesetzliche Vorgaben 8a, 72a SGB VIII Das erweiterte Führungszeugnis

Mehr

Intervention der Kantonspolizei Bern bei sexueller Gewalt

Intervention der Kantonspolizei Bern bei sexueller Gewalt Intervention der Kantonspolizei Bern bei sexueller Gewalt Statistik Auszug rechtliche Grundlage Fallbeispiele Kantonspolizei Bern, Prävention, Ursula S. B. Aegler Bümplizstrasse 97, Postfach 7571, 3001

Mehr

Rechtliche Lage in Österreich

Rechtliche Lage in Österreich Rechtliche Lage in Österreich Cybermobbing gilt seit dem 1. Jänner 2016 in Österreich als eigener Straftatbestand. Beleidigungen auf Facebook oder Veröffentlichen peinlicher Fotos gelten nun als Straftatbestand.

Mehr

Umgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt

Umgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt Umgang der Polizei mit Häuslicher Gewalt Ingeborg Friedrich, Kriminalhauptkommissarin Opferschutzbeauftragte Polizei Recklinghausen Dienststelle: KK KP/O, 02361 55-3341 email: ingeborg.friedrich@polizei.nrw.de

Mehr

Kantonspolizei. Schneeberger René. Polizeischule 1982/83. Dienstchef-Stv. Prävention MEOA.

Kantonspolizei. Schneeberger René. Polizeischule 1982/83. Dienstchef-Stv. Prävention MEOA. Schneeberger René 1960 Polizeischule 1982/83 Dienstchef-Stv. Prävention MEOA psbr@police.be.ch Rolf Däppen 1971 PS 1995 Präventionsverantwortlicher Region p@police.be.ch Neue Medien Kantonspolizei Ziel

Mehr

Rechtliche Aspekte und Grundlagen zu Cyber-Mobbing, Happy Slapping, Sexting und jugendgefährdenden Inhalten

Rechtliche Aspekte und Grundlagen zu Cyber-Mobbing, Happy Slapping, Sexting und jugendgefährdenden Inhalten Rechtliche Aspekte und Grundlagen zu Cyber-Mobbing, Happy Slapping, Sexting und jugendgefährdenden Inhalten Strafrechtliche Regelungen Verschiedene Paragrafen des Strafgesetzbuchs regeln die unterschiedlichen

Mehr

Reform des Sexualstrafrechts

Reform des Sexualstrafrechts Reform des Sexualstrafrechts Fünfzigstes Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung vom 4. November 2011 (BGBl. Teil I 2016, S. 2460) Hintergrund

Mehr

Schwerpunkte der geplanten Änderungen des Sexualstrafrechts

Schwerpunkte der geplanten Änderungen des Sexualstrafrechts i Berlin, am 29. Januar 2003 Schwerpunkte der geplanten Änderungen des Sexualstrafrechts Die Fraktionen der SPD und von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN haben den Entwurf eines Gesetzes zur Änderung der Vorschriften

Mehr

Zahl der Disziplinarverfahren (Nur aus Akten, die keinem Verwertungsverbot unterliegen, vgl. 6/2264)

Zahl der Disziplinarverfahren (Nur aus Akten, die keinem Verwertungsverbot unterliegen, vgl. 6/2264) Zahl der Disziplinarverfahren (Nur aus Akten, die keinem Verwertungsverbot unterliegen, vgl. 6/2264) geführt abgeschlossen Quelle Kürzung Verweis Geldbuße Zurückstufung Entlassung Einstellung (Drucksache)

Mehr

Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für "kinder- und jugendnahe Tätigkeiten

Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für kinder- und jugendnahe Tätigkeiten Erweitertes polizeiliches Führungszeugnis für "kinder- und jugendnahe Tätigkeiten Anlass: "Fünftes Gesetz zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes" (BZRG) zum 1. Mai 2010 in Kraft getreten Mit der

Mehr

Juristische Aspekte in Deutschland

Juristische Aspekte in Deutschland Juristische Aspekte in Deutschland Letze Änderung: März 2017 Was sagt das deutsche Gesetz? Der Schutz von Kindern und Jugendlichen im Internet gestaltet sich durch die rasante Weiterentwicklung der Technik

Mehr

STRAFRECHTLICHE ASPEKTE DES DROHNENFLUGS

STRAFRECHTLICHE ASPEKTE DES DROHNENFLUGS STRAFRECHTLICHE ASPEKTE DES DROHNENFLUGS 12. ZVR-Verkehrsrechtstag MMag. Dr. Kathrin Stiebellehner Institut für Strafrechtswissenschaften VORTRAGSINHALT 1. Was ist eine Drohne? 2. Kann das Fliegen einer

Mehr

Das Jugendstrafgesetz was müssen Schulen wissen?

Das Jugendstrafgesetz was müssen Schulen wissen? Das Jugendstrafgesetz was müssen Schulen wissen? lic.iur. S. Ramseyer, Leitender Jugendanwalt lic.iur. G. Pellizzari, Stv. Leitender Jugendanwalt Sicherheits- und Justizdepartement Die Staatsanwaltschaft

Mehr

Vereinbarung nach 72 a SGB VIII

Vereinbarung nach 72 a SGB VIII Vereinbarung nach 72 a SGB VIII Zwischen dem Kreis Borken, Fachbereich Jugend und Familie, als örtlicher Träger der öffentlichen Jugendhilfe vertreten durch: Christian van der Linde und der/dem vertreten

Mehr

Aktion Sicheres Internet : Infoveranstaltung Handy/Smartphones der

Aktion Sicheres Internet : Infoveranstaltung Handy/Smartphones der Aktion Sicheres Internet : Infoveranstaltung Handy/Smartphones der Bildquelle: http://static.neatorama.com/images/2012-03/slow-children-texting.jpg (abgerufen am 09.12.2014) Quelle: JIM Nahaufnahmen 2009,

Mehr

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode. A n t w o r t. Drucksache 17/4758. des Ministeriums der Justiz

LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode. A n t w o r t. Drucksache 17/4758. des Ministeriums der Justiz LANDTAG RHEINLAND-PFALZ 17. Wahlperiode Drucksache 17/4758 zu Drucksache 17/4577 07. 12. 2017 A n t w o r t des Ministeriums der Justiz auf die Kleine Anfrage des Abgeordneten Heribert Friedmann (AfD)

Mehr

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht

Entwurf eines... Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht - 16 - Erläuterung, 926. BR, 10.10.14 TOP 16: Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht Drucksache: 422/14 I. Zum Inhalt des Gesetzentwurfes

Mehr

Schriftliche Kleine Anfrage

Schriftliche Kleine Anfrage BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache /964. Wahlperiode 0.07.5 Schriftliche Kleine Anfrage der Abgeordneten Christiane Schneider (DIE LINKE) vom 0.07.5 und Antwort des Senats Betr.:

Mehr

Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt und für den Umgang mit digitalen Medien

Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt und für den Umgang mit digitalen Medien Elke Stolzenburg Schutzkonzepte gegen sexuelle Gewalt und für den Umgang mit digitalen Medien Inhalt Web 2.0 Sexting Cybergrooming Schutzkonzepte Unterstützung Web 2.0 Web 2.0 beschreibt eine neue Art

Mehr

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode

Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Thüringer Landtag 5. Wahlperiode Drucksache 5/6385 17.07.2013 K l e i n e A n f r a g e der Abgeordneten Renner (DIE LINKE) und A n t w o r t des Thüringer Innenministeriums Interne Ermittlung bei der

Mehr

Gefährdung der Meinungsvielfalt durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG)

Gefährdung der Meinungsvielfalt durch das Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG) LANDTAG NORDRHEIN-WESTFALEN 17. Wahlperiode Drucksache 17/211 31.07.2017 Neudruck Antwort der Landesregierung auf die Kleine Anfrage 5 vom 13. Juni 2017 des Abgeordneten Sven Tritschler AfD Drucksache

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Straftaten gegen die Person... 1 Straftaten gegen das Leben... 2

Inhaltsverzeichnis. Straftaten gegen die Person... 1 Straftaten gegen das Leben... 2 Inhaltsverzeichnis Straftaten gegen die Person... 1 Straftaten gegen das Leben... 2 A. Einleitung...... 2 1. Teil Totschlag, 212 I StGB... 2 A. Prüfungsschema... 2 B. Systematik und Vertiefung... 2 I.

Mehr

I.Sexualdelinquenz von Kindern und Jugendlichen

I.Sexualdelinquenz von Kindern und Jugendlichen Sexualstrafrecht Köln Fachtagung 25. Januar 2011 Präsentationsvorlage Diakonie Rheinland-Westfalen-Lippe e.v. Sarah Steinfeld Referentin für Sozialrecht Geschäftsbereich FABE I.Sexualdelinquenz von Kindern

Mehr

Straftaten gegen das Leben 10

Straftaten gegen das Leben 10 Straftaten gegen das Leben 10 Einleitung 10 1. Teil Totschlag, 212 I StGB 10 A. Prüfungsschema 10 B. Systematik und Vertiefung 10 I. Tod eines anderen Menschen 10 Tathandlung 12 I Vorsatz 12 IV. Minder

Mehr

S y n o p s e. der Änderungsvorschläge für die Vorschriften über den Menschenhandel. (Entwürfe für ein Strafrechtsänderungsgesetz - 180b, 181 StGB)

S y n o p s e. der Änderungsvorschläge für die Vorschriften über den Menschenhandel. (Entwürfe für ein Strafrechtsänderungsgesetz - 180b, 181 StGB) S y n o p s e der Änderungsvorschläge für die Vorschriften über den Menschenhandel (Entwürfe für ein Strafrechtsänderungsgesetz - 180b, 181 StGB) Stand 2. 5. 2004 - 2 - StGB geltende Fassung Entwurf StrÄndG

Mehr

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode

Thüringer Landtag 6. Wahlperiode Thüringer Landtag 6. Wahlperiode 06.03.2019 Kleine Anfrage des Abgeordneten Dittes (DIE LINKE) und Antwort des Thüringer Ministeriums für Inneres und Kommunales gegen Polizeivollzugsbeamte in Thüringen

Mehr

von Rechtsanwalt Thilo Alexander Bals

von Rechtsanwalt Thilo Alexander Bals von Rechtsanwalt Thilo Alexander Bals Nein, die Rechtsgrundlagen für das Internet setzen sich aus den verschiedensten Vorschriften zusammen. So sind es insbesondere folgende Gesetze: Strafgesetzbuch Allgemeines

Mehr

Jugenddienst der Kantonspolizei St. Gallen

Jugenddienst der Kantonspolizei St. Gallen Kantonspolizei Jugenddienst der Kantonspolizei St. Gallen Vorgehen bei diffuser negativer Veränderung eines Jugendlichen Früherkennung und Frühintervention Samstag, 24. März 2018 Cornel Bürkler, Chef Jugenddienst

Mehr

5 Erweitertes Führungszeugnis

5 Erweitertes Führungszeugnis 5 Erweitertes Haupt- und nebenamtliche Mitarbeiter/-innen und Ehrenamtliche, die im Rahmen einer Arbeit innerhalb Ihrer Einrichtung mit Kindern und Jugendlichen zu tun haben, müssen ein Erweitertes (EFZ)

Mehr

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht

Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht Bundesrat Drucksache 574/14 BRFuss 28.11.14 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Umsetzung europäischer Vorgaben zum Sexualstrafrecht Der Deutsche Bundestag

Mehr

Neue Phänomene bei der Handynutzung durch Kinder und Jugendliche. Jugendschutz Landesstelle NRW e.v.

Neue Phänomene bei der Handynutzung durch Kinder und Jugendliche. Jugendschutz Landesstelle NRW e.v. Neue Phänomene bei der Handynutzung durch Kinder und Jugendliche Gerätebesitz Jugendlicher 2007 Quelle: JIM-Studie 2007, Angaben in Prozent, Basis: alle Befragten (n=1.204) Ausstattung Handy Nutzung Handyfunktionen

Mehr

Smartphone-Nutzung und Recht

Smartphone-Nutzung und Recht Herzlich willkommen! Smartphone-Nutzung und Recht - StGB, UrhG, StVO und HmbSG - Lokale Bildungskonferenz Wandsbek 28. Juni 2017 Ingo Kriebisch, Referatsleiter Medienpädagogik, LI Herausforderungen? Rechtsverstöße?

Mehr

Jugend & Sex. Was ist erlaubt?

Jugend & Sex. Was ist erlaubt? Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt Jugend & Sex Was ist erlaubt? Ein kurzer Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung

Mehr

Erklärung zum grenzachtenden Umgang für ehrenamtlich Tätige

Erklärung zum grenzachtenden Umgang für ehrenamtlich Tätige Erklärung zum grenzachtenden Umgang für ehrenamtlich Tätige Name, Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Tätigkeit: Seelsorgeeinheit/Verband : Ehrenamtliche Tätigkeit: Hiermit erkläre ich, dass ich den Verhaltenskodex

Mehr

16. Offenes Forum Familie Cyber-Mobbing: Präventionsmöglichkeiten und Ansätze zur Intervention an Schulen und in der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

16. Offenes Forum Familie Cyber-Mobbing: Präventionsmöglichkeiten und Ansätze zur Intervention an Schulen und in der offenen Kinder- und Jugendarbeit. Amt für Kinder, Jugendliche und Familien - Jugendamt 16. Offenes Forum Familie Cyber-Mobbing: Präventionsmöglichkeiten und Ansätze zur Intervention an Schulen und in der offenen Kinder- und Jugendarbeit.

Mehr

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte

Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte Konversatorium Strafrecht III Nichtvermögensdelikte 10. Stunde: Freiheitsberaubung, Geiselnahme und Nötigung Daniel Müller Lehrstuhl Prof. Dr. Schuster Freiheitsberaubung, 239 StGB 239 Freiheitsberaubung

Mehr

Medienstrafrecht - Prof. Dr. Manfred Heinrich

Medienstrafrecht - Prof. Dr. Manfred Heinrich Medienstrafrecht - Prof. Dr. Manfred Heinrich A. Grundlagen des Medienrechts 1. Medienrecht und Medienstrafrecht I. Der Begriff des Medienrechts II. Die Gegenstandsbereiche des Medienrechts 1. Das Pressewesen

Mehr

Auf der Datenautobahn

Auf der Datenautobahn Auf der Datenautobahn Auf der Datenautobahn Was können Sie als Eltern tun bzw. womit sollten Sie sich auskennen? Einschränkung der PC-Zeit Einschränkung der Internet-Zeit Umgang mit der Geld-Falle (0900-Nummern)

Mehr

Vereinbarung nach 72a SGB VIII. - Entwurf - Zwischen dem (nachfolgend Jugendamt), vertreten durch,

Vereinbarung nach 72a SGB VIII. - Entwurf - Zwischen dem (nachfolgend Jugendamt), vertreten durch, Vereinbarung nach 72a SGB VIII - Entwurf - Zwischen dem (nachfolgend Jugendamt), vertreten durch, und dem/der (nachfolgend freier Träger), vertreten durch wird folgende Vereinbarung zur Umsetzung von 72a

Mehr

Thomas Basler Stv. Leiter Jugenddienst

Thomas Basler Stv. Leiter Jugenddienst Thomas Basler Stv. Leiter Jugenddienst Das Jugenddienst-Team über uns www.jugenddienst.ch Jugenddienst Jugendkriminalität Informationen durch Reg.SB und weiteren Polizeistellen Festnahmen/ Fallübernahmen

Mehr

Hilfe und/oder Strafe bei häuslicher Gewalt? Täterarbeit aus Sicht der Staatsanwaltschaft

Hilfe und/oder Strafe bei häuslicher Gewalt? Täterarbeit aus Sicht der Staatsanwaltschaft Hilfe und/oder Strafe bei häuslicher Gewalt? Täterarbeit aus Sicht der Staatsanwaltschaft I. Aufgabe der Staatsanwaltschaft - Legalitätsprinzip Verfolgungszwang bei konkretem Anfangsverdacht einer Straftat

Mehr

BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ ÜBERSICHT. ÄNDERUNG DES 72 a SGB VIII. 72a (4) SGB VIII

BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ ÜBERSICHT. ÄNDERUNG DES 72 a SGB VIII. 72a (4) SGB VIII ÜBERSICHT Ausgangslage Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) 72a (4) SGB VIII die Partner der Vereinbarung Geltungsbereich relevanter Personenkreis relevante Straftaten ( 72a (1) SGB VIII) Kriterien qualifizierter

Mehr

Erklärung zum grenzachtenden Umgang

Erklärung zum grenzachtenden Umgang Erklärung zum grenzachtenden Umgang Personalien: Name, Vorname: Geburtsdatum: Anschrift: Tätigkeit: Einrichtung, Dienstort: Dienstbezeichnung: Erklärung: 1. Ich,, habe ein Exemplar des Verhaltenskodex

Mehr

4. Rechtswidrigkeit: Die Verwerflichkeitsklausel ( 240 Abs. 2)

4. Rechtswidrigkeit: Die Verwerflichkeitsklausel ( 240 Abs. 2) 4. Rechtswidrigkeit: Die Verwerflichkeitsklausel ( 240 Abs. 2) Rechtswidrig ist die Tat, wenn die Anwendung der Gewalt oder die Androhung des Übels zu dem angestrebten Zweck als verwerflich anzusehen ist.

Mehr

Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt

Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt Das Schlichtungsverfahren vor dem Schiedsamt Nach den Bestimmungen des Hessischen Schiedsamtsgesetzes (HSchAG) Heft-Nr.: 03C www.schiedsamt.de BDS-BV-IH.03C-02 Das Schiedsamt ist ein Ehrenamt dient der

Mehr

Jugend & Sex. Was ist erlaubt?

Jugend & Sex. Was ist erlaubt? Zentrum Bayern Familie und Soziales Bayerisches Landesjugendamt Jugend & Sex Was ist erlaubt? Ein kurzer Überblick über die wichtigsten gesetzlichen Regelungen zum Schutz der sexuellen Selbstbestimmung

Mehr

Rechtlicher Input zum Workshop Ideen zu Protestformen & juristische Informationen zu Aktionen gegen Rechts

Rechtlicher Input zum Workshop Ideen zu Protestformen & juristische Informationen zu Aktionen gegen Rechts Jugendtagung Ich bin ja kein Nazi, aber... am 12./13. Mai 2017 Rechtlicher Input zum Workshop Ideen zu Protestformen & juristische Informationen zu Aktionen gegen Rechts RA Elmar Herding Fachanwalt für

Mehr

Seite 1 von 5. 2 Staatsanwaltschaft Deggendorf Körperverletzung Einstellung gem. 170 Abs. 2 StPO². Eine Nothilfe war nicht ausschließbar

Seite 1 von 5. 2 Staatsanwaltschaft Deggendorf Körperverletzung Einstellung gem. 170 Abs. 2 StPO². Eine Nothilfe war nicht ausschließbar Seite 1 von 5 Anlage 2 zu Fragen 3 und 4 der Schriftlichen Anfrage von Frau MdL Schulze vom 17.12.2014 betreffend: Rechtsextremistische Gewalttaten im Jahr 2013 1 Staatsanwaltschaft Passau Körperverletzung

Mehr

Cybermobbing. @fairer Umgang im Netz. Sebastian Geeraedts & Arne Geraedts. Schulprojekte Münster. Übersicht

Cybermobbing. @fairer Umgang im Netz. Sebastian Geeraedts & Arne Geraedts. Schulprojekte Münster. Übersicht Cybermobbing @fairer Umgang im Netz Sebastian Geeraedts & Arne Geraedts Schulprojekte Münster Übersicht Einstieg Was machen ihre Kinder im Netz Zahlen Daten Fakten Thema Cybermobbing Rechtliche Aspekte

Mehr

... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung

... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung Bundesrat Drucksache 463/16 02.09.16 Gesetzesbeschluss des Deutschen Bundestages R... Gesetz zur Änderung des Strafgesetzbuches - Verbesserung des Schutzes der sexuellen Selbstbestimmung Der Deutsche Bundestag

Mehr

Strafprozeßordnung (StPO)

Strafprozeßordnung (StPO) 1 100a StPO 99 Strafprozeßordnung (StPO) In der Fassung der Bekanntmachung vom 7. April 1987 1) (BGBl. I S. 1074, ber. S. 1319) (FNA 312-2) zuletzt geändert durch Art. 2 Abs. 3 49. G zur Änd. des StGB

Mehr

Phase 1. Gib Mobbing keine Chance! (Sexting) Zeitrahmen: mind. 2 Unterrichtstunden

Phase 1. Gib Mobbing keine Chance! (Sexting) Zeitrahmen: mind. 2 Unterrichtstunden Thema: Gib Mobbing keine Chance! (Sexting) Zeitrahmen: mind. 2 Unterrichtstunden Material: Arbeitsblatt Opfer, Mat. 2 Arbeitsblatt Täter, Mat. 3 Arbeitsblatt Helfer, Mat. 4 (jeweils für ein Drittel der

Mehr

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode. Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. 11. November Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode. Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz. 11. November Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD Deutscher Bundestag 18. Wahlperiode Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Änderungsantrag der Fraktionen der CDU/CSU und SPD 11. November 2014 zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD

Mehr

Jugenddienst der Kantonspolizei St. Gallen

Jugenddienst der Kantonspolizei St. Gallen Kantonspolizei Jugenddienst der Kantonspolizei St. Gallen «JUGEND UND GEWALT» Früherkennung und Frühintervention Donnerstag, 08. November 2018 Cornel Bürkler, Chef Jugenddienst Sicherheits- und Justizdepartement

Mehr

Strafverfahren gegen Soldaten der Bundeswehr Berichtsjahr Gesamt

Strafverfahren gegen Soldaten der Bundeswehr Berichtsjahr Gesamt 86 Berichtsjahr 0 4 Verbreitung von Propagandamitteln verfassungswidriger Orqanisationen 4 86a Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriqer Organisationen 6 Widerstand qegen Vollstreckunqsbeamte Hausfriedensbruch

Mehr

Hate Speech = Cyber-Mobbing? Heiko Wolf

Hate Speech = Cyber-Mobbing? Heiko Wolf Hate Speech = Cyber-Mobbing? Heiko Wolf (@dermedienwolf) Ablauf # Phase I: Hate Speech = Cyber-Mobbing? # Phase II: Counter Speech # Phase III: Ideen für die eigene Arbeit # Phase IV: Reflexion Stimmungsbilder

Mehr

Gefährdung durch neue Medien?!

Gefährdung durch neue Medien?! Gefährdung durch neue Medien?! Handy, Internet und soziale Netzwerke zwischen altersgerechter Nutzung und strafbaren Handlungen Polizeipräsidium Dortmund KK Kriminalprävention / Opferschutz 1 Technische

Mehr

Soziale Netzwerke und Cybermobbing. 9. Schulartübergreifenden Tandem-Tridem-Fachtagung

Soziale Netzwerke und Cybermobbing. 9. Schulartübergreifenden Tandem-Tridem-Fachtagung Soziale Netzwerke und Cybermobbing 9. Schulartübergreifenden Tandem-Tridem-Fachtagung 27./28.09.2018 Mediennutzung in der pädagogischen Praxis» Kahoot Quiz Was ist das meistgenutzte Netzwerk der Kinder

Mehr

Auszüge aus dem Strafgesetzbuch (StGB)

Auszüge aus dem Strafgesetzbuch (StGB) Auszüge aus dem Strafgesetzbuch (StGB) Aufführung der für die Präventionsordnung des Bistums Erfurt relevanten Straftatsbestände (BRD) "Strafgesetzbuch in der Fassung der Bekanntmachung vom 13. November

Mehr

Konzept. des Landkreises Amberg-Sulzbach. zur

Konzept. des Landkreises Amberg-Sulzbach. zur Konzept des Landkreises Amberg-Sulzbach zur Umsetzung der gesetzlichen Regelungen des Erweiterten Führungszeugnisses für Ehrenamtliche nach 72a SGB VIII Landkreis Amberg-Sulzbach -Kreisjugendamt- Schlossgraben

Mehr

Fachforum Unterrichtspraxis Didacta 2016. Cybermobbing & Sexting - Herausforderung für den Sozialraum Schule

Fachforum Unterrichtspraxis Didacta 2016. Cybermobbing & Sexting - Herausforderung für den Sozialraum Schule Fachforum Unterrichtspraxis Didacta 2016 Cybermobbing & Sexting - Herausforderung für den Sozialraum Schule 2 Vorstellung Gregory Grund Medienpädagoge Uni Frankfurt 99 Tipps Social Media Digitale Helden

Mehr

bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Cybermobbing Kriminalpolizeiliche Arbeitshilfen zur Prävention

bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Cybermobbing Kriminalpolizeiliche Arbeitshilfen zur Prävention bürgerorientiert professionell rechtsstaatlich Cybermobbing Kriminalpolizeiliche Arbeitshilfen zur Prävention 28. April 2015 Cybermobbing Mobbing: absichtliches Beleidigen, Bedrohen, Bloßstellen, Belästigen

Mehr

Verpflichtungsgesetz

Verpflichtungsgesetz Verpflichtungsgesetz Verpflichtungsgesetz Auszug DV 810: 1.4.4 Teilnehmer am Fernmeldeverkehr unterliegen der Verschwiegenheitspflicht, die sich aus der im 11 (1) Nr. 2 und 4 StGB definierten rechtlichen

Mehr

Bearbeitungskonzept. Sexting, Cybermobbing etc. Mitgliederversammlung SKJP 18. März 2016 Regula Benz Maier Täter business24.ch.

Bearbeitungskonzept. Sexting, Cybermobbing etc. Mitgliederversammlung SKJP 18. März 2016 Regula Benz Maier Täter business24.ch. Bearbeitungskonzept Sexting, Cybermobbing etc. Opfer Täter business24.ch Schuljahr 14/15 Anzahl Schuljahr 14/15 Anzahl Mobbing 9 Sexueller Übergriff / Nötigung 4 Schul und Klassenklima 34 Psychische Probleme

Mehr

Stellungnahme. Freiburg, den

Stellungnahme. Freiburg, den Freiburg, den 24.7.2014 Stellungnahme zum Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuchs und zur Umsetzung der EU- Richtlinie 2011/93 und zum Entwurf eines Gesetzes zu dem Übereinkommen des Europarats

Mehr

Die unbefugte Veröffentlichung interner Informationen im Wahlkampf

Die unbefugte Veröffentlichung interner Informationen im Wahlkampf Die unbefugte Veröffentlichung interner Informationen im Wahlkampf 2017 Deutscher Bundestag Seite 2 Die unbefugte Veröffentlichung interner Informationen im Wahlkampf Aktenzeichen: Abschluss der Arbeit:

Mehr

IV. Strafzumessung Regelbeispiele gem 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1-3 StGB

IV. Strafzumessung Regelbeispiele gem 240 Abs. 4 Satz 2 Nr. 1-3 StGB StrafR BT 1: Straftaten gg die Person 7 Straftaten gg die persönl. Freiheit: Nötigung 1 Nötigung gem. 240 Abs. 1 und 2 StGB: Prüfungsaufbau I. Tatbestandsmäßigkeit 1. Objektiver Tatbestand a) Nötigungsmittel:

Mehr

10 Jahre 238 StGB: Entstehungsgeschichte und aktuelle Entwicklung

10 Jahre 238 StGB: Entstehungsgeschichte und aktuelle Entwicklung Stalking: Vom Phänomen zur vernetzten Opferhilfe 10 Jahre 238 StGB 26., Mainz 10 Jahre 238 StGB: Entstehungsgeschichte und aktuelle Entwicklung Leitender Oberstaatsanwalt, ständiger Vertreter des Generalstaatsanwalts

Mehr

Inhaltsverzeichnis.

Inhaltsverzeichnis. Vorwort Abkürzungsverzeichnis Literaturverzeichnis V XVII XXI 1. Kapitel: Einführung 1 1. Begriffe und Erscheinungsformen 1 2. Entwicklung 2 I. Bedeutung des Computerstrafrechts 2 II. Rechtliche Entwicklung

Mehr

SEXUALISIERTE GRENZVERLETZUNGEN IM WEB UMGANG MIT DIGITALEN MEDIEN IN DER JUGENDARBEIT. Juristische Informationen

SEXUALISIERTE GRENZVERLETZUNGEN IM WEB UMGANG MIT DIGITALEN MEDIEN IN DER JUGENDARBEIT. Juristische Informationen SEXUALISIERTE GRENZVERLETZUNGEN IM WEB 2.0 - UMGANG MIT DIGITALEN MEDIEN IN DER JUGENDARBEIT Juristische Informationen Überblick 1. Sexualisierte Grenzverletzungen / sexuelle Gewalt - juristische Beurteilung

Mehr

Vereinbarung zwischen Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe zur Umsetzung des 72a SGB VIII

Vereinbarung zwischen Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe zur Umsetzung des 72a SGB VIII Vereinbarung zwischen Jugendamt und freien Trägern der Jugendhilfe zur Umsetzung des 72a SGB VIII Der Landkreis Amberg-Sulzbach - Kreisjugendamt - im folgenden Jugendamt und im folgenden Träger schließen

Mehr

Bundesrat Drucksache 226/16. Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Berlin

Bundesrat Drucksache 226/16. Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Berlin Bundesrat Drucksache 226/16 04.05.16 Gesetzesantrag der Länder Niedersachsen, Berlin Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Strafgesetzbuches (StGB) - Effektive Bekämpfung von sogenannten "Gaffern" sowie

Mehr

Persönlichkeitsrechte im Netz Mobben bis der Anwalt kommt? Fachtagung Cybermobbing Stephan Dreyer, Hans-Bredow-Institut

Persönlichkeitsrechte im Netz Mobben bis der Anwalt kommt? Fachtagung Cybermobbing Stephan Dreyer, Hans-Bredow-Institut Persönlichkeitsrechte im Netz Mobben bis der Anwalt kommt? Fachtagung Cybermobbing 10.04.2012 Stephan Dreyer, Hans-Bredow-Institut Grundlagen des Persönlichkeitsschutzes Cybermobbing und einfaches Recht

Mehr

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG

DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG DEUTSCHER PRÄVENTIONSTAG Rechtsschutz bei Cyber-Mobbing und Cyber-Stalking eine Bestandsaufnahme von Astrid Ackermann Dokument aus der Internetdokumentation des Deutschen Präventionstages www.praeventionstag.de

Mehr

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Oberjugendanwaltschaft. Missbräuchliche Mediennutzung

Kanton Zürich Direktion der Justiz und des Innern Oberjugendanwaltschaft. Missbräuchliche Mediennutzung Kanton Zürich Direktion der Justiz Oberjugendanwaltschaft Missbräuchliche Mediennutzung bei Jugendlichen Anzahl Jugendliche, gegen die im Kt. ZH ein Strafverfahren eröffnet wurde 6000 5000 4000 4'582 4'844

Mehr

Strafverfolgung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch

Strafverfolgung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch Strafverfolgung bei Verdacht auf sexuellen Missbrauch Hannover, den 17.11.15 Gliederung 1. Strafrechtliche und strafverfahrensrechtliche Grundlagen 2. Die Leitlinien zur Einschaltung der Strafverfolgungsbehörden

Mehr

Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften

Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung anderer Vorschriften Bundesgesetzblatt Jahrgang 2003 Teil I Nr. 67, ausgegeben zu Bonn am 30. Dezember 2003 3007 Gesetz zur Änderung der Vorschriften über die Straftaten gegen die sexuelle Selbstbestimmung und zur Änderung

Mehr

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten

Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten Gesetzentwurf (Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 26. April 2016) Entwurf eines Gesetzes zur Reform der Straftaten gegen ausländische Staaten A. Problem Der Dritte Abschnitt des Besonderen Teils

Mehr

Alexander Geyrhofer 10/09

Alexander Geyrhofer 10/09 Alexander Geyrhofer 10/09 Sicherheit für Pädagogen GrInsp Alexander Geyrhofer Landeskriminalamt OÖ (Kriminal)Prävention bei der Polizei Kriminalität verhindern Gesetzlicher Auftrag Gesamtgesellschaftlich

Mehr

2226 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober Vom 11. Oktober 2016

2226 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober Vom 11. Oktober 2016 2226 Bundesgesetzblatt Jahrgang 2016 Teil I Nr. 48, ausgegeben zu Bonn am 14. Oktober 2016 Gesetz zur Verbesserung der Bekämpfung des Menschenhandels und zur Änderung des Bundeszentralregistergesetzes

Mehr

BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ ÜBERSICHT. ÄNDERUNG DES 72a SGB VIII. 72a (4) SGB VIII

BUNDESKINDERSCHUTZGESETZ ÜBERSICHT. ÄNDERUNG DES 72a SGB VIII. 72a (4) SGB VIII ÜBERSICHT Ausgangslage Das Bundeskinderschutzgesetz (BKiSchG) 72a (4) SGB VIII die Partner der Vereinbarung Geltungsbereich relevanter Personenkreis relevante Straftaten ( 72a (1) SGB VIII) Kriterien qualifizierter

Mehr

Herzlich Willkommen Referentin: Anne Schmitt,

Herzlich Willkommen Referentin: Anne Schmitt, Facebook- ab welchem Alter? Medien: Wie viel ist gut/schlecht/normal? Cybermobbing- was tun? Herzlich Willkommen Referentin: Anne Schmitt, Grundschule SindlingerWiesen, Kelkheim 20.09.2012 im Haus des

Mehr

Strafrecht. Eine Einführung für die. Schulung des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Kiel. Die gezeigten PowerPoint Folien

Strafrecht. Eine Einführung für die. Schulung des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Kiel. Die gezeigten PowerPoint Folien Strafrecht Eine Einführung für die Schulung des kommunalen Ordnungsdienstes der Stadt Kiel Die gezeigten PowerPoint Folien (soweit sie nicht Bestandteil des Skripts sind) Tatbestand - Rechtswidrigkeit

Mehr

Bundeskinderschutzgesetz

Bundeskinderschutzgesetz Bundeskinderschutzgesetz Erweitertes Führungszeugnis für Ehrenamtliche 72a SGB VIII 72a SGB VIII wurde durch das Bundeskinderschutzgesetz neu gefasst und ist am 01.01.2012 in Kraft getreten. Anliegen des

Mehr

Fotos veröffentlichen und das Recht am eigenen Bild

Fotos veröffentlichen und das Recht am eigenen Bild Fotos veröffentlichen und das Recht am eigenen Bild Henry Krasemann Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Die 7 Säulen des ULD Aufsicht Beratung Bildung IT Labor Modellprojekte

Mehr

Wie viele und welche Straftaten wurden an einem Tatort Asylbewerberheim/Flüchtlingsunterkunft"

Wie viele und welche Straftaten wurden an einem Tatort Asylbewerberheim/Flüchtlingsunterkunft STAATSMINISTER11JM DES INNERN Freistaat SACHSEN Der Staatsminister SÄCHSISCHES STAATSMINISTERIUM DES INNERN 01095 Dresden Präsidenten des Sächsischen Landtages Herrn Dr. Matthias Rößler Bernhard -von -Lindenau

Mehr

19 Schuldunfähigkeit des Kindes Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist.

19 Schuldunfähigkeit des Kindes Schuldunfähig ist, wer bei Begehung der Tat noch nicht vierzehn Jahre alt ist. Film: Absturz Paragrafenblatt StGB 12 Verbrechen und Vergehen (1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind. (2) Vergehen sind

Mehr

Zwangsehe. Präsentation Semester Soziale Arbeit. Andrea Lorke Dilan Akkaya

Zwangsehe. Präsentation Semester Soziale Arbeit. Andrea Lorke Dilan Akkaya Zwischen Partizipation und Diskriminierung Migration und Integration im nationalen und internationalen Vergleich Zwangsehe Präsentation 13.11.2017 6. Semester Soziale Arbeit Andrea Lorke Dilan Akkaya Ja,

Mehr