Dr. Ira Janzen. Gerichtsfeste Betriebsorganisation
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- Dieter Stein
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1 Dr. Ira Janzen Gerichtsfeste Betriebsorganisation IHK Düsseldorf,
2 Inhalte und Ziele des Vortrags I. Warum Gerichtsfeste BetrO? II. Haftung Unternehmensleitung und (leitende) Angestellte III. Wirksame Pflichtendelegation IV. Hot Spot Management V. Beispiele zur Betriebsorganisation 2
3 Rechtspflichten 3
4 Risiken bei Rechtsverstößen 1. Zivilrechtliche Haftung 2. Ordnungswidrigkeiten 3. Strafbarkeit 4. Imageschaden 4
5 Nutzen einer Gerichtsfesten BetrO im Überblick Analyse von Rechtspflichten Umweltund Arbeitsschutz Standort bzw. Geschäftsbereich Analyse von Verantwortlichkeiten Organigramm, Vereinbarungen Betriebspraxis Dynamisches, passgenaues Rechtskataster Systematisierung der Pflichten & Verantwortlichen Zugänglichkeit & Aktualisierung 5
6 Inhalte und Ziele des Vortrags I. Warum Gerichtsfeste BetrO? II. Haftung Unternehmensleitung und (leitende) Angestellte III. Wirksame Pflichtendelegation IV. Hot Spot Management V. Beispiele zur Betriebsorganisation 6
7 Haftung der Unternehmensleitung 91 Abs. 2 AktG Der Vorstand hat geeignete Maßnahmen zu treffen, insbesondere ein Überwachungssystem einzurichten, damit den Fortbestand der Gesellschaft gefährdende Entwicklungen früh erkannt werden. 43 GmbHG (1) Die Geschäftsführer haben in den Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. (2) Geschäftsführer, welche Ihre Obliegenheiten verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden 7
8 Persönliche Haftung der Unternehmensleitung 91 Abs. 2 AG, 43 GmbH - regeln die Pflichten gegenüber der Gesellschaft - eine Außenhaftung (persönliche Haftung) kommt nur auf Grund gesonderte Anspruchsgrundlagen in Betracht 8
9 Haftung Compliance Officer Der Inhalt und der Umfang der Garantenpflicht bestimmen sich aus dem konkreten Pflichtenkreis, den der Verantwortliche übernommen hat (...) Eine solche (Beschreibung des Dienstpostens) neuerdings in Großunternehmen als Corporate Compliance bezeichnete Ausrichtung wird im Wirtschaftsleben mittlerweile dadurch umgesetzt, dass der sogenannte Compliance Officer geschaffen wird. Deren Aufgabengebiet ist die Verhinderung von Rechtsverstößen, insbesondere auch von Straftaten, die aus dem Unternehmen heraus begangen werden und diesem erhebliche Nachteile durch Haftungsrisiken oder Ansehensverlust bringen können. Derartige Beauftragte wird regelmäßig strafrechtlich eine Garantenpflicht im Sinne des 13 StGB treffen,.. (BGH, Urteil vom , BB 2009, 2263) 9
10 Inhalte und Ziele des Vortrags I. Warum Gerichtsfeste BetrO? II. Haftung Unternehmensleitung und (leitende) Angestellte III. Wirksame Pflichtendelegation IV. Hot Spot Management V. Beispiele zur Betriebsorganisation 10
11 Lösung: Wirksame Pflichtendelegation Delegation Rechtspflichten Verantwortung Auswahlpflicht Instruktionspflicht Dokumentationspflicht 11
12 Pflichtendelegation (1) Auswahlpflicht Die Pflichten müssen auf Personal übertragen werden, das fachlich qualifiziert und persönlich geeignet ist für die Aufgabenerfüllung. Zudem muss das Unternehmen dafür sorgen, dass der Mitarbeiter an adäquaten Fortbildungen teilnimmt. 12
13 Pflichtendelegation (2) Instruktionspflicht Des weiteren bedarf es für eine wirksame Pflichtendelegation präziser und umfassender Arbeitsanweisungen zur Konkretisierung der Aufgaben (z.b. für die Bedienung von Maschinen und die Steuerung von Prozesse) und zur Abgrenzung von Zuständigkeiten der Kollegen und Kolleginnen. Die Instruktionspflicht umfasst zudem die Aufstellung von Vertretungs- und Urlaubsregeln. Die Arbeitsanweisungen müssen auch das Verhalten in Not- und Krisensituationen regeln. 13
14 Pflichtendelegation (3) Dokumentationspflicht Die Unternehmensführung eines Unternehmens muss im Falle eines Rechtsverstoßes oder Schadens nachweisen können, dass die Voraussetzungen einer ordnungsgemäßen Pflichtendelegation erfüllt wurden. 14
15 Besonderheiten der Pflichtendelegation BGH: Delegation entbindet nicht von originären Pflichten Linienverantwortung und Beauftragtenwesen Outsourcing 15
16 Gerichtsfeste BetrO - Verantwortung Verantwortung Leitende Angestellte - Organigramm - Funktion - Arbeitsvertrag - Arbeitsplatzbeschreibung 16
17 Inhalte und Ziele des Vortrags I. Warum Gerichtsfeste BetrO? II. Haftung Unternehmensleitung und (leitende) Angestellte III. Wirksame Pflichtendelegation IV. Hot Spot Management V. Beispiele zur Betriebsorganisation 17
18 Neutralisierung eines Konfliktbereichs Konflikt Hot Spot Management Neutralisierung 18
19 Hot Spots Unternehmensspezifische Konfliktbereiche Immissionsschutz Nachbarn 19
20 Pflichtentabelle Umwelt-/Arbeitsschutzrecht Tabelle Rechtspflichten Umweltrecht/Baurecht/ Arbeitsschutzrecht Genehmigungen/ Gesetze/Verordnungen Verbindliche Normen 20
21 Hot Spot Management & Systemcheck Juristischer (Hot Spot) Check Untersuchung des bestehenden Systems/BetrO Rechtspflichten vollständig? Korrekt? Aktuell? 21
22 Schlecht formulierte Genehmigungen Klarstellung von Regelungsinhalten Zusicherung gem. 38 VwVfG 22
23 Inhalte und Ziele des Vortrags I. Warum Gerichtsfeste BetrO? II. Haftung Unternehmensleitung und (leitende) Angestellte III. Wirksame Pflichtendelegation IV. Hot Spot Management V. Beispiele zur Betriebsorganisation 23
24 Betriebsorganisation (I) Grundregel: Anforderungen richten sich nach Art, Größe und Besonderheiten des Unternehmens Unterschiede bei mittelständischen Unternehmen und Konzernen 24
25 Betriebsorganisation (II) Mittelständische Unternehmen Verantwortung auf den ersten zwei bis drei Verantwortungsebenen 25
26 Betriebsorganisation (III) Komitee Gerichtsfeste BetrO Gerichtsfeste BetriebsO Finanzabteilung Rechtsabteilung Revision Personalabteilung 26
27 Betriebsorganisation (IV) Manager Gerichtsfeste BetrO Stabsstelle GerfBetrO Richtlinienkompetenz, Beratung Beauftragte GerfBetrO Hinweisgebersystem Rechtsberatung Untersuchungen Training/Kommunikation Berichtswesen/Kontrolle Beauftragte GerfBetrO zentrale Einheit Beauftragte GerfBetrO Geschäftseinheiten Beauftragte GerfBetrO Regionen 27
28 Welche Lösung ist passgenau für Ihr Unternehmen? 28
29 VIELEN DANK FÜR IHRE AUFMERKSAMKEIT! 29
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