Haftung von Geschäftsführern und Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin. INTECON-Kommunalseminar
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1 Haftung von Geschäftsführern und Aufsichtsräten kommunaler Unternehmen Dr. Ute Jasper Rechtsanwältin INTECON-Kommunalseminar , Melle
2 Aufbau 2
3 Gesetze AktG GmbHG Mitbestimmungsgesetze KonTraG GO HGrG BilMoG Transparenzgesetze u. a. der Länder 3
4 Konkurrenz zwischen Gesellschafts- und Kommunalrecht Privatrecht Öffentliches Recht Gesellschaftsrecht Ziel privatwirtschaftlichen Handelns: Gewinnerzielung und -optimierung Art. 31 GG: Vorrang des Gesellschaftsrechts keine Sonderstellung der Gemeinde in der Gesellschaft Kommunalrecht Ziel kommunalen Handelns: Gemeinwohlkonkretisierung 4
5 Hauptkonkurrenzbereiche Wahrung der Gesellschafts- vs. kommunalen Interessen Wahl bzw. Entsendung von smitgliedern Weisungsrecht Verschwiegenheitspflicht versus Unterrichtungs- und Berichtspflicht 5
6 Beispiel Der Stadtrat will ein Museum 6
7 liche Haftung Anspruchsteller Kunden und Konsumenten Abhängige Unternehmen Lieferanten Unternehmen Aktionäre / Gesellschafter Mitarbeiter Wettbewerber Vorstand / Geschäftsführer Staat Innenhaftung Außenhaftung Sonstige Dritte 7
8 Beweislast: Anspruchsteller liche Haftung Haftungsvoraussetzungen Pflichtverletzung Rechtswidrigkeit Verschulden Schaden + Kausalität 8
9 Pflichtverletzungen Geschäftsführung Treuepflicht Vertragspflichten Wettbewerbsverbot Verschwiegenheit Erfüllen von Weisungen Organisation rechtmäßiges Handeln der Gesellschaft Vermeiden von Risiken für die Gesellschaft = Pflichten des ordentlichen Geschäftsmannes verletzt ( 43 GmbHG) 9
10 Beispiel Die Fördermittel-Falle 10
11 Umfang der Haftung Geschäftsführer/Vorstand und smitglieder haften als Gesamtschuldner 11
12 Haftungsausschlüsse Gesellschafter-/Hauptversammlungsbeschluss Verzicht Vergleich 12
13 Aufbau 13
14 Pflichtverletzung durch mangelhafte Kontrolle der Geschäftsführung Bestimmte Spielräume und Fallstricke für smitglieder ( 52 GmbHG) 14
15 - Keine Enthaftung durch Berufung auf Aufgabendelegation Verkennung der Rechtslage Mangelnde Sachkenntnis Zeitnot Unterbliebene Sitzungsteilnahme 15
16 Beispiel Meeresfischzuchtanlage Völklingen Landeshauptstadt Saarbrücken OB = AR-Chef Stadtwerke Holding Meeresfischzuchtanlage Verluste Geschäftsführer soll 11,5 Mio. Euro zahlen OB wusste angeblich über alles Bescheid 16
17 Haftungsvermeidung Kontrolle des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung nach den Kriterien Legalität Ordnungsgemäßheit Wirtschaftlichkeit Zweckmäßigkeit 17
18 Rechtsprechung Erwerb verlustreicher Beteiligungen Vergabe ungesicherter Darlehen Verluste aus Geschäften außerhalb des Gesellschaftszwecks Abschluss schädlicher Geschäfte (auch auf kommunale Weisung) 18
19 Aufbau 19
20 Wesentliche Straftatbestände für GF und AR Orientierung am Wohl der Gesellschaft: Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Kaufmanns Verletzung der Vermögensbetreuungspflicht 266 StGB bei Unterlassung: Verletzung einer Garantenpflicht 13 StGB 20
21 266 Abs. 1 StGB Untreue Wer die ihm eingeräumte Befugnis, über fremdes Vermögen zu verfügen oder einen anderen zu verpflichten, missbraucht oder die ihm obliegende Pflicht, fremde Vermögensinteressen wahrzunehmen, verletzt und dadurch dem, dessen Vermögensinteressen er zu betreuen hat, Nachteil zufügt, wird bestraft. 21
22 Haftung wegen Unterlassens: 13 Abs. 1 StGB Garantenpflicht Wer es unterlässt, einen Erfolg abzuwenden, der zum Tatbestand eines Strafgesetzes gehört, ist strafbar, wenn er rechtlich dafür einzustehen hat, dass der Erfolg nicht eintritt, 22
23 Haftung durch Unterlassen Keine generelle Verpflichtung der AR-Mitglieder zur Verhinderung von Straftaten Verletzung einer Garantenpflicht 13 StGB Aber Pflicht zum Einschreiten bei evidenten Fehlern im Rahmen der Befugnisse (z. B. bei mangelnden Risiko Management System) 23
24 Aufbau 24
25 Vermeidung wesentlicher Haftungsrisiken durch Abschluss einer Directors and Officers Liability Insurance Rechtsschutz- versicherung Schadensausgleichsfunktion 25
26 Restrisiken trotz Versicherung Haftungshöchstgrenzen Zeitlicher Schutzbereich 26
27 Rechtsanwältin Dr. Ute Jasper Assistentin Yvonne Möller Telefon Telefax y.moeller@heuking.de Georg-Glock-Straße 4 D Düsseldorf
28 Die Sozietät berät seit 1972 mit derzeit zehn Büros und weit über 300 spezialisierten Anwälten bundesweit sowie in Brüssel und Zürich Das Dezernat zählt seit Jahren zu den drei besten Vergabe-Sozietäten berät seit 1991 bei Vergaben, Umstrukturierungen, Großprojekten und Kooperationen der öffentlichen Hand hat mehrere hundert Groß-Projekte von Bund, Ländern und Kommunen und deren Tochtergesellschaften mit einem Volumen von insgesamt mehr als 20 Mrd. begleitet, ohne dass bisher ein Verfahren erfolgreich angegriffen wurde
29 Praxisgruppe Öffentlicher Sektor und Vergabe Auszeichnungen 2016 Kanzlei des Jahres für Regulierte Industrien 2016/2017 Rang 1 im Vergaberecht 2017 Rang 1 im Vergaberecht 2017 empfohlen für Government Contracts (unter 25 Anwälten in Deutschland) 2016 Rang 1 im Public Procurement/PPP 29
30 Unsere Standorte
31 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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