Compliance. Persönliche Haftung von Unternehmern, Geschäftsführern und Führungskräften? Dr. Stefan Kursawe, Heisse Kursawe Eversheds
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1 Compliance Persönliche Haftung von Unternehmern, Geschäftsführern und Führungskräften? Dr. Stefan Kursawe, Heisse Kursawe Eversheds
2 Übersicht Compliance und Arbeitsrecht Arbeitsrechtliche Compliance Arbeitsrecht innerhalb der Compliance - Einhaltung des Normbestandes - Persönliches Haftungsrisiko? - Zulässige Ermittlungsmaßnahmen - Arbeitsrechtliche Sanktionen Beteiligungsrechte des Betriebsrats
3 Übersicht Compliance und Arbeitsrecht Arbeitsrechtliche Compliance Arbeitsrecht innerhalb der Compliance - Einhaltung des Normbestandes - Persönliches Haftungsrisiko? - Zulässige Ermittlungsmaßnahmen - Arbeitsrechtliche Sanktionen Beteiligungsrechte des Betriebsrats
4 Arbeitsrechtliche Compliance Konkrete Verpflichtungen für Unternehmen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht Betriebsverfassungsrecht Arbeitssicherheit Leiharbeit
5 Arbeitsrechtliche Compliance Konkrete Verpflichtungen für Unternehmen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers Diskriminierung und sexuelle Belästigung v.a. 12 Allgemeines Gleichbehandlungsgesetz (AGG) Mobbing Allgemeine vertragliche/deliktische Haftungsregeln Datenschutz 43 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG): Bußgelder bis Euro
6 Arbeitsrechtliche Compliance Konkrete Verpflichtungen für Unternehmen Persönlichkeitsrecht des Arbeitnehmers LAG Düsseldorf vom (Az.: 17 Sa 602/12): Kein Schmerzensgeld in Höhe von (!) Euro wegen Mobbing durch Vorgesetzten.
7 Arbeitsrechtliche Compliance Konkrete Verpflichtungen für Unternehmen Sozialversicherungs- und Lohnsteuerrecht: Problem Scheinselbstständigkeit Nachzahlung von Sozialversicherungsbeiträgen Rückwirkende lohn- und umsatzsteuerrechtliche Korrektur Haftung von Gesellschaft und Geschäftsführer strafrechtliche Relevanz ( 266a StGB)
8 Arbeitsrechtliche Compliance Konkrete Verpflichtungen für Unternehmen Betriebsverfassungsrecht Behinderung oder aber auch Begünstigung von Betriebsratsmitgliedern, strafbar nach 119 BetrVG Unwirksamkeit von Unternehmerentscheidungen wegen fehlender Beteiligung des Betriebsrats Beispiel: Ist eine Kündigung wegen fehlender Anhörung des BR unwirksam, kann sich die Gesellschaft u.u. vom verantwortlichen Geschäftsführer die entstandenen Gerichtskosten etc. erstatten lassen.
9 Arbeitsrechtliche Compliance Konkrete Verpflichtungen für Unternehmen Arbeitssicherheit Enorme Vielzahl von Spezialregelungen: Bildschirmarbeitsverordnung (BildSchArbV) Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) Arbeitsstättenverordnung (ArbStättV) Allgemeine Relevanz: Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Arbeitszeitgesetz (ArbZG)
10 Arbeitsrechtliche Compliance Konkrete Verpflichtungen für Unternehmen Arbeitssicherheit OLG Koblenz vom (Az.: 2 U 574/12): Vorgesetzter haftet in Höhe von Euro für Arbeitsunfall eines Leiharbeiters. Das Dach, auf dem der Baustellenleiter dem Leiharbeiter Arbeit zuwies, entsprach nicht den einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften.
11 Arbeitsrechtliche Compliance Konkrete Verpflichtungen für Unternehmen Leiharbeit Bußgeldbewehrt: Verstoß gegen Erlaubnispflicht ( 16 AÜG) Gegebenenfalls ungewolltes, fingiertes Arbeitsverhältnis Sowohl Verleiher als auch Entleiher können haftbar gemacht werden
12 Persönliches Haftungsrisiko Wer haftet wonach? Geschäftsführer (GmbH) Generalklausel: 43 GmbHG (1) Die Geschäftsführer haben in Angelegenheiten der Gesellschaft die Sorgfalt eines ordentlichen Geschäftsmannes anzuwenden. (2) Geschäftsführer, welche ihre Obliegenheit verletzen, haften der Gesellschaft solidarisch für den entstandenen Schaden. ( ) Gegenüber Dritten? Vor allem 266a StGB (i.v.m. 823 Abs. 2 BGB) (1) Wer als Arbeitgeber der Einzugsstelle Beiträge des Arbeitnehmers zur Sozialversicherung ( ) vorenthält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
13 Persönliches Haftungsrisiko Wer haftet wonach? Vorstands- und Aufsichtsratsmitglieder (AG) Generalklausel: 93 AktG (1) Die Vorstandsmitglieder haben bei ihrer Geschäftsführung die Sorgfalt eines ordentlichen und gewissenhaften Geschäftsleiters anzuwenden. ( ) (2) Vorstandsmitglieder, die ihre Pflichten verletzen, sind der Gesellschaft zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens als Gesamtschuldner verpflichtet. ( ) 116 AktG Für die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Aufsichtsratsmitglieder gilt 93 ( ) über die Sorgfaltspflicht und Verantwortlichkeit der Vorstandsmitglieder sinngemäß.
14 Persönliches Haftungsrisiko Wer haftet wonach? Andere Führungskräfte (leitende Angestellte, Prokuristen etc.) Allgemeine arbeitsvertragliche und deliktische Regelungen des BGB Aber: Milderung der Haftung durch innerbetrieblichen Schadensausgleich? Haftungsausschluss bei Verletzung von Kollegen, 105 SGB VII
15 Möglichkeiten der Enthaftung Ein Überblick Vertraglich reduzierter Haftungsmaßstab Summenmäßige Haftungsbegrenzung im Vertrag Ressortaufteilung und Aufgabendelegation Grundsatz: Gesamtverantwortung Aufgabenübertragung an leitende Angestellte D&O (Directors-and-Officers) Versicherung
16 Mindestlohn Ein neues Compliance-Risiko? Verstoß gegen die Lohnuntergrenze Haftung für Geschäftspartner? 13 MiLoG verweist auf 14 AEntG: Ein Unternehmer, der einen anderen Unternehmer mit der Erbringung von Werk- oder Dienstleistungen beauftragt, haftet für die Verpflichtungen dieses Unternehmers, eines Nachunternehmers oder eines von dem Unternehmer oder einem Nachunternehmer beauftragten Verleihers zur Zahlung des Mindestentgelts an Arbeitnehmer oder Arbeitnehmerinnen ( ) wie ein Bürge ( )
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