Mittelspannungsanlagen

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1 Mittelspannungsanlagen Ergänzung zur TAB Mittelspannung 2008 Zusätzliche Bedingungen für das Errichten von Mittelspannungsanlagen im Anschluss an das 20 kv-netz der StWL/SVN Allgemeiner Teil Die Zusätzlichen Bedingungen für das Errichten von Mittelspannungsanlagen im Anschluss an das 20kV-Netz der StWL/SVN sind für Planer, Hersteller, Errichter und Betreiber von Mittelspannungsanlagen bestimmt. Sie gelten zusätzlich zu den technischen Anschlussbedingungen für den Anschluss an das Mittelspannungsnetz (TAB MS 2008), herausgegeben vom Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e.v. (BDEW). Bei der Planung und Ausführung sind die umfangreichen Erfahrungen von Energieversorgungsunternehmen und Betreibern solcher Anlagen berücksichtigt. Die technischen Mindestanforderungen sind darüber hinaus in den anerkannten Regeln der Technik und in gesetzlichen Vorgaben festgelegt. Dies sind im Wesentlichen: Technische Anschlussbedingungen TAB MS 2008 (BDEW) VDE Bestimmungen, insbesondere VDE 0101 DIN EN-Normen Technische Richtlinien der Verbände VBEW, VDEW, BDEW 26. BImSchV (Bundes Immissionsschutz Verordnung) Technische Anleitung zum Schutz gegen Lärm (TA-Lärm) Da die in das 20 kv-netz der StWL/SVN eingebundenen Anlagen Rückwirkungen auf das gesamte Netz haben können, sind die Zusätzlichen Bedingungen für das Errichten von Mittelspannungsanlagen im Anschluss an das 20 kv-netz der StWL/SVN und die projektbezogenen Vorgaben unbedingt zu beachten. Die technische Sachbearbeitung für Mittelspannungsanlagen liegt bei unserer Abteilung Stromnetz. Telefonische Rückfragen unter _ TAB 2008-StWL_n Seite 1 von 7

2 Ausführung des baulichen Teiles der Anlage Die Station ist als begehbare Station ebenerdig an der Grundstücksgrenze zum öffentlichen Grund und in unmittelbarer Nähe zur Versorgungsleitung zu errichten. Zugang, Zufahrt und Transporte zur Station müssen jederzeit ungehindert möglich sein. Anzustreben ist der unmittelbare Zugang vom öffentlichen Grund aus. Für die Zugangstüren ist ein STUV-Schließsystem mit Doppelzylindern vorzusehen. Die StWL/SVN stellt den eigenen Schließzylinder zur Verfügung, er bleibt im Eigentum der StWL/SVN. Der bauliche Teil der Übergabestation bleibt im Unterhalt des Kunden. Die Stationsräume für Schaltanlagen, Transformatoren und Hilfseinrichtungen sind als abgeschlossene Betriebsstätten zu planen, zu errichten und zu betreiben. Der Errichter und Betreiber der Station stellt StWL/SVN die Räume unentgeltlich zur Verfügung, die für die Unterbringung deren eigene Anlagenteile erforderlich sind. Ebenso ist eine Stromversorgung mit 230/400 V AC für Beleuchtung und Hilfsbetriebe unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Lüftungselemente der Station müssen stochersicher und sicher gegen das Eindringen von Kleintieren und Feuchtigkeit sein. Die Stochersicherheit muss auch nach Beanspruchung durch einen Störlichtbogen gewährleistet bleiben. Verankerungen von Einbauteilen wie Lüftungselemente, Dachlüftungshauben, Türen dürfen von außen nicht zu lösen sein. Alle Einbauelemente einschließlich der Türblätter müssen einer Beanspruchung durch Störlichtbogen standhalten und dürfen sich nicht aus ihrer Verankerung lösen oder sich öffnen. Für die bei Stationen vorgeschriebenen Warn- und Hinweisschilder ist eine dauerhafte Ausführung und eine zuverlässige Befestigung zu wählen. Die Festlegung der Bezeichnung und Kennzeichnung der Übergabestation erfolgt durch StWL/SVN. Für die Kabeleinführungen von StWL/SVN und des Kunden sind wasserdichte Durchführungen in Hauff-Technik einzubauen. Anzahl und Lage sind mit StWL/SVN festzulegen, ebenso spezielle Befestigungskonstruktionen für den Einbau vor Ort, wenn diese erforderlich sind. Benötigtes Zubehör zur Abdichtung der Einführungs-Systeme ist den StWL/SVN für deren Einführungen unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Für die Errichtung des baulichen Teiles gibt es die Möglichkeiten: Errichtung vor Ort Einsatz einer Beton-Fertigstation Der Einsatz einer Fertigstation bietet als typgeprüfter Baukörper den Vorteil, dass die notwendigen Prüfnachweise zur Verfügung gestellt werden können. Für Wände, Decken, Zwischenböden und alle konstruktiven Einbauteile, wie Lüftungselemente und Türen, ist nachzuweisen, dass sie der Beanspruchung durch einen Störlichtbogen standhalten. Dies ist über eine PEHLA-Prüfung bei einer Kurzschlussleistung mit 500 MVA, 1 sec., Zugänglichkeitsgrad B nachzuweisen. 01_ TAB 2008-StWL_n Seite 2 von 7

3 Der Kunde/Anlagenerrichter erhält beim Einsatz einer Fertigstation eine Komplettlösung, die einbaufertig für die elektrischen Anlagen auf der Baustelle angeliefert wird. Bei vor Ort errichteten Stationen ist eine PEHLA-Prüfung nicht möglich. Deshalb ist der Nachweis der Eignung für die im Störlichtbogenfall auftretende Druckbelastung rechnerisch zu erbringen. Diese Lösung ist aufwändig und mit zusätzlichen Kosten verbunden. Um den auftretenden Druckbelastungen die stark abhängig sind von der Raumgröße, Raumgestaltung, Größe und Lage der Druckentlastungseinrichtungen standhalten zu können, müssen die Wände aus Beton in einer Mindestdicke von 15 cm ausgeführt werden. Bei der Druckbelastung muss mit bis zu 50 mbar gerechnet werden. Lage und Größe der Druckentlastungsöffnungen sind mit dem Hersteller/Errichter der elektrischen Anlagen festzulegen. Bei einer vor Ort errichteten Station ist ein Fundamenterder einzubauen. Um die Station ist ebenso wie bei Beton-Fertigstationen ein Erdungsring aus einem V4A- Erdungsband 40 x 4 mm² im Abstand von ca. 1 m in einer Tiefe von ca. 0,8 m zu verlegen. Dieser Erdungsring ist an der Anschlussklemme einer isolierten Erdungsdurchführung anzuschließen. Je nach Größe und Gestaltung des Baukörpers und der örtlichen Gegebenheiten kann eine zweite Erdungsdurchführung erforderlich sein. Erdungsdurchführungen müssen gegen das Eindringen von Feuchtigkeit geschützt sein. Steht die Station nicht frei, so kann kein geschlossener Erdungsring verlegt werden. In diesem Fall ist eine Absprache mit StWL/SVN erforderlich, um Ersatzmaßnahmen festzulegen, damit der erforderliche Erdungsübergangswiderstand erreicht werden kann. Die StWL/SVN benötigt einen Erdungsplan mit eingezeichneten Messpunkten. Fundamenterder, Erdungsring, Stationsbewehrung und Anlagenerdung sind abtrennbar auf eine Potenzialschiene zu führen. Ölauffangwannen sind nach dem Wasserhaushaltsgesetz (WHG) auszuführen. Bei Beton-Fertigstationen kann durch die Wahl der Rezeptur des Betons und des Herstellungsverfahrens der Ölauffangwanne die Öldichtheit ohne Beschichtungs-system erreicht werden. Dies muss der Hersteller der Station durch Prüfnachweis belegen. Bei vor Ort errichteten Stationen ist die Öldichtheit nur bei Einsatz eines Beschichtungssystems erreichbar. Durch regelmäßige Kontrollen ist sicherzustellen, dass das Dichtsystem intakt ist. Für den Brandschutz sind die nationalen und örtlichen Brandschutzvorschriften einzuhalten, ferner die Bestimmungen in DIN VDE Bei Transformatoren mit einem Ölinhalt von mehr als Litern ist die Auffangwanne so zu gestalten, dass auslaufendes Öl in der Auffangwanne nicht weiter brennen kann, wenn es sich entzündet hat. Die Planung des Baukörpers ist mit StWL/SVN abzustimmen, um die technischen Notwendigkeiten und Details, die den Teil der Netzeinspeisung betreffen, berücksichtigen zu können. Bei der Ausführung des Baukörpers sind u. a. zu beachten: Bayerische Bauordnung 01_ TAB 2008-StWL_n Seite 3 von 7

4 IEC / DIN VDE 0672 Teil 202 Bau von Betriebsstätten für elektrische Anlagen EltBauV(bei bestimmten Randbedingungen von Einbaustationen) DIN 1045 Beton und Stahlbeton DBV-Merkblatt Wasserundurchlässige Baukörper aus Beton DafStb-Richtlinie für Betonbau beim Umgang mit wassergefährdenden Stoffen Wasserhaushaltsgesetz (WHG) 01_ TAB 2008-StWL_n Seite 4 von 7

5 Ausführung des elektrischen Teiles der Anlage Dem Stand der Technik entsprechend, werden im Versorgungsbereich der StWL/SVN nur gasisolierte (SF6) Schaltanlagen eingesetzt. Vorteile sind: Hohe Betriebssicherheit, geringerer Raumbedarf, geringere Druckentwicklung im Störlichtbogenfall, Wartungsfreiheit, Unabhängigkeit von Umwelteinflüssen, Wirtschaftlichkeit, sichere Bedienbarkeit. Schaltanlagen, die im Netz der StWL/SVN betrieben werden, sind für folgende Beanspruchungen bzw. Kenndaten auszulegen: Nennspannung des Mittelspannungsnetzes Max. Spannung für eingesetzte Betriebsmittel Anfangs-Kurzschlusswechselstromleistung Stoßkurzschlussstrom Thermische Beanspruchung (1s) Störlichtbogenfestigkeit bei 20 kv, 1 sec Anfangs-Kurzschlusswechselstrom Bemessungs-Stehblitzstoßspannung Erdschlussreststrom Erdungsimpedanz MS-Schutzerdung Erdungsimpedanz MS-Schutzerdung mit Ringerder als Potenzialsteuerung Erdungsimpedanz der Gesamterde bei mehreren Erdungspunkten ( 2,50 Ohm) Doppelerdschlussstrom Tonfrequenz der Rundsteuerung Netzfrequenz U n = 20 kv U r = 24 kv S k = 500 MVA i p = 35 ka I th = 15 ka 500 MVA I k = 16 ka U p = 125 kv I RES 60 A 2,50 Ω 5 Ω 1,25 Ω I kee = 12 ka 425 Hz 50 Hz Zusätzliche Informationen zum Netz: Spannungsqualität: nach DIN EN 50160, Toleranzband +/- 10%. Netzsternpunktbehandlung: Erdschlusskompensation Werden in der Schaltanlage Schutzrelais eingebaut, so müssen diese für eine eventuell spätere Umstellung der Sternpunktbehandlung auf niederohmige Erdung geeignet sein. Für Planung, Bau und Betrieb wird hingewiesen auf: VDEW-Richtlinie- Betriebliche Anforderungen an hermetisch metallgekapselte Lasttrennschaltanlagen Empfehlungen für Projektierung, Bau und Betrieb VDEW-Richtlinie Gasisolierte metallgekapselte Leistungsschalteranlagen bis 36 kv; Betriebliche Anforderungen für Projektierung, Bau und Betrieb im EVU VDEW-Technische Richtlinie für den Bau und Betrieb von Übergabestationen aus dem Mittelspannungsnetz 01_ TAB 2008-StWL_n Seite 5 von 7

6 Die Anlage muss in allen Teilen den einschlägigen Vorschriften in ihrer neuesten Fassung genügen. Insbesondere sind dies: DIN VDE 0101 für die Planung und Ausführung der Anlagen DIN VDE 0105 Betrieb von elektrischen Anlagen DIN VDE bzw. IEC/EN DIN VDE bzw. IEC/EN Prüfung zum Nachweis der Störlichtbogenqualifikation IAC (internalarcclassification) nach IEC/EN mit 16 ka, 1 sec. Der Nachweis der Störlichtbogensicherheit, Zugänglichkeitsgrad A, dient der Sicherheit des Bedienpersonals. Wird die Schaltanlage mit dem Rücken zur Wand aufgestellt, so genügt die Klassifikation IAC FL, Zugänglichkeitsgrad A(IAC A FL 16 ka 1 sec). Bei Aufstellung frei im Raum: IAC FLR, Zugänglichkeitsgrad A (IAC A FLR 16kA 1 sec). Bei SF6-Schaltanlagen werden Dreistellungsschalter eingesetzt, Schaltgeräte, die die Funktionen Lasttrennschalter und Erdungsdraufschalter ausführen können. Beide Schalterfunktionen sind über getrennte Antriebe zu bedienen. Sind Leistungsschalter und Trenner in einem Feld eingebaut, so sind die entsprechenden gegenseitigen Verriegelungen vorzusehen. Alle Trafo-Abgänge, auch die für ausgelagerte Trafos, sind in der Kundenanlage mit Sicherungslasttrennschaltern auszustatten. HH-Sicherungen bieten die kürzesten Auslösezeiten im Fehlerfall und verhindern Rückwirkungen auf das Versorgungsnetz. Bei einem geplanten Werksnetz mit Unterstationen ist die Netz- und Anlagenkonfiguration mit StWL/SVN abzusprechen. Als Übergabeschalter ist ein Leistungsschalter erforderlich, dessen Einstellwerte von StWL/SVN vorgegeben und nicht verändert werden dürfen. Sicherungslasttrennschalter können in der Regel bis zu Trafoleistungen von kva eingesetzt werden. Eine Auslösung der Lasttrennschalter darf nur über HH Sicherungen erfolgen, nicht aber durch Buchholzschutz oder andere Schutzeinrichtungen, da Lasttrennschalter nur Betriebsströme, nicht aber Fehlerströme abschalten können. Soll ein Lasttrennschalter in einem Trafoabzweig trotzdem über einen Buchholzschutz und/oder eine andere Schutzeinrichtung ausgelöst werden, so muss die Übergabe über einen Leistungsschalter erfolgen, um das Versorgungsnetz vor den Auswirkungen zu schützen, wenn ein Lasttrennschalter versagt. Alle Schaltfelder sind mit LRM (lowresistancemodified) Spannungsprüfsystemen nach DIN VDE bzw. IEC/EN auszurüsten, die von der Wiederholungsprüfung befreit sind. Die Eigentestfunktion sichert eine maximale Sicherheit für die Prüfung auf Spannungsfreiheit. Kurzschlussanzeiger sind in den Feldern der Einspeisung und in den Übergabeschaltfeldern vorzusehen. 01_ TAB 2008-StWL_n Seite 6 von 7

7 Weitere Schutz- und Anzeigevorrichtungen werden im entsprechenden spezifischen Teil der verschiedenen Übergabemöglichkeiten aufgeführt. Schutz- und Betriebserden sämtlicher Anlagenteile müssen leitend verbunden werden. Die Erdungsanlage des Kunden ist mit der Erdungsanlage der StWL zu verbinden. Für die Dimensionierung der Erdungsanlagen ist VDE 0101 zu beachten. Bei Arbeiten des Kunden an seinem Anlagenteil sind StWL/SVN zu verständigen, um eventuelle Schutzmaßnahmen abzustimmen. Betätigungselemente für Schaltgeräte, die nur von den StWL/SVN bedient werden dürfen, müssen abschließbar sein. Vor Vergabe eines Auftrages an ein Unternehmen sind StWL/SVN folgende Unterlagen zur Kenntnis und Genehmigung vorzulegen: Übersichtsschaltbild und Ausführungszeichnung (2-fach) Übersichtspläne des Werknetzes mit eingetragenen Schutzrelais und deren Einstellzeiten Leistungsverzeichnis der 20 kv-schaltanlage Prüfprotokolle der Anlagen Durch die Genehmigung der Ausführungsunterlagen sowie durch Prüfungen und Überwachungsmaßnahmen wollen StWL/SVN das Versorgungsnetz gegen Störeinflüsse aus der Kundenschaltanlage schützen. Nach Fertigstellung der Anlage erfolgt eine Abnahme durch StWL/SVN. Wenn sich dabei keine Beanstandungen ergeben, wird die Anlage zur Einschaltung freigegeben. Die erstmalige Zuschaltung der Anlage setzt voraus, dass der Kunde einen Fachmann im Sinne der VDE 0105, der die Schaltanlage verantwortlich betreibt, sowie seinen Stellvertreter namentlich benannt und deren jederzeitige Erreichbarkeit angegeben hat. Personelle Veränderungen und/oder Veränderungen bei der Erreichbarkeit sind StWL/SVN anzuzeigen. Der Betrieb der 20 kv-schaltanlage muss entsprechend den einschlägigen Vorschriften, insbesondere VDE 0105 und den Unfallverhütungsvorschriften der Berufsgenossenschaften erfolgen. Der Kunde trägt im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen allein die Haftung für sachgemäße Ausführung, angemessenen Unterhalt und sicheren Betrieb der Anlage. Die StWL/SVN behalten sich vor, die Anlage auch nach der Inbetriebnahme nach ihrem Ermessen zu überprüfen. Änderungen und/oder Erweiterungen an der 20 kv-schaltanlage bedürfen in jedem Fall vor Ausführung der Genehmigung durch StWL/SVN. Dies gilt auch für die Leistung der Trafos und ihre Absicherung. 01_ TAB 2008-StWL_n Seite 7 von 7

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