Inkrafttreten des Gesetzes

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1 Inkrafttreten des Gesetzes Der Termin zum 01. Januar 2009 wurde verschoben. Die EnEV 2009 soll die Klima-Schutz-Wirkung des EEWärmeGesetzes nicht behindern (Ausschuß Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit; Anhörung im Deutschen Bundestag am ). Vorraussichtlich wird die EnEV 2009 frühestens zum August 2009 in Kraft treten. 1 Anforderungen an neue Wohngebäude Die Höchstwerte des Jahres-Primärenergiebedarfs und des Transmissionswärmeverlustes sind nicht mehr vom A/V Verhältnis abhängig. Der Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung und Kühlung darf den Jahres- Primärenergiebedarf eines Referenzgebäudes gleicher Geometrie, Nutzfläche und Ausrichtung nicht überschreiten. Der auf die wärmeübertragende Umfassungsfläche bezogene Transmissionswärmeverlust darf bestimmte Höchstwerte nicht überschreiten. 2

2 Referenztechnik Bauteile (EnEV 2009, Anlage 1, Tabelle 1) Bauteile Außenwand, Geschossdecke gegen Außenluft Außenwand gegen Erdreich, Bodenplatte, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen Dach, oberste Geschossdecke, Wände zu Abseiten Fenster, Fenstertüren Dachflächenfenster Lichtkuppeln Außentüren U-Wert W/(m²*K) 0,28 0,35 0,20 1,3 1,4 2,7 1,8 g-wert 0,60 0,60 0,64 Wärmebrückenzuschlag (außer auf Haustüren und Lichtkuppeln) : 0,05 W/(m²*K) 3 Referenztechnik Anlagentechnik Wärmeerzeugung durch Brennwertkessel (verbessert), Heizöl EL, Aufstellung: -für Gebäude bis zu 2 Wohneinheiten innerhalb der thermischen Hülle - für Gebäude mit mehr als 2 Wohneinheiten außerhalb der thermischen Hülle Auslegungstemperatur 55/45 C, zentrales Verteilsystem innerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche, innen liegende Stränge und Anbindeleitungen, Pumpe auf Bedarf ausgelegt (geregelt, p konstant), Rohrnetz hydraulisch abgeglichen, Wärmedämmung der Rohrleitungen nach Anlage 5 Wärmeübergabe mit freien statischen Heizflächen, Anordnung an normaler Außenwand, Thermostatventile mit Proportionalbereich 1 K 4

3 Referenztechnik Luftdichtheit (EnEV 2009, Anlage 1, Tabelle 1) Maßgebend für die Luftdichtheit der Gebäudehülle ist der Bemessungswert n50 (Luftwechsel bei 50 Pa Druckdifferenz) Bei Berechnung nach DIN V : : mit Dichtheitsprüfung DIN V : : nach Kategorie I (d. h., die Dichtheitsprüfung erfolgt ebenfalls nach Fertigstellung) 5 Referenztechnik Warmwasserbereitung (EnEV 2009, Anlage 1, Tabelle 1) zentrale Warmwasserbereitung gemeinsame Wärmebereitung mit Heizungsanlage nach Zeile 5 Solaranlage (Kombisystem mit Flachkollektor) entsprechend den Vorgaben nach DIN V : oder DIN V : Speicher, indirekt beheizt (stehend), gleiche Aufstellung wie Wärmeerzeuger, Auslegung nach DIN V : oder DIN V : als - kleine Solaranlage bei AN kleiner 500 m² (bivalenter Solarspeicher) - große Solaranlage bei AN größer gleich 500 m² Verteilsystem innerhalb der wärmeübertragenden Umfassungsfläche, innen liegende Stränge, gemeinsame Installationswand, Wärmedämmung der Rohrleitungen nach Anlage 5, mit Zirkulation, Pumpe auf Bedarf ausgelegt (geregelt, p konstant) 6

4 Referenztechnik, weiteres (EnEV 2009, Anlage 1, Tabelle 1) Sonnenschutzvorrichtung: keine Kühlung: keine Lüftung: Zentrale Abluftanlage, bedarfsgeführt mit geregeltem DC-Ventilator 7 Referenzwert Außenwand U = 0,28 W/(mK) U-Werte und Wanddicken für einschalige Wände Innenputz d=1,5cm, λ = 0,35 W/(mK) Außenputz d=1,5cm, λ = 0,87 W/(mK) λ in W/(mK) des Mauerwerks 0,08 0,09 0,10 0,11 0,12 0,14 Dicke des Mauerwerks in cm 30 0,251 0,281 0,310 0,338 0,366 0,421 36,5 0,209 0,233 0,258 0,282 0,306 0,352 8

5 Referenzwert Außenwand U = 0,28 W/(mK) U-Werte und Wanddicken für Mauerwerk 24,0 + WDVS Innenputz d=1,5cm, λ = 0,55 W/(mK) Außenputz d=1,5cm, λ = 0,87 W/(mK) λ in W/(mK) des Mauerwerks 8 WDVS in cm mit λ = 0, ,32 0,308 0,262 0,228 U-Werte und Wanddicken für Mauerwerk 24,0 + WDVS Innenputz d=1,5cm, λ = 0,55 W/(mK) Außenputz d=1,5cm, λ = 0,87 W/(mK) λ in W/(mK) des Mauerwerks 8 WDVS in cm mit λ = 0, ,32 0,337 0,289 0,252 9 Referenzwert Dach U = 0,20 W/(mK) U-Werte für geneigte Dächer Gipskarton d=1,5cm, λ = 0,21 W/(mK) Feldanteil 18 Holzwerkstoff, λ = 0,13 W/(mK) Dämmschichtdicke in cm mit λ = 0, % 0,233 0,211 0,192 10

6 Referenzwert Kellerdecke U = 0,35 W/(mK) U-Werte für Kellerdecke zum unbeheizten Keller Stahlbetondecke d=18cm, λ = 0,21 W/(mK) Holzwerkstoff, λ = 0,13 W/(mK) Dämmstoff 6 Dämmschichtdicke in cm 8 10 λ = 0,025 W/(mK) 0,344 0,270 0,222 λ = 0,035 W/(mK) 0,451 0,358 0,297 λ = 0,04 W/(mK) 0,499 0,399 0, Vergleich der Anforderungen an Qp Gebäudetyp A/Ve m -1 Qp (EnEV 2007) kwh/(m²a) Qp(EnEV 2009) kwh/(m²a) Veränderung % MFH, freistehend 0, REH 0, EFH, freistehend, Keller beheizt 0, EFH, freistehend, Keller unbeheizt 0, Quelle: Seminar-Unterlagen Statiker-Tage 2008 Wienerberger Referent: Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler 12

7 Höchstwerte des spez. Transmissionswärmeverlustes (EnEV 2009, Anlage 1, Tabelle 2) Gebäudetyp Freistehendes Wohngebäude mit A N 350m² mit A N > 350m² Höchstwert des spezifischen Transmissionswärmeverlusts H T in W/(m²K) 0,40 0,50 Einseitig angebautes Wohngebäude alle anderen Wohngebäude Erweiterungen und Ausbauten von Wohngebäuden gemäß 9 Abs. 5 0,45 0,65 0,65 13 Vergleich der Anforderungen an H T Gebäudetyp A/Ve m -1 H T (EnEV 2007) kwh/(m²a) H T (EnEV 2009) kwh/(m²a) Veränderung % MFH, freistehend 0,47 0,62 0,50 19 REH 0,60 0,55 0,45 18 EFH, freistehend, Keller beheizt 0,63 0,54 0,35 26 EFH, freistehend, Keller unbeheizt 0,73 0,51 0,40 21 Quelle: Seminar-Unterlagen Statiker-Tage 2008 Wienerberger Referent: Dipl.-Ing. Architekt Stefan Horschler 14

8 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden (EnEV 2009, 9, Abschnitt 3) Änderungen im Sinne der Anlage 3 sind so auszuführen, dass die festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten der betroffenen Außenbauteile nicht überschritten werden. Die Anforderungen gelten als erfüllt, wenn geänderte Wohngebäude insgesamt den Jahres- Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes geänderte Nichtwohngebäude insgesamt den Jahres- Primärenergiebedarf des Referenzgebäudes um nicht mehr als 40 vom Hundert überschreiten. 15 Änderung, Erweiterung und Ausbau von Gebäuden (EnEV 2009, 9, Abschnitt 3) Absatz 1 ist nicht anzuwenden auf Änderungen von Außenbauteilen, wenn die Fläche der geänderten Bauteile nicht mehr als 10 vom Hundert der gesamten jeweiligen Bauteilfläche des Gebäudes betreffen. Bei der Erweiterung und dem Ausbau eines Gebäudes um beheizte oder gekühlte Räume mit zusammenhängend mindestens 15 und höchstens 50 Quadratmetern Nutzfläche sind die betroffenen Außenbauteile so auszuführen, dass die in Anlage 3 festgelegten Wärmedurchgangskoeffizienten nicht überschritten werden. Die 76% - Regelung der EnEV 2007 entfällt! 16

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