Teilegutachten WIRD-TG/N6

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1 Teilegutachten WIRD-TG/N6 ANLAGE: 17 VW Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: Fahrzeughersteller Raddaten: : VOLKSWAGEN Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 32 Lochkreis (mm)/lochzahl : 112/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Seite: 1 von 7 Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten loch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum T9278x19PCD100/112 Ø73.1 Ø ,1 Aluminium /08 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Anzugsmoment der Befestigungsteile : VOLKSWAGEN : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: EOS 1F e1*2001/116*0349* /35R B; 22F; 22L; 22Q; 24D; Cabrio; 24J /35R19 88W 21B; 22F; 22L; 22Q; 24D; 24J 235/35R19 87W 21B; 22F; 22L; 22Q; 24D; 24J /35R B; 22F; 22L; 22Q; 24D; 24J Verkaufsbezeichnung: GOLF 1K e1*2001/116*0242* /35R19 88W 21B; 22F; 24C; 24D Nur Golf 5; Nur bis 235/35R19 87W 21B; 21N; 22F; 24C; 24D; e1*2001/116*0242*24; 5ET /35R19 87Y 21B; 21N; 22F; 24C; 24D; 5ET /35R19 88Y 21B; 22F; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K; 721; 1K e1*2001/116*0242* /35R19 87W 21B; 22F; 22Q; 24C; 24D; 5ET Nur Golf 6; Ab e1*2001/116*0242*25; /35R19 88W 21B; 22F; 22Q; 24C; 24D Schrägheck; 235/35R B; 22F; 22Q; 24C; 24D

2 Teilegutachten WIRD-TG/N6 ANLAGE: 17 VW Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: Seite: 2 von 7 Verkaufsbezeichnung: GOLF PLUS 1KP e1*2001/116*0304* /35R B; 22F; 24C; 24D; 5FE nicht CrossGolf; 235/35R B; 22F; 24C; 24D; 5ET Nur Golf Plus; Nur /35R19 88W 21B; 22F; 24C; 24D; 5FE bis 235/35R B; 22F; 24C; 24D e1*2001/116*0304*13; 12A; 51A; 573; 71K; 721; 1KP e1*2001/116*0304* /35R B; 22F; 22L; 24D; 24J; nur CrossGolf; Nur 5FE bis 235/35R B; 22F; 22L; 24C; 24D; e1*2001/116*0304*13; 5ET 235/35R B; 22F; 22L; 24C; 24D 12A; 51A; 573; 71K; 721; 1KP e1*2001/116*0304* /35R19 88W 21B; 22F; 22L; 24C; 244; Nur Golf Plus 6; Ab 247; 5FE e1*2001/116*0304*14; 235/35R19 87W 21B; 22F; 22L; 24C; 244; 247; 5ET 235/35R B; 22F; 22L; 24C; 244; 12A; 51A; 573; 71K; ; Verkaufsbezeichnung: JETTA, GOLF 1KM e1*2001/116*0328* /35R B; 21J; 22F; 22L; 24C; JETTA (Limousine); 24D 235/35R19 87W 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; 24D; ; 1KM e1*2001/116*0328* /35R B; 21J; 22F; 22L; 24C; GOLF 6 (Variant); 24D 235/35R B; 21J; 22F; 22L; 24C; 24D; 381 1KM e1*2001/116*0328* /35R B; 21J; 22F; 22L; 24C; 24D 235/35R19 87W 21B; 21J; 22F; 22L; 24C; 24D; 381 ab e1*2001/116*0328*15; 729; GOLF (Variant); nur bis e1*2001/116*0328*14; 729;

3 Teilegutachten WIRD-TG/N6 ANLAGE: 17 VW Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: Seite: 3 von 7 Verkaufsbezeichnung: PASSAT 3C e1*2001/116*0307* /35R19 88W 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M Kombi; Limousine; /35R19 88Y 21B; 22L; 22Q; 24J; 24M 235/35R B; 22H; 22L; 22Q; 24C; 12A; 51A; 573; 71K; 24D 721; /35R19 91Y 21B; 22H; 22L; 22Q; 24C; 24D Verkaufsbezeichnung: PASSAT CC 3CC e1*2001/116*0468* /35R N; 21P; 22H; 22I; 24J; 24M Limousine; /35R19 91Y 21N; 21P; 22H; 22I; 24J; 24M 245/35R19 89Y 21B; 21N; 22B; 22F; 24D; 24J Verkaufsbezeichnung: SCIROCCO 13 e1*2001/116*0471* /35R J Coupe; 235/35R I; 24M 245/35R I; 24J; 24M 12A; 32I; 51A; 71K; 721; Verkaufsbezeichnung: TIGUAN 5N e1*2001/116*0450* /40R I; 24J; 24M; 51J 245/40R I; 24J; 24M 245/45R I; 22P; 24J; 24M Verkaufsbezeichnung: TOURAN 1T e1*2001/116*0211*., /35R I; 24C; 24M nur CrossTouran; e1*2007/46*0357*.. 245/35R P; 22I; 22M; 24C; 24M 1T e1*2001/116*0211*., e1*2007/46*0357* /35R B; 24C; 24D; 5GG nicht CrossTouran; /35R19 91W 21B; 24C; 24D; 5GG Bis e1*2007/46*0357*01; Bis e1*2001/116*0211*22;

4 Teilegutachten WIRD-TG/N6 ANLAGE: 17 VW Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: Seite: 4 von 7 Verkaufsbezeichnung: VW PASSAT 3B e1*95/54*0043*.., /35R19 88W 21B; 22B; 22D; 24C; Kombi; e1*98/14d0043*.., 24D; 367; 5FE e1*98/14*0043* /35R19 21B; 22B; 22D; 24C; 24D; 367; 53S 225/35R19 88Y 21B; 22B; 22D; 24C; 24D; 367; 5FE 3B e1*95/54*0043*.., /35R19 88W 21B; 22B; 22D; 24C; Kombi; Limousine; e1*98/14d0043*.., 24D; 367; 5FE e1*98/14*0043* /35R19 21B; 22B; 22D; 24C; 24D; 367; 53S 225/35R19 88Y 21B; 22B; 22D; 24C; 24D; 5FE 3B e1*95/54*0043*.., /35R19 88W 21B; 22B; 22D; 24C; Limousine; e1*98/14d0043*.., 24D; 367; 5FE e1*98/14*0043* /35R19 21B; 22B; 22D; 24C; 24D; 367; 53S 12A; 32I; 51A; 71K; 225/35R19 88Y 21B; 22B; 22D; 24C; 721; 24D; 367; 5FE 3BG e1*2001/116*0157*.., e1*98/14*0157* /35R19 88W 21B; 22F; 24J; 367; 5FE /35R19 21B; 22F; 24J; 367; 53S 12A; 51A; 573; 71K; 225/35R19 88Y 21B; 22F; 24J; 367; 5FE 721; 3BS e1*2001/116*0173*.., e1*98/14*0173* /35R P; 22B; 22H; 24C; 24D Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten.

5 Teilegutachten WIRD-TG/N6 ANLAGE: 17 VW Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: Seite: 5 von 7 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21N) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 21P) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22D) Durch Nacharbeit der hinteren Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22H) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22I) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22L) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22M) Durch Nacharbeit im Bereich der Heckschürzenbefestigung ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22P) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit unter Berücksichtigung der maximal zulässigen Betriebsbreite nach ETRTO bzw. WdK herzustellen. 22Q) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Innenkotflügel auf der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit herzustellen. 244) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 247) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein.

6 Teilegutachten WIRD-TG/N6 ANLAGE: 17 VW Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: Seite: 6 von 7 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24M) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 32I) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem serienmäßigen "Sportfahrwerk" oder einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 381) Das Fahrzeug darf aufgrund der Nacharbeiten an der Karosserie nicht mehr im Anhängerbetrieb eingesetzt werden. Die Anhängelast ist in den Fahrzeugpapieren zu streichen. Zusätzlich ist in den Fahrzeugpapieren unter Ziff. 33 ein entsprechender Vermerk einzutragen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 51J) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig, wenn die Reifennennbreite, der in den Fahrzeugpapieren serienmäßig eingetragenen Mindestreifengröße, nicht unterschritten wird. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 573) Die Verwendung unterschiedlicher Reifengrößen an Vorder- und Hinterachse ist an Fahrzeugen mit Allradantrieb nur zulässig, wenn deren Abrollumfänge gleich sind. Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die tatsächlichen Abrollumfänge erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. 5ET) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1090kg. 5FE) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1120kg. 5GG) Die Verwendung dieser Reifengröße ist nur zulässig an Fahrzeugausführungen bis zu einer zulässigen Achslast von 1230kg.

7 Teilegutachten WIRD-TG/N6 ANLAGE: 17 VW Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: Seite: 7 von 7 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 729) Bei Fahrzeugen mit serienmäßigen Reifenfülldruckkontrollsystem mit Druckmesssensor am Rad kann das serienmäßige System verwendet werden, wenn beim Einbau in Sonderräder die Hinweise des Fahrzeugherstellers bzw. des Systemherstellers und bei nachgerüsteten Reifenfülldrucksensoren die Einbauanleitung des Teileherstellers beachtet werden. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden.

8 Teilegutachten WIRD-TG/N8 ANLAGE: 4 VW Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: Fahrzeughersteller Raddaten: : VOLKSWAGEN Radgröße nach Norm : 8 J X 19 H2 Einpreßtiefe (mm) : 32 Lochkreis (mm)/lochzahl : 100/5 Zentrierart : Mittenzentrierung Seite: 1 von 3 Technische Daten, Kurzfassung Ausführung Ausführungsbezeichnung Mitten loch Zentrierringwerkstoff zul. Radzul. Abroll gültig ab Kennzeichnung Kennzeichnung (mm) last umf. Fertig Rad Zentrierring (kg) (mm) datum T9278x19PCD100/112 Ø73.1 Ø ,1 Aluminium /08 Verwendungsbereich/Fz-Hersteller Befestigungsteile Anzugsmoment der Befestigungsteile : VOLKSWAGEN : Kegelbundschrauben M14x1,5, Schaftl. 27 mm, Kegelw. 60 Grad : 120 Nm Verkaufsbezeichnung: GOLF / BORA 1J e1*2001/116*0071*.., e1*98/14*0071* /35R19 22F; 24C; 24D; 367; 53S Nur Golf R32; 10B; 10N; 11G; 11H; 11K; 12A; 51A; 71K; 721; 1J 1J 1J e1*2001/116*0071*.., e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.. e1*2001/116*0071*.., e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071*.. e1*2001/116*0071*.., e1*96/79*0071*.., e1*98/14*0071* /35R19 22F; 24C; 24D; 367; 53S BORA(Limousine); 12A; 32J; 51A; 71K; 721; ; VCW /35R19 22F; 24C; 24D; 367; 53S GOLF VARIANT; BORA VARIANT; ; VCW /35R19 22F; 24C; 24D; 367; 53S GOLF; Limousine; ; VCW

9 Teilegutachten WIRD-TG/N8 ANLAGE: 4 VW Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: Seite: 2 von 3 Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE 9C e1*2001/116*0106*..., /35R19 21B; 21J; 22B; 22F; 24D; e1*97/27*0106*.., e1*98/14*0106*.. 24J; 367; 53S Verkaufsbezeichnung: NEW BEETLE CABRIOLET 1Y e1*2001/116*0205* /35R B; 21J; 22B; 22F; 24D; Cabrio; 24J; 367 Auflagen 10B) Die mindestens erforderlichen Geschwindigkeitsbereiche der zu verwendenden Reifen sind unter Berücksichtigung der Loadindexe, mit Ausnahme der Reifen mit M+S-Profil, den Fahrzeugpapieren zu entnehmen, soweit im Verwendungsbereich keine Abweichungen festgelegt sind. 10N) Gegebenenfalls aufgeführte Fabrikatsbindungen/-empfehlungen in den Fahrzeugpapieren bzw. der Betriebsanleitung sind zu beachten oder es dürfen nur die vom Fahrzeughersteller freigegebenen Reifenfabrikate verwendet werden. 11G) Die Brems-, Lenkungsaggregate und das Fahrwerk mit Ausnahme von Sonder-Fahrwerksfedern müssen, sofern diese durch keine weiteren Auflagen berührt werden, dem Serienstand entsprechen. Für die Sonder-Fahrwerksfedern muß eine Allgemeine Betriebserlaubnis oder ein Teilegutachten vorliegen; gegen die Verwendung der Rad/Reifenkombination dürfen keine technischen Bedenken bestehen. Wird gleichzeitig mit dem Anbau der Sonderräder eine Fahrwerksänderung vorgenommen, so ist diese und ihre Auswirkung auf den Anbau der Sonderräder gesondert zu beurteilen. 11H) Wird das serienmäßige Ersatzrad verwendet, soll mit mäßiger Geschwindigkeit und nicht länger als erforderlich gefahren werden. Hierbei müssen die serienmäßigen Befestigungsteile verwendet werden. Bei Fahrzeugausführungen mit Allradantrieb ist bei Verwendung des Ersatzrades darauf zu achten, daß nur Reifen mit gleich großem Abrollumfang zulässig sind. 11K) Der vorschriftsmäßige Zustand des Fahrzeuges ist durch einen amtlich anerkannten Sachverständigen oder Prüfer für den Kraftfahrzeugverkehr oder einen Kraftfahrzeugsachverständigen oder einen Angestellten nach Abschnitt 4 der Anlage VIIIb zur StVZO unter Angabe von FAHRZEUGHERSTELLER, FAHRZEUGTYP und FAHRZEUGIDENTIFIZIERUNGSNUMMER auf einem Nachweis entsprechend dem im Beispielkatalog zum 19 StVZO veröffentlichten Muster bescheinigen zu lassen. 12A) Die Verwendung von Schneeketten ist nicht möglich, es sei denn, dass für den hier aufgeführten Fahrzeugtyp eine weitere Umrüstmöglichkeit im Gutachten aufgeführt ist. Für diese Umrüstung mit der Einschränkung in Spalte Auflagen "Reifen mit Schneeketten" sind die dort aufgeführten Auflagen und Hinweise zu beachten. 21B) Durch Nacharbeit im Bereich der vorderen Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 21J) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der vorderen Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22B) Durch Nacharbeit im Bereich der hinteren Radhausausschnittkanten bzw. der Kunststoffinnenkotflügel in diesem Bereich ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 22F) Durch Aufweiten bzw. Ausstellen der hinteren Radhäuser im Bereich der Radaußenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 24C) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad

10 Teilegutachten WIRD-TG/N8 ANLAGE: 4 VW Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: Seite: 3 von 3 hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24D) Die Radabdeckung an Achse 2 ist durch Ausstellen der Heckschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 24J) Die Radabdeckung an Achse 1 ist durch Ausstellen der Frontschürze und des Kotflügels oder durch Anbau von dauerhaft befestigten Karosserieteilen im Bereich 30 Grad vor der Radmitte und 50 Grad hinter der Radmitte herzustellen. Je nach Rüstzustand des Fahrzeuges (z. B. Fahrzeugtieferlegung, Radabdeckungsverbreiterung, usw.) kann es möglich sein, dass die Radabdeckung ausreichend ist. Die gesamte Breite der Rad/Reifenkombination muss, unter Beachtung des maximal möglichen Betriebsmaßes des Reifens (1,04 fache der Nennbreite des Reifens), im oben genannten Bereich abgedeckt sein. 32J) Die Verwendung dieser Rad/Reifen-Kombination ist nur zulässig mit einem geänderten Fahrwerk (Sportfahrwerk: Feder und Dämpfer), in dem diese Rad/Reifen-Kombination freigegeben ist. Die Allgemeine Betriebserlaubnis bzw. das Teilegutachten des geänderten Fahrwerks ist zu beachten. 367) Durch Begrenzen des Lenkeinschlages oder durch Nacharbeit der vorderen Radhäuser im Bereich der Radinnenseite ist eine ausreichende Freigängigkeit der Rad/Reifen-Kombination herzustellen. 51A) Der vom Fahrzeughersteller (siehe Betriebsanleitung oder Reifenfülldruckhinweis am Fahrzeug) bzw. Reifenhersteller vorgeschriebene Reifenfülldruck ist zu beachten. Die Verwendung von Reifen mit Notlaufeigenschaften ist laut Hersteller nur mit Reifenfülldrucküberwachungssystem zulässig. 53S) Es ist eine Bestätigung des Reifenherstellers über die ausreichende Tragfähigkeit der Reifengröße mit Angabe des Mindestreifenfülldruckes erforderlich; der Nachweis der Eignung ist bei den Fahrzeugpapieren mitzuführen. 71K) Zum Auswuchten der Sonderräder dürfen an der Felgenaußenseite nur Klebegewichte unterhalb des Tiefbetts angebracht werden. 721) Es ist nur die Verwendung von Gummiventilen oder Metallschraubventilen mit Überwurfmutter von außen, die weitgehend den Normen (DIN, E.T.R.T.O. bzw. Tire and Rim) entsprechen und die für einen Ventilloch-Nenndurchmesser von 11,3 mm geeignet sind, zulässig. Das Ventil darf nicht über den Felgenrand hinausragen. Es sind die Montagehinweise des Ventilherstellers zu beachten. 73C) Es ist nur die Verwendung von schlauchlosen Reifen zulässig. 74A) Es dürfen nur die vom Radhersteller mitzuliefernden Radbefestigungsteile verwendet werden, dabei ist die Gewindegröße der serienmäßigen Befestigungsteile zu beachten. Bei Verwendung von Radschrauben, ist die, in der Anlage zum Gutachten, dem Fahrzeug zugeordnete Schaftlänge zu beachten. 74P) Radausführungen mit Zentrierring im Mittenloch sind nur zulässig, wenn die im Gutachten beschriebenen Zentrierringe verwendet werden. VCW) Die Verwendung der Sonderräder ist an Fahrzeugausführungen mit innenbelüfteten Bremsscheiben (Durchmesser 255 bzw. 256 bzw. 257mm) an der Vorderachse nicht zulässig.

11 Teilegutachten WIRD-TG/N8 ANLAGE: Radabdeckung Hersteller: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand: Seite: 1 von 1 Hinweisblatt zu den im Gutachten genannten Radabdeckungsauflagen Nr , 24C, 24D, 24J und 24M. Die nachfolgenden Bilder stellen die Hilfsmittel zur Erfüllung der Radabdeckung dar, die in den Radabdeckungsauflagen beschrieben sind. Vorderachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 241 bzw. 245 Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 242 bzw. 246 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 241,242,245, 246,24C,24J Hinterachse Bereich 30 Grad vor der Radmitte Zu Auflage 243 bzw. 247 Bereich 50 Grad hinter der Radmitte Zu Auflage 244 bzw. 248 Bereich 30 Grad vor und 50 Grad hinter der Radmitte Zu Aufl age 243,244,247,248,24D,24M TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER UND REIFENPRÜFUNG DEUTSCHSTRASSE 10 A-1230 WIEN

12 TÜV AUSTRIA AUTOMOTIVE GMBH RÄDER- UND REIFENPRÜFUNG Anbauabnahme nach 19 Abs. 3 StVZO Nachweis gemäß 19 Abs. 4 Satz 1 StVZO Für: Leichtmetallrad Typ: T927 8x19 des Herstellers/Importeurs: AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG CH-8260 Stein am Rhein Datum: Bestätigung des ordnungsgemäßen Anbaus gem. 19 Abs. 3 StVZO Hiermit wird bestätigt, daß der Anbau des im Nachweis genannten Bauteils am Fahrzeughersteller:, Fahrzeugtyp:, Fahrzeug-Ident-Nr.: ordnungsgemäß erfolgte und das Fahrzeug insoweit den geltenden Vorschriften entspricht. Vorangegangene zulässige Änderungen gemäß Fahrzeugschein/Anbaubestätigung/Teile-ABE *) wurden berücksichtigt. Bemerkungen/Hinweise/Auflagen: Änderungen zu Angaben in den Fahrzeugpapieren sind der zuständigen Zulassungsbehörde bei deren nächster Befassung mit den Papieren zu melden. Untersuchungsbericht/Gutachten-Nr.: Ort u. Datum der Abnahme: Unterschrift u. Name a.a.s.o.p./prüf-ing. Fahrzeugbeschreibung B L J E G - P.2 P.4 /- T - D Q - V.7 - F.1 - F.2 - D U.1 - U.2 - U.3 - D.3 - O.1 - O.2 - S.1 - S V.9 - R K - P P

13 Zusatzinformation Radtyp :T927 8x19 Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand : Seite: 1 von 2 Zu Auflage 670: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Hersteller: Typ: CONTINENTAL ContiSportContact 3 Pirelli PZero Rosso Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 676: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 275/30R19 Hersteller: Typ: BRIDGESTONE RE 050 A DUNLOP SP Sport Maxx Pirelli PZero Nero Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 677: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 245/30R19 Hersteller: Typ: DUNLOP SP Sport Maxx Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 68X: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Sport Reifengröße: Vorderachse: 235/35R19 Hinterachse: 265/30R19 Hersteller: Typ: BRIDGESTONE Potenza S-03 PP, RE 50 A CONTINENTAL ContiSportContact 2 DUNLOP SP Sport 9000, SP Sport Maxx MICHELIN Pilot Sport, Pilot Sport 2, Pilot Sport Cup, Pilot Super Pirelli SEMPERIT P Zero Nero Direction Sport

14 Zusatzinformation Radtyp :T927 8x19 Hersteller :AEROTECHNIK Fahrzeugteile AG Stand : UNIROYAL Rainsport 1 TOYO Proxes T1-R YOKOHAMA AVS Sport Seite: 2 von 2 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage 993: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 245/40R19 Hinterachse: 275/35R19 Hersteller: Typ: DUNLOP SP Sport 9000 Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig. Zu Auflage AFQ: Die Eignung folgender Reifenfabrikate wird bestätigt: Reifengröße: Vorderachse: 225/35R19 Hinterachse: 255/30R19 Hersteller: Typ: PIRELLI PZero Nero, Eufori@ Am Fahrzeug sind nur Reifen eines Herstellers, Profiltyps und einer Geschwindigkeitskategorie zulässig.

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