Elternbrief Oktober 2016

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1 MITTELSCHULE MARKTOBERDORF Mittelschule Marktoberdorf Mühlsteig Marktoberdorf Elternbrief Oktober Sehr geehrte Eltern, im ersten Elternbrief des neuen Schuljahres begrüße ich alle neuen Eltern und alle, die bisher schon zur großen Schulgemeinschaft der Mittelschule Marktoberdorf gehören, im Namen des Kollegiums sowie der Verwaltungsangestellten. Wir erhoffen uns eine gute Zusammenarbeit, damit der schulische Weg Ihrer Kinder auch gelingt. Im folgenden Brief erhalten Sie einige wichtige Informationen zu unserer Personalstruktur, grundlegenden Verfahrensweisen und aktuellen Veränderungen. Bitte nehmen Sie sich ein wenig Zeit, diesen Brief durchzulesen, mit Ihrem Kind zu besprechen und bewahren Sie ihn auf. Informationen zur Klassenbildung In 28 Klassen werden derzeit 610 Schülerinnen und Schüler unterrichtet. Diese verteilen sich auf 5 Klassen im gebundenen Ganztageszug, 10 Klassen im M-Zug und 13 Regelklassen. In den bisherigen Schulwochen wurde von den Lehrern rückgemeldet, dass in allen Klassen eine positive, friedliche Grundstimmung herrscht. Dies trägt zu einem guten Gelingen bei, was ich uns allen wünsche. Wir dürfen auch heuer wieder neue Kolleginnen/ Kollegen im Lehrerteam begrüßen: Sara Huber (9am), Vanessa Merk (7g), Maria Kaufmann (Übergangsklasse), Christina Bek (Sport), Natalie Mayer (Wirtschaft, Englisch), Susanne Schmölz (WTG, Soziales), Franziska Ammann (LAAin), Michael Prendota (Kaplan) Angebote an Arbeitsgemeinschaften und Differenziertem Sport an der Mittelschule Auch in diesem Schuljahr gibt es wieder zahlreiche zusätzliche Unterrichtsangebote. Sie bereichern das Schulleben und ermöglichen den Schülerinnen und Schülern persönliche Begabungen zu entwickeln. Neben den Sportangeboten wie Eishockey, Tischtennis, Basketball finden auch LRS-Kurse, Erste Hilfe Ausbildungen, Schulsanitäter, Chor, Kunstkurs, Technik, Robotik, Film, WTG, Catering, Schülerfirma Holz, Tutorenausbildung, Schulspiel statt. Leider können wir nicht allen Schülerinnen und Schülern den Wunschkurs ermöglichen und bitten dafür um Verständnis. Heuer werden wir auch eine Gruppe von Streitschlichtern ausbilden. Übergangsklasse Um die Schülerinnen und Schüler ohne Deutschkenntnisse zu fördern, sind diese Kinder in einer Übergangsklasse untergebracht. Sie werden von Frau Maria Kaufmann im Erlernen der Sprache, zum Teil sind die Schüler nicht alphabetisiert, unterrichtet. Einen Teil des Unterrichts gehen diese Schüler in die Regelklassen und besuchen dort den Unterricht. Diese Integrationsaufgabe ist unsere große Herausforderung in diesem Jahr. Mit einem Integrationskonzept werden wir von der Sozialarbeit an Schulen unterstützt. Bitte helfen sie auch mit, dass an der Mittelschule Marktoberdorf niemand ausgegrenzt 1

2 wird, es war bisher immer eine große Stärke der Schule, ein wertschätzendes soziales Miteinander zu haben, was sicher auch auf eine gute Erziehung zurückzuführen ist. Geschenk mit Herz Diese mittlerweile schulische Tradition wird auch heuer wieder durchgeführt. Mit diesen Geschenkepaketen könne vielen Kindern eine Freude gemacht werden. Alle Klassen werden informiert, wann diese Aktion durchgeführt wird. Bitte unterstützen Sie dies. Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule Für das neue Schuljahr wurde der Elternbeirat mit folgendem Ergebnis neu gewählt: Vorsitzender: Herr Silvio Volkhardt Stellvertreter: Frau Britta Haf Schriftführer: Frau Manuela Reindl Kassenwart: Frau Monika Wachenbrunner Schulforum: Frau Jutta Reußer, Frau Nicole Höpfner, Herr Silvio Volkhardt Die Zusammenarbeit von Elternhaus und Schule ist in allen Jahrgangsstufen eine Voraussetzung für das Gelingen des Bildungs- und Erziehungsauftrags. Gerade in einer Zeit, in der die erzieherische Arbeit in Schule und Elternhaus immer schwieriger wird, sind wir besonders auf diese Zusammenarbeit angewiesen. Der Anspruch und das Niveau der Mittelschule machen ein ausgeprägtes und stetiges Arbeitspensum sowie eine angemessene Arbeitshaltung nötig. Fehlende Arbeitshaltung, mangelnder Fleiß, Vergessen wichtiger Unterrichtsutensilien oder auch eine mangelnde häusliche Vorbereitung erfordern von den Lehrkräften unnötige Arbeit und mindern den schulischen Erfolg der Schülerinnen und Schüler. Ich möchte an dieser Stelle allen Eltern danken, die sich bereit erklärt haben, die wichtige Aufgabe als Klassenelternsprecher und Mitglied im Elternbeirat zu übernehmen. Sie haben hier die Möglichkeit die Gestaltung des schulischen Lebens mit zu beeinflussen. Der Elternbeirat braucht aber auch die Unterstützung aller Eltern, deshalb kann ich Sie nur ermutigen, den Kontakt zur Schule zu pflegen. Die Zusammenarbeit von Schule und Elternhaus wird nur möglich sein, wenn man miteinander spricht. Wir bieten deshalb dazu folgende Möglichkeiten an: 1) Die Einzelsprechstunden der Lehrkräfte. Die Lehrkräfte ihrer Kinder sollten bei allen Fragen zum Unterricht und zur Unterrichtsgestaltung aber auch bei Anregungen ihrerseits sowie bei Unklarheiten oder auch Beschwerden immer die ersten Gesprächspartner sein, zumal die Lehrkräfte die unmittelbare pädagogische Verantwortung für ihre Erziehungsarbeit und ihren Unterricht tragen. Die Lehrkräfte bitten darum, einen geplanten Besuch der regelmäßigen Sprechstunde über die Kinder anzukündigen. So können Ballungen oder Wartezeiten vermieden werden. 2) Alle Lehrkräfte stehen für Sie bei den zweimal im Jahr stattfindenden Elternsprechtagen für ein Gespräch zur Verfügung. 3) Zu bestimmten Anlässen (Entscheidung für M-Zweig, QA, Berufsberatung, Elternsprechtag u.a.) finden eigene Informationsveranstaltungen statt, zu denen Sie rechtzeitig eingeladen werden. 4) Als Schulleiterin stehe ich Ihnen selbstverständlich für alle Fragen, die Sie haben, jederzeit gerne zur Verfügung. Ich bitte Sie in einem solchen Fall telefonisch über das Sekretariat einen Gesprächstermin zu vereinbaren. 2

3 5) Der Elternbeirat: Die gewählten Elternbeiräte stehen Ihnen für Auskünfte und Gespräche zur Verfügung. Der Elternbeirat ist ein sehr wichtiges schulisches Gremium, das ein zentrales Bindeglied zwischen Schule und Elternhaus darstellt. Aktuelle Informationen erhalten Sie auch über unsere Homepage: Kosten Arbeitsblätter, Schreib- und Zeichengegenstände, Wörterbücher, Taschenrechner, Lektüren (etliche Klassensätze sind in der Schülerbücherei angeschafft worden), Atlanten, Aufgabensammlungen und Arbeitshefte fallen nicht unter die Lernmittelfreiheit. Für die Bereitstellung von Kopien und sonstiger nicht zuschussfähiger Lernmittel (hier: Papier- und Kopierkosten u.a.) erheben wir in diesem Schuljahr in Anlehnung an die Nachbarschulen pro Schüler einen pauschalen Medienbeitrag. Folgende Staffelung ist hierbei vorgesehen: 5. und 6. Klasse: 13 pro Schuljahr; 5G und 6G: 16, Klasse: 16 pro Schuljahr; 7G-9G ebenso wie die M- Klassen: 20 pro Schuljahr; Die Klassenlehrkräfte sammeln das Geld in Absprache mit dem Sekretariat in Eigenregie ein. Für die Vorbereitung auf die Projektprüfung und die dafür notwendigen Übungsprojekte und sonstigen Ausgaben in den arbeitspraktischen Fächern (Wirtschaft, Soziales, Technik) wird ein gesonderter Beitrag jahrgangsstufengemäß eingesammelt. Besprechen Sie bitte mit Ihren Kindern auch folgende Punkte der Hausordnung! 1.) Rauchverbot Art. 80 Abs. 5 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes besagt, dass das Rauchen in der Schule und auf dem Schulgelände grundsätzlich untersagt ist. 2.) Handynutzungsverbot Art. 56 Abs.5 des Bayerischen Erziehungs- und Unterrichtsgesetzes bestimmt, dass im Schulgebäude Mobilfunktelefone sowie sonstige digitale Speichermedien grundsätzlich ausgeschaltet sein müssen. Auch jede andere Nutzung, z.b. als Uhr oder Taschenrechner ist untersagt. Die Lehrkräfte haben die Anweisung, bei Zuwiderhandlung die Geräte vorübergehend einzuziehen und sie nur den Erziehungsberechtigten auszuhändigen. In Ausnahmefällen (z.b. bei einer dringenden Benachrichtigung der Eltern) darf nach Genehmigung durch eine Lehrkraft vom Mobilfunktelefon Gebrauch gemacht werden. Es ist außerdem im Schulhaus und auf dem Schulgelände grundsätzlich verboten, Film- oder Tonaufnahmen mit einem Handy vorzunehmen. Bei begründetem Verdacht, dass auf Schülerhandys Gewaltvideos, pornographische oder menschenverachtende Darstellungen angeschaut oder ausgetauscht werden, wird auf jeden Fall die Polizei eingeschaltet. Sicherheit Ein großer Schulbetrieb kann nur sicher funktionieren, wenn bestimmte Regeln und Verfahrensweisen eingehalten werden. Ich möchte Sie daher bitten, folgende Punkte genau zu beachten: Bei allen schulischen Veranstaltungen besteht für Ihre Kinder eine Schüler- Unfallversicherung, die bei Unfällen auf dem Schulweg und im Schulbereich eintritt. Die Schüler-Unfallversicherung ist für Sie kostenlos, doch muss jeder Unfall umgehend im Sekretariat gemeldet und schriftlich erfasst werden. Bitte teilen Sie auch dem behandelnden Arzt mit, dass es sich um einen Schulunfall handelt. Sachbeschädigungen (z.b. an Kleidungsstücken, Fahrrädern etc.) sind bei der Schüler-Unfallversicherung nicht mitversichert. 3

4 Das Mitbringen und Mitführen von gefährlichen Gegenständen ist grundsätzlich verboten. Die Schulordnung verpflichtet die Lehrerinnen und Lehrer, solche Gegenstände den Schülerinnen und Schülern abzunehmen und sicherzustellen. Bei Sachbeschädigungen, die an schulischen Einrichtungsgegenständen vorsätzlich begangen werden, wird der Verursacher haftbar gemacht. Pflege der ausgegebenen Lehrmittel: Für die im Unterricht verwendeten Schulbücher entstehen Ihnen aufgrund des Gesetzes über die Lehr- und Lernmittelfreiheit keine Kosten. Hierfür steht der Mittelschule jährlich ein Etat zur Verfügung, so dass jährlich Ersatz- und Neubeschaffungen getätigt werden können. Da die Bücher von mehreren Jahrgängen benutzt werden müssen, bitten wir Sie darauf zu achten, dass die Bücher mit einem stabilen Einband geschützt werden, der aber nicht am Buchdeckel festgeklebt werden soll. Auch sollen Schäden an den Büchern sorgfältig repariert werden, um einen weiteren unnötigen Verschleiß zu verhindern. Verschmutzte und beschädigte Bücher will niemand gerne haben. Für verlorene oder beschädigte Bücher ist Ersatz zu leisten. Krankmeldungen: Krankheitsfälle oder sonstige zwingende Gründe eines Fernbleibens vom Unterricht sind der Schule unverzüglich mitzuteilen, das heißt, dass die Schule noch am gleichen Tag am Morgen vor Unterrichtsbeginn verständigt wird. Die Mitteilung muss bis spätestens 7.50 Uhr bei uns eingehen. Dies kann auf drei Wegen erfolgen: 1.) durch eine telefonische Mitteilung unter 08342/ ) durch eine schriftliche Mitteilung in Form der Weitergabe durch Eltern, Geschwister oder Mitschüler (Ganztagsschüler bitte immer im Sekretariat entschuldigen) 3.) per Fax: 08342/ ) per Mail: Wenn Ihr Kind die Schule wieder besucht, dann geben Sie Ihrem Kind die schriftliche Entschuldigung mit, die der Klassenleiter aufbewahrt. Bei Erkrankung von mehr als drei Unterrichtstagen ist bei Wiederbesuch der Schule eine Mitteilung über die Dauer der Krankheit vorzulegen. Dauert die Erkrankung mehr als zehn Unterrichtstage, so kann die Schule die Vorlage eines ärztlichen Zeugnisses verlangen. Häufen sich krankheitsbedingte Schulversäumnisse oder bestehen an der Erkrankung Zweifel, kann die Schule die Vorlage eines schulärztlichen Zeugnisses verlangen; wird das Zeugnis nicht vorgelegt, so gilt das Fernbleiben als unentschuldigt. Im Falle, dass eine körperliche Beeinträchtigung oder Unpässlichkeit während der Unterrichtszeit auftritt und dieser abgebrochen wird, ist ein Verlassen der Schule ausnahmslos nur mit Zustimmung des Direktorats möglich, da die Schule sonst gegen ihre Aufsichtspflicht verstoßen würde. Wir bitten Sie Ihr Kind an der Schule abzuholen. Unterrichtsausfall Es wird versucht, den Unterrichtsausfall so gering wie möglich zu halten, dennoch führen manchmal zwingende Gründe dazu, dass der Unterricht nicht stundenplanmäßig stattfinden kann. Bitte regeln Sie mit Ihren Kindern, ob Sie in diesen Fällen eine Beaufsichtigung wünschen, und teilen es den Klassenlehrern schriftlich mit. In diesen Fällen hat sich Ihr Kind von sich aus im Sekretariat zu melden. 4

5 Beurlaubungen vom Unterricht Schülerinnen und Schüler können nur in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag eines Erziehungsberechtigten durch das Direktorat beurlaubt werden. Mitteilungen von Vereinen, Behörden oder Ärzten können einen solchen Antrag nicht ersetzen. Ich darf Sie daher bitten, wirklich nur dann eine Beurlaubung zu beantragen, wenn dies wichtig und unvermeidbar ist. Bitte legen Sie den begründeten Antrag unter Angabe von Name und Klasse Ihres Kindes so rechtzeitig bei der Schulleitung vor, dass das Ergebnis etwa erforderlicher Rückfragen bei der Entscheidung über die Gewährung der Beurlaubung berücksichtigt werden kann. Von akuten Notfällen abgesehen, bitten wir Sie im schulischen Interesse Ihres Kindes dringend darum, Arzttermine möglichst in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. Reise- oder Urlaubstermine können nicht als Begründung für eine Beurlaubung angesehen werden. Eine Befreiung vom Sport oder auch von einzelnen Sportarten spricht der Schulleiter aufgrund eines ärztlichen Zeugnisses aus. Dabei soll der Arzt auch eine Aussage dazu machen, ob eventuell eine begrenzte Beteiligung am Sportunterricht möglich und sinnvoll ist. Die Befreiung gilt nur für das jeweils laufende Schuljahr, sie muss zu Beginn jedes Schuljahres erneut beantragt werden. Schulberatung und schulpsychologischer Dienst ( s.a. Anlage) Bei Beratungsfällen, sei es im Zusammenhang mit dem Übertritt an eine andere Schulart oder ins Berufsleben sowie bei Lernstörungen oder sonstigen Leistungsbeeinträchtigungen, stehen für Sie unser Beratungslehrer Herr Marco Binder sowie unsere Schulpsychologin Frau Dr. Petra Merkel-Trinkwalder als Ansprechpartner zur Verfügung. Die Sprechzeiten finden Sie an der Tür des Raumes 119, bei Ihrem Klassenlehrer/-in oder erhalten Sie im Sekretariat. Bei auftretenden Schwierigkeiten in der Klasse oder unter Mitschülern steht Ihnen die Jugendsozialarbeit als Ansprechpartner zur Verfügung. (Tel: ) Schülersprecher im Schuljahr 2016/2017 In der Klassensprecherversammlung vom wurden folgende Schülersprecher gewählt: Eleonore Halilaj Klasse 10bm Zafer Altin Klasse 9z Orhan Gülden Klasse 9g Zum Verbindungs- und Vertrauenslehrer wurden Frau Rebekka Kiewning (Klassenlehrerin 8bm) und Frau Vanessa Merk (Klassenlehrerin 7g) gewählt. Ferienplan Herbstferien: Weihnachtsferien: Winter /Fasching: Osterferien: Pfingstferien: Sommerferien: Folgende Tage sind unterrichtsfrei: Buß- und Bettag Mittwoch, Christi Himmelfahrt Donnerstag, Religiöse Feiertage Muslimischer Schüler im Schuljahr 2016/2017 Ramazan Bayram: / (auf Antrag) Mit freundlichen Grüßen gez. Karin Weikmann, Rektorin 5

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