klimaaktiv mobil Förderung
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- Lilli Weber
- vor 7 Jahren
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1 klimaaktiv mobil Förderung
2 Ein Förderungsprogramm für Mobilitätsmaßnahmen Das BMLFUW unterstützt mit seinem Förderungsprogramm klimaaktiv mobil auf Bundesebene österreichische Unternehmen und Gebietskörperschaften beim aktiven Klimaschutz im Verkehrsbereich. Maßnahmen, die zu einer Verringerung der Umweltbelastung führen, sind oftmals teurer als konventionelle Lösungen, weshalb das Förderungsprogramm einen Anreiz für diese höheren Investitionen schaffen soll. Die Förderungsmittel werden vom BMLFUW im Rahmen des klimaaktiv mobil Förderungsprogrammes bzw. im Rahmen des Jahresprogrammes des Klima- und Energiefonds bereitgestellt. Die KPC managt diese Förderungen zum Schutz der Umwelt. Was wird gefördert? Gefördert werden Maßnahmen im Mobilitätsbereich, die positive Umwelteffekte (insbesondere CO 2 -Reduktionen) bewirken, wie Fahrzeuge mit alternativem Antrieb, umweltfreundliches Transport- und Mobilitätsmanagement, Maßnahmen zur Forcierung des Radverkehrs und bewusstseinsbildende Maßnahmen. Beispielprojekte: Umweltfreundliche Fuhrparkumstellung > ein Taxiunternehmen schafft ein Erdgasauto an > ein Baubetrieb tauscht einen Dieselstapler gegen einen Elektrostapler Umweltfreundliches Transportmanagement > ein Schotterunternehmen ersetzt einen LKW durch ein Förderband > ein Transportunternehmen investiert in ein Tourenoptimierungssystem Umweltfreundliches Mobilitätsmanagement Maßnahmen zur Forcierung des Radverkehrs bewusstseinsbildende Maßnahmen > eine Region baut eine Mobilitätszentrale auf > eine Gemeinde installiert einen Gemeindebus > ein Tourismusbetrieb errichtet einen Radverleih > eine Gemeinde baut das Radwegenetz aus > eine Gemeinde startet eine Informations-Kampagne für das Radwegenetz Förderungsart und -höhe Die Förderung wird in Form eines nicht rückzahlbaren Investitions- bzw. Betriebskostenzuschusses vergeben. Die Berechnung erfolgt, abhängig von der Art des Projekts, entweder in Form eines Prozentsatzes der förderungsfähigen Investitionskosten oder als Pauschale. Detailinformationen dazu finden Sie auf der Webseite
3 Der schnelle Weg zu Ihrer Förderung Es ist unser Ziel, den Förderungsablauf für Sie so einfach und unbürokratisch wie möglich zu gestalten. Nachfolgende Darstellung zeigt den Weg Ihrer Förderung vom Antrag bis zur Auszahlung: = IHRE MITARBEIT IST GEFRAGT 1. Antragsstellung Je nach Projektart ist Ihr Antrag entweder nach Fertigstellung oder vor Beginn der Maßnahme einzureichen. Bitte beachten Sie die weiterführenden Informationen zur Antragsstellung auf hier befindet sich auch der Bereich für die Online-Einreichung. 2. Beurteilung Ihre vollständig eingereichten Unterlagen werden durch unsere MitarbeiterInnen geprüft und beurteilt. Anschließend wird von uns ein Förderungsvorschlag erarbeitet. 3. Genehmigung & Förderungsvertrag Die Beratung und Abstimmung über den Förderungsvorschlag erfolgt in der Beiratssitzung. Nach Genehmigung durch den Bundesminister für Landund Forstwirtschaft, Umwelt und Wasserwirtschaft bzw. durch das Präsidium des Klima- und Energiefonds erhalten Sie von uns Ihren Förderungsvertrag. Bei Projekten, für die nach der Umsetzung der Antrag gestellt wird, erfolgt die Auszahlung der Förderung direkt im Anschluss an die Genehmigung. 4. Annahmeerklärung Bei Projekten, für die vor der Umsetzung der Antrag gestellt wird, liegt dem Förderungsvertrag das Formular für die Annahmeerklärung bei. Dieses ist fristgerecht an die KPC zu retournieren. Nach Einlangen der vollständigen Annahmeerklärung wird der Vertrag rechtswirksam. 5. Auszahlung der Förderung Nach Umsetzung Ihres Projektes übermitteln Sie uns die Endabrechnungsunterlagen samt Rechnungen. Nach positiver Prüfung durch unsere MitarbeiterInnen erfolgt die Anforderung der Förderungsmittel beim BMLFUW bzw. beim Klima- und Energiefonds und anschließend die Überweisung auf Ihr Konto. Von der Antragsstellung bis zur Auszahlung Mit dem Online-Service der KPC auf haben Sie jederzeit Einblick in den aktuellen Status Ihres Förderungsantrages und die Möglichkeit, komfortabel und rasch Dokumente an uns zu übermitteln.
4 Wer kann Förderungen beantragen? Das Förderungsangebot für Mobilitätsprojekte mit Standort in Österreich richtet sich an: Unternehmen Gemeinden Vereine und konfessionelle Einrichtungen Landwirte unter speziellen Rahmenbedingungen Wenn für ein Projekt Mittel aus der Wohnbau- bzw. Landwirtschaftsförderung bezogen werden können, ist eine Förderung im Rahmen des klimaaktiv mobil Programms nicht möglich. Weitere Förderungsmöglichkeiten Je nach Projektart und -standort können eventuell zusätzliche Förderungsmittel der Bundesländer beantragt werden. Informationen zu den Förderungsprogrammen der einzelnen Bundesländer finden Sie auf der Homepage bzw. bei den zuständigen Landesförderungsstellen. Informationen und Kontakt Für weitere Informationen besuchen Sie unsere Homepage Zu Ihrem Mobilitätsprojekt finden Sie hier in den Informationsblättern alle Details zur Antragstellung. Die MitarbeiterInnen der KPC stehen Ihnen gerne beratend zur Seite und informieren Sie auch über weitere Förderungsmöglichkeiten des Bundes und der Länder. Kommunalkredit Public Consulting GmbH Türkenstraße Wien Tel.: +43 (0)1/ Fax: DW umwelt@kommunalkredit.at
5 Eine Umweltförderung des BMLFUW im Rahmen des klimaaktiv mobil-förderungsprogrammes managed by Kommunalkredit Public Consulting GmbH Förderungsfähige Projekte im Überblick Servicenummer: +43 (0)1/ Projektgegenstand Förderung Strom aus erneuer baren Energieträgern bzw. Ökostrom Zeitpunkt der Einreichung umweltfreundliche Fuhrparkumstellung und Tankanlagen / FZG mit altern. Antrieb u. E-Mobilität FZG 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht Elektro-Fahrräder und Transporträder (bis zu 50 Fahrzeuge) Elektro-Fahrräder 200 Euro / FZG 400 Euro / FZG nach Umsetzung Elektro-Transporträder (Ladegewicht > 80 kg) 300 Euro / FZG 600 Euro / FZG nach Umsetzung Transporträder (Ladegewicht > 80 kg) 400 Euro / FZG - nach Umsetzung Fahrradanhänger (Ladegewicht > 40 kg) 100 Euro / FZG - nach Umsetzung Elektrofahrzeuge (bis zu 10 Fahrzeuge) Einspurige E-Fahrzeuge 250 Euro / FZG 500 Euro / FZG nach Umsetzung E-Leichtfahrzeuge bzw. dreirädrige E-Fahrzeuge 500 Euro / FZG Euro / FZG nach Umsetzung mehrspurige leichte E-Fahrzeuge Euro / FZG Euro / FZG nach Umsetzung mehrspurige E-Fahrzeuge zur Personenbeförderung (bis zu 9 Personen inkl. Fahrer) * Euro / FZG Euro / FZG nach Umsetzung Mehrspurige E-Nutzfahrzeuge 2,5 t * Euro / FZG Euro / FZG nach Umsetzung mehrspurige E-Nutzfahrzeuge > 2,5 t (bis zu 2 Fahrzeuge) * Euro / FZG Euro / FZG nach Umsetzung Mehrspurige Elektrofahrzeuge mit Reichweitenverlängerung (REEV 1, REX 2, PHEV 3, bis zu 10 Fahrzeuge) CO2-Emission 35 g/km * Euro / FZG Euro / FZG nach Umsetzung CO2-Emission g/km * Euro/ FZG Euro / FZG nach Umsetzung CO2-Emission > 70 g/km * 500 Euro / FZG Euro / FZG nach Umsetzung bei Verwendung von mindestens 50 % Biokraftstoff (der jährlichen Treibstoffmenge) Zuschlag von je 200 Euro / FZG sonstige Fahrzeuge (bis zu 10 Fahrzeuge) Erdgasnutzfahrzeuge 2,5 t * 500 Euro / FZG -- nach Umsetzung Erdgasnutzfahrzeuge (mind. 50 % Biogas) 2,5 t * Euro / FZG -- nach Umsetzung Erdgasnutzfahrzeuge > 2,5 t * Euro / FZG -- nach Umsetzung Erdgasnutzfahrzeuge (mind. 50 % Biogas) > 2,5 t * Euro / FZG -- nach Umsetzung FZG mit mind. 50 % Pflanzenöl * 500 Euro / FZG -- nach Umsetzung FZG mit mind. 50 % Biodiesel * 200 Euro / FZG -- nach Umsetzung Voll-Hybrid Fahrzeuge 4 * 400 Euro / FZG -- nach Umsetzung Voll-Hybrid Fahrzeuge mind. 50 % Biotreibstoff * 800 Euro / FZG -- nach Umsetzung FlexiFuel Vehicles Superethanol (50 % E85) * 200 Euro / FZG -- nach Umsetzung innerbetriebliche Tankanlagen 20 % bzw. 40 % vor Umsetzung Bei Beantragung von mehr als der genannten Höchstgrenzen und Sonderfahrzeugen gilt der Standardförderungssatz von 20 % bzw. 40 %. vor Umsetzung 1 E-Fahrzeuge mit verlängerter Reichweite (REEV): Fahrzeuge mit vorwiegend elektrischem Antrieb und einer kleineren, konventionellen Verbrennungskraftmaschine, welche die Batterien für den Elektroantrieb auf Ladeniveau hält bzw. den Elektromotor über einen Generator antreibt und damit eine Verlängerung der Reichweite ermöglicht. Die Batterien werden extern über das Stromnetz geladen. 2 Range-Extender Fahrzeuge (REX): Der elektrische Speicher des Fahrzeugs muss über eine externe Stromquelle aufladbar sein. Die elektrische Reichweite ist größer/gleich 70 km nach dem jeweiligen Testzyklus. Die Nennleistung der Verbrennungskraftmaschine darf nicht größer als 60 % der Spitzenleistung des E-Motors (10 sec) und nicht größer als 100 % der Dauerleistung des E-Motors sein. 3 Plug-In Hybrid Fahrzeuge (PHEV):Voll-Hybridfahrzeuge mit einem leistungsstärkeren Elektroantrieb für längere Strecken im rein elektrischen Fahrbetrieb. Die Batterien für den elektrischen Antrieb werden über einen externen Anschluss am Stromnetz geladen 4 Vollhybrid-Fahrzeuge (HEV): Hybridfahrzeuge mit konventionellem Verbrennungsmotor und einem zusätzlichen Elektromotor, der einen rein elektrischen Fahrbetrieb über kürzere Distanzen ermöglicht. * Fahrzeuge, die zur Erfüllung gesellschaftlich sozialer Aufgaben eingesetzt werden, erhalten einen Zusatzbonus zur angegebenen Pauschale von bis zu 50 % (siehe Infoblatt für Förderungsoffensive Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität im öffentlichen Interesse ) 1 Förderungsfähige Projekte im Überblick Stand Mai 2015
6 FZG > 3,5 t höchstzulässigem Gesamtgewicht Nutzfahrzeuge Anschaffung Umrüstung Ökostrom Einreichung E-Fahrzeug 12 t Euro / FZG Euro / FZG Euro / FZG vor Umsetzung Erdgasfahrzeuge 12 t Euro / FZG Euro / FZG -- vor Umsetzung Erdgasfahrzeuge (mind. 50 % Biogas) 12t Euro / FZG Euro / FZG -- vor Umsetzung Erdgasfahrzeuge > 12 t Euro / FZG Euro / FZG -- vor Umsetzung Erdgasfahrzeuge (mind. 50 % Biogas) > 12t Euro / FZG Euro / FZG -- vor Umsetzung Vollhybridfahrzeuge 12 t Euro / FZG Euro / FZG -- vor Umsetzung Vollhybridfahrzeuge (mind. 50 % Biodiesel) 12t Euro / FZG Euro / FZG -- vor Umsetzung Vollhybridfahrzeuge > 12 t Euro / FZG Euro / FZG -- vor Umsetzung Vollhybridfahrzeuge (mind. 50 % Biodiesel) > 12t Euro / FZG Euro / FZG -- vor Umsetzung Pflanzenöl Euro / FZG -- vor Umsetzung Biodiesel (mind. 50 %) Euro / FZG -- vor Umsetzung Busse E-Fahrzeuge (mehr als 9 Personen inkl. Fahrer und 5 t) (bis zu 2 Fahrzeuge) * Euro / FZG Euro / FZG nach Umsetzung E-Fahrzeuge 39 zugelassene Fahrgäste Euro / FZG Euro / FZG vor Umsetzung E-Fahrzeuge > 39 zugelassene Fahrgäste Euro / FZG Euro / FZG vor Umsetzung Erdgasfahrzeuge 39 zugelassene Fahrgäste Euro / FZG Euro / FZG vor Umsetzung Erdgasfahrzeuge (mind. 50 % Biogas) 39 zugelassene Fahrgäste Euro / FZG Euro / FZG vor Umsetzung Erdgasfahrzeuge > 39 zugelassene Fahrgäste Euro / FZG Euro / FZG vor Umsetzung Erdgasfahrzeuge (mind. 50 % Biogas) > 39 zugelassene Fahrgäste Euro / FZG Euro / FZG vor Umsetzung Vollhybridfahrzeuge 39 zugelassene Fahrgäste Euro / FZG Euro / FZG vor Umsetzung Vollhybridfahrzeuge (mind. 50 % Biodiesel) 39 zugelassene Fahrgäste Euro / FZG Euro / FZG vor Umsetzung Vollhybridfahrzeuge > 39 zugelassene Fahrgäste Euro / FZG Euro / FZG vor Umsetzung Vollhybridfahrzeuge > 39 zugelassene Fahrgäste (mind. 50 % Biodiesel) Euro / FZG Euro / FZG vor Umsetzung Pflanzenöl Euro / FZG -- vor Umsetzung Biodiesel (mind. 50 %) Euro / FZG -- vor Umsetzung * Fahrzeuge, die zur Erfüllung gesellschaftlich sozialer Aufgaben eingesetzt werden, erhalten einen Zusatzbonus zur angegebenen Pauschale von bis zu 50 % (siehe Infoblatt für Förderungsoffensive Fahrzeuge mit alternativem Antrieb und Elektromobilität im öffentlichen Interesse ) umweltfreundliches Mobilitätsmanagement Standardförderungssatz Zuschlag max. Förderungssatz Einreichung Mobilitätszentralen 20 % bzw. 40 % 5 % bzw. 10 % 30 % / 50 % vor Umsetzung Jobticket 20 % bzw. 40 % 5 % bzw. 10 % 30 % / 50 % vor Umsetzung Carsharing 20 % bzw. 40 % 5 % bzw. 10 % 30 % / 50 % vor Umsetzung bedarfsorientierte Verkehrssysteme (z. B. Rufbus, Betriebsbus, Wanderbus) Betrieb und Anschaffung 20 % bzw. 40 % 5 % bzw. 10 % 30 % / 50 % vor Umsetzung Anschaffung von Fahrzeugen Pauschalen s. Fahrzeuge mit alternat. Antrieb und E-Mobilität vor Umsetzung Besuchermobilität Veranstaltungen Pauschale Euro pro Teilnehmer Zuschlag max. Förderungssatz Einreichung bei beworbenen Maßnahmen 0, % / 50 % vor Umsetzung bei Investitionen 0, % / 50 % vor Umsetzung bei Investitionen & beworbenen Maßnahmen 0, % / 50 % vor Umsetzung Schnupperticket Pauschale Euro pro Ticket, Jahr Zuschlag max. Förderungssatz Einreichung pro Ticket und Jahr % / 50 % vor Umsetzung bei zusätzlich beworbenen Maßnahmen % / 50 % vor Umsetzung 2 Förderungsfähige Projekte im Überblick Stand Mai 2015
7 Maßnahmen zur Forcierung des Radverkehrs Förderungssatz Zuschlag max. Förderungssatz Einreichung Radverkehrsanlagen, Radwege 10 % bzw. 20 % 5 % bzw. 10 % 30 % / 50 % vor Umsetzung Radverleih 20 % bzw. 40 % 5 % bzw. 10 % 30 % / 50 % vor Umsetzung Radabstellanlagen 10 % bzw. 20 % 5 % bzw. 10 % 30 % / 50 % vor Umsetzung Beschilderung 10 % bzw. 20 % 5 % bzw. 10 % 30 % / 50 % vor Umsetzung Radmarketing 20 % bzw. 40 % 5 % bzw. 10 % 30 % / 50 % vor Umsetzung Bauliche Maßnahmen (z. B. Duschanlagen etc.) 10 % bzw. 20 % 5 % bzw. 10 % 30 % / 50 % vor Umsetzung Radverkehrsbeauftragte 20 % bzw. 40 % 5 % bzw. 10 % 30 % / 50 % vor Umsetzung Sanierung Fahrradparken Pauschale Euro Zuschlag max. Förderungssatz Einreichung pro Abstellplatz (bis zu 100 Stück) % / 50 % nach Umsetzung bei zusätzlicher E-Ladestation % / 50 % nach Umsetzung umweltfreundliches Transportmanagement Förderbänder, Seilbahnen 20 % bzw. 40 % 5 % bzw. 10 % 30 % / 50 % vor Umsetzung Transportrationalisierung 20 % bzw. 40 % 5 % bzw. 10 % 30 % / 50 % vor Umsetzung Verlagerung Straße Schiene 20 % bzw. 40 % 5 % bzw. 10 % 30 % / 50 % vor Umsetzung Information, bewusstseinsbildende Maßnahmen Bewusstseinskampagne 20 % bzw. 40 % 5 % bzw. 10 % 30 % / 50 % vor Umsetzung Aktionen (Aktionstage, Veranstaltungen, etc.) 20 % bzw. 40 % 5 % bzw. 10 % 30 % / 50 % vor Umsetzung Informationsmaterial 20 % bzw. 40 % 5 % bzw. 10 % 30 % / 50 % vor Umsetzung Zielgruppenorientiertes Marketing Direktmarketing 20 % bzw. 40 % 5 % bzw. 10 % 30 % / 50 % vor Umsetzung Hinweis: Bei der Kombination von mehreren Maßnahmen ist der Förderungsantrag vor Umsetzung zu stellen, auch wenn das Gesamtprojekt Einzelmaßnahmen enthält, die nach Umsetzung einzureichen sind. Zuschläge zu Standardförderungssätzen Kombination von mindestens zwei Maßnahmen 5 % zusätzliche Kombination mit bewusstseinsbildender Maßnahme 5 % Einbeziehen weiterer Betriebe bzw. weiterer Gebietskörperschaften 5 % Hinweis: Im Fall von Biokraftstoffen ist die Erfüllung der Nachhaltigkeitskriterien gemäß Artikel 17 der Richtlinie 2009/28/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zu gewährleisten. 3 Förderungsfähige Projekte im Überblick Stand Mai 2015
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