Judolöwen 01 e.v. (
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- Ewald Ackermann
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1 , 1.Vorsitzender, Sohlstättenstraße 105a, Ratingen 1 Name und Sitz des Vereines Der Verein führt den Namen Judolöwen 01 e. V. Er hat seinen Sitz in Düsseldorf. 2 Zweck des Vereines Es werden ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Ziele im Sinne des Abschnittes Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung durch den Verein verfolgt. Insbesondere wird der Judosport als Breitensport, Leistungssport, Schulsport sowie als integrativer Behindertensport gefördert. Gegebenenfalls wird hierzu ein eigenes Dojo betrieben werden. Aufgrund von Beschlüssen der Mitgliederversammlung können auch andere Sportarten angeboten werden. Gewinne dürfen nur satzungsgemäßen Zwecken zugeführt werden. Mitglieder erhalten keine Gewinnanteile. Kostenerstattungen für Tätigkeiten im Sinne des Vereins werden ggfs. ausschließlich im Rahmen der steuerlich zulässigen Höchstbeträge gewährt. Der Verein ist parteipolitisch, konfessionell und rassistisch neutral. Der Verein kann eine Geschäftsstelle betreiben. 3 Mitgliedschaft Jede natürliche Person kann Mitglied werden. Der Antrag auf Mitgliedschaft muss beim Vorstand schriftlich gestellt werden. Die Aufnahmeanträge Minderjähriger müssen durch ihre Erziehungsberechtigten zustimmend gegengezeichnet werden. Der Vorstand bestätigt die Aufnahme. 4 Ende der Mitgliedschaft Die Mitgliedschaft endet mit Austritt, Tod oder durch Ausschluss aus dem Verein. Eine Austrittserklärung ist schriftlich an den Vorstand des Vereins zu richten. Der Austritt ist zum Quartalsende mit einer Frist von 4 Wochen möglich. Unter folgenden Voraussetzungen kann ein Mitglied nach Anhörung durch den Vorstand aufgrund Vorstandsbeschlusses aus dem Verein mit sofortiger oder späterer Wirkung ausgeschlossen werden (oder-aufzählung): - schädigendes Verhalten gegen den Verein - schwerer Verstoß gegen die Interessen des Vereins - wiederholt grobes unsportliches Verhalten - Beitragsrückstand von mehr als sechs Monatsbeiträgen trotz erfolgter Mahnung. Der Vorstand teilt den Ausschluss unter Angabe von Gründen durch eingeschriebenen Brief an die letzte bekannte Adresse des Mitgliedes mit. Es ist ein Einspruch innerhalb eines Monats möglich
2 , 1.Vorsitzender, Sohlstättenstraße 105a, Ratingen 5 Beiträge Die Beiträge werden durch die Mitgliederversammlung in einer Beitragsordnung festgelegt. Die Beitragsordnung wird durch den Vorstand erstellt und zur Abstimmung vorgelegt. Sie hat insbesondere den Jahresetat und die damit verbundenen finanziellen Risiken abzudecken und zu erläutern. Geschäftsjahr ist das Kalenderjahr. 6 Geschäftsjahr 7 Stimmrecht Stimmberechtigt sind alle Mitglieder. Jugendliche unter 16 Jahren werden durch mindestens einen Erziehungsberechtigten vertreten. Sind für dasselbe Mitglied mehrere Erziehungsberechtigte anwesend, können diese das Stimmrecht nur einheitlich ausüben. Die Vertretenen sind berechtigt, an Versammlungen als Gäste teilzunehmen. Mitglieder, die mit mehr als 2 Monatsbeiträgen im Rückstand sind, haben kein Stimmrecht, können jedoch an den Versammlungen teilnehmen. Das Stimmrecht muss persönlich ausgeübt werden. Ausnahmen aus wichtigem Grund sind mit Genehmigung des Vorstandes möglich. Gewählt werden können alle Mitglieder, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und voll geschäftsfähig sind. Die Organe des Vereins sind: 1. die Mitgliederversammlung 2. der geschäftsführende Vorstand 3. der Gesamtvorstand 8 Organe des Vereins - 2 -
3 , 1.Vorsitzender, Sohlstättenstraße 105a, Ratingen 9 Mitgliederversammlung Die Mitgliederversammlung ist das oberste Organ des Vereins. Der Vorstand hat jedes Jahr eine ordentliche Mitgliederversammlung einzuberufen. Eine außerordentliche Mitgliederversammlung unter Angabe der entsprechenden Tagesordnung wird einberufen, wenn a) der Vorstand es für notwendig hält b) mindestens 33 % der Mitglieder dies schriftlich unter Angabe von Gründen vom Vorstand verlangen. Die Einladung zur Mitgliederversammlung hat mindestens 2 Wochen vor der Versammlung schriftlich per Post an die letzte bekannte Adresse des Mitgliedes unter Angabe von Versammlungsort und -zeit sowie der Tagesordnung zu erfolgen. Der geplante Termin für die Mitgliederversammlung wird spätestens 4 Wochen vor diesem Termin an den Sportstätten bekannt gegeben. Anträge zur Tagesordnung müssen spätestens 3 Wochen vor der Versammlung schriftlich beim Vorstand vorliegen. Sie sind in die Tagesordnung aufzunehmen. 1. Beschluss über die Beitragsordnung 2. Genehmigung Haushaltsplan 3. Feststellung des Jahresabschlusses 4. Entgegennahme des Berichtes des Vorstandes 5. Entgegennahme des Berichtes der Kassenprüfer 6. Entlastung des Gesamtvorstandes 7. sänderungen 8. Auflösung des Vereines 9. Wahl des Vorstandes und der Kassenprüfer 10. Beschlussfassung über Anträge Die Mitgliederversammlung ist unabhängig von der Anzahl der anwesenden Mitglieder beschlussfähig. Beschlüsse werden mit einfacher Mehrheit getroffen. sänderungen werden mit 2/3-Mehrheit beschlossen. Über Anträge, die nicht in der Tagesordnung genau bestimmt sind, kann kein Beschluss gefasst werden. Beschlussfassungen erfolgen nicht geheim sondern offen. Der Schriftführer hat ein schriftliches Protokoll zu führen. Dieses ist den Mitgliedern zugänglich zu machen. Das handschriftliche Original ist zusammen mit einer Maschinenabschrift zu archivieren
4 , 1.Vorsitzender, Sohlstättenstraße 105a, Ratingen 10 Vorstand Der Vorstand besteht aus dem geschäftsführenden und dem erweiterten Vorstand. Der geschäftsführende Vorstand besteht aus - dem 1. Vorsitzenden - dem stellvertretenden Vorsitzenden - dem Schriftführer - dem Schatzmeister Er ist Vorstand i. S. d. 26 BGB. Er vertritt den Verein gerichtlich und aussergerichtlich. Es genügt, wenn der Verein durch 2 Vorstandsmitglieder vertreten wird. Im Innenverhältnis darf der stellvertretende Vorsitzende von seiner Vertretungsvollmacht nur im Falle der Verhinderung des 1. Vorsitzenden Gebrauch machen. Der geschäftsführende Vorstand hat den Gesamtvorstand laufend über seine Tätigkeit in Kenntnis zu setzen. Der geschäftsführende Vorstand gibt sich seine Geschäftsordnung selbst. Er entscheidet mit einfacher Mehrheit. Der Gesamtvorstand besteht aus: - dem geschäftsführenden Vorstand - der Jugendleitung - dem sportlichen Koordinator Der Gesamtvorstand führt den Verein. Der Gesamtvorstand wird durch die Mitgliederversammlung mit einfacher Mehrheit gewählt. Die Vorstandsmitglieder werden für die Dauer von 2 Jahren gewählt. Sie bleiben im Amt, bis ein neuer Vorstand gewählt ist. Wiederwahl ist möglich. Vorzeitiges Ausscheiden aus dem Vorstand ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich, wenn ein anderes Vorstandsmitglied die Aufgaben des ausscheidenden Mitgliedes kommissarisch bis zur nächsten Mitgliederversammlung übernimmt. Zu den Aufgaben des Gesamtvorstandes gehören: - Entscheidung insbesondere über die Aufnahme und den Ausschluss von Mitgliedern - Durchführung der Beschlüsse der Mitgliederversammlung sowie Erstellung des Jahreshaushaltsplanes und des Jahresabschlusses. An den Vorstandssitzungen hat der Jugendvertreter beratendes Teilnahmerecht. Der Vorstand kann einen Ehrenvorsitzenden bestimmen. Dieser kann beratend zu den Vorstandssitzungen hinzugezogen werden. Vorstandssitzungen finden gemäss der Geschäfts stattrdnung des Vorstandes und nach Bedarf statt. Vorsitz hat der erste Vorsitzende. Vorstandsbeschlüsse sind zu protokollieren und zu archivieren
5 , 1.Vorsitzender, Sohlstättenstraße 105a, Ratingen 11 Sportliche Leitung Der sportliche Koordinator ist für die Organisation des sportlichen Betriebes des Vereins zuständig. Zur Durchführung des Behindertensportes hat er sich eines hierfür zu bestimmenden Behindertenbeauftragten zu bedienen. Für die Erledigung seiner Aufgaben kann er sich Bevollmächtigter bedienen. Insbesondere hat er den Vorstand bei der Erstellung des Jahreshaushaltes entsprechend zu unterstützen. Zu den Aufgaben des sportlichen Koordinators gehört (beispielhafte Aufzählung): - Jahresübersicht der sportlichen Aktivitäten - zu Übungsleitertreffs einladen und dieselben leiten. Über Übungsleiterversammlungen hat schriftlich Protokoll geführt zu werden. Diese werden zu den Akten des Vereins genommen. - Ausschreibungen erstellen, weiterleiten und bearbeiten - Unterbreiten von Vorschlägen zur Bestellung von Übungsleitern - Sportliche und organisatorische Betreuung von Turnieren - Interessen der sportlichen Funktionsträger bei Vorstandssitzungen vertreten - Erteilen von Zustimmungen zu Stützpunkttrainings und sonstigen Veranstaltungen. 12 Jugend Zur Jugend des Vereines gehören alle Mitglieder vor Vollendung des 18. Lebensjahres. Die Jugend des Vereines wählt einen Jugendvertreter, der ihre Interessen im Rahmen von Vorstandssitzungen vertritt. Weiteres wird durch die von der Mitgliederversammlung aufgrund Vorschlages der Vereinsjugend zu beschließende Jugendordnung geregelt. Die Jugendordnung ist nicht sbestandteil. Über Jugendversammlungen ist ein schriftliches Protokoll anzufertigen, das vom Vorstand zu den Akten des Vereins genommen wird. 13 Kassenprüfung Die Kasse wird jährlich von der ordentlichen Mitgliederversammlung durch die von der Mitgliederversammlung gewählten Kassenprüfer geprüft. Diese erstatten der Mitgliederversammlung hierüber Bericht. Bei ordnungsgemäßer Führung der Kasse ist der Antrag auf Entlastung des Schatzmeisters zu stellen. Die Kassenprüfer können jederzeit nach Terminabsprache mit dem Schatzmeister die Kassen- und Bankbelege einsehen. Die Kassenprüfer werden für die Dauer eines Jahres gewählt
6 , 1.Vorsitzender, Sohlstättenstraße 105a, Ratingen 14 Auflösung des Vereines Die Auflösung kann nur auf einer außerordentlichen Mitgliederversammlung mit ausschließlich diesem Tagesordnungspunkt beschlossen werden. Beschlussfähig ist diese Versammlung, wenn mindestens 50 % der stimmberechtigten Mitglieder des Vereines anwesend sind. Die Auflösung des Vereines ist beschlossen, wenn mindestens ¾ der erschienenen Mitglieder dies in namentlicher Abstimmung beschließen. Das Restvermögen des Vereines wird an die Deutsche Sporthilfe e. V. oder eine andere steuerbegünstigte Körperschaft ausgeschüttet unter der Massgabe, dieses Vermögen ausschließlich zur Förderung des Sports zu verwenden. Zu Liquidatoren des Vereins werden der 1. Vorsitzende und der Schatzmeister bestimmt. 15 Inkrafttreten der Die tritt mit Eintragung des Vereines im Vereinsregister in Kraft. Anschriftenverzeichnis der Gründungsmitglieder: Name Strasse PLZ Ort Sohlstättenstr. 105a Ratingen Frank-Thomas Kriszio Niederbeckstr Düsseldorf Gerhard Pfister Kieshecker Weg Düsseldorf Günter Aufmbruch Dickhausweg Düsseldorf Mintarder Weg Düsseldorf Bettina Katzenberger Mintarder Weg Düsseldorf Jürgen Klein Niederbeckstr Düsseldorf Ina Lorenz-Walter Krummenwegerstr Ratingen Andreas Walter Krummenwegerstr Ratingen Im kleinen Feld Ratingen Birgit Herra Oberhausener Str Düsseldorf Mike Kade Lichtenbroicher Weg Düsseldorf Düsseldorf, den
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