Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v.

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1 Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Rundschreiben A00207 MS Nr.: AZ: Tel.Dw.: Datum: Textnachdruck mit Quellenangabe gestattet Belegexemplar erwünscht Nachrichtlich an die Mitglieder des BGLAusschusses für wirtschaftliche Grundsatzfragen KfWFörderung von Logistik und Güterverkehrszentren u. a. in Verbindung mit emissionsund lärmarmen Nutzfahrzeugen Die KfWBankengruppe hat in ihrem ERPUmwelt und Energiesparprogramm neue Förderschwerpunkte für die Errichtung und den Ausbau von Logistikzentren bzw. die Ansiedlung in Güterverkehrszentren in Verbindung mit emissions und lärmarmen Nutzfahrzeugen sowie für die Anschaffung von emissionsarmen und flussverträglichen Binnenschiffen eingerichtet. Sehr geehrte Damen und Herren, die KfWBankengruppe (KfW) hat auf Initiative des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit sowie des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie in ihrem ERPUmwelt und Energiesparprogramm neue Förderschwerpunkte für besonders förderungswürdige umweltpolitische Investitionen eingerichtet. Gefördert werden die Errichtung und der Ausbau von Logistikzentren in Verbindung mit emissions und lärmarmen Nutzfahrzeugen, die Ansiedlung in Güterverkehrszentren (GVZ) in Verbindung mit emissions und lärmarmen Nutzfahrzeugen sowie die Anschaffung von emissionsarmen und flussverträglichen Binnenschiffen. Im Rahmen dieser Förderschwerpunkte werden Kredite aus dem ERPUmwelt und Energiesparprogramm mit einer zusätzlichen Zinsverbilligung des Bundes von 1 % p. a. bewilligt. Mitfinanziert werden beispielsweise Investitionen in die Gebäudeerrichtung, technische Anlagen im Gebäude, die Beschaffung fabrikneuer emissions und lärmarmer Nutzfahrzeuge oder die Errichtung einer Tankstelleninfrastruktur für den Kraftstoff Erdgas/Biomethan. Eine wesentliche Voraussetzung für die Förderung ist der Einsatz von emissions und lärmarmen Nutzfahrzeugen. Der KfW zufolge fallen hierunter insbesondere Erdgasfahrzeuge oder Fahrzeuge mit Dieselantrieb, die über einen geschlossenen Rußpartikelfilter und eine Stickoxidreduzierung verfügen, wobei Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen den Abgasstandard EURO V bzw. Enhanced Environmentally Friendly Vehicle (EEV) einhalten müssen. Dementsprechend nimmt die KfW eine Prüfung der besonderen umweltpolitischen Förderungswürdigkeit der Investitionsvorhaben vor. Ferner ist der KfW ein Jahr nach der Inbetriebnahme eines Logistikzentrums bzw. nach der Ansiedlung in einem GVZ ein Erfahrungsbericht zu den ökonomischen und ökologischen Auswirkungen vorzulegen. Herausgegeben vom Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) e.v. Breitenbachstraße 1, Frankfurt am Main Telefon: (069) Telefax: (069) bgl@bglev.de internet: 1 / 2

2 Kreditanträge für die neuen Förderschwerpunkte können ab sofort im Rahmen der 3. Komponente des ERPUmwelt und Energiesparprogramms über die Hausbank gestellt werden. Daneben ist eine Ergänzungsfinanzierung mit Mitteln aus dem KfWUmweltprogramm möglich. Die Förderschwerpunkte sind zunächst bis zum befristet. Die Details zu den KfWFörderprogrammen sowie die gültigen Zinskonditionen können Sie den beigefügten KfWMerkblättern zum ERPUmwelt und Energiesparprogramm und der Konditionenübersicht für Endkreditnehmer entnehmen. Weitere Informationen finden Sie im Internet unter bzw erteilen die Infocenter der KfWMittelstandsbank unter Tel.: / und der KfWFörderbank unter Tel.: 0180 / Mit freundlichen Grüßen BUNDESVERBAND GÜTERKRAFTVERKEHR LOGISTIK UND ENTSORGUNG (BGL) E.V. i.a. M. Schwarze Anlagen 2 / 2

3 ERPUmwelt und Energiesparprogramm Errichtung / Ausbau von Logistikzentren i. V. m. emissions und lärmarmen Nutzfahrzeugen PROGRAMMNR. 225 Anlage Mindestanforderungen für besonders förderungswürdige Vorhaben Logistikzentren Logistik wird definiert als ganzheitliche Koordination und Durchführung aller Material, Waren, Dienstleistungs und Informationsflüsse, beginnend beim Hersteller bis zur Auslieferung an den Kunden. Logistikzentren sind z.b. Zentrallager, Hochregallager, Umschlag und Kommissionierungszentren, die von Unternehmen der verschiedensten Branchen zur logistischen Abwicklung der produzierten oder vertriebenen Güter errichtet werden. Hintergrund Seit gelten EUweit Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub und ab 2010 zusätzlich für Stickstoffdioxid. Daneben sind nach der EUUmgebungslärmrichtlinie Maßnahmen zur Lärmminderung vorgeschrieben. Aus diesen Umweltanforderungen resultieren insbesondere für Unternehmen, die Innenstädte und Ballungsgebiete beliefern, betriebswirtschaftliche Risiken, z.b. durch Fahrverbote wg. Überschreitung der EULuftqualitätsgrenzwerte, Nachrüstkosten für Lieferfahrzeuge oder Restwertverluste beim Wiederverkauf der Fahrzeuge. Durch den Einsatz emissions und lärmarmer Nutzfahrzeuge 1 vor allem im aus dem Logistikzentrum abgehenden Verteilerverkehr kann die Versorgung von Innenstädten und Ballungsgebieten und die Entlastung sog. Hot Spots sichergestellt und die vom Schwerlastverkehr ausgehenden Umweltbelastungen verringert werden. Auf diese Weise lassen sich die betriebswirtschaftlichen Risiken von Logistikzentren vermeiden, die sensible Gebiete wie Innenstädte und Ballungsräume bedienen. Daher ist der Einsatz von emissions und lärmarmen Nutzfahrzeugen eine der wesentlichen Voraussetzungen für die Wirtschaftlichkeit eines Logistikzentrums. Förderschwerpunkt Die Errichtung von Logistikzentren kann durch den Einsatz umweltfreundlicher Nutzfahrzeuge und die Reduzierung bzw. Optimierung von Transportwegen 1 Insbesondere Erdgasfahrzeuge oder Fahrzeuge mit Dieselantrieb, die über einen geschlossenen Russpartikelfilter und eine Stickoxidreduzierung verfügen, wobei Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen den Abgasstandard EURO V bzw. EEV einhalten müssen. einen wirksamen Beitrag zur Verringerung von Umweltbelastungen leisten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat aus diesem Grunde in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) einen Förderschwerpunkt im ERPUmwelt und Energiesparprogramm für die Errichtung oder den Ausbau von Logistikzentren eingerichtet. Zur Finanzierung der Errichtung oder des Ausbaus von Logistikzentren können gewerbliche Unternehmen Kredite aus dem ERPUmwelt und Energiesparprogramm über ihre Hausbank bei der KfW beantragen. Daneben ist eine Ergänzungsfinanzierung mit Mitteln aus dem KfWUmweltprogramm möglich. Finanziert werden beispielsweise Investitionen in die Gebäudeerrichtung, in technische Anlagen im Gebäude, die Beschaffung fabrikneuer emissions und lärmarmer Nutzfahrzeuge oder die Errichtung einer Tankstelleninfrastruktur für den Kraftstoff Erdgas/ Biomethan. Im Rahmen dieses Förderschwerpunkts erhalten Unternehmen, die ein Logistikzentrum errichten oder ausbauen, im ERPUmwelt und Energiesparprogramm zusätzlich um 1% p. a. durch den Bund verbilligte Kredite. Die Förderung erfolgt in Komponente 3. Der Förderschwerpunkt im ERPUmwelt und Energiesparprogramm ist zunächst bis zum befristet. Prüfung der besonderen umweltpolitischen Förderungswürdigkeit Sofern die DarlehensHöchstbeträge im ERPUmweltund Energiesparprogramm alte Länder (0,5 Mio EUR) und neue Länder (1 Mio EUR) überschritten werden und/oder eine Förderung im Rahmen des Förderschwerpunktes beantragt wird, sind die auf den folgenden Seiten dargestellten Kriterien zu erfüllen, deren Richtigkeit vom Antragsteller durch Unterschrift zu bestätigen ist. Ferner ist der KfW ein Jahr nach Inbetriebnahme des Logistikzentrums ein Erfahrungsbericht zu den ökonomischen und ökologischen Auswirkungen des Vorhabens gemäß dem entsprechenden Merkblatt vorzulegen. Datum: 01/2007! Bestellnummer: KfW Palmengartenstr. 59, Frankfurt Postfach , Frankfurt Tel.: Fax: , Infocenter KfW Förderbank, Tel.: , Beratungszentrum Berlin: Behrenstr. 31, Berlin, Tel.: Beratungszentrum Bonn: LudwigErhardPlatz 13, Bonn, Tel Beratungszentrum Frankfurt: Bockenheimer Landstraße 104, Frankfurt, Tel

4 1. Antragsteller, Investitionsort : 2. Vorhabensbeschreibung a) Kurze Darstellung des geplanten Vorhabens (bitte auf gesonderter Anlage beifügen) b) Wie groß ist die jährliche Umschlagkapazität des geplanten Logistikzentrums? t 3. Luftreinhalte und Lärmminderungspläne Hierzu wird der Investor ein Gespräch mit der für den Investitionsstandort zuständigen Wirtschaftsfördergesellschaft bzw. der zuständigen kommunalen Stelle führen. Die Inhalte dieses Gesprächs, die auf Seite 3 (Gesprächsleitfaden) dargestellt sind, werden in einem Ergebnisprotokoll dokumentiert und sind als Anlage einzureichen. 4. Emissions und lärmarme Fahrzeuge a) Sofern Fahrzeuge der Gewichtsklassen bis 7,5 und über 12 t eingesetzt werden: Für die aus dem Logistikzentrum abgehenden Transporte sind bis zum Ende des Jahres 2008 mindestens 50 % der eingesetzten Fahrzeuge emissions und lärmarme Fahrzeuge 1. Ja Nein b) Sofern für die aus dem Logistikzentrum abgehenden Transporte Fahrzeuge der Gewichtsklassen zwischen 7,5 und 12 t eingesetzt werden, sind mit Fahrzeugherstellern Gespräche über die Verfügbarkeit (wann und unter welchen Voraussetzungen) emissions und lärmarmer Fahrzeuge zu führen und die Gesprächsergebnisse als Anlage beizufügen. 5. Gesetzliche Vorschriften / Genehmigungsverfahren a) Wurden sämtliche erforderlichen Genehmigungen zur Errichtung des Logistikzentrums erteilt? Ja Nein b) Werden sämtliche umweltrechtlichen Vorschriften (z.b. TA Luft, TA Lärm) sicher eingehalten? Ja Nein Die folgenden Fragen sind nicht zu beantworten, falls Frage 4 a) mit Ja bzw. 4 b) beantwortet wird. 6. Umweltschutzbeitrag (Sofern hier kein Eintragungsfeld vorhanden ist, bitte auf gesonderter Anlage erfassen) Wodurch leistet das Logistikzentrum einen konkreten Beitrag zur Senkung der Luft und Lärmbelastung? a) Eingesparte LKWTransportkilometer/a: in %: b) Eingesparter Kraftstoff: aa) Kraftstoffart: in l/a: in %: c) Werden bestehende Standorte zusammengelegt und geschlossen? Ja Nein aa) Falls ja, wie groß ist deren Kapazität? t bb) Falls bestehende Standorte nicht geschlossen werden, wie werden diese künftig genutzt? d) Wie viele und welche Fahrzeuge (Typ, Antriebsart, Schadstoffklasse/EURONorm, ggf. eingesetzte Abgasreinigungstechnik, ggf. erfolgte oder geplante Um bzw. Nachrüstung) werden bisher und künftig aa) für den Verteilerverkehr zu den Abnehmern und bb) ggf. zwischen den einzelnen bestehenden Lagerstandorten eingesetzt? e) Welche weiteren Umweltschutzeffekte werden mit Inbetriebnahme bzw. Ausbau des Logistikzentrums realisiert (z.b. Beträge zur Lärmminderung, Energieeinsparung, Abfallvermeidung, Abfallentsorgung/verwertung)? Hinweis: Sofern die Errichtung von Gebäuden im Rahmen des Projekts geplant ist, sind Angaben zur Unterschreitung der Anforderungen der EnergieeinsparVerordnung EnEV erforderlich. 7. Schienentransport a) Ist ein Schienenanschluss vorhanden bzw. vorgesehen? Ja Nein aa) Falls ja, welchen Frachtanteil wird die Schiene übernehmen? t/a bb) Werden emissionsarme Antriebsfahrzeuge eingesetzt? Ja Nein cc) Falls ja, welcher Art? 8. Wassertransport a) Ist die Nutzung einer Wasserstraße möglich? Ja Nein aa) Falls ja, welcher Frachtanteil wird auf dem Wasserweg transportiert? t/a bb) Werden emissionsarme Binnenschiffe (mit Partikelfiltertechnik und Stickoxidreduzierung) eingesetzt? Ja Nein cc) Falls ja, welcher Art? Ich bestätige die Richtigkeit der o.g. bzw. beigefügten Angaben: Datum und rechtsverbindliche Unterschrift(en) des Antragstellers mit Firmenstempel Datum: 01/2007! Bestellnummer: KfW Palmengartenstr. 59, Frankfurt Postfach , Frankfurt Tel.: Fax: , Infocenter KfW Förderbank, Tel.: , Beratungszentrum Berlin: Behrenstr. 31, Berlin, Tel.: Beratungszentrum Bonn: LudwigErhardPlatz 13, Bonn, Tel Beratungszentrum Frankfurt: Bockenheimer Landstraße 104, Frankfurt, Tel

5 Leitfaden für das mit der Wirtschaftsfördergesellschaft bzw. der zuständigen kommunalen Stelle (nachstehend aus Vereinfachungsgründung nur Wirtschaftsfördergesellschaft genannt) zu führende Gespräch Über die folgenden Inhalte des Gespräches mit der für den Investitionsstandort zuständigen Wirtschaftsfördergesellschaft wird in einem von der Wirtschaftsfördergesellschaft mit zu unterzeichnenden Ergebnisprotokoll berichtet: 1. Zuständige Wirtschaftsfördergesellschaft, Teilnehmer des Gespräches mit Angabe der Institution und der Funktion, Datum des Gespräches 2. Welche Zielorte (Städte, Ballungsgebiete) werden von dem geplanten Logistikzentrum aus versorgt? Bei mehreren Zielorten sind die Orte anzugeben, an die der überwiegende Teil der Lieferungen erfolgt. Zu den Zielorten sind jeweils die ersten beiden Stellen der Postleitzahlen anzugeben. 3. Liegen bereits Luftreinhalte und Lärmminderungspläne für die genannten Zielgebiete vor bzw. sind sie in Vorbereitung? a. Falls ja, wird darin bereits Bezug (in welcher Form) auf das neue Logistikzentrum genommen, z.b. als Maßnahme zur Senkung der Luft und Lärmbelastung in der Region? 4. Wie beabsichtigt der künftige Betreiber des Logistikzentrums die wirtschaftlichen Risiken, die z.b. durch Fahrverbote wegen Überschreitung der EULuftqualitätsgrenzwerte, Nachrüstkosten für Lieferfahrzeuge oder Restwertverluste beim Wiederverkauf der Fahrzeuge entstehen, abzusichern? 5. Ist der Einsatz von Erdgasfahrzeugen im Verteilerverkehr vorgesehen? a. Falls ja, existiert in der Nähe des Logistikzentrums bereits eine Erdgas/Biomethantankstelle? b. Sofern in der Nähe des Logistikzentrums noch keine Erdgas/Biomethantankstelle besteht, ist deren Errichtung vorgesehen? aa) Falls ja, bis wann und durch wen? bb) Falls nein, sind mit dem regionalen Erdgasversorger Gespräche über die Errichtung einer Erdgas/Biomethantankstelle zu führen. Wie wurde die Ablehnung begründet? Datum: 01/2007! Bestellnummer: KfW Palmengartenstr. 59, Frankfurt Postfach , Frankfurt Tel.: Fax: , Infocenter KfW Förderbank, Tel.: , Beratungszentrum Berlin: Behrenstr. 31, Berlin, Tel.: Beratungszentrum Bonn: LudwigErhardPlatz 13, Bonn, Tel Beratungszentrum Frankfurt: Bockenheimer Landstraße 104, Frankfurt, Tel

6 ERPUmwelt und Energiesparprogramm Ansiedlung in einem Güterverkehrszentrum i. V. m. emissions und lärmarmen Nutzfahrzeugen Mindestanforderungen für besonders förderungswürdige Vorhaben PROGRAMMNR. 225 Anlage Güterverkehrszentren Güterverkehrszentren (GVZ) sind Logistikzentren, in denen Güter zwischen unterschiedlichen Verkehrsträgern umgeladen, für Ladungen zusammengestellt und für Transportfahrten vorbereitet werden. In GVZ werden unterschiedliche Verkehrsträger (z.b. Straße, Schiene), verkehrswirtschaftliche Betriebe, logistische Dienstleister sowie logistikintensive Industrie und Handelsbetriebe zusammengeführt und vernetzt. GVZ erfüllen damit eine wichtige Funktion in der Abwicklung des Kombinierten Verkehrs, der Verlagerung des Güterfernverkehrs von der Straße auf die Schiene und zur Verringerung von Umweltbelastungen. Hintergrund Seit gelten EUweit Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub und ab 2010 zusätzlich für Stickstoffdioxid. Daneben sind nach der EUUmgebungslärmrichtlinie Maßnahmen zur Lärmminderung vorgeschrieben. Aus diesen Umweltanforderungen resultieren insbesondere für Unternehmen, die Innenstädte und Ballungsgebiete beliefern, betriebswirtschaftliche Risiken, z.b. durch Fahrverbote wg. Überschreitung der EULuftqualitätsgrenzwerte, Nachrüstkosten für Lieferfahrzeuge oder Restwertverluste beim Wiederverkauf der Fahrzeuge. Durch den Einsatz emissions und lärmarmer Nutzfahrzeuge 1 vor allem im aus dem GVZ abgehenden Verteilerverkehr kann die Versorgung von Innenstädten und Ballungsgebieten und die Entlastung sog. Hot Spots sichergestellt und die vom Schwerlastverkehr ausgehenden Umweltbelastungen verringert werden. Auf diese Weise lassen sich die betriebswirtschaftlichen Risiken von GVZ vermeiden, die sensible Gebiete wie Innenstädte und Ballungsräume bedienen. Daher ist der Einsatz von emissions und lärmarmen Nutzfahrzeugen eine wesentliche Voraussetzung für die Wirtschaftlichkeit des Investitionsvorhabens. 1 Insbesondere Erdgasfahrzeuge oder Fahrzeuge mit Dieselantrieb, die über einen geschlossenen Russpartikelfilter und eine Stickoxidreduzierung verfügen, wobei Nutzfahrzeuge ab 3,5 Tonnen den Abgasstandard EURO V bzw. EEV einhalten müssen. Förderschwerpunkt Die Ansiedlung in einem GVZ kann durch den Einsatz umweltfreundlicher Nutzfahrzeuge und Reduzierung bzw. die Optimierung von Transportwegen einen wirksamen Beitrag zur Verringerung von Umweltbelastungen leisten. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat aus diesem Grunde in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) einen Förderschwerpunkt im ERPUmwelt und Energiesparprogramm für die Ansiedlung in einem GVZ eingerichtet. Zur Finanzierung der Ansiedlung in einem GVZ können gewerbliche Unternehmen Kredite aus dem ERP Umwelt und Energiesparprogramm über ihre Hausbank bei der KfW beantragen. Daneben ist eine Ergänzungsfinanzierung mit Mitteln aus dem KfWUmweltprogramm möglich. Finanziert werden beispielsweise Investitionen in die Gebäudeerrichtung, in technische Anlagen im Gebäude, die Beschaffung fabrikneuer emissions und lärmarmer Nutzfahrzeuge oder die Errichtung einer Tankstelleninfrastruktur für den Kraftstoff Erdgas/Biomethan. Im Rahmen dieses Förderschwerpunkts erhalten Unternehmen, die sich in einem GVZ ansiedeln, im ERP Umwelt und Energiesparprogramm zusätzlich um 1% p. a. durch den Bund verbilligte Kredite. Die Förderung erfolgt in Komponente 3. Der Förderschwerpunkt im ERPUmwelt und Energiesparprogramm ist zunächst bis zum befristet. Prüfung der besonderen umweltpolitischen Förderungswürdigkeit Sofern die DarlehensHöchstbeträge im ERPUmweltund Energiesparprogramm alte Länder (0,5 Mio EUR) und neue Länder (1 Mio EUR) überschritten werden und/oder eine Förderung im Rahmen des Förderschwerpunkts beantragt wird, sind die auf den folgenden Seiten dargestellten Kriterien zu erfüllen, deren Richtigkeit vom Antragsteller durch Unterschrift zu bestätigen ist. Ferner ist der KfW ein Jahr nach der Ansiedlung im GVZ ein Erfahrungsbericht zu den ökonomischen und ökologischen Auswirkungen des Vorhabens gemäß dem entsprechenden Merkblatt vorzulegen. Datum: 01/2007! Bestellnummer: KfW Palmengartenstr. 59, Frankfurt Postfach , Frankfurt Tel.: Fax: , Infocenter KfW Förderbank, Tel.: , Beratungszentrum Berlin: Behrenstr. 31, Berlin, Tel.: Beratungszentrum Bonn: LudwigErhardPlatz 13, Bonn, Tel Beratungszentrum Frankfurt: Bockenheimer Landstraße 104, Frankfurt, Tel

7 1. Antragsteller, GVZStandort: 2. Vorhabensbeschreibung a) Kurze Darstellung des geplanten Vorhabens (bitte auf gesonderter Anlage beifügen) b) Wie groß ist die jährliche Umschlagkapazität des Antragstellers im GVZ? t 3. Luftreinhalte und Lärmminderungspläne Hierzu wird der Investor ein Gespräch mit der GVZGesellschaft führen. Die Inhalte dieses Gesprächs, die auf Seite 3 (Gesprächsleitfaden) dargestellt sind, werden in einem Ergebnisprotokoll dokumentiert und sind als Anlage einzureichen. 4. Emissions und lärmarme Fahrzeuge a) Sofern Fahrzeuge der Gewichtsklassen bis 7,5 und über 12 t eingesetzt werden: Für die aus dem GVZ abgehenden Transporte sind zum Ende des Jahres 2008 mindestens 50 % der eingesetzten Fahrzeuge des Antragstellers emissions und lärmarme Fahrzeuge 1 : Ja Nein b) Sofern für die aus dem GVZ abgehenden Transporte des Antragstellers Fahrzeuge der Gewichtsklassen zwischen 7,5 und 12 t eingesetzt werden, sind mit Fahrzeugherstellern Gespräche über die Verfügbarkeit (wann und unter welchen Voraussetzungen) besonders emissionsarmer Fahrzeuge zu führen und die Gesprächsergebnisse als Anlage beizufügen. 5. Gesetzliche Vorschriften / Genehmigungsverfahren a) Wurden sämtliche erforderlichen Genehmigungen zur Ansiedlung im GVZ erteilt? Ja Nein b) Werden sämtliche umweltrechtlichen Vorschriften (z.b. TA Luft, TA Lärm) sicher eingehalten? Ja Nein Die folgenden Fragen sind nicht zu beantworten, falls Frage 4 a) mit Ja bzw. 4 b) beantwortet wird. 6. Umweltschutzbeitrag (Sofern hier kein Eintragungsfeld vorhanden ist, bitte auf gesonderter Anlage erfassen) Wodurch leistet die Ansiedlung im GVZ einen konkreten Beitrag zur Senkung der Luft und Lärmbelastung? a) Eingesparte LKWTransportkilometer/a: in %: b) Eingesparter Kraftstoff: aa) Kraftstoffart: in l/a: in %: c) Werden bestehende Standorte des Antragstellers zusammengelegt und geschlossen? Ja Nein aa) Falls ja, wie groß ist deren Kapazität? t bb) Falls bestehende Standorte nicht geschlossen werden, wie werden diese künftig genutzt? d) Wie viele und welche Fahrzeuge (Typ, Antriebsart, Schadstoffklasse/EURONorm, ggf. eingesetzte Abgasreinigungstechnik, ggf. erfolgte oder geplante Um bzw. Nachrüstung) werden bisher und künftig aa) für den Verteilerverkehr zu den Abnehmern und bb) ggf. zwischen den einzelnen bestehenden Lagerstandorten eingesetzt? e) Welche weiteren Umweltschutzeffekte werden mit der Ansiedlung im GVZ realisiert (z.b. Beiträge zur Lärmminderung, Energieeinsparung, Abfallvermeidung, Abfallentsorgung/verwertung)? Hinweis: Sofern die Errichtung von Gebäuden im Rahmen des Projekts geplant ist, sind Angaben zur Unterschreitung der Standards der EnergieeinsparVerordnung EnEV erforderlich. 7. Schienentransport a) Ist ein Schienenanschluss vorhanden bzw. vorgesehen? Ja Nein aa) Falls ja, welchen Frachtanteil wird die Schiene übernehmen? t/a bb) Werden emissionsarme Antriebsfahrzeuge eingesetzt? cc) Falls ja, welcher Art? 8. Wassertransport Ja Nein a) Ist die Nutzung einer Wasserstraße möglich? Ja Nein aa) Falls ja, welcher Frachtanteil wird auf dem Wasserweg transportiert? t/a bb) Werden emissionsarme Binnenschiffe (mit Partikelfiltertechnik und Stickoxidreduzierung) eingesetzt? cc) Falls ja, welcher Art? Ich bestätige die Richtigkeit der o.g. Ja Nein bzw. beigefügten Angaben: Datum und rechtsverbindliche Unterschrift(en) des Antragstellers mit Firmenstempel Datum: 01/2007! Bestellnummer: KfW Palmengartenstr. 59, Frankfurt Postfach , Frankfurt Tel.: Fax: , Infocenter KfW Förderbank, Tel.: , Beratungszentrum Berlin: Behrenstr. 31, Berlin, Tel.: Beratungszentrum Bonn: LudwigErhardPlatz 13, Bonn, Tel Beratungszentrum Frankfurt: Bockenheimer Landstraße 104, Frankfurt, Tel

8 Leitfaden für das mit der GVZGesellschaft zu führende Gespräch Über die folgenden Inhalte des Gespräches mit der für den GVZGesellschaft wird in einem Ergebnisprotokoll berichtet: 1. Zuständige GVZGesellschaft, Teilnehmer des Gespräches mit Angabe der Institution und der Funktion, Datum des Gespräches 2. Welche Zielorte (Städte, Ballungsgebiete) werden von dem GVZ aus versorgt? Bei mehreren Zielorten sind die Orte anzugeben, an die der überwiegende Teil der Lieferungen erfolgt. Zu den Zielorten sind jeweils die ersten beiden Stellen der Postleitzahlen anzugeben. 3. Liegen bereits Luftreinhalte und Lärmminderungspläne für die genannten Zielgebiete vor bzw. sind sie in Vorbereitung? a. Falls ja, wird darin bereits Bezug (in welcher Form) auf das GVZ genommen, z.b. als Maßnahme zur Senkung der Luft und Lärmbelastung in der Region? 4. Wie beabsichtigt der Investor die wirtschaftlichen Risiken, die z.b. durch Fahrverbote wegen Überschreitung der EULuftqualitätsgrenzwerte, Nachrüstkosten für Lieferfahrzeuge oder Restwertverluste beim Wiederverkauf der Fahrzeuge entstehen, abzusichern? 5. Ist der Einsatz von Erdgasfahrzeugen im Verteilerverkehr vorgesehen? a. Falls ja, existiert im GVZ bereits eine Erdgas/Biomethantankstelle? b. Sofern im GVZ noch keine Erdgas/Biomethantankstelle besteht, ist deren Errichtung vorgesehen? aa) Falls ja, bis wann und durch wen? bb) Falls nein, sind mit dem regionalen Erdgasversorger Gespräche über die Errichtung einer Erdgas/Biomethantankstelle zu führen. Wie wurde die Ablehnung begründet? Datum: 01/2007! Bestellnummer: KfW Palmengartenstr. 59, Frankfurt Postfach , Frankfurt Tel.: Fax: , Infocenter KfW Förderbank, Tel.: , Beratungszentrum Berlin: Behrenstr. 31, Berlin, Tel.: Beratungszentrum Bonn: LudwigErhardPlatz 13, Bonn, Tel Beratungszentrum Frankfurt: Bockenheimer Landstraße 104, Frankfurt, Tel

9 ERPUmwelt und Energiesparprogramm Anschaffung von emissionsarmen und flussverträglichen Binnenschiffen PROGRAMMNR. 225 Anlage Mindestanforderungen für besonders förderungswürdige Vorhaben Binnenschifffahrt Binnenschiffe gehören neben den Straßen und Schienenfahrzeugen zu den wichtigsten Verkehrsträgern in Deutschland. Die Binnenschifffahrt ist die Schifffahrt auf Wasserstraßen und Binnengewässern. Im Sinne der weiteren Ausführungen sind Binnenschiffe sowohl Güter als auch Fahrgastschiffe. Darüber hinaus werden Binnenschiffe, die als Güterschiffe auch für den Verkehr in küstennahen Gewässern zugelassen sind (Küstenmotorschiffe) i. S. dieser Richtlinie wie Binnenschiffe behandelt. Hintergrund Vor dem Hintergrund der seit EUweit geltenden Luftqualitätsgrenzwerte für Feinstaub und der ab 2010 zusätzlich geltenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid ergeben sich für Binnenschifffahrtsunternehmen auch betriebswirtschaftliche Risiken, z.b. durch mögliche Fahrverbote wegen Überschreitung der EULuftqualitätsgrenzwerte. Des Weiteren sollten die Schiffe an die Gegebenheiten der Flüsse besser angepasst werden, um Beeinträchtigungen des Flussgrundes, der Ufervegetation und der Fischfauna zu minimieren. Dies ermöglicht bei optimaler Konstruktion auch den Schiffsbetrieb bei Niedrigwasser. Daher ist der Einsatz besonders emissionsarmer, kraftstoffsparender und flussverträglicher Binnenschiffe eine wesentliche Voraussetzung für die Wettbewerbsfähigkeit von Binnenschifffahrtsunternehmen. Förderschwerpunkt Binnenschiffe können durch den Einsatz emissionsarmer Motoren im Vergleich zu herkömmlichen Motoren vor allem in Verbindung mit schwefelfreiem Schiffsdiesel (S < 10 ppm) sowie durch eine flussverträgliche Bau und Betriebsweise einen wirksamen Beitrag zur Verringerung von Umweltbelastungen leisten und gleichzeitig betriebswirtschaftliche Risiken der Unternehmer reduzieren. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie (BMWi) hat aus diesem Grunde in Zusammenarbeit mit dem Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) einen Förderschwerpunkt im ERPUmwelt und Energiesparprogramm für die Modernisierung der deutschen Binnenschifffahrtsflotte eingerichtet. Im Rahmen des Förderschwerpunkts wird die Anschaffung neuer Binnenschiffe mit Krediten aus dem ERPUmwelt und Energiesparprogramm gefördert. Bemessungsgrundlage für den Kredit ist der Kaufpreis des Binnenschiffes. Voraussetzung für die besondere Förderung ist, dass die auf den folgenden Seiten aufgeführten Kriterien erfüllt werden. Sofern die getätigten Investitionen die Kriterien für eine besondere Förderungswürdigkeit erfüllen, erhalten die Unternehmen für die ERPMittel im Rahmen des Förderschwerpunkts eine zusätzliche Zinsverbilligung des Bundes von 1 % p.a. Die Förderung erfolgt in Komponente 3. Der Kredit wird über die Hausbank bei der KfW beantragt. Der Förderschwerpunkt im ERPUmwelt und Energiesparprogramm ist zunächst bis zum befristet. Prüfung der besonderen umweltpolitischen Förderungswürdigkeit Sofern die Darlehenshöchstbeträge im ERPUmweltund Energiesparprogramm alte Länder (0,5 Mio EUR) und neue Länder (1 Mio EUR) überschritten werden und/oder eine Förderung im Rahmen des Förderschwerpunkts beantragt wird, sind die auf der folgenden Seite dargestellten Kriterien zu erfüllen, deren Richtigkeit vom Antragsteller durch Unterschrift zu bestätigen ist. Ferner wird der Antragsteller der KfW nach Inbetriebnahme des Schiffs einen Nachweis über die tatsächliche Einhaltung der angegebenen Standards einreichen. Der Nachweis erfolgt durch Vorlage der Typzulassung oder einer Herstellerbescheinigung sowie Unterlagen, aus denen hervorgeht, welche Abgasreinigungstechnik zum Erreichen der Standards eingesetzt wird. Werden zur Abgasreinigung Zusatzstoffe (z.b. Harnstoff) benötigt, ist der KfW zur Weiterreichung an das BMU über einen Zeitraum von zehn Jahren jährlich der Verbrauch von Kraftstoff und Zusatzstoffen nachzuweisen (Stichtag: des jeweiligen Jahres). Datum: 01/2007! Bestellnummer: KfW Palmengartenstr. 59, Frankfurt Postfach , Frankfurt Tel.: Fax: , Infocenter KfW Förderbank, Tel.: , Beratungszentrum Berlin: Behrenstr. 31, Berlin, Tel.: Beratungszentrum Bonn: LudwigErhardPlatz 13, Bonn, Tel Beratungszentrum Frankfurt: Bockenheimer Landstraße 104, Frankfurt, Tel

10 1. Antragsteller: 2. Vorhabensbeschreibung (Bitte zutreffendes ankreuzen) a) Investitionsvorhaben: Anschaffung eines neuen emissionsarmen und flussverträglichen Binnenschiffs (folgende Mindestangaben bitte ggf. als Anlage beifügen und durch Herstellererklärung bzw. Vorlage der Typgenehmigung belegen): Die Verringerung der Schadstoffemissionen wird erreicht durch (Motortyp, genaue Bezeichnung der eingesetzten Abgasreinigungstechnik, ggf. mit welcher Treibstoffqualität, ggf. mit welchen erforderlichen Zusatzstoffen): Einsatz einer aktiven Partikelminderungstechnik (Russfilter): Ja Nein Wenn ja: dadurch ermöglichte Minderung der Partikelmasse: 90 % 1 < 90 % 2 Die Kraftstoffeinsparung wird erreicht durch: Bisheriger Kraftstoffverbrauch: l/t und km Erwarteter (künftiger) Kraftstoffverbrauch: l/t und km oder l/fahrgast und km sowie l/a oder l/fahrgast und km sowie l/a Die bessere Flussverträglichkeit 3 (bezogen auf Flussgrund, ufer, Wellenbildung) wird erreicht durch: b) Heimathafen des Schiffes: c) Das geförderte Schiff ist für die Dauer der in das folgende Binnenschiffsregister eingetragen: d) Schiffstyp: Tankschiff Güterschiff Fahrgastschiff Küstenmotorschiff Schubeinheit e) Kapazität des Schiffes: f) Motorleistung des Schiffes: kw 3. Emissionsarme Motoren (Bitte zutreffendes ankreuzen) Grundlage für die Bestimmung emissionsarmer Motoren bilden die auf Seite 3 dargestellten Tabellen, die ausgehend von der Richtlinie 2004/26/EG des Europäischen Parlaments bzw. Kap. 8a der ZKR (Zentralkommission für die Rheinschifffahrt) erstellt wurden. Der Schiffsmotor fällt nach Richtlinie 2004/26/EG unter folgende Motorkategorie (V1:1 bis V2:5): Die Anforderungen gemäß Seite 3 sind erfüllt: Ja 1 Nein 2 4. Gesetzliche Vorschriften / Genehmigungen (Bitte zutreffendes ankreuzen) a) Sämtliche Vorschriften zum Betrieb des Binnenschiffes werden eingehalten. Ja Nein b) Sämtliche erforderlichen Genehmigungen zur Realisierung des Vorhabens wurden erteilt. Ja Nein (Hinweis: Eine Förderung des Vorhabens im Rahmen des Förderschwerpunktes präjudiziert in keiner Weise die Entscheidung einer zuständigen Landesbehörde über eine ggf. erforderliche Genehmigung, Erlaubnis oder sonstige Zulassung der mitfinanzierten Anlagen.) Ich bestätige die Richtigkeit der o.g. bzw. beigefügten Angaben: (Datum und rechtsverbindliche Unterschrift(en) des Antragstellers mit Firmenstempel) 1 Vorhaben ist besonders förderwürdig 2 Vorhaben ist nicht besonders förderwürdig 3 Bei Betrieb auf Flüssen, die zeitweise Niedrigwasser führen: Nach Möglichkeit sollte hier darüber hinaus angegeben werden, an wie viel Tagen pro Jahr zusätzlich Fahrbetrieb durchgeführt werden kann bzw. ob und in welchem Umgang sich die Transportleistung bei Niedrigwasser erhöht. Datum: 01/2007! Bestellnummer: KfW Palmengartenstr. 59, Frankfurt Postfach , Frankfurt Tel.: Fax: , Infocenter KfW Förderbank, Tel.: , Beratungszentrum Berlin: Behrenstr. 31, Berlin, Tel.: Beratungszentrum Bonn: LudwigErhardPlatz 13, Bonn, Tel Beratungszentrum Frankfurt: Bockenheimer Landstraße 104, Frankfurt, Tel

11 auf Basis der Richtlinie 2004/26 EG Motorkategorie CO in g/kwh HC+NOx in g/kwh PT in g/kwh V 1:1 5,0 3,0 0,02 V 1:2 5,0 3,0 0,02 V 1:3 5,0 3,0 0,02 V 1:4 5,0 3,0 0,02 V 2:1 5,0 3,0 0,02 V 2:2 5,0 3,0 0,02 V 2:3 5,0 3,0 0,02 V 2:4 5,0 3,0 0,02 V 2:5 5,0 3,0 0,02 auf Basis ZKR Kap. 8a Pn in kw CO in g/kwh HC in g/kwh NOx in g/kwh PT in g/kwh 18<=Pn<37 5,5 1,5 2,0 0,02 37<=Pn<75 5,0 1,3 2,0 0,02 75<=Pn<130 5,0 1,0 2,0 0,02 130<=Pn<560 3,5 1,0 2,0 0,02 Pn>= 560 3,5 1,0 2,0 0,02 Datum: 01/2007! Bestellnummer: KfW Palmengartenstr. 59, Frankfurt Postfach , Frankfurt Tel.: Fax: , Infocenter KfW Förderbank, Tel.: , Beratungszentrum Berlin: Behrenstr. 31, Berlin, Tel.: Beratungszentrum Bonn: LudwigErhardPlatz 13, Bonn, Tel Beratungszentrum Frankfurt: Bockenheimer Landstraße 104, Frankfurt, Tel

12 Konditionenübersicht für Endkreditnehmer in den Förderprogrammen der KfW Mittelstands und Förderbank (Stand: ) die Festlegung des Zinssatzes erfolgt grundsätzlich bei Zusage durch die KfW Bestellnr.: Unser Service für Sie: KonditionenFaxabruf unter Programm Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung KP Nr. Anmerkung maximaler Zinssatz EKN % nominal (effektiv)1) Bei Programmen mit risikogerechtem Zinssystem gelten die Preisklassen Auszahlung % Bereitstellungsprovision p.m. % 2) Zinssätze gültig ab A B C D E F G Kreditfinanzierung für Gründer und Mittelstand MikroDarlehen 5/ 0,5/ 5 StartGeld Unternehmerkredit Unternehmerkredit 12/ 12/ 12 Unternehmerkredit Unternehmerkredit 20/ 3/ 20 Unternehmerkredit 20/ 20/ 20 Unternehmerkredit Betriebsmittel 6/ 1/ 6 Unternehmerkredit Ausland Unternehmerkredit Ausland ERPRegionalförderprogramm 15/ 5/ 10 ERPRegionalförderprogramm 20/ 5/ 10 ERPRegionalförderprogramm 15/ 5/ 10 ERPRegionalförderprogramm 20/ 5/ Nachrangkapital für Gründer und Mittelstand ERPKapital für Gründung ERPKapital für Gründung ERPKapital für Gründung ERPKapital für Gründung ERPKapital für Gründung ERPKapital für Gründung Neue Länder und Berlin Neue Länder und Berlin Alte Länder ohne Berlin Alte Länder ohne Berlin im 1. Jahr der im 2. Jahr der im 3. Jahr der im 4. Jahr der Neue Länder und Berlin im 5. Jahr der 10) Alte Länder ohne Berlin im 5. Jahr der 10) Neue Länder und Berlin natürliche Personen Bonitätskategorie 1 3,75 ( 4,58 ) 4,20 ( 4,72 ) 4,00 ( 4,65 ) 4,20 ( 4,74 ) ( 4,95 ) 3,35 ( 4,61 ) 4,50 ( 4,58 ) 4,57 ( 4,65 ) 3,90 ( 3,96 ) 3,90 ( 3,96 ) 4,15 ( 4,22 ) 4,15 ( 4,22 ) 4,10 ( 4,95 ) ( 5,09 ) 4,35 ( 5,02 ) ( 5,12 ) 4,90 ( 5,33 ) 3,70 ( 4,98 ) 4,92 ( 5,01 ) 4,25 ( 4,32 ) 4,25 ( 4,32 ) 4,50 ( 4,58 ) 4,50 ( 4,58 ) 4,40 ( 5,27 ) ( 5,41 ) 4,65 ( 5,34 ) ( 5,44 ) 5,20 ( 5,65 ) 4,00 ( 5,30 ) 5,15 ( 5,25 ) 5,22 ( 5,32 ) 4,80 ( 4,89 ) 4,80 ( 4,89 ) 6,30 ( 6,45 ) 5,40 ( 6,34 ) 4,70 ( 5,59 ) 5,15 ( 5,73 ) 4,95 ( 5,66 ) 5,15 ( 5,76 ) 5,50 ( 5,97 ) 4,30 ( 5,62 ) 5,45 ( 5,56 ) 5,52 ( 5,64 ) 5,10 ( 5,20 ) 5,10 ( 5,20 ) 0,00 3,00 4,00 5,00 5,75 ( 6,12 ) 6,00 ( 6,27 ) 4,90 ( 4,99 ) 5,20 ( 6,12 ) 5,65 ( 6,27 ) 5,45 ( 6,19 ) 5,65 ( 6,30 ) 6,00 ( 6,51 ) 4,80 ( 6,15 ) 5,95 ( 6,08 ) 6,02 ( 6,16 ) 5,35 ( 5,46 ) 5,35 ( 5,46 ) 5,60 ( 5,72 ) 5,60 ( 5,72 ) 5,90 ( 6,88 ) 6,35 ( 7,02 ) 6,15 ( 6,95 ) 6,35 ( 7,05 ) 6,70 ( 7,27 ) 5,50 ( 6,91 ) 6,65 ( 6,82 ) 6,72 ( 6,89 ) 6,05 ( 6,19 ) 6,05 ( 6,19 ) 6,30 ( 6,45 ) 6,30 ( 6,45 ) 6,60 ( 7,64 ) 7,05 ( 7,78 ) 6,85 ( 7,70 ) 7,05 ( 7,81 ) 7,40 ( 8,03 ) 6,20 ( 7,67 ) 7,35 ( 7,56 ) 7,42 ( 7,63 ) 6,75 ( 6,92 ) 6,75 ( 6,92 ) 7,00 ( 7,19 ) 7,00 ( 7,19 ) , Infocenter der KfW Mittelstandsbank Tel.: Infocenter der KfW Förderbank Tel.: KfW Palmengartenstr. 59, Frankfurt Postfach , Frankfurt Tel.: Fax: Beratungszentrum Berlin: Behrenstr. 31, Berlin Mitte, Tel Beratungszentrum Bonn: LudwigErhardPlatz 13, Bonn, Tel Beratungszentrum Frankfurt: Bockenheimer Landstraße 104, Frankfurt, Tel

13 Programm Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung KP Nr. Anmerkung maximaler Zinssatz EKN % nominal (effektiv) 1) Bei Programmen mit risikogerechtem Zinssystem gelten die Preisklassen Auszahlung % Bereitstellungsprovision p.m. % 2) Zinssätze gültig ab A B C D E F G Neue Länder und Berlin natürliche Personen Bonitätskategorie 2 Neue Länder und Berlin natürliche Personen Bonitätskategorie 3 Neue Länder und Berlin natürliche Personen Bonitätskategorie 4 Neue Länder und Berlin natürliche Personen Bonitätskategorie 5 Alte Länder ohne Berlin natürliche Personen Bonitätskategorie 1 Alte Länder ohne Berlin natürliche Personen Bonitätskategorie 2 Alte Länder ohne Berlin natürliche Personen Bonitätskategorie 3 Alte Länder ohne Berlin natürliche Personen Bonitätskategorie 4 Alte Länder ohne Berlin natürliche Personen Bonitätskategorie 5 Neue Länder und Berlin Unternehmen Bonitätskategorie 1 Neue Länder und Berlin Unternehmen Bonitätskategorie 2 Neue Länder und Berlin Unternehmen Bonitätskategorie 3 Neue Länder und Berlin Unternehmen Bonitätskategorie 4 Neue Länder und Berlin Unternehmen Bonitätskategorie 5 Alte Länder ohne Berlin Unternehmen Bonitätskategorie 1 Alte Länder ohne Berlin Unternehmen Bonitätskategorie 2 Alte Länder ohne Berlin Unternehmen Bonitätskategorie 3 Alte Länder ohne Berlin Unternehmen Bonitätskategorie 4 Alte Länder ohne Berlin Unternehmen Bonitätskategorie 5 5,50 ( 5,61 ) 6,40 ( 6,56 ) 8,30 ( 8,56 ) 10,15 ( 10,54 ) 5,15 ( 5,25 ) 5,75 ( 5,88 ) 6,65 ( 6,82 ) 8,55 ( 8,83 ) 10,40 ( 10,81 ) 4,90 ( 4,99 ) 5,50 ( 5,61 ) 6,40 ( 6,56 ) 8,30 ( 8,56 ) 10,15 ( 10,54 ) 5,15 ( 5,25 ) 5,75 ( 5,88 ) 6,65 ( 6,82 ) 8,55 ( 8,83 ) 10,40 ( 10,81 ) Kapital für Arbeit und Investitionen Kapital für Arbeit und Investitionen Kapital für Arbeit und Investitionen Kapital für Arbeit und Investitionen Kapital für Arbeit und Investitionen Kapital für Arbeit und Investitionen Ausland Kapital für Arbeit und Investitionen Ausland Ergänzungsfinanzierung Unternehmerkredit zu KfAI Fremdkapitaltranche Bonitätskategorie 1 Bonitätskategorie 2 Bonitätskategorie 3 Bonitätskategorie 4 Fremdkapitaltranche Bonitätskategorie 1 4,50 ( 4,58 ) 4,50 ( 4,58 ) 5,15 ( 5,25 ) 5,15 ( 5,25 ) 5,45 ( 5,56 ) 5,65 ( 5,77 ) 6,85 ( 7,03 ) 7,40 ( 7,61 ) 9,15 ( 9,47 ) 5,45 ( 5,56 ) 5,65 ( 5,77 ) 5,95 ( 6,08 ) 5,95 ( 6,08 ) 6,65 ( 6,82 ) 6,65 ( 6,82 ) 7,35 ( 7,56 ) 7,35 ( 7,56 ) 2

14 Programm Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung KP Nr. Anmerkung maximaler Zinssatz EKN % nominal (effektiv) 1) Bei Programmen mit risikogerechtem Zinssystem gelten die Preisklassen Auszahlung % Bereitstellungsprovision p.m. % 2) Zinssätze gültig ab A B C D E F G Kapital für Arbeit und Investitionen Ausland Kapital für Arbeit und Investitionen Ausland Kapital für Arbeit und Investitionen Ausland Bonitätskategorie 2 Bonitätskategorie 3 Bonitätskategorie 4 neue Länder mit Berlin Fremdkapitaltranche alte Länder ohne Berlin Fremdkapitaltranche neue Länder mit Berlin, Bonitätskategorie 1 neue Länder mit Berlin, Bonitätskategorie 2 neue Länder mit Berlin, Bonitätskategorie 3 neue Länder mit Berlin, Bonitätskategorie 4 neue Länder mit Berlin, Bonitätskategorie 5 alte Länder ohne Berlin, Bonitätskategorie 1 alte Länder ohne Berlin, Bonitätskategorie 2 alte Länder ohne Berlin, Bonitätskategorie 3 alte Länder ohne Berlin, Bonitätskategorie 4 alte Länder ohne Berlin, Bonitätskategorie 5 neue Länder mit Berlin Fremdkapitaltranche alte Länder ohne Berlin Fremdkapitaltranche neue Länder mit Berlin, Bonitätskategorie 1 neue Länder mit Berlin, Bonitätskategorie 2 neue Länder mit Berlin, Bonitätskategorie 3 neue Länder mit Berlin, Bonitätskategorie 4 neue Länder mit Berlin, Bonitätskategorie 5 alte Länder ohne Berlin, Bonitätskategorie 1 alte Länder ohne Berlin, Bonitätskategorie 2 alte Länder ohne Berlin, Bonitätskategorie 3 alte Länder ohne Berlin, Bonitätskategorie 4 3,65 ( 3,70 ) 3,90 ( 3,96 ) 3,65 ( 3,70 ) 3,90 ( 3,96 ) 4,00 ( 4,06 ) 4,25 ( 4,32 ) 4,00 ( 4,06 ) 4,25 ( 4,32 ) 4,30 ( 4,37 ) 4,30 ( 4,37 ) 6,85 ( 7,03 ) 7,40 ( 7,61 ) 9,15 ( 9,47 ) 4,35 ( 4,42 ) 5,55 ( 5,67 ) 6,10 ( 6,24 ) 7,85 ( 8,08 ) 9,10 ( 9,42 ) 5,80 ( 5,93 ) 6,35 ( 6,50 ) 8,10 ( 8,35 ) 9,35 ( 9,68 ) 4,35 ( 4,42 ) 5,55 ( 5,67 ) 6,10 ( 6,24 ) 7,85 ( 8,08 ) 9,10 ( 9,42 ) 5,80 ( 5,93 ) 6,35 ( 6,50 ) 8,10 ( 8,35 ) 5,10 ( 5,20 ) 5,35 ( 5,46 ) 5,10 ( 5,20 ) 5,35 ( 5,46 ) 5,80 ( 5,93 ) 6,05 ( 6,19 ) 5,80 ( 5,93 ) 6,05 ( 6,19 ) 6,50 ( 6,66 ) 6,75 ( 6,92 ) 6,50 ( 6,66 ) 6,75 ( 6,92 ) 3

15 Programm Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung KP Nr. Anmerkung maximaler Zinssatz EKN % nominal (effektiv) 1) Bei Programmen mit risikogerechtem Zinssystem gelten die Preisklassen Auszahlung % Bereitstellungsprovision p.m. % 2) Zinssätze gültig ab A B C D E F G alte Länder ohne Berlin, Bonitätskategorie 5 neue Länder mit Berlin reine Fremdkapitalfinanzierung alte Länder ohne Berlin reine Fremdkapitalfinanzierung neue Länder mit Berlin reine Fremdkapitalfinanzierung alte Länder ohne Berlin reine Fremdkapitalfinanzierung Beteiligungskapital für Gründer und Mittelstand ERPInnovationsprogramm Beteiligungsvariante 10/ 10/ 10 KfW/ BMWA Technologie Beteiligungsprogramm (BTU) 10/ 10/ 10 KfW/ BMWA Technologie Beteiligungsprogramm (BTU) 10/ 10/ 10 KfW/ BMWA Technologie Beteiligungsprogramm (BTU) 10/ 10/ 10 ERPBeteiligungsprogramm 10/ 10/ 10 ERPBeteiligungsprogramm 15/ 15/ ) 6) Finanzierung von Umweltinvestitionen KfWUmweltprogramm KfWUmweltprogramm 12/ 12/ 12 KfWUmweltprogramm 20/ 20/ 20 KfWUmweltprogramm KfWUmweltprogramm 20/ 3/ 20 KfWUmweltprogramm Ausland KfWUmweltprogramm Ausland ERPUmwelt und Energiesparprogramm 20/ 5/ 10 ERPUmwelt und Energiesparprogramm 15/ 2/ 10 ERPUmwelt und Energiesparprogramm 20/ 5/ 10 ERPUmwelt und Energiesparprogramm 15/ 2/ 10 ERPUmwelt und Energiesparprogramm 20/ 5/ 10 ERPUmwelt und Energiesparprogramm 15/ 2/ 10 direkt ab ) 8) 6) bankdurchgeleitet ab ) 8) 6) ab bis ) 8) 1 6) Alte Länder ohne Berlin 12) Neue Länder mit Berlin 12) 20 9) 20 9) 20 9) 26 9) 26 9) 25 9) 25 9) 225 Ost 225 West 225 Ost Förderschwerpunkt Logistikzentren/ GVZ 225 West Förderschwerpunkt Logistikzentren/ GVZ 225 Ost Förderschwerpunkt Binnenschiffe 225 West Förderschwerpunkt Binnenschiffe 3,65 ( 3,70 ) 3,90 ( 3,96 ) 3,65 ( 3,70 ) 3,90 ( 3,96 ) 3,50 ( 4,31 ) 4,05 ( 4,56 ) 4,40 ( 4,79 ) 3,85 ( 4,49 ) 4,05 ( 4,58 ) 4,24 ( 4,31 ) 4,41 ( 4,48 ) 3,90 ( 3,96 ) 4,15 ( 4,22 ) 2,90 ( 2,93 ) 3,15 ( 3,19 ) 2,90 ( 2,93 ) 3,15 ( 3,19 ) 4,00 ( 4,06 ) 4,25 ( 4,32 ) 4,00 ( 4,06 ) 4,25 ( 4,32 ) 3,85 4,40 ( 4,93 ) 4,75 ( 5,17 ) 4,20 ( 4,86 ) 4,40 ( 4,96 ) 4,59 ( 4,67 ) 4,76 ( ) 4,25 ( 4,32 ) 4,50 ( 4,58 ) 3,25 ( 3,29 ) 3,50 ( 3,55 ) 3,25 ( 3,29 ) 3,50 ( 3,55 ) 4,30 ( 4,37 ) 4,30 ( 4,37 ) 4,15 ( 5,00 ) 4,70 ( 5,25 ) 5,05 ( 5,49 ) 4,50 ( 5,18 ) 4,70 ( 5,28 ) 4,89 ( 4,98 ) 5,06 ( 5,16 ) 4,80 ( 4,89 ) 3,55 ( 3,60 ) 3,80 ( 3,85 ) 3,55 ( 3,60 ) 3,80 ( 3,85 ) 9,35 ( 9,68 ) 6,00 ( 6,14 ) 7,53 ( 7,75 ) 7,53 ( 7,75 ) 7,06 ( 7,25 ) 4,54 ( 4,62 ) 4,54 ( 4,62 ) 4,45 ( 5,32 ) 5,00 ( 5,57 ) 5,35 ( 5,81 ) 4,80 ( 5,50 ) 5,00 ( 5,60 ) 5,19 ( 5,29 ) 5,36 ( 5,47 ) 5,10 ( 5,20 ) 3,85 ( 3,91 ) 4,10 ( 4,16 ) 3,85 ( 3,91 ) 4,10 ( 4,16 ) 5,10 ( 5,20 ) 5,35 ( 5,46 ) 5,10 ( 5,20 ) 5,35 ( 5,46 ) 4,95 ( 5,86 ) 5,50 ( 6,10 ) 5,85 ( 6,35 ) 5,30 ( 6,03 ) 5,50 ( 6,13 ) 5,69 ( 5,81 ) 5,86 ( 5,99 ) 5,35 ( 5,46 ) 5,60 ( 5,72 ) 4,35 ( 4,42 ) 4,35 ( 4,42 ) 5,80 ( 5,93 ) 6,05 ( 6,19 ) 5,80 ( 5,93 ) 6,05 ( 6,19 ) 5,65 ( 6,61 ) 6,20 ( 6,86 ) 6,55 ( 7,10 ) 6,00 ( 6,78 ) 6,20 ( 6,89 ) 6,39 ( 6,54 ) 6,56 ( 6,72 ) 6,05 ( 6,19 ) 6,30 ( 6,45 ) 5,05 ( 5,15 ) 5,30 ( 5,41 ) 5,05 ( 5,15 ) 5,30 ( 5,41 ) 6,50 ( 6,66 ) 6,75 ( 6,92 ) 6,50 ( 6,66 ) 6,75 ( 6,92 ) 6,35 ( 7,36 ) 6,90 ( 7,61 ) 7,25 ( 7,86 ) 6,70 ( 7,54 ) 6,90 ( 7,65 ) 7,09 ( 7,28 ) 7,26 ( 7,46 ) 6,75 ( 6,92 ) 7,00 ( 7,19 ) 5,75 ( 5,88 ) 6,00 ( 6,14 ) 5,75 ( 5,88 ) 6,00 ( 6,14 ) ,

16 Programm Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung KP Nr. Anmerkung maximaler Zinssatz EKN % nominal (effektiv) 1) Bei Programmen mit risikogerechtem Zinssystem gelten die Preisklassen Auszahlung % Bereitstellungsprovision p.m. % 2) Zinssätze gültig ab A B C D E F G BMUProgramm zur Förderung von Demonstrationsvorhaben BMUProgramm zur Förderung von Demonstrationsvorhaben Programm zur Förderung erneuerbarer Energien Programm zur Förderung erneuerbarer Energien Solarstrom Erzeugen 10/ 2/ 5 Solarstrom Erzeugen Solarstrom Erzeugen 20/ 3/ 5 Solarstrom Erzeugen für private Antragsteller und Kommunen für gewerbliche Antragsteller für private Antragsteller und Kommunen Finanzierung von wohnwirtschaftlichen Investitionen 10/ 2/ 5 20/ 3/ 5 30/ 5/ 5 10/ 2/ 5 20/ 3/ 5 30/ 5/ 5 KfWCO2sprogramm KfWCO2sprogramm KfWCO2sprogramm KfWCO2sprogramm Ökologisch Bauen Ökologisch Bauen Ökologisch Bauen Ökologisch Bauen Ökologisch Bauen 4,30 ( 4,37 ) 4,65 ( 4,73 ) 4,95 ( 5,04 ) 4,65 ( 4,73 ) 5,25 ( 5,35 ) 3,70 ( 4,33 ) 128 3,60 3,95 4,25 für gewerbliche ( 4,22 ) ( 4,59 ) ( 4,91 ) ( 5,23 ) Antragsteller 140 3,60 ( 4,66 ) 140 4,00 ( 4,83 ) 140 3,65 ( 4,64 ) 140 4,15 ( 4,79 ) 141 Standard 141 Standard 141 Standard 141 Standard 141 Standard 141 Standard 143 ÖkoPlus 143 ÖkoPlus 143 ÖkoPlus 143 ÖkoPlus 143 ÖkoPlus 143 ÖkoPlus NeubauNiveau/ 130 Maßnahmenpaket 05 20) NeubauNiveau/ 130 Maßnahmenpaket 05 20) 132 Maßnahmenpaket 6 4) 132 Maßnahmenpaket 6 4) Energiesparhaus 40/ 144 Passivhaus Energiesparhaus 40/ 144 Passivhaus Energiesparhaus 40/ 144 Passivhaus Energiesparhaus 60 und 145 Heizung Energiesparhaus 60 und 145 Heizung 2,80 ( 3,82 ) 2,90 ( 3,67 ) 2,95 ( 3,90 ) 3,55 ( 4,16 ) 3,00 ( 3,94 ) 3,65 ( 4,22 ) 2,85 ( 2,88 ) 2,95 ( 2,98 ) 3,25 ( 3,29 ) 3,45 ( 3,49 ) 3,25 ( 3,29 ) 3,55 ( 3,60 ) 2,50 ( 2,52 ) 2,65 ( 2,68 ) 4,40 ( 4,47 ) 2,75 ( 2,78 ) 3,25 ( 3,29 ) 3,35 ( 3,39 ) 2,75 ( 3,52 ) 3,40 ( 4,00 ) 5,75 ( 5,88 ) 5,05 ( 5,76 ) 6,45 ( 6,61 ) 5,75 ( 6,52 ) 7,15 ( 7,35 ) 6,45 ( 7,27 )

17 Programm Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung KP Nr. Anmerkung maximaler Zinssatz EKN % nominal (effektiv) 1) Bei Programmen mit risikogerechtem Zinssystem gelten die Preisklassen Auszahlung % Bereitstellungsprovision p.m. % 2) Zinssätze gültig ab A B C D E F G Ökologisch Bauen KfWWohneigentumsprogramm 30/ 5/ 5 KfWWohneigentumsprogramm KfWWohneigentumsprogramm KfWWohnraumModernisierungsprogramm / 5/ 5 KfWWohnraumModernisierungsprogramm / 5/ 5 KfWWohnraumModernisierungsprogramm / 5/ 10 KfWWohnraumModernisierungsprogramm / 5/ 10 KfWWohnraumModernisierungsprogramm 2003 KfWWohnraumModernisierungsprogramm Energiesparhaus 60 und Heizung 3,50 ( 4,06 ) 126 4,30 ( 4,37 ) 124 4,40 ( 4,47 ) Finanzierung von Anteilen an Wohnungsgenossenschaften im Jahr der 4) im Jahr der 4) im Jahr der 4) im Jahr der 4) im Jahr der 4) im Jahr der 4) Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben Direktkredit KfWKommunalkredit 20/ 3/ 5 KfWKommunalkredit KfWKommunalkredit 20/ 3/ 20 KfWKommunalkredit 30/ 5/ 5 KfWKommunalkredit KfWKommunalkredit 30/ 5/ 20 KfWKommunalkredit Energetische 20/ 3/ 5 KfWKommunalkredit Energetische KfWKommunalkredit Energetische 20/ 3/ 20 KfWKommunalkredit Energetische 30/ 5/ 5 KfWKommunalkredit Energetische KfWKommunalkredit Energetische 30/ 5/ 20 KfWInfrastrukturprogramm 30/ 5/ 5 KfWInfrastrukturprogramm KfWInfrastrukturprogramm 30/ 5/ 20 4,40 ( 4,47 ) 1,85 ( 1,86 ) 3,85 ( 3,91 ) 2,10 ( 2,12 ) 4,10 ( 4,16 ) 2,10 ( 2,12 ) 4,10 ( 4,16 ) 146 3,15 6) ( 3,17 ) 146 3,55 6) ( 3,58 ) 146 3,70 6) ( 3,73 ) 146 3,15 6) ( 3,17 ) 146 3,60 6) ( 3,63 ) 146 3,85 6) ( 3,89 ) 156 6) 1,95 ( 1,96 ) 156 6) 2,35 ( 2,36 ) 156 6) 29) 2,50 ( 2,52 ) 156 6) 1,95 ( 1,96 ) 156 6) 2,40 ( 2,41 ) 156 6) 29) 2,65 ( 2,67 ) 114 3,15 4) 6) ( 3,17 ) 114 3,60 4) 6) ( 3,63 ) 114 3,85 4) 6) ( 3,89 ) Finanzierung kommunaler Infrastrukturvorhaben Bankdurchgeleitet Sozial Investieren Sozial Investieren 20/ 3/ ,25 ( 4,32 ) 4,95 ( 5,04 ) 4,90 ( 4,99 ) 5,25 ( 5,35 ) 5,20 ( 5,30 ) 5,55 ( 5,67 ) 5,70 ( 5,82 ) 6,05 ( 6,19 ) 6,40 ( 6,56 ) 6,75 ( 6,92 ) 7,10 ( 7,29 ) 7,45 ( 7,66 )

18 Programm Laufzeit / tilgungsfreie Anlaufjahre / Zinsbindung KP Nr. Anmerkung maximaler Zinssatz EKN % nominal (effektiv) 1) Bei Programmen mit risikogerechtem Zinssystem gelten die Preisklassen Auszahlung % Bereitstellungsprovision p.m. % 2) Zinssätze gültig ab A B C D E F G Sozial Investieren 20/ 20/ 20 Sozial Investieren Sozial Investieren 30/ 5/ 20 Sozial Investieren Energetische Sozial Investieren Energetische 20/ 3/ 20 Sozial Investieren Energetische 20/ 20/ 20 Sozial Investieren Energetische Sozial Investieren Energetische 30/ 5/ 20 Kommunal Investieren Kommunal Investieren 20/ 3/ 20 Kommunal Investieren 20/ 20/ 20 Kommunal Investieren Kommunal Investieren 30/ 5/ 20 Wissenskredite ,95 ( 5,04 ) 4,30 ( 4,37 ) 4,80 ( 4,89 ) 3,25 ( 3,29 ) ) 3,60 ( 3,65 ) ) 3,95 ( 4,01 ) 157 3,30 ( 3,34 ) ) 3,80 ( 3,85 ) KfW Studienkredit 174 NiedersachsenStudienbeitragsdarlehen 175 BayernStudienbeitragsdarlehen 176 Höchstzinssatz 8,38% 21) 22) 25) Höchstzinssatz 7,50% 2 24) 25) Höchstzinssatz 8,90% 24) 25) 31) 4,70 ( 4,78 ) 4,95 ( 5,04 ) 5,30 ( 5,41 ) 4,65 ( 4,73 ) 5,15 ( 5,25 ) 3,60 ( 3,65 ) 3,95 ( 4,01 ) 4,30 ( 4,37 ) 3,65 ( 3,70 ) 4,15 ( 4,22 ) 4,90 ( 4,99 ) 5,05 ( 5,15 ) 5,30 ( 5,41 ) 4,90 ( 4,99 ) 5,20 ( 5,30 ) 5,60 ( 5,72 ) 4,95 ( 5,04 ) 5,45 ( 5,56 ) 3,90 ( 3,96 ) 4,25 ( 4,32 ) 3,95 ( 4,01 ) 4,45 ( 4,52 ) 5,20 ( 5,30 ) 5,35 ( 5,46 ) 5,60 ( 5,72 ) 5,20 ( 5,30 ) 5,50 ( 5,61 ) 5,90 ( 6,03 ) 5,25 ( 5,35 ) 5,75 ( 5,88 ) 4,20 ( 4,27 ) 4,90 ( 4,99 ) 4,25 ( 4,32 ) 4,75 ( 4,84 ) 5,50 ( 5,61 ) 5,65 ( 5,77 ) 5,90 ( 6,03 ) 5,50 ( 5,61 ) 5,80 ( 5,93 ) 5,95 ( 6,00 ) 5,69 ( 5,31 ) 5,82 ( 5,48 ) Bildungskredit 173 4,61 25) BAföGBankdarlehen 170 4,61 25) AFBG MeisterBAföG 172 5,31 25) 6,40 ( 6,56 ) 5,75 ( 5,88 ) 6,25 ( 6,40 ) 4,70 ( 4,78 ) 5,05 ( 5,15 ) 5,40 ( 5,51 ) 4,75 ( 4,84 ) 5,25 ( 5,35 ) 6,00 ( 6,14 ) 6,15 ( 6,29 ) 6,40 ( 6,56 ) 6,00 ( 6,14 ) 6,30 ( 6,45 ) 7,10 ( 7,29 ) 6,45 ( 6,61 ) 6,95 ( 7,13 ) 5,40 ( 5,51 ) 5,75 ( 5,88 ) 6,10 ( 6,24 ) 5,45 ( 5,56 ) 5,95 ( 6,08 ) 6,70 ( 6,87 ) 6,85 ( 7,03 ) 7,10 ( 7,29 ) 6,70 ( 6,87 ) 7,00 ( 7,19 ) 7,80 ( 8,03 ) 7,15 ( 7,34 ) 7,65 ( 7,87 ) 6,10 ( 6,24 ) 6,45 ( 6,61 ) 6,80 ( 6,98 ) 6,15 ( 6,29 ) 6,65 ( 6,82 ) 7,40 ( 7,61 ) 7,55 ( 7,77 ) 7,80 ( 8,03 ) 7,40 ( 7,61 ) 7,70 ( 7,93 ) ) Effektivzinssatz für die Dauer der Zinsbindungsfrist. Soweit in der Darlehenszusage nicht anders angegeben, wurden die ausgewiesenen Effektivzinssätze unter programmspezifischen Annahmen berechnet; sie gelten jeweils für den Fall, dass in dem jeweiligen Kreditprogramm taggenau die maximal möglichen Laufzeitjahre ab dem des laufenden Kalenderjahres, die maximal mögliche Anzahl tilgungsfreier Anlaufjahre und der maximal mögliche Zinsbindungszeitraum in Anspruch genommen werden. Diese Daten sind dem Merkblatt des jeweiligen Kreditprogramms zu entnehmen. Von diesen Annahmen abweichende Darlehensbedingungen können im Einzelfall zu einem abweichenden Effektivzinssatz in der Darlehenszusage führen. 2) beginnend zwei Bankarbeitstage und einen Monat nach Zusagedatum für noch nicht ausgezahlte Kreditbeträge. die Ermittlung der Preisklassen ist in der Anlage zur Konditionenübersicht für den Endkreditnehmer zum Risikogerechten Zinssystem erläutert. 4) in diesem Programm werden keine Neuzusagen mehr erteilt. 6) Zinssatzfixierung bei Auszahlung. 7) einschließlich einer Risikoprämie; die KfW verlangt vom Beteiligungsgeber zusätzlich einen Anteil am Beteiligungsentgelt. 8) es wird eine einmalige Zusagegebühr in Höhe von 0,25% des Kreditbetrages erhoben. 9) bei Vorhaben von Unternehmen mit einem Jahresumsatz (einschließlich verbundener Unternehmen) von mehr als EUR 500 Mio oder mehrheitlicher Beteiligung von öffentl. Hand, Kirchen oder karitativen Organisationen gelten die Konditionen der entsprechenden Programmvarianten des Unternehmerkredits. 10) Mischeffektivzinssatz für die Dauer der Gesamtlaufzeit. Soweit in der Darlehenszusage nicht anders angegeben, wurden die ausgewiesenen Mischeffektivzinssätze unter programmspezifischen Annahmen berechnet; sie gelten jeweils für den Fall, dass in dem jeweiligen Kreditprogramm taggenau die maximal möglichen Laufzeitjahre ab dem des laufenden Kalenderjahres, die maximal mögliche Anzahl tilgungsfreier Anlaufjahre und der maximal mögliche Zinsbindungszeitraum in Anspruch genommen werden. Diese Daten sind dem Merkblatt des jeweiligen Kreditprogramms zu entnehmen. Von diesen Annahmen abweichende Darlehensbedingungen können im Einzelfall zu einem abweichenden Mischeffektivzinssatz in der Darlehenszusage führen. sofern bei Antragseingang bei der KfW ein günstigerer Zinssatz galt als zum Zeitpunkt der Zusage durch die KfW, kommt dieser zur Anwendung. 12) für den Beteiligungsgeber; die KfW kann die Zwischenschaltung einer durchleitenden Bank verlangen. 1 einschließlich einer Risikoprämie; für den Fall, dass die KfW vom Beteiligungsgeber einen Anteil am Beteiligungsentgelt verlangt, reduziert sich der Zinssatz. 20) Im KfWCO2sprogramm Maßnahmenpaket 5 werden keinen Neuzusagen mehr erteilt. 21) Der ausgewiesene Effektivzinssatz wurde unter den programmspezifischen Annahmen berechnet; er gilt für den Fall, dass der genannte Nominalzinssatz für die gesamte Laufzeit des Darlehens gilt, die Auszahlungsperiode zehn Semestern und die Tilgungsphase 25 Jahre beträgt, der monatliche Darlehenshöchstbetrag in Anspruch genommen wird und die Option des Zinsaufschubs ab dem 5. Semester wahrgenommen wird. Die entsprechenden Programmbedingungen sind dem Merkblatt und den ergänzenden Informationen zum KfWStudienkredit zu entnehmen. Von diesen Annahmen abweichende Darlehensmerkmale können im Einzelfall zu einem abweichenden Effektivzinssatz führen. 22) Der garantierte Darlehenshöchstzinssatz nom. wird für jedes Darlehen bei Neuzusage für einen Zeitraum von 15 Jahren festgeschrieben. Nach dem Auslaufen 7

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