FINANZORDNUNG des CVV CheerMANIA e.v.

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1 1 Grundsätze, Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit 1.1 Der Verein ist nach den Grundsätzen der Wirtschaftlichkeit zu führen. Die Aufwendungen müssen in einem wirtschaftlichen Verhältnis zu den erwarteten und erzielten Erträgen stehen. 1.2 Für den Gesamtverein und für jede Abteilung/Team gilt generell das Kostendeckungsprinzip. 1.3 Im Rahmen des Solidaritätsprinzips müssen sich Gesamtverein und Abteilungen die Aufrechterhaltung des Sportbetriebs ermöglichen. 1.4 Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten in ihrer Eigenschaft als Mitglieder hieraus keine Zuwendungen. 1.5 Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 2 Haushaltsplan Ausgaben 2.1 Für jede Saison muss vom Vorstand und von den Abteilungen/Teams ein Haushaltsplan festgelegt werden. 2.2 Der Haushaltsplanentwurf des Gesamtvereins und die Haushaltsplanentwürfe der Abteilungen/Teams werden im Vorstand beraten und beschlossen. 2.3 Die Haushaltsplanentwürfe sollten bis zum Anfang des zweiten Kalenderhalbjahres für die folgende Saison beim Vorsitzenden eingereicht werden. 2.4 Der Gesamtverein zeichnet sich für die folgenden, im Haushaltsplan aufgeführten Posten verantwortlich: Sportstätten-Benutzungsgebühren für das Training, inkl. 1. Hilfe Material Kosten für Anschaffung und Instandhaltung von Kostümen und Sportgeräten - anteilig Kosten für Geschäftsstelle und Geschäftsbetrieb Betriebs- und Energiekosten Versicherungen und Steuern Beiträge an (Dach)Verbände Kosten für die Übungsleitervergütung und die Ehrenamtspauschale Anstellung von voll- und teilzeitbeschäftigten Mitarbeitern Übungsleiterausbildung - anteilig 50 Prozent Fahrgeldentschädigung für Übungsleiter Reisekosten für Teilnahme an Schulungen und Tagungen Stand Seite 1/5

2 Kosten für Homepage Aufwendungen für Ehrungen und Geschenke Werbekosten Kosten Vereinsshop 2.5 Die Abteilungen/Teams zeichnen sich für die folgenden, im Haushaltsplan aufgeführten Posten verantwortlich: Kosten für Anschaffung von Kostümen - anteilig (50% Leistungsteams, 25 % Freizeitteams) Kosten für Anschaffung von Sportgeräten - Leistungsteams 100, Freizeitteams 50 pro Saison Kosten für die Teilnahme und die Durchführung an Trainingslagern und Wettkämpfen Kosten für gesellige Teamveranstaltungen Kosten für Präsente teaminterne Verwaltungs- und Geschäfts- und Werbekosten (z.b. Flyer und Plakate) Einnahmen 2.6 Folgende Einnahmen gehen dem Hauptverein zu: Mitgliedsbeiträge (Sockelbetrag) allgemeine Fördergelder allgemeine Spenden & Sponsoringgelder Einnahmen des Vereinsshops 2.7 Folgende Einnahmen gehen der/m jeweilgen Abteilung / Team zu: Einnahmen von Auftritten teambezogene Spenden und Sponsoringgelder teambezogene Födergelder teaminterne Zusatzbeiträge über den Sockelbeitrag 3 Jahres- und Saisonabschluss 3.1 Im Jahres- und Saisonabschluss müssen alle Einnahmen und Ausgaben des Gesamtvereins und aller Abteilungen/Teams für das abgelaufene Kalenderjahr bzw. für die abgelaufene Saison nachgewiesen werden. 3.2 Der Jahresabschluss und der Saisonabschluss sind von dem/n Kassenprüfer/n gemäß der Vereinssatzung zu prüfen. Darüber hinaus sind die Kassenprüfer berechtigt, regelmäßig Prüfungen durchzuführen. 3.3 Die Kassenprüfer überwachen die Einhaltung der Finanzordnung. Stand Seite 2/5

3 4 Verwaltung der Finanzmittel 4.1 Alle Finanzgeschäfte werden von der jeweils zuständigen Stelle (Hauptverein oder Abteilungen/Teams - siehe 3) abgewickelt. 4.2 Der Hauptkassierer verwaltet die Vereinshauptkasse. 4.3 Die Abteilungs- bzw. Teamkassen werden vom jeweiligen Abteilungs- bzw. Mannschaftsleiter verwaltet. 4.4 Zahlungen werden vom Hauptkassierer und den Abteilungskassierern nur geleistet, wenn sie nach 6 dieser Finanzordnung ordnungsgemäß ausgewiesen sind und im Rahmen des Haushaltsplans noch ausreichende Finanzmittel zur Verfügung stehen. 4.5 Der Hauptkassierer und die Abteilungsl- bzw. Mannschaftsleiter sind für die Einhaltung des Haushaltsplans in ihrem Zuständigkeitsbereich verantwortlich. 4.6 Sonderkonten bzw. Sonderkassen können vom Vorstand auf Antrag für Ausnahmefälle und zeitlich befristet genehmigt werden (z. B. bei Großveranstaltungen, die nicht vom Gesamtverein ausgerichtet werden). Die Abrechnung der Einnahmen und Ausgaben sind mit dem Hauptkassierer vorzunehmen. Die Auflösung der Sonderkassen muss in diesen Fällen spätestens zwei Monate nach Beendigung der Veranstaltung erfolgen. 5 Erhebung und Verwendung der Finanzmittel 5.1 Alle Mitgliedsbeiträge (Sockelbeitrag) werden vom Gesamtverein erhoben. 5.2 Die Abteilungen sind aus steuerlichen Gründen nicht berechtigt, eigeen Werbe- und Sponsoringverträge abzuschließen. Erlöse aus Werbung und Sponsoring müssen dem Hauptverein als Vertragspartner zufließen. 5.3 Gelder, die anderen Kassen des Vereins zustehen, sind vom jeweiligen Kassierer unverzüglich an die zuständige Kasse weiterzuleiten. 6 Zahlungsverkehr 6.1 Über jede Einnahme und Ausgabe muss ein Beleg vorhanden sein. Der Beleg muss den Tag der Ausgabe, den zu zahlenden Betrag und den Verwendungszweck enthalten. 6.2 Barauslagen sind spätenstens nach 4 Wochen beim zuständigen Kassierer abzurechnen. Stand Seite 3/5

4 7 Eingehen von Verbindlichkeiten 7.1 Das Eingehen von Rechtsverbindlichkeiten im Rahmen des Haushaltsplans ist im Einzelfall vorbehalten: Dem 1. Vorsitzenden bis zu einer Summer von Euro Dem Vorstand bis zu einem Betrag von Euro. 7.2 Abteilungs- und Mannschaftsleiter dürfen keine Dauerschuldverhältnisse und keine rechtsgeschäftlichen Verbindlichkeiten eingehen. Diese Verbindlichkeiten dürfen nur vom Vorstand unter Beachtung eventueller Mitwirkungsrechte anderer Vereinsorgane eingegangen werden. Abteilungs- und Mannschaftsleiter und andere Vereinsmitglieder, die hiergegen verstoßen, können auf Beschluss der Mitgliederversammlung in Regress genommen werden. 8 Inventar 8.1 Zur Erfassung des Inventars ist von der Geschäftsstelle ein Inventarverzeichnis anzulegen. Es sind alle Gegenstände aufzunehmen, die nicht zum Verbrauch bestimmt sind. Die Inventarliste muss enthalten: Bezeichnung des Gegenstands mit kurzer Beschreibung oder Inventarnummer Anschaffungsdatum Bezeichnung des Gegenstandswerts Anschaffung und Zeitwert beschaffende/s Abteilung/Team Aufbewahrungsort. Gegenstände, die ausgesondert werden, sind mit einer kurzen Begründung anzuzeigen. 8.2 Sämtliche in den Abteilungen/Teams vorhandenen Werte (Barvermögen, Inventar, Sportgeräte, Kostüme usw.) sind alleiniges Vermögen des Vereins. Dabei ist es gleichgültig, ob sie erworben wurden oder durch Schenkung zufielen. 8.3 Unbrauchbares bzw. überzähliges Gerät und Inventar sind möglichst gewinnbringend zu veräußern. Der Erlös muss je nach Zuordnung des Gerätes bzw. Inventars gemäß Inventarliste der Kasse des Gesamtvereins oder der/s Abteilung/Teams unter Vorlage eines Belegs zugeführt werden. Über verschenkte Gegenstände ist ein Beleg vorzulegen. Stand Seite 4/5

5 9 Zuschüsse 9.1 Zuschüsse der Kommune und anderer öffentlicher wie privater Stellen fließen dem Gesamtverein zu, es sei denn, die den Zuschuss gewährende Stelle hat eine andere Bestimmung getroffen. 10 Beitragsermäßigung/Beitragsnachlass 10.1 Hartz IV Empfängern und finanziell schwächer Gestellten kann auf Antrag und nach Beschlussfassung des Vorstands Beitragsermäßigung/Beitragsnachlass gewährt werden. 11 In-Kraft-Treten 11.1 Diese Finanzordnung tritt mit ihrer Verabschiedung durch Beschluss des Vereinsvorstandes in Kraft. Stand Seite 5/5

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