ZUCHTBUCHORDNUNG. Landesverband Thüringer Rinderzüchter. für Milch- und Zweinutzungsrassen
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- Klara Fleischer
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1 ZUCHTBUCHORDNUNG Landesverband Thüringer Rinderzüchter für Milch- und Zweinutzungsrassen
2 Landesverband Thüringer Rinderzüchter - Zucht- und Absatzgenossenschaft e.g. Zuchtbuchordnung für Milch- und Zweinutzungsrassen Inhalt 1 Grundlagen Zuchtbuch Zuchtgebiet Führung des Zuchtbuches Inhalt des Zuchtbuches Zuchtbucheinteilung Aufzeichnungen im Zuchtbetrieb (Zuchtdokumentation) Zuchtbuchaufnahme Sicherung der Abstammung Zuchtbescheinigung Zuchtprogramm Zuchtpopulation Zuchtziel Zuchtmethode Durchführung der Leistungsprüfungen Genetische Besonderheiten und Erbfehler Auswahl von Bullen im Rahmen des Zuchtprogrammes Durchführung der Zuchtwertschätzung Controlling Datennutzung Rechte und Pflichten der Mitglieder im Vollzug der ZBO Ausführungsbestimmungen Inkrafttreten...12 ZBO Milch- und Zweinutzungsrassen Seite 1
3 1 Grundlagen Der Landesverband Thüringer Rinderzüchter, Zucht- und Absatzgenossenschaft e.g. (nachfolgend LTR genannt) führt die Zuchtbücher nach dieser Zuchtbuchordnung (ZBO). Grundlagen dieser Zuchtbuchordnung und der darin enthaltenen Zuchtprogramme sind - die tierzuchtrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Landes Thüringen, - die Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehverkV), - die Richtlinien und Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter e. V.(ADR), des Deutschen Verbandes für Leistungs- und Qualitätsprüfungen e.v. (DLQ) und der jeweiligen Rassedachverbände, - die vertraglichen Regelungen, die mit den Organisationen geschlossen wurden, die mit der Durchführung der Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen beauftragt wurden sowie - die Satzung des LTR. Diese Zuchtbuchordnung ist gemäß 2 der Satzung des LTR Bestandteil dieser. Sofern sich Änderungen in den Richtlinien und Beschlüsse der ADR/DLQ oder der jeweiligen Rassedachverbände ergeben, die die Zuchtbuchordnung und die Zuchtprogrammebetreffen sind diese den Mitgliedern und den zuständigen Behördenbekannt zu geben. 2 Zuchtbuch Um in das Zuchtbuch eingetragen zu werden, müssen die Tiere gemäß der Verordnung EG 1760/2000 in Verbindung mit der ViehverkV identifiziert und registriert werden. Der sachliche Tätigkeitsbereich des LTR umfasst für die Abteilung Milchrinder folgende Rassen: - Deutsche Holsteins(HOL) - Farbrichtung Schwarzbunt (SBT) - Farbrichtung Rotbunt (RBT) - Deutsches Fleckvieh (FV) - Deutsches Braunvieh (BV) - Deutsches Rotvieh Angler (RVA) - Deutsche Jersey (JER) - Grauvieh (GRV) - Doppelnutzung Rotbunt (RDN) Der LTR führt für jede Rasse ein eigenes Zuchtbuch. Die Zuchtbücher sind sowohl für reinrassige als auch für eingetragene Zuchttiere in Abteilungen gegliedert (Ausführungsbestimmungen zur ZBO =AB ZBO, Pkt. 1). 2.1 Zuchtgebiet Der räumliche Tätigkeitsbereich des LTR erstreckt sich auf die Bundesrepublik Deutschland. 2.2 Führung des Zuchtbuches Die Zuchtbuchführung erfolgt durch den LTR. Hierzu bedient sich der LTR entsprechend der vertraglichen Regelung des vit (Vereinigte Informationssysteme Tierhaltung w. V.) Verden. ZBO Milch- und Zweinutzungsrassen Seite 2
4 Die Zuchtbücher werden vom LTR im Sinne der tierzuchtrechtlichen Vorschriften auf der Grundlage der durch das Mitglied gemeldeten Daten und Informationen, die im Rahmen der Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung ermittelt werden, geführt. (Das vit arbeitet im Auftrag und zur Erfüllung nach Weisung des LTR und stellt diesem die Daten des Zuchtbuches zur Verfügung.) Die Mitglieder des LTR sind verpflichtet, alle Zuchttiere ihres Betriebes für die o. g. Rassen ausschließlich in den Zuchtbüchern des LTR führen zu lassen. Weiterhin sind die Mitglieder verpflichtet, bei allen Milchkühen ihres Mitgliedsbetriebes ungeachtet der Eigentumsverhältnisse die Leistungsprüfungen und Bewertungen der Tiere entsprechend den Maßgaben des LTR durchführen zu lassen, das Zuchtprogramm zu unterstützen und sich an den von dem LTR beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Zuchtprogrammes zu beteiligen. Diese Verpflichtung des Mitglieds umfasst die vollständige und kostenlose Freigabe und Überlassung der für die Zuchtbuchführung und das Zuchtprogramm erforderlichen und vorhandenen Daten aus Milchleistungsprüfung, Zuchtleistung, Besamung und andere biotechnische Maßnahmen, Exterieureinstufung, genomische Informationen und Zuchtwertschätzungen ausschließlich an den LTR. 2.3 Inhalt des Zuchtbuches Im Zuchtbuch einer Rasse wird jedes Zuchttier einzeln aufgeführt. Das Zuchtbuch muss für jedes eingetragene Zuchttier mindestens folgende Angaben enthalten: a) den Namen und die Anschrift des Züchters sowie des Eigentümers oder des Tierhalters/Besitzers, b) das Geburtsdatum des Zuchttieres, c) das Geschlecht des Zuchttieres, d) das Kennzeichen des Zuchttieres und die Abteilung des Zuchtbuches, in der es eingetragen ist, e) die Kennzeichen der Eltern des Zuchttieres, es sei denn, dass diese bei der Eintragung ins Vorbuch D nicht bekannt sind, f) bei reinrassigen Zuchttieren die Kennzeichen seiner Großeltern, g) bei Zuchttieren, die aus einem Embryotransfer hervorgegangen sind, die genetischen Eltern und deren DNA-Mikrosatelliten bzw. Blutgruppen, h) alle der Züchtervereinigung bekannten Ergebnisse der Leistungsprüfungen und der aktuellsten Zuchtwertschätzung, i) das Datum der ausgestellten Zuchtbescheinigungen, j) Dokumentation von Änderungen, die die Buchstaben b-g und Buchstabe p betreffen, k) Geburtsmeldungen und Kennzeichen der Nachkommen, l) die Erlangung von Leistungszeichen und Prämierungen gemäß den Angaben in den AB ZBO, Pkt.10, m) Abgangsdatum und soweit bekannt Ursache des Abganges sowie Angaben über den Verbleib des Tieres bei Verkauf, ZBO Milch- und Zweinutzungsrassen Seite 3
5 n) Genetische Besonderheiten und Erbdefekte des Tieres selbst und seiner Eltern und Großeltern sofern diese bekannt sind, o) bei Zuchttieren, deren Samen zur künstlichen Besamung verwendet werden soll, deren DNA-Mikrosatelliten bzw. Blutgruppen, p) DNA-Mikrosatelliten bzw. Blutgruppen sofern vorhanden. 2.4 Zuchtbucheinteilung Das Zuchtbuch gliedert sich in folgende Abteilungen (AB ZBO, Pkt. 1): Bullen: Kühe: Hauptabteilung - Herdbuch A - Herdbuch A - Herdbuch B Besondere Abteilung - Vorbuch C - Vorbuch D Dabei ist Herdbuch A die Hauptabteilung undvorbuch C und D sind Bestandteil der besonderen Abteilung des Zuchtbuches. Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung der Abstammung und Leistung. Der zuständige Rassedachverband legt die verbindlichen Anforderungen für die einzelnen Abteilungen des Zuchtbuches fest. 2.5 Aufzeichnungen im Zuchtbetrieb (Zuchtdokumentation) Jedes Mitglied des LTR führt eine Zuchtdokumentation (Stallkarte bzw. Stallbuch, Kälberregister/Abkalbebuch) für die Zuchttiere seines Bestandes handschriftlich oder in elektronischer Form als Grundlage für die Eintragung in das Zuchtbuch. Für jedes Zuchttier ist nach der Geburt eine Zuchtdokumentation anzulegen. Die Zuchtdokumentation ist zeitnah und einwandfrei zu führen. Die Beauftragung eines Dritten mit der Führung der Zuchtdokumentation entbindet das Mitglied nicht von der Verantwortung für die Richtigkeit der Eintragungen. Berichtigungen haben durch Streichen zu geschehen und sind mit Datum und Unterschrift abzuzeichnen. Die Zuchtdokumentation ist ab dem Zeitpunkt der letzten Eintragung mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Auf Anforderung des LTR ist die Zuchtdokumentation jederzeit vorzulegen bzw. als Kopie beim LTR einzureichen Inhalt der Zuchtdokumentation Folgende Angaben müssen mindestens enthalten sein: Kennzeichen des Zuchttieres entsprechend ViehverkV, Geburtsdatum des Zuchttieres, Geschlecht des Zuchttieres, ZBO Milch- und Zweinutzungsrassen Seite 4
6 Abstammung, - Angabe von Eltern und Großeltern mit ViehverkV-Kennzeichnung (soweit bekannt), Besamungs- und Bedeckungsdaten, - Angabe von Name und Zuchtbuchnummer des Belegungsbullen, - alle Besamungs- und/oder Deckdaten, Alle Ergebnisse der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung, Kalbemeldung/Geburtsmeldung, - Angabe von Kalbe- bzw. Geburtsdatum, Geschlecht und ViehverkV-Kennzeichnung des Kalbes, Abgangs- bzw. Zugangsmeldungen, Bei Zuchttieren, die aus ET hervorgegangen sind, zusätzlich Aufzeichnungen über - die Kennzeichnung der genetischen Eltern, des Empfängertieres und des Embryos, - den Zeitpunkt der Besamung und - die Zeitpunkte der Entnahme und der Übertragung des Embryos Meldung von Kalbung, Besamung/Bedeckung, Abgang und Zugang Jedes Mitglied ist verpflichtet, alle Kalbungen und damit die geborenen Kälber, alle Besamungen und/oder Bedeckungen, den Zugang und den Abgang der Zuchttiere zeitnah und unter Beachtung der entsprechenden Fristen (AB ZBO, Pkt. 9) zur ordnungsgemäßen Zuchtbuchführung an den LTR oder die von ihm beauftragten Stellen zu melden. Die Nichteinhaltung der genannten Fristen kann nach Maßgabe des LTR mit zusätzlichen Gebühren belegt werden. 2.6 Zuchtbuchaufnahme Anerkennung der Nachzucht Alle beim Mitglied geborenen weiblichen und die zur Zucht vorgesehenen männlichen Kälber werden mit der Geburt in das Zuchtbuch eingetragen, wenn sie gemäß der ViehverkV gekennzeichnet wurden, eine nach den Regeln dieser ZBO festgestellte Abstammung haben und die Geburts- und Belegungsmeldung fristgerecht eingegangen ist Zuchtbucheintragung von zugekauften Zuchttieren Für die Zuchtbucheintragung zugekaufter Zuchttiere ist mit dem Halter-/Eigentümerwechsel grundsätzlich die gültige Zuchtbescheinigung der abgebenden Züchtervereinigung vorzulegen. Das Original der Zuchtbescheinigung wird in der LTR-Herdbuchstelle archiviert. Wird keine Zuchtbescheinigung vorgelegt, so kann bei weiblichen Tieren die Eintragung in das Vorbuch erfolgen, männliche Tiere können nicht eingetragen werden. 2.7 Sicherung der Abstammung Grundlage Die Grundlage für die Anerkennung der Abstammung eines Zuchttieres bilden die dem LTR form- und fristgerecht, vollständig gemeldeten Besamungs- und/oder Bedeckungs- und Kalbedaten (AB ZBO, Pkt. 9) sowie die im Zuchtbuch des LTR oder einer anderen anerkannten Züchtervereinigung vermerkten Abstammungsdaten der Eltern und Großeltern. ZBO Milch- und Zweinutzungsrassen Seite 5
7 Kann die väterliche Abstammung nicht durch Besamungs- und/oder Bedeckungs- und Kalbedaten nachgewiesen werden, erfolgt die Anerkennung erst nach Bestätigung der angegebenen Abstammung mittels DNA-Mikrosatelliten/Blutgruppenbestimmung oder Nachweis durch ein anderes gleichwertiges von der ISAG (International Society for Animal Genetics) anerkanntes Verfahren Besamung/Bedeckung mit verschiedenen Bullen in einer Brunst Werden bei mehreren Belegungen innerhalb derselben Brunst verschiedene Vatertiere eingesetzt, so gilt für die Anerkennung der Vaterschaft folgendes: - Liegt zwischen zwei Belegungen ein Zeitraum von 19 bis 23 Tagen, so wird in der Abstammung des Kalbes der 2. Belegbulle als Vater gesetzt. Der LTR ist befugt, bei berechtigten Zweifeln eine Abstammungskontrolle nach durchführen zu lassen. - Fällt bei Nachbesamungen bzw. Nachbedeckungen mit verschiedenen Bullen die Geburt auf einen Tag, der nach der Trächtigkeitsdauer gemäß AB ZBO, Pkt. 3 sowohl für die erste als auch für die zweite Besamung bzw. Bedeckung zutrifft, so muss zur Anerkennung der väterlichen Abstammung eine Abstammungsüberprüfung nach erfolgen Trächtigkeitsdauer Die väterliche Abstammung gilt nur dann als gesichert, wenn auch bei einmaliger Belegung die von der ADR festgelegte rassespezifische Trächtigkeitsdauer (AB ZBO, Pkt. 3) eingehalten wurde. Sollte diese unter- bzw. überschritten werden, so muss zur Anerkennung der väterlichen Abstammung eine Abstammungsüberprüfung nach erfolgen Embryotransfer Tiere, die aus Embryotransfer hervorgegangen sind, werden grundsätzlich nur mit der entsprechenden Abstammung in das Zuchtbuch eingetragen, wenn ergänzend zu den vorab genannten Bestimmungen zur Zuchtbuchaufnahme und zur Geburtsanzeige die Regelungen der gültigen ADR-Empfehlung Nr. 7.2 zur Sicherung der Identität von Embryotransfer-Nachkommen erfüllt sind. Nach der Abstammungsüberprüfung nach erfolgt die endgültige Bestimmung und Zuordnung zur entsprechenden Abteilung des Zuchtbuches. Die Abstammungsüberprüfung hat innerhalb von 3 Monaten nach der Geburt des Tieres zu erfolgen. Liegt nach Ablauf der Frist kein Ergebnis vor, erfolgt die Eintragung weiblicher Tiere in die Abteilung D des Zuchtbuches, männliche Tiere ohne gesicherte Abstammung werden nicht in das Zuchtbuch eingetragen Überprüfung der Abstammung Für männliche Tiere, die in die Hauptabteilung A eingetragen werden sollen, ist eine Abstammungsüberprüfung mittels genomischer Merkmale bzw. der Blutgruppe vorzunehmen. Zur Sicherung einer ordnungsgemäßen Zuchtbuchführung und zur Überprüfung der genetischen Identität der Zuchttiere, ist die Abstammung mindestens bei jedem 500. gemeldeten weiblichen Zuchtkalb (Stichprobe) mittels Bestimmung genomischer Merkmale bzw. der Blutgruppe zu überprüfen. Die Kosten für die Stichprobe trägt der LTR. Die Ergebnisse der Abstammungsüberprüfungen sind mit den diagnostischen Untersuchungsnummern, über die sich Verfahren und Testergebnisse zur Identitätssicherung und Abstammungsüberprüfung herleiten lassen, im Zuchtbuch zu registrieren. ZBO Milch- und Zweinutzungsrassen Seite 6
8 Kommt ein Mitgliedsbetrieb seiner Pflicht zur Überprüfung der Stichproben-Abstammung innerhalb einer vom LTR vorgegebenen Frist nicht nach oder erweist sich eine Abstammung als falsch, so wird dem betreffenden Kalb die Abstammung aberkannt und ein weiteres weibliches Tier aus dem Bestand hinsichtlich seiner Abstammung auf Kosten des Züchters überprüft. Sollte sich die Abstammung des 2. überprüften Tieres ebenfalls als falsch erweisen, werden 25 % der weiblichen Tiere des Jahrganges innerhalb des Betriebes hinsichtlich der Abstammung auf Kosten des Züchters überprüft. Kann die Abstammung nicht ermittelt werden, werden weibliche Tiere sofern sie die Anforderungen erfüllen in die Besondere Abteilung, Vorbuch D eingetragen; männliche Tiere ohne gesicherte Abstammung können nicht in das Zuchtbuch eingetragen werden bzw. sind aus dem Zuchtbuch zu streichen. Der LTR ist berechtigt, darüber hinaus weitere Maßnahmen zur Überprüfung der Abstammung mit Hilfe anerkannter Verfahren entsprechend durchzuführen, insbesondere aufgrund von Unstimmigkeiten in der Zuchtdokumentation, verspäteter Kälbermeldung Unregelmäßigkeiten bei vorherigen Abstammungskontrollen oder anderen begründeten Zweifelsfällen Nachträgliche Abstammungsergänzungen und änderungen Nachträgliche Abstammungsergänzungen aufgrund versäumter bzw. fehlerhafter Meldungen von Kalbung, bzw. Besamung/Bedeckung können durch das Mitglied beim LTR unter Vorlage der geführten Zuchtdokumentation beantragt werden. Der LTR entscheidet nach der Prüfung der Zuchtdokumentation und gegebenenfalls stichprobenartig durchzuführender Abstammungskontrollen, ob eine nachträgliche Abstammungsergänzung oder eine Abstammungskorrektur durch den LTR vorgenommen wird. Die Abstammungsänderungen und ergänzungen werden beim LTR dokumentiert. 2.8 Zuchtbescheinigung Eine Zuchtbescheinigung wird nur auf Antrag des im Zuchtbuch eingetragenen Tierhalters/Besitzers des Tieres durch den LTR ausgestellt. Anspruch auf Ausstellung einer Zuchtbescheinigung hat nur der im Zuchtbuch des LTR eingetragene Tierhalter des Tieres. Sie enthält die tierzuchtrechtlich vorgeschriebenen Angaben. Insbesondere enthält sie Angaben zu Züchter/Besitzer, Abstammung, Leistungen, Zuchtwerten, genetischen Besonderheiten und Erbfehlern (AB ZBO, Pkt. 6) und zur Bezeichnung der Abteilung, in der das Zuchttier eingetragen ist. Form und Inhalt der Zuchtbescheinigung wird nach den gültigen tierzuchtrechtlichen Bestimmungen und in Abstimmung mit den jeweiligen Rassedachverbänden ausgestellt. Bei Tieren, die in der Abteilung C oder D eingetragen sind, ist die Zuchtbescheinigung mit der Überschrift Zuchtbescheinigung für ein in einer besonderen Abteilung eingetragenes Zuchttier zu versehen. Die Zuchtbescheinigung wird in einfacher Ausfertigung erstellt. Das Ausstelldatum der Zuchtbescheinigung wird im Zuchtbuch festgehalten. Duplikate sind als solche zu kennzeichnen. ZBO Milch- und Zweinutzungsrassen Seite 7
9 3 Zuchtprogramm Der LTR führt die Zuchtprogramme durch. Das Zuchtprogramm für Deutsche Holsteins, Farbrichtung SBT und RBT wird gemeinsam mit der Zucht- und Besamungsunion Hessen eg (ZBH) durchgeführt. Aufgrund der geringen Populationsgröße wird für die Rassen Deutsches Fleckvieh, Deutsches Braunvieh, Deutsches Rotvieh-Angler, Deutsche Jersey, Grauvieh und Doppelnutzung Rotbunt kein Nachkommenprüfprogramm durchgeführt. Für diese Rassen soll der Zuchtfortschritt durch den Einsatz von geprüften Bullen erreicht werden, die mindestens einen Gesamtzuchtwert von 106 Punkten aufweisen. Die Zuchtprogramme beinhalten Angaben zu: Zuchtpopulationen, Zuchtziel, Zuchtmethode, Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen der Zuchttiere, Selektion im Rahmen des Zuchtprogrammes (AB ZBO, Pkt. 9), Anwendung biotechnischer Methoden, genetische Besonderheiten. Die Zuchtprogramme werden auch aus den Erlösen der Besamungen in den Mitgliedsbetrieben finanziert. 3.1 Zuchtpopulation Die Zuchtpopulation zur Durchführung des Zuchtprogrammes für Deutsche Holsteins umfasst die Zuchttiere in den Mitgliedsbetrieben von LTR und ZBH sowie die leistungsgeprüften Tiere der Bestände, die sich am Zuchtprogramm beteiligen. Die Zuchtpopulationen zur Durchführung der Zuchtprogramme für die anderen unter Pkt. 2 genannten Rassen umfassen die Zuchttiere in den LTR-Mitgliedsbetrieben sowie die leistungsgeprüften Tiere der Bestände, die sich an diesen Zuchtprogrammen beteiligen. 3.2 Zuchtziel Für die in den Zuchtbüchern geführten Rassen gelten jeweils die von den Rassedachverbänden in der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter offiziell festgelegten Zuchtziele. Die Zuchtziele sind in den AB ZBO, Pkt. 2 beigefügt. Besonderes Augenmerk gilt bei allen Rassen den funktionalen Merkmalen, die die Robustheit und Gesundheit der Tiere berücksichtigen. 3.3 Zuchtmethode Die Zuchtziele werden mit Mitteln der Reinzucht angestrebt. Die Immigration von Genen aus anderen Populationen ist nicht ausgeschlossen. Die Immigration von Genen ist nur im Rahmen der Entscheidung der KOM 84/419/EWG möglich. Die Selektion erfolgt anhand von Zuchtwerten, die auf Ergebnissen von Abstammung und Leistungsprüfungen basieren. ZBO Milch- und Zweinutzungsrassen Seite 8
10 3.4 Durchführung der Leistungsprüfungen Die Leistungsprüfungen einschließlich der genomischen Untersuchungen werden gemäß den jeweils gültigen tierzuchtrechtlichen Bestimmungen von den dafür zuständigen bzw. beauftragten Stellen sowie den jeweiligen Richtlinien und Empfehlungen der ADR/DLQ durchgeführt (AB ZBO, Pkt. 8) Milchleistung und somatischer Zellgehalt Der gesamte Kuhbestand eines Mitgliedsbetriebes unterliegt der Pflicht der Milchleistungsprüfung. Sie erstreckt sich auf die Merkmale Milchmenge, Fettgehalt, Fettmenge, Eiweißgehalt und Eiweißmenge sowie Zellzahl und wird durch die zuständige/beauftragte Organisation für Milchleistungsprüfung nach den Grundsätzen von ICAR(ICAR Recording Guidelines oder und auf Basis der Verordnung über die Leistungsprüfungen und die Zuchtwertfeststellung bei Rindern in ihrer jeweils gültigen Fassung durchgeführt Melkbarkeitsprüfung Die Melkbarkeitsprüfung wird nach Maßgabe und im Auftrag des LTR entsprechend der gültigen Empfehlung Nr. 3.1 zur Leistungsprüfung für funktionale Merkmale bei Bullen und Kühen (Gesundheit, Reproduktion, Nutzungsdauer, Exterieur, Melkbarkeit) der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter (ADR) durchgeführt Äußere Erscheinung Die Exterieurbewertung erfolgt nach einheitlichen Bestimmungen und dem Beurteilungssystem der jeweiligen Rassedachverbände (z. B. Exterieurbeurteilung bei männlichen und weiblichen Zuchttieren - AB ZBO, Pkt. 4 u. 5) Kühe Die Bewertung der Kühe erfolgt nach den Bestimmungen der jeweiligen Rassedachverbände (AB ZBO, Pkt. 4) Bullen Die Bewertung der Bullen hinsichtlich der Merkmale der äußeren Erscheinung erfolgt auf Antrag des Tierbesitzers vor der Zuchtbucheintragung (Eintragung in die Hauptabteilung Herdbuch A), (AB ZBO, Pkt. 5) Bullennachzuchten Die Bewertung der Bullennachzuchten erfolgt im Rahmen der Nachkommenprüfung nach den Richtlinien der jeweiligen Rassedachverbände (AB ZBO, Pkt. 4) Prüfung auf Nutzungsdauer, Fruchtbarkeit, Kalbeverlauf und weitere funktionale Merkmale Die Erfassung und Auswertung der funktionalen Merkmale Nutzungsdauer, Fruchtbarkeit und Kalbeverlauf einschließlich Verluste erfolgt entsprechend der tierzuchtrechtlichen Bestimmungen und Beschlüsse der jeweiligen Rassedachverbändelage (AB ZBO, Pkt. 7) und der tierseuchenrechtlichen Bestimmungen. Sie werden im Rahmen der Milchleistungsprüfung und der Nachzuchtbewertung erfasst. ZBO Milch- und Zweinutzungsrassen Seite 9
11 3.4.5 Körung von Jungbullen Die Körung ist Voraussetzung für die Zuchtbucheintragung des Bullen in die Hauptabteilung Herdbuch A. Dazu sollte der Proband ein Alter von mindestens 10 Monaten erreicht haben. Die Körung eines Jungbullen erfolgt nach Maßgabe des Zuchtwertes (RZG) oder anderer anerkannter Zuchtwerte und/oder seiner Eigenleistung und äußeren Erscheinung (AB ZBO, Pkt. 5). Alternativ zur Körung ist für die Eintragung ausländischer Bullen ein Mindestgesamtzuchtwert von 112 Punkten bei Holstein und 106 Punkten bei Deutsches Fleckvieh, Deutsches Braunvieh, Deutsches Rotvieh-Angler, Deutsche Jersey, Grauvieh und Doppelnutzung Rotbunt Voraussetzung. 3.5 Genetische Besonderheiten und Erbfehler Die jeweiligen Rassedachverbände in der ADR legen die verbindliche Liste der genetischen Besonderheiten und Erbfehler für die unter Pkt. 2 aufgeführten Rassen fest. Diese haben sich verpflichtet, diese Liste auf dem aktuellen Stand zu halten und diese nur dann zu ändern, wenn neue gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Änderungen müssen von der zuständigen Behörde genehmigt werden. Gegenüber den Mitgliedern besteht hinsichtlich der Änderungen eine Mitteilungspflicht. Die Liste ist Bestandteil der AB ZBO, Pkt. 6. Das Verfahren der Feststellung von Erbfehlern erfolgt nach wissenschaftlich anerkannten Grundsätzen und wird auf bestimmte Gruppen (Bullen, die zur künstlichen Besamung eingesetzt werden; Bullenmütter; ET-Spendertiere) beschränkt. Die Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen auf genetische Besonderheiten und Erbfehler sind im Zuchtbuch zu führen und auf der Zuchtbescheinigung anzugeben. 3.6 Auswahl von Bullen im Rahmen des Zuchtprogrammes Für die Auswahl von Bullen legt der LTR spezielle Auswahlkriterien fest, die sich an den verfügbaren Zuchtwertinformationen orientieren (AB ZBO, Pkt. 12). Im Rahmen des Zuchtprogrammes werden Zuchtwertschätzung, die ihr zugrunde liegenden Leistungsprüfungen oder Ersteinsätze unter Zuständigkeit der Züchtervereinigung mit Einbindung der von ihr betriebenen Besamungsstation durchgeführt. Ein Rechtsanspruch eines Mitgliedes des LTR zum Ankauf eines Bullen besteht nicht Genomische Selektion Die genomische Selektion ist für Rassen, für die eine validierte genomische Zuchtwertschätzmethode vorliegt, ein integraler Bestandteil des Zuchtprogrammes. Zur Ermittlung der genomischen Zuchtwerte werden Kandidaten typisiert und anhand der genomischen Zuchtwerte für den späteren Besamungseinsatz selektiert. Die Vorauswahl der zu typisierenden männlichen Tiere erfolgt anhand von vorliegenden konventionellen Zuchtwert- und Pedigreeinformationen. Die Auswahl der Kandidaten auf Basis der ermittelten genomischen Zuchtwerte richtet sich nach den Beschlüssen des Vorstandes und den auf dieser Basis gefällten Entscheidungen der Geschäftsleitung. Die Genossenschaft verfolgt das Ziel, durch die genomische Selektion ein möglichst hohes genetisches Niveau in allen Merkmalen, für die Zuchtwerte vorliegen, zu erreichen. Zur Vermeidung von Inzucht und zur Erhaltung einer möglichst großen genetischen Variation wird dabei ein breites Abstammungsspektrum angestrebt. ZBO Milch- und Zweinutzungsrassen Seite 10
12 3.7 Durchführung der Zuchtwertschätzung Alle im Rahmen der Durchführung des Zuchtprogrammes über Leistungsprüfungen erfassten Daten sind dem LTR von seinen Mitgliedern und der Organisation der Milchleistungsprüfung unverzüglich und unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Der Datentransfer kann auch unmittelbar an die mit der Zuchtwertschätzung beauftragten Stellen erfolgen. Sowohl genomisch als auch konventionell ermittelte Zuchtwerte werden anerkannt, sofern sie mit einer von ICAR/Interbull validierten Methode ermittelt und von ihr akkreditierten Stelle geschätzt worden sind. Alle Ergebnisse der Leistungsprüfungen werden ins Zuchtbuch eingetragen und fließen in die Zuchtwertschätzung ein. Da keine ausreichende Referenzstichprobe aus dem Tier- und Datenbestand einer einzelnen Zuchtorganisation bereitgestellt werden kann, aber insbesondere auch, weil die Vorleistungen erhebliche finanzielle Aufwendungen erfordern, hat sich der LTR mit weiteren in den AB ZBO, Pkt. 14 benannten Zuchtorganisationen auch unter tierzuchtrechtlicher Anmeldung einer Zusammenarbeit nach 4 (1) Nr. 4 TierZG zusammengetan und vereinbart, die gzws mit der eigenen Schätzformel in den Zuchtprogrammen dieser Zuchtorganisationen anzuwenden. Der LTR ist unter Beachtung der tierzuchtrechtlichen Bestimmungen berechtigt, mit diesen oder zukünftig auch anderen Zuchtorganisationen auch in anderen Bereichen ihres Zuchtprogrammes zusammenzuarbeiten. Ebenso ist er berechtigt, mit anderen Stellen oder dritten Dienstleistern (Thüringer Verband für Leistungs- und Qualitätsprüfungen in der Tierzucht e.v. (TVL), Rechenzentren etc.) zu kooperieren oder diese in seine Aufgabenerfüllung einzubinden, soweit er dies zur Wahrnehmung seiner satzungsgemäßen Aufgaben für erforderlich hält. Die beauftragte Stelle (vit Verden) führt auf Basis der erfassten Merkmale und weiterer bekannter Informationen zum Tier nach einem von der zuständigen Stelle genehmigten bzw. im Auftrag des LTR vorgegebenen Verfahren jeweils Zuchtwertschätzungen durch. Die Ergebnisse der Zuchtwertschätzungen werden im Zuchtbuch eingetragen. Zuchtwerte für einzelne Leistungsmerkmale sind zu Gesamtzuchtwerten nach Maßgabe der von den jeweiligen Rassedachverbänden beschlossenen Verfahren zusammenzufassen (AB ZBO, Pkt. 7). 4 Controlling Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzungen, mit der Dritte beauftragt werden, unterliegen einem Controlling-Verfahren durch den LTR. Die hierzu zum Einsatz kommenden Verfahren sind in entsprechenden Vereinbarungen mit den beauftragten Organisationen geregelt. 5 Datennutzung Zur Ermöglichung der satzungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung des LTR bevollmächtigt das Mitglied den LTR, die für Pkt. 2 und 3 relevanten Daten, auch sofern sie von dritter Seite erhoben wurden, anzufordern und Datenzugang sowie Datenherausgabe geltend zu machen. Der LTR wird im Innenverhältnis zu dem Mitglied hiervon nur zu satzungsgemäßen Zwecken und unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen Gebrauch machen. Die Mitglieder gestatten dem LTR die Weitergabe aller Daten ihrer Zuchttiere, wenn der LTR dies im Rahmen der züchterischen Arbeit, der Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und in der züchterischen Zusammenarbeit mit anderen Zuchtorganisationen oder zur Aufgabenerfüllung eingebundener Organisationen und Stellen (z. B. TVL, vit Verden) für erforderlich hält. ZBO Milch- und Zweinutzungsrassen Seite 11
13 Die Vollmacht gilt mit Beitritt des Mitglieds zum LTR als erteilt und wird mit dessen Eintritt wirksam. Die mit dieser Regelung verbundene Bevollmächtigung des LTR gilt mit Datum ihres Inkrafttretens auch mit Blick auf bereits eingetragene Mitglieder. Fordert der Dritte (speichernde Stelle) einen weitergehenden Nachweis der Bevollmächtigung, ist das Mitglied verpflichtet, diesen dem LTR nach Mitteilung des satzungsgemäßen Anlasses der Datennutzung zu erteilen. 6 Rechte und Pflichten der Mitglieder im Vollzug der ZBO Ein erfolgreiches Zuchtprogramm basiert auf der engen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern und Züchtervereinigung. Zur Erreichung dieser Ziele verpflichten sich die Mitglieder 1. in ihrem Tierbestand die für die Durchführung des Zuchtprogrammes erforderlichen Leistungsprüfungen und Bewertungen durchführen zu lassen und deren Durchführung zu unterstützen, 2. dafür zu sorgen, dass alle Daten (z. B. Abstammung, Besamung bzw. Bedeckung und Abkalbung) wahrheitsgetreu angegeben werden und die Kennzeichnung der Tiere gemäß der gesetzlichen Bestimmungen fristgerecht erfolgt, 3. die für die Zuchtbuchordnung erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß zu führen und ab dem Zeitpunkt der letzten Eintragung mindestens für die Dauer von 5 Jahren aufzubewahren, 4. den Eigentumswechsel von Tieren und Embryonen dem LTR anzuzeigen, 5. sich an alle zur Durchführung des Zuchtprogrammes erforderlichen Maßnahmen zu beteiligen, 6. alle für Zuchtbuchführung und Zuchtwertschätzung erforderlichen Daten zu erheben, zur Verfügung zu stellen sowie Missbildungen oder Abnormitäten bei Kälbern zu dokumentieren und umgehend an den LTR zu melden, 7. in alle für die Zuchtbuchführung erforderlichen Unterlagen auf Anforderung der Züchtervereinigung bzw. seinem Beauftragten Einblick zu gewähren. Die Mitglieder haben gemäß der Satzung das Recht, gegen Entscheidungen der Züchtervereinigung im Vollzug der Zuchtbuchordnung und des Zuchtprogrammes Einspruch zu erheben. 7 Ausführungsbestimmungen In den Ausführungsbestimmungen zur Zuchtbuchordnung werden weitere Einzelheiten geregelt. Vorstand und Aufsichtsrat legen die Ausführungsbestimmungen zur Zuchtbuchordnung in gemeinsamen Beratungen fest. 8 Inkrafttreten Die Zuchtbuchordnung wurde am von der Generalversammlung beschlossen und tritt am in Kraft. ZBO Milch- und Zweinutzungsrassen Seite 12
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