Allgäuer Herdebuchgesellschaft

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1 Allgäuer Herdebuchgesellschaft Inhalt 1. Grundlagen Zuchtbuch Zuchtprogramm Datennutzung Rechte und Pflichten der Mitglieder im Vollzug der ZBO Inkrafttreten Anlagen: 1 Zuchtbucheinteilung 2 Rassespezifische Trächtigkeitsdauer 3 Zuchtziele / Rassebeschreibungen 4 Liste der genetischen Besonderheiten und Erbfehler 5 Durchführung der linearen Beschreibung 6 Selektionskriterien im Rahmen der Zuchtprogramme 7 Leistungsabzeichen und Prämierungen 8 Prädikatsvergabe anhand der Exterieurgesamtnote bei Braunviehkühen

2 Grundlagen Die Allgäuer Herdebuchgesellschaft führt das Zuchtbuch nach dieser Zuchtbuchordnung (ZBO). Grundlagen dieser Zuchtbuchordnung und der darin enthaltenen Zuchtprogramme sind - die tierzuchtrechtlichen Bestimmungen der Europäischen Union, der Bundesrepublik Deutschland und des Freistaats Bayern - die Verordnung zum Schutz gegen die Verschleppung von Tierseuchen im Viehverkehr (Viehverkehrsverordnung - ViehVerkehrV). - die Richtlinien und Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter e. V.(ADR), die Beschlüsse der Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Rinderzucht- und Besamungsorganisationen e.v. (ASR) sowie der Arbeitsgemeinschaft Deutsches Braunvieh. - die Satzung der Allgäuer Herdebuchgesellschaft Diese Zuchtbuchordnung ist gemäß 3.3 a) der Satzung der Allgäuer Herdebuchgesellschaft Bestandteil dieser. Die Anlagen zur Zuchtbuchordnung gelten in der jeweils aktuellen Fassung. Sofern sich Änderungen in den Richtlinien und Beschlüssen der ADR oder der ASR ergeben, die die Zuchtbuchordnung betreffen, sind diese den Mitgliedern nach Genehmigung durch die zuständigen Behörden bekannt zu geben. Änderungen werden zeitnah im Mitteilungsorgan (Mitteilungsblatt oder Homepage) der AHG veröffentlicht. Verträge bzw. Vereinbarungen, die züchterische Belange betreffen, können hinsichtlich dieser Belange von den ordentlichen Mitgliedern in der Geschäftsstelle unter Beachtung datenschutzrechtlicher Bestimmungen eingesehen werden. 2. Zuchtbuch Sachlicher Tätigkeitsbereich: Die Allgäuer Herdebuchgesellschaft führt Zuchtbücher für: - Deutsches Braunvieh - Braunvieh Alter Zuchtrichtung - Fleckvieh Zuchtrichtung Doppelnutzung Milch und Fleisch - Deutsche Holsteins, Farbrichtung Schwarzbunt (SBT) und Rotbunt (RBT) Für jede Rasse/Zuchtrichtung wird ein eigenes Zuchtbuch geführt sowie ein Zuchtprogramm durchgeführt. Das Zuchtbuch ist sowohl für reinrassige als auch für eingetragene Zuchttiere in Abteilungen gegliedert (Anlage 1). Um in das Zuchtbuch eingetragen zu werden, müssen die Tiere gemäß ViehVerkehrV identifiziert und registriert werden. 2.1 Führung des Zuchtbuches Die Zuchtbuchführung erfolgt durch die Allgäuer Herdebuchgesellschaft. Sie bedient sich bei der Erhebung, Übermittlung und Speicherung von Daten entsprechend der vertraglichen Regelung des LKV Bayern. Das Zuchtbuch wird auf der Grundlage der vom Mitglied gemeldeten Daten und Informationen, die im Rahmen der Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung ermittelt werden, geführt. Das LKV Bayern arbeitet im Auftrag und zur Erfüllung nach

3 - 3 - Weisung der Allgäuer Herdebuchgesellschaft und stellt dieser die Daten des Zuchtbuches zur Verfügung. Die Mitglieder der Allgäuer Herdebuchgesellschaft sind verpflichtet, alle Zuchttiere ihres Betriebes für mindestens eine der o. g. Rasse ausschließlich in den Zuchtbüchern der Allgäuer Herdebuchgesellschaft führen zu lassen. Weiterhin sind die Mitglieder verpflichtet, bei allen Zuchttieren ihres Mitgliedsbetriebes ungeachtet der Eigentumsverhältnisse die Leistungsprüfungen und Bewertungen der Tiere entsprechend den Maßgaben der Allgäuer Herdebuchgesellschaft durchführen zu lassen, das Zuchtprogramm zu unterstützen und sich an den von der Allgäuer Herdebuchgesellschaft beschlossenen Maßnahmen im Rahmen des Zuchtprogrammes zu beteiligen. Diese Verpflichtung des Mitglieds umfasst die vollständige und kostenlose Freigabe und Überlassung der für die Zuchtbuchführung und das Zuchtprogramm erforderlichen und vorhandenen Daten aus Leistungsprüfungen, Besamung, Embryotransfer, Abstammungsüberprüfung, genomische Informationen und Zuchtwertschätzungen an die Allgäuer Herdebuchgesellschaft. Die Mitgliedschaft beim LKV Bayern ist für alle ordentlichen Mitglieder obligatorisch. Für Mitglieder, mit Betriebssitz außerhalb Bayerns, werden gesonderte Regelungen zur Durchführung der Leistungsprüfung gemäß Tierzuchtgesetz getroffen. Für ausgetretene oder ausgeschlossene Mitglieder ruht die Zuchtbuchführung. 2.2 Inhalt des Zuchtbuches Im Zuchtbuch einer Rasse wird jedes Zuchttier einzeln aufgeführt. Das Zuchtbuch enthält für jedes eingetragene Zuchttier folgende Angaben: a) den Namen und die Anschrift des Züchters sowie des Eigentümers oder des Tierhalters/Besitzers, b) das Geburtsdatum des Zuchttieres, c) das Geschlecht des Zuchttieres, d) das Kennzeichen des Zuchttieres und die Abteilung des Zuchtbuches, in der es eingetragen ist, e) die Kennzeichen der Eltern des Zuchttieres, es sei denn, dass diese im Falle der besonderen Abteilung D nicht bekannt sind, f) bei reinrassigen Zuchttieren die Kennzeichen seiner Großeltern, g) bei Zuchttieren, die aus einem Embryotransfer hervorgegangen sind, die genetischen Eltern sowie das Verfahren und das Ergebnis der Abstammungssicherung, h) bei Zuchttieren, deren Samen zur künstlichen Besamung verwendet werden soll, das Verfahren und das Ergebnis zur Abstammungssicherung, i) alle der Züchtervereinigung bekannten Ergebnisse der Leistungsprüfungen und der aktuellsten Zuchtwertschätzung, j) den Zeitpunkt und, soweit bekannt, die Ursache des Abgangs, k) das Datum der ausgestellten Zuchtbescheinigungen, l) Dokumentation von Änderungen die die Buchstaben b h und j betreffen, m) Geburtsmeldungen und Kennzeichen der Nachkommen, n) die Erlangung von Leistungszeichen und Prämierungen, gemäß den Angaben in Anlage 7 o) Genetische Besonderheiten und Erbfehler des Tieres selbst und seiner Eltern und Großeltern sofern diese bekannt sind, p) Das Verfahren und das Ergebnis zur Abstammungssicherung sofern vorhanden. Zuchtbuchdaten von Tieren, die in einem anderen Zuchtbuch der Rasse eingetragen sind und zur Eintragung ihrer Nachkommen im Zuchtbuch der Allgäuer Herdebuchgesellschaft erforderlich sind, werden, sofern vorhanden, analog im Zuchtbuch vermerkt.

4 Zuchtbucheinteilung Das Zuchtbuch gliedert sich in folgende Abteilungen (Anlage 1): Männliche Tiere : Weibliche Tiere : - Hauptabteilung A - Hauptabteilung A - Hauptabteilung B - besondere Abteilung C - besondere Abteilung D Die Zuordnung der Zuchttiere in eine Abteilung erfolgt bei der Eintragung unter Berücksichtigung von Abstammung und Leistung. Der zuständige Rassedachverband legt die verbindlichen Anforderungen für die einzelnen Abteilungen des Zuchtbuches fest (Anlage 1). 2.4 Aufzeichnungen im Zuchtbetrieb (Zuchtdokumentation) Jedes Mitglied der Allgäuer Herdebuchgesellschaft führt eine Zuchtdokumentation für die Zuchttiere seines Bestandes handschriftlich als Grundlage für die Eintragung in das Zuchtbuch. Die Dokumentation kann auch in elektronischer Form, soweit sie einsehbar ist, erfolgen. Die Zuchtdokumentation ist zeitnah und einwandfrei zu führen. Die Beauftragung eines Dritten mit der Führung der Zuchtdokumentation entbindet das Mitglied nicht von der Verantwortung für die Richtigkeit der Eintragungen. Berichtigungen sind zu dokumentieren. Die Zuchtdokumentation ist ab dem Zeitpunkt der letzten Eintragung mindestens 5 Jahre aufzubewahren. Auf Anforderung der Allgäuer Herdebuchgesellschaft ist die Zuchtdokumentation jederzeit vorzulegen bzw. als Kopie bei der Allgäuer Herdebuchgesellschaft einzureichen. Grundlage für die Zuchtdokumentation sind: die Aufzeichnungen zu Leistungsprüfungen Deck- und Besamungsunterlagen Zuchtbescheinigung zugekaufter Tiere (mind. jedoch Rinderpass bzw. Stammdatenblatt nach ViehVerkehrV) ET-Bescheinigung und Zuchtbescheinigungen für Embryonen Diese müssen folgende Angaben enthalten: Kennzeichnung des Zuchttieres entsprechend ViehVerkehrV Geburtsdatum, Geschlecht und Abstammung der im Betrieb geborenen Kälber sowie zugekauften Zuchttiere Besamungs- und Bedeckungsdaten - Angabe von Name und Herdbuch Nr. (oder ViehVerkehrV-Kennzeichnung) des Belegungsbullen - alle Besamungs- und/oder Deckdaten Alle im Betrieb angefallenen Abkalbungen (einschließlich Totgeburten) Abgangs- bzw. Zugangsmeldungen Bei Zuchttieren, die aus ET hervorgegangen sind, zusätzlich Aufzeichnungen über - die Kennzeichnung der genetischen Eltern, des Empfängertieres und des Embryos - den Zeitpunkt der Besamung und - den Zeitpunkt der Entnahme und der Übertragung des Embryos Das Auftreten von genetischen Besonderheiten und Erbfehlern im Betrieb ist vom Mitglied zu dokumentieren. Die Mitglieder sind verpflichtet, sich an bestehenden Monitoringprogrammen zu beteiligen.

5 - 5 - Fristen für Meldungen: Die Geburtsmeldung der Kälber erfolgt durch Übernahme der Daten aus der HI-Tier- Datenbank. Abgangsmeldungen sind vom Landwirt mit Grund des Abgangs innerhalb von 75 Tagen an das LKV Bayern bzw. die mit der Datenerhebung beauftragte Stelle zu melden. Eigenbestandsbesamer sind verpflichtet, die Besamungsdaten aus ihrem Bestand spätestens nach 60 Tagen an ihre samenliefernde Besamungsstation weiterzuleiten. Mitglieder, die eine natürliche Bedeckung durchführen, sind verpflichtet die Bedeckungsdaten aus ihrem Bestand spätestens nach 120 Tagen an die Allgäuer Herdebuchgesellschaft oder die beauftragte Stelle (LKV Bayern) zu melden. Ist eine konkrete Erfassung des Deckdatums nicht möglich, ist der Betrieb verpflichtet, ein Deckbuch zu führen. In Betrieben, die neben der künstlichen Besamung einen erheblichen Anteil an Natursprungbelegungen aufweisen und überdurchschnittlich viele Deckmeldungen nach dem Geburtstermin erfolgen (T-Meldungen), wird stichprobenweise eine Abstammungsüberprüfungen durchgeführt. In mindestens 10 % der in Frage kommenden Betriebe werden nach dem Zufallsprinzip 10 % der aus den verspäteten Meldungen fallenden weiblichen Tiere ausgewählt und auf die väterliche Abstammung überprüft. Bei Nichteinhaltung der Meldefristen für Besamungs- und Bedeckungsdaten wird die väterliche Abstammung erst anerkannt, wenn ein Ergebnis der Abstammungsüberprüfung vorliegt. 2.5 Zuchtbuchaufnahme Jedes Mitglied der Allgäuer Herdebuchgesellschaft ist verpflichtet, alle in seinem Bestand vorhandenen weiblichen und die zur Zucht vorgesehenen männlichen Tiere der Rasse eintragen zu lassen, für die sich das Mitglied bei der Allgäuer Herdebuchgesellschaft zur Herdbuchzucht angemeldet hat Zuchtbucheintragung in die Hauptabteilung Alle beim Mitglied geborenen weiblichen Kälber werden mit der Geburt und zur Zucht vorgesehenen männlichen Kälber werden auf Antrag des Mitglieds in das Zuchtbuch eingetragen, wenn sie gemäß der ViehVerkehrV gekennzeichnet wurden, eine nach den Regeln dieser ZBO festgestellte Abstammung haben, die Geburts- und Belegungsmeldung fristgerecht eingegangen ist und die unter 2.3 bzw. in Anlage 1 definierten Vorgaben erfüllt sind Zuchtbucheintragung in die besondere Abteilung Die Eintragung weiblicher Tiere in die Abteilung C oder D erfolgt auf Antrag, wenn die in Anlage 1 definierten Vorgaben erfüllt sind. Voraussetzung ist das Vorliegen einer entsprechenden Dokumentation gemäß ViehVerkehrV. Erfüllt das Tier die Anforderungen für die Abteilung A und C nicht, erfolgt bei der Geburt dann eine automatische Eintragung in die Abteilung D der Mutterrasse, wenn die Mutter in der Hauptabteilung eingetragen ist und die Rasse des Tieres der Mutterrasse entspricht. Mit Ausnahme der Rassen Deutsche Holsteins und Deutsches Braunvieh werden Kreuzungstiere (F1) automatisch bei der Geburt in die Abteilung D der Mutterrasse eingetragen, wenn die Mutter in der Hauptabteilung eingetragen ist. Bei den Rassen Deutsche Holsteins und Deutsches Braunvieh können Kreuzungstiere mit maximal 25 % Fremdblutanteil in die Abteilung D der jeweiligen Rasse eingetragen werden.

6 - 6 - Die Zuordnung von D-Tieren zu einer Rasse gilt grundsätzlich lebenslang. Automatisierte Eintragungen in Verbindung mit der Zuordnung zur Mutterrasse können auf Antrag einmalig geändert werden Zuchtbucheintragung von zugekauften Zuchttieren Für die Zuchtbucheintragung zugekaufter Zuchttiere und Embryonen ist mit dem Eigentümer- /Halterwechsel grundsätzlich die gültige Zuchtbescheinigung der abgebenden Züchtervereinigung vorzulegen. Zugekaufte weibliche Tiere aus dem Inland, für die keine Zuchtbescheinigung vorliegt, können dann in die entsprechende Abteilung des Zuchtbuches eingetragen werden, wenn über ein elektronisch geführtes Zuchtbuch der abgebenden Züchtervereinigung die Daten automatisiert bereitgestellt werden und dieselben Eintragungsbestimmungen angewandt werden. Ist das nicht möglich, so erfolgt bei weiblichen Tieren, die die Voraussetzungen erfüllen, die Eintragung gemäß den Bestimmungen des aufnehmenden Zuchtverbandes Embryotransfer Weibliche und auf Antrag auch männliche Tiere, die aus Embryotransfer hervorgegangen sind, werden grundsätzlich erst dann in die Hautabteilung des Zuchtbuches eingetragen, wenn das Ergebnis der Abstammungsüberprüfung vorliegt und die in Anlage 1 definierten Voraussetzungen erfüllt sind. Die Abstammungsüberprüfung soll bis zum Alter von 6 Monaten, muss jedoch spätestens bei weiblichen Tieren bis zur ersten Kalbung, bei männlichen Tieren bis zur Körung vorliegen. Mit der Eintragung in das Zuchtbuch erhält jedes aus Embryotransfer hervorgegangene Kalb den Vermerk ET. Spenderkühe können auf Antrag den Vermerk EY erhalten Eintragung von Bullen Männliche Tiere werden auf Antrag eingetragen. Die Eintragung muss spätestens bei der Abgabe aus dem Betrieb oder zur Körung erfolgen. Nachkommen nicht eingetragener Bullen können nicht in die Hauptabteilung des Zuchtbuches eingetragen werden. Die in die Hauptabteilung A des Zuchtbuches eingetragenen Bullen erhalten nach der Körung eine Herdbuchnummer und werden an den zentralen Herdbuchbullenbestand gemeldet. 2.6 Sicherung der Abstammung Grundlage Die Grundlage für die Anerkennung der Abstammung eines Zuchttieres bilden die der Allgäuer Herdebuchgesellschaft form- und fristgerecht, vollständig und in der vorgeschriebenen Form gemeldeten Besamungs- und/oder Bedeckungs- und Kalbedaten sowie die im Zuchtbuch der Allgäuer Herdebuchgesellschaft oder eines anderen anerkannten Zuchtverbandes vermerkten Abstammungsdaten der Eltern und Großeltern. Als Verfahren zur Überprüfung der Abstammung sind DNA-Mikrosatelliten, Blutgruppenbestimmung oder das von der ISAG (International Society for Animal Genetics) anerkannte SNP-Verfahren zulässig. Kann die väterliche Abstammung nicht durch Besamungs- und/oder Bedeckungs- und Kalbedaten nachgewiesen werden, erfolgt die Anerkennung erst nach Bestätigung der angegebenen Abstammung Besamung/Bedeckung, Trächtigkeitsdauer, Embryotransfer Die väterliche Abstammung gilt grundsätzlich dann als gesichert, wenn das Muttertier, von welchem das einzutragende Tier stammt, innerhalb einer Brunstperiode nur von einem Bullen bedeckt

7 - 7 - bzw. besamt wurde, die Deck- bzw. Besamungsmeldungen fristgerecht übermittelt wurden und die Trächtigkeitsdauer innerhalb der rassespezifischen Trächtigkeitsdauer liegt (siehe Anlage 2). Eine Überprüfung der Abstammung ist in folgenden Fällen erforderlich: - wenn bei einer Brunst zwei oder mehrere Bullen zur Bedeckung bzw. Besamung verwendet wurden, - wenn die Nachbedeckung bzw. besamung mit einem anderen Bullen als bei der vorhergehenden Brunst erfolgte und die Trächtigkeitsdauer aus beiden Paarungen in den in Anlage 2 genannten Schwankungsbereich der Trächtigkeitsdauer fällt, - wenn der in Anlage 2 genannte Schwankungsbereich der Trächtigkeit über- oder unterschritten wird, - wenn bei unvollständigen oder unleserlichen Angaben auf dem Deck- bzw. Besamungsschein oder Embryotransferschein die Abstammung nicht geklärt werden kann, - bei allen Kälbern, die aus Embryotransfer hervorgegangen sind. Hierbei sind in die Untersuchung die möglichen genetischen Eltern (eventuell mehrere Väter) einzubeziehen. Wird die geforderte Abstammungssicherung nicht durchgeführt oder kann das Ergebnis der Überprüfung die Vaterschaft nicht klären, gilt der Vater als nicht bekannt Überprüfung der Abstammung Die Allgäuer Herdebuchgesellschaft richtet gemäß 2 der Verordnung über Zuchtorganisationen (TierZVO) ein System zur Sicherung der Abstammung ein. Routinemäßig wird bei allen neu eingetragenen Zuchttieren eine formale Kontrolle der Abstammungsdaten vorgenommen. Jährlich werden 0,5 Promille des Herdbuchkuhbestandes auf ihre väterliche Abstammung überprüft. Hierzu wird stichprobenmäßig von der Allgäuer Herdebuchgesellschaft eine entsprechende Anzahl Betriebe ausgewählt. Je nach Größe des Betriebes werden 5 10 Tiere einer Abstammungsüberprüfung unterzogen. Bei einer Fehlabstammung von mehr als 20% wird auf dem betreffenden Betrieb eine erweiterte Abstammungsüberprüfung durchgeführt. Die Kosten für diese erweiterte Untersuchung trägt der Betrieb. Der Prüfumfang von 0,5 Promille gilt auch für die Überprüfung der weiblichen Nachkommen aus dem Prüfeinsatz bzw. Ersteinsatz in MLP-Betrieben. Die Besamungsstation führt die Untersuchung auf die väterliche Abstammung durch und meldet das Untersuchungsergebnis an den Zuchtverband. Alle männlichen Tiere, die in der künstlichen Besamung eingesetzt werden und mindestens 10 % der Natursprungstiere werden einer Abstammungsüberprüfung unterzogen. Die vorgenommenen Überprüfungen werden protokolliert, die Protokolle werden von der Allgäuer Herdebuchgesellschaft mindestens 10 Jahre aufbewahrt. Die Allgäuer Herdebuchgesellschaft ist darüber hinaus jederzeit berechtigt, weitere Maßnahmen zur Überprüfung der Abstammung durchzuführen Konsequenzen fehlerhafter Abstammungen Festgestellte fehlerhafte Abstammungen sind im Zuchtbuch zu berichtigen. Dies gilt unabhängig vom Zeitpunkt oder Umfang der festgestellten Fehler und umfasst sowohl die Abstammungsdaten selbst, als auch sich hieraus ergebende Änderungen der Eintragung. Bei vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verstößen gegen die Sorgfaltspflichten im Rahmen der Abstammungssicherung kann das Mitglied vom Verband ausgeschlossen werden.

8 Nachträgliche Abstammungsergänzungen und änderungen Nachträgliche Abstammungsergänzungen aufgrund versäumter bzw. fehlerhafter Meldungen von Kalbung bzw. Besamung/Bedeckung können durch das Mitglied bei der Allgäuer Herdebuchgesellschaft unter Vorlage der geführten Zuchtdokumentation beantragt werden. Die Allgäuer Herdebuchgesellschaft entscheidet nach der Prüfung der Zuchtdokumentation und auf Grund des Ergebnisses gegebenenfalls erforderlicher Abstammungskontrollen, ob eine nachträgliche Abstammungsergänzung oder eine Abstammungskorrektur durch die Allgäuer Herdebuchgesellschaft vorgenommen wird. Abstammungsänderungen und ergänzungen werden von der Allgäuer Herdebuchgesellschaft dokumentiert. 2.7 Zuchtbescheinigung Der Besitzer eines im Zuchtbuch eingetragenen Zuchttieres hat Anspruch auf Ausstellung einer Zuchtbescheinigung durch die Allgäuer Herdebuchgesellschaft. Die Allgäuer Herdebuchgesellschaft erstellt auf Antrag Zuchtbescheinigungen für Zuchttiere und deren Zuchtprodukte (Samen, Eizellen, Embryonen). Gekörte Bullen erhalten nach der Körung eine Zuchtbescheinigung. Die Zuchtbescheinigung enthält die tierzuchtrechtlich vorgeschriebenen Angaben. Insbesondere enthält sie Angaben zu Züchter/Besitzer, Abstammung, Leistungen, Zuchtwerten, genetischen Besonderheiten und Erbfehlern und zur Bezeichnung der Abteilung des Zuchtbuches, in der das Tier eingetragen ist. Die Zuchtbescheinigung wird nach den Vorgaben des 12 des Tierzuchtgesetzes vom 21.Dezember 2006 in Verbindung mit der Entscheidung der Kommission 2005/379/EG ausgestellt. Zuchtbescheinigungen für Zuchttiere, die nicht in der Hauptabteilung eingetragen sind, müssen mit der Überschrift Zuchtbescheinigung für ein in einer besonderen Abteilung eingetragenes Zuchttier gekennzeichnet werden. Bei Zuchtbescheinigungen für Tiere, die nicht im innergemeinschaftlichen Handel oder Handel mit Drittländern Verwendung finden, kann auf die Unterschrift verzichtet werden, sofern sie in einem automatisierten Verfahren ausgestellt, als solche gekennzeichnet und zur Sicherung der Identität mit einer Registriernummer versehen sind. Die Zuchtbescheinigung wird in einfacher Ausfertigung erstellt. Das Ausstelldatum der Zuchtbescheinigung wird im Zuchtbuch registriert. Das Ausstellen einer Zuchtbescheinigung ist von der Allgäuer Herdebuchgesellschaft nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Zuchtbescheinigung gehört zum Tier. Das Mitglied ist verpflichtet, diese sorgfältig aufzubewahren und jedem neuen Halter/Besitzer des Tieres zu übergeben. 3. Zuchtprogramm Die Allgäuer Herdebuchgesellschaft führt für die unter 2 genannten Rassen ein Zuchtprogramm durch. Das Zuchtprogramm beinhaltet Angaben zu: - Zuchtgebiet - Zuchtpopulation - Zuchtziel / Rassebeschreibung - Zuchtmethode - Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung - Selektion im Rahmen des Zuchtprogrammes - Anwendung biotechnischer Methoden - Genetische Besonderheiten und Erbfehler.

9 Zuchtgebiet Der räumliche Tätigkeitsbereich der Allgäuer Herdebuchgesellschaft erstreckt sich für die unter 2. genannten Rassen auf das Gebiet des Freistaates Bayern. 3.2 Zuchtpopulationen Die Zuchtpopulation zur Durchführung des Zuchtprogramms für die unter 2. genannten Rassen umfasst a) alle im Zuchtbuch eingetragenen Tiere b) alle unter Milchleistungsprüfung stehenden Kühe, die der jeweiligen Rasse zugeordnet werden Am umfasste die Zuchtpopulation der jeweiligen Rasse Deutsches Braunvieh Braunvieh Alter Zuchtrichtung Fleckvieh Deutsche Holsteins a) Herdbuch-Kühe b) Kühe unter Milchleistungsprüfung * ) * ) *) MLP Kühe beim Milcherzeugerring Allgäu Tiere der Kategorien a) und b) unterliegen in vollem Umfang den Leistungsprüfungen gemäß Nr.3.5 und dienen als Paarungspartner für den Prüfeinsatz bzw. Ersteinsatz, 3.3 Zuchtziel / Rassebeschreibung Für die im Zuchtbuch geführten Rassen / Zuchtrichtungen gilt jeweils das von der Arbeitsgemeinschaft Deutsches Braunvieh, bzw. von der Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Rinderzucht- und Besamungsorganisationen e.v. (ASR), bzw. vom Deutschen Holstein Verband festgelegte Zuchtziel. Die Zuchtziele der Rassen sowie eine Rassebeschreibung sind der Zuchtbuchordnung als Anlage beigefügt. 3.4 Zuchtmethode Das Zuchtziel wird mit Mitteln der Reinzucht angestrebt. Eine begrenzte Verwendung fremder Rassen ist bei der Rasse Fleckvieh im Rahmen der tierzuchtrechtlichen Bestimmungen möglich. Die Definition von Äquirassen (Rassen, die im Zuchtprogramm gleichgesetzt werden) mit gegenseitiger Eintragungsverpflichtung wird auf Gesamtpopulationsebene geregelt. Tiere derselben Rasse, aber unterschiedlicher Zuchtrichtung können entsprechend der Kriterien der Zuchtbucheinteilung eingetragen werden. Die Selektion erfolgt anhand der Abstammung und aufgrund der Ergebnisse von Leistungsprüfungen und daraus geschätzten Zuchtwerten. Dabei sind die Merkmale für Gesundheit und Robustheit besonders zu berücksichtigen. Die Selektionskriterien werden für die jeweilige Rasse in Anlage 6 festgelegt. Für die zur Zuchtpopulation gehörenden Tiere ist die Anwendung der künstlichen Besamung die Regel. Bei ausgewählten weiblichen Zuchttieren wird Embryotransfer bzw. OPU/IVP durchgeführt.

10 Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung werden gemäß den jeweils gültigen tierzuchtrechtlichen Bestimmungen und dem GAK-Fördergrundsatz Verbesserung der Gesundheit und Robustheit landwirtschaftlicher Nutztiere" von den dafür zuständigen bzw. beauftragten Stellen und den jeweiligen Richtlinien und Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter e.v. (ADR) für die in Anlage 5 der jeweiligen Rasse aufgeführten Leistungsmerkmale durchgeführt. Beim Deutschen Braunvieh Alter Zuchtrichtung besteht aufgrund seiner Gefährdung die Verpflichtung zur Leistungsprüfung nur für Milcherzeugerbetriebe. Mutterkuhbetriebe müssen jedoch Mitglied beim LKV Bayern sein. Zur Unterstützung der Zucht auf Gesundheit und Robustheit sollen die Mitglieder am Rinder- Gesundheitsmonitoring teilnehmen. Die Exterieurbewertung für Kühe erfolgt für die jeweilige Rasse gemäß Anlage 5. Zuchtwerte für die einzelnen Leistungsmerkmale sind nach Maßgabe der von den Rassedachverbänden beschlossenen wirtschaftlichen Gewichte zu einem Gesamtzuchtwert zusammenzufassen (Anlage 3). Liegen valide genomische Informationen über ein Zuchttier vor, werden diese in die Zuchtwertschätzung einbezogen. Soweit möglich, wird der Zuchtwert als genomisch optimierter Zuchtwert (gozw) veröffentlicht. 3.6 Selektion im Rahmen des Zuchtprogrammes Auswahl Bullenmütter/Bullenväter Deutsches Braunvieh, Fleckvieh, Deutsche Holsteins Die Erzeugung von Jungbullen geschieht vornehmlich über Paarungsempfehlungen für die besten Kühe der Population (gezielte Paarung). Aus der gesamten Zuchtpopulation werden ca. 1-2 % der weiblichen Zuchttiere für die gezielte Paarung ausgewählt. Zur Verkürzung des Generationsintervalls werden auch Jungrinder ohne Eigenleistung und Jungkühe mit Teilleistung als Bullenmütter verwendet. Für die Selektion der Bullenmütter im Rahmen der gezielten Paarung müssen Mindestanforderungen bezüglich Leistung, Zuchtwerten sowie Exterieur erfüllt werden (Anlage 6). Die Exterieurbewertung erfolgt gemäß Anlage 5. Genetisch interessante Tiere können in Ausnahmefällen auch dann Bullenmütter/-väter werden, wenn sie die Mindestanforderungen nicht erfüllen; dies gilt insbesondere zur Aufrechterhaltung der genetischen Vielfalt und für die gezielte Verbreitung bestimmter Merkmale. Die genetische Hornlosigkeit findet dabei besondere Beachtung. Die Anpaarung erfolgt nur mit den besten Bullenvätern aus dem In- und Ausland. Im Rahmen des Zuchtprogramms werden Bullenväter vorgeschlagen, die von der Zuchteinheit (Zuchtkommission) Braunvieh bzw. der Zuchtwertprüfstelle Bayern ausgewählt wurden. In begründeten Einzelfällen kann die Zuchtleitung hiervon Ausnahmen machen Braunvieh Alter Zuchtrichtung Für die Zuchtrichtung Braunvieh Alter Zuchtrichtung wird ein Erhaltungszuchtprogramm unter erstrangiger Berücksichtigung der Blutlinienführung durchgeführt. Bullenmütter werden darüber hinaus basierend auf Leistung, Zuchtwerten und Exterieur selektiert Genotypisierung und Selektion männlicher Kälber aus Gezielter Paarung Die Allgäuer Herdebuchgesellschaft nutzt die Ergebnisse der Genomanalyse zur Beschleunigung des Zuchtfortschritts. Geeignete männliche Kälber werden deshalb einer genomischen Untersuchung unterzogen. Das Ergebnis der Genotypisierung dient zur Ermittlung der genomisch optimierten Zuchtwerte (gozw) des Kalbes.

11 Körung von Jungbullen Zur Körung vorgestellt werden können Jungbullen aus gezielter Paarung sowie sonstige Jungbullen, wenn sie die Voraussetzungen für eine Eintragung als Zuchttier erfüllen. Die Körung wird in der Regel von der Körkommission im Rahmen einer Absatzveranstaltung vorgenommen. Die Körkommission bewertet die Merkmale Rahmen, Bemuskelung sowie Fundament nach einer Notenskala von 1 bis 9 und beurteilt die Tiere hinsichtlich ihrer Eignung für den Zuchteinsatz. Ein Bulle wird gekört, wenn er eine Fundamentnote von mindestens 4 erreicht. Das Körergebnis wird dem Besitzer mündlich mitgeteilt Auswahl von Bullen für den Prüfeinsatz/Ersteinsatz Damit ein Bulle zum Prüfeinsatz/Ersteinsatz in der künstlichen Besamung eingestellt werden kann, muss dieser gekört sein. Er darf zum Zeitpunkt der Körung nicht älter als 18 Monate sein. Für die Selektion müssen Mindestanforderungen bezüglich Leistung, Zuchtwerten und Exterieur erfüllt sein (Anlage 6). Zur Aufrechterhaltung der Linienvielfalt beschließt die Zuchteinheit Braunvieh bzw. die AHG (Fleckvieh) geeignete Maßnahmen, insbesondere die Begrenzung der Zahl der Söhne eines Bullenvaters in der künstlichen Besamung. Für die Zuchtrichtung Braunvieh Alter Zuchtrichtung wird ein Erhaltungszuchtprogramm unter erstrangiger Berücksichtigung der Blutlinienführung durchgeführt Prüfeinsatz Liegt die Sicherheit des Zuchtwertes im Merkmal Milch unter 50 %, so ist ein Prüfeinsatz gemäß 9 der Samenverordnung (SamEnV) durchzuführen. Je Prüfbulle sind mindestens 500, höchstens Samenportionen auszugeben. Die Prüfbesamungen eines Bullen sind spätestens nach einem Jahr abzuschließen Ersteinsatz Liegt die Sicherheit des Zuchtwertes im Merkmal Milch bei größer gleich 50%, so kann der Bulle direkt als genomischer Jungvererber in der Besamung eingesetzt werden. Je genomischem Jungstier werden zunächst im Ersteinsatz mindestens 500, höchstens aber Samenportionen ausgegeben. Ziel des Ersteinsatzes ist die Vermeidung von Verzerrungen der geschätzten Zuchtwerte des Jungvererbers durch disassortative Paarungen. Die Samenportionen sind im Ersteinsatz daher so zu verwenden, dass ein möglichst breiter, ungezielter Einsatz erreicht wird (nach den Grundregeln des Prüfeinsatzes). Die Verwendung der Samendosen im Ersteinsatz ist nachvollziehbar zu dokumentieren. Die Auswahl von Kandidaten für den Ersteinsatz auf Basis der ermittelten genomischen Zuchtwerte richtet sich nach den Beschlüssen der Allgäuer Herdebuchgesellschaft. Die hierfür festzulegenden Auswahlkriterien orientieren sich an den verfügbaren Zuchtwertinformationen und am Exterieur des Kandidaten. Die Durchführung des Ersteinsatzes beruht auf einer schriftlichen Vereinbarung zwischen der Allgäuer Herdebuchgesellschaft und der Rinderbesamungsgenossenschaft Memmingen e.g. beziehungsweise dem Zweckverband II f. künstliche Besamung Greifenberg oder auf entsprechenden Beschlüssen der Zuchteinheit Braunvieh Anzeige des Besamungseinsatzes Besamungsstationen sind verpflichtet, bei Ersteinsatz oder Prüfeinsatz gemäß 9 Abs. 7 der Samenverordnung im Auftrag der Zuchtorganisation, die den Prüfeinsatz durchführt, vor Beginn des Prüfeinsatzes der am Sitz der Zuchtorganisation zuständigen Behörde das für den Prüfein-

12 satz/ersteinsatz vorgesehene männliche Zuchttier durch Vorlage der neuesten Zuchtbescheinigung anzuzeigen Nachkommengeprüfte Bullen Nachkommengeprüfte Bullen müssen folgende Bedingungen erfüllen: a) Sicherheit des gozw: mind. 75 %, b) Exterieurbewertung: mind. 20 Töchter in mindestens 10 Betrieben 3.7 Genetische Besonderheiten und Erbfehler Die jeweiligen Rassedachverbände in der ADR legen die verbindliche Liste der genetischen Besonderheiten und Erbfehler für die unter Nr. 2 aufgeführten Rassen fest. Diese haben sich verpflichtet, diese Liste auf dem aktuellen Stand zu halten und nur dann zu ändern, wenn neue gesicherte wissenschaftliche Erkenntnisse vorliegen. Änderungen werden der zuständigen Behörde sowie den Mitgliedern unverzüglich mitgeteilt. Die Liste ist Bestandteil der Zuchtbuchordnung (Anlage 4). Das Verfahren der Feststellung von Erbfehlern erfolgt nach wissenschaftlich anerkannten Grundsätzen. Die Ergebnisse durchgeführter Untersuchungen auf genetische Besonderheiten und Erbfehler sind im Zuchtbuch zu dokumentieren und auf der Zuchtbescheinigung anzugeben. 4. Datennutzung 4.1 Das Mitglied überträgt der Allgäuer Herdebuchgesellschaft die Wahrnehmung der tierzuchtrelevanten Datenverwendungs- und Datenverfügungsbefugnis zum Zwecke der satzungsgemäßen Aufgaben. 4.2 Zur Ermöglichung der satzungsgemäßen Aufgabenwahrnehmung der Allgäuer Herdebuchgesellschaft bevollmächtigt das Mitglied die Allgäuer Herdebuchgesellschaft, die unter 2.1 genannten Daten, auch sofern sie von dritter Seite erhoben wurden, anzufordern und Datenzugang sowie Datenherausgabe geltend zu machen. Die Allgäuer Herdebuchgesellschaft wird im Innenverhältnis zu dem Mitglied hiervon nur zu satzungsgemäßen Zwecken und unter Wahrung der gesetzlichen Bestimmungen Gebrauch machen. Erfährt die Allgäuer Herdebuchgesellschaft davon, dass derartige Daten von dritter Seite erhoben und ermittelt wurden, wird sie das Mitglied hierüber informieren und darauf hinweisen, dass die Vollmacht gegenüber dem Dritten ausgeübt wird. Die Bevollmächtigung der Allgäuer Herdebuchgesellschaft im Außenverhältnis gegenüber dem Dritten bleibt hiervon unberührt. Die Mitglieder gestatten der Allgäuer Herdebuchgesellschaft die Weitergabe aller Daten ihrer Zuchttiere, wenn die Allgäuer Herdebuchgesellschaft dies zur Erfüllung der satzungsgemäßen Aufgaben und für wissenschaftliche Zwecke für erforderlich hält. Die Vollmacht gilt mit Beitritt des Mitglieds zur Allgäuer Herdebuchgesellschaft als erteilt und wird mit dessen Eintritt wirksam. Die mit dieser Regelung verbundene Bevollmächtigung der Allgäuer Herdebuchgesellschaft gilt mit Datum ihres Inkrafttretens auch mit Blick auf bereits eingetragene Mitglieder. Fordert der Dritte (speichernde Stelle) einen weitergehenden Nachweis der Bevollmächtigung, ist das Mitglied verpflichtet, diesen der Allgäuer Herdebuchgesellschaft nach Mitteilung des satzungsgemäßen Anlasses der Datennutzung zu erteilen.

13 Rechte und Pflichten der Mitglieder im Vollzug der ZBO Ein erfolgreiches Zuchtprogramm basiert auf der engen Zusammenarbeit zwischen Mitgliedern und Zuchtverband. Zur Erreichung dieser Ziele verpflichten sich die Mitglieder 5.1 in ihrem Tierbestand die für die Durchführung des Zuchtprogramms erforderlichen Leistungsprüfungen und Bewertungen durchführen zu lassen und deren Durchführung zu unterstützen; 5.2 dafür zu sorgen, dass alle Daten z.b. Abstammung, Besamung bzw. Bedeckung und Abkalbung wahrheitsgetreu angegeben werden und die Kennzeichnung der Tiere gemäß der gesetzlichen Bestimmungen fristgerecht erfolgt; 5.3 die für die Zuchtbuchordnung erforderlichen Unterlagen ordnungsgemäß zu führen und ab dem Zeitpunkt der letzten Eintragung mindestens für die Dauer von 5 Jahren aufzubewahren; 5.4 den Eigentumswechsel von Tieren und Embryonen der Allgäuer Herdebuchgesellschaft anzuzeigen; 5.5 sich an den zur Durchführung des Zuchtprogrammes erforderlichen Maßnahmen zu beteiligen; 5.6 alle für Zuchtbuchführung und Zuchtwertschätzung erforderlichen Daten zu erheben, zur Verfügung zu stellen sowie Missbildungen oder Abnormitäten bei Kälbern zu dokumentieren und umgehend an die Allgäuer Herdebuchgesellschaft bzw. die beauftragte Stelle zu melden. 5.7 in alle für die Zuchtbuchführung erforderlichen Unterlagen auf Anforderung der Allgäuer Herdebuchgesellschaft bzw. ihrer Beauftragten Einblick zu gewähren; 5.8 alles zu unterlassen, was gegen den Satzungszweck verstößt sowie die Interessen der Allgäuer Herdebuchgesellschaft und seiner Mitglieder zu wahren und spezifisches züchterisches Wissen der Allgäuer Herdebuchgesellschaft nur im Einklang mit der Satzung und vereinsrechtlichen Treuepflicht zu verwenden. 5.9 Die Mitglieder haben gemäß der Satzung das Recht, gegen Entscheidungen der Allgäuer Herdebuchgesellschaft im Vollzug der Zuchtbuchordnung und des Zuchtprogrammes Einspruch zu erheben. Der Einspruch ist schriftlich innerhalb eines Monats nach Zugang der Entscheidung bei der Allgäuer Herdebuchgesellschaft einzureichen. 6. Inkrafttreten Die Zuchtbuchordnung wurde am , am , am , am und am vom Ausschuss der Allgäuer Herdebuchgesellschaft beschlossen und tritt am 1. Oktober 2015 in Kraft.... Norbert Meggle 1. Vorsitzender Allgäuer Herdebuchgesellschaft

14 Anlage 1a zur AHG-Zuchtbuchordnung ZUCHTBUCHEINTEILUNG (auf der Grundlage der VO über Zuchtorganisationen vom ) Braunvieh und Fleckvieh Zuchtbuch Abteilung Anforderungen an männliche Tiere Anforderungen an weibliche Tiere Hauptabteilung des Zuchtbuches Abteilung A Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches Vater und Großväter in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches "Herdbuch A" derselben Rasse derselben Rasse Leistungsanforderungen gemäß Anhang zum Zeitpunkt der Körung erfüllt Rassetypische Merkmale vorhanden Mutter und Großmutter mütterlicherseits mind. in der besonderen Abteilung eines Zuchtbuches derselben Rasse Reinrassige Zuchttiere Abteilung B "Herdbuch B" Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches derselben Rasse Besondere Abteilung des Zuchtbuches Abteilung C "Vorbuch C" Vater im Zuchtbuch derselben Rasse Mutter mind. in der besonderen Abteilung eines Zuchtbuches derselben Rasse Leistungsanforderungen zum Zeitpunkt der Eintragung gemäß Anhang erfüllt Eingetragene Zuchttiere Abteilung D --- Rassetypische Merkmale vorhanden "Vorbuch D" Leistungsanforderungen zum Zeitpunkt der Eintragung gemäß Anhang erfüllt

15 Anhang zur Zuchtbucheinteilung zur Festlegung von Mindestwerten / Mindestleistungskriterien männl., HB A: Fundamentnote 4 (Körgrenze) weibl., HB C: weibl., HB D: Laktationsleistung 120 kg F + E oder ein Leistungsprüfungsergebnis, das diese Mindestleistung erwarten lässt oder Pedigree-GZW 80 (zum Zeitpunkt der Eintragung; Braunvieh Alter Zuchtrichtung Pedigree-GZW 40) Laktationsleistung 120 kg F + E oder ein Leistungsprüfungsergebnis, das diese Mindestleistung erwarten lässt zusätzlich: tierindividuelle Beurteilung der rassetypischen Erscheinung (aktive Zuchtbuchaufnahme)

16 Anlage 1b zur AHG-Zuchtbuchordnung ZUCHTBUCHEINTEILUNG (auf der Grundlage der VO über Zuchtorganisationen vom ) Holsteins Zuchtbuch Abteilung Anforderungen an männliche Tiere Anforderungen an weibliche Tiere Hauptabteilung des Zuchtbuches Abteilung A Gekörte Bullen: Vater und Großväter in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches "Herdbuch A" Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches derselben Rasse derselben Rasse eingetragen Ergebnisse der Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung lt. Zuchtbuchordnung zum Zeitpunkt der Körung Mutter in der Hauptabteilung oder Mutter und Großmutter mütterlicherseits mindestens im Zuchtbuch derselben Rasse Gesamtzuchtwert mind.100rzg Reinrassige Zuchttiere Abteilung B "Herdbuch B" Eltern und Großeltern in der Hauptabteilung eines Zuchtbuches derselben Rasse eingetragen Besondere Abteilung des Zuchtbuches Abteilung C "Vorbuch C" Vater in der Hauptabteilung des Zuchtbuches Mutter mindestens in der besonderen Abteilung eines Zuchtbuches derselben Rasse Ergebnisse der Leistungsprüfung und ZWS laut Zuchtbuchordnung vorhanden Festlegung von Mindestleistungstkriterien: mindestens wie Vorbuch D. Eingetragene Zuchttiere Abteilung D "Vorbuch D" --- Ergebnisse der Leistungsprüfung und Zuchtwertschätzung lt. Zuchtbuchordnung vorhanden Rassetypische Merkmale Mindestleistungskriterien: Teilleistung des Tieres oder seiner Mutter oder seiner Großmutter vorhanden

17 Anlage 2 zur AHG-Zuchtbuchordnung Rassespezifische Trächtigkeitsdauer im Rahmen der Abstammungsüberprüfung Rasse Trächtigkeitsdauer (Tage) Zu-/Abschläge (Tage) Fleckvieh, Gelbvieh, Pinzgauer, Vorderwälder, Hinterwälder, Limpurger Murnau-Werdenfelser a.) Bullenkalbung +1 (BV +2) b.) Färsenkalbung -1 c.) Mehrlingskalbung -5 Braunvieh Holsteins Treffen mehrere Bedingungen zu, so sind alle Zu- und Abschläge zu berücksichtigen

18 Anlage 3a zur AHG Zuchtbuchordnung Rassebeschreibung und Zuchtziel Deutsches Braunvieh 1. Rassebeschreibung Farbe Körper: einfarbig Braun bis Graubraun in Farbabstufungen von hell bis dunkel. Gelegentlich heller Aalstrich auf dem Rücken bei dunklen Tieren. Kopf: dunkel pigmentiertes Flotzmaul mit hellem Saum. Beine: dunkel pigmentierte Klauen. Starke Farbabweichungen sind unerwünscht (z. B. weiße Flecken) und sind bei Körung rassetypisch zu bewerten. Körperbau Mittel- bis großrahmig, lang, breit und tief im Rumpf. Trockene Gliedmaßen mit festen Klauen. Dem Laktationsstand und der Zuchtrichtung entsprechende, genügende bis gute Bemuskelung. Gute bis sehr gute und funktionale Euter. Produktionseigenschaften Braunvieh wird sowohl in der milchbetonten Doppelnutzung (Milch und Fleisch) im Milchviehbetrieb als auch im Fall des Braunvieh Alter Zuchtrichtung zusätzlich in der Fleischnutzung im Mutterkuh- und Mastbetrieb gehalten. In beiden Zuchtrichtungen wird eine günstige Wirtschaftlichkeit erreicht durch ein hohes Futteraufnahmevermögen in Verbindung mit regelmäßiger Trächtigkeit, problemlosen Abkalbungen und langer Nutzungsdauer. Angestrebt wird ein Rind, das sich durch eine sehr gute Anpassung an unterschiedlichste Verhältnisse und Klimate hervorragend zur Erzeugung von Milch, aber auch von Fleisch eignet. Das Milcheiweiß von Braunviehkühen zeichnet sich durch seine hervorragende Käsereitauglichkeit aus. Die stärkere Verbreitung des Hornlosgens wird angestrebt. 2. Zuchtziel Die ideale ausgewachsene Braunviehkuh ist cm (Kreuzbeinhöhe) groß, über 600 kg schwer und gibt aufgrund der unterschiedlichen Standortbedingungen je nach Haltungsintensität mindestens bis kg Milch im Jahr mit mindestens 8 % Gesamtinhaltstoffen Fett/Eiweiß, wobei der Eiweißgehalt mindestens bei 3,8% liegen soll. Bei Haltung an stark benachteiligten Standorten werden auch niedrigere Mengenleistungen akzeptiert. Ihr Kalbeabstand soll 400 Tage nicht überschreiten. Die Mastfähigkeit und Schlachtkörperqualität der Braunviehtiere genügt den wirtschaftlichen Anforderungen extensiver und intensiver Rindermastverfahren. Braunviehbullen zeigen eine gute Jugendentwicklung mit mindestens g täglicher Zunahme im ersten Lebensjahr. Männliche Zuchttiere sind mit einem Jahr zuchttauglich, cm (Kreuzbeinhöhe) groß und wiegen mindestens 430 kg.

19 Ökonomischer Gesamtzuchtwert Das auf die nachhaltige Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Produktqualität ausgerichtete Zuchtziel wird mit Bezug auf das beschriebene Rasseprofil durch den ökonomischen Gesamtzuchtwert definiert. Die Milch-, Fleisch- und Fitnessmerkmale stehen dabei in einem ausgewogenen wirtschaftlichen Verhältnis. Die einzelnen Merkmale sind entsprechend deren ökonomischer Bedeutung auf Betriebsebene gewichtet. Angestrebt wird vor allem eine Verbesserung der Eiweißmenge und der Fitness bzw. Gesundheit der Tiere unter Konstanthaltung der Fleischleistung sowie eine weitere Steigerung der Lebensleistung. Ziel ist eine lange Nutzungsdauer mit einer mittleren Lebensleistung von über kg Milch. Dies wird durch eine starke Gewichtung der Fitnessmerkmale mit über 45 % im Gesamtzuchtwert und einer konsequenten Umsetzung der Zuchtprogramme gewährleistet. Merkmal Gewichtung Fettmenge 4,8 % Milchwert Eiweißmenge 38,5 % 48,0 % Eiweißgehalt 4,7 % Nettozunahme 2,2 % Fleischwert Ausschlachtung 1,4 % 5,0 % Handelsklasse 1,4 % Nutzungsdauer 16,0 % Persistenz 2,7 % Fitnesswert Fruchtbarkeit 8,6 % Kalbeverlauf 1,8 % 45,0 % Totgeburtenrate 5,9 % Zellzahl 10,0 % - Melkbarkeit 2,0 2,0 % Gesamtzuchtwert 100 % 3. Die Zufuhr von Genen aus anderen Populationen derselben Rasse ist möglich (siehe ICAR Guidelines, Interbull Breed Codes, Annex 2).

20 Anlage 3b zur AHG Zuchtbuchordnung Rassebeschreibung und Zuchtziel Braunvieh Alter Zuchtrichtung 1. Rassebeschreibung Farbe Körper: einfarbig Braun bis Graubraun in Farbabstufungen von hell bis dunkel. Gelegentlich heller Aalstrich auf dem Rücken bei dunklen Tieren. Kopf: dunkel pigmentiertes Flotzmaul mit hellem Saum. Beine: dunkel pigmentierte Klauen. Starke Farbabweichungen sind unerwünscht (z. B. weiße Flecken) und sind bei Körung rassetypisch zu bewerten. Körperbau Mittelrahmig, lang, breit und tief im Rumpf. Trockene Gliedmaßen mit festen Klauen. Dem Laktationsstand und der Zuchtrichtung entsprechende, gute Bemuskelung. Gute und funktionale Euter. Produktionseigenschaften Braunvieh Alter Zuchtrichtung wird sowohl in der Doppelnutzung (Milch und Fleisch) im Milchviehbetrieb als auch im Mutterkuhbetrieb gehalten. Eine günstige Wirtschaftlichkeit wird erreicht durch ein hohes Futteraufnahmevermögen in Verbindung mit regelmäßiger Trächtigkeit, problemlosen Abkalbungen und langer Nutzungsdauer. Angestrebt wird ein Rind, das sich durch eine sehr gute Anpassung an unterschiedlichste Verhältnisse und Klimate hervorragend zur Erzeugung von Milch und Fleisch eignet. Das Milcheiweiß von Braunviehkühen zeichnet sich durch seine hervorragende Käsereitauglichkeit aus. 2. Zuchtziel Beim Braunvieh Alter Zuchtrichtung wird aufgrund seiner Gefährdung in erster Linie eine Erhaltungszucht betrieben. Das Zuchtziel wird mit Mitteln der Reinzucht angestrebt. Das Braunvieh Alter Zuchtrichtung wird auf zweiseitige Nutzung, nämlich Milch und Fleisch gezüchtet. Besonderer Wert soll dabei auf die Langlebigkeit der Tiere gelegt werden. Die langlebige Zweinutzungskuh soll nicht zu frühreif sein, aber jedes Jahr ein Kalb bringen. Sie soll einen mittleren Rahmen aufweisen, ein gesundes Fundament mit harten Klauen zeigen und ein leicht melkbares, drüsiges Euter mit gut ausgebildetem Zentralband und korrekten Zitzen haben. Neben einer guten Milchleistung ist der Bemuskelung die größte Beachtung zu schenken, damit eine wirtschaftliche Nutzung von Tieren zur Mast und Schlachtung gewährleistet ist. Die Tiere sollen Qualitätsfleisch mit einem hohen Schlachtkörperwert zeigen. In der Mutterkuhhaltung sollen Braunviehkühe Alter Zuchtrichtung ihre gute Milchleistung durch die gute Aufzuchtleistungen zum Ausdruck bringen.

21 Beim Braunvieh Alter Zuchtrichtung werden folgende Maße und Leistungen angestrebt: Kühe Bullen Körpermaße Wiederristhöhe cm cm Gewicht kg kg Milchleistung Einsatzleistung kg mit erheblicher Leistungssteigerung in der zweiten und dritten Laktation 6000 kg Laktationsleistung Fettgehalt 3,8 % Eiweißgehalt 3,5 % Melkbarkeit 1,8-2,8 kg Milch/min Langlebigkeit 7 Laktationen und mehr Fleischleistung Tägl. Zunahmen Bullenmast Tägl. Zunahmen Kälbermast Mutterkuhhaltung Weibl. Absetzer g Männliche Absetzer g 1300 g und mehr g Ökonomischer Gesamtzuchtwert (bei Tieren unter Milchleistungsprüfung) Das auf die nachhaltige Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Produktqualität ausgerichtete Zuchtziel wird mit Bezug auf das beschriebene Rasseprofil durch den ökonomischen Gesamtzuchtwert definiert. Die Milch-, Fleisch- und Fitnessmerkmale stehen dabei in einem ausgewogenen wirtschaftlichen Verhältnis. Die einzelnen Merkmale sind entsprechend deren ökonomischer Bedeutung auf Betriebsebene gewichtet. Angestrebt wird vor allem eine Verbesserung der Eiweißmenge und der Fitness bzw. Gesundheit der Tiere unter Konstanthaltung der Fleischleistung sowie eine weitere Steigerung der Lebensleistung. Dies wird durch eine starke Gewichtung der Fitnessmerkmale mit 45 % im Gesamtzuchtwert und einer konsequenten Umsetzung der Zuchtprogramme gewährleistet.

22 Merkmal Gewichtung Fettmenge 4,8 % Milchwert Eiweißmenge 38,5 % 48,0 % Eiweißgehalt 4,7 % Nettozunahme 2,2 % Fleischwert Ausschlachtung 1,4 % 5,0 % Handelsklasse 1,4 % Nutzungsdauer 16,0 % Persistenz 2,7 % Fitnesswert Fruchtbarkeit 8,6 % Kalbeverlauf 1,8 % 47,0 % Totgeburtenrate 5,9 % Zellzahl 10,0 % - Melkbarkeit 2,0 2,0 % Gesamtzuchtwert 100 % 3. Selektion im Rahmen des Zuchtprogramms Die Selektion erfolgt anhand der Abstammung und aufgrund der Ergebnisse von Leistungsprüfungen und daraus geschätzten Zuchtwerten. Die Selektionskriterien werden auf Ebene der Zuchteinheit Braunvieh festgelegt. Für die Zuchtbucheintragung in Abteilung A müssen weibliche Tiere ein Pedigree-GZW von 40 aufweisen. Die Auswahl von Bullenvätern und Bullenmüttern erfolgt unter erstrangiger Berücksichtigung der Blutlinienführung. Bullenmütter werden darüber hinaus basierend auf Leistung, Zuchtwerten und Exterieur selektiert. Die Durchführung des Zuchtprogramms erfolgt bei Zuchtverbänden, die mit der Allgäuer Herdebuchgesellschaft eine Vereinbarung zur Zusammenarbeit bei der Betreuung von Braunvieh Alter Zuchtrichtung getroffen haben, nach den Vorgaben der Allgäuer Herdebuchgesellschaft. Die Körung männlicher Tiere erfolgt in diesem Fall durch die Allgäuer Herdebuchgesellschaft. Beim Deutschen Braunvieh Alter Zuchtrichtung besteht aufgrund seiner Gefährdung die Verpflichtung zur Leistungsprüfung nur für Milcherzeugerbetriebe. Mutterkuhbetriebe müssen jedoch Mitglied beim LKV Bayern sein. 4. Die Zufuhr von Genen aus anderen Populationen derselben Rasse ist möglich (siehe ICAR Guidelines, Interbull Breed Codes, Annex 2).

23 Anlage 3c zur AHG Zuchtbuchordnung Rassebeschreibung und Zuchtziel Deutsches Fleckvieh (Simmental) 1. Rassebeschreibung Farbe Körper: gedeckt, gescheckt, gefleckt, gesprenkelt. Farbabstufungen vom dunklen Rotbraun bis zum hellen Gelb auf weißem Grund. Unterbauch überwiegend weiß. Füße und Schwanzquaste weiß. Kopf: überwiegend weiß, helles Flotzmaul. Starke Farbabweichungen sind unerwünscht (z. B. komplett pigmentiert) und sind bei Körung oder Exterieureinstufung rassetypisch zu bewerten. Körperbau Mittel- bis großrahmig, lang, breit und tief im Rumpf. Trockene, in der Stärke zum Körperbau passende Gliedmaßen mit festen Klauen. Gute bis sehr gute Bemuskelung an allen wichtigen Körperpartien. Gute und funktionale Euter. Produktionseigenschaften Fleckvieh (Simmental) wird sowohl in der Doppelnutzung (Milch und Fleisch) im Milchviehbetrieb als auch in der Fleischnutzung im Mutterkuh- und Mastbetrieb gehalten. In beiden Zuchtrichtungen wird eine günstige Wirtschaftlichkeit erreicht durch ein hohes Futteraufnahmevermögen in Verbindung mit regelmäßiger Trächtigkeit und problemlosen Abkalbungen. Angestrebt wird ein Rind, das sich durch eine gute Anpassung an unterschiedlichste Verhältnisse hervorragend zur Erzeugung von Milch und Fleisch eignet. Die stärkere Verbreitung des Hornlosgens wird angestrebt. 2. Zuchtziel in der Doppelnutzung Ausgewachsene Fleckviehkühe weisen eine Kreuzbeinhöhe von cm und einen Brustumfang von cm bei einem Gewicht von 650 bis 850 kg auf. Das Becken ist breit und leicht abfallend. Das Euter ist fest angesetzt und hat einen ebenen Euterboden der auch nach mehreren Laktationen noch über dem Sprunggelenk ist. Je nach Management und natürlichen Gegebenheiten werden in Abhängigkeit der Fütterungsintensität Herdenleistungen von kg Milch mit 4,2 % Fett und 3,7 % Eiweiß ebenso realisiert wie Leistungsniveaus über kg Milch. Die jährliche Milchleistung steigt bis zur 5. Laktation an. Eine markante Besonderheit der Rasse ist die Spitzenstellung in der Eutergesundheit mit einer durchschnittlichen Zellzahl von weniger als Zellen über alle Laktationen.

24 Die frohwüchsigen männlichen Kälber eignen sich hervorragend für eine erfolgreiche Rindermast und sind ein wichtiger Zusatzerlös für den spezialisierten Milchproduzenten. In der Intensivmast der Jungbullen werden durchschnittliche tägliche Zunahmen von über g bei einem Schlachtalter von Monaten erreicht. 85 bis 90% der Schlachtbullen werden in die vom Markt gewünschten Handelsklassen E und U bei einer Ausschlachtung von % klassifiziert. Schlachtkühe erreichen ein Schlachtgewicht von kg. Die gefragten Schlachtkörper werden überwiegend in die Handelsklassen U und R eingestuft und weisen eine mittlere Verfettung und beste Marmorierung auf. Ökonomischer Gesamtzuchtwert Das auf die nachhaltige Verbesserung der Wirtschaftlichkeit und Produktqualität ausgerichtete Zuchtziel wird mit Bezug auf das beschriebene Rasseprofil durch den ökonomischen Gesamtzuchtwert definiert. Die Milch-, Fleisch- und Fitnessmerkmale stehen dabei in einem ausgewogenen wirtschaftlichen Verhältnis. Die einzelnen Merkmale sind entsprechend deren ökonomischer Bedeutung auf Betriebsebene gewichtet. Angestrebt wird vor allem eine Verbesserung der Eiweißmenge und der Fitness bzw. Gesundheit der Tiere unter Konstanthaltung der Fleischleistung sowie eine Steigerung der Lebensleistung. Ziel ist eine lange Nutzungsdauer mit einer mittleren Lebensleistung von kg Milch. Dies wird durch eine starke Gewichtung der Fitnessmerkmale mit über 40 % im Gesamtzuchtwert und einer konsequenten Umsetzung der Zuchtprogramme gewährleistet. 3. Die Zufuhr von Genen aus anderen Populationen derselben Rasse ist möglich (siehe ICAR Guidelines, Interbull Breed Codes, Annex 2).

25 Anlage 3d zur AHG Zuchtbuchordnung Rassebeschreibung und Zuchtziel Deutsches Holsteins a) Beschreibung Deutsche Holsteins der Farbrichtung Schwarzbunt und Rotbunt sind schwarzweiß oder rotweiß gescheckt, im Einzelfall auch fast einfarbig mit nur wenigen Flecken. Deutsche Holsteins werden auf hohe Lebensleistung gezüchtet. Ziel ist die wirtschaftliche (Leistungs)kuh in milchbetontem Typ, die durch stabile Gesundheit, Robustheit und gute Fruchtbarkeit viele Laktationen nutzbar ist und über ein entsprechendes Entwicklungspotenzial mit hohem Futteraufnahmevermögen und optimaler Futterverwertung verfügt. Für den Komplex Milchleistung wird ein genetisches Potenzial von kg Milch (305 Tage Leistung) mit einem Fettgehalt von 4 % und einem Eiweißgehalt von 3,5 % angestrebt, um Lebensleistungen von über kg Milch zu realisieren. Ausgewachsene Kühe sollten eine Kreuzhöhe von 145 bis 156 cm sowie ein Gewicht von 650 bis 750 kg erreichen. Ihr Körperbau und ihre Bewegungsmechanik, einschließlich eines korrekten und widerstandsfähigen Fundaments, müssen den Anforderungen einer hohen Leistung und langen Nutzungsdauer entsprechen. Verlangt wird außerdem ein gesundes und gut melkbares Euter, das in Qualität und Funktionsfähigkeit hohe Tagesleistungen über viele Laktationen ermöglicht und die Ansprüche moderner Melksysteme erfüllt. Deutscher Holstein Verband e.v. (DHV) Suthfeld, 6. November 2013 b) Ökonomischer Gesamtzuchtwert (RZG) Der Deutsche Holstein Verband hat 1997 einen Gesamtzuchtwert (RZG) definiert, der die züchterisch bedeutsamen Merkmale durch ihre Gewichtung entsprechend dem Zuchtziel optimal kombiniert. Es werden zur Zeit in folgenden Merkmalskomplexen Zuchtwerte für Einzelmerkmale geschätzt, die innerhalb der Merkmalskomplexe zu Relativzuchtwerten zusammengefasst und im Gesamtzuchtwert gewichtet werden - Milchleistung (Fett-kg, Eiweiß-kg, Fett%, Eiweiß-%) RZM - Exterieur (lineare Beschreibung, Beurteilung) RZE - Zellzahl (somatischer Zellgehalt der Milch) RZS - Funktionale Nutzungsdauer RZN - Zuchtleistung (Kalbeverlauf, Totgeburten, NR 90) RZZ Damit liegen für alle wirtschaftlich wichtigen Merkmale, in denen Leistungen systematisch erfasst werden, geschätzte Zuchtwerte als Basis für den ökonomischen Gesamtzuchtwert vor. Die Zuchtwertschätzung wird für die

26 gesamte Holsteinzucht in gemeinsamen Zuchtwertschätzläufen im Rechenzentrum VIT in Verden durchgeführt

27 Anlage 4a zur AHG- Zuchtbuchordnung entsprechend der ASR-Musterzuchtbuchordnung Liste der genetischen Besonderheiten und Erbfehler I Geltungsbereich Die hier aufgeführten genetischen Besonderheiten und Erbfehler gelten für die Rassen - Fleckvieh - Murnau-Werdenfelser - Hinterwälder - Braunvieh - Pinzgauer - Limpurger - Gelbvieh - Vorderwälder - Glanrind Sollten die im folgenden aufgeführten genetischen Besonderheiten bzw. Erbfehler nur für einzelne Rassen zutreffen, so ist dies entsprechend kenntlich gemacht. II Genetische Besonderheiten Genetische Besonderheiten haben keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit oder das Wohlbefinden der Anlageträger. In der folgenden Tabelle sind genetische Besonderheiten festgelegt, deren Bearbeitung aus züchterischen und/oder ökonomischen Gesichtspunkten sinnvoll ist. Hornlosigkeit Kappa Kasein Fleckvieh Braunvieh Gelbvieh Pinzgauer Fleckvieh Braunvieh Gelbvieh Test bei 1) Zeitpunkt 2) Bullenmütter genetische Analyseverfahren Rasse Besonderheit Besamungsbullen ET-Spendertieren der Analyse Träger Gentest b.b. b.b. b.b. b.b. P, PP, Pp, PS Symbol Nicht-Träger Gentest b.b. b.b. b.b. b.b. BB, AB AA 1) Gruppe, bei der der Test routinemäßig (r ) oder bei Bedarf (b.b.) durchgeführt wird 2) Stadium im Zuchtprogramm (z.b. vor Testeinsatz, vor Besamungseinsatz, vor Wiedereinsatz, vor Spülung, bei Bedarf) P=phänotyp. hornlos, PP=homozygot hornlos, Pp=heterozygot hornlos, PS=Wackelhorn (scurs) III Erbfehler Nachfolgend sind Erbfehler aufgeführt, die durch ihre Tierschutzrelevanz und/oder ökonomische Bedeutung in der Zucht gekennzeichnet sind und entsprechend im Zuchtprogramm Berücksichtigung finden. In Abhängigkeit der Häufigkeit, in der diese Erbfehler in der jeweiligen Population auftreten, wird festgelegt, bei welcher Gruppe (Bullen, die zur künstlichen Besamung eingesetzt werden; Bullenmütter; ET-Spendertiere) die routinemäßige Untersuchung zu erfolgen hat. Ferner ist festgelegt, welche Konsequenzen sich aus den Ergebnissen der Analyse für den weiteren Zuchteinsatz der Tiere ergeben. Sofern aus den Pedigree- Informationen begründeter Verdacht für das Vorhandensein des Erbfehlers beim Probanden (Besamungsbullen, Bullenmütter, ET-Spendertiere) besteht, muss eine Untersuchung erfolgen. Erbfehler Rasse Analyseverfahren Weaver Braunvieh Gentest SMA 4) Braunvieh Gentest SDM 4) Braunvieh Markertest Arachn. 4) Fleckvieh Gentest Arachn. 4) Braunvieh Gentest 1) 2) 3) 4) Test bei 1) Besamungs- Bullen- ET-Spenderbullen müttern tieren Jungbullen Vererber Jungbullen Vererber Jungbullen Vererber Jungbullen Vererber Jungbullen Vererber b.b. b.b. b.b. b.b. b.b. b.b. b.b. b.b. b.b. b.b. Zeitpunkt 2) der Analyse vor Testeinsatz vor Wiedereinsatz vor Testeinsatz vor Wiedereinsatz vor Testeinsatz vor Wiedereinsatz vor Testeinsatz vor Wiedereinsatz vor Testeinsatz vor Wiedereinsatz Symbol Träger Nicht-Träger W M D A A TW TM TD TA TA Konsequenzen für den Zuchteinsatz bei positivem Befund 3) Ausschluss Reglementierung Ausschluss Reglementierung Ausschluss Reglementierung Ausschluss Reglementierung Ausschluss Reglementierung Gruppe, bei der der Test routinemäßig ( r) oder bei Bedarf (b.b.) durchgeführt wird Stadium im Zuchtprogramm: (z.b. vor Testeinsatz; vor Besamungseinsatz, vor Wiedereinsatz; vor Spülung, bei Bedarf) Erläuterung: Ausschluss: Ausschluss der positiven Bullen vom Zuchtprogramm Reglementierung: Kennzeichnung der positiven Tiere, eingeschränkter Einsatz in der Zucht (keine Anpaarung an Merkmalsträger) SMA: Spinale Muskelatrophie SDM: Spinale Dysmyelogenese Arachnomelie = Spinnengliedrigkeit Diese Liste wurde vom Beirat der Arbeitsgemeinschaft Süddeutscher Rinderzucht- und Besamungsorganisationen e.v. (ASR) am in Langenau beschlossen. Stand

28 Anlage 4b zur AHG- Zuchtbuchordnung Offizielle Liste der genetischen Besonderheiten und Erbfehler für die Rassen Deutsche Holsteins (HOL) und die Genreserven dieser Rassen I Geltungsbereich Die hier aufgeführten genetischen Besonderheiten und Erbfehler gelten für die Rasse Deutsche Holsteins. II Genetische Besonderheiten Genetische Besonderheiten haben keinen negativen Einfluss auf die Gesundheit oder das Wohlbefinden der Anlageträger. In der folgenden Tabelle sind genetische Besonderheiten festgelegt, deren Bearbeitung aus züchterischen und/oder ökonomischen Gesichtspunkten sinnvoll ist. Genetische Rasse Analyseverfahren Test bei * Zeitpunkt Symbol Besonderheiten Besamungs -bullen Bullenmüttern ET-Spendertieren der Analyse** Träger Nicht- Träger Rotfaktor HOL Gentest b.b. b.b. b.b. b.b. RDC RDF Kappa Kasein HOL Gentest b.b. b.b. b.b. b.b. BB, AB AA Hornlosigkeit HOL Gentest b.b. b.b. b.b. b.b. PP, Pp, P, PS PP*, Pp*, pp* * Gruppe, bei der der Test routinemäßig oder bei Bedarf (b.b.) durchgeführt wird ** Stadium im Zuchtprogramm (z. B. vor Besamungseinsatz, bei Bedarf) PP=homozygot hornlos, Pp=heterozygot hornlos, P = phänotyp. hornlos, PS= Scurs=Wackelhorn PP*=homozygot hornlos (Basis: Gentest), Pp*=heterozygote hornlos (Basis: Gentest), pp*=gehörnt (Basis: Gentest) III Erbfehler Nachfolgend sind Erbfehler aufgeführt, die durch ihre Tierschutzrelevanz und/oderökonomische Bedeutung in der Zucht gekennzeichnet sind und entsprechend im Zuchtprogramm Berücksichtigung finden. In Abhängigkeit der Häufigkeit, in der diese Erbfehler in der jeweiligen Population auftreten, wird festgelegt, bei welcher Gruppe (Bullen, die zur künstlichen Besamung eingesetzt werden; Bullenmütter; ET-Spendertiere) die routinemäßige Untersuchung zu erfolgen hat. Ferner ist festgelegt, welche Konsequenzen sich aus den Ergebnissen der Analyse für den weiteren Zuchteinsatz der Tiere ergeben. Sofern aus den Pedigree-Informationen begründeter Verdacht für das Vorhandensein des Erbfehlers beim Probanden (Besamungsbullen, Bullenmütter, ET- Spendertiere) besteht, muss eine Untersuchung erfolgen. Erbfehle r Rasse Zeitpunkt der Analyse** Codierung Konsequenzen für den Zuchteinsatz bei positivem Befund*** Träger Nicht- Träger BLAD HOL Gentest KB-Bullen b.b. b.b. vor Bes.-Einsatz 1 BLC BLF Reglementierung Analyseverfahren Besamungsbullen Test bei * Bullenmüttern ET- Spendertieren CVM HOL Gentest KB-Bullen b.b. b.b. vor Bes.-Einsatz 1 CVC CVF Reglementierung Brachyspina HOL Gentest KB-Bullen b.b. b.b. vor Bes.-Einsatz 1 BYC BYF Reglementierung * Gruppe, bei der der Test routinemäßig oder bei Bedarf (b.b.) durchgeführt wird ** Stadium im Zuchtprogramm: (z.b. vor Besamungseinsatz, vor Ersteinsatz, vor Wiedereinsatz, vor Spülung, bei Bedarf) *** Reglementierung: Kennzeichnung der positiven Tiere, eingeschränkter Einsatz in der Zucht (keine Anpaarung an Merkmalsträger) oder Ausschluss der positiven Bullen von der Zucht und Merzungr 1 Die obligatorische Untersuchungspflicht für Bullen entfällt, wenn beide Eltern als BLAD-,CVM- bzw. Brachyspina-frei ausgewiesen (untersucht ) sind. Diese Bullen werden nicht mit BLF, CVF bzw. BYF gekennzeichnet. Verabschiedet auf der außerordentlichen Mitgliederversammlung des Deutschen Holstein Verbandes e.v. (DHV) am insuthfeld

29 Anlage 5a zur AHG-Zuchtbuchordnung Deutsches Braunvieh Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung werden gemäß den jeweils gültigen tierzuchtrechtlichen Bestimmungen von den dafür zuständigen bzw. beauftragten Stellen und den jeweiligen Richtlinien und Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter e.v. (ADR) beim Deutschen Braunvieh für nachfolgende Merkmale durchgeführt. Beim Deutschen Braunvieh Alter Zuchtrichtung besteht aufgrund seiner Gefährdung die Verpflichtung zur Leistungsprüfung nur für Milcherzeugerbetriebe. Mutterkuhbetriebe müssen jedoch Mitglied beim LKV Bayern sein. Leistungsmerkmale: Deutsches Braunvieh und Braunvieh Alter Zuchtrichtung Milchleistung: Milch-kg Fett-% Fett-kg Eiweiß-% Eiweiß-kg Fett-Eiweiß Quotient Harnstoffgehalt Fleischleistung: Nettozunahme Ausschlachtung EUROP-Handelsklasse Fitness: Nutzungsdauer Fruchtbarkeit Zellzahl Kalbeverlauf Totgeburtenrate Persistenz Melkbarkeit: durchschnittliches Minutengemelk Funktionales Exterieur: Rahmen Becken Fundament Euter Euterreinheit Gesundheit: Mastitis Fruchtbarkeitsstörungen Milchfieber

30 Anlage 5a zur AHG-Zuchtbuchordnung Durchführung der linearen Beschreibung Die Töchter von Besamungsbullen werden auf Basis einer Stichprobe einer Nachkommenprüfung für äußere Erscheinung in der 1. Laktation nach Vorgabe des Rassedachverbandes unterzogen. Die Vergabe der Noten für die Hauptmerkmale leitet sich aus den Ziffern für die Einzelmerkmale ab. Für die Haupt-und Einzelmerkmale ist die Skala in u.a. Tabelle anzuwenden. Deutsches Braunvieh und Braunvieh Alter Zuchtrichtung (Leistungsprüfung Exterieur) Haupt- und Einzelmerkmale Rahmen Bestehend aus den Maßen für Kreuzbeinhöhe, Rumpftiefe, und den Merkmalen für Brustbreite, Oberlinie Becken Bestehend aus den Maßen für Beckenlänge, Beckenbreite und den Merkmalen Beckenneigung und Umdreher Bemuskelung Ausprägung der Keulenmuskulatur Fundament Sprunggelenkswinkelung,Sprunggelenksausprägung,Fessel,Klauentracht Euter Voreuterlänge, Euterbalance, Strichlänge, Strichdicke, Strichplatzierung vorne, Eutertiefe, Hintereuterhöhe, Hintereuterbreite, Zentralband, Strichplatzierung hinten, Strichstellung Skala 60 bis 90 1 bis 9 60 bis 90 1 bis 9 1 bis 9 60 bis 90 1 bis 9 60 bis 90 1 bis 9 Euterrreinheit (Erfassung nach vorgegebener Codierung) Die Bewertung von weiblichen Tieren im Rahmen der Nachkommenprüfung gemäß Zuchtprogramm (Leistungsprüfung Exterieur) wird durch die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft in Grub vorgenommen. Die Bewertung der weiblichen Tiere im Rahmen von Zuchtprogrammen (Bullenmutterbewertung) erfolgt nach Vorgabe des Rassedachverbandes durch das Fachzentrum Rinderzucht am Amt für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Kempten. Grundsätzlich ist die letzte Bewertung unter Angabe der Laktationsnummer ins Zuchtbuch, in die Zuchtbescheinigung und in andere Veröffentlichungen zu übernehmen. Die Bewertungsskala für Bullenmütter mit einer Abkalbung entspricht der Bewertungsskala für die Nachkommenbewertung. Für Kühe ab dem 2. Kalb umfasst die Bewertungsskala 60 bis 99 Punkte. Die Noten für die Merkmalskomplexe Rahmen und Becken sind anhand der Formel des elektronischen Vorschlagsprogrammes zu errechnen.

31 Anlage 5b zur AHG-Zuchtbuchordnung Fleckvieh Doppelnutzung Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung Leistungsprüfungen und Zuchtwertschätzung werden gemäß den jeweils gültigen tierzuchtrechtlichen Bestimmungen von den dafür zuständigen bzw. beauftragten Stellen. LKV (Bayern und bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft (LfL)) nach den jeweiligen Richtlinien und Empfehlungen der Arbeitsgemeinschaft Deutscher Rinderzüchter e.v. (ADR) für folgende Merkmale durchgeführt: Milchleistung: Milch-kg Fett-% Fett-kg Eiweiß-% Eiweiß-kg Fett-Eiweiß Quotient Harnstoffgehalt Fleischleistung: Nettozunahme Ausschlachtung EUROP-Handelsklasse Fitness: Nutzungsdauer Fruchtbarkeit Zellzahl Kalbeverlauf Totgeburtenrate Persistenz Melkbarkeit: durchschnittliches Minutengemelk Funktionales Exterieur: Rahmen Bemuskelung Fundament Euter Euterreinheit Gesundheit: Mastitis Fruchtbarkeitsstörungen Milchfieber Zuchtwerte für die einzelnen Leistungsmerkmale sind nach Maßgabe der von den Rassedachverbänden beschlossenen wirtschaftlichen Gewichte zu einem Gesamtzuchtwert zusammenzufassen (Anlage 3).

32 Anlage 5b zur AHG-Zuchtbuchordnung Liegen valide genomische Informationen über ein Zuchttier vor, werden diese in die Zuchtwertschätzung einbezogen. Der Zuchtwert wird als genomisch optimierter Zuchtwert (gozw) veröffentlicht. Durchführung der linearen Beschreibung Die Töchter von Besamungsbullen werden auf Basis einer Stichprobe einer Nachkommenprüfung für äußere Erscheinung in der 1. Laktation nach Vorgabe des Rassedachverbandes unterzogen. Die Vergabe der Noten für die Hauptmerkmale leitet sich aus den Ziffern für die Einzelmerkmale ab. Für die Haupt-und Einzelmerkmale ist die Skala in u.a. Tabelle anzuwenden. Deutsches Fleckvieh (Leistungsprüfung Exterieur) Haupt- und Einzelmerkmale Rahmen Skala 68 bis 93 Bestehend aus den Maßen für Kreuzbeinhöhe, Mittelhandlänge, Beckenlänge, Hüftbreite, Rumpftiefe Bemuskelung 68 bis 93 Ausprägung der Keulenmuskulatur Fundament Sprunggelenkswinkelung,Sprunggelenksausprägung,Fessel,Klauentracht 68 bis 93 1 bis 9 Euter Voreuterlänge, Schenkeleuterlänge, Voreuteraufhängung, Zentralband, 68 bis 93 1 bis 9 Euterboden, Strichlänge, Strichdicke, Strichplatzierung vorne, Strichstellung hinten Euterreinheit (Erfassung nach vorgegebener Codierung) Die Bewertung von weiblichen Tieren im Rahmen der Nachkommenprüfung gemäß Zuchtprogramm (Leistungsprüfung Exterieur) wird durch die LfL Bayern, ITZ vorgenommen. Die Bewertung der weiblichen Tiere im Rahmen von Zuchtprogrammen (Bullenmutterbewertung) erfolgt nach Vorgabe des Rassedachverbandes durch die örtlich zuständigen Fachzentren für Rinderzucht. Grundsätzlich ist die letzte Bewertung unter Angabe der Laktationsnummer ins Zuchtbuch, in die Zuchtbescheinigung und in andere Veröffentlichungen zu übernehmen. Die Bewertungsskala für die Bullenmutterbewertung entspricht der Bewertungsskala für die Nachkommenbewertung. Die Bewertung der Fleckviehkühe ist mit dem elektronisch unterstützten Notenvorschlagsprogramm Fleckscore durchzuführen.

33 Anlage 5c zur AHG-Zuchtbuchordnung entsprechend der DHV Musterzuchtbuchordnung Zuchtwertschätzung und lineare Beschreibung bei Holsteins Durchführung der Zuchtwertschätzung bei Holsteins Zuchtwerte werden für alle wirtschaftlich wichtigen Merkmalskomplexe geschätzt: Milchleistung (Milchmenge, Fett, Eiweiß) Funktionale Nutzungsdauer Exterieur (19 lineare Merkmale, 4 Noten) Eutergesundheit (somatischer Zellgehalt) Fruchtbarkeit (weibliche Fruchtbarkeit) Kalbeeigenschaften (paternaler und maternaler Kalbeverlauf) Kälbervitalität (paternale und maternale Totgeburtenrate) Melkbarkeit und Temperament Alle Zuchtwerte außer für die Milchleistungsmerkmale - und zusammenfassenden Indizes werden auf einer relativen Basis mit einem Mittel von 100 und einer Standardabweichung der wahren Zuchtwerte von 12 Punkten (bei 100% Sicherheit) standardisiert. Die Skala der Relativzuchtwerte ist so gewählt, dass eine züchterisch erwünschte Ausprägung eines Merkmals durch einen Zuchtwert von über 100 dargestellt wird. Alle Relativzuchtwerte beziehen sich auf eine aktuelle, jährlich im April angepasste Basis, die von den jüngsten drei vollständig geprüften Testbullenjahrgängen. Die Zuchtwertschätzung kann auch auf rein genomischen Informationen beruhen. Gesamtzuchtwert Im Gesamtzuchtwert (RZG) werden alle wirtschaftlich bedeutsamen Merkmalskomplexe entsprechend ihrer Gewichtung im Zuchtziel umfasst. Die geschätzten Zuchtwerte für die vielen Einzelmerkmale werden zunächst innerhalb von Merkmalskomplexen zu Relativzuchtwerten zusammengefasst. Unter Berücksichtigung der genetischen Beziehungen der Merkmalskomplexe zueinander sind diese mit folgender Gewichtung zum RZG kombiniert: RZM Milchleistung (Fett-kg, Eiweiß-kg, Eiweiß-%) 45 % RZN funktionale Nutzungsdauer 20 % Fundament und Euter (lineare Beschreibung, Beurteilung) 15 % RZR weibliche Fruchtbarkeit (Rastzeit, Non-Return-Rate, Verzögerungszeit) 10 % RZS Eutergesundheit (somatischer Zellgehalt) 7 % KV Kalbeverlauf maternal, Totgeburtenrate maternal 3 % Milchleistung (RZM) Veröffentlicht wird der mittlere Zuchtwert aus Laktation 1, 2 und 3. Er ist zusammengefasst als Relativzuchtwert Milch (RZM), in dem Eiweißmenge, Fettmenge und Eiweißprozente in einem Verhältnis von 75:20 : 5 gewichtet sind.

34 Funktionale Nutzungsdauer (RZN) Der RZN ist ein zusammen gefasstes Merkmal zur Beschreibung der genetisch bedingten Gesundheit und der Konstitution einer Kuh. Für den Zuchtwert Funktionale Nutzungsdauer werden neben direkten Informationen der Nutzungsdauer auch Zuchtwerte von korrelierten Informationsmerkmalen genutzt. Dazu zählen zurzeit die Zuchtwerte für Zellzahl, Körpertiefe, Fundamentnote, Eutertiefe und maternale Totgeburten. Die zusätzlichen Informationsmerkmale werden regelmäßig überprüft und entsprechend ihrer genetischen Korrelation und der Sicherheit der Informationen (ZW) berücksichtigt. Exterieur (RZE) Die Daten für die Exterieur-Zuchtwertschätzung basieren auf der linearen Beschreibung und Bewertung von Kühen und Vergleichstieren in der ersten Laktation in allen Betrieben unter Milchleistungsprüfung. Zuchtwerte werden für 19 lineare Merkmale sowie für die Noten in den Merkmalskomplexen Milchtyp, Körper, Fundament und Euter geschätzt. Die Zuchtwerte der linearen Merkmale werden innerhalb der Merkmalskomplexe mit den Zuchtwerten für die jeweilige Bewertungsnote zum veröffentlichten Zuchtwert für Milchtyp, Körper, Fundament und Euter zusammengefasst. Der Relativzuchtwert Exterieur (RZE) resultiert aus der Kombination dieser vier Zuchtwerte im Verhältnis von 10 : 20 : 30 : 40. Im Gesamtzuchtwert werden nur die Teilzuchtwerte Fundament und Euter mit gleichstarker Gewichtung berücksichtigt. Töchterfruchtbarkeit (RZR) Bei der Töchterfruchtbarkeit werden für fünf verschiedene Merkmale der weiblichen Fruchtbarkeit aus den Komplexen Zyklusbeginn und Konzeption Zuchtwerte geschätzt. Die vier Zuchtwerte aus dem Komplex Konzeption (NR56 und die Verzögerungszeit jeweils für Rinder und Kühe) werden zum Relativzuchtwert "Konzeption" zusammengefasst. Zusammen mit der

35 Rastzeit (RZ) als Merkmal für den Zyklusbeginn bilden sie den Relativzuchtwert Töchterfruchtbarkeit RZR mit einer relativen Gewichtung von 75% Konzeptionsmerkmale zu 25% Rastzeit. Somatischer Zellgehalt (RZS) Für den Zuchtwert Somatischer Zellgehalt werden die ermittelten 305-Tage Laktationszuchtwerte für die Laktation mit einer Gewichtung von 0,26, 0,37 und 0,37 zum veröffentlichten Zuchtwert für die Zellzahl kombiniert Kalbeverlauf (KV) Innerhalb des Komplexes Kalbemerkmale werden Zuchtwerte für den Kalbeverlauf und für die Totgeburtenrate jeweils als paternales/ direktes und als maternales Merkmal geschätzt. Bei den Kalbemerkmalen ist unter dem paternalen Effekt der Einfluss des Bullen als Vater des Kalbes (Form, Größe) auf den Kalbeverlauf zu verstehen. Der maternale Effekt in diesen Merkmalen bezieht sich auf den Einfluss des Bullen als Vater der Kuh auf die Kalbeeigenschaften dertochter (Größe und Form des Beckens). Die maternalen Kalbezuchtwerte werden zukünftig zu einem RZK zusammengefasst. Melkbarkeit (RZD) und Temperament (MVH) Der zusammenfassende Relativzuchtwert Melkbarkeit, RZD, basiert sowohl auf gemessener Melkbarkeit (kg/min) als auch auf subjektiver Einschätzung durch den Besitzer. (Daten zum Temperament während des Melkens (Melkverhalten) als subjektive Einschätzung des Besitzers wird nicht in allen Regionen erfasst.) Melkbarkeit und Temperament sind nicht Bestandteil des Gesamtzuchtwertes. Genomische Zuchtwerte Genomische Informationen sind seit August 2010 in die offiziellen Zuchtwerte von Bullen und weiblichen Tieren als Teilinformation über die direkten genomischen Zuchtwerte (dgw) integriert. Wenn genomische Informationen innerhalb des vit-zuchtwertschätz-systems vorliegen, ist der offizielle Zuchtwert eines Tieres der kombinierte Zuchtwert (gzw) aus dem klassischen Zuchtwert (ZW) auf Grund Eigen- und/oder Nachkommenleistungen und dem direkten genomischen Wert (dgw). Bei jungen, genotypisierten Tieren, die noch ohne Eigen- /Nachkommenleistung sind, ist der klassische Informationsteil im kombinierten offiziellen Zuchtwert der Väter-Pedigree-Index (P.I.). Offizielle Zuchtwerte, die auch genomische Informationen enthalten, werden mit einem g vor der Zuchtwert-Quelle gekennzeichnet. Der direkte genomische Wert (dgw) Der direkte genomische Wert eines Tieres wird nur auf Basis seines individuellen genomischen Musters berechnet, d.h., der genetischen Ausprägung an ca über das gesamte Genom verteilten Stellen, den sogenannten SNP-Markern. Um den direkten genomischen Zuchtwert berechnen zu können, muss über alle Markerpositionen bekannt sein, welche Markerausprägung in welcher Höhe mit der genetisch bedingten Leistungsausprägung in den Merkmalen verbunden ist. Dies wird für alle Merkmale aus dem Vergleich der SNP-Muster von möglichst sicher geprüften Tieren mit deren klassischen Zuchtwerten geschätzt. Aus der Schätzung resultiert für jedes Merkmal eine Summenformel, mit der die Markereffekte entsprechend der Markerausprägung bei einem Tier zum direkten genomischen Zuchtwert aufsummiert werden können. Sicher geprüfte Tiere - d.h. die genetisch bedingte Leistungsabweichung ist bekannt sind nachkommengeprüfte Besamungsbullen. Die Bullen, auf denen die Schätzung beruht, werden als Lernstichprobe bezeichnet. Die Formel für die direkten genomischen Zuchtwerte beruht auf dem Vergleich von SNP- Mustern mit klassischen Zuchtwerten. Direkte genomische Werte gibt es daher für alle

36 Merkmale einer Zuchtpopulation, in denen es auch klassische Zuchtwerte gibt. Wenn ein Tier genotypisiert ist, können daher alle Zuchtwerte bis hin zum Gesamtzuchtwert RZG berechnet werden, unabhängig von seinem Alter und seinem Geschlecht. Die genomische Summenformel ist allerdings nur für Tiere der Zuchtpopulation anwendbar, in der sie auch abgeleitet wurde. Kombination mit klassischen Zuchtwertinformationen Damit ein Tier nicht gleichzeitig zwei Zuchtwerte für ein Merkmal hat, werden der klassische Zuchtwert und der direkte genomische Wert zum offiziellen genomisch verbesserten Zuchtwert (gzw), kurz genomischer Zuchtwert genannt, kombiniert. Der gzw enthält alle Zuchtwertinformationen und ist jeweils der sicherste mögliche Zuchtwert für ein Tier. Auch Tiere noch ohne Eigen- oder Nachkommenleistung haben klassische Zuchtwertinformationen, nämlich über ihre Vorfahren. Für die Kombination bei jungen Kandidaten wird der väterliche Pedigree-Index (½ Vater + ¼ MV + 1/8 MMV +...) verwendet. Untersuchungen haben gezeigt, dass die Mutter-Zuchtwerte der hoch vorselektierten Jungrinder und Bullenkälber, die genotypisiert werden, im Mittel auf Grund der besonderen Behandlung dieser wertvollen Kühe oft überschätzt sind. Dies ist auch der Grund, warum die genotypisierten Kühe nicht Bestandteil der Lernstichprobe sind. Die Gewichtung des klassischen Zuchtwertes und des direkten genomischen Wertes im kombinierten gzw erfolgt mit einem Indexverfahren anhand der jeweiligen Sicherheiten der beiden Informationsquellen. Veröffentlichung genomischer Zuchtwerte Bei allen Tieren mit genomischen Informationen im vit-schätzsystem ist der kombinierte genomisch verbesserte Zuchtwert (gzw) der offizielle und damit zu veröffentlichende Zuchtwert. Die gzw aller Bullen und weiblichen Tiere werden in das Herdbuchsystem übernommen.

37 Die Bewertung der äußeren Erscheinung bei Bullen a. Jungbullen Bullen werden im Zuge der Körung hinsichtlich ihrer äußeren Erscheinung nach dem System wie zuchtwertgeprüfte Bullen bewertet. b. Zuchtwertgeprüfte Bullen (Stand: 1. Januar 2005) Holstein-Bullen werden durch den DHV-Chefklassifizierer eingestuft. Voraussetzungen: Die Bullen müssen einen abgeschlossenen Testeinsatz haben Mindestalter: 3,5 Jahre Nacheinstufungen sind erst nach einem Jahr möglich Bedingungen am Tag der Einstufung: Zuchtbescheinigung und die gemessene Kreuzbeinhöhe müssen vorliegen Der einzustufende Bulle muss vorgeführt werden Die erzielte Endnote wird veröffentlicht Klassifizierung nach drei Merkmalskomplexen und Berechnung der Endnote: 1. Milchtyp: lineares Merkmal: (20 %) - Milchcharakter (Rippenwinkel, Rippenabstand, Knochenqualität) + Berücksichtigung der Harmonie (Körperproportionen, Übergänge, Oberlinie) 2. Körper: lineare Merkmale: (35 %) - Größe - Stärke - Körpertiefe - Beckenlage - Beckenbreite + Berücksichtigung Körperlänge, Beckenlänge, Vorhandhöhe Mängel: Weicher Rücken, weiche Niere, lose Schulter, tiefliegender Schwanzansatz 3. Fundamente: lineare Merkmale: (45 %) - Trachtenhöhe - Klauenwinkel - Hinterbeinwinkelung - Hinterbeinstellung - Sprunggelenk + Berücksichtigung Fesselung, Knochenqualität, Position Umdreher Mängel: verstellte Vorderbeine, Spreizklaue, Galle, Limax, krämpfig, spastische Parese, fassbeinig 4. Endnote: Wird berechnet aus 20% * Milchtyp + 35% * Körper + 45% * Fundament

38 Die lineare Bewertung und das System der Kuheinstufung Die Nachkommen von Besamungsbullen werden auf Basis einer Stichprobe einer Nachkommenprüfung für äußere Erscheinung in der ersten Laktation nach Vorgaben und Mindestkriterien der Rassedachverbände bewertet.

39

40 In jeder Laktation kann eine Bewertung pro Kuh durchgeführt werden. Grundsätzlich ist die letzte Bewertung (Datum) unter Angabe der Laktationsnummer in den Zuchtbüchern, in der Zuchtbescheinigung und anderen Veröffentlichungen zu übernehmen. Stand: 1. Januar 2009

41 Kuheinstufung: Die Kuheinstufung erfolgt in den Merkmalskomplexen mit den angegebenen Gewichtungen:

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