Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN 14095

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1 Merkblatt zur Erstellung von Feuerwehrplänen nach DIN bei der Feuerwehr Braunschweig. Allgemein Der Feuerwehrplan nach DIN wird von der Feuerwehr Braunschweig im Rahmen des Baugenehmigungsverfahrens auf Grundlage des 20 in Verbindung mit 51 und 1 NBauO bei exponierten Gebäuden und Anlagen gefordert, um im Einsatzfall schnell wirksame Rettungs- und Löscharbeiten durchführen zu können. Mit einem Feuerwehrplan sollen einsatzrelevante Informationen umfassend und deutlich dargestellt werden. Den Einsatzkräften der Feuerwehr stehen damit schon vor dem Eintreffen am Objekt und im weiteren Verlauf an der Einsatzstelle wesentliche Informationen für den erfolgreichen Feuerwehreinsatz zur Verfügung. Grundsätzlich sind bei der Feuerwehr Braunschweig Übersichtspläne für die Objekte erforderlich. Neben der Erstellung eines Übersichtsplanes behält sich die Feuerwehr Braunschweig vor, aufgrund spezifischer Gefahren zusätzliche Geschosspläne für das Objekt zu fordern. Wenn sich die Informationen zur Gefahrenabwehr in einem Übersichtsplan nicht mehr darstellen lassen, z. B. in Objekten mit einer Verteilung der Gefahrenschwerpunkte auf verschiedenen Ebenen oder einer besonderen Komplexität des Objektes, müssen Detailpläne oder Geschosspläne erstellt werden. Um eine Verbesserung der Lesbarkeit zu erreichen, sollen die Darstellungen von Übersichtsplänen und Geschossplänen möglichst einheitlich sein. Das vorliegende Merkblatt gibt dem Ersteller von Feuerwehrplänen die Möglichkeit, einen Planentwurf entsprechend den Forderungen der Feuerwehr Braunschweig zu erstellen. Dieser Entwurf soll danach, insbesondere bei Abweichungen und bei der Darstellung von speziellen Objekten, die in diesem Merkblatt nicht beschriebenen sind, mit den zuständigen Mitarbeitern der Einsatzvorbereitung abgesprochen werden. Hierfür ist ein persönliches Gespräch vor Ort von Vorteil. 1 Stand:

2 Inhaltsverzeichnis Seite 2 1. Gesetzliche Grundlagen Seite 3 2. Übersichtspläne Seite Format und Layout Seite Art und Umfang der Übersichtspläne Seite Digitale Ausführung Seite Maßstab und Rasterung Seite Ausrichtung Seite Farbfüllung Seite Symbole Seite Aufbau und Inhalt der Pläne Seite Mindestangaben Seite Legende, Objektbezeichnung Seite Allgemeines Seite Legende Seite Objektbezeichnung Seite 8 3. Geschosspläne Seite Format und Layout Seite Art und Umfang der Geschosspläne Seite Digitale Ausführung Seite Maßstab und Rasterung Seite Ausrichtung Seite Farbfüllung Seite Symbole Seite Aufbau und Inhalt der Pläne Seite Mindestangaben Seite Legende, Objektbezeichnung Seite Allgemeines Seite Legende Seite Objektbezeichnung Seite zusätzliche Angaben Seite Anlagen Seite 14 2 Stand:

3 1. Gesetzliche Grundlagen Entsprechend der nachfolgend aufgeführten gesetzlichen Vorschriften sind Feuerwehrpläne in Abstimmung mit der Feuerwehr Braunschweig, Sachgebiet Einsatzvorbereitung, zwingend zu erstellen und fortzuschreiben: Versammlungsstättenverordnung Beherbergungsstättenverordnung Schulbaurichtlinien Industriebaurichtlinien Verkaufsstättenverordnung Richtlinie über den Bau und Betrieb von Hochhäusern Gefahrstoffverordnung Die Erstellung eines Feuerwehrplanes kann darüber hinaus von der Baugenehmigungsbehörde gefordert werden. In Falle von baulichen Veränderungen oder bei Nutzungsänderungen müssen die Pläne durch den Betreiber fortgeschrieben werden. Dabei müssen die Pläne der DIN entsprechen und nach den Vorgaben dieses Merkblattes angefertigt werden. Des Weiteren sind Feuerwehrpläne nach DIN alle zwei Jahre von einer sachkundigen Person zu überprüfen und gegebenenfalls zu aktualisieren. Zur Erstellung von Feuerwehrplänen werden folgende Regelwerke herangezogen: DIN August 2007 Feuerwehrpläne für Bauliche Anlagen DIN Teil 2 und 6, August 2006 Graphische Symbole für das Feuerwehrwesen DIN Flächen für die Feuerwehren auf Grundstücken DIN Brandmeldeanlagen Aufbau DIN ISO Technische Zeichnungen Allgemeine Grundlagen der Darstellung Teil 20: Linien Grundregeln VGH 125 UVV Sicherheits- und Gesundheitskennzeichnung am Arbeitsplatz VDS Richtlinie 2030 Brandschutzplan Anleitung und Hilfsmittel für die Erstellung 3 Stand:

4 2. Übersichtspläne 2.1 Format und Layout Art und Umfang der Übersichtspläne Bei der Feuerwehr Braunschweig wird grundsätzlich ein Lageplan bzw. Übersichtsplan gefordert. Der Übersichtsplan muss im DIN A3-Format, formatfüllend und farbig (siehe Punkt 2.1.5) dargestellt werden. Nach der Fertigstellung wird er gefaltet, so dass ein Doppelblatt in DIN A4 entsteht. Die Vor- und Rückseite des Übersichtsplanes wird von der Feuerwehr Braunschweig erstellt und als Word- und/oder PDF-Datei dem Planersteller zur Verfügung gestellt. Die Übersichtspläne sind siebenfach anzufertigen. Davon sind vier Exemplare reflexfrei-weich zu laminieren um sie vor Witterungseinflüssen zu schützen. Die Stärke des Papiers soll mindesten 120 g/m² betragen. Werden im Objekt gefährliche Stoffe in einer Anzahl gelagert oder in einer Menge verarbeitet, dass damit der Umgang und deren Verarbeitung durch Gesetze und Verordnungen geregelt wird, sind von diesen Stoffen Sicherheitsdatenblätter nach 6 der Gefahrstoffverordnung bereitzustellen. Die Datenblätter sind an der Brandmeldeanlage zu hinterlegen und zu kennzeichnen. Ist keine Brandmeldeanlage vorhanden, so sind die Datenblätter an einem für die Feuerwehr zugänglichen Ort zu hinterlegen (z. B.: Pförtnerloge, Informationskästen mit Feuerwehrschließung) Digitale Ausführung Neben den oben erwähnten Unterlagen in Papierform ist der Feuerwehr Braunschweig eine Ausführung des Übersichtsplanes auf einem Datenträger im PDF-Format zur Verfügung zu stellen Maßstab und Rasterung Für eine Format füllende Objektdarstellung ist ein entsprechender Maßstab zu wählen. Für eine bessere Übersicht und zur realistischen Umsetzung von Abständen sind die Pläne mit einem Raster zu versehen. Das Maß dieses Rasterquadrates beträgt in der Regel 20 x 20 Meter. Abweichungen bei großen Objekten sind mit der Feuerwehr Braunschweig abzusprechen. In jedem Fall muss ein Quadrat dieser Rasterung mit der entsprechenden Maßangabe versehen werden. Die Rasterung darf nicht durch Gebäude gezeichnet werden. Weiter ist die Rasterung mit Koordinaten zu versehen. In horizontaler Richtung erfolgt eine Beschriftung mit Buchstaben von links nach rechts. An der vertikalen Achse erfolgt eine Beschriftung mit Zahlen von oben nach unten. Somit können bestimmte Punkte auf dem Plan schneller und eindeutig beschrieben werden. Die Beschriftung soll an allen Planrändern erfolgen. 4 Stand:

5 2.1.4 Ausrichtung Die Übersichtspläne sind generell im Querformat zu erstellen. Dabei ist darauf zu achten, dass sich die Hauptzufahrt zum Objekt in der Regel am unteren Planrand befindet. Macht eine solche Ausrichtung auf Grund der Objektform keinen Sinn, so ist die Hauptzufahrt an den rechten Planrand zu verlegen Farbfüllung Entsprechend den Forderungen der DIN und nach den Vorgaben dieses Merkblattes sind die Farbfüllungen auszuführen. Bei der Farbwahl sollen Pastelltöne verwendet werden, um eine verbesserte Lesbarkeit zu gewährleisten. Es ist darauf zu achten, dass Beschriftungen und Bildsymbole nicht verdeckt werden Symbole Die verwendeten graphischen Symbole müssen der DIN und den Vorgaben dieses Merkblattes entsprechen. Der Lesbarkeit wegen halber müssen sie mindestens eine Größe von 10 mm x 10 mm betragen. 5 Stand:

6 2.2 Aufbau und Inhalt der Pläne Mindestangaben Hier müssen mindestens folgende Angaben aufgeführt werden: Darstellung der gesamten baulichen Anlage. Dabei sind die Gebäudeaußenkanten überdeutlich darzustellen. Gebäude, auch Gebäudeteile sowie Straßen aus dem direkten Umfeld, die in den Bereich des Planes fallen, müssen ebenfalls dargestellt werden. Die Gebäude werden mit der Nutzung, die Straßen mit Namen beschriftet. Bezeichnung der Gebäude und Anlagenteile (postalisch, ortsüblich, betriebsintern). Die Beschriftungen müssen grundsätzlich parallel zum unteren Planrand verlaufen. Ist dieses nicht möglich, muss die Beschriftung von rechts lesbar sein. Die Größe der Beschriftung ist so zu wählen, dass eine deutliche Lesbarkeit gegeben ist. Die Schriftgröße soll mindestens 4 mm betragen. Anzahl der Geschosse aller Gebäudeteile in üblicher Kennzeichnungsweise (z. B. -1 +E +3 +D). Die Definition des Erdgeschosses ergibt sich aus dem Hauptzugang für die Feuerwehr. Geschossbezeichnungen im Plan müssen mit der Bezeichnung der Geschosse vor Ort übereinstimmen. Hallen sind mit der Geschossangabe und der Hallenhöhe in Metern anzugeben (z. B. E + 15 m). Kennzeichnung der Brandwände und Brandabschnitte. Hauptzufahrt/Hauptzugang für die Feuerwehr. o Die Hauptzufahrt ist mit einem großen grünen Pfeil zu versehen. o Der Hauptzugang ist mit einem grünen Dreieck zu kennzeichnen. Nebenzufahrt/Nebenzugang für die Feuerwehr o Die Nebenzufahrt ist wie die Hauptzufahrt zu kennzeichnen, nur dass der Pfeil kleiner dargestellt werden muss. o Die Nebenzugänge und Zugänge zum Objekt sind mit einem schwarzen Dreieck darzustellen. Ist der Zugang nur von innen zu öffnen, ist dem Dreieck noch ein Sternchen zuzufügen. Tore und Sperrpfosten Befahrbare Flächen für die Feuerwehr nach DIN Insofern hier bauliche Einschränkungen vorhanden sind, müssen diese angegeben werden, z. B. Begrenzung durch Höhe, Breite oder Traglasten. Nicht befahrbare Flächen Alle Löschwasserentnahmestellen auf dem Grundstück sowie alle Löschwasserentnahmestellen, die sich auf den eingezeichneten öffentlichen Verkehrsflächen befinden. Anzugeben ist hier der Leitungsquerschnitt in DN- Weite. Standort o des Feuerwehrschlüsseldepots mit Angabe des Typs, wenn nicht Typ-A (FSD) o des Freischaltelementes (FSE) o der Blitzleuchte o des Feuerwehranzeigetableaus (FAT) o des Feuerwehrbedienfeldes (FBF) 6 Stand:

7 o Feuerwehrinformations- und Bediensystem (FIBS) o der Brandmeldeanlage (BMA) Lage der Sprinklerzentrale und/oder CO 2 -Löschanlage sowie alle anderen Löschanlagen. Lage der Einspeisung für die Sprinkleranlage und der Steigleitung trocken Treppenräume Aufzugsanlagen Lage des Feuerwehraufzuges mit Vorrangschaltung Fluchttunnel Besonders ausgewiesene Anleiterstellen für die Feuerwehr (Feuerwehraufstellfläche) Besondere Gefahrenschwerpunkte (versehen mit den entsprechenden Gefahrensymbolen) o Gefahrgüter in größeren Mengen o Transformatoren und elektrische Betriebsmittel mit einer Spannung über Volt (kv-angabe) o Feuerwehr-Gefahrengruppen (I-III A, B und C, nach DIN 14095) Dafür sind Symbole nach DIN 14095, , zu verwenden. Besondere Flächen mit Gefahrenbereich sind im Übersichtsplan rot zu hinterlegen und mit einem roten Punkt mit weißer Nummer zu markieren. Die Reihenfolge der Nummerierung ist vom Hauptzugang im Uhrzeigersinn darzustellen. Auf der Rückseite des Feuerwehrplanes, der von der Feuerwehr erstellt wird, werden dann die Gefahren im Einzelnen beschrieben. 7 Stand:

8 2.3 Legende, Objektbezeichnung Allgemeines Auf der rechten Blattseite sind über die ganze Höhe auf einer Breite von 80 mm die Legende und die Objektbezeichnung darzustellen Legende Die in den Plänen verwendeten Symbole müssen der DIN und den Vorgaben dieses Merkblattes entsprechen. Einzige Ausnahme stellen die Hauptabsteller für Gas, Wasser und Fernwärme sowie die Hauptabstelleinrichtung für Strom dar. Diese Bezeichnungen werden in Braunschweig zusätzlich zur Norm gefordert. Alle im Plan verwendeten Symbole sind in der Legende aufzuführen und zu beschreiben. In der Legende dürfen sich nur Symbole befinden, die auch im Plan vorhanden sind. Die Legende ist in folgender Reihenfolge von oben nach unten herzustellen: Flächensymbole Symbole mit rotem Rahmen, wie z. B. BMZ, FSD, FIBS usw. Symbole mit blauem Rahmen, wie z. B. Über-und Unterflurhydranten, SPZ usw. Symbole gelbe Warndreiecke, z. B. Warnung vor Gasflaschen, Warnung vor Hochspannung usw. Symbole der Hauptabschieber Gas und Wasser sowie Hauptabsteller Elektro Symbole der max. Durchfahrtsbreiten und Höhen Symbole der Haupt- und Nebenzufahrten sowie der Zugänge zum Objekt Objektbezeichnung Am unteren rechten Seitenrand erscheint das Feld für die Objektbezeichnung. Weiter sind hier Informationen des Erstellenden aufzuführen (Zeichner, Erstellungsdatum). 8 Stand:

9 3. Geschosspläne 3.1 Format und Layout Art und Umfang der Geschosspläne Werden von der Feuerwehr Braunschweig Geschosspläne gefordert, sind in der Regel für alle Geschosse des Objektes Pläne zu erstellen. In Absprache mit der Feuerwehr können identische Etagen zusammengefasst werden. Die Erstellung erfolgt in Abstimmung mit der Berufsfeuerwehr Braunschweig, SG Einsatzvorbereitung. Der Geschossplan muss über einen ausführlichen Textteil, einen Übersichtsplan und, je nach Anzahl der Geschosse, mehrere Geschosspläne verfügen. Es muss ein Deckblatt erstellt werden, welches einen Kartenausschnitt, den Namen des Objektes sowie die Adresse enthalten soll. Das beschriebene Objekt ist auf dem Kartenausschnitt mit einem Kreis zu markieren. Die Hintergrundfarbe des Deckblatts soll rot sein. Der Textteil (DIN A4) soll in Prospekthüllen abgeheftet werden. Die Prospekthüllen dürfen nur linksseitig zu öffnen sein, um ein unbeabsichtigtes Herausfallen zu verhindern. Die Geschosspläne (DIN A3) einzeln zu laminieren. Die Qualität des Papiers kann 80 g/m 2 betragen. Ein Falten auf DIN A4-Format ist nicht vorgesehen. Das Deckblatt, der Textteil und die Geschosspläne sind mit einem Drahtbinderücken zusammenzufassen. Die Pläne sollen formatfüllend gedruckt sein. Es werden insgesamt zwei gedruckte Exemplare (am Objekt und zur Aktenlage) sowie ein elektronisches Exemplar in digitaler Form gefordert. Die Anzahl der Geschosse ist auf dem Übersichtsplan auf dem betreffenden Objekt darzustellen. Die Schreibweise muss identisch mit der in den Übersichtsplänen (vgl ) sein. Auch die Farbgestaltung orientiert sich an den Forderungen für Übersichtspläne (vgl ) Digitale Ausführung Analog zur Erstellung von Übersichtsplänen muss ein digitaler Plan im PDF Format zur Verfügung gestellt werden Maßstab und Rasterung Für eine Format füllende Objektdarstellung ist ein entsprechender Maßstab zu wählen. Für eine bessere Übersicht und zur realistischen Umsetzung von Abständen sind auch die Geschosspläne mit einem Raster zu versehen. Das Maß dieses Rasterquadrates beträgt in der Regel 10 x 10 Meter für die Geschosspläne (Übersichtsplan 20 x 20 m). In jedem Fall muss ein Quadrat dieser Rasterung mit der entsprechenden Maßangabe versehen werden. Die Rasterung darf nicht durch Gebäude gezeichnet werden. Die Rasterung ist mit Koordinaten an allen Planrändern zu versehen. Die Unterteilung der Koordinaten in den Geschossplänen ist durch einen Schrägstrich mit Nummerierung darzustellen. A -> A/1, A/2 bzw. 1 -> 1/1 und 1/2 9 Stand:

10 3.1.4 Ausrichtung Die Ausrichtung der Geschosspläne orientiert sich an dem entsprechenden Übersichtsplan (2.1.4). Die Nordrichtung ist im Plan kenntlich zu machen (Nordpfeil) Farbfüllung Die Farbfüllung ist identisch mit den Übersichtsplänen (vgl ) Symbole Die verwendeten graphischen Symbole müssen der DIN und den Vorgaben dieser Richtlinie entsprechen. Der Lesbarkeit halber müssen sie mindestens eine Größe von 10 mm x 10 mm betragen. 10 Stand:

11 3.2 Aufbau und Inhalt der Pläne Mindestangaben Im Textteil sollen, sofern vorhanden, folgende Informationen eingepflegt werden: Personalbestand und Arbeitszeiten Hinweis auf vorhandene Gefahrenschwerpunkte Hinweise auf löschtechnische Einrichtungen (CO 2 -Löschanlage, Sprinkleranlage etc.) Ansprechpartner (Werksleiter, Hausmeister oder Sicherheitsdienst) mit aktuellen Telefonnummern! Weitere wichtige Besonderheiten, z. B. aktuelle Baumaßnahmen oder Einschränkungen Darüber hinaus gilt für die einzelnen Geschosspläne: Die Größe der Beschriftung ist so zu wählen, dass eine deutliche Lesbarkeit gegeben ist. Die Schriftgröße sollte mindestens 4 mm betragen. Geschossbezeichnungen im Plan müssen mit der Bezeichnung der Geschosse vor Ort übereinstimmen. Die Art der Raumnutzung. Kennzeichnung von Fenstern, die über eine Feuerwehr-Aufstellfläche erreicht werden können. Kennzeichnung der Brandwände und Brandabschnitte. Standort o des Feuerwehrschlüsseldepots mit Angabe des Typs wenn nicht Typ-A (FSD) o des Freischaltelementes (FSE) o der Blitzleuchte o des Feuerwehranzeigetableaus (FAT) o des Feuerwehrbedienfeldes (FBF) o der Brandmeldeanlage (BMA) o feuerwehrtechnische Einrichtungen (Rauch-Wärme-Abzug, Absperrvorrichtungen [Gas, Wasser und Strom], Wandhydranten) Lage der Sprinklerzentrale und/oder CO 2 -Löschanlage Treppenräume als vertikale Flucht- und Angriffswege Flure als horizontale Flucht- und Angriffswege Aufzugsanlagen Lage von Feuerwehraufzügen mit Vorrangschaltung Fluchttunnel Besondere Gefahrenschwerpunkte (versehen mit den entsprechenden Gefahrensymbolen, siehe Anlage) o Gefahrgüter in größeren Mengen o Transformatoren und elektrische Betriebsmittel mit einer Spannung über Volt (kv-angabe) o Feuerwehr-Gefahrengruppen (I-III A, B und C, nach DIN 14095) Räume mit besonderen Gefahren sind rot darzustellen und mit dem entsprechenden Gefahrensymbol sowie ggf. der Feuerwehrgefahrengruppe zu versehen Mögliche Druckgasbehälter (mit Gasart und Menge) Es ist ein Lageplan anzufertigen. In dem Lageplan wird die Lage des Kartenausschnittes im Gesamtobjekt dargestellt. Der dargestellte 11 Stand:

12 Kartenausschnitt soll dabei rot hervorgehoben sein. Die Position des Lageplanes ist variabel, sollte aber nach Möglichkeit in der Legende am rechten Rand liegen. Dafür sind Symbole nach DIN 14095, , zu verwenden. Besondere Flächen mit Gefahrenbereiche sind im Geschossplan rot zu hinterlegen. Der Gefahrenbereich soll im Einzelnen beschrieben werden. Ist der Gefahrenbereich für den Text zu klein, so ist der Text aus dem Geschossplan heraus zu führen und mit einem Strichpunktverweis zu versehen.. 12 Stand:

13 3.3 Legende, Objektbezeichnung Allgemeines Auf der rechten Blattseite sind über die ganze Höhe auf einer Breite von 80 mm die Legende, die Objektbezeichnung und zusätzliche Angaben darzustellen Legende Die in den Plänen verwendeten Symbole müssen der DIN und den Vorgaben dieses Merkblattes entsprechen. Die Symbole sind in der Legende aufzuführen und zu beschreiben. In der Legende dürfen sich nur Symbole befinden, die auch im Plan vorhanden sind. Die Symbole in der Legende sind in der nachfolgenden Reihenfolge von oben nach unten darzustellen: Flächensymbole Symbole mit rotem Rahmen, wie z. B. BMZ, FSD, FIBS usw. Symbole mit blauem Rahmen, wie z. B. Über-und Unterflurhydranten, SPZ usw. Symbole gelbe Warndreiecke, z. B. Warnung vor Gasflaschen, Warnung vor Hochspannung usw. Symbole der Hauptabschieber Gas und Wasser sowie Hauptabsteller Elektro Symbole der max. Durchfahrtsbreiten und Höhen Symbole der Haupt- und Nebenzufahrten sowie der Zugänge zum Objekt Objektbezeichnung Am unteren rechten Seitenrand erscheint das Feld für die Objektbezeichnung. Weiter sind hier Informationen des Erstellenden aufzuführen (Zeichner, Erstellungsdatum) zusätzliche Angaben In dem Textfeld am rechten unteren Rand sind folgende Informationen enthalten: In den Geschossplänen das entsprechende Geschoss Der Maßstab Die Seitenzahl 13 Stand:

14 4. Anlagen Musterexemplar eines Übersichtsplanes und eines Geschossplanes. Übersichtsplan 14 Stand:

15 Vor- und Rückseite, wird von der Feuerwehr zur Verfügung gestellt. 15 Stand:

16 Geschossplan 16 Stand:

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