Merkblatt. Anforderungen der Feuerwehr Hamm. Löschanlagen. Vorbeugender Brandschutz
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- Heike Böhler
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1 Vorbeugender Brandschutz Merkblatt Anforderungen der Feuerwehr Hamm an Löschanlagen Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt Hamm, Feuerwehr, Aktualisierung Dezember 2011
2 1. Allgemeines Löschanlagen dienen der Bekämpfung von Bränden und sind in ihrer Ausführung an die bestehenden Normen und Richtlinien anzupassen. Ergänzend hierzu stellt die Feuerwehr Hamm an die Erstellung und den Betrieb von Löschanlagen zusätzliche Anforderungen, die im Nachfolgenden beschieben werden. Vor der Planung einer neuen Löschanlage ist ein Planungsgespräch mit der Berufsfeuerwehr Hamm, Sachgebiet Gefahrenprävention, zu führen, welche die Planung zur Ausführung frei gibt. Diese Planung stellt vor der Inbetriebnahme die Grundlage für die notwendige Sachverständigenprüfung dar. 2. Sprinkleranlagen Sprinkleranlagen werden grundsätzlich auf die im Objekt befindliche Brandmeldeanlage aufgeschaltet. Bei einer Auslösung muss in der Brandmeldezentrale eindeutig der ausgelöste Bereich angezeigt werden. Sollte sich hinter dem Druckschalter noch ein Strömungswächter (Zonecheck) befinden, welcher den entsprechenden Löschbereich kennzeichnet, so darf es am Feuerwehranzeigetableau (FAT) nur zur Anzeige des betroffenen Bereichs kommen. Auf keinen Fall dürfen in diesem Fall 2 Linien angezeigt werden! Des Weiteren ist dort eine separate Laufkarte mit dem Weg von der Feuerwehrinformationszentrale (FIZ) zur Sprinklerzentrale zu deponieren. Der Weg vom FIZ zur Sprinklerzentrale ist deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen. Der Sprinklergruppenplan ist in der Sprinklerzentrale gut sichtbar aufzuhängen. In gleicher Ausführung stellt er auch eine Anlage zum Feuerwehrplan (DIN A3 laminiert) dar. Alle wichtigen Bestandteile der Sprinkleranlage müssen in diesem Plan eingezeichnet sein. Darüber hinaus sind im Falle mehrerer Alarmventilstationen, diese mit eindeutigen Nummern oder Farben im Plan zu kennzeichnen. Bei einer Auslösung wird die auslösende Alarmventilstation zusätzlich durch eine rote Blitzleuchte kenntlich gemacht. Merkblatt Anforderungen Löschanlagen Seite 2
3 Die Feuerwehreinspeisung ist in jedem Fall erforderlich. Ihr genauer Standort wird im Planungsgespräch festgelegt. Sollten Wandhydranten an die Sprinkleranlage angeschlossen werden, so sind diese als einzelne Linien anzuzeigen. Dies kann über einen eigenen Druckschalter, oder über Strömungswächter realisiert werden. Zudem sind die Wandhydrantenschränke deutlich und dauerhaft mit einem Schild zu kennzeichnen, dem zu entnehmen ist, dass jegliche Benutzung einen Brandalarm auslöst. 3. ESFR Sprinkleranlagen Die Planung von ESFR Sprinkleranlagen erfolgt nach der Anlage L der CEA Der VdS sollte bereits in der Planungsphase hinzu gezogen werden. Die Funktion der ESFR Sprinkleranlage darf nicht durch Sprühbehinderungen eingeschränkt werden. Bei einer ESFR-Sprinklerung ist ein automatisches Auslösen von Rauch- und Wärmeabzugsanlagen (RWA) unzulässig. RWA dürfen nur manuell zu öffnen sein und alle sonstigen Abzugsanlagen oder Öffnungen müssen vor oder spätestens 30s nach der Auslösung des ersten Sprinklers automatisch schließen. Vorhandene Oberlichter müssen mindestens 5 min ohne Versagen einer Temperatur von 300 C widerstehen. Bei einer maschinellen Entlüftung ist diese auf die BMA aufzuschalten, so dass bei einer Branddetektion automatisch alle Brandschutzklappen geschlossen werden und die Lüftung abschaltet. Bei der Einrichtung des Lagers ist dafür Sorge zutragen, dass die Längs- und Querschächte der Lager in jedem Lagerblock über die gesamte Höhe nicht unterbrochen sind. Außerdem müssen sie vertikal ausgerichtet und frei von Lagergut sein. Der Einsatz von ESFR Sprinkleranlagen ist zum Schutz von offenen Kleinladungsträgern (KLT s), welche häufig zur Lagerung eingesetzt werden, nicht möglich. Außerdem darf diese Anlage Merkblatt Anforderungen Löschanlagen Seite 3
4 bei wechselnden Lageranordnungen oder -beständen nicht verwendet werden, ebenso wie bei besonderen Risiken. Ein Umbau oder Umstellen von Regalen hat eine Neuberechnung und eine erneute Abnahmen der Löschanlage zur Folge. Dieses ist bauordnungsrechtlich als eine Nutzungsänderung zu bewerten. 4. Gaslöschanlagen Gaslöschanlagen müssen immer auf die BMZ aufgeschaltet und dort mit mindestens einer eigenen Linie gekennzeichnet werden. Von dieser Bestimmung kann abgewichen werden, wenn die Anlage nur zum Schutz einzelner Geräte oder Schaltschränke eingebaut wurde. Sollte es sich um CO2-Löschanlagen handeln, ist die VdS Richtlinie 2093 bei der Planung, der Ausführung und dem Betrieb der Anlage zu berücksichtigen. Weiterhin ist ein Konzept für das Lüften des Löschbereiches (und ggf. der Umgebung, Freiflächen und Nachbarschaft ) nach der Flutung zu erstellen. Dabei muss sichergestellt sein, dass Personen in benachbarten Bereichen und der Umgebung nicht gefährdet werden. Dieses ist der Feuerwehr Hamm im Planungsgespräch vorzustellen. Der Betreiber der Anlage ist verantwortlich für das Gesamtkonzept inklusive Gefährdungsbeurteilung, sowie die Festlegung aller Maßnahmen bzgl. des Schutzes von Personen. 5. Trockensteigleitungen Trockensteigleitungen sind nicht mit dem Trinkwassernetz verbunden und werden ausschließlich von der Feuerwehr gefüllt bzw. benutzt. Merkblatt Anforderungen Löschanlagen Seite 4
5 Die Einspeisestellen von Trockensteigleitungen, welche in Objekten mit Brandmeldeanlagen zum Einsatz kommen, sind durch grüne Blitzleuchten zu kennzeichnen. Die entsprechende Blitzleuchte wird anhand der ausgelösten Linie der Brandmeldeanlage angesteuert. Durch diese Maßnahme kann die Einspeisung der richtigen Trockensteigleitung unverzüglich mittels eines Löschfahrzeugs durchgeführt werden. Alle Einspeise- und Entnahmestellen von Trockensteigleitungen sind mit den entsprechenden Hinweisschildern gemäß der DIN 4066 deutlich und dauerhaft zu kennzeichnen. 5. Wandhydranten Die Ausführung der Wandhydranten ist im Vorfeld abzustimmen. Wandhydranten, welche auch für den Einsatz der Feuerwehr erforderlich sind, müssen immer der Bauart F entsprechen (DIN ) und einen formstabilen Schlauch besitzen. Hinter dem Niederschraubventil muss sich eine Storz C-Festkupplung befinden, an die im Bedarfsfall eine Schlauchleitung der Feuerwehr angekuppelt werden kann. Am Ende des Schlauchs muss sich eine Eurodüse gemäß DIN EN 671 befinden. Sollten sie Bestandteil einer Sprinkleranlage sein, ist wie unter Punkt 1 beschrieben zu verfahren. Bei einem Einbau von Nischenschränken für die Wandhydranten ist darauf zu achten, dass die statisch sowie brandschutztechnisch geforderte Wandqualität erhalten bleibt. Zudem müssen sie an eine ausreichend dimensionierte nicht brennbare Versorgungsleitung angeschlossen werden. Um die Trinkwasserhygiene zu gewährleisten, sind die Anforderungen der Stadtwerke Hamm zu berücksichtigen. Merkblatt Anforderungen Löschanlagen Seite 5
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