Feuerwehrschließungen
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- Marielies Möller
- vor 8 Jahren
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1 Feuerwehrschließungen Merkblatt
2 Impressum Herausgeber Landeshauptstadt Stuttgart Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Ausgabedatum Allgemeines Dieses Merkblatt regelt im Zuständigkeitsbereich der Landeshauptstadt Stuttgart die Vorgehensweise für die Verwendung, die Beantragung und Beschaffung sowie den Einbau von Feuerwehrschließungen. Stand:
3 Inhaltsverzeichnis 1 Feuerwehrschließungen bei Brandmeldeanlagen Feuerwehrschließungen an Toranlagen, Sperrpfosten, usw Anwendungsfälle Toranlagen mit Feuerwehrschließung Elektrisch betriebene Sperreinrichtungen Feuerwehr-Schlüsseldepot der Klasse Feuerwehr-Gebäudefunk-Bedienfeld (FGB) Schrank für den Feuerwehrplan Feuerwehr-Aufzug Feuerwehr-Bedientableau für Entrauchungsanlagen Beantragung der Feuerwehrschließung Beschaffung der Schließzylinder der Feuerwehrschließung Feuerwehrplan Einbau der Schließzylinder der Feuerwehrschließung...6 Stand:
4 1 Feuerwehrschließungen bei Brandmeldeanlagen Für Brandmeldeanlagen, die an die Brandmeldeempfangsanlage der Landeshauptstadt Stuttgart, angeschlossen sind, ist die Vorgehensweise für Feuerwehrschließungen in den Technischen Anschlussbedingungen Brandmeldeanlagen (TAB) der Landeshauptstadt Stuttgart, geregelt. In diesen Fällen hat die Anforderung der Feuerwehrschließung ausschließlich über Anlage 2 der TAB zu erfolgen. Es ist eine Feuerwehr-Schlüsseldepot-Vereinbarung abzuschließen. 2 Feuerwehrschließungen an Toranlagen, Sperrpfosten, usw. 2.1 Anwendungsfälle Abschließbare Türen, Tore, Sperrpfosten, Schranken usw. an Feuerwehr-Zugängen oder -Zufahrten, die zu baurechtlich geforderten Feuerwehrflächen führen, sind mit Verschlüssen nach DIN 3223 oder mit Feuerwehrschließungen zu versehen. Als weitere Möglichkeit ist das Vorhalten des erforderlichen Schlüssels in einem Feuerwehr-Schlüsseldepot der Klasse 1 zulässig. Zu sonstigen Flächen wird der gewaltfreie Zutritt für die Feuerwehr nur in Ausnahmefällen gefordert und durch die Feuerwehrschließung realisiert. Darüber entscheidet die. Die nachfolgenden Ziffern gelten für das Verwenden von Feuerwehrschließungen. Die Verwendung, die Beantragung und Beschaffung sowie der Einbau der Feuerwehrschließung sind nach dem hier beschriebenen Verfahren vorzunehmen Toranlagen mit Feuerwehrschließung Wird an Toranlagen eine Feuerwehrschließung verwendet, muss neben der Feuerwehrschließung auch eine Objektschließung vorhanden sein (Zwei-Zylinderschloss). Nach Betätigen und anschließendem Abziehen des Feuerwehrschlüssels muss die andere Schließung ohne weiteres funktionieren. Ein Zurücksetzen nach dem Schließen darf nicht erforderlich sein Elektrisch betriebene Sperreinrichtungen Elektrisch betriebene Tore, Sperrpfosten, Schranken usw. müssen nach dem Schaltvorgang AUF dauerhaft geöffnet bleiben. Sie müssen solang geöffnet bleiben, bis sie mit dem Schaltvorgang ZU geschlossen werden. Nach Betätigen und anschließendem Abziehen des Feuerwehrschlüssels muss jeder andere Schalter ohne weiteres funktionieren. Ein Zurücksetzen nach dem Schaltvorgang darf nicht erforderlich sein Feuerwehr-Schlüsseldepot der Klasse 1 Ein Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) der Klasse 1 darf zur Verwahrung von Objektschlüsseln nur verwendet werden, wenn es dem Bestimmungszweck und der Ausführung nach DIN , Anhang C sowie der Richtlinie VdS 2350 entspricht. Es darf kein Generalhauptschlüssel (GHS), sondern nur ein untergeordneter Objektschlüssel (z. B. Hoftor) deponiert werden. Das FSD ist außerhalb des Zugangstors in einer Wand oder Mauer fest einzubauen. Die Tür des FSD muss mit einem Profilhalbzylinder der Schließung Feuerwehr Stuttgart versehen werden. Stand:
5 2.1.4 Feuerwehr-Gebäudefunk-Bedienfeld (FGB) In Objekten mit Feuerwehr-Gebäudefunk, auch wenn keine bei der Landeshauptstadt Stuttgart, aufgeschaltete Brandmeldeanlage vorhanden ist, ist das FGB mit einer Feuerwehrschließung auszurüsten. Der Standort des FGB ist mit der abzustimmen Schrank für den Feuerwehrplan In Objekten mit Feuerwehrplänen, jedoch ohne eine bei der Landeshauptstadt Stuttgart, aufgeschaltete Brandmeldeanlage, ist der Feuerwehrplan in einem Schrank zu lagern. Der Schrank ist mit einer Feuerwehrschließung auszurüsten. Der Standort des Schranks ist mit der abzustimmen Feuerwehr-Aufzug Feuerwehr-Aufzüge sind nach den Ausführungsbestimmungen der Stuttgart für Feuerwehr-Aufzüge mit Feuerwehrschließungen auszurüsten Feuerwehr-Bedientableau für Entrauchungsanlagen Bei Entrauchungsanlagen ist am Feuerwehr-Bedientableau (Entrauchungstableau) zum Freigeben der Handsteuerung ein Schlüsselschalter mit der Feuerwehrschließung vorzusehen. 2.2 Beantragung der Feuerwehrschließung Der Bauherr oder ein von ihm Beauftragter (im Folgenden als Bauherr bezeichnet) hat die Feuerwehrschließung formlos schriftlich anzufordern bei der Landeshauptstadt Stuttgart Abteilung Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Heusteigstraße Stuttgart Telefon: 0711 / Fax: 0711 / [email protected] Internet: Im Folgenden wird diese Stelle als 37-4 bezeichnet. Dabei sind zwingend anzugeben: Objekt mit postalischer Adresse Bauherr mit postalischer Adresse Zweck der Feuerwehrschließung (z. B. Feuerwehr-Aufstellfläche auf dem Grundstück) Einbauort der Feuerwehrschließung (z.b. in Zwei-Zylinderschloss an Hoftor) Anzahl der benötigten Schließzylinder der Feuerwehrschließung Eine Schlüsseldepot-Vereinbarung wird nicht abgeschlossen. Stand:
6 2.3 Beschaffung der Schließzylinder der Feuerwehrschließung Nachdem die Anforderung des Bauherrn bei 37-4 eingegangen ist, erhält dieser eine schriftliche Berechtigung für den Bezug von Schließzylindern der Feuerwehrschließung. Mit der Bezugsberechtigung bestellt und beschafft er auf seine Kosten den/die Schließzylinder beim genannten Lieferanten. Es werden grundsätzlich Profilhalbzylinder der Länge 35 mm verwendet, außer an Zwei- Zylinderschlössern von Toranlagen, dort sind Vollzylinder einzusetzen. Die gewünschte Länge dieses Schließzylinders ist dem Lieferanten bei der Bestellung mitzuteilen. 2.4 Feuerwehrplan Für das gesamte Objekt hat der Bauherr einen Feuerwehrplan nach DIN und den Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne der Landeshauptstadt Stuttgart, zu erstellen. Die Ausführungsbestimmungen für Feuerwehrpläne können von der Homepage der Stuttgart heruntergeladen werden. Der Feuerwehrplan ist der Landeshauptstadt Stuttgart, in der erforderlichen Anzahl unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. Im Feuerwehrplan muss die Feuerwehrschließung dargestellt sein. Der Plan muss vom Bauherrn stets auf aktuellem Stand gehalten werden. 2.5 Einbau der Schließzylinder der Feuerwehrschließung Der Bauherr teilt 37-4 formlos schriftlich seinen Wunschtermin für den Einbau der Schließzylinder der Feuerwehrschließung mit vereinbart dann mit dem Bauherrn einen Einbautermin. Spätestens zum Zeitpunkt des Einbaus müssen der Feuerwehrplan von der freigegeben und in der erforderlichen Anzahl vorliegen sowie die Schließzylinder der Feuerwehrschließung im Besitz des Bauherrn sein. Die technische Einrichtung muss funktionsfähig sein. Bei FSD muss der zu deponierende Objektschlüssel bereitgestellt sein. Der Einbau wird vom Bauherrn vorgenommen. Bei Feuerwehraufzügen, Entrauchungstableaus und anderen elektrischen Schlüsselschaltern baut die jeweilige Fachfirma die Schließzylinder der Feuerwehrschließung ein assistiert nur insoweit, dass ein Feuerwehrangehöriger den Feuerwehrschlüssel beibringt und die Funktion der Schließung prüft. Diese Leistung ist kostenpflichtig. Das Entgelt richtet sich nach der gültigen Feuerwehr-Kostenersatzsatzung der Landeshauptstadt Stuttgart (FwKS). Stand:
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Technische Anschlussbedingungen für die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage im Landkreis Ostprignitz- Ruppin Stand: Januar 2011
Technische Anschlussbedingungen für die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage im - Brandschutzdienststelle - Virchowstraße 14-16 16816 Neuruppin Technische Anschlussbedingungen des Landkreises Ostprignitz-
Organisationsanweisung Technische Aufschaltbedingungen Feuerwehr-Heusweiler. Technische Aufschaltbedingungen
Organisationsanweisung Technische Aufschaltbedingungen Feuerwehr-Heusweiler OA TAB Version 1 01/2013 Prozessverantwortlich: Fachbereichsleiter VB Datum: 11.12.2013 Technische Aufschaltbedingungen 1. Geltungsbereich
Brandmeldeanlagen nach DIN / VDE 0833
Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (BMA) im Einsatzbereich der Feuerwehr Hardheim Anschlussbedingungen für BMA s zur Aufschaltung von Übertragungseinrichtung zur automatischen Alarmierung der Feuerwehr
Stadt Freiburg i.br.
Stadt Freiburg i.br. - Amt für Brand- und Katastrophenschutz - Anschlussbestimmungen über die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage an die Übertragungsanlage für Gefahrmeldungen der Feuerwehr Freiburg i.
Stadt Witten. Ergänzende Anschlusshinweise. für private Brandmeldeanlagen. im Bereich der Stadt Witten
Stadt Witten Die Bürgermeisterin Feuerwehr und Rettungsdienst Dortmunder Straße 17, 58455 Witten Abt. Vorbeugender Brandschutz Telefon 02302 923-3730 Vermittlung 02302 923-0 Ergänzende Anschlusshinweise
Landkreis Osterholz Der Landrat Osterholzer Straße Osterholz-Scharmbeck
Landkreis Osterholz Der Landrat Osterholzer Straße 23 27711 Osterholz-Scharmbeck Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen (BMA) auf die Alarmempfangseinrichtung (AE) des Landkreises
Bedingungen zum Anschluss privater Brandmeldeanlagen an das Meldenetz der FEUERWEHR Stadt Alsdorf
Anschrift: Feuerwehr der Stadt Alsdorf, Am Feuerwehrhaus, 52477 Alsdorf Datum Auskunft erteilt Telefon Fax e-mail 13.02.2013 Herr Stoeckmann 02404/91331-90 02404/57999224 [email protected] Akten-
Wechselschalter für Schließzylinder Best.-Nr.: Wechselschalter 2-polig für Schließzylinder Best.-Nr. :
Wechselschalter für Schließzylinder Best.-Nr.: 3836 20 Wechselschalter 2-polig für Schließzylinder Best.-Nr. : 3826 10 Taster für Schließzylinder Best.-Nr.: 3856 20 Jalousie-Schalter für Schließzylinder
Stand: 9. Januar 2017
Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen in der Stadt Paderborn Stand: 9. Januar 2017 Stadt Paderborn Der Bürgermeister -Amt 37- Feuerwehr 1 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Anforderungen...
Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen
Zutreffendes bitte ankreuzen bzw. ausfüllen! Brandschutznachweis zum Bauantrag vom als Ergänzung zum Lageplan und zu den Bauzeichnungen Eingangsvermerk Bauherrin/Bauherr Aktenzeichen Grundstück (Ort, Straße,
Anschlussbedingungen. für. Brandmeldeanlagen. in der Stadt Karlsruhe
Anschlussbedingungen für BMA in der Stadt Karlsruhe Juli 2013 Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen in der Stadt Karlsruhe Stand: 24.10.2014 Herausgeber: Stadt Karlsruhe Branddirektion Abteilung Vorbeugender
