Feuerwehr Bremerhaven
|
|
|
- Nadja Beltz
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Feuerwehr Bremerhaven Technische Anschlussbedingungen (TAB) für Brandmeldeanlagen (BMA) 1 Allgemeines 1.1 Konzept, Planung, Projektierung 1.2 Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen 1.3 Begriffe 1.4 Abnahme der Brandmeldeanlage 1.5 Beantragung der Übertragungseinrichtung 1.6 Beschaffung von Schließanlagen 1.7 Aufschaltung zur Alarmempfangseinrichtung der Feuerwehr 1.8 Instandhaltung der Brandmeldeanlage und der Übertragungseinrichtung 1.9 Änderungen mit Auswirkungen auf die Brandmeldeanlage 2 Anlaufpunkt / Zugang für die Feuerwehr 2.1 Anlaufpunkt für die Feuerwehr 2.2 Zugang für die Feuerwehr 3 Brandmelder 3.1 Nichtautomatische Brandmelder 3.2 Automatische Brandmelder 3.3 Verdeckt Brandmelder 4 Anschaltung von Löschanlagen 4.1 Sprinkleranlagen 4.2 Sonstige Löschanlagen 5 Kostenpflicht und Kostenersatz 6 Sonstige Bedingungen 7 Ansprechpartner
2 1 Allgemeines Zum Schutz von Leben und Sachwerten ist dafür Sorge zu tragen, dass sichere und qualifizierte Anlagen gebaut und betrieben werden. Um Falschalarme und Störungen der Anlage zu minimieren ist auf eine normgerechte Umsetzung der Brandmeldeanlage zu achten. 1.1 Konzept, Planung, Projektierung Die einzelnen in der DIN dargestellten Phasen - Planung/Projektierung, - Montage, - Inbetriebsetzung, - Abnahme und - Instandhaltung von BMA dürfen nur von zertifizierten Fachfirmen durchgeführt werden. 1.2 Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen BMA sind nach den jeweils gültigen Vorschriften, Regeln und Bestimmungen auszuführen. Folgende Vorgaben sind mindestens einzuhalten: - DIN EN 54 Brandmeldeanlagen - DIN Brandmeldeanlagen - DIN Bedienfeld für Brandmeldeanlagen (FBF) - DIN VDE 0833,Teil 1+3 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall - DIN Hinweisschilder für automatische Brandmelder - DIN Feuerwehrpläne - DIN 4066 Hinweisschilder für den Brandschutz - DIN 1450 Schriftgröße und Leserlichkeit 1.3 Begriffe In den nachfolgenden Bestimmungen ist folgenden Bezeichnungen genannt: - Objekt bauliche Anlage, die durch eine Brandmeldeanlage überwacht wird - Betreiber verantwortlicher Besitzer und/oder Nutzer des Objektes - Feuerwehr Stadt Bremerhaven, vertreten durch das Amt 37 Feuerwehr - Konzessionär Dienstleister für die automatische Übertragung der Brandmeldung zwischen der BMA des Betreibers und der Leitstelle Feuerwehr - Errichter zertifizierte Fachfirma zur Errichtung von Brandmeldeanlagen
3 1.4 Abnahme der Brandmeldeanlage Vor der Aufschaltung der BMA zur Alarmempfangseinrichtung der Feuerwehr erfolgt eine Abnahme durch die Feuerwehr. Der gewünschte Termin ist durch den Betreiber mit allen an der Abnahme Beteiligten rechtzeitig, jedoch spätestens zwei Wochen vorher in geeigneter Weise abzustimmen. Der Abnahme einer Brandmeldeanlage muss die mängelfreie Inbetriebsetzung des Brandmeldesystems vorausgehen. Die Abnahme der BMA durch die Feuerwehr erfolgt ausschließlich, wenn seitens des Betreibers bzw. des Errichters folgendes vorliegt: a) Schließungen für FSD, FBF, FAT etc. b) Generalschlüssel für FSD c) Feuerwehrpläne (müssen im Vorfeld von der Feuerwehr freigegeben worden sein!) d) Feuerwehrlaufkarten e) Inbetriebsetzungsprotokoll nach DIN f) Prüfprotokoll über die Abnahme von Löschanlagen (sofern a.d. BMA angeschlossen) g) Wartungsvertrag für die BMA mit einer zertifizierten Fachfirma h) Außer Betrieb Schilder für nichtautomatische Brandmelder i) Ersatzglasscheiben für nichtautomatische Brandmelder Die Abnahme durch die Feuerwehr bezieht sich nur auf die in diesen Anschlussbedingungen aufgeführten Forderungen und wird stichprobenartig durchgeführt. Die Abnahme durch die Feuerwehr ist keine Bestätigung der fachgerechten Installation. 1.5 Beantragung der Übertragungseinrichtung Der Betreiber hat die Aufschaltung zur Leitstelle der Feuerwehr mittels einer Übertragungseinrichtung (ÜE) beim Konzessionär mindestens 4 Wochen vor der geplanten Inbetriebnahme schriftlich zu beantragen. Bosch Sicherheitssysteme GmbH ST-BT/SAL.Br Lise-Meitner Str STUHR Tel.:
4 1.6 Beschaffung von Schließanlagen Die notwendigen Schließungen für die Feuerwehr werden vom Errichter der BMA mindestens 4 Wochen vor dem geplanten Abnahmetermin bestellt. Die Feuerwehr ist über die Bestellung in Kenntnis zu setzen. Die Lieferung erfolgt direkt an die Feuerwehr. Folgende Schließungen sind zu bestellen: Schlüsseldepotschließung, Kruse Umstellschloß VdS G Freischaltelement, Kruse Typ 2 VdS G Halbzylinder 30mm (Bremerhavener Schließung) für Feuerwehrbedienfeld, Anlagen Schließung Nr. 629 HH 27 Für Tore / Schrankenanlagen in der Feuerwehrzufahrt und gegebenenfalls für Aufzugsmaschinenräume sind entsprechend weitere Halbzylinder der Bremerhavener Schließung zu bestellen. Wichtiger Hinweis: Der mitgelieferte Bauzylinder im FSD, muss gegen einen Generalschlüsselzylinder ausgetauscht werden. Verbleibt der Bauzylinder im FSD erlischt die VdS-Zulassung. Darüber hinaus ist ein FSD z.b. Kruse Modell 2003 VdS G zu bestellen. Kruse Sicherheitssysteme GmbH & Co.KG Duvendahl 92, Stelle Tel.: Aufschaltung zur Alarmempfangseinrichtung der Feuerwehr Eine Aufschaltung auf die Bosch-Clearingstelle kann vor der Aufschaltung zur Alarmempfangseinrichtung der Feuerwehr erfolgen. Bei Vorliegen der unter Ziffer 1.4 genannten Abnahmebescheinigung der Feuerwehr, wird im Beisein des Konzessionärs aufgeschaltet. 1.8 Instandhaltung der Brandmeldeanlage und der Übertragungseinrichtung Für alle vorgeschriebenen Instandhaltungsmaßnahmen wird ein Vertrag mit einer zertifizierten Fachfirma empfohlen, für Wartungen ist dieser verbindlich erforderlich.
5 Alle Instandhaltungsmaßnahmen sind fortlaufend in einem Betriebsbuch der BMA zu dokumentieren. Das Betriebsbuch ist für die Feuerwehr jederzeit einsehbar an der BMZ zu hinterlegen. Sofern im Rahmen der Instandhaltungsmaßnahmen Brandmelder/Meldergruppen abgeschaltet werden, hat der Betreiber der BMA sicherzustellen, dass die jeweiligen Sicherungsbereiche während der Dauer der Abschaltung anderweitig (z.b. durch Aufsichtspersonal) überwacht werden. Sofern im Rahmen der Instandhaltungsmaßnahmen die Übertragungseinrichtung (ÜE) zur Leitstelle der Feuerwehr durch die BMZ nicht mehr angesteuert wird, ist die BMZ personell zu besetzen, und so die Übermittlung eines Alarms zur Feuerwehr, im Bedarfsfall jederzeit auf andere Art (z.b. manuelle Auslösung der ÜE oder telefonische Meldung) sicherzustellen. Ist es erforderlich für Arbeiten an der BMA die ÜE abzuschalten, muss die Bosch- Clearingstelle vor Beginn der Arbeiten telefonisch (mit Angabe des Kennwortes) informiert werden. Die Abmeldung der Übertragungseinrichtung (UE) ist auf ein Mindestmaß zu beschränken und soll nicht die Bedienung der BMA ersetzen. 1.9 Änderungen mit Auswirkungen auf die Brandmeldeanlage Änderungen oder Erweiterungen der BMA müssen vorher und rechtzeitig der Feuerwehr gemeldet werden. 2 Anlaufpunkt / Zugang für die Feuerwehr 2.1 Anlaufpunkt für die Feuerwehr Der Anlaufpunkt der Feuerwehr ist in unmittelbarer Nähe des Zugangs zum Objekt einzurichten. Hier sind mindestens folgende Anzeige- und Bedienteile zu installieren: a) Blitzleuchte (rot) b) Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) c) Übertragungseinrichtung (Hauptfeuermelder) d) Feuerwehrinformationszentrale (FIZ) Alternativ zu einer FIZ muss an dem Anlaufpunkt folgendes vorhanden sein: a) Brandmeldezentrale, oder vorzugsweise ein Feuerwehranzeigetableau nach DIN b) Feuerwehrbedienfeld (FBF) c) Feuerwehrlaufkarten
6 d) Feuerwehrpläne 2.2 Zugang für die Feuerwehr Der gewaltfreie Zugang im Alarmierungsfall muss für die Feuerwehr jederzeit, auch in untervermiete Bereiche, möglich sein. Dies ist in der Regel durch die Hinterlegung eines Generalschlüssels im FSD zu gewährleisten. Um einen gewaltfreien Zugang in einem Schadensfall ohne Auslösen der BMA (z.b. Wasserrohrbruch) zu gewährleisten, empfehlen wir den Einbau eines Freischaltelements. Das FSE ist frei zugänglich und möglichst geschützt vor Witterungseinflüssen in einer Höhe von maximal 2,5 m einzubauen. Der Untergrund muss fest und jederzeit frei zugänglich sein. 3 Brandmelder Jeder Brandmelder ist dauerhaft mit der Gruppe- und Meldernummer gemäß DIN zu beschriften. Schriftgröße nach DIN 1450 Leserlichkeit (Leseentfernung (Meter) 0,3 = Schriftgröße (mm)). Römische Ziffern dürfen hierbei nicht verwendet werden. 3.1 Nichtautomatische Brandmelder Nichtautomatische Brandmelder (Druckknopfmelder) sollen vorwiegend in Fluchtwegen und dort in Nähe von sonstigen Feuerlöscheinrichtungen in einer Höhe von 1,4 m +/- 0,2 m installiert werden. Nichtautomatische Brandmelder dürfen nicht auf beweglichem Untergrund (Schranktüren o.ä.) installiert werden. Das rote Meldergehäuse muss sichtbar bleiben. Bei Meldern, die lediglich einen internen Hausalarm auslösen, sind blaue Meldergehäuse mit der Aufschrift Hausalarm zu verwenden. 3.2 Automatische Brandmelder Grundsätzlich ist der Betrieb von automatischen Meldern möglichst täuschungs- bzw. fehlalarmsicher auszuführen. 3.3 Verdeckte Melder Verdeckte Melder müssen ohne besonderen Aufwand jederzeit zugänglich sein. Melder in Zwischendecken, Doppelböden, Lüftungskanälen oder ähnlichen verdeckten Einbauorten sind am Melder und auf der Abdeckung nach DIN zu beschriften. Revisionsklappen
7 müssen mindestens 0,4 m x 0,4 m groß sein. Für Brandmelder in Doppelböden ist Hebewerkzeug zum öffnen der Bodenplatten im Bereich der BMZ vorzuhalten. 4 Anschaltung von Löschanlagen 4.1 Sprinkleranlagen Bei Sprinkleranlagen ist mindestens je Alarmventil (Strömungswächter) eine separate Meldergruppe vorzusehen und an der BMZ mit der Bezeichnung des jeweiligen Strömungswächters bzw. dem entsprechenden Melde- bzw. Löschbereich anzuzeigen. Der Weg von der BMZ zur Sprinklerzentrale ist eindeutig mit Hinweisschildern nach DIN 4066 zu kennzeichnen. 4.2 Sonstige Löschanlagen Die Auslösung ortsfester Löschanlagen (z.b. CO 2 Löschanlagen) ist in der BMZ mit der Bezeichnung des jeweiligen Melde- bzw. Löschbereich anzuzeigen. Eine gelbe Blitzleuchte ist in unmittelbarer Nähe der roten Blitzleuchte für die BMA anzubringen. 5 Kostenpflicht und Kostenersatz Beratungen und Abnahmen durch die Feuerwehr sind kostenpflichtig und werden dem Betreiber in Rechnung gestellt. Einsätze der Feuerwehr aufgrund von böswilligen oder Täuschungsalarmen werden dem Betreiber der BMA in Rechnung gestellt. Kostenpflicht besteht auch dann, wenn ggf. Dritte den Alarm vorsätzlich oder fahrlässig verursacht haben. Der Kostenersatz richtet sich nach der Kostenordnung für die Feuerwehr der Stadt Bremerhaven (Feuerwehrkostenordnung) in der jeweils gültigen Fassung. 6 Sonstige Bedingungen Die Feuerwehr behält sich vor, im Einzelfall abweichende Regelungen festzulegen, wenn feuerwehrtaktische oder technische Bedingungen dies erfordern. 7 Ansprechpartner Bei Rückfragen wenden sie sich bitte an die - Feuerwehr Bremerhaven Abteilung 37 / 2 Zur Hexenbrücke 12
8 27570 Bremerhaven Herr König Tel oder Herr Kronenberger Tel
9 DIN PRUEFUNG & ZERTIFIZIERUNGEN FÜR BRANDMELDEANLAGEN UND SPRACHALARMANLAGEN Download DER HEISSE DRAHT FAX an
Technische Anschlussbedingungen (TAB) für Brandmeldeanlagen (BMA)
SEESTADT BREMERHAVEN Feuerwehr Der Magistrat Technische Anschlussbedingungen (TAB) für Brandmeldeanlagen (BMA) 1 Allgemeines 1.1 Konzept, Planung, Projektierung 1.2 Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen
Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen im Landkreis Böblingen (TAB) Stand 12/2014
Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen im Landkreis Böblingen (TAB) Stand 12/2014 Diese Technischen Aufschaltbedingungen (TAB) gelten für die Planung und Errichtung von Brandmeldeanlagen
Technische Aufschaltbedingungen
Landkreis Emmendingen Technische Aufschaltbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen an die Integrierte Leitstelle Emmendingen Stand: 1. Januar 2011 Landratsamt Emmendingen Technische Aufschaltbedingungen
Stadt Koblenz. Technische Anschlussbedingungen. für die Aufschaltung und Erweiterung von Brandmeldeanlagen
Stadt Koblenz Technische Anschlussbedingungen für die Aufschaltung und Erweiterung von Brandmeldeanlagen Stadtverwaltung Koblenz - Amt für Brand- und Katastrophenschutz - Schlachthofstraße 2 12 56073 Koblenz
Hansestadt Bremen. Feuerwehr Bremen. Technische Anschlußbedingungen
Hansestadt Bremen Feuerwehr Bremen Technische Anschlußbedingungen für die Aufschaltung von Übertragungseinrichtungen (ÜE, Hauptfeuermelder) und Brandmeldeanlegen (BMA) an die öffentliche Übertragungsanlage
Feuerwehr Stadt Pulheim
Feuerwehr Stadt Pulheim Anschlußbedingungen für die Anschaltung von privaten Brandmeldeanlagen an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen der Stadt Pulheim Stand: Mai 2006 ANSCHLUSSBEDINGUNGEN 1.
1. Allgemeines. 1.1 Geltungsbereich. 1.2 Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen (BMA) 1.3 Zugang zum Objekt
1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich 1.2 Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen (BMA) 1.3 Zugang zum Objekt 2. Übertragungseinrichtungen für Brandmeldeanlagen 3. Brandmeldezentrale (BMZ) 4. Feuerwehrschlüsseldepot
> DIN und die > DIN VDE Teil 1 > DIN VDE > VdS (Verband der Schadenversicherer) Richtlinie 2095 zu berücksichtigen.
Stadt Norderstedt Anschlusskriterien für Brandmeldeanlagen 1. Anforderungen Mit den Anschlussbedingungen werden technische sowie organisatorische Anforderungen für die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen
Gemeinde Merzenich Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung auf die Empfangseinrichtung der Gemeinde Merzenich
Gemeinde Merzenich Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen mit Aufschaltung auf die Empfangseinrichtung der Gemeinde Merzenich Inhaltsverzeichnis 1. Geltungsbereich 2. Zuständigkeit / Ansprechpartner
Anschluss- und Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen
Kreis Paderborn Postfach 1940 33049 Paderborn Anschluss- und Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen Der Landrat Dienstgebäude: Kreishaus; Aldegreverstraße 10-14 Kreisbrandmeister Ansprechpartner: stellv.
Anschlussbedingungen für die Anschaltung von privaten Brandmeldeanlagen an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen der Stadt Worms
Anschlussbedingungen für die Anschaltung von privaten Brandmeldeanlagen an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen der Stadt Worms Stadtverwaltung Worms 3.09/37 Feuerwehr Kyffhäuserstraße 6 67547
Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen Feuerwehr der Stadt Paderborn
Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen Feuerwehr der Stadt Paderborn Sinn und Zweck einer Brandmeldeanlage (BMA) ist, die hilfeleistende Stelle, hier Feuerwehr der Stadt Paderborn, zum frühest möglichen
Anschlussbedingungen nichtöffentlicher Brandmeldeanlagen an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen
Feuerwehr Nachrodt-Wiblingwerde Anschlussbedingungen nichtöffentlicher Brandmeldeanlagen an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich und Zweck der Anschlussbedingungen
Stadt Lage. Technische Anschaltbedingungen. für die Errichtung, Änderung und den Betrieb. sowie die Wartung von Brandmelde- und Zusatzanlagen
Stadt Lage Technische Anschaltbedingungen für die Errichtung, Änderung und den Betrieb sowie die Wartung von Brandmelde- und Zusatzanlagen in Objekten im Stadtgebiet Lage Freiwillige Feuerwehr der Stadt
Richtlinien für Brandmeldeanlagen Anschlussbedingungen für den Ostalbkreis - ausgenommen Stadt Schwäbisch Gmünd -
Richtlinien für Brandmeldeanlagen Anschlussbedingungen für den Ostalbkreis - ausgenommen Stadt Schwäbisch Gmünd - Inhaltsverzeichnis: 1. Allgemeines 1.1 Einrichtung und Betrieb 1.2 Bestandteile der Brandmeldeanlagen
Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen
Stadtverwaltung Halle (Saale) Halle, Dezember 2005 Geschäftsbereich III / Fachbereich 37 AZ: 37 40 05 Fachbereich Brand-, Katastrophenschutz und Rettungsdienst Ressort 1 Team Vorbeugender Brandschutz Aufschaltbedingungen
Bielefeld. Anschlussbedingungen für den Betrieb und die Aufschaltung einer privaten Brandmeldeanlage auf die Leitstelle der Feuerwehr Bielefeld
Bielefeld Stadt Bielefeld Der Oberbürgermeister Stadt Bielefeld - Amt - 33597 Bielefeld Feuerwehramt Am Stadtholz 18 33609 Bielefeld Auskunft gibt Ihnen: Herr Dopheide Zimmer 226 Bitte bei der Antwort
1.2 Zwischen dem Betreiber der Brandmeldeanlage und der Stadt Uhingen wird eine Vereinbarung abgeschlossen. Diese wird dem Antragsteller zugesandt.
Anschlussbedingungen für die Einrichtung von Brandmeldeanlagen im Einsatzgebiet der Feuerwehr Uhingen Inhaltsverzeichnis 1. Antragstellung 2. Allgemeine Vorschriften 3. Anlaufstelle für die Feuerwehr 4.
Stadt Würselen. Feuerwehr
Stadt Würselen Feuerwehr Vorbeugender Brandschutz Anschlussbedingungen zum Anschluss privater Brandmeldeanlagen an das Netz der Feuerwehr Würselen S t a d t W ü r s e l e n Vorbeugender Brandschutz Herr
Merkblatt. Anforderungen der Feuerwehr Hamm. Löschanlagen. Vorbeugender Brandschutz
Vorbeugender Brandschutz Merkblatt Anforderungen der Feuerwehr Hamm an Löschanlagen Herausgeber: Der Oberbürgermeister der Stadt Hamm, Feuerwehr, Aktualisierung Dezember 2011 1. Allgemeines Löschanlagen
1.1 Geltungsbereich 1.2 Allgemeine Anforderung an Gefahrenmeldeanlagen / Brandmeldeanlagen (BMA)
Anschaltbedingungen Für die Aufschaltung von Brand- / Gefahrenmeldeanlagen im Kreis Warendorf an die Empfangszentrale der Feuer- und Rettungsleitstelle Kreis Warendorf Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines
Fachdienst 20 Brand- und Katastrophenschutz
Fachdienst 20 Brand- und Katastrophenschutz Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen auf die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle Ulm für den Alb-Donau-Kreis 1 Allgemeines...2 1.1 Einrichtung und Betrieb...2
Technische Anschaltbedingungen für die Anschaltung von Brandmeldeanlagen an die Alarmempfangszentrale für Gefahrenmeldungen im Kreis Bergstraße TAB
1 Technische Anschaltbedingungen für die Anschaltung von Brandmeldeanlagen an die Alarmempfangszentrale für Gefahrenmeldungen im Kreis Bergstraße TAB 2 Dokumenteninformation Redaktion Sebastian Geschwind
S T A D T B E R G K A M E N - Freiwillige Feuerwehr -
S T A D T B E R G K A M E N - Freiwillige Feuerwehr - Anschlussbedingungen nichtöffentlicher Brandmeldeanlagen (BMA) an die Brandmeldeanlage der Freiwilligen Feuerwehr der Stadt Bergkamen 1 Allgemeines...3
Anschlußbedingungen. - Anschaltung an die Alarmübertragungsanlage (AÜA) der Kreisleitstelle des Oberbergischen Kreises. Zuständige Feuerwehr:
AMT FÜR RETTUNGSDIENST, BRAND-UND BEVÖLKERUNGSSCHUTZ Lockenfeld 12 51709 Marienheide Anschlußbedingungen - für die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen im Zuständigkeitsbereich der örtlichen
Landkreis Fürth. Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf. Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB BMA) mit
Landkreis Fürth Im Pinderpark 2, 90513 Zirndorf Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB BMA) mit Richtlinien zur Erstellung von Feuerwehrplänen (Feuerwehr-Einsatzplänen) 2 Diese Anschlussbedingungen
ulm Stadt Ulm Feuerwehr und Katastrophenschutz
Stadt Ulm Feuerwehr und Katastrophenschutz ulm STADT ULM FEUERWEHR UND KATASTROPHENSCHUTZ 89070 ULM Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz Keplerstraße 38 89073 Ulm Sachbearbeitung Herr Hartberger Telefon
Technische Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen im Landkreis Eichsfeld
012.06 Seite: 1 Stand 12:2006 Technische Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen im Landkreis Eichsfeld Auf der Grundlage folgender Bedingungen bietet das Landratsamt des Landkreises
Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen. auf die Integrierte Regionalleitstelle Ostsachsen. Fassung : 11.12.
Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Integrierte Regionalleitstelle Ostsachsen Fassung : 11.12.2013 Herausgeber: Landratsamt Bautzen Dezernat III Ordnungsamt Sachgebiet
Technische Anschlussbedingungen von Brandmeldesystemen an die Regionalleitstelle Osnabrück kaör (kommunale Anstalt öffentlichen Rechts)
Technische Anschlussbedingungen von Brandmeldesystemen an die Regionalleitstelle Osnabrück kaör (kommunale Anstalt öffentlichen Rechts) Geltungsbereich: Diese Anschlussbedingungen regeln die grundsätzlichen
Aufschaltbedingungen von privaten Brandmeldeanlagen auf die Feuerwehr- Einsatz-Leitstelle des Landkreises Osnabrück
Stand Juni 2005 Aufschaltbedingungen von privaten Brandmeldeanlagen auf die Feuerwehr- Einsatz-Leitstelle des Landkreises Osnabrück Geltungsbereich: Diese Aufschaltbedingungen regeln die grundsätzlichen
M E R K B L A T T F Ü R B R A N D M E L D E A N L A G E N vom 10.11.2004 (gültig für den Bereich des Landkreises Gotha und der Stadt Gotha)
M E R K B L A T T F Ü R B R A N D M E L D E A N L A G E N vom 10.11.2004 (gültig für den Bereich des Landkreises Gotha und der Stadt Gotha) Inhaltsangabe 1. Allgemeines 2. Übertragungseinrichtungen (ÜE)
Merkblatt Vorbeugender Brandschutz
Merkblatt Vorbeugender Brandschutz Technische Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen Nr. 02/2011 FD Brand- und Katastrophenschutz Technische Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen der Feuerwehr Erfurt
Landeshauptstadt Erfurt Stadtverwaltung Amt für Brandschutz, Rettungsdienst und Katastrophenschutz Abt. Vorbeugender Brandschutz Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen der Feuerwehr Erfurt
Stadtverwaltung Frankfurt(Oder) Frankfurt(Oder),den Dezernat I Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen
Stadtverwaltung Frankfurt(Oder) Frankfurt(Oder),den 28.02.2010 Dezernat I Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Antrag für die Aufschaltung und technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen
A n s c h l u s s b e d i n g u n g e n
A n s c h l u s s b e d i n g u n g e n nichtöffentlicher Brandmeldeanlagen an die Übertragungsanlage der Leitstelle des Märkischen Kreises in Lüdenscheid (Stand: 20.01.2011) Märkischer Kreis, den 20.01.2011
Technische Anschlussbedingungen für die Einrichtung und den Betrieb. von Brandmeldeanlagen TAB-BMA
Technische Anschlussbedingungen für die Einrichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen TAB-BMA Stadt Baurechtsamt - Vorbeugender Brandschutz Bernhäuser Straße 13 Echterdingen 70771 Telefon: 0711-1600-735
Freiwillige Feuerwehr Ansbach
Freiwillige Feuerwehr Ansbach - 222 - Eyber Straße 18, 91522 Ansbach Tel.: 0981/97151-0 Fax: 0981/97151-29 E-Mail: [email protected] Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen 2 Diese Anschlussbedingungen
Richtlinien für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Integrierte Leitstelle (ILS) des Rems-Murr-Kreises
Landratsamt Rems-Murr-Kreis Kreisbrandmeisterstelle Stuttgarter Str. 110 71332 Waiblingen Tel. 07151/501-2805 Fax: -2418 E-mail: [email protected] Richtlinien für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Feuerwehr Einsatzabteilung
Freie und Hansestadt Hamburg Behörde für Inneres und Sport Feuerwehr Einsatzabteilung Technische Anschaltbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf das Hamburger Einsatzlenkungssystem bei
Anschlussbedingungen
Kupferstr. 60 44532 Lünen Telefon: 0 23 06 / 76 7-0 FAX: 0 23 06 / 76 7-3 33 Anschlussbedingungen Anschlussbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von privaten Brandmeldeanlagen aus dem Stadtgebiet
Brandmeldeanlagen. Anforderungen für Anlagen innerhalb der Stadt Würzburg
Brandmeldeanlagen Anforderungen für Anlagen innerhalb der Stadt Würzburg 1. Anwendungsbereich Dieses Info-Blatt ist für alle Brandmeldeanlagen innerhalb der Stadt Würzburg zu beachten, welche auf die Integrierte
Anschlussbedingungen
für die Errichtung und den Betrieb von privaten Brandmeldeanlagen aus dem Stadtgebiet Unna mit Aufschaltung Stand: Kreisstadt Unna Brandschutz und Rettungswesen Kreisleitstelle Unna Florianstraße 1 Friedrich-Ebert-Str.
Technische Anschlußbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen an die Alarmübertragungsanlage der Feuerwehr Mannheim
Technische Anschlußbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen an die Alarmübertragungsanlage der Feuerwehr Mannheim Stand: 1. Januar 2012 Seite 2 0 Abkürzungen AWUG = analoges bzw. digitales
Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen im Stadtgebiet Oberursel (Taunus)
DER MAGISTRAT BRANDSCHUTZ, ZIVILSCHUTZ Stand 11/2011 Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen im Stadtgebiet Oberursel (Taunus) Bei den Brandmeldeanlagen (BMA), für die aufgrund behördlicher Auflagen
Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldesysteme (TAB) an die Kreisleitstelle des. Landkreises Saalekreis
Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldesysteme (TAB) an die Kreisleitstelle des Landkreises Saalekreis 2 Hinweis Die in der Anlage aufgeführten Anschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen sind nur
Anschlussbedingungen. der Feuerwehr Ludwigshafen am Rhein für die. Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
1 Feuerwehr Anschlussbedingungen der Feuerwehr Ludwigshafen am Rhein für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen Feuerwehr Ludwigshafen Kaiserwörthdamm 1 67065 Ludwigshafen am Rhein fon: 0621 504-6110 fax:
Anschlussbedingungen von Brandmeldeanlagen im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Offenburg
Anschlussbedingungen von Brandmeldeanlagen im Zuständigkeitsbereich der Feuerwehr Offenburg Feuerwehr Offenburg Seite 1 Stadt Offenburg Fachbereich Bauservice Brand- und Zivilschutz Am Kestendamm 4 77652
Landkreis Waldshut. Landratsamt Waldshut Ordnungsamt -Feuerwehr und Katastrophenschutz- Kreisbrandmeister. Stand: September 2004 AZ: 50/131.
Landkreis Waldshut Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von nichtöffentlichen Brandmeldeanlagen auf die öffentliche Übertragungsanlage zur Leitstelle Waldshut Landratsamt Waldshut Ordnungsamt -Feuerwehr
A N S C H L U S S B E D I N G U N G E N
A N S C H L U S S B E D I N G U N G E N für die Anschaltung von Brandmeldeanlagen im Kreis Recklinghausen an die Empfangszentrale der Kreisleitstelle Recklinghausen I N H A L T S V E R Z E I C H N I S
Kreisverwaltung Germersheim
Kreisverwaltung Germersheim BRANDSCHUTZDIENSTSTELLE Technische Bedingungen für den Anschluss einer Brandmeldeanlage an die Feuerwehralarmierungsstelle (Rettungsleitstelle Landau) Anlage 1: Informationsblatt
Feuerwehr Leonberg Römerstraße 134, Leonberg Tel: 07152/ , Fax: 07152/
ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR AUTOMATISCHE BRANDMELDUNGEN Feuerwehr Leonberg Römerstraße 134, 71229 Leonberg Tel: 07152/9904600, Fax: 07152/9904690 E-mail [email protected] 1 Allgemeines 2 Technische
Technische Anschlussbedingungen. für die Errichtung. und den Betrieb. von Brandmeldeanlagen. in der Landeshauptstadt Magdeburg
Technische Anschlussbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen in der Landeshauptstadt Magdeburg Stand: 01.03.2011 S e i t e 2 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 4 1.1 Begriffe
Technische Anschlussbedingungen. der Feuerwehr der Stadt Bocholt
Technische Anschlussbedingungen der Feuerwehr der Stadt Bocholt Abteilung Vorbeugender Brandschutz Technische Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von nichtöffentlichen Brandmeldeanlagen an die konzessionierte
Anlage 20 - ANFORDERUNGEN AN BRANDMELDEANLAGEN Gehört zur brandschutztechnischen Stellungnahme VB-Nr.:
1. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN FACHPLANER, ERRICHTER UND SACHVERSTÄNDIGE Für die Phasen: Planung, Montage, Inbetriebsetzung, Abnahme und Instandhaltung der Brandmelde-anlage sind gemäss DIN 14 675 Abs.
Technische Anschluss Bedingungen. Kreisbrandinspektion. Landkreis Roth. für Brandmeldeanlagen im Landkreis Roth. Stand 05-2015. Kreisbrandinspektion
Kreisbrandinspektion Kreisbrandinspektion Landkreis Roth Weinbergweg 1 91154 Roth Landkreis Roth Tel: 09171 81 209 Fax: 09171 81 114 E-Mail: [email protected] Technische Anschluss Bedingungen Stand
Technische Anschlussbedingungen
Technische Anschlussbedingungen für die Anschaltung von Brandmeldeanlagen im Kreis Soest an die Empfangszentrale der Kreisleitstelle Soest Stand 24. November 2015 redaktionell geändert 28.01.2016 2 Inhaltsverzeichnis
Feuerwehr Stadt Herford
Feuerwehr Stadt Herford Technische Anschlussbedingungen für die Anschaltung von Brandmeldeanlagen Stand: Juli 2015 Feuerwehr Herford Vorbeugender Brandschutz Werrestr. 103 a 32049 Herford Tel.: 05221-189-1800
Bedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen zur Leitstelle für die Feuerwehren im Enzkreis
Enzkreis Landratsamt -Ordnungsamt- Bedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen zur Leitstelle für die Feuerwehren im Enzkreis 1. Vorbemerkung Brandmeldeanlagen (BMA) mit Anschluss an die Leitstelle
Aufschaltbedingungen von privaten Brandmeldeanlagen an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen des Landkreises Leer
Aufschaltbedingungen von privaten Brandmeldeanlagen an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen des Landkreises Leer 1 Allgemeines...2 1.1 Geltungsbereich und Zweck der Aufschaltbedingungen...2 1.2
Hinweise für die Neueinrichtung. oder Erweiterung bestehender. Brandmeldeanlagen. in der Stadt Wolfsburg
1 Hinweise für die Neueinrichtung oder Erweiterung bestehender Brandmeldeanlagen in der Stadt Wolfsburg 2 Inhaltsverzeichnis Abkürzungen: 4 Begriffe: 4 Quellennachweise (in der jeweils gültigen Fassung)
ANSCHLUSSBEDINGUNGEN
ANSCHLUSSBEDINGUNGEN für die Aufschaltung von nicht öffentlichen Brandmeldeanlagen an die konzessionierte Empfangsanlage in der Leitstelle der Berliner Feuerwehr 1. Juli 2009 Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen
Große Kreisstadt Waghäusel
Große Kreisstadt Waghäusel Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen Stand Mai 2015 Herausgeber: Große Kreisstadt Waghäusel - Ordnungsamt - Bereich Feuerwehr Std. Kdt. Roland Oechsler
Stadt Freiburg i.br.
Stadt Freiburg i.br. - Amt für Brand- und Katastrophenschutz - Anschlussbestimmungen über die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage an die Übertragungsanlage für Gefahrmeldungen der Feuerwehr Freiburg i.
Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Nörvenich
Freiwillige Feuerwehr Gemeinde Nörvenich Anschlussbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von privaten aus dem Gemeindegebiet Nörvenich mit Aufschaltung an die Empfangszentrale der Leitstelle Kreis
Technische Anschlussbedingungen. Dresden
Landkreis Meißen Amt für Brand-, Katastrophenschutz und Rettungswesen Technische Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen auf die Integrierte Regionalleitstelle des Brand- und Katastrophenschutzamtes
Anlage 20 - ANFORDERUNGEN AN BRANDMELDEANLAGEN Gehört zur brandschutztechnischen Stellungnahme VB-Nr.:
1. ALLGEMEINE ANFORDERUNGEN AN FACHPLANER, ERRICHTER UND SACHVERSTÄNDIGE Für die Phasen: Planung, Montage, Inbetriebsetzung, Abnahme und Instandhaltung der Brandmelde-anlage sind gemäss DIN 14 675 Abs.
Technische Anschlussbedingungen
Technische Anschlussbedingungen für die Anschaltung von Brandmeldeanlagen im Kreis Soest an die Empfangszentrale der Kreisleitstelle Soest redaktionelle Änderungen Stand Februar 2014 2 Inhaltsverzeichnis
FACHBEREICH FEUERWEHR. Technische Anschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen
FACHBEREICH FEUERWEHR Technische Anschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen Stand: Juli 2009 Gültig ab 01.08.2005 Inhalt 1. Allgemeines Geltungsbereiche und Zweck der Anschlussbedingungen 4 Allgemeine Anforderungen
Merkblatt. Allgemeines
Merkblatt ANSCHLUSSBEDINGUNGEN für die Aufschaltung von nicht öffentlichen Brandmeldeanlagen an die konzessionierte Empfangsanlage in der Leitstelle der 1. Juli 2009 (Veröffentlicht Amtsblatt für Berlin,
ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR AUTOMATISCHE BRANDMELDUNGEN
ANSCHLUSSBEDINGUNGEN FÜR AUTOMATISCHE BRANDMELDUNGEN Feuerwehr Herrenberg 1 Inhaltsverzeichnis 1. ALLGEMEINES... 5 2. ANTRAGSTELLUNG... 6 3. TECHNISCHE ANFORDERUNGEN... 7 3.1 NOTSTROMVERSORGUNG... 7 3.2
Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Niederzier
Freiwillige Feuerwehr der Gemeinde Niederzier Anschlussbedingungen für die Anschaltung von privaten Brandmeldeanlagen an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen Stand: November 2010 Gemeinde Niederzier
Ansprechpartner: Konzessionäre:
Merkblatt für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen im Bereich der integrierten Leitstelle Montabaur (Feuerwehrerstalarmierungsstelle für die Landkreise AK-EMS-NR-WW) Grundsätzlich ist die Brandmeldeanlage
Anschlußbedingungen für die Einrichtung von Brandmeldeanlagen im Hohenlohekreis
Anschlußbedingungen für die Einrichtung von Brandmeldeanlagen im Hohenlohekreis 1. Antragstellung 2. Allgemeine Vorschriften 3. Anlaufstelle für die Feuerwehr 4. Übertragungseinrichtungen 5. Brandmeldezentrale
Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen im Saale-Orla-Kreis
Landratsamt Saale-Orla-Kreis Aktualisiert: 10/2014 Fachdienst Öffentliche Ordnung Brand- und Katastrophenschutz Oschitzer Straße 4 07907 Schleiz Tel. 03663/ 488 666 Technische Anschlussbedingungen für
Landkreis Sächsische Schweiz-Osterzgebirge Abteilung Bevölkerungsschutz Referat Brand- und Katastrophenschutz
Protokoll zur Planung, Errichtung und in Vorbereitung der Aufschaltung der Übertragungseinrichtung in die Integrierte Regionalleitstelle Dresden Objektanschrift / Bauvorhaben Anschrift Name Straße Haus-Nr.
R i c h t linien. zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen. Landratsamt Hildburghausen
R i c h t linien zur Aufschaltung von Brandmeldeanlagen Landkreis Hildburghausen Begriffsbestimmung Brandschutzdienststelle des Landkreises Hildburghausen Brandschutzdienststelle im Sinne dieser Richtlinie
Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen der Berufsfeuerwehr Regensburg
Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen der Berufsfeuerwehr Regensburg 1. Die Antragstellung zur Aufschaltung auf die Empfangsanlage der Berufsfeuerwehr Regensburg ist grundsätzlich über
Landratsamt Ludwigsburg Baurechtsamt/Kreisbrandmeisterstelle
1 Technische Anschlussbedingungen (TAB) für Brandmeldeanlagen (BMA) im Landkreis Ludwigsburg 1 Inhaltsverzeichnis 1. Abkürzungsverzeichnis... 4 2. Brandmeldeanlagen, allgemeines... 5 2.1 Zweck und Geltungsbereich...
Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen, gültig für den Bereich der Stadt Bad Homburg v.d.höhe
Merkblatt Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen Der Magistrat Fachbereich Bevölkerungsschutz -Vorbeugende Gefahrenabwehr- Stand 19.08.2015 Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen, gültig für den
TAB - Technische Anschlussbedingungen Brandmeldeanlagen
Stadt Heilbronn Feuerwehr Stadt Heilbronn Feuerwehr Beethovenstraße 29 74074 Heilbronn TAB - Technische Anschlussbedingungen Brandmeldeanlagen 1 Technische Anschlussbedingungen für die Einrichtung von
Anschlussbedingungen von Brandmeldeanlagen. Landratsamt Biberach Kreisfeuerwehrstelle
Anschlussbedingungen von Brandmeldeanlagen Landratsamt Biberach Kreisfeuerwehrstelle Stand: März 2016 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich und Zweck der Anschlussbedingungen 1.2 Allgemeine
Leseprobe zum Download
Leseprobe zum Download Eisenhans / fotolia.com Sven Vietense / fotlia.com Picture-Factory / fotolia.com Liebe Besucherinnen und Besucher unserer Homepage, tagtäglich müssen Sie wichtige Entscheidungen
Kreisfeuerwehr Hameln-Pyrmont. Empfehlung
Kreisfeuerwehr Hameln-Pyrmont Empfehlung zu Technischen Anschlussbedingungen (Aufschaltbedingungen) für den Anschluss von Brandmeldeanlagen an die Kooperative Regionalleitstelle Weserbergland in Hameln
Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB)
Die Feuerwehren Landkreis Landkreis Stadt Amberg-Sulzbach Schwandorf Amberg Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen (TAB) im Bereich Herausgeber: Feuerwehr Amberg Fachbereich Einsatzvorbereitung/VB,
Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen der Feuerwehr Schwedt/ Oder Seite 1. Inhaltsverzeichnis
Seite 1 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich 1.2 Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen 1.3 Antragstellung für die Teilnahme an einer AÜA der Stadt Schwedt/ Oder 1.4 Allgemeine
Anlage 1. Merkblatt für die Abnahmevoraussetzungen
Anlage 1 Merkblatt für die Abnahmevoraussetzungen Notwendige Voraussetzungen zur Abnahme / Aufschaltung einer BMA im Bereich der Integrierten Leitstelle Regensburg Folgende Unterlagen sind spätestens 2
Im Rahmen von Planungsgesprächen, und Beratungen bietet ihnen die Brandschutzdienststelle der Feuerwehr Bonn folgende Optionen:
Brandmeldeanlagen Die Grundlage zur Errichtung und Betrieb einer Brandmeldeanlage findet man in folgenden rechtlichen und baurechtlichen Vorschriften: Den DIN Vorschriften 14675 Brandmeldeanlagen, 14661
Bedingungen zum Anschluss privater Brandmeldeanlagen an das Meldenetz der FEUERWEHR Stadt Alsdorf
Anschrift: Feuerwehr der Stadt Alsdorf, Am Feuerwehrhaus, 52477 Alsdorf Datum Auskunft erteilt Telefon Fax e-mail 13.02.2013 Herr Stoeckmann 02404/91331-90 02404/57999224 [email protected] Akten-
Region Hannover Der Regionspräsident
Region Hannover Der Regionspräsident Technische Anschlussbedingungen der Region Hannover für die Anschaltung von Brandmeldeanlagen an die Alarmübertragungsanlage in der Region Hannover Stand: August 2015
Stadt Bochum. Feuerwehr und Rettungsdienst Stadt Bochum ANSCHLUSSBEDINGUNGEN. für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
Stadt Bochum Feuerwehr und Rettungsdienst Stadt Bochum ANSCHLUSSBEDINGUNGEN für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen an die Brandmeldeempfangszentrale der Feuerwehr Feuerwehr und Rettungsdienst Stadt
Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen
Feuerwehr Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen Feuerwehr Heidelberg Feuerwehr Heidelberg Abteilung Vorbeugender Brandschutz April 2012 Technische Anschlussbedingungen für Brandmeldeanlagen
Stadt Wesseling - Der Bürgermeister -
Stadt Wesseling - Der Bürgermeister - für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen an die Alarmübertragungsanlage der Stadt Wesseling Stand: Juli 2015 1 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich und Zweck der 1.2
Anschlussbedingungen Brandmeldeanlagen Feuerwehr Aachen Seite 2. Änderungsnachweis
tand: 08.2004 Anschlussbedingungen zum Anschluss privater Brandmeldeanlagen an das Meldenetz der tadt Aachen Anschlussbedingungen Brandmeldeanlagen Feuerwehr Aachen eite 2 Änderungsnachweis Nr. Datum Punkt
Stadt Freiburg i.br.
Stadt Freiburg i.br. - Amt für Brand- und Katastrophenschutz - Anschlussbestimmungen über die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage an die Übertragungsanlage für Gefahrmeldungen der Feuerwehr Freiburg i.
Technische Anschlussbedingungen für die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage im Landkreis Ostprignitz- Ruppin Stand: Januar 2011
Technische Anschlussbedingungen für die Aufschaltung einer Brandmeldeanlage im - Brandschutzdienststelle - Virchowstraße 14-16 16816 Neuruppin Technische Anschlussbedingungen des Landkreises Ostprignitz-
Anschlussbedingungen. für die Aufschaltung von. Brandmeldeanlagen
Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen Stand: 1. Oktober 2008 Inhalt Inhalt...2 1 Geltungsbereich...3 2 Allgemeines...3 3 Technische Ausführung...5 3.1 Alarmübertragungsanlagen
Anschlußbedingungen. der Feuerwehr Ludwigshafen am Rhein. für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
Feuerwehr Berufsfeuerwehr Kaiserwörthdamm 1 67065 Ludwigshafen Tel.: 0621/504-6110 Fax: 0621/504-6100 Anschlußbedingungen der Feuerwehr Ludwigshafen am Rhein für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
Technische Anschlussbedingungen für die Aufschaltung von Brandmeldeanlagen
1 Ansprechpartner Branddirektion Leipzig 0341 123 9790 Abt.: Vorbeugender Brand- und Gefahrenschutz 0341 123 9873 Sachgebiet 37.31 [email protected] Gerichtsweg 9 04103 Leipzig 2 Geltungsbereich
