Fachdienst 20 Brand- und Katastrophenschutz
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- Sven Gärtner
- vor 7 Jahren
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1 Fachdienst 20 Brand- und Katastrophenschutz Aufschaltbedingungen für Brandmeldeanlagen auf die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle Ulm für den Alb-Donau-Kreis 1 Allgemeines Einrichtung und Betrieb Bestandteile der Brandmeldeanlagen Übertragungsweg Abschaltung von Brandmeldeanlagen Betreiber Nichterreichbarkeit des Betreibers Anschlussantrag Technische, betriebliche und organisatorische Anforderungen Brandmeldeanlagen nach DIN, VDE und VdS-Schadenverhütung Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) mit roter Blitzleuchte Freischaltelement Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) nach DIN Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) nach DIN Feuerwehrlaufkarten Standorte von BMZ, FSD, FSE, ÜE, FBF, FAT, etc Feuerwehrplan nach DIN VdS-Schadenverhütung Installationsattest Wartungsvertrag Abnahme durch die Feuerwehr Bedingungen für eine Aufschaltung Nebenmelderanlage Errichtung, Wartung, Instandsetzung VdS-Schadenverhütung Anerkennung der Errichter-/Wartungsfirma Wartung/Instandsetzung Kostenersatz für die Tätigkeit der Brandschutzdienststellen des Landratsamts Alb-Donau-Kreis Sonstiges Impressum Anhang Muster-Feuerwehrlaufkarten Anhang Muster-Feuerwehrplan...7
2 - 2-1 Allgemeines 1.1 Einrichtung und Betrieb Gemäß DIN 14675, VDE 0833, VdS 2095 und der DIN EN 54 in der jeweils aktuellen Ausgabe regeln diese Anschlussbedingungen grundsätzlich die Einrichtung, den Betrieb und die Wartung von Brandmeldeanlagen (BMA) mit automatischer Meldungsgabe zur integrierter Rettungs- und Feuerwehrleitstelle Ulm (ILS) und legen die dafür notwendigen Mindestforderungen fest, mit dem Ziel, eine sichere und zuverlässige Funktion der Anlage zu erreichen. 1.2 Bestandteile der Brandmeldeanlagen Brandmeldeanlagen (BMA) im Sinne dieser Anschlussbedingungen umfassen: Übertragungseinrichtung (ÜE) Störungsübertragung Brandmeldezentrale (BMZ) Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) mit roter Blitzleuchte Freischaltelement (FSE) Feuerwehrinformationszentrum (FIZ) mit eingebautem Feuerwehrbedienfeld (FBF) und Feuerwehranzeigetableau (FAT) Feuerwehrlaufkarten Brandmelder bzw. Löschanlagen einschließlich Leitungsnetz Beschilderung des Weges zur BMZ gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik (DIN, VDE, VdS, etc.) 1.3 Übertragungsweg Der Übertragungsweg von der Nebenmelderanlage zur Hauptmelderanlage bei der Feuerwehr muss über eine vom Konzessionär installierte Übertragungseinrichtung erfolgen. Der erste Übertragungsweg erfolgt über eine ISDN- Telefonleitung und der vorgeschriebene redundante Übertragungsweg erfolgt über eine GSM-Verbindung. Alternativ ist die Übertragung über eine geschlossene Netzwerkverbindung des Konzessionärs möglich (Bosinet). Alle Übertragungswege führen über die Clearingleitstelle des Konzessionärs zur integrierten Rettungs- und Feuerwehrleitstelle Ulm (ILS). Die ISDN-Leitung und GSM-Verbindung ist Bestandteil des Konzessionsvertrages. Die Errichterfirma der Nebenmelderanlage koordiniert die Konzessionsverträge bis zur Aufschaltung auf die ILS. Bei der Aufschaltung auf die ILS wird vom Konzessionär ein gemeinsames Abnahmeprotokoll erstellt. Die vom Betreiber unterschriebenen Konzessionsverträge müssen 8 Wochen vor der Aufschaltung dem Konzessionär eingereicht werden. Zwischen dem Betreiber der Brandmeldeanlage und dem Konzessionär wird ein Vertrag geschlossen, der den Teilnehmer- Anschluss zur Übertragung von Brandmeldungen auf die Rettungs- und Feuerwehrleitstelle Ulm (ILS) regelt. Die vorliegenden Anschlussbedingungen sind Teil des Vertrages. Der Vertrag wird vom Errichter der Nebenmelderanlage beim Konzessionär angefordert und dem Betreiber mit den notwendigen zusätzlichen Unterlagen zur Unterschrift vorgelegt. Die kompletten unterschriebenen Verträge
3 - 3 - werden vom Errichter der Nebenmelderanlage an den Konzessionär weitergeleitet. Eine Mitteilung über die Antragsstellung des Objektträgers erhält das zuständige Baurechtsamt und die Feuerwehr vom Konzessionär. Konzessionär: Bosch Sicherheitssysteme GmbH Ingersheimer Straße Stuttgart Tel: Abschaltung von Brandmeldeanlagen Eine Abschaltung kann vorgenommen werden, wenn eine Brandmeldeanlage gemäß 1.2 nicht mehr den allgemein anerkannten Regeln der Technik entspricht, bei Fehlalarmen bzw. Täuschungsalarmen, die trotz Aufforderung in angemessener Frist nicht beseitigt worden sind oder wesentliche Anforderungen dieser Anschlussbedingung nicht mehr erfüllt sind. Eine Ersatzpflicht der Feuerwehr für Schäden, die aus einer solchen Abschaltung entstehen, ist ausgeschlossen. 1.5 Betreiber Der Betreiber trägt die Verantwortung für eine ständig betriebsbereite und funktionsfähige Anlage. Er hat dafür zu sorgen, dass im Alarmfall oder bei Störungen die BMA wieder in den betriebsbereiten Zustand versetzt wird. 1.6 Nichterreichbarkeit des Betreibers Bei Nichterreichbarkeit eines Verantwortlichen des Betreibers treffen die Einsatzkräfte der Feuerwehr Maßnahmen nach pflichtgemäßem Ermessen. 1.7 Anschlussantrag Ein Anschlussantrag ist zu stellen, wenn mindestens eines der folgenden Kriterien vorliegt: Neuanschluss einer ÜE Einrichtung eines FSD mit roter Blitzleuchte Einrichtung FSE Einrichtung eines FBF Einrichtung eines FAT, FIZ Austausch der BMZ Einrichtung von Löschanlagen Änderung des Übertragungsweges sonstige wesentliche Änderungen der BMA 2 Technische, betriebliche und organisatorische Anforderungen 2.1 Brandmeldeanlagen nach DIN, VDE und VdS-Schadenverhütung BMA müssen der VDE 0800 und VDE 0833 sowie der DIN und der DIN EN 54 in der jeweils gültigen Fassung entsprechen. Alle verwendeten Geräte müssen VdS-anerkannt sein, die Systemzulassung muss vorliegen.
4 Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) mit roter Blitzleuchte Die BMA ist mit einem Feuerwehr-Schlüsseldepot (FSD) der VdS- Schadenverhütung Klasse C auszurüsten. Das FSD sowie dessen Einbau muss den Richtlinien der VdS-Schadenverhütung entsprechen. Die Feuerwehr behält sich vor, für bestimmte Objekte ein FSD zur Aufnahme von mehreren Generalhauptschlüsseln zu fordern. Die Innentür des FSD muss für das VdS-anerkannte Doppelbart Umstellschloss der Fa. Kruse vorbereitet sein. Vom Errichter der BMA ist das Umstellschloss zu beschaffen und im FSD einzubauen. Die jeweilige Gemeindeschließung wird bei der Abnahme durch die Feuerwehr eingestellt. Die Lieferung des Umstellschlosses hat direkt an die Errichterfirma zu erfolgen. Über dem FSD ist eine rote Blitzleuchte zu installieren. Für das FSD ist vom Betreiber ein Generalhauptschlüssel (GHS) und ein Halbzylinder mit der höchsten Schließrangfolge zu beschaffen, d. h. dieser Halbzylinder darf aus Sicherheitsgründen nur mit dem Generalhauptschlüssel (GHS) zu schließen sein. An den GHS ist eine Kruse Schlüsselplombe anzubringen. Der Betreiber ist verpflichtet, bei einer Änderung der Schließung (z. B. Erweiterung) im überwachten Gebäude, dies der Feuerwehr unverzüglich mitzuteilen, damit der Zugang zum Gebäude gewährleistet bleibt. Batteriebetriebene Schlüssel mit Transponder können in FSD verwendet werden, müssen jedoch jährlich auf Funktion geprüft werden und nach Herstellerangaben muss die Batterie erneuert werden. Die Feuerwehr und der Konzessionär haften nicht für aus dem Betrieb des FSD entstehende unmittelbare und mittelbare Schäden. Ein Feuerwehrschlüsseldepot zur Aufbewahrung des Objektschlüssels bedeutet für den Versicherungsort eine Gefahrenerhöhung, welche dem Einbruchdiebstahlversicherer angezeigt werden muss (VdS 2105). Das Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) ist ohne FSD-Adapter anzusteuern und muss als separater FSD-Alarm (Sabotagealarm) auf eine ständig besetzte Stelle aufgeschaltet werden. Ist eine derartige Stelle/Einrichtung bzw. Pforte im Betrieb und vor Ort nicht vorhanden, so kann die Weiterschaltung auf ein Überwachungsinstitut oder eine gleichwertige Service-Leitstelle erfolgen. Die Unterbringung des Gebäudeschlüssels im Alarmfall wird von der Feuerwehr über die getrennte Meldegruppe bei der ILS überwacht. 2.3 Freischaltelement Das Freischaltelement ist im Bereich des Feuerwehr-Schlüsseldepots zu montieren. Das Freischaltelement wird als eigene Meldegruppe auf die Brandmeldeanlage aufgeschaltet, dazu ist eine eigene Feuerwehrlaufkarte zu erstellen. Das Freischaltelement ist in Zylinderschließung auszuführen, der Zylinder wird über das jeweilige Bürgermeisteramt gegen Berechnung beschafft und bei der Aufschaltung eingebaut. 2.4 Feuerwehr-Bedienfeld (FBF) nach DIN An die BMA ist ein FBF nach DIN14661 anzuschließen. Der Schließzylinder für das FBF wird vom jeweiligen Bürgermeisteramt gegen Berechnung beschafft und eingebaut.
5 Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) nach DIN An die BMA ist ein FAT vorschriftsmäßig nach DIN anzuschließen. Alternativ kann auch ein Feuerwehr-Informationszentrum (FIZ) mit integriertem FAT und FBF verwendet werden. Der Schließzylinder für das FAT wird vom Bürgermeisteramt gegen Berechnung beschafft und eingebaut. Eine automatische Ansteuerung zur Öffnung eines Feuerwehrlaufkartendepots (Linienbuch) wird nicht genehmigt. 2.6 Feuerwehrlaufkarten Die Feuerwehrlaufkarten werden in DIN-A4 laminiert ausgeführt. Die Feuerwehrlaufkarten werden in einem Ordner im FIZ oder in einem abschließbaren Feuerwehrlaufkartendepot untergebracht. Der Ordner ist mit dem Inhalt der Meldergruppen zu beschriften. Der Betreiber der BMA ist verpflichtet die Feuerwehrlaufkarten fortzuschreiben und den aktuellen Gegebenheiten anzupassen. Vor der Abnahme sind diese der Kreisbrandmeisterstelle zur Überprüfung als PDF-Datei zur Verfügung zu stellen. Bei Bedarf kann die Ausfertigung der Feuerwehrlaufkarten in DIN-A3 gefordert werden. Details können der Musterfeuerwehrlaufkarte entnommen werden. Zusätzlich zu den Feuerwehrlaufkarten ist ein Feuerwehrplan nach den Vorgaben der zuständigen Brandschutzdienststelle vorzulegen (siehe Ziffer 2.8). 2.7 Standorte von BMZ, FSD, FSE, ÜE, FBF, FAT, etc. Die Standorte der BMZ, des FSD, FSE, der ÜE, des FBF, des FAT bzw. des FIZ, der roten Blitzleuchte und den Feuerwehrlaufkarten sind mit der zuständigen Kreisbrandmeisterstelle vor der Installation festzulegen. 2.8 Feuerwehrplan nach DIN Der Feuerwehplan ist entsprechend den Vorgaben der zuständigen Brandschutzdienststelle zu erstellen. Die Anzahl der notwendigen Feuerwehrpläne wird von der Brandschutzdienststelle festgelegt. 2.9 VdS-Schadenverhütung Installationsattest Der unteren Baurechtsbehörde ist vom Errichter der Anlage spätestens nach der Abnahme eine Kopie des vom Betreiber und der Errichterfirma unterschriebenen VdS-Installationsattestes (2193) auszuhändigen Wartungsvertrag Der Betreiber der Anlage ist verpflichtet, mit einer VdS-anerkannten Errichterfirma einen Wartungsvertrag nach VDE 0833 abzuschließen. Eine Kopie des vom Betreiber unterschriebenen Wartungsvertrages ist spätestens bei der Abnahme vorzulegen Abnahme durch die Feuerwehr Vor Aufschaltung bei der ILS ist die BMA mit allen zugehörigen Einrichtungen im Beisein des Konzessionärs, der Errichterfirmen des Betreibers, ein Vertreter der Brandschutzdienststelle des Landratsamts Alb-Donau-Kreis und des örtlichen Feuerwehrkommandanten in Betrieb zu nehmen. Dieser Aufschalttermin ist über den Konzessionär mit den Beteiligten rechtzeitig abzustimmen.
6 Bedingungen für eine Aufschaltung Eine Aufschaltung mit Freigabe durch die Feuerwehr kann nur dann erfolgen, wenn am Aufschalttermin alle in diesen Richtlinien genannten Anforderungen erfüllt sind und die geforderten Unterlagen vorliegen Nebenmelderanlage Die Errichterfirma der Nebenmelderanlage übernimmt alle Rechte und Pflichten aus diesen Anschaltbedingungen und aus den Konzessionsverträgen Verbindungspersonen Bei einem Feueralarm bzw. bei einem FSD-Alarm ist die automatische Alarmierung (Wählgerät) von mindestens einer Verbindungsperson vorzusehen. Diese Verbindungsperson hat sich bei einem Alarm unverzüglich beim Objekt einzufinden. Die Aktualisierung dieser Verbindungspersonen obliegt der Verantwortung des Betreibers. 3 Errichtung, Wartung, Instandsetzung 3.1 VdS-Schadenverhütung Anerkennung der Errichter-/Wartungsfirma Brandmeldeanlagen dürfen nur von leistungsfähigen Unternehmen errichtet, unterhalten und gewartet werden, die über einen ständig erreichbaren Wartungsund Instandsetzungsdienst verfügen und die Anerkennung der VdS- Schadenverhütung sowie für das eingebaute System nachweisen können. Die ausführende Errichterfirma muss die VdS-Errichteranerkennung vorweisen, Errichterzulassungen von dritten Firmen werden nicht anerkannt. Die Nachweise über die Einhaltung dieser Forderungen sind mit dem Anschlussantrag zu erbringen. 3.2 Wartung/Instandsetzung Revisionsschaltungen zu Wartungs-, Instandsetzungs-, Störungsbehebungsarbeiten, Alarmproben, etc. können bei der ILS Ulm nicht entgegengenommen werden. Sollte eine Revisionsschaltung nötig sein, muss diese vom Betreiber bei der Clearing-Leitstelle über das vom Konzessionär erhaltene Passwort veranlasst werden. Jeder Betreiber erhält vom Konzessionär ein entsprechendes Passwort und eine Unterweisung diesbezüglich. Die Verantwortung einer Revisions- Abschaltung / Zuschaltung obliegt ausschließlich beim Betreiber. 4 Kostenersatz für die Tätigkeit der Brandschutzdienststellen des Landratsamts Alb-Donau-Kreis Für die Tätigkeit der im Zusammenhang mit der Aufschaltung werden von der Brandschutzbehörde keine Kosten erhoben. Kommt bei der ersten Terminierung die Aufschaltung nicht zustande, behält sich die Brandschutzbehörde die Berechnung für Vororttermine vor. Für die Tätigkeit der Feuerwehr bei Einsätzen werden durch besondere Bescheide Kosten nach der jeweils gültigen Kostensatzung des Landratsamt Alb-Donau- Kreis erhoben.
7 - 7-5 Sonstiges Die Brandmeldeanlage ist generell nach der TM (Brandmeldeanlage mit technischen Maßnahmen zur Vermeidung von Falschalarmen) zu planen und zu installieren. Die Betriebsart PM ist jedoch nur mit ausdrücklicher Zustimmung Kreisbrandmeisterstelle möglich. Der Zugang zum Gebäude muss über den Generalhauptschlüssel aus dem FSD für alle überwachten Bereiche gewährleistet sein. Der Zugang zur Brandmeldezentrale muss ausgeschildert sein. Pro Objekt ist ein Hauptmelder (Übertragungseinrichtung) zu installieren. Ein Zusammenlegen von Gebäuden / Objekten zu einem Hauptmelder / Übertragungseinrichtung ist nicht möglich. Im Bedarfsfall entscheidet die Feuerwehr nach einsatztaktischen Grundsätzen. Diese Anschlussbedingungen gelten ausschließlich für Brandmeldeanlagen im Alb-Donau-Kreis. 6 Impressum Herausgeber: Landratsamt Alb-Donau-Kreis Kreisentwicklung, Bauen Schillerstraße Ulm Telefon: 0731/ oder 1299 Telefax: 0731/ Stand: 06. März Anhang Muster-Feuerwehrlaufkarten 8 Anhang Muster-Feuerwehrplan
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Richtlinien für Brandmeldeanlagen mit Anschluß an die Feuerwehr -Anschlußbedingungen der Feuerwehr Ulm-
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