Technische Anschlussbedingungen
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- Brit Kneller
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1 Der Landrat Abteilung Bevölkerungsschutz Technische Anschlussbedingungen für die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen mit der Anschaltung an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen des Rhein-Sieg-Kreises. (nachfolgend ÜAG genannt) Seite 1 Stand 07/2009
2 Inhaltsverzeichnis Seite 1. Allgemeines Geltungsbereich und Zweck der Anschlußbedingungen 1.2 Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen 2. Übertragungseinrichtung für Brandmeldungen 4 3. Brandmelderzentrale 4 4. Feuerwehrschlüsseldepot, Freischaltelement 5 5. Feuerwehr- Anzeigetableau, Feuerwehrbedienfeld 5 6. Anschaltung von Brandschutzeinrichtungen 5 7. Feuerwehrlaufkarten 5 8. Schließungen Objektschließung Elektronische Schließsysteme Feuerwehrschließung 6 9. Prüfungen Betrieb, Wartung und Unterhaltung Adressen Sonstiges* 8 * als Option Verzeichnis von Abkürzungen BMA BMZ FAT FBF FSD FSE ÜAG ÜE VDE VdS TM Brandmeldeanlage Brandmeldezentrale Feuerwehranzeigetableau Feuerwehrbedienfeld Feuerwehrschlüsseldepot Feuerwehrfreischaltelement Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen Übertragungseinrichtung Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik e.v. VdS Schadenverhütung Technische Maßnahmen zur Fehlalarmreduzierung Seite 2 Stand 07/2009
3 1. Allgemeines 1.1 Geltungsbereich und Zweck der Anschlussbedingungen Diese Anschlussbedingungen regeln die Errichtung und den Betrieb von Brandmeldeanlagen (BMA) an die Übertragungsanlage für Gefahrenmeldungen (ÜAG) des Rhein-Sieg-Kreises. Sie gelten für Neuanlagen sowie für Erweiterungen und Änderungen bestehender Anlagen. Die Anschlussbedingungen schaffen durch einheitliche Vorgaben zur Technik der BMA die Voraussetzung für eine sichere Meldung von Gefahren und sollen die Auslösung von Falschalarmen weitestgehend vermeiden. Sie ergänzen oder konkretisieren die unter Ziffer 1.2 genannten Bestimmungen insbesondere im organisatorischen Bereich, schränken diese jedoch in Bezug auf die technische Auslegung der BMA in keiner Weise ein. Einheitliche Vorgaben zum Aufbau der BMA sowie zur Anordnung ihrer Bestandteile sollen der Feuerwehr trotz der Vielzahl der in ihrem Zuständigkeitsgebiet vorhandenen Objekte sowie unterschiedlichen Anlagen eine schnelle Orientierung im jeweiligen Objekt und ein effektives Eingreifen ermöglichen. Mit dem Antrag auf Anschaltung einer BMA an die ÜAG des Rhein-Sieg-Kreises erkennt der Betreiber der BMA diese Anschlussbedingungen verbindlich an und verpflichtet sich zu deren Einhaltung. 1.2 Allgemeine Anforderungen an Brandmeldeanlagen (BMA) BMA sind, soweit im Folgenden nichts anderes ausgeführt wird, nach den jeweils gültigen Vorschriften zu errichten. Insbesondere sind folgende Bestimmungen zu beachten: DIN VDE 0100 Errichten von Starkstromanlagen mit Nennspannungen bis 1000 V DIN VDE 0800 Fernmeldetechnik, Errichtung und Betrieb von Anlagen DIN VDE 0833 Gefahrenmeldeanlagen für Brand, Einbruch und Überfall DIN Bedienfeld für Brandmeldeanlagen DIN Feuerwehr Anzeigetableau DIN Brandmeldeanlagen DIN EN 54 Brandmeldeanlagen Seite 3 Stand 07/2009
4 BMA müssen vom VdS anerkannt und zugelassen sein und von einer anerkannten VdS Errichterfirma mit Fachkräften errichtet werden. Zur Vermeidung von Falschalarmen ist die Betriebsart TM, mit Ausnahme von Alarmzwischenspeicherung, gemäß DIN VDE 0833 Teil 2 zu wählen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Brandschutzdienststelle des Rhein- Sieg- Kreises. 2. Übertragungseinrichtung (ÜE) für Brandmeldungen Der Rhein-Sieg-Kreis unterhält eine ÜAG, an die Übertragungseinrichtungen (ÜE) für Brandmeldungen angeschlossen werden können. Der Betrieb der ÜAG des Rhein-Sieg-Kreises ist der Fa. Siemens als Konzessionär übertragen. Die Anschaltung einer ÜE an die ÜAG erfolgt auf Antrag. Die Antragsunterlagen sind schriftlich beim Konzessionär der ÜAG; Firma Siemens, anzufordern. Die ÜE wird vom Konzessionär der ÜAG eingerichtet und gewartet. Sie bleibt dessen Eigentum. Störungen der ÜE sowie im Mietleitungsnetz der zuständigen Telefon- und Fernmeldegesellschaft werden dem Konzessionär umgehend gemeldet, sofern sie bei der Feuer- und Rettungsleitstelle des Rhein-Sieg-Kreises angezeigt werden. Der Konzessionär wird die Fehlerbeseitigung unverzüglich einleiten. Die Nummer der ÜE (die Vergabe erfolgt durch den Konzessionär) ist gut lesbar am Gehäuse der ÜE und am FbF anzubringen. Für die Anschaltung der ÜE muss der vollständig ausgefüllte Antrag, mit allen Angaben über die BMA rechtsgültig unterschrieben, mindestens acht Wochen vor dem geplanten Anschalttermin, beim Konzessionär der ÜAG vorliegen. 3. Brandmelderzentrale (BMZ) Die Brandmeldezentrale und der Weg zur Brandmeldezentrale sind vom Zugang für die Feuerwehr bzw. vom Feuerwehranfahrtpunkt aus mit Hinweisschildern nach DIN 4066 zu kennzeichnen. Seite 4 Stand 07/2009
5 4. Feuerwehrschlüsseldepot (FSD), Freischaltelement (FSE) Damit die bauliche Anlage im Gefahrenfall für die Feuerwehr jederzeit zugänglich ist, ist ein Freischaltelement sowie ein VdS zugelassenes Feuerwehrschlüsseldepot am Feuerwehrzugang einzubauen, in dem der Generalschlüssel bzw. Objektschlüssel untergebracht wird. Das FSD und das FSE sind am Feuerwehrzugang bzw. am Feuerwehr- Anfahrtpunkt eines Objektes einzuplanen. Der Standort des Feuerwehrschlüsseldepots und des Freischaltelementes sind durch eine Blitz- bzw. Rundumkennleuchte anzuzeigen. Die Farbe der Kenleuchte (rot oder gelb) ist mit der örtlich zuständigen Feuerwehr abzustimmen. Die Blitz- oder Rundumkennleuchte muss von der öffentlichen Verkehrsfläche aus sichtbar sein. 5. Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT), Feuerwehrbedienfeld (FBF) Das FAT und das FBF wird vom Konzessionär der ÜAG bei der Prüfung der ÜE mit überprüft. 6. Anschaltung von Brandschutzeinrichtungen Ortsfeste Feuerlösch- Anlagen Ortsfeste Feuerlöschanlagen sind auf die Brandmeldeanlage aufzuschalten. 7. Feuerwehr-Laufkarten Feuerwehr- Laufkarten sind Bestandteil der Brandmeldeanlage und immer im Bereich des Feuerwehr-Anzeigetableau (FAT) und Feuerwehrbedienfeld (FBF) zu hinterlegen. Zusätzliche Exemplare sind der örtlich zuständigen Feuerwehr nach Absprache zur Verfügung zu stellen. 8. Schließungen 8.1 Objektschließung Das Objekt ist mit einem Generalschlüsselsystem auszurüsten, da im FSD u.a. aus taktischen Gründen nur bis zu drei Einzelschlüssel, die untrennbar miteinander Seite 5 Stand 07/2009
6 verbunden sein müssen, hinterlegt werden können. Sollte es notwendig sein mehr als drei Schlüssel für das Objekt bereitzuhalten, muss ein zusätzliches FSD installiert werden. Einzelheiten zum Feuerwehrschlüsseldepot (FSD) und Freischaltelement (FSE) sind mit der örtlich zuständigen Feuerwehr abzustimmen. 8.2 Elektronische Schließsysteme Grundsätzlich sind mechanische Schließsysteme in den Zugangstüren zum Objekt einzusetzen. Sollten im Feuerwehrzugang, -zufahrt elektrisch betriebene Schiebetüren angeordnet sein, müssen diese über einen Schlüsselschalter bedient werden können. Bei Stromausfall müssen die Türen automatisch auffahren und offen stehen bleiben. Elektronische, passive Schließsysteme, deren Zugangsberechtigung mittels Codekarte oder Transponder erfolgt, sind im Feuerwehrzugang innerhalb des Gebäudes nicht zulässig. Sollte dies aus betrieblichen Gründen zwingend notwendig sein, sind diese Feuerwehrzugänge über eine Brandfallsteuerung bei Auslösung der BMA frei zu schalten. Abweichungen bedürfen der schriftlichen Zustimmung durch die Brandschutzdienststelle. 8.3 Feuerwehrschließung Die einheitliche Schließung (Feuerwehrschließung) für FSD und FSE ist von der örtlich zuständigen Feuerwehr freizugeben. 9. Prüfungen BMA sind vor der Inbetriebnahme und nach wesentlicher Änderung durch einen staatlich anerkannten Sachverständigen gemäß Technischer Prüfverordnung des Landes NRW (TPrüfVO) in der zur Zeit gültigen Fassung nach Herstellerangaben zu prüfen. Das Ergebnis der Prüfung ist durch Prüfbericht zu bescheinigen. Es ist einem Vertreter der örtlich zuständigen Feuerwehr die Möglichkeit zu geben, an der Abnahme und Prüfung des Sachverständigen teilzunehmen. 10. Betrieb, Wartung und Unterhaltung Eine Abschaltung der bauaufsichtlich geforderten Brandmeldeanlage darf nur nach Genehmigung durch das zuständige Bauaufsichtsamt erfolgen. Die Genehmigung ist Seite 6 Stand 07/2009
7 schriftlich zu beantragen und dem Konzessionär vorzulegen. Die Revisionsschaltung ist nur in Absprache mit der Leitstelle des Rhein- Sieg- Kreises zulässig. Die Revision ist telefonisch bei der Leitstelle anzumelden. Dabei erfolgt eine Passwortabfrage. Nach der Rücknahme der Revision ist ein Probealarm durchzuführen. 11. Adressen Konzessionär der Übertragungseinrichtung Siemens Gebäudetechnik West GmbH & Co. OHG Franz-Geuer-Strasse Köln Tel.: 0221/ Fax.: 0221/ Feuer- und Rettungsleitstelle Rhein-Sieg-Kreis Der Landrat Kaiser-Wilhelm-Platz Siegburg Tel.: 02241/ Fax.: 02241/ Sonstiges* Zusätzlich sind die im Folgenden aufgeführten Anforderungen der Stadt/ Gemeinde.. zu beachten: * als Option Seite 7 Stand 07/2009
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