Stadtwerke Rostock AG

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1 Stadtwerke Rostock AG Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an das Fernwärmenetz Ausgabe 2012 Inhaltsverzeichnis Seite Vorwort 01 1 Allgemeines 01/02 2 Hausanschlussraum 02/03 3 Hausanschluss und Übergabestelle der Wärme 04 4 Netzparameter und allgemeine Auslegungsgrundlagen der Hauszentrale/Hausanlage 04/05 5 Rücklauftemperatur 05 6 Übergabestation 06 7 Hauszentrale und Hausanlage 06/07 8 Inbetriebnahme der Hausstation/Hausanlage 07 9 Betrieb und Änderung der Hauszentrale/Hausanlage 08 Anlagen Anlage 1 Indirekte Hausstation im Heizwassernetz 09 Anlage 2 Direkte Haustation im abgesenkten Heizwassernetz 10 Anlage 3 TWW- Bereitung nach DIN Anlage 4 Einbindung regenerativer Energien 12 Anlage 5 Platzbedarf der Hausstation und anderer Anlagenteile 13

2 Vorwort Die Fernwärme wird in Rostock ökologisch wertvoll in Kraftwärmekopplung, in den anderen Versorgungsgebieten in modernen Heizwerken auf Basis von Erdgas erzeugt. Dadurch ist sie als sehr umweltfreundlich einzustufen. Das zentrale Fernwärmenetz in Rostock ist zertifiziert. Die Bewertung ergab einen Primärenergiefaktor, der eine ersatzweise Erfüllung nach dem Gesetz zur Förderung erneuerbarer Energien im Wärmebereich darstellt (Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz-EEWärmeG vom 7. August 2008). Auf Wunsch kann das Zertifikat ausgehändigt werden bzw. ist es auf der Internetseite der Stadtwerke Rostock AG einzusehen. Ziel dieser TAB ist es, Probleme im Vorfeld bestmöglich zu klären, um Havarien, Versorgungsausfälle, kostspielige Umrüstungen bzw. Nachrüstungen und zu hohe Kosten für unsere Kunden zu vermeiden. Unsere Vorschriften, technischen Parameter, Hinweise und Empfehlungen entsprechen den Mindestanforderungen in Hinsicht auf Sicherheit und Funktion. Zum Beispiel können geforderte Rücklauftemperaturen und technische Ausstattungen jederzeit nach Einschätzung durch den Planer bzw. die ausführende Fachfirma verbessert werden, um die Funktionssicherheit zu erhöhen oder den Wirkungsgrad zu verbessern. Durch eine größere Auskühlung werden zukünftige laufende Kosten erheblich beeinflusst. Die Energieeinsparung ist von großer Bedeutung (Energieeinsparverordnung-EnEV). Für eine fachliche Beratung, keine Planung, basierend auf langjähriger Erfahrung im Umgang mit Fernwärme sind wir Ihr kompetenter Ansprechpartner zur Ausführung der Anlagen. 1 Allgemeines 1.1 Aufgrund 17 der»verordnung über allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVB Fernwärme V)«legt die Stadtwerke Rostock AG, im Folgenden Fernwärmeversorgungsunternehmen (FVU) genannt, aus Gründen der sicheren und störungsfreien Wärmeversorgung folgende technische Anschlussbedingungen (TAB) fest, die der Kunde zu beachten hat. 1.2 Diese TAB gelten ab 06/2012 und ersetzen die Ausgabe TAB Die TAB gelten für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, welche ab o. g. Datum an die Wärmeversorgungsnetze der Stadtwerke Rostock AG angeschlossen oder wesentlich verändert werden (einschließlich der Regelung, Sicherheitstechnik und Trinkwarmwassersysteme). Sie sind Bestandteil des Versorgungsvertrags zwischen dem Kunden und dem FVU. 1.3 Diese TAB gelten für alle Kunden, die eine eigene Hausstation errichten, in welcher der Wärmeträger Heizwasser vom FVU übergeben wird. Die in den Verträgen genannte Übergabestrecke ist hier technisch als Übergabestation bezeichnet. 1.4 Der Kunde verpflichtet planende und ausführende Firmen zur Einhaltung der TAB bei allen Arbeiten zur Errichtung, Erweiterung oder Änderung von Kundenanlagen. 1.5 Abweichungen von der TAB sind vor Ausführung der Arbeiten schriftlich mit dem FVU zu vereinbaren (Zustimmungsschreiben). Dieses ist für die größtmögliche Rechtssicherheit aller beteiligten Seiten - Kunde, Planer, Fachfirmen und FVU - notwendig. 1.6 Die TAB erheben keinen Anspruch auf ein vollständiges Vorschriftenwerk zur Erstellung einer Hausstation. 1

3 1.7 Geltende Gesetze, Verordnungen, Vorschriften und Baubestimmungen, technische Regeln und Anleitungen bleiben von den TAB unberührt. Die DIN 4747 und das AGFW Regelwerk sind die Grundlage dieser TAB. 1.8 Der Kunde ist verpflichtet, die dem Vertrag zugrunde liegenden Parameter der Anlage, einschließlich der technischen Dokumentation sowie Angaben über den Hausanschlussraum dem FVU schriftlich anzugeben. Dieses erfolgt auf und mit dem»datenblatt zum Antrag Fernwärmeanschluss«. Die Ausgabe bzw. der Versand erfolgt durch das FVU und muss mit den aufgeführten Anlagen vor Beginn der Ausführungsplanung eingereicht werden. 1.9 Plombenverschlüsse des FVU dürfen nur mit dessen Zustimmung geöffnet werden. Bei Gefahr dürfen Plomben sofort entfernt werden. In diesem Fall ist das FVU unverzüglich zu verständigen Bei Verletzung des Punktes 1.9 kann das FVU Kostenerstattung beanspruchen. 2 Hausanschlussraum 2.1 Der Kunde stellt gemäß 11 AVB Fernwärme V unentgeltlich einen verschließbaren und nur für befugte Personen betretbaren Raum im Keller oder im Erdgeschoss für die Hausstation zur Verfügung. Er sollte soweit wie möglich der DIN 18012, mindestens aber den nachstehend aufgeführten Bedingungen entsprechen. Der Kunde hat Folgendes sicherzustellen: Die Größe des Raumes sowie die Anordnung der Anlagenteile sind so vorzunehmen, dass ein Bediengang von mindestens 0,8 m erhalten bleibt. Die Raumhöhe beträgt mindestens 2,0 m (siehe Anlage 5) Im Hausanschlussraum ist unentgeltlich Platz für die Anordnung der Übergabestation des FVU zur Verfügung zu stellen. Der Platzbedarf ist vor Ausführung der Kundenanlage mit dem FVU abzustimmen Alle Anlagenteile müssen jederzeit einwandfrei bedient und gewartet werden können. Freier Zugang ist zu gewährleisten. Die Anordnung der Gesamtanlage im Hausanschlussraum muss den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen. Der Hausanschlussraum darf nicht zweckentfremdet genutzt werden Die Freihaltung der Fluchtwege ist sicherzustellen, Türen sind in Fluchtrichtung öffnend und mit einem geschlossenen Türblatt zu versehen Die Raumtemperatur sollte 20 C betragen und darf zum Schutz der elektronischen Bauteile 40 C nicht überschreiten Ausreichende Beleuchtung nach DIN EN und eine Steckdose für elektrische Geräte, abgesichert über FI-Schalter, Auslösung 30 ma, sind vorzusehen. Die elektrische Installation ist nach VDE 0100 für Nassräume auszuführen und sollte über eine separate Zuleitung erfolgen. Auf Anforderung des FVU ist im Bedarfsfall für die Stromversorgung des Wärmemengenzählers ein weiterer Stromanschluss mit entsprechender separater Absicherung vor Ort zu installieren. Die Stromkosten für den Betrieb trägt der Kunde. 2

4 2.1.7 Der freie Zutritt zur Anlage durch Beauftragte des FVU ist jederzeit zu gewährleisten. Dazu ist die Anbringung eines Schlüsseltresors im Bereich der Außenwand kostenlos zu gestatten. Die entsprechenden Schlüssel stellt der Kunde vor Inbetriebnahme der Anlage kostenlos zur Verfügung. Der Schlüsseltresor wird durch das FVU unentgeltlich angebracht. Berechtigte Ausnahmen von dieser Regelung müssen vor Vertragsabschluss schriftlich vereinbart werden Der Netzanschluss mit dem Hausanschlusskasten Strom kann im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Rostock Netzgesellschaft mbh im Hausanschlussraum Fernwärme angeordnet werden. Für alle weiteren Strominstallationen (Zählerschrank) bedarf es einer Abstimmung sowie der Beachtung der TAB NS Nord (siehe auch Punkt 2.1). Außerhalb des o. g. Versorgungsgebietes ist eine Abstimmung und schriftliche Zustimmung des zuständigen Stromnetzbetreibers einzuholen Empfehlung für den Kunden Der Hausanschlussraum sollte mit einer Fußbodenentwässerung oder einer niveaugesteuerten Schmutzwasserpumpe ausgerüstet sein, welche nicht an den Stromkreis der Fernwärmeanlage angeschlossen sein sollte Um eventuelle Wasserschäden zu vermeiden kann der Hausanschlussraum durch eine Türschwelle von 10 cm Höhe von anderen Räumen getrennt werden Eine Kaltwasserentnahmestelle mit Schlauch ist von Vorteil, um bei Entleerungs- und Entlüftungs- sowie Befüllvorgängen Kaltwasser zur Verfügung zu haben Wände, Decken und Fußboden des Raumes sollten so beschaffen sein, dass durch eventuelle Undichtigkeiten ausströmende Dämpfe und/oder Wasser nicht in andere Räume eindringen können Mit Rücksicht auf Strömungs- und Pumpengeräusche ist durch den Kunden der Hausanschlussraum so anzuordnen oder mit Schalldämmung zu versehen, dass in angrenzenden Aufenthaltsräumen die Lautstärke der erzeugten Geräusche die in DIN 4109 festgelegten Werte nicht übersteigt. Der Hausanschlussraum sollte sich nicht unter oder neben Schlafräumen oder sonstigen besonders gegen Geräusche zu schützenden Räumen befinden Für eine ausreichende Be- und Entlüftung des Raumes ins Freie sollte gesorgt sein Wenn möglich, ist der Hausanschlussraum an der Außenwand des Gebäudes anzuordnen und nach Möglichkeit mit einer separaten Außentür zu versehen, siehe Punkt Die Punkte 2.1.1, 2.1.7, und gelten für Einfamilienhäuser nur eingeschränkt. 3

5 3 Hausanschluss und Übergabestelle der Wärme 3.1 Der Hausanschluss umfasst die Verbindung des Verteilungsnetzes des FVU bis zur Übergabestation. Er wird komplett vom FVU erstellt. Der notwendige Bauraum ist vom Kunden unentgeltlich zur Verfügung zu stellen. (Schaltschema - siehe Anlagen 1 bzw. 2) 3.2 Hausanschluss- und Fernwärmeleitungen außerhalb von Gebäuden dürfen innerhalb eines Schutzstreifens von 0,5 m nicht überbaut und im Abstand kleiner 2,0 m nicht mit tiefwurzelnden Gewächsen bepflanzt werden. Außergewöhnliche Bepflanzungen sind mit dem FVU abzustimmen. 3.3 Übergabestelle des Heizmediums der Fernwärme ist in Flussrichtung betrachtet. Vorlauf: letzte Schweißnaht vor der Hauszentrale Rücklauf: erste Schweißnaht nach der Hauszentrale Diese Stelle wird vom FVU in geeigneter Weise gekennzeichnet und stellt gleichzeitig die Eigentums- und Verantwortlichkeitsgrenze dar (siehe auch Punkt 6.1). Diese Übergabestelle gilt auch bei Einfamilienhäusern. 4 Netzparameter und allgemeine Auslegungsgrundlagen der Hauszentrale/ Hausanlage 4.1 Das FVU stellt das notwendige Heizwasser im zentralen Fernwärmenetz an der Übergabestation mit einer minimalen Temperatur von 80 C und einer maximalen Temperatur von 135 C zur Verfügung. Die Berechnung des maximalen Primärdurchflusses als Vertragsgrundlage erfolgt bezogen auf eine Vorlauftemperatur von 127 C (bei ta -10 C). Betriebliche Erfordernisse des FVU, starke Außentemperaturänderungen und die Reisezeiten des Heizwassers vom Erzeugerwerk zum Abnehmer, können Abweichungen begründen und sind für einen begrenzten Zeitraum zu dulden. Auslegungsgrenzwerte : Basistemperatur zur Anlagendimensionierung 127 C Primärvorlauftemperatur bei ta = -10 C Druckstufe PN 16 max. Betriebsdruck 13,0 bar (Ü) Ruhedruck 5,6 bar (Ü) bezogen auf 3,0 m ü. HN Für die Materialauswahl sind die maximale Netzauslegungstemperatur mit 135 C und der maximale Druck mit 16 bar anzusetzen. Die Angaben werden objektbezogen im Datenblatt mitgeteilt. 4.2 In einigen Versorgungsgebieten/Stadtteilen betreibt das FVU Netze mit abgesenkten Druck- und Temperaturparametern. Daher sind vor Auslegung von Hauszentralen und Hausanlagen diese beim FVU abzufordern. Diese werden auch hier objektbezogen im Datenblatt mitgeteilt. 4.3 Vom FVU wird ein maximaler Differenzdruck an der Übergabestation zwischen Vor- und Rücklauf von 0,5 bzw. 0,2 bar zur Verfügung gestellt. Dieser ist abhängig von den jeweiligen Netzparametern bzw. vom zu versorgenden Gebäude. 4

6 4.4 Die Stellgeräte im Primärteil der Hauszentrale müssen gegen den maximalen Vorlaufdruck schließen können. 4.5 Als Wärmeträger dient aufbereitetes Wasser. Es darf nicht verunreinigt werden. Es kann chemische Zusätze enthalten und kann eingefärbt sein. Eine Wasserentnahme aus dem Fernwärmenetz zu anderen Zwecken ist nicht gestattet. 4.6 Der Neuanschluss von Heizungsanlagen an das Fernwärmenetz ist nur indirekt möglich (Netztrennung über Wärmetauscher). Hiervon abweichende Anschlussarten bedürfen vorheriger Abstimmung und schriftlicher Fixierung mit dem FVU. 5 Rücklauftemperatur 5.1 Die Einhaltung der maximal zulässigen primären Gesamtrücklauftemperatur von 55 C ist durch die Auslegung und die Betriebsfahrweise der sekundären Hausanlage sicherzustellen. Eine größere Auskühlung wäre energetisch sinnvoll. 5.2 Die Wärmeentnahmeeinrichtungen (Heizkörper, Wärmeübertrager usw.) sind so zu bemessen und zu regeln, dass die Rücklauftemperatur der Hausanlage folgende Werte nicht übersteigt: Bei statischen Heizungsanlagen nach DIN EN indirekte Anlagen: direkte Anlagen (nur Bestand): max. 50 C bei Auslegungstemperatur max. 50 C bei Auslegungstemperatur Bei raumlufttechnischen Anlagen nach DIN C bei Volllast, Schwachlast und abgestellter Anlage, einschließlich Frostschutz. Ausgenommen sind Anlagen, die ausschließlich an den Primärrücklauf angeschlossen sind. Zur Absicherung der vertraglich vereinbarten Primärrücklauftemperatur ist eine Rücklauftemperaturbegrenzung (über Regelung bzw. mechanisch) auf diesen Wert einzustellen Bei Trinkwassererwärmungsanlagen nach DIN 4708, 4753, 1988 bzw. AGFW und DVGW (primär eingebunden siehe Anlage 3) 30 C bei Durchflusssystemen als Auslegungstemperatur 40 C bei Speicher/Ladesystemen als Auslegungstemperatur Die primäre Rücklauftemperaturbegrenzung ist laut DVGW auf 60 C einzustellen. Während der Legionellenschaltung der Trinkwarmwasseranlage ist die Rücklauftemperaturbegrenzung zu deaktivieren. Eine Überschreitung der primären Rücklauftemperatur ist während dieser definierten Zeit akzeptiert. 5.3 Das FVU behält sich bei mehrfacher Überschreitung der vertraglich vereinbarten Primärrücklauftemperatur vor, eine eigene Rücklauftemperaturbegrenzung vorzunehmen. 5

7 6 Übergabestation 6.1 Die Übergabestation lt. DIN 4747 ist das Bindeglied zwischen dem Fernwärmenetz und der kundeneigenen Hauszentrale und wird vom FVU bzw. in dessen Verantwortung örtlich errichtet und ist Eigentum des FVU. Sie umfasst im Wesentlichen den Wärmemengenzähler, den Differenzdruckregler/Mengenbegrenzer und Druck- bzw. Temperaturmessstellen. Für Einfamilienhäuser kann eine abweichende Festlegung getroffen werden. 6.2 Die im Datenblatt vereinbarte maximale Durchflussmenge, errechnet nach Anschlusswert und der Temperaturdifferenz zwischen Primärvor- und -rücklauf wird von dem Beauftragten des FVU am Mengenbegrenzer eingestellt und verplombt. Dazu ist bei indirekten Anlagen eine Handsteuerung des Motorventils für das FVU und bei direkten ein Bypass vorzusehen, um die max. Durchflussmenge zu simulieren. 7 Hauszentrale und Hausanlage (Kundenanlage) 7.1 Die Hauszentrale lt. DIN 4747 mit den Regelstrecken der sekundären Verteilung und die Hausanlage sind vom Kunden im Sinne dieser TAB zu errichten und zu betreiben. 7.2 Das FVU bietet dem Kunden bei indirekten Anlagen die Möglichkeit, die Hausanlage mit aufbereitetem Netzwasser zu füllen. Die Erstbefüllung ist nicht kostenpflichtig. Die Füllung erfolgt über separate Füllstrecken, welche vom Kunden mit dem FVU abzustimmen und zu errichten sind. 7.3 In der Anlage 1 ist die Grundschaltungsvariante für die indirekte Hauszentrale mit einer Minimalausstattung an Armaturen usw. angegeben. In der Anlage 2 ist die Grundschaltungsvariante für eine direkte Hauszentrale, im abgesenkten Netz, (Bestand bzw. nach Abstimmung) ebenfalls mit einer Minimalausstattung, vorgeschlagen. Die Trinkwassererwärmungsanlage sollte auf der Primärseite eingebunden werden (Anlage 3). Nicht zugelassen sind Bypass- und Mischventile und automatische Be- und Entlüfter in der Hauszentrale sowie hydraulische Kurzschlüsse in der Hausanlage. 7.4 Nach der Verordnung über die verbrauchsabhängige Abrechnung der Heiz- und Warmwasserkosten (Heizkosten V) müssen bei den Hauszentralen zusätzliche Wärmemengenzähler vom Eigentümer vorgesehen werden. Diese können auf der Sekundärseite frei gewählt werden. Bei einem Einbau im Primärrücklauf ist eine zwingende Abstimmung mit dem FVU zu treffen (Punkt 4.1 und 4.3). 7.5 Die Einbindung von Wärmeanlagen aus regenerativen Energien in die Hausanlage ist möglich (siehe Anlage 4). Technisch notwendige Abweichungen sind abzustimmen und zu ergänzen. Hierbei ist eine Einspeisung in einen Schichtenpufferspeicher realisierbar und energetisch sinnvoll. Zu beachten ist, dass die Rücklauftemperatur aus dem Pufferspeicher gering sein sollte, aber maximal 50 C betragen darf (Punkt 5.2). Auch die Regelung beider Anlagen ist vor der Realisierung abzustimmen. 7.6 Der Kunde/Beauftragte des Kunden hat sicherzustellen: Dass die Auflagen dieser TAB bei der Errichtung der Anlage eingehalten werden. 6

8 7.6.2 Der Primärteil bei individuell gefertigten Hauszentralen ist von einer schweißtechnisch qualifizierten und beim FVU und AGFW zugelassenen Fachfirma zu erstellen. Es ist eine Herstellerbescheinigung vorzulegen. Industriell gefertigte Hauszentralen müssen zertifiziert sein Die technischen Regeln der DIN 4747 Teil 1 sind zu beachten (siehe Punkt 1.7). Hier erfolgt auch der Verweis auf weitere Festlegungen. Die Temperatur- und Druckabsicherung in den Versorgungsgebieten ist in den Schaltbildanlagen dargestellt. Die Werkstoffe, Armaturen und Verbindungselemente sind ebenfalls nach der DIN 4747 Teil 1 auszuwählen. GG 25 ist nur nach Abstimmung zu verwenden und konische Verschraubungen sind generell nicht zugelassen Zur Vermeidung von Druckstößen dürfen Stellantriebe mit hoher Geschwindigkeit nicht zum Einsatz kommen. Die min. Stellzeit für % Öffnung der Regelorgane beträgt 10 s Die gesamte Anlage ist an den Hauspotenzialausgleich anzuschließen. 8 Inbetriebnahme der Hausstation/Hausanlage 8.1 Die Inbetriebnahme der Hausstation und der zur Wärmeabnahme vorbereiteten Hausanlage ist dem FVU rechtzeitig (mind. 8 Tage vorher) per schriftlichen Antrag mitzuteilen und hat nur in Anwesenheit eines Beauftragten des FVU und des Kunden bzw. dessen Beauftragten zu erfolgen. Die Übergabestation ist generell durch das FVU in Betrieb zunehmen. Die Hauszentrale/Hausanlage ist durch den Kunden bzw. dessen Beauftragten in Betrieb zu nehmen und es sind alle geforderten technischen Einstellungen vorzustellen. Vor Inbetriebnahme der Anlage ist dem FVU eine Bescheinigung auszustellen, welche bestätigt, dass die Anlage entsprechend den geltenden Gesetzen, Verordnungen, Vorschriften, Technischen Regelungen, Anleitungen sowie den TAB errichtet worden ist. 8.2 Das FVU ist berechtigt, die Hauszentrale/Hausanlage zu prüfen und zu verlangen, dass etwaige Mängel beseitigt werden. 8.3 Durch die Prüfung wird seitens des FVU keine Gewährleistung für die sichere Funktion der Hauszentrale/Hausanlage übernommen. Die Verantwortung für die Sicherheit ist in 14 AVB Fernwärme V geregelt. 8.4 Werden Mängel an der Hauszentrale/Hausanlage festgestellt, welche die Sicherheit gefährden oder erhebliche Störungen erwarten lassen, ist das FVU verpflichtet, den Anschluss oder die Versorgung zu verweigern. 8.5 Die Hausanlagen dürfen vor der Inbetriebnahme nur nach Absprache mit dem FVU mit Netzwasser gefüllt werden. 8.6 Bei unberechtigter Inbetriebsetzung der Hauszentrale kann das FVU geeignete Maßnahmen nach AVB Fernwärme V festlegen. 8.7 Sollte der vereinbarte Inbetriebsetzungstermin nicht eingehalten werden, ist das FVU ebenfalls berechtigt, nach AVB Fernwärme V zu verfahren. 7

9 9 Betrieb und Änderung der Hauszentrale/Hausanlage 9.1 Änderungen und Erweiterungen der Kundenanlage sind im Interesse der Versorgungssicherheit dem FVU mitzuteilen. 9.2 Wird dadurch die Fernwärmeversorgung in technischer oder wirtschaftlicher Hinsicht beeinflusst oder werden vertragliche Vereinbarungen berührt, ist vorher die Zustimmung des FVU einzuholen und es kommt die aktuelle Fassung der TAB zur Anwendung. 9.3 Der Kunde hat den sicheren Betrieb und eine einwandfreie Funktion der Anlage durch entsprechende Wartung zu gewährleisten. Gegebenenfalls sind hydraulische Abgleiche für eine gute und wirtschaftliche Wärmeversorgung vorzunehmen. Die Bedienungs- und Wartungsanweisungen sind heranzuziehen. 9.4 Die Druckgeräterichtlinie und die Betriebssicherheitsverordnung sind zu beachten. Anlagen Schaltbilder und Hausanschlussraum 8

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