TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN Fernwärme

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1 TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN Fernwärme der Stadtwerke Iserlohn GmbH Ausgabe 2010 zum Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Iserlohn GmbH ( TAB Fernwärme 2010 ) Inhalt 1. Hinweise und Vorbemerkungen 2. Geltungsbereich 3. Anschluss an die Fernwärmeversorgung 4. Hausanschlussleitung 5. Hausanschlussraum 6. Wärmeträger 7. Wärmebedarf 8. Hausstation 9. Hausanlage 10. Inbetriebnahme Anlagen Anlage 1 Anlage 2 Anlage 3 Anlage 4 Anlage 5 Anlage 6 Temperaturkennlinien Exemplarisches Schaltbild Antrag auf Fernwärmeversorgung Inbetriebsetzungsantrag Antrag auf Leistungsanpassung Druckprüfungsprotokoll

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3 TECHNISCHE ANSCHLUSSBEDINGUNGEN Fernwärme der Stadtwerke Iserlohn GmbH Ausgabe 2010 zum Anschluss an das Fernwärmenetz der Stadtwerke Iserlohn GmbH ( TAB Fernwärme 2010 ) 1. Hinweise und Vorbemerkungen Bis zur Übergabestelle/Eigentumsgrenze (erste Absperrarmatur nach Gebäudeeintritt einschließlich dieser bzw. bei nicht vorhandenen Absperrarmaturen 0,25 m Rohr nach Gebäudeeintritt vom Versorgungsnetz ausgehend) werden die technische Planung, Ausführung sowie Erweiterung, Unterhaltung, Instandsetzung und/oder Änderung bestehender und/oder neuer Anschlüsse durch die Stadtwerke Iserlohn GmbH, nachfolgend SWI genannt durchgeführt (Service- Hotlines: Montag bis Freitag 8:30 bis 17:00 Uhr, Telefon / ; Störungs-Hotlines 24-h-Telefon Stand 2010). 2. Geltungsbereich Diese TAB Fernwärme 2010 gelten für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das mit Heizwasser betriebene Fernwärmeversorgungsnetz angeschlossen sind oder angeschlossen werden. Sie sind Bestandteil des zwischen dem Anschlussnehmer und SWI abgeschlossenen Versorgungsvertrages. Sie gelten ab den Die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden TAB Fernwärme treten am gleichen Tag außer Kraft. Änderungen und Ergänzungen der TAB Fernwärme 2010 richten sich nach 4 Abs. 3 AVBFernwärmeV. Die SWI geben diese auf geeigneter Weise bekannt. Sie werden damit Bestandteil des Versorgungsverhältnisses zwischen dem Anschlussnehmer und SWI

4 3. Anschluss an die Fernwärmeversorgung Die Herstellung eines Anschlusses an das Fernwärmenetz und die spätere Inbetriebnahme der Anlage sind vom Anschlussnehmer unter Verwendung der dafür vorgesehenen Vordrucke zu beantragen (Anlagen 3 und 4). Der Hausanschlussnehmer ist verpflichtet, die in seinem Verantwortungsbereich anfallenden Arbeiten, Erstellung der Kundenanlage nach der Übergabestelle/ Eigentumsgrenze, von einem qualifizierten Fachbetrieb ausführen zu lassen, welcher der Industrie- und Handelskammer zugehörig (Planer und oder Hersteller von Komponenten) und/oder in die Handwerksrolle der Handwerkskammer als Heizungsbauer eingetragen ist. Er veranlasst den Fachbetrieb, entsprechend der DIN 4747 und der TAB Fernwärme 2010 der SWI zu arbeiten und diese in der jeweils geltenden Fassung einzuhalten. Das Gleiche gilt sinngemäß auch bei Instandhaltung (DIN 30151) und Umbauten an der Anlage oder an Anlagenteilen. Bei Entwurf und Ausführung von Fernwärme-Anschlussanlagen und Abnehmeranlagen/Kompaktstationen sind zu beachten: Der Hausanschluss ist nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bemessen, auszuführen, zu betreiben und instandzuhalten. Alle einschlägigen Normen (insbesondere DIN 4747, DIN EN 12828, Energieeinsparverordnung und DIN , Regeln und Richtlinien wie z. B. DIN-Blätter, AD-Merkblätter, VDEW-Richtlinien, Technische Merkblätter der Arbeitsgemeinschaft Fernwärme (AGFW), in der jeweils geltenden Fassung, die Unfallverhütungsvorschriften, örtliche baupolizeiliche und sonstige behördliche Vorschriften) sowie ggf. besondere Anweisungen der SWI sind einzuhalten. Neben der TAB Fernwärme 2010 zu beachten sind die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV), die neben den technischen Anschlussbedingungen Bestandteil des Netzanschlussvertrages und des Wärmeliefervertrages mit dem Anschlussnehmer sind. Zweifel über Auslegung und Anwendung der TAB sind vor Beginn der Arbeiten an der Hausanlage mit SWI zu klären. 4. Hausanschlussleitung Die Hausanschlussleitung verbindet das Fernwärmenetz der SWI mit der Hausstation. Die technische Auslegung und Ausführung bestimmt SWI. Die Leitungsführung bis zur Übergabestelle/Eigentumsgrenze ist zwischen dem Anschlussnehmer und SWI abzustimmen. Auf Wunsch und gegen Berechnung der Kosten kann der Teil der Hausanschlussleitung nach den ersten Absperrarmaturen ab Gebäudeeintritt (Eigentum des Anschlussnehmers) bis zum fertigen Anschluss an die Hausstation im Zuge der Hausanschlusserstellung von den SWI mitverlegt werden (separate Beauftragung). Werden Hausanschlussleitungen und Übergabestationen rückgebaut oder umgerüstet, sind die Kosten für anfallende Demontagearbeiten und Entsorgung von An

5 lagenteilen der Kundenanlage ( 12 AVBFernwärmeV) nach der Übergabestelle vom Anschlussnehmer zu tragen. Die Hausanschlussleitung außerhalb von Gebäuden darf innerhalb eines Schutzstreifens von 3 Metern nicht überbaut werden und nicht mit tiefwurzelnden Gewächsen bepflanzt werden. Die Fernwärmeleitungen der SWI innerhalb von Gebäuden müssen allseitig sichtbar und zugänglich sein. Die mit dem Fernheiznetz der SWI in Verbindung stehenden Anlagen dürfen an keiner Stelle auch nicht vorübergehend als Erde für Blitzableiteranlagen oder irgendwelcher elektrischen Einrichtungen benutzt werden. Die vorschriftsmäßige Ausführung des Potentialausgleichs ist zu prüfen. Die Inbetriebnahme erfolgt nur bei vorhandenem Potentialausgleich. 5. Hausanschlussraum Der für die Hausstation zur Verfügung zu stellende Raum soll der DIN entsprechen. Die räumlichen Anordnung der Hausstation und der hierfür erforderliche Raumbedarf müssen vor Montagebeginn unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse zwischen Anschlussnehmer bzw. dessen Beauftragten und SWI geklärt werden. Vor der Übergabestation muss auf der ganzen Länge eine freie Bedien- und Arbeitsfläche von mindestens 1,2 Metern vorhanden sein bei einer durchgängigen lichten Höhe von 2 Metern. Die Anordnung der Gesamtanlage im Hausanschlussraum und die freizuhaltenden Arbeitsflächen müssen den Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften entsprechen. Die erforderliche Arbeitsfläche ist jederzeit freizuhalten. Betriebsanleitungen und Hinweisschilder sind an gut sichtbarer Stelle anzubringen. Der Raum hat eine ausreichende Beleuchtung, einen Stromanschluss und möglichst eine Bodenentwässerung mit Anschluss an das Kanalnetz zu haben. Der Hausanschlussraum sollte nicht neben oder unter gegen Geräusche zu schützende Räume angeordnet werden. Die einschlägigen Vorschriften über Wärme- und Schalldämmung sind einzuhalten. Für eine ausreichende Be- und Entlüftung ist zu sorgen. Die Raumtemperatur sollte 40 C nicht überschreiten. Die elektrische Installation ist nach VDE 0100 für Nassräume auszuführen. Für betriebstechnische Belange ist dem Personal der SWI der Zugang zu den betrieblichen Anlagen jederzeit zu gestatten. Bei größeren Wohnanlagen ist es wünschenswert, einen Schlüssel für den Stationsraum bei SWI zu hinterlegen. 6. Wärmeträger Als Wärmeträger dient aufbereitetes eingefärbtes Heizwasser, dessen Vorlauftemperatur in Abhängigkeit von der Außentemperatur geregelt wird. Der Temperaturverlauf ist in Anlage 1 dargestellt. Während der Nacht (22.00 Uhr bis 5.00 Uhr) kann die Vorlauftemperatur entsprechend dem geringeren Wärmebedarf abgesenkt werden

6 Das als Wärmeträger aufbereitete Wasser darf der Anlage nicht entnommen oder verunreinigt werden. Der Wärmeträger darf nicht in das Trinkwassersystem und umgekehrt darf kein Trinkwasser in das Fernwärmenetz gelangen. Es erfolgt immer eine Systemtrennung zwischen dem Primärkreislauf (Fernwärmenetz SWI) und dem Sekundärkreislauf (Hausnetz des Kunden) mittels Wärmetauscher. Die maximale Vorlauftemperatur beträgt 110 C bis 130 C je nach Netzteil (Anlage 1). Die maximale Rücklauftemperatur beträgt 60 C (durch die Kundenanlage an das Rücklaufwasser des Fernwärmenetzes SWI übertragen) Einhaltung der Energieeffizienz. Es wird generell im Fernwärmenetz der SWI für die Primärseite die Druckklasse PN 25 verlangt. Bei Gewindeverbindungen ist Hanf nicht zulässig. Eingesetzt werden kann, sofern vom Hersteller für die Betriebsbedingungen zulässig, Dichtband aus Polytetrafluorethylen (PTFE). Auf der Primärseite der Hausanschlussleitung sowie der Hausanlage dürfen keine Pressverbindungen eingebaut werden. Die Umwälzung des Heizwassers in den Fernheizleitungen (Primärseite) erfolgt durch SWI. Für die Umwälzung des Heizwassers im Sekundärkreislauf (Hausnetz des Kunden) sorgt der Kunde selbst. 7. Wärmebedarf Die von der Kundenanlage benötigte vorzuhaltende Wärmeleistung geht aus der ermittelten Heizlast hervor. Die Berechnungen haben nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik durch den Anschlussnehmer bzw. dessen Beauftragten zu erfolgen z. B. Heizlastberechnung nach DIN EN und sind zu dokumentieren. Die Normaußentemperatur nach DIN EN beträgt für Iserlohn - 12 C. Aus den ermittelten Werten erfolgt im Regelfall die Ableitung der mit SWI zu vereinbarenden und dann durch die SWI vorzuhaltenden Wärmeleistung. Die Beachtung der Tabelle Anlage 1 für das jeweilige Netz ist zwingend erforderlich. Verlangt der Anschlussnehmer gemäß 3 AVBFernwärmeV eine Vertragsanpassung, so sind die Anlagenteile der Kundenanlage den veränderten Verhältnissen anzupassen. Änderung der Heizlast Der Kunde ist verpflichtet, Änderungen in der Nutzung der Anlagen (z. B. Ausbau oder Umbau) oder Nutzungsänderung des Gebäudes, die Einfluss haben auf a) die vertraglich bereitgestellte Wärmeleistung bei - 12 C b) die daraus abgeleitete Wassermenge - 6 -

7 c) die vertraglich festgelegte Rücklauftemperatur (Energieeffizienz) d) die Wärmemengenmessung und Steuerung den SWI so rechtzeitig mitzuteilen, damit zum Zeitpunkt der Veränderung die technischen und vertraglichen Voraussetzungen geschaffen werden können. Der Anschlussnehmer hat dazu den Antrag in der Anlage 5 zu verwenden. 8. Hausstation Die Fernwärmekompaktstation mit Wärmetauscher und Rücklauftemperaturbegrenzung auf max. 60 C und tiefer ist das Bindeglied zwischen Primärkreis (Hochdruck) und Sekundärkreis (Niederdruck) der Kundenanlage; sie enthält alle erforderlichen Einrichtungen wie z. B. Wärmetauscher, Mengendifferenzdruckregler, Zählerpassstück und alle anderen Komponenten, um die Fernwärme in der vertragsmäßigen Form und Menge sicher zu übergeben. Sie ist vom Anschlussnehmer nach SWI-Vorgabe (CE-Kennzeichnung, Druckklasse Primärseite PN 25, Einhaltung der Spreizung) zu beschaffen und nach den geltenden Regeln der Technik zu betreiben und instandzuhalten. Die Kundenanlage steht im Eigentum des Anschlussnehmers oder ist ihm zur wirtschaftlichen Nutzung überlassen. Der Aufbau einer Fernwärmekompaktstation geht aus dem in Anlage 2 dargestellten Prinzipschaltbild hervor. Wärmetauscher Der Wärmetauscher ist Bestandteil der Fernwärmekompaktstation. Die Sekundärseite und die Primärseite des Wärmetauschers sind vor Verschmutzungen, Ablagerungen und Korrosionen durch geeignete Maßnahmen zu schützen. Der zulässige Druckverlust für die Dimensionierung der Wärmetauscher beträgt 20 kpa (2 mws) (0,2 bar) auf der Primärseite. Primärseitige Schweißverbindungen Die Schweißarbeiten müssen von geprüften Schweißern nach DIN EN ausgeführt werden. Die ausgeführte Qualität der Schweißnahtverbindungen an primärseitigen Heizwasserleitungen muss der AGFW 446 Teil 1 entsprechen. Die SWI behalten es sich vor, vor Ort Prüfungen der primärseitigen Heizwasserleitungen durchzuführen. Bei unzureichenden Prüfergebnissen gehen die Kosten für die Prüfung als auch die erforderliche Mängelbeseitigung zu Lasten des Ausführenden. Zusätzlich werden je zwei Schweißnähte je Fehler zu Lasten des Auftragnehmers geprüft. Sind diese zusätzlichen Prüfergebnisse ebenfalls unzureichend, kann die Prüfquote zu Lasten des Ausführenden auf bis zu 100 % erhöht werden. Primärseitige Rohrleitungen Für Leitungen, die vom Heizwasser durchflossen werden, können nahtlose oder geschweißte Stahlrohre verwendet werden: nahtloses Stahlrohr nach DIN EN und DIN EN mit APZ nach DIN EN

8 geschweißtes Stahlrohr nach DIN EN und DIN EN mit APZ nach DIN EN Nicht zugelassen ist der Einsatz von Gummikompensatoren und Panzerschläuchen. Temperaturregelventile/Primärseite Die Temperaturregelventile sind Bestandteil der Kompaktstation. Es können sowohl mechanische, pneumatische als auch elektrische Regelventile verwendet werden, wenn diese für die vorstehenden Betriebsbedingungen zugelassen und geeignet sind. Die Regler sind durch einen Schmutzfänger zu schützen. Die Regelventile müssen gegen einen max. Differenzdruck von 20 bar (Druckunterschied zwischen Vor- und Rücklauf) vor dem Regelventil einwandfrei funktionieren. Das Setzen der Zähler (Zählerpassstück und Differenzdruckmengenregler sind Bestandteil der Hausstation Eigentum des Kunden) und die Einstellung an Regel- und Drosselorganen erfolgt durch SWI und darf ausschließlich nur durch sie vorgenommen werden. Das Gleiche gilt auch für Änderungen an Regel- und Drosselorganen. Plombenverschlüsse Die Anlagen der SWI müssen zum Schutz vor unbefugter Entnahme von Heizwasser oder der unbefugten Ableitung von Wärmeenergie plombiert sein. Plombenverschlüsse der SWI dürfen nur mit Einwilligung der SWI geöffnet werden, es sei denn Gefahr ist im Verzug. Wurden aus letztgenanntem Grund Plomben entfernt oder festgestellt, dass Plomben fehlen, ist SWI unverzüglich zu informieren. 9. Hausanlage Die Kundenanlage hat den Anforderungen nach 12 AVBFernwärmeV zu entsprechen. Die angeschlossenen Anlagen sind nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik zu bemessen, auszuführen, zu betreiben und instandzuhalten. Werden von der Norm DIN EN abweichende Systemtemperaturen gewählt, sind die Wärmeleistungen der Heizflächen neu zu bestimmen, um eine.energieeffiziente primärseitige Rücklauftemperatur je nach System kleiner 60 C verbindlich einzuhalten. Als Beispiel für ein Niedertemperatursystem primär 130/55 C, sekundär 50/70 C. Raumlufttechnische Anlagen Bei der Auslegung ist die Temperaturkennlinie bezogen auf die Netzteile zu beachten. Die Rücklauftemperatur von 40 C darf nicht überschritten werden. Die Vorlauftemperatur auf der Primärseite beträgt 110 bis 130 C bei - 12 C Außentemperatur, je nach Netzteil (siehe Anlage 1: Temperaturkennlinie)

9 Warmwasserbereitungs- und Versorgungsanlagen Die Anlagen sind so auszulegen, dass bei der niedrigsten Vorlauftemperatur von 75 C und einer Rücklauftemperatur von 50 C oder niedriger eine Warmwassertemperatur von 50 C (Speicherinhalt 400l und einem Rohrleitungsinhalt 3 l zwischen TWE und Entnahmestelle), bzw. von 60 C (bei allen anderen TWE) erreicht werden. Bei Systemen mit thermischer Desinfektion gelten innerhalb des Zeitrahmens der Desinfektion die im AGFW-Merkblatt FW 526 beschriebenen Netzrücklauftemperaturen. Um eine energieeffiziente Warmwasserbereitung zu gewährleisten, sollten je nach Einsatzbedingungen DFS Durchflusssysteme oder SLS Speicherladesysteme eingesetzt werden.. Die Trinkwasserverordnung (unabhängig vom Energieträger) in der jeweils geltenden Fassung, mit Ihren Regelungen für den Bereich der Warmwasserbereitung, ist für alle Energieträger oder Mischformen zu beachten. Inbetriebnahme Vor der Inbetriebnahme müssen den SWI folgende Unterlagen vorliegen: Nachweis über den hydraulischen Abgleich der Hausanlage. Dieser Leistungsumfang ist in der VOB/C DIN geregelt. Eine Hausanlage gilt als abgeglichen, wenn die Auslegungstemperaturen am Rücklauf nicht überschritten werden (Energieeffizienz), die Werksbescheinigung mit Baumusterprüfungszertifikat für den Wärmetauscher (Konformitätserklärung für Druckgeräte); Druckbescheinigung, aus der die Druckklasse hervorgeht, die Druckklasse mindestens PN 25 primärseitig, die Auslegungstemperaturen und die Einhaltung des maximalen Druckverlustes von maximal 20 kpa bei maximaler Last, die Druckbescheinigung für den Primärteil des Hausanschlusses und der Hausanlage nach AGFW 602, Prüfverfahren mit Wasser nach Abschnitt 5.3 (1,3 x 25 zulässiger Betriebsdruck). Nach Aufbringen des Prüfdrucks von 32,5 bar ist dieser 3 Stunden zu halten und zu protokollieren mit Unterschrift und Firmenstempel (Anlage 6). Der Termin für die Inbetriebnahme ist in der Abteilung TS.2 Zählersetzung der Stadtwerke Iserlohn GmbH (Tel.: ) rechtzeitig, jedoch mindestens 2 Tage vor dem gewünschten Termin unter Verwendung des Inbetriebsetzungsantrags (Anlagen 4 und 6) zu beantragen. Die SWI sind berechtigt, Anlagen, die den TAB Fernwärme 2010 sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik nicht entsprechen, nicht in Betrieb zu setzen oder deren Betrieb bis zur Behebung der Mängel einzustellen. Vom Kunden einzureichende Unterlagen: - 9 -

10 Vor Vertragsabschluss mit den SWI sind folgende verbindliche Unterlagen einzureichen: Antrag zur Herstellung eines Fernwärme-Hausanschlusses (Anlage 3) Daten der Hausanlage Angaben über den Wärmebedarf Gesamtanschlusswert (Wärmeleistung gesamt) in kw Normheizlast für Raumheizung in kw Normheizlast für Warmwasser in kw Normheizlast für sonstige Verbraucher in kw Gebäudeangabe in Wohngebäude und Nichtwohngebäude bei Mischformen, den Flächenanteil Wohngebäude zu Nichtwohngebäude bei Wohngebäuden die Anzahl der Wohnungen bei Nichtwohngebäuden die Nutzung (Bürogebäude usw.) die beheizte Wohn- bzw. Nutzfläche in m² oder beheizter umbauter Raum in m³ zu versorgende Sekundärnetze z. B. Raumheizung, Schwimmbad oder sonstige Verbraucher Anordnung des Hausanschlussraumes (i. d. R. Kellergeschoss) Kellergrundriss möglichst im Maßstab 1 : 100 oder 1 : 50 bei Neuanschlüssen amtlicher Lageplan im Maßstab 1 : 500 Namen und Adressen der Bauleitung, der ausführenden Heizungsbaufirmen und des Ingenieur- oder Planungsbüros Ein Sichtvermerk bedeutet keine Übernahme der Verantwortung für die Mängelfreiheit der Anlage

11 Anlage Temperaturkennlinien Primär-Vorlauf Netz 1 AMK Heizwassertemperatur in Grad Celsius Primär-Vorlauf Netz 2 Löbeckenkopf Teilbereiche Am Erbenberg und Voweydeweg bei diesen immer Rücksprache mit den SWI Aussentemperatur in Grad Celsius Rücklauf

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