Technische Anschlussbedingungen (TAB)
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- Judith Becker
- vor 8 Jahren
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1 Technische Anschlussbedingungen (TAB) für den Anschluss an den Wärmeverbund Uettligen Hausanschluss, Wärmeübergabestation und Hausinstallation Fassung 1 vom von 6
2 Inhaltsverzeichnis 1. Grundlagen Geltungsbereich Gewährleistung Verweise Anschlusspreis- und Leistung Ermittlung der Anschlussleistung Preisliste Betriebsdaten Hausanschluss Heizwasser Betriebstemperaturen Fernwärmenetz Betriebsdrücke Fernwärmenetz Technische Daten Hausanschluss Ausführung der Hausanschlussleitungen Wärmedämmung Leitungsführung Fernwärmeleitungen Wärmeübergabestation Zweck der Wärmeübergabestation Fabrikat Übergabestation Wärmezähler Elektro und Kommunikationsinstallationen Eigentumsverhältnisse, Eigentumsgrenze Hausinstallation (Sekundärseite) Auslegung Normen und Vorschriften Warmwasserbereiter Druckhaltung Heizungswasser sekundärseitig Inbetriebnahme Wärmeübergabestation und Hausinstallation von 6
3 Grundlagen 1.1 Geltungsbereich Die vorliegenden "Technischen Anschlussbedingungen" (TAB) sind Vertragsbestandteil zu allen Wärmelieferverträgen. 1.2 Gewährleistung Die fernwaerme uettligen ag kann eine ausreichende Wärmversorgung nur dann gewährleisten, wenn die vorliegenden TAB bei der Planung und Ausführung sowie beim Betrieb der anzuschliessenden Anlagen beachtet werden. Anlagen, welche die Anforderungen der TAB nicht erfüllen, können vom Wärmelieferant jederzeit ausser Betrieb gesetzt werden. Die fernwaerme uettligen ag übernimmt keinerlei Haftung von falsch dimensionierten oder nicht sinnesgemäss installierten Anlagen. 1.3 Verweise Die Anlage muss in Übereinstimmung mit den geltenden Gesetzen und Verordnungen, Normen, Vorschriften und dem Stand der Technik ausgeführt sein. Insbesondere sind zu beachten: SIA Norm 384/201 (Norm-Heizlast) SIA Norm 380/1 (Wärmebedarf im Hochbau) SIA Norm 385/2 (Warmwasserbedarf) Dämmstärken für Heizungsanlagen nach MuKEn 2. Anschlusspreis- und Leistung 2.1 Ermittlung der Anschlussleistung Bei Neubauten erfolgt die Dimensionierung anhand der Berechnung der Normheizlast nach SIA 384/201 sowie unter Berücksichtigung der Leistung für die Warmwasserbereitung (vom Planungsbüro/Architekten gegeben). Für bestehende Bauten erfolgt die Dimensionierung anhand des bisherigen Energiebedarfs, wobei zu beachten ist, ob die Warmwasseraufbereitung über das bestehende Heizsystem oder elektrisch erfolgte. In jedem Fall ist bei der Auslegung die fernwaerme uettligen ag zu kontaktieren, oder aber die Leistung durch einen Fachplaner im Kundenauftrag zu bestimmen. 2.2 Preisliste Die Anschlussgebühr ist nach Leistungsbedarf (kw) kategorisiert. Die Preisliste der fernwaerme uettligen ag ist ebenfalls Vertragsbestandteil. 3. Betriebsdaten Hausanschluss 3.1 Heizwasser Als Wärmeträger im Fernwärmenetz dient aufbereitetes, entmineralisiertes Wasser. Es darf weder verunreinigt, noch entnommen, verändert oder ergänzt werden. 3 von 6
4 3.2 Betriebstemperaturen Fernwärmenetz Vorlauftemperatur bei Ta -8 C (Winterbetrieb) 75 C Vorlauftemperatur bei Ta >+8 C (Sommer- und Warmwas serbetrieb) 65 C Max. Prim.-Rücklauftemperatur, Neubauten (Winterbetrieb) 38 C Max. Prim.-Rücklauftemperatur, (Sommer- und Warmwasserbetrieb) 40 C Max. Prim.-Rücklauftemperatur, Altbauten (Winterbetrieb) 45 C Max. Prim.-Rücklauftemperatur, Altbauten (Sommer- und Warmwasserbetrieb) 45 C Maximale Grädigkeit Wärmetauscher 5 C Die primären Rücklauftemperaturen dürfen in keinem Fall überschritten (T<) werden. Die fernwaerme uettligen ag kontrolliert die Netzrückläufe in regelmässigen Abständen. 3.3 Betriebsdrücke Fernwärmenetz Max. Druck Fernwärmenetz PN 10 Max. Druckverlust Primärseite durch Übergabestation 0.3 bar 4. Technische Daten Hausanschluss 4.1 Ausführung der Hausanschlussleitungen Die fernwaerme uettligen ag erstellt den Fernleitungseintritt in das Gebäude inkl. zwei Hauptabsperrarmaturen unmittelbar nach dem Gebäudeeintritt und zwei plombierten Spülhahnen. Der Hausanschluss ab den Absperrarmaturen bis auf die Wärmeübergabestation wird im Auftrag des Kunden von der fernwaerme uettligen ag oder einem beliebigen Heizungsinstallateur geplant und installiert. Dazu sind die vorliegenden TAB verbindlich. 4.2 Wärmedämmung Die primärseitigen Leitungen, Kompaktstationen, Wärmetauscher, Wärmespeicher und sekundärseitigen Leitungen und Armaturen sind gemäss den neuesten Wärmedämmvorschriften des Kantons Bern zu dämmen. Die Isolierung darf im nassen Zustand keine korrodierende Wirkung auf die Anlageteile ausüben und muss bei Betriebstemperatur die chemische Stabilität gewährleisten können (Glaswolle/PIR Schalen). 4.3 Leitungsführung Die Leitungsführung der Hausanschlussleitungen ab den Absperrschiebern bis zur Wärmeübergabestation hat in der Regel auf kürzestem Weg zu erfolgen. Die Leitungen sind auf der ganzen Länge inkl. im Bereich von Kernlochbohrungen oder Aussparungen gemäss dem Energiegesetz des Kantons Bern zu dämmen. Spezielle Leitungsführungen, beispielsweise im freien, sind vorgängig von der fernwaerme uettligen ag genehmigen zu lassen. Die Leitungen sind mit Stahlrohr nach Gütequalität S235 (Alt: St 37) zu erstellen (gepresstes, geschraubtes oder geschweisstes Verfahren). Die Leitungen müssen gegen Korrosion geschützt werden (Rostschutzgrundierung oder verzinkt). Entlüftungen in der Primärleitung werden nur nach Absprache mit der fernwaerme uettligen ag eingebaut. Die erstellte Primärleitung wird vor Inbetriebnahme mit normalem Wasser gespült, mit mind. 10 bar Luftdruck auf Leckagen geprüft und im Abnahmeprotokoll festgehalten. Eine Kopie des Protokolls geht an die fernwaerme uettligen ag. Im Idealfall geschieht die Prüfung der 4 von 6
5 Leitung zeitgleich mit der Inbetriebnahme der Übergabestation und wird vor Ort durch einen Beauftragten der fernwaerme uettligen ag abgenommen. 4.4 Fernwärmeleitungen Beabsichtigt der Kunde auf privatem oder öffentlichem Boden irgendwelche Grabarbeiten ausführen zu lassen, so hat er sich vorgängig bei der fernwaerme uettligen ag über die Lage allfällig im Boden verlegter Leitungen zu erkundigen. Sind bei den Grabarbeiten Wärmeversorgungsleitungen zum Vorschein gekommen, so ist vor dem Zudecken die fernwaerme uettligen ag zu informieren, damit die Leitungen kontrolliert werden können. In keinem Falle dürfen die Leitungen angebohrt, angezapft oder durchtrennt werden. 5. Wärmeübergabestation 5.1 Zweck der Wärmeübergabestation Die Wärmeübergabestation hat die Aufgabe, die Wärme in der vertragsmässigen Form (Heizwasservolumenstrom, Netzvorlauftemperatur, evtl. Differenzdruck und Maximaldruck) an die Kundenanlage zu übergeben, zu messen, sowie die Rücklauftemperatur zu begrenzen. 5.2 Fabrikat Übergabestation Die Kompakt-Übergabestationen werden von dem Fernwärmelieferanten a energie ag nach TAB zusammengebaut, geprüft und ausgeliefert. Die Übergabestation enthält alle notwendigen Komponenten wie die Regeleinheit mit allen Fühlern, dem Kommunikationsmodul, ein Kombiventil und den Wärmezähler. Die Inbetriebnahme der Station erfolgt gemeinsam durch einen Beauftragten der fernwaerme uettligen ag, falls vorhanden dem Installateur und dem Endkunde. 5.3 Wärmezähler Der Wärmezähler im Heizwassernetz besteht aus dem Volumenstrom-Messwertaufnehmer, dem Vorlauf- und dem Rücklauftemperaturmessfühler und dem geeichtem Rechenwerk. Die gemessene Wärmemenge wird in Kilowattstunden resp. Megawattstunden (kwh / MWh) angegeben. Der Wärmezähler ist plombiert. 5.4 Elektro und Kommunikationsinstallationen Elektroinstallationen wie die Demontage der bestehenden Anlagen oder das setzen des Aussenfühlers sind einem beliebigen Elektroinstallateur zu vergeben. Für den Anschluss der Kommunikation und dem verdrahten des Wärmezählers, ist ein von der fernwaerme uettligen ag beauftragter Elektriker zuständig. 5.5 Eigentumsverhältnisse, Eigentumsgrenze Die Eigentumsverhältnisse sind im Wärmeliefervertrag (Pt 4, Seite 2) sowie der schematischen Darstellung der Schnittstellen Fernwärme-Heizung (Anhang) zu entnehmen. Die Eigentumsgrenze ist zugleich Abgabestelle der Wärmelieferung. Eingriffe des Installateurs oder des Eigentümers beschränken sich nach der Inbetriebnahme ausschliesslich auf den Sekundärteil. 5 von 6
6 6. Hausinstallation (Sekundärseite) 6.1 Auslegung Die Hausinstallation wird im Auftrag des Kunden von einem Heizungsinstallateur geplant und gemäss TAB S.4 Absatz 3.2 so gebaut, dass die Primärrücklauftemperaturen eingehalten werden können. In der Übergabestation sind Umwälzpumpen und Mischventile für die Sekundärseite enthalten und gewährleisten bei richtiger Auslegung die vorgegebenen Temperaturen einzuhalten. 6.2 Normen und Vorschriften Die Hausinstallation hat den allgemein anerkannten Regeln der Technik, insbesondere den SIA-Normen und der Heizungsanlagenverordnung (SVGW) zu entsprechen. 6.3 Warmwasserbereiter Bei Warmwasserbereiter mit innenliegenden Heizregistern sind Fabrikate mit möglichst grossen Heizflächen zu wählen (Fabrikate für kondensierende Wärmeerzeuger oder Wärmepumpen), um eine tiefst mögliche Rücklauftemperatur der Warmwasserladung zu erreichen. Der notwendige Volumenstrom wird mittels Strangregulierventil auf der Übergabestation einreguliert. Bei Liegenschaften, welche einen überdurchschnittlich hohen Warmwasserverbrauch benötigen, sind Frischwassermodule in Kombination mit einem Pufferspeicher einzusetzen, um eine konstante, niedrige Rücklauftemperatur zu erhalten. Dieser Spezialfall ist vorher mit der fernwaerme uettligen ag auf Notwendigkeit zu prüfen. 6.4 Druckhaltung Die Hausinstallation ist mit einem eigenen Ausdehnungsgefäss auszurüsten. Ausdehnungsgefässe oder andere Sicherheitseinrichtungen auf der Primärseite sind nicht zulässig. 6.5 Heizungswasser sekundärseitig Das Heizungswasser sekundärseitig wird generell vor dem Wärmetauscher der Übergabestation gefiltert. Der Filter ist in der Station bereits integriert. Der Einbau eines Magnetflussfilters wird bei grösseren Anlagen empfohlen. Bei Neuanlagen ist die Sekundärseite mit aufbereitetem Wasser zu befüllen. In bestehenden Heizungsanlagen ist dies empfehlenswert, jedoch dem Eigentümer zu überlassen. 7. Inbetriebnahme Wärmeübergabestation und Hausinstallation Die Inbetriebnahme der Wärmeübergabestation und der Hausinstallation erfolgt nach der Fertigstellung des Hausanschlusses. Die fernwaerme uettligen ag hat das Recht, die Einrichtungen des Kunden auf eine vorschriftsgemässe Ausführung zu kontrollieren und bei gravierenden Mängeln die Inbetriebnahme bis zur Behebung der Mängel auszusetzen. Bei der Inbetriebnahme ist ein Beauftragter der fernwaerme uettligen ag zwingend anwesend. Ein Protokoll wird erstellt und von allen Beteiligten unterzeichnet. Inbetriebnahme und Abnahme der Übergabestation erfolgen in der Regel gleichzeitig. Ausnahme: protokollierte Mängel und deren Behebung. 6 von 6
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