AGB FTTH Glasfaser-Netzanschluss
|
|
|
- Vincent Walter
- vor 10 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 AGB FTTH Glasfaser-Netzanschluss genehmigt durch den Verwaltungsrat am 8. Dezember 2015 Inhaltsverzeichnis 1 Allgemeine Bedingungen für den Glasfaser-Netzanschluss Grundlagen und Geltungsbereich Entstehung des Rechtsverhältnisses Beendigung des Rechtsverhältnisses Netzanschluss und Netznutzung Zulassungsanforderungen und Bewilligungen Anschluss an die Verteilanlagen Schutz von Personen und Werkanlagen Netzverfügbarkeit Einschränkungen der Netzverfügbarkeit Schlussbestimmungen Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Erlass neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen Gerichtsstand Inkrafttreten... 7
2 1 Allgemeine Bedingungen für den Glasfaser-Netzanschluss 1.1 Grundlagen und Geltungsbereich Allgemeines Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für den Anschluss von Liegenschaften an das Glasfasernetz der TBGN. Sie bilden zusammen mit geltenden Vorschriften und gültigen Preisen die Grundlage des Rechtsverhältnisses zwischen den TBGN und ihren Kunden. Als Kunden gelten Grundeigentümer, welche mit den TBGN einen FTTH-Netzanschlussvertrag abschliessen. Unter Grundeigentümern sind immer auch Baurechtnehmer zu verstehen. Die AGB bilden Bestandteil des FTTH-Netzanschlussvertrages. Jeder Kunde hat auf Verlangen Anrecht auf Erhalt der AGB. Sie können ferner unter oder eingesehen werden Besondere Fälle Für vorübergehende Anschlüsse (Baustellen, Ausstellungen, Festanlässe usw.) können besondere Bedingungen schriftlich vereinbart werden Abweichungen und Vorbehalt Abweichungen von den AGB bedürfen der Schriftlichkeit. Vorbehalten bleiben zwingende bundesrechtliche und kantonale Bestimmungen. 1.2 Entstehung des Rechtsverhältnisses Abschluss des Vertrages Das Rechtsverhältnis mit dem Kunden entsteht auf unbestimmte Zeit mit dem Abschluss des FTTH-Netzanschlussvertrages. In Liegenschaften mit mehreren Eigentümern (Gesamt- oder Miteigentum, Stockwerkeigentum) entsteht das Vertragsverhältnis mit einem von diesen bezeichneten Vertreter. Mit Mietern entsteht kein eigenes Rechtsverhältnis. Die Anschlussarbeiten an das Glasfasernetz werden in der Regel aufgenommen, sobald die von den TBGN bezeichneten Vorleistungen des Kunden, z.b. Bezahlung der Netzanschlusskosten, erfüllt sind. Die TBGN können bei der Anmeldung eines FTTH-Netzanschlusses Einsicht in benötigte Unterlagen verlangen. AGB FTTH/2
3 1.3 Beendigung des Rechtsverhältnisses Durch den Kunden Das Rechtsverhältnis kann vom Kunden, sofern nichts anderes vereinbart ist, jederzeit mit einer Frist von mindestens 3 Monaten auf Ende eines Kalendermonats durch schriftliche, von den TBGN zu bestätigende Abmeldung, beendet werden. Die Hausanschlussleitung wird in diesem Fall von den TBGN plombiert. Besteht der Kunde auf Rückbau der Hausanschlussleitung, hat er die nicht amortisierten Bau- inklusive Rückbaukosten zu übernehmen. Durchleitungs- und Zutrittsrecht im Sinne von Punkt bleiben bestehen Nichtbenutzung Die Nichtbenutzung des Glasfasernetzes wird nicht als Abmeldung verstanden und bewirkt keine Beendigung des Rechtsverhältnisses Kundenwechsel Den TBGN ist unter Angabe des genauen Datums des Wechsels schriftlich zu melden: vom Kunden selber: Der Eigentumswechsel der Liegenschaft, der Wohnung oder eines Gewerbes mit Angaben des Käufers vom Kunden mit einer verwalteten Liegenschaft: der Wechsel in der Verwaltung Der Kunde verpflichtet sich, sämtliche Rechte und Pflichten aus dem Rechtsverhältnis auf einen allfälligen Rechtsnachfolger zu überbinden. 2 Netzanschluss und Netznutzung 2.1 Zulassungsanforderungen und Bewilligungen Anschlussmöglichkeiten Der Kunde oder sein Installateur hat sich schon in der Planungsphase bei den TBGN über die hausinternen Anschlussmöglichkeiten zu erkundigen Bewilligung Installationen und Endgeräte nach der Optischen Telekommunikationssteckdose (OTO) und dem dazugehörigen DRG- Endgerät sind Sache des Kunden und bedürfen keiner Bewilligung durch die TBGN. Sie dürfen angeschlossen werden, wenn sie: den eidgenössischen und kantonalen Vorschriften und den anerkannten Regeln der Technik entsprechen im normalen Betrieb signaltechnische Einrichtungen anderer Installationen sowie aktive und passive Netzkomponenten der TBGN weder stören noch beschädigen von Firmen oder Personen ausgeführt werden, welche im Besitz des erforderlichen Fachwissens sind Besondere Massnahmen Die TBGN kann bei Störungen des Glasfasernetzes durch Endgeräte auf Kosten des Verursachers besondere Massnahmen anordnen. AGB FTTH/3
4 2.2 Anschluss an die Verteilanlagen Erstellung Das Erstellen der Hausanschlussleitung vom bestehenden Glasfasernetz bis zur Spleiss Stelle des Hausübergabepunktes (BEP) erfolgt durch die TBGN als Eigentümerin oder deren Beauftragte. Die TBGN erstellen zudem die Glasfaserleitung vom BEP bis zur Optischen Telekommunikationssteckdose (OTO) und endet mit der optischen Ausgabe. Diese Leitung geht in den Besitz des Liegenschaftsbesitzers/Grundeigentümers. Die TBGN erhalten das alleinige und unentgeltliche Nutzungsrecht dieser Leitung, inklusive aller Fasern, für die Dauer von 30 Jahren betriebsbereit zu nutzen. Änderungen und Instandstellungen an dieser Leitung gehen zu Lasten des Eigentümers. Die TBGN nehmen bei Bau und Unterhalt ihrer Leitungen auf die Interessen der Kunden und der anliegenden Grundeigentümer soweit als möglich, Rücksicht. Nach Abschluss der Arbeiten stellt sie den ursprünglichen Zustand wieder her. Sind bauliche Massnahmen irgendwelcher Art am Grundstück oder am Gebäude des Kunden notwendig, ist dies mindestens zwei Wochen zum Voraus schriftlich anzugeben. Falls notwendig, dürfen die TBGN vorübergehend Material und Werkzeug auf dem Grundstück des Kunden lagern. Die TBGN haften weder für direkte noch für indirekte Schäden bei unverschuldeter Verspätung oder Nicht-bereitstellung des Glasfasernetzes. Leitungen, deren Fortbestand infolge baulicher Veränderungen der Liegenschaft nicht mehr möglich ist, werden gemäss den gesetzlichen Bestimmungen und zu Lasten des Kunden verlegt. Der Kunde verpflichtet sich anderseits, die Ausführung sämtlicher Anschlussarbeiten ohne Einschränkung zeitgerecht zuzulassen Ausführung Die TBGN bestimmen die Art der Ausführung, die Leitungsführung, die Anzahl Glasfasern, den Ort der Hauseinführung sowie den Standort des Hausübergabepunktes (BEP). Dabei kann sie, auch bei der Platzierung der Optischen Telekommunikationssteckdose (OTO), auf die Interessen des Kunden Rücksicht nehmen Eigentumsverhältnisse Eigentumsgrenze zwischen den Netzteilen der TBGN inkl. Hausanschlussleitung und den Hausinstallationen des Kunden ist die Optische Telekommunikationssteckdose (OTO). Die Eigentumsabgrenzung ist massgebend für die Zuordnung von Haftung und Unterhaltspflicht. Der Kunde ist nicht befugt, Anlagen an das Glasfasernetz oder an die Hausanschlussleitung direkt anzuschliessen oder diese zu manipulieren Kosten Die TBGN erstellen pro Liegenschaft, oder für baulich zusammenhängende Bauten, in der Regel nur einen Anschluss bis zum BEP. Die entsprechenden Kosten werden im Vertrag festgehalten. Weitere Anschlüsse sowie Verbindungsleitungen zwischen den verschiedenen, zu einer Liegenschaft gehörenden Gebäuden, sind zu Lasten des Kunden nach Absprache möglich. AGB FTTH/4
5 2.2.5 Durchleitungs- und Zutrittsrecht Der Kunde erteilt oder verschafft den TBGN unentgeltlich das Durchleitungsrecht für seine Anschlussleitung und auch für jene Dritter. Das Durchleitungsrecht beinhaltet das Recht für den Bau, Betrieb, Unterhalt, Erneuerung und Fortbestand der Hausanschlussleitung inklusive Duldung der damit verbundenen Infrastrukturanlagen (Kabelkanalisationen, Rohranlagen, Kabel, Schächte usw.). Legen die TBGN zu den Liegenschaften Dritter eine Hausanschlussleitung durch das Grundstück des Kunden, so entstehen diesem daraus keine Kosten. Die TBGN sind berechtigt, ihre Leitungsanlagen in Privatgrundstücken auf eigene Kosten im Grundbuch anmerken zu lassen. Den TBGN oder deren Beauftragten ist für Anschluss- und Wartungsarbeiten der Zutritt zur Hausanschlussleitung und zu den hausinternen Installationen entschädigungslos nach angemessener Anmeldung zu gestatten. Bei dringlichem Handlungsbedarf darf auf die Voranmeldung verzichtet werden. Soweit Einheiten betroffen sind, an denen Drittrechte (Mieter und Stockwerkeigentümer) bestehen, sorgt der Kunde dafür, dass auch bei diesen der Zugang gewährleistet ist Änderung bestehender Anschlüsse Verursacht der Kunde infolge Um- oder Neubauten die Verlegung, Abänderung oder den Ersatz seines bestehenden Anschlusses, so fallen die daraus entstehenden Kosten zu seinen Lasten. Solche Um- oder Neubauten sind den TBGN mindestens einen Monat zum Voraus schriftlich zu melden. Bei der Verstärkung von Hausanschlussleitungen gelten sinngemäss die für die Neuerstellung festgelegten Bestimmungen Temporäre Anschlüsse Die Kosten für vorübergehende Anschlüsse (Leitungen, Verteilungen oder Transformatorenstationen für Baustellen, Anschlüsse für Schausteller, Festbetriebe usw.) gehen vollumfänglich zu Lasten des Kunden. 2.3 Schutz von Personen und Werkanlagen Grabarbeiten durch den Kunden Beabsichtigt der Kunde, irgendwelche Grabarbeiten auszuführen, so hat er sich vorgängig bei den TBGN über die Lage allfällig im Erdboden verlegter Leitungen schriftlich zu erkundigen. Sind Leitungen freigelegt worden, so sind vor dem Zudecken die TBGN zu informieren, damit sie kontrolliert, eingemessen und geschützt werden können. AGB FTTH/5
6 3 Netzverfügbarkeit 3.1 Einschränkungen der Netzverfügbarkeit Einschränkung Die TBGN haben ohne Schadenersatzberechtigung des Kunden das Recht, die Netznutzung soweit nötig einzuschränken oder ganz einzustellen bei: Einwirkungen durch Dritte oder bei höherer Gewalt wie Krieg oder kriegsähnlichen Zuständen, inneren Unruhen, Streiks und Sabotage ausserordentlichen Vorkommnissen und Naturereignissen, wie Feuer, Explosion, Erdbeben, Wasser, Eisgang, Blitz, Wind, Sturm und Schneedruck, Schäden oder Störungen an elektrischen Anlagen und Netzen und Überlastungen in den Signalversorgungsanlagen Produktions- und Liefereinbussen der Vorlieferanten betriebsbedingten Unterbrechungen, wie Kontroll-, Instandhaltungs-, Instandsetzungsund Erweiterungsarbeiten Unfällen oder bei Gefahr für Mensch, Tier, Umwelt oder Sachen behördlich angeordneter Massnahmen Voraussehbare längere Einschränkungen und Unterbrechungen werden nach Möglichkeit im Voraus angezeigt Schadenbehebung Die TBGN verpflichten sich, Störungen und Schäden an der Hausanschlussleitung bis zur Spleiss Stelle des Hausübergabepunktes (BEP) und vom BEP bis zur Optischen Telekommunikationssteckdose (OTO) nach Anmeldung innert nützlicher Frist zu beheben Einschränkung/Einstellung der Netzverfügbarkeit Die TBGN sind berechtigt, nach vorheriger Mahnung und schriftlicher Anzeige die Netznutzung einzustellen, wenn der Kunde: Geräte benutzt, die den anwendbaren Vorschriften und den technischen Sicherheitsbedingungen nicht entsprechen oder aus anderen Gründen Personen oder Sachen gefährden oder erhebliche Störungen verursachen rechtswidrig Signale bezieht oder nutzt seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommt gegen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Bedingungen verstösst Aus der rechtmässigen Einstellung entsteht dem Kunden kein Anspruch auf Entschädigung irgendwelcher Art. Anderseits wird der Kunde nicht von der Zahlungspflicht für ausgestellte Rechnungen oder von der Erfüllung anderer Verbindlichkeiten gegenüber den TBGN befreit. AGB FTTH/6
7 3.1.4 Schadenersatz-Anspruch Der Kunde hat, unter Vorbehalt zwingender gesetzlicher Bestimmungen und ausgenommen bei schuldhaftem Verhalten der TBGN, keinerlei Anspruch auf Entschädigung für mittelbaren oder unmittelbaren Schaden. Anderseits schuldet er Ersatz für den Schaden, der den TBGN durch ihn entstehen könnte bei Behinderung, oder unangemessener Verzögerung der Anschlussarbeiten und bei Verzögerung oder Verwehrung des Zutrittsrechts Wiederinbetriebnahme Die Wiederinbetriebnahme erfolgt durch Beauftragte der TBGN während den üblichen Arbeitszeiten. Die verursachten Umtriebe werden dem Kunden bei Selbstverschulden in Rechnung gestellt. 4 Schlussbestimmungen 4.1 Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen Falls einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder des Signallieferungsvertrages unwirksam, undurchführbar oder lückenhaft sein sollten, werden solche wirksam, die deren Sinn und Zweck am ehesten wiedergeben. Die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen wird dadurch nicht berührt. 4.2 Erlass neuer Allgemeiner Geschäftsbedingungen Die TBGN behalten sich vor, die AGB jederzeit rechtlich oder wirtschaftlich geänderten Bedingungen anzupassen. Sie gibt dem Kunden in geeigneter Weise davon Kenntnis. Jede Neuausgabe der AGB ersetzt alle früheren Ausgaben und ist auf der Webseite der fiberstream unter oder der Technischen Betriebe Glarus Nord einsehbar. Akzeptiert der Kunde belastende Änderungen nicht, gilt Punkt Gerichtsstand Es gilt die ausschliessliche Zuständigkeit der ordentlichen Gerichte am Sitz der TBGN. 4.4 Inkrafttreten Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen treten auf den 1. Januar 2016 in Kraft und ersetzen alle früheren AGB. Die Kostenpflichtigen Aufwendungen werden durch die Geschäftsleitung beschlossen und auf den gleichen Zeitpunkt wie die AGB FTTH Glasfaser-Netzanschluss in Kraft gesetzt. AGB FTTH/7
Glasfaser-Netzanschluss
Elektrizitätswerk Wangen Seestrasse 2 Telefon 055 450 80 13 [email protected] 8855 Wangen Telefax 055 450 80 10 www.wangensz.ch Allgemeine Geschäftsbedingungen Weitere Dokumente zum Glasfasernetz
Glasfaser-Netzanschluss
Gemeindewerke Galgenen Tischmacherhof 4 Telefon 055 450 24 80 [email protected] 8854 Galgenen Telefax 055 450 24 85 www.galgenen.ch Allgemeine Geschäftsbedingungen Weitere Dokumente zum Glasfasernetz unter
Allgemeine Geschäftsbedingungen. analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser
Allgemeine Geschäftsbedingungen analoges/digitales Radio und Fernsehen über Glasfaser Ausgabe vom 13. Juni 2013 Werk Bichelsee-Balterswil Hauptstrasse 38 Postfach 163 8362 Balterswil 071 971 53 22 [email protected]
Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen
Seite 1 von 5 (Ausfertigung für die TWS Netz GmbH) Netzanschlussvertrag Strom für höhere Spannungsebenen Zwischen TWS Netz GmbH Schussenstr. 22 88212 Ravensburg (nachfolgend Netzbetreiber), und (nachfolgend
(Optionsvertrag - Grundstück) Innovative Energie für Pullach GmbH Johann-Bader-Straße 21 82049 Pullach i. Isartal
Vertrag über die Bereitstellung einer Option für den Anschluss an das Fernwärmenetz der Innovative Energie für Pullach GmbH und die Versorgung mit Fernwärme bis ans Grundstück (Optionsvertrag - Grundstück)
Gemeinde Othmarsingen. Antennenanschlussreglement
Gemeinde Othmarsingen Antennenanschlussreglement 1985 A. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN, ORGANISATION Art. 1 Zweck Die Gemeinschaftsantennenanlage (GAA) bezweckt, den Benützern von Othmarsingen die möglichen
(inkl. Zusatzleistungen des Verpächters)
Muster: Pachtvertrag mit Zusatzleistung des Verpächters P A C H T V E R T R A G (inkl. Zusatzleistungen des Verpächters) zwischen als Verpächter/in resp. Erbringer/in von Zusatzleistungen (nachfolgend:
Markenvertrag. zwischen der. Gebäudereiniger-Innung Berlin. - Innung - und. dem Innungsmitglied. - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke
Markenvertrag zwischen der Gebäudereiniger-Innung Berlin und - Innung - dem Innungsmitglied - Markenmitglied - 1 Zweck der Kollektivmarke 1. Die Gebäudereiniger-Innung Berlin ist Lizenznehmerin der vom
Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015
Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie 2015 zwischen AllgäuNetz GmbH & Co. KG Illerstraße 18 87435 Kempten eingetragen beim Amtsgericht Kempten HRA 8445 -nachstehend Verteilnetzbetreiber
Covermount-Rahmenvertrag. Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft -
Covermount-Rahmenvertrag zwischen Microsoft Deutschland GmbH, Konrad-Zuse-Straße 1, 85716 Unterschleißheim - nachfolgend Microsoft - und - nachfolgend Publisher - 1 Vertragsgegenstand
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen)
Allgemeine Geschäftsbedingungen (mit gesetzlichen Kundeninformationen) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen enthalten zugleich gesetzliche Informationen zu Ihren Rechten nach den Vorschriften
Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung)
Anschlussnutzungsvertrag Strom (ab Mittelspannung) Zwischen Stadtwerke Schwedt GmbH Heinersdorfer Damm 55-57 16303 Schwedt/Oder (nachfolgend Netzbetreiber), und Name/Firma des Anschlussnutzers: Straße:
Werkstrasse 1, CH-9500 Wil E-Mail [email protected] Telefon 071 913 00 00 Telefax 071 913 00 05. Reglement Kommunikationsnetz
Werkstrasse 1, CH-9500 Wil E-Mail [email protected] Telefon 071 913 00 00 Telefax 071 913 00 05 Reglement Kommunikationsnetz Vom 11. Dezember 1991 INHALTSVERZEICHNIS I. ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Artikel Aufgaben
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN
GOOGLE BUSINESS PHOTOS VEREINBARUNG ÜBER FOTOGRAFISCHE DIENSTLEISTUNGEN ANBIETER DER FOTOGRAFISCHEN DIENSTLEISTUNGEN: Adresse: E-Mail-Adresse: Telefon: NAME DES UNTERNEHMENS: Adresse des Unternehmens:
Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe)
Muster eines Pferdeeinstellungsvertrages (für Reitbetriebe) Zwischen dem Reitbetrieb - im folgenden mit RB bezeichnet - und Herrn/Frau - im folgenden mit Einsteller bezeichnet - wird folgender Pferdeeinstellungsvertrag
10. Keine Annahme weiterer Arbeiten
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) Perle 1. Grundsätzliches 2. Zielsetzung 3. Dienstleistungsumfang 4. Dienstleistung 5. Dienstleistungsgrenzen 6. Tarife und Rechnungsstellung 7. Kündigung 8. Schweigepflicht
Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie
Vertrag über die Lieferung elektrischer Verlustenergie zwischen Mainfranken Netze GmbH Haugerring 6 97070 Würzburg eingetragen beim Amtsgericht Würzburg HRB 9495 -nachstehend Verteilnetzbetreiber (VNB)
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG -
Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden nach dem Tarifvertrag für Auszubildende des öffentlichen Dienstes (TVAöD) - Besonderer Teil BBiG - Zwischen vertreten durch... (Ausbildender) und Frau/Herrn...
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
ANHANG I: Allgemeine Netzanschlussbedingungen Seite 1 Inhaltsverzeichnis Art. 1 Grundlagen und Geltungsbereich 3 Art. 2 Entstehung des Rechtsverhältnisses 3 Art. 3 Beendigung des Rechtsverhältnisses 3
Reglement Glasfasernetz Wängi
Reglement Glasfasernetz Wängi Bestimmungen zum Anschluss und zur Nutzung 30. Oktober 2012 Reglement Glasfasernetz Wängi 1 A. ALLGEMEINES Grundsatz Art. 1 1 Die Gemeinde erstellt, besitzt und betreibt ein
ß ñ. Sarah Schneider Sprachdienste s p a n i s c h - d e u t s c h e s S p r a c h b ü r o
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Übersetzungen 1. Geltungsbereich (1) Diese Auftragsbedingungen gelten für Verträge zwischen dem Übersetzer und seinem Auftraggeber, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich
nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ)
Vertrag zur Verteilung von Kursdaten nach 24.00 Uhr Mitteleuropäischer Zeit (MEZ) Version 6.0 Gültig ab 28.09.2015 zwischen Boerse Stuttgart GmbH Börsenstraße 4 70174 Stuttgart nachfolgend als Boerse Stuttgart
Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165)
Verwaltungshandbuch Mustervertrag für Forschungs- und Entwicklungsaufträge der Technischen Universität Clausthal. Vom 10. März 2004 (Mitt. TUC 2004, Seite 165) Der folgende Vertrag soll der Vertragsgestaltung
Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. NUTZUNGSVERTRAG
Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. Seidewitz Nr. 14 06618 Molauer Land NUTZUNGSVERTRAG Zwischen dem Heimat- und Verschönerungsverein Seidewitz 01 e. V. und (nachfolgend als Nutzer genannt)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen)
Netzanschlussvertrag Strom (für höhere Spannungsebenen) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma des Anschlussnehmers, Anschrift,
FTTH-Netzanschlussvertrag
FTTH-Netzanschlussvertrag zwischen Grundeigentümer bzw. Firma Tel. P. Kunde Name Tel. G. Vorname Telefax Strasse/Nr. Mobile PLZ/Ort E-Mail Liegenschaft Strasse/Nr. identisch Grundeigentum PLZ/Ort Objektart
Vertrag zur. XML-Schnittstellen-Nutzung
Vertrag zur XML-Schnittstellen-Nutzung zwischen der Frosch Touristik GmbH vertreten durch den Geschäftsführer Dietmar Gunz Friedenstraße 30-32 81671 München - nachstehend FTI genannt - und... - nachstehend
Hundeverordnung. vom 10. Januar 2006
Hundeverordnung vom 0. Januar 006 Revision vom 9. April 008 5. Februar 0 0. Juli 04 Inhaltsverzeichnis Seite I. Allgemeine Bestimmungen Inhalt und Zweck Zuständigkeit 3 Hundekennzeichen 4 Bewilligung II.
S a t z u n g. des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5. 1 Übergangswohnheim
S a t z u n g des Amtes Langballig über die Benutzung der Gemeinschaftsunterkunft in 24977 Grundhof, Holnisser Weg 5 1 Übergangswohnheim Das Amt Langballig betreibt die Gemeinschaftsunterkunft in Grundhof
Allgemeine Geschäftsbedingungen. der
Seite: Seite 1 von 5 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Seite: Seite 2 von 5 Inhaltsverzeichnis 1. Allgemeines... 3 2. Abschluss eines Vertrages... 3 3. Art und Umfang der Leistungen... 3 3.1 Industrielle
VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit DSL. zwischen
VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit DSL zwischen der Gemeinde Feldkirchen-Westerham Ollinger Str. 10 83620 Feldkirchen-Westerham - nachfolgend Gemeinde Feldkirchen-Westerham genannt
PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS. Treuhandvertrag (notariell) zwischen. -nachfolgend "Treugeber"- und
PANAZEE DIENSTLEISTUNGEN FÜR PROFESSIONALS Treuhandvertrag (notariell) zwischen -nachfolgend "Treugeber"- und Panazee Consulting GmbH, Bavariaring 29, 80336 München -nachfolgend "Treuhänder"- Seite -2-
Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer
Deckungsbeschreibung zum Sammelrechtsschutzvertrag über den Spezial-Straf-Rechtsschutz für Rettungssanitäter/Rettungsassistenten/ Rettungshelfer I n h a l t s ü b e r s i c h t: 1. Versicherungsnehmer/Versicherte
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013)
DAS NEUE GESETZ ÜBER FACTORING ( Amtsblatt der RS, Nr.62/2013) I Einleitung Das Parlament der Republik Serbien hat das Gesetz über Factoring verabschiedet, welches am 24. Juli 2013 in Kraft getreten ist.
G e b ü h r e n s a t z u n g. für die öffentliche Abfallentsorgung der Stadt Vlotho vom 22. Dez. 1976
6.01 G e b ü h r e n s a t z u n g für die öffentliche Abfallentsorgung vom 22. Dez. 1976 (nach dem Stand der 32. Änderung - 22. Satzung vom 3.12.2013 zur Änderung von Beitrags- und - *) Aufgrund des 7
FRAGE 39. Gründe, aus denen die Rechte von Patentinhabern beschränkt werden können
Jahrbuch 1963, Neue Serie Nr. 13, 1. Teil, 66. Jahrgang, Seite 132 25. Kongress von Berlin, 3. - 8. Juni 1963 Der Kongress ist der Auffassung, dass eine Beschränkung der Rechte des Patentinhabers, die
c:\temp\temporary internet files\olk42\pct änderungen.doc
ÄNDERUNGEN DES VERTRAGS ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS (PCT) UND DER AUSFÜHRUNGSORDNUNG ZUM VERTRAG ÜBER DIE INTERNATIONALE ZUSAMMENARBEIT AUF DEM GEBIET DES PATENTWESENS
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag
Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag zwischen der euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology mit Sitz in Frankfurt am Main und der - nachfolgend "Organträgerin" - euromicron
über die Abgabe von Erdgas durch die Gemeinde Egnach
GEMEINDE EGNACH GASVERSORGUNG REGLEMENT über die Abgabe von Erdgas durch die Gemeinde Egnach 1. Allgemeines 1.1 Die Gasversorgung der Gemeinde Egnach ist ein Gemeindeunternehmen. Sie untersteht dem Gemeinderat.
Elektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
Elektrizitätsliefervertrag
Elektrizitätsliefervertrag zwischen Strasse, Hausnummer Postleitzahl, Ort (nachfolgend "Kunde") und WWZ Energie AG Chollerstrasse 24 Postfach 6301 Zug (nachfolgend "WWE") betreffend Belieferung von Bezugsstellen
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Beherbergungsvertrag 1. Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung, sowie alle
Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag)
Zusammenarbeitsvertrag (Aktionärs- und Optionsvertrag) zwischen RP, (Strasse, Ort) RP und MP, (Strasse, Ort) MP Präambel Die Parteien dieses Vertrages sind Eigentümer von je 50 % der Aktien der L AG mit
M U S T E R. eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft. Name und Sitz
Stand: Juni 2008 M U S T E R eines Gesellschaftsvertrages für die Errichtung einer Partnerschaftsgesellschaft 1 Name und Sitz (1) Die Gesellschaft ist eine Partnerschaft im Sinne des Partnerschaftsgesellschaftsgesetzes.
Zwischen. 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und. 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber)
Verwaltervertrag Zwischen 1. der Firma KUBON Immobilien GmbH, Stau 144, 26122 Oldenburg (Auftragnehmer) und 2. xxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxxx (Auftraggeber) wird folgender Vertrag abgeschlossen:
Stadtwerke Gotha Netz GmbH
Netzanschlussvertrag Kunden ohne Leistungsmessung Zwischen dem Netzanschlussnehmer genannt - Name Straße / Hausnr. PLZ / Ort - im folgenden Anschlussnehmer und dem Netzbetreiber Stadtwerke Gotha Netz GmbH
TV1 Anschluss an die MS- und NS-Verteilnetze
Gestützt auf die Artikel 1, 2, 3,7 und 8 der «Allgemeinen Geschäftsbedingungen» (AGB) definiert die vorliegende technische Vorschrift: den Netzanschlussbeitrag (NAB) und den Netzkostenbeitrag (NKB); Kosten
Annette Kägi-Griesser, Deko, Krimskrams, Kitsch und so, nachstehend das Einzelunternehmen :
AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen 1 Geltungsbereich,, nachstehend das Einzelunternehmen : verkauft Waren über den Onlineshop zu den nachstehend aufgeführten Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen
Teilnahmebedingungen für Guidefinder Gewinnspiele und Rabattaktionen 1. Geltungsbereich Diese allgemeinen Teilnahmebedingungen gelten für alle Gewinnspiele, die auf Domains ( guidefinder ) der Firma fmo
Zwischen. ... vertreten durch... (Ausbildender) Frau/Herrn... Anschrift:... (Auszubildende/r) geboren am:...
Anlage 9 Muster für Ausbildungsverträge mit Auszubildenden, für die der Tarifvertrag für Auszubildende der Länder in den Ausbildungsberufen nach dem Berufsbildungsgesetz (TVA-L BBiG) gilt Zwischen vertreten
Werkzeugvertrag B. - nachstehend "BHTC" genannt - - nachstehend "Lieferant" genannt -
Seite: 1/4 zwischen - der Firma Behr-Hella-Thermocontrol GmbH, Hansastr. 40, 59557 Lippstadt - nachstehend "BHTC" genannt - und - nachstehend "Lieferant" genannt - 1. Werkzeuge Für die Durchführung von
Freier Mitarbeiter Vertrag
Freier Mitarbeiter Vertrag zwischen Institution: GF/PDL: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftraggeber genannt- und Freiberufler Name: Straße: PLZ/Ort: -nachstehend Auftragnehmer genannt- wird folgendes vereinbart:
Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck)
Netzanschlussvertrag Gas (Entnahme hinter Druckregelung in Mittel- oder Hochdruck) Zwischen Stadtwerke Mühlacker GmbH, Danziger Strasse 17, 75417 Mühlacker (nachfolgend Netzbetreiber), und [Name/Firma
Allgemeine Netzanschlussbedingungen
ANHANG I: Allgemeine Netzanschlussbedingungen (Ausgabe 20.03.2012) Seite 1 I N H A L T S V E R Z E I C H N I S Ziff. Seite 1 Grundlagen und Geltungsbereich 3 2 Entstehung des Rechtsverhältnisses 3 3 Beendigung
Reisebedingungen der Rautenberg Reisen ohg a) Abschluss des Reisevertrages Mit der Anmeldung, die schriftlich, mündlich, per Internet oder telefonisch vorgenommen werden kann, bietet der Kunde der Firma
ENTWURF. Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages
ENTWURF Neue Fassung des Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrages vom 12. September 2007 unter Berücksichtigung der der Hauptversammlung der Drillisch AG vom 21. Mai 2014 zur Zustimmung vorgelegten
.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP)
Übersetzung aus der englischen Sprache.WIEN-Richtlinie zur Beilegung von Streitigkeiten betreffend Registrierungsvoraussetzungen (Eligibility Requirements Dispute Resolution Policy/ERDRP) Inhalt 1 Präambel...
(1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden.
Lösungen: Fall 1: (1) Während der Probezeit kann das Berufsausbildungsverhältnis jederzeit ohne Einhalten einer Kündigungsfrist gekündigt werden. Fall 2: 13 Verhalten während der Berufsausbildung (BBiG)
HAUSVERWALTERVERTRAG. Musterstraße 24 98765 Musterstadt
HAUSVERWALTERVERTRAG zwischen WEG Musterstraße 24 98765 Musterstadt - nachfolgend Wohneigentümer - und DOMICILIA Hausverwaltungs- und Immobiliengesellschaft mbh Kaiserstraße 140 76133 Karlsruhe IVD - nachfolgend
P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain
Zwischen im folgenden»verpächter«genannt und wird folgender im folgenden»pächter«genannt P A C H T V E R T R A G über die Internet-Domain geschlossen. 1 Pachtgegenstand Der Verpächter ist Inhaber des Internet-Domain-Namens,
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages
Hinweise zur Verwendung dieses Mustervertrages Dieser Vertrag soll als Richtlinie für den Abschluss eines befristeten Arbeitsvertrages dienen. Er erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und ist im Einzelfall
Mietvertrag. Zwischen. Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster. im Folgenden auch Vermieter genannt.
Mietvertrag Zwischen Münster Mohawks Lacrosse e.v. c/o Gerrit Dopheide Finkenstrasse 62 48147 Münster im Folgenden auch Vermieter genannt und Name, Vorname: Adresse: PLZ, Stadt: im Folgenden auch Mieter
DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER
DER GEWERBERECHTLICHE GESCHÄFTSFÜHRER 1. BESTELLUNG EINES GEW. GF Der gewerberechtliche Geschäftsführer (gew. GF) ist eine natürliche Person, die für die ordentliche Ausübung des Gewerbes durch einen Unternehmer
Widerrufsbelehrung der Free-Linked GmbH. Stand: Juni 2014
Widerrufsbelehrung der Stand: Juni 2014 www.free-linked.de www.buddy-watcher.de Inhaltsverzeichnis Widerrufsbelehrung Verträge für die Lieferung von Waren... 3 Muster-Widerrufsformular... 5 2 Widerrufsbelehrung
Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen. (Verwaltungsgebührensatzung)
Satzung der Stadt Bad Doberan über die Erhebung von Verwaltungsgebühren und Auslagen (Verwaltungsgebührensatzung) Inhaltsverzeichnis 1 Geltungsbereich 2 Verwaltungsgebühren und erstattungsfähige Auslagen
Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare
Allgemeine Bedingungen für alle Schulungen und Seminare 1. Geltungsbereich 1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die gesamte Geschäftsverbindung zwischen dem Teilnehmer der Schulung (im
Allgemeine Geschäftsbedingungen. Onlineshop. Datenblatt. Stand 2015
Stand 2015 Datenblatt des s der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) Stand: 2015/10 1 Allgemeines Alle Leistungen, die aufgrund einer Bestellung über den von der X-CEN-TEK GmbH & Co. KG (XCT) für den Kunden erbracht
- Pv-Einspeisevertrag -
Vertrag über die Stromeinspeisung aus einer Photovoltaikanlage in das Niederspannungsnetz der - Pv-Einspeisevertrag - zwischen Name des Einspeisers Straße Nr. P üott - nachstehend,,einspeisef' genannt
Allgemeine Geschäftsbedingungen Domainnamen
Allgemeine Geschäftsbedingungen Domainnamen 1. Anwendungsbereich und Vertragsabschluss 1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Domainnamen regeln das Rechtsverhältnis zwischen J&T Services GmbH (nachfolgend
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen
ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN der Firma handymann Stand: November 2015 1 Geltungsbereich, Begriffsbestimmungen Folgende Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend: AGB) in ihrer zum Zeitpunkt des Auftrags/Vertrags-Abschlusses
Copyright 1997 Kammer der Wirtschaftstreuhänder All rights reserved
Fachgutachten-PE.qxd 23.01.2007 20:43 Seite 1 Stellungnahme des Fachsenats für Handelsrecht und Revision des Instituts für Betriebswirtschaft, Steuerrecht und Organisation der Kammer der Wirtschaftstreuhänder
1. Vertragsgegenstand
1. Vertragsgegenstand Der Auftraggeber bietet dem Auftragnehmer an, Leistungen im Bereich Konstruktion und Zeichnungen an ihn zu vergeben. Je nach Sachlage handelt es sich um komplette in sich geschlossene
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe
30. 10. 2015 Haus und Grundstück im Erbrecht 7: Kündigung und Schönheitsreparaturen bei der Mietwohnung im Erbe Kündigung eines Mietvertrages durch die Erben des Mieters Ist kein Haushaltsangehöriger des
Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz. 1 Gebührenpflichtige Amtshandlungen und sonstige Tätigkeiten
Verwaltungsgebührensatzung des Wasser- und Abwasserzweckverbandes Nieplitz Aufgrund der 2 und 3 der Kommunalverfassung des Landes Brandenburg (BbgKVerf) vom 18. Dezember 2007 (GVBl. I S. 286), zuletzt
Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage
Betriebs- und Benützungsreglement für Sportanlage Bachmatten Muri inkl. Skateboard-Anlage Inhaltsverzeichnis I. Allgemeine Bestimmungen 1 Geltungsbereich 2 Zweck II. Zuständigkeit 3 Oberaufsicht 4 Unterhalt
Name:.. Straße:.. PLZ:. Ort:.. Telefon:.. Email:..
Crewvertrag I. Schiffsführung Die als Skipper bezeichnete Person ist der Schiffsführer. Skipper PLZ:. Ort:.. Der Skipper führt für alle Teilnehmer eine Sicherheitsbelehrung durch, weist sie in die Besonderheiten
Lehrer: Einschreibemethoden
Lehrer: Einschreibemethoden Einschreibemethoden Für die Einschreibung in Ihren Kurs gibt es unterschiedliche Methoden. Sie können die Schüler über die Liste eingeschriebene Nutzer Ihrem Kurs zuweisen oder
Arbeitsvertrag. (Name des ärztlichen Arbeitgebers) (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift)
Arbeitsvertrag zwischen Frau/Herrn (Name des ärztlichen Arbeitgebers) in und Frau/Herrn in (Praxisanschrift) (Name der Arzthelferin/des Arzthelfers) (Anschrift) wird folgender Vertrag geschlossen: 1 (1)
Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009
TU1)UT TUAllgemeinesUT... TU2)UT TUAuskunftsansprüche TU3)UT TUAuseinandersetzung Hinweise zur Erbengemeinschaft Stand: 1. Januar 2009 1 von MiterbenUT... 2 der ErbengemeinschaftUT... 3 1) Allgemeines
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA)
Tarifvertrag zur sozialen Absicherung (TVsA) vom 13. September 2005* Zwischen der Bundesrepublik Deutschland, vertreten durch das Bundesministerium des Innern, und der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberverbände,
Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an:
Die Pattern Design Online Datenbank bietet seinen Kunden rapportierte Musterdesigns in drei verschiedenen Lizenzen an: UNLIMITED License EXCLUSIVE License o EXCLUSIVE limited License o EXCLUSIVE unlimited
Abfallentsorgungsgebühren
Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung in der Stadt Erkelenz (Abfallgebührensatzung) vom 15.12.2005 in der Fassung der achten Änderungssatzung vom 17.12.2014 Aufgrund des 7 und 8 der Gemeindeordnung
Fachanwältin für Familienrecht. Mietverhältnis
Friederike Ley Fachanwältin für Familienrecht Ihr Recht im Mietverhältnis Auch wenn der Anteil derer, die Eigentum erwerben und selbst nutzen, wächst, sind doch immer noch die meisten Bürger in unserem
Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten)
Kinderhaus Westendstraße Westendstr. 8 a 83043 Bad Aibling Tel.: 08061/5839 (Hort/Leitung) 08061/3126 (Kindergarten) 1 1. Aufnahmebedingungen Kinderhausordnung Das Kinderhaus Westendstraße ist eine städtische
Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit
Einkaufsbedingungen der Firma MBA Design & Display Produkt GmbH (Stand: Mai 2015) 1 Allgemeines Gültigkeit (1) Unsere Einkaufsbedingungen gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren Einkaufsbedingungen
Verwaltervertrag. - gemäß Eigentümerbeschluss vom. der Haus- und Wohnungsverwaltung Angela Roth, Bonhoefferstr. 34, 47506 Neukirchen-Vluyn
Verwaltervertrag zwischen der Wohnungseigentümergemeinschaft - gemäß Eigentümerbeschluss vom vertreten durch und der Haus- und, Bonhoefferstr. 34, 47506 Neukirchen-Vluyn wird folgender Verwaltervertrag
Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger
Praktikantenvertrag für die praxisintegrierte Ausbildung zum staatlich anerkannten Heilerziehungspfleger zwischen den Träger des Praktikums und Name, Vorname: Geburtsdatum: Geburtsort: PLZ, Wohnort: Straße,
Dieses Gesetz regelt die Aktenführung, die Archivierung und die Benutzung der Unterlagen
Anhang 5. ENTWURF Gesetz über die Archivierung (Archivierungsgesetz) Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft beschliesst: A Allgemeine Bestimmungen Zweck Dieses Gesetz dient der Nachvollziehbarkeit
Nutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich des Hofgärtnerhauses im Schlossgarten Oldenburg
Nutzungsordnung für den Veranstaltungsbereich des Hofgärtnerhauses im Schlossgarten Oldenburg Das im 19. Jahrhundert errichtete Hofgärtnerhaus gehört zu den bedeutenden historischen Gebäuden in Oldenburg.
VERTRAG. zur Beteiligung der. Gemeinde. bei der Versorgung mit T-DSL. zwischen
VERTRAG zur Beteiligung der Gemeinde bei der Versorgung mit T-DSL zwischen der Marktgemeinde Winklarn VG Oberviechtach Bezirksamtsstr. 5 92526 Oberviechtach - nachfolgend Markt Winklarn genannt - und Deutsche
Werbebanner-Vertrag. 1 Gegenstand des Vertrages. (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme eines Werbebanners des Kunden auf eine Website des
Werbebanner-Vertrag Zwischen im Folgenden Anbieter genannt und im Folgenden Kunde genannt wird folgender Vertrag geschlossen: 1 Gegenstand des Vertrages (1) Gegenstand dieses Vertrages ist die Aufnahme
Anschlussoptionsvertrag Geothermie
Anschlussoptionsvertrag Geothermie zwischen der Meisenweg 1, 84478 Waldkraiburg - nachstehend Stadtwerke genannt - und Herrn/Frau/Firma, 84478 Waldkraiburg - nachstehend Kunde genannt - weitere Kundendaten:
Anschlussnutzungsvertrag (Strom)
Seite 1 von 5, Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Anschlussnutzungsvertrag (Strom) Zwischen Energiewerke Nord GmbH Latzower Straße 1 17509 Rubenow ILN/BDEW-Codenummer: 9907582000006 Umsatzsteuer ID: DE 137580664
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung )
Allgemeine Vertragsbedingungen für die Übertragungen von Speicherkapazitäten ( Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung ) Stand: Januar 2016 Vertragsbedingungen Kapazitätsübertragung Seite - 2 1 Gegenstand
Vertragsmuster Arbeitsvertrag Freier Mitarbeiter
Felix-Dahn-Str. 43 70597 Stuttgart Telefon 07 11 / 97 63 90 Telefax 07 11 / 97 63 98 [email protected] www.rationelle-arztpraxis.de Entwurf: Messner Dönnebrink Marcus Rechtsanwälte Partnerschaftsgesellschaft
Vom Mittelalter in die Neuzeit mit der Magie der Hexen Auf dem Schloss Liebegg in 5722 Gränichen 20. Mai 2016 17.00 24.00 Uhr
Anmeldung Marktfahrer Händler die lediglich Waren verkaufen und keine Darbietungen während mindestens zwei Stunden an diesem Abend dem Publikum anbieten, gelten bei uns als Marktfahrer. Die Standgebühr
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider
Allgemeine Geschäftsbedingungen für Gebrauch vom Hotel-Spider 1. Angebot und Vertrag 1.1 Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen Tourisoft und ihren Kunden.
Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften. von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding
Rechtliche Informationen zu Hochwild-Hegegemeinschaften von LJV-Justiziar Rechtsanwalt Klaus Nieding 1. Die Hegegemeinschaften als Körperschaften des öffentlichen Rechts Eine Körperschaft des öffentlichen
