Technische Anschlußbedingungen - Fernwärme - (TAB-FW)
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- Eleonora Brodbeck
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1 Technische Anschlußbedingungen - Fernwärme - (TAB-FW) für den Anschluss von Heizwasser- und Warmwasserbereitungsanlagen an die Fernwärmeversorgung der Blockheizkraftwerke und Hallenbad GmbH Neustadt a. Rbge. Inhaltsübersicht 1. Geltungsbereich 2. Wärmeversorgung 2.1. Unterbrechung der Wärmeversorgung in der Kundenanlage 3. Wärmebedarf/Wärmeleistung 4. Arbeiten an der Anlage 5. Inbetriebnahme 6. Plombenverschlüsse 7. Beratung 8. Definition und Eigentumsverhältnisse 9. Technische Richtlinien und Vorgaben 9.1. Auslegungs- und Ausführungsrichtlinien 9.2. Hausanschlussleitung 9.3. Anschluss der Anlage 9.4. Anforderungen an den Stationsraum 9.5. Sicherheitstechnische Ausrüstung 9.6. Steuer- und Regelungstechnik 9.7. Werkstoffe und Verbindungselemente 9.8. Wärmeüberträger 9.9. Druckverlust primärseitiger Komponenten Wärme- und Schallschutz
2 1. Geltungsbereich Diese "Technischen Anschlussbedingungen - Fernwärme - (TAB-FW) gelten für den Anschluss und den Betrieb von Anlagen, die an das mit Heizwasser betriebene Primärnetz der BHKW und Hallenbad GmbH, Hertzstr. 3, Neustadt, - nachstehend BHKW genannt -angeschlossen werden. Sie sind Bestandteil des zwischen dem Kunden und der BHKW abgeschlossenen Fernwärmeanschlussvertrages. Die TAB-FW treten mit Wirkung vom 01. November 2012 in Kraft. Anlagen, die vor Inkrafttreten dieser TAB-FW angeschlossen wurden, können im Einvernehmen mit der BHKW weiterbetrieben werden, soweit die sicherheitstechnischen Anforderungen aller einschlägigen Regelwerke erfüllt sind. Änderungen und Ergänzungen der TAB-FW gibt die BHKW in geeigneter Weise bekannt. Sie werden damit Bestandteil des Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und der BHKW. Insbesondere ist bei allen Reparaturen und Änderungen die jeweils letzte Fassung der TAB-FW zu beachten. Zweifel über Auslegung und Anwendung sowie Ausnahmen von der TAB- FW sind vor Beginn der Arbeiten mit der BHKW zu klären. 2. Wärmversorgung Die Wärmeversorgung erfolgt ganzjährig. Die BHKW kann eine ausreichende Wärmeversorgung nur gewährleisten, wenn die Anlagen auf der Grundlage dieser TAB-FW erstellt und betrieben werden. Der Kunde ist deshalb verpflichtet, seine Anlage entsprechend zu errichten, zu betreiben und zu warten. Anlagen, die den TAB-FW sowie den einschlägigen technischen Regelwerken nicht entsprechen und der allgemeinen Betriebssicherheit nicht genügen, können von der BHKW zur Behebung der Mängel von der Versorgung ausgeschlossen werden Unterbrechung der Wärmeversorgung in der Kundenanlage Im Falle der Unterbrechung der Wärmeversorgung in der Kundenanlage aus Gründen der Wartung und Instandhaltung sind die BHKW und die durch diese Maßnahme betroffenen Wärmeabnehmer rechtzeitig zu informieren. Der Kunde verpflichtet sich, abgeschaltete Anlagenteile frostfrei zu halten oder vollständig zu entwässern, damit Frostschäden ausgeschlossen sind.
3 3. Wärmebedarf/Wärmeleistung Die von der BHKW bereitzustellende höchste Wärmeleistung wird zwischen dem Kunden und der BHKW vereinbart, wobei als Grundlage die Wärmebedarfsrechnung nach DIN 4701/4108 dient, die der Kunden auf seine Kosten einholt. In besonderen Fällen kann ein anerkanntes Ersatzverfahren zur Anwendung kommen. Für den Wärmebedarf in Produktionsanlagen sind die technischen Angaben des Anlagenerrichters zu verwenden. Wird im praktischen Betrieb ein höherer Leistungsbedarf gemessen, so wird der max. gemessene Leistungswert Grundlage der Abrechnung. Änderungen des Wärmebedarfes/Wärmeleistung, z. B. durch zusätzliche Wärmedämmung Vergrößerung der Temperaturdifferenz durch Absenken der Rücklauftemperatur veränderte Gebäudenutzung technologische Änderungen im Produktionsprozess sind der BHKW vom Kunden wegen der notwendigen technischen und vertraglichen Anpassungsmaßnahmen sofort zu melden, so dass bis zum Zeitpunkt der Veränderung die technischen und vertraglichen Voraussetzungen geschaffen werden können. 4. Arbeiten an der Anlage Der Kunde ist verpflichtet, seine ausführende Firma zu veranlassen, die TAB- FW einzuhalten. Das gilt auch bei Instandsetzungen, Ergänzungen, Erneuerungen und sonstigen Veränderungen an der Anlage. Der Anschluss von Anlagen an das Fernwärmenetz der BHKW darf nur von Firmen ausgeführt werden, die eingehende Erfahrungen mit Planung und Bau solcher Anlagen haben und die entweder bei der zuständigen Industrie- und Handelskammer oder bei der Handwerkskammer eingetragen sind. Verunreinigungen bzw. Maßnahmen, die zu Veränderungen des Primärumlaufwassers führen können, sind unzulässig. 5. Inbetriebnahme Die Inbetriebnahme der Anlage erfolgt im Beisein eines Beauftragten der BHKW und des Installateurs und ist mindestens 7 Tage vorher schriftlich zu beantragen. Das Füllen des Primärsystems hat nur mit Fernwärmewasser aus dem BHKWFernwärmesystem zu erfolgen. Die Entnahme von Fernwärmewasser für die Sekundäranlagen ist nur mit schriftlicher Zustimmung der BHKW und über geeignete Messeinrichtungen gestattet. Nach der Inbetriebnahme muss die Anlage von dem Installateur einreguliert werden. Die Einstellwerte sind schriftlich zu dokumentieren. Eine Kopie erhält BHKW.
4 6. Plombenverschlüsse Zum Schutz vor unbefugter Entnahme von Heizwasser oder unbefugter Ableitung von Wärmeenergie kann die BHKW an den entsprechenden Armaturen Plombenverschlüsse anbringen. Diese dürfen nur mit Zustimmung der BHKW geöffnet werden. Bei Gefahr dürfen Plombenverschlüsse sofort entfernt werden; in diesem Falle ist die BHKW umgehend zu verständigen. Stellt der Kunde fest, dass Plomben fehlen, so ist auch das der BHKW unverzüglich mitzuteilen. Eich- bzw. Beglaubigungsplomben der für die Wärmemessung eingesetzten Messgeräte dürfen nicht beschädigt oder entfernt werden. 7. Beratung und Störungsdienst Die technische Beratung der Kunden und der Installateure erfolgt durch die BHKW. Beratung: Ansprechpartner: Kraftwerksleiter Telefon: / 8970 Störung: Ansprechpartner: Störungsstelle der Stadtnetze Neustadt a. Rbge. GmbH & Co. KG Telefon: / Definition und Eigentumsverhältnisse Definitionen der verwendeten Begriffe und Eigentumsverhältnisse sind in Anlage 1 dargestellt. Grundsätzlich gilt: Die Hausanschlussstation besteht aus den Wärmetauschern zur stofflichen Trennung zwischen Primär- und Sekundärkreis, den zugehörigen Armaturen, Mess- und Regel-sowie Sicherheitseinrichtungen Die Hausanschlussstation ist das Bindeglied zwischen der Fernwärmeanschlussleitung und der Hausanlage. Sie dient dazu, die Wärme hinsichtlich Druck, Temperatur und Volumenstrom vertragsgemäß an die Hausanlage zu übergeben. Die Hausanschlussstation befindet sich unmittelbar hinter den Absperrarmaturen, am Gebäudeeintritt der Fernwärmeanschlussleitung. In der Hausanschlussstation befinden sich die Wärmemengenzähler und die Anlagen zur Datenfernübertragung an die BHKW. Die Kundenanlage beginnt auf dem Kundengelände an der Verbindungsstelle zur ersten Absperrarmatur am ersten Gebäudeeintritt des Primärsystems. Diese Absperrarmaturen (Vorlauf und Rücklauf) sind Bestandteile der Fernwärmetrasse und Eigentum des Fernwärme- Netzbetreibers).
5 9. Technische Richtlinien und Vorgaben 9.1. Auslegungs- und Ausführungsrichtlinien Es gelten alle einschlägigen Regelwerke, dazu zählen auch Euro-Normen, soweit diese als DIN- EN Normen vorliegen Hausanschlussleitung Die Fernwärmeanschlussleitung ist nach Vorgaben der BHKW zu installieren. Sie endet im Allgemeinen nach dem ersten Mauerdurchbruch und ist jeweils im Vor- und Rücklauf mit einer Absperrarmatur ausgerüstet. Zwischen Gebäudeeintritt und den Absperrarmaturen ist eine Kurzschlussleitung DN 25 mit einem verplombungsfähigen Absperrhalm zu installieren. Nach den Absperrarmaturen im Gebäude ist am nächstliegenden geeigneten Punkt eine Entlüftung auf die Vor- und Rücklaufleitung zu installieren, die auch eine Entlüftung der erdverlegten Hausanschlussleitung ermöglicht Anschluss der Anlage a) Indirekter Anschluss (Wärmetauscher) Der Anschluss der Anlage erfolgt mittels einer Hausanschlussstation(HA-Station) gemäß der DIN 4747, Teil 1. Die Liefer- und Leistungsgrenze des vom Kunden beauftragten Installateurs ist identisch mit den gezeigten Eigentumsgrenzen aus Anlage Anforderungen an den Stationsraum Die HA-Station wird bevorzugt in einem Kellerraum des zu versorgenden Gebäudes untergebracht, möglichst in der Nähe der Eintrittsstelle der Hausanschlussleitung. Der Raum sollte nicht neben oder unter Schlafräumen und anderen gegen Geräusche zu schützenden Räumen liegen. Transportwege und Platzbedarf für Wartungsarbeiten sind vom Kunden sicherzustellen. Für eine ausreichende Be- und Entlüftung ist zu sorgen. Die Raumtemperatur darf +30 C nicht überschreiten. Im Stationsraum müssen eine ausreichende Beleuchtung sowie eine Steckdose (230/ggf. 380 V) für Wartungs- und Reparaturarbeiten) vorhanden sein. Die elektrische Installation ist nach VDE 0100 für Nassräume auszuführen. Für die Wärmemengenmessung und die Datenfernübertragung ist die elektrische Versorgung vom Kunden sicherzustellen. Betriebsanleitung und Hinweisschilder für Störfälle sollten an gut sichtbarer Stelle angebracht werden. Eine Anlagendokumentation ist an geeigneter Stelle in der HA-Station auszulegen. Der Zutritt zum Stationsraum ist auf einen eingewiesenen Personenkreis zu beschränken Die Zugänglichkeit zum Stationsraum muss jederzeit ungehindert gewährleistet sein. Bei HA-
6 Stationen von > 100 kw thermischer Leistung ist ein separater Zugang des Stationsraumes von außen anzustreben. Der Stationsraum muss mit einer Bodenentwässerung ausgerüstet sein. Ist dies aus baulichen Gründen nicht realisierbar, ist mindestens ein Pumpensumpf am tiefsten Punkt einzurichten. Nach vorheriger schriftlicher Abstimmung mit der BHKW sind bei Einfamilienhäusern und in begründeten Ausnahmefällen Vereinfachungen der vorgenannten Bedingungen möglich Sicherheitstechnische Ausrüstung Die sicherheitstechnische Ausrüstung von HA-Stationen, die an das Fernwärmenetz der BHKW angeschlossen werden, besteht im Wesentlichen aus Vorrichtungen zum Erkennen und Einrichtungen zum Begrenzen von Druck und Temperatur. Die Konzeption der Einrichtungen zum Begrenzen von Druck und Temperatur in diesen Anlagen ist auf Fehlersicherheit abgestellt und in der DIN 4747 festgelegt. Auf der Heizungsseite ist ein typgeprüfter Sicherheitstemperaturwächter (STW) vorzusehen. Der STW betätigt die Sicherheitsfunktion des Stellgerätes. Die Sicherheitsfunktion wird auch bei Ausfall der Fremdenergie (Strom, Luft) ausgelöst. Für die Warmwasserbereitung ist ein typgeprüfter Sicherheitstemperaturbegrenzer (STB) und ein typgeprüfter Temperaturregler (TR) vorzusehen Steuer- und Regelungstechnik Die Anlagen für Raumheizung werden nach der Außentemperatur oder Gebäudeinnentemperatur geregelt. Die vertraglich vereinbarte maximale primärseitige Rücklauftemperatur von 55 C darf nicht überschritten werden und ist durch den Aufbau und die Betriebsweise der Hausanlage sicherzustellen. Eine geeignete Einrichtung zur Rücklauftemperaturbegrenzung wird gefordert. Eine Bypass-Regelung mit Einspeisung des unausgekühlten Vorlaufwassers in den Rücklauf ist nicht zulässig. BHKW betreibt ein temperaturkonstantes Heizsystem mit einer Vorlauftemperatur von max. 90 C plus/minus 4 K. Die Messwertaufnehmer sollen möglichst dicht am Wärmeüberträger angeordnet werden, um Temperaturveränderungen schnell zu erfassen Werkstoffe und Verbindungselemente Alle Anlagenteile, die vom Fernheizwasser durchflossen werden, sind für den maximalen Betriebsdruck von 6,0 bar und die maximale Betriebstemperatur von 110 OC auszulegen und müssen der Wasserqualität des Fernheizwassers angepasst sein. Für Rohrleitungen sind nahtlose Stahlrohre nach DIN 2448 oder geschweißtes Stahlrohr nach DIN 2458 in Normalwandstärken zu verwenden. Die verwendeten Dichtungen müssen ebenfalls für die Betriebsbedingungen bzgl. Druck, Temperatur und Wasserqualität geeignet sein. Für die Anschlüsse der Armaturen sind Flanschverbindungen oder flachdichtende Verschraubungen mit Anschweißenden zu verwenden. Bei Flanschanschlüssen ist die Ventilbaulänge nach DIN einzuhalten. Um die Austauschbarkeit bei Ventilausführungen mit An-
7 schweißenden zu erleichtern, soll die Gesamtbaulänge - Ventil + Anschweißenden mindestens so lang sein, wie die Baulänge von Ventilen mit Flanschanschlüssen einschließlich der Länge der Gegenflansche. Konisch dichtende Verbindungen sind nicht zulässig. Werkstoffe für Armaturen müssen der Druckstufe PN 6 und der Qualität des Fernheizungswassers entsprechen. Flansche sind nach DIN 2631 mit glatter Dichtfläche zu verwenden. Der Einbau von Gummi-Kompensatoren ist nicht zulässig. Rohrleitungen und Armaturen sind so zu dimensionieren, dass unzulässige Strömungsgeschwindigkeit und damit verbundene Geräusche vermieden werden. Mischinstallationen, insbesondere mit Kupfer und Aluminium, sind im Primärkreislauf unzulässig (nur Stahlprodukte einsetzen) Wärmeüberträger Primärseitig müssen die Wärmeüberträger für eine Nenndruckstufe von PN 6 geeignet sein. Sekundärseitig sind die max. Druck- und Temperaturverhältnisse der Hausanlage maßgebend. Die thermische Auslegung der Wärmeüberträger hat so zu erfolgen, dass der vertraglich festgelegte Anschlusswert bei den jeweiligen Netztemperaturen erreicht wird. Im Auslegungsfall sollte die Differenz zwischen der primärseitigen und der sekundärseitigen Rücklauftemperatur nicht mehr als 5 K betragen. Zu beachten sind: Druckbehälterverordnung AGFW-Merkblatt 5/16, Anforderungen an Wärmeüberträger 9.9. Druckverlust primärseitiger Komponenten Der Gesamtdruckverlust zwischen Vorlauf- und Rücklauf der Hausanschlussleitung darf 0,6 bar nicht überschreiten. Die betreffenden Komponenten der ÜST (Armaturen, Wärmetauscher etc.) sind entsprechend auszulegen Die Druckverlustberechnung ist BHKW rechtzeitig vor Inbetriebnahme der Anlage zu übersenden Wärme- und Schallschutz Vor- und Rücklaufleitungen sind getrennt zu isolieren. Für die Ausführung sind die einschlägigen DIN- und VDI-Richtlinien sowie die Heizungsanlagen-Verordnung verbindlich. Dies gilt auch für Armaturen, Behälter und Apparate, z. B. Wärmeüberträger, Wassererwärmer, Luft-und Ausdehnungsgefäße. Die Isolierung ist mit einem widerstandsfähigen Außenmantel gegen Beschädigungen zu versehen. Der Isolierstoff darf auch im feuchten Zustand die Rohrleitung nicht angreifen, er muss chemisch neutral sein. Rohrleitungen, Armaturen und Pumpen sind so zu dimensionieren, dass unzulässige Strömungsgeschwindigkeiten und damit verbundene Geräusche vermieden werden.
8 Anlage 1 Verlegung auf dem Grundstück ca. 1 Meter Warmwasser Zu den Heizkörpern Fernwärme Kundenanlage Eigentum FWU
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