Schulinternes Curriculum Philosophie Sekundarstufe II. Stand: Juni 2015

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1 Schulinternes Curriculum Philosophie Sekundarstufe II Stand: Juni 2015

2 Schulinternes Curriculum Politik Sekundarstufe I (Kl. 7 & 8) Stand: November 2014

3 1. Rahmenbedingungen der fachlichen Arbeit Voraussetzungen für das Fach an der Schule: Katholische oder evangelische Religion als Pflichtfach bis zum Abitur fördert das Interesse an der Beschäftigung mit philosophischen Fragen und Problemen, Schüler, die das Fach Philosophie wählen, wählen es nicht als Ersatzfach des Faches Religion, sondern um dessen Inhalte zu vertiefen. Die soziale Ausrichtung der Schule mit Sozialpraktikum in der EF und zahlreichen Projekten wie Wir sind's die Franziskus-Schüler mit Betreuung in Altenheimen oder vielfältiger Aktionen zur Unterstützung von Projekten v. a. der Franziskanerinnen fördern die Auseinandersetzung mit philosophischen Fragen, wie Was ist der Mensch?, Wie sollen wir handeln?, Was ist Gerechtigkeit? Aufgaben und Funktionen des Fachs an der Schule: Beitrag des Fachs für andere Fächer: Zusammenarbeit mit anderen Fachgruppen: Das Fach Philosophie gehört zum gesellschaftswissenschaftlichen Aufgabenfeld und fördert durch die Beschäftigung mit den geistigen Voraussetzungen von Kultur, Gesellschaft, Staat und Moral sowie der Reflexion philosophischer Positionen zur Bestimmung des Menschen und seiner Möglichkeiten der Erkenntnis und Wissenschaft die Entwicklung geistiger, ethischer und sozialer der Schülerinnen und Schüler. Das Fach leistet dadurch einen wesentlichen Beitrag zu deren Werteerziehung, einem der primären Erziehungsziele unserer Schule. Philosophie ist ein Grundlagenfach für andere Fächer, da es sich mit den Voraussetzungen unseres Denkens und den jeweiligen geistigen Strömungen als Voraussetzungen von Kunst, Dichtung, Wissenschaft und Geschichte beschäftigt und diese kritisch hinterfragt. Dadurch ergänzt und unterstützt das Fach Lerninhalte der Fächer Deutsch, Geschichte, Englisch, Französisch und Sozialwissenschaften. Deutsch, mögliche Kooperationen bei Themen wie Klassik, Denken Sprache-Wirklichkeit ; Französisch: mögliche Kooperation bei der Auseinandersetzung mit dem Existenzialismus von Sartre und Camus notwendige Absprachen: bei ähnlichen Unterrichtsvorhaben im Bereich der Anthropologie und Religionskritik. Ressourcen der Schule: Zumeist ein Grundkurs pro Stufe mit ca. 20 Schülerinnen und Schülern, von denen viele das Fach als 3. oder 4. Fach im Abitur wählen; zurzeit zwei Lehrer mit dem Fach Philosophie, das nur in der Oberstufe unterrichtet wird. Fachvorsitzende: Frau Viedenz

4 2. Entscheidungen zum Unterricht 2.1 Unterrichtsvorhaben Jahrgangsstufe EF Unterrichtsvorhaben/ Zeit UV I: Was ist Philosophie? Welterklärung in Naturwissenschaft, Mythos und Philosophie ca. 4 Wochen Lehrbuchanbindung/ mögliche Materialien Zugänge zur Philosophie: Einführungsphase Kap. 1 S Das philosophische Staunen -Mythen als metaphysische Antworten -Philosophie als Wissenschaft fakultativ Ausschnitte aus Sophies Welt (Buch und Film) Kartoons zu philosophischen Fragen Inhaltsfeld/inhaltliche Schwerpunkte Inhaltsfeld:IF 2 (Erkenntnis und ihre Grenzen) Inhaltliche Schwerpunkte: Eigenart philosophischen Fragens und Denkens Metaphysische Probleme als Herausforderung für die Vernunfterkenntnis Konkretisierte Sachkompetenz unterscheiden philosophische Fragen von Alltagsfragen sowie von Fragen, die gesicherte wissenschaftliche Antworten ermöglichen, erläutern den grundsätzlichen Charakter philosophischen Fragens und Denkens an Beispielen, erklären Merkmale philosophischen Denkens und unterscheiden dieses von anderen Denkformen, etwa in Mythos und Naturwissenschaft. arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien verallgemeinernd relevante philosophische Fragen heraus (MK2), ermitteln in einfacheren philosophischen Texten das diesen jeweils zugrundeliegende Problem bzw. ihr Anliegen sowie die zentrale These (MK3), recherchieren Informationen sowie die Bedeutung von Fremdwörtern und Fachbegriffen unter Zuhilfenahme von (auch digitalen) Lexika und anderen Nachschlagewerken (MK9). Leistungsüberprüfung Aufgabenformate stellen grundlegende philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in präsentativer Form (u.a. Visualisierung, bildliche und szenische Darstellung) dar (MK 11), Konkretisierte Urteilskompetenz bewerten begründet die Bedeutsamkeit und Orientierungsfunktion von philosophischen Fragen für ihr Leben.

5 2.Unterrichtsvorhaben (Zeitlicher Rahmen) Was können wir mit Gewissheit erkennen? Thematische Schwerpunkte: -Das philosophische Staunen -Mythen als metaphysische Antworten -Philosophie als Wissenschaft ca. 5 Wochen Lehrbuchanbindung/ mögliche Materialien LB, Kap. 2 S fakultativ Song Das ist alles nur in meinem Kopf + Video Saussures erste Vorlesung (DB TTT, S ) Inhaltsfeld/inhaltliche Schwerpunkte Inhaltsfeld: IF 2 (Erkenntnis und ihre Grenzen) Inhaltliche Schwerpunkte: Prinzipien und Reichweite menschlicher Erkenntnis Eigenart philosophischen Fragens und Denkens Konkretisierte Sachkompetenz rekonstruieren einen empiristisch-realistischen Ansatz und einen rationalistisch-konstruktivistischen Ansatz zur Erklärung von Erkenntnis in ihren Grundgedanken und grenzen diese Ansätze voneinander ab. beschreiben Phänomene der Lebenswelt vorurteilsfrei ohne verfrühte Klassifizierung (MK1), arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien verallgemeinernd relevante philosophische Fragen heraus (MK2), identifizieren in einfacheren philosophischen Texten Sachaussagen und Werturteile, Begriffsbestimmungen, Behauptungen, Begründungen, Erläuterungen und Beispiele (MK4), entwickeln mit Hilfe heuristischer Verfahren (u.a. Gedankenexperimenten, fiktiven Dilemmata) eigene philosophische Gedanken (MK6). Konkretisierte Urteilskompetenz erörtern Voraussetzungen und Konsequenzen der behandelten erkenntnistheoretischen Ansätze (u. a. für Wissenschaft, Religion, Philosophie bzw. Metaphysik). Handlungskompetenz beteiligen sich mit philosophisch dimensionierten Beiträgen an der Diskussion allgemein-menschlicher und gegenwärtiger gesellschaftlich-politischer Fragestellungen (HK4). Leistungsüberprüfung Aufgabenformate C Diskursive oder präsentative Darstellung philosophischer Sachzusammenhänge in Form einer längeren Hausaufgabe

6 3.Unterrichtsvorhaben (Zeitlicher Rahmen) UV III: Was soll ich tun? Eine Ethik für alle Menschen? Thematische Schwerpunkte: -Eine Ethik für alle Kulturen -Wahrheit und Lüge -Wertekonflikte: - Notlüge oder Wahrheit ca. 5 Wochen Lehrbuchanbindung/ mögliche Materialien LB Einführungsphase S fakultativ aktuelle ethische Konflikte Inhaltsfeld/inhaltliche Schwerpunkte Inhaltsfeld: IF 1 (Der Mensch und sein Handeln) Inhaltliche Schwerpunkte: Werte und Normen des Handelns im interkulturellen Kontext Konkretisierte Sachkompetenz rekonstruieren einen relativistischen und einen universalistischen ethischen Ansatz in ihren Grundgedanken und erläutern diese Ansätze an Beispielen, erklären im Kontext der erarbeiteten ethischen Ansätze vorgenommene begriffliche Unterscheidungen (u.a. Relativismus, Universalismus). beschreiben Phänomene der Lebenswelt vorurteilsfrei ohne verfrühte Klassifizierung (MK1), identifizieren in einfacheren philosophischen Texten Sachaussagen und Werturteile, Begriffsbestimmungen, Behaup-tungen, Begründungen, Erläuterungen und Beispiele (MK4), entwickeln mit Hilfe heuristischer Verfahren (u.a. Gedankenexperimenten, fiktiven Dilemmata) eigene philosophische Gedanken (MK6), argumentieren unter Ausrichtung an einschlägigen philosophischen Argumentationsverfahren (u.a. Toulmin-Schema) (MK8). stellen grundlegende philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in präsentativer Form (u.a. Visualisierung, bildliche und szenische Darstellung) dar (MK11), stellen philosophische Probleme und Problemlösungsbeiträge in ihrem Für und Wider dar (MK13). Konkretisierte Urteilskompetenz bewerten begründet die Tragfähigkeit der behandelten ethischen Ansätze zur Orientierung in gegenwärtigen gesellschaftlichen Problemlagen, erörtern unter Bezugnahme auf einen relativistischen bzw. universalistischen Ansatz der Ethik das Problem der universellen Geltung moralischer Maßstäbe. Handlungskompetenz entwickeln auf der Grundlage philosophischer Ansätze verantwortbare Handlungsperspektiven für aus der Alltagswirklichkeit erwachsende Problemstellungen (HK1), vertreten im Rahmen rationaler Diskurse im Unterricht ihre eigene Position und gehen dabei auch auf andere Perspektiven ein (HK3). Leistungsüberprüfung Aufgabenformate E Analyse und Interpretation eines philosophischen Textes

7 4.Unterrichtsvorhaben (Zeitlicher Rahmen) UV IV: Was darf der Staat? Die Frage nach dem Recht und der Gerechtigkeit von Strafen Diskussion am Beispiel der Todesstrafe Lehrbuchanbindung/ mögliche Materialien LB Einführungsphase S Slg der Fachschaft von Zeitungsartikeln etc. Inhaltsfeld/inhaltliche Schwerpunkte Inhaltsfeld: IF 1 (Der Mensch und sein Handeln) Inhaltliche Schwerpunkte: Umfang und Grenzen staatlichen Handelns Konkretisierte Sachkompetenz rekonstruieren unterschiedliche rechtsphilosophische Ansätze zur Begründung für Eingriffe in die Freiheitsrechte der Bürger in ihren Grundgedanken und grenzen diese Ansätze voneinander ab, erklären im Kontext der erarbeiteten rechtsphilosophischen Ansätze vorgenommene begriffliche Unterscheidungen (u.a. Recht, Gerechtigkeit). arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien verallgemeinernd relevante philosophische Fragen heraus (MK2), bestimmen elementare philosophische Begriffe mit Hilfe definitorischer Verfahren (MK7), argumentieren unter Ausrichtung an einschlägigen philosophischen Argumentationsverfahren (u. a. Toulmin- Schema) (MK8). stellen philosophische Probleme und Problemlösungsbeiträge in ihrem Für und Wider dar (MK13). Konkretisierte Urteilskompetenz bewerten begründet die Tragfähigkeit der behandelten rechtsphilosophischen Ansätze zur Orientierung in gegenwärtigen gesellschaftlichen Problemlagen, erörtern unter Bezugnahme auf rechtsphilosophische Ansätze die Frage nach den Grenzen staatlichen Handelns sowie das Problem, ob grundsätzlich der Einzelne oder der Staat den Vorrang haben sollte. Handlungskompetenz entwickeln auf der Grundlage philosophischer Ansätze verantwortbare Handlungsperspektiven für aus der Alltagswirklichkeit erwachsende Problemstellungen (HK1), rechtfertigen eigene Entscheidungen und Handlungen durch philosophisch dimensionierte Begründungen (HK2). Leistungsüberprüfung Aufgabenformate G Darstellung philosophischer Probleme in Anwendungskontexten oder A Erfassung und Darlegung eines philosophischen Problems

8 6.Unterrichtsvorhaben (Zeitlicher Rahmen) UV VI: Was darf ich hoffen? Religion als Fluch oder Hoffnung -Angst vor dem Tod -Religion als Illusion Lehrbuchanbindung/ mögliche Materialien LB Einführungsphase Kap. 5 (2 Themen) Inhaltsfeld/inhaltliche Schwerpunkte Inhaltsfeld: IF 2 (Erkenntnis und ihre Grenzen) Inhaltliche Schwerpunkte: Prinzipien und Reichweite menschlicher Erkenntnis Eigenart philosophischen Fragens und Denkens Konkretisierte Sachkompetenz stellen metaphysische Fragen (u.a. die Frage eines Lebens nach dem Tod, die Frage nach der Existenz Gottes) als Herausforderungen für die Vernunfterkenntnis dar und entwickeln eigene Ideen zu ihrer Beantwortung und Beantwortbarkeit, rekonstruieren einen affirmativen und einen skeptischen Ansatz zur Beantwortung metaphysischer Fragen (u. a. die Frage eines Lebens nach dem Tod, die Frage nach der Existenz Gottes) in ihren wesentlichen Aussagen und grenzen diese Ansätze gedanklich und begrifflich voneinander ab. ermitteln in einfacheren philosophischen Texten das diesen jeweils zugrundeliegende Problem bzw. ihr Anliegen sowie die zentrale These (MK3), identifizieren in einfacheren philosophischen Texten Sachaussagen und Werturteile, Begriffsbestimmungen, Behauptungen, Begründungen, Erläuterungen und Beispiele (MK4) analysieren die gedankliche Abfolge von philosophischen Texten und interpretieren wesentliche Aussagen (MK5). stellen grundlegende philosophische Sachverhalte in diskursiver Form strukturiert dar (MK10), geben Kernaussagen und Grundgedanken einfacherer philosophischer Texte in eigenen Worten und distanziert, unter Zuhilfenahme eines angemessenen Textbeschreibungsvokabulars, wieder und verdeutlichen den interpretatorischen Anteil (MK12). Konkretisierte Urteilskompetenz beurteilen die innere Stimmigkeit der behandelten metaphysischen bzw. skeptischen Ansätze, bewerten begründet die Tragfähigkeit der behandelten metaphysischen bzw. skeptischen Ansätze zur Orientierung in grundlegenden Fragen des Daseins und erörtern ihre jeweiligen Konsequenzen für das diesseitige Leben und seinen Sinn. Handlungskompetenz rechtfertigen eigene Entscheidungen und Handlungen durch philosophisch dimensionierte Begründungen (HK2), vertreten im Rahmen rationaler Diskurse im Unterricht ihre eigene Position und gehen dabei auch auf andere Perspektiven ein (HK3). Leistungsüberprüfung Aufgabenformate I Beurteilung philosophischer Texte und Positionen als schriftliche Übung

9 Unterrichtvorhaben in der Qualifikationsphase (Grundkurs) Unterrichtsvorhaben Q1.1 UV I-III Anthropologie UV I Der Mensch als Natur- und Kulturwesen (12 Stunden) UV II Das Verhältnis von Leib und Seele (12 Stunden) UV III Der Mensch als freies und selbstbestimmtes Wesen (12 Stunden) Insg. 36x67,5 min Lehrbuchanbindung (Zugänge (Cornelsen)/ mögliche Materialien 1. Anthropologie. Das Selbstverständnis des Menschen (S ) 1.1 Der Mensch als Naturwesen 1.2 Der Mensch als Kulturwesen 1.3 Wer bin ich? Das Leib- Seele-Problem im Licht der modernen Gehirnforschung 1.4 Willensfreiheit als Illusion? Was folgt aus der Gehirnforschung? (91 102) 1.5 Der Mensch in psychoanalytischer und existentialistischer Sicht Sartre Der Existenzialismus ist ein Humanismus (Kernstellen) Inhaltsfeld/inhaltliche Schwerpunkte Inhaltsfeld 3: Das Selbstverständnis des Menschen o Der Mensch als Natur- und Kulturwesen o Das Verhältnis von Leib und Seele o Der Mensch als freies und selbstbestimmtes Wesen Sach- und Urteilskompetenzen Konkretisierte Sachkompetenz: rekonstruieren eine den Menschen als Kulturwesen bestimmende anthropologische Position in ihren wesentlichen gedanklichen Schritten und erläutern diese Bestimmung an zentralen Elementen von Kultur, analysieren ein dualistisches und ein monistisches Denkmodell zum Leib-Seele-Problem in seinen wesentlichen gedanklichen Schritten und grenzen diese Denkmodelle voneinander ab, erklären philosophische Begriffe und Positionen, die das Verhältnis von Leib und Seele unterschiedlich bestimmen (u.a. Dualismus, Monismus, Materialismus, Reduktionismus), stellen die Frage nach der Freiheit des menschlichen Willens als philosophisches Problem dar und grenzen dabei Willens- von Handlungsfreiheit ab, analysieren und rekonstruieren eine die Willensfreiheit verneinende und eine sie bejahende Auffassung des Menschen in ihren wesentlichen gedanklichen Schritten und ordnen diese als deterministisch bzw. indeterministisch ein, erläutern eine die Willensfreiheit verneinende und eine sie bejahende Auffassung des Menschen im Kontext von Entscheidungssituationen. Konkretisierte Urteilskompetenz: bewerten kriteriengeleitet und argumentierend die Tragfähigkeit der behandelten anthropologischen Positionen zur Orientierung in grundlegenden Fragen des Daseins, erörtern unter Bezugnahme auf die behandelte kulturanthropologische Position argumentativ abwägend die Frage nach dem Menschen als Natur- oder Kulturwesen, erörtern unter Bezugnahme auf die behandelten dualistischen und materialistisch-reduktionistischen Denkmodelle argumentativ abwägend die Frage nach dem Verhältnis von Leib und Seele, erörtern abwägend Konsequenzen einer deterministischen und indeterministischen Position im Hinblick auf die Verantwortung des Menschen für sein Handeln (u. a. die Frage nach dem Sinn von Strafe), erörtern unter Bezugnahme auf die deterministische und indeterministische Position argumentativ abwägend die Frage nach der menschlichen Freiheit und ihrer Denkmöglichkeit. Methoden- und Handlungskompetenzen ermitteln in philosophischen Texten das diesen jeweils zugrundeliegende Problem bzw. ihr Anliegen sowie die zentrale These (MK3), identifizieren in philosophischen Texten Sachaussagen und Werturteile, Begriffsbestimmungen, Behauptungen, Begründungen, Voraussetzungen, Folgerungen, Erläuterungen und Beispiele (MK4,) analysieren den gedanklichen Aufbau und die zentralen Argumentationsstrukturen in philosophischen Texten und interpretieren wesentliche Aussagen (MK5). stellen philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in diskursiver Form strukturiert und begrifflich klar dar (MK10). Handlungskompetenz beteiligen sich mit philosophischen Beiträgen an der Diskussion allgemein-menschlicher und gegenwärtiger gesellschaftlich-politischer Fragestellungen (HK4) vertreten im Rahmen rationaler Diskurse im Unterricht ihre eigene Position und gehen dabei auch argumentativ auf andere Positionen ein (HK3).

10 Unterrichtsvorhaben Q1.2 Lehrbuchanbindung (Zugänge (Cornelsen)/ mögliche Materialien Inhaltsfeld/inhaltliche Schwerpunkte Methoden- und Handlungskompetenzen UV IV-VI Ethik UV IV Grundsätze eines gelingenden Lebens (5 Stunden) UV V Nützlichkeit und Pflicht als ethische Prinzipien (15 Stunden) UV VI Verantwortung in ethischen Anwendungskontexten (12 Stunden) Insg. 32x67,5 min 2. Ethik (S ) 2.1 Wie kann das Leben gelingen 2.2 Die Frage nach der Moral Epikur Brief an Menoikeus (Kernstellen) 2.3 Glück für alle der Utilitarismus 2.4 Pflicht als moralisches Prinzip die Ethik Kants 2.5 Nutzen- oder Pflichtprinzip woran sich in schwierigen Entscheidungssituationen orientieren? 2.6 Freiheit als Grundlage der Ethik 2.7 Gefühl als Grundlage der Moral? 2.9 Mensch und Natur Positionen der Naturethik 2.10 Menschenwürde in der Medizinethik: Wie mit Embryonen umgehen? Inhaltsfeld 4: Werte und Normen des Handelns o Grundsätze eines gelingenden Lebens o Nützlichkeit und Pflicht als ethische Prinzipien o Verantwortung in ethischen Anwendungskontexten Sachkompetenz: rekonstruieren eine philosophische Antwort auf die Frage nach dem gelingenden Leben in ihren wesentlichen gedanklichen Schritten und ordnen sie in das ethische Denken ein, analysieren ethische Positionen, die auf dem Prinzip der Nützlichkeit und auf dem Prinzip der Pflicht basieren, in ihren wesentlichen gedanklichen Schritten, erläutern die behandelten ethischen Positionen an Beispielen und ordnen sie in das ethische Denken ein, analysieren und rekonstruieren eine Verantwortung in ethischen Anwendungskontexten begründende Position (u. a. für die Bewahrung der Natur bzw. für den Schutz der Menschenwürde in der Medizinethik) in ihren wesentlichen gedanklichen Schritten und erläutern sie an Beispielen. Urteilskompetenz: bewerten kriteriengeleitet und argumentierend die Tragfähigkeit der behandelten eudämonistischen Position zur Orientierung in Fragen der eigenen Lebensführung, bewerten kriteriengeleitet und argumentierend die Tragfähigkeit utilitaristischer und deontologischer Grundsätze zur Orientierung in Fragen moralischen Handelns, bewerten kriteriengeleitet und argumentierend die Tragfähigkeit der behandelten verantwortungsethischen Position zur Orientierung in Entscheidungsfeldern angewandter Ethik, erörtern unter Bezugnahme auf die behandelte verantwortungsethische Position argumentativ abwägend die Frage nach der moralischen Verantwortung in Entscheidungsfeldern angewandter Ethik. - beschreiben Phänomene der Lebenswelt vorurteilsfrei und sprachlich genau ohne verfrühte Klassifizierung (MK1), - arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien abstrahierend relevante philosophische Fragen heraus und erläutern diese (MK2), - bestimmen philosophische Begriffe mit Hilfe definitorischer Verfahren und grenzen sie voneinander ab (MK7), - argumentieren unter bewusster Ausrichtung an einschlägigen philosophischen Argumentationsverfahren (u.a. Toulmin- Schema) (MK8). - stellen argumentativ abwägend philosophische Probleme und Problemlösungsbeiträge, auch in Form eines Essays, dar (MK13). Handlungskompetenz - entwickeln auf der Grundlage philosophischer Positionen und Denkmodelle verantwortbare Handlungsoptionen für aus der Alltagswirklichkeit erwachsende Problemstellungen (HK1), - rechtfertigen eigene Entscheidungen und Handlungen durch plausible Gründe und Argumente und nutzen dabei das Orientierungspotential philosophischer Positionen und Denkmodelle (HK2).

11 Unterrichtsvorhaben Q2.1 Lehrbuchanbindung (Zugänge (Cornelsen)/ mögliche Materialien Inhaltsfeld/inhaltliche Schwerpunkte Methoden- und Handlungskompetenzen UV VI-IX Staatstheorie UV VI Antike Legitimationen des Staates (10 Stunden) UV VII Moderne Legitimationen (10 Stunden) UV VIII Konzepte sozialer Gerechtigkeit (10 Stunden) (6 Stunden) Insg. 36x67,5 min 3. Staatstheorie (S ) 3.1 Wie sähe der ideale Staat aus? unsere Utopie 3.2 Der Mensch als Teil der Gemeinschaft die antike Staatsphilosophie 3.3 Staat und Individuum die moderne bürgerliche Staatstheorie 3.4 Was ist eine gerechte Gesellschaft? John Rawls Eine Theorie der Gerechtigkeit (Teil I, Kap. I-III) fakultativ 3.5 Krieg und Frieden Fragen einer gewalt-freien Weltordnung Inhaltsfeld 5: Zusammenleben in Staat und Gesellschaft o Gemeinschaft als Prinzip staatsphilosophischer Legitimation o Individualinteresse und Gesellschaftsvertrag als Prinzip staatlicher Legitimation o Konzepte von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit o Bedingungen einer dauerhaften Friedensordnung in einer globalisierten Welt Sachkompetenz: stellen die Legitimationsbedürftigkeit staatlicher Herrschaft als philosophisches Problem dar und entwickeln eigene Lösungsansätze in Form von möglichen Staatsmodellen, rekonstruieren ein am Prinzip der Gemeinschaft orientier-tes Staatsmodell in seinen wesentlichen Gedankenschritten, analysieren unterschiedliche Modelle zur Rechtfertigung des Staates durch einen Gesellschaftsvertrag in ihren wesentlichen Gedankenschritten und stellen gedankliche Bezüge zwischen ihnen im Hinblick auf die Konzeption des Naturzustandes und der Staatsform her, erklären den Begriff des Kontraktualismus als Form der Staatsbegründung und ordnen die behandelten Modelle in die kontraktualistische Begründungstradition ein, analysieren und rekonstruieren eine staatsphilosophische Position zur Bestimmung von Demokratie und eine zur Bestimmung von sozialer Gerechtigkeit in ihren wesentlichen Gedankenschritten. Urteilskompetenz: erörtern abwägend anthropologische Voraussetzungen der behandelten Staatsmodelle und deren Konsequenzen, bewerten die Überzeugungskraft der behandelten kontraktualistischen Staatsmodelle im Hinblick auf die Legitimation eines Staates angesichts der Freiheitsansprüche des Individuums, bewerten kriteriengeleitet und argumentierend die Tragfähigkeit der behandelten kontraktualistischen Staatsmodelle zur Orientierung in gegenwärtigen politischen Problemlagen, bewerten kriteriengeleitet und argumentierend die Tragfähigkeit der behandelten Konzepte zur Bestimmung von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit, erörtern unter Bezugnahme auf die behandelten Positionen zur Bestimmung von Demokratie und sozialer Gerechtigkeit argumentativ abwägend die Frage nach dem Recht auf Widerstand in einer Demokratie. - identifizieren in philosophischen Texten Sachaussagen und Werturteile, Begriffsbestimmungen, Behauptungen, Begründungen, Voraussetzungen, Folgerungen, Erläuterungen und Beispiele (MK4) - stellen philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in diskursiver Form strukturiert und begrifflich klar dar (MK10), - stellen philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in präsentativer Form (u.a. Visualisierung, bildliche und szenische Darstellung) dar (MK11), - geben Kernaussagen und Gedanken- bzw. Argumentationsgang philosophischer Texte in eigenen Worten und distanziert, unter Zuhilfenahme eines angemessenen Textbeschreibungsvokabulars, wieder und belegen Interpretationen durch korrekte Nachweise (MK12). Handlungskompetenz - entwickeln auf der Grundlage philosophischer Positionen und Denkmodelle verantwortbare Handlungsoptionen für aus der Alltagswirklichkeit erwachsende Problemstellungen (HK1), - beteiligen sich mit philosophischen Beiträgen an der Diskussion allgemein-menschlicher und gegenwärtiger gesellschaftlichpolitischer Fragestellungen (HK4), - stellen argumentativ abwägend philosophische Probleme und Problemlösungsbeiträge, auch in Form eines Essays, dar (MK13).

12 Unterrichtsvo rhaben Q2.2 UV X-XI Wissenschaftstheorie U X Erkenntnist heoretische Grundlagen (12 Stunden) U XI Der wissenschaftliche Anspruch auf Gewissheit (12 Stunden) Insg. 24x67,5 min Lehrbuchanbindung (Zugänge (Cornelsen)/ mögliche Materialien 4. Die Wissenschaft (S ) 4.2 John Locke: Erfahrung als Grundlage des Wissens 4.4 Platon: Die Ideen als die Strukturen der Welt ( ) 4.5 Der Rationalismus: Die Welt als Konstruktion der Vernunft 4.6 Immanuel Kant: Das Erkenntnisvermögen als Struktur der Welt 4.7 Objektive Erkenntnis in den Naturwissenschaften die moderne Wissenschaftstheorie Popper Logik der Forschung (Kernstellen: Erster Teil: Einführung, I. Kapitel) Inhaltsfeld/inhaltliche Schwerpunkte Inhaltsfeld 6: Geltungsansprüche der Wissenschaften o Erkenntnistheoretische Grundlagen der Wissenschaften o Der Anspruch der Naturwissenschafte n auf Objektivität Sachkompetenz: stellen die Frage nach dem besonderen Erkenntnis- und Geltungs-anspruch der Wissenschaften als erkenntnistheoretisches Problem dar und erläutern dieses an Beispielen aus ihrem Unterricht in verschiedenen Fächern, analysieren eine rationalistische und eine empiristische Position zur Klärung der Grundlagen wissenschaftlicher Erkenntnis in ihren wesentlichen argumentativen Schritten und grenzen diese voneinander ab, rekonstruieren ein den Anspruch der Naturwissenschaften auf Objektivität reflektierendes Denkmodell in seinen wesentlichen argumentativen Schritten und erläutern es an Beispielen aus der Wissenschaftsgeschichte, erklären zentrale Begriffe des behandelten wissenschaftstheoretischen Denkmodells. Urteilskompetenz: beurteilen die argumentative Konsistenz der behandelten rationalistischen und empiristischen Position, erörtern abwägend Konsequenzen einer empiristischen und einer rationalistischen Bestimmung der Grundlagen der Naturwissenschaften für deren Erkenntnisanspruch, erörtern abwägend erkenntnistheoretische Voraussetzungen des behandelten wissenschaftstheoretischen Modells und seine Konsequenzen für das Vorgehen in den Naturwissenschaften, erörtern unter Bezug auf das erarbeitete wissenschaftstheoretische Denkmodell argumentativ abwägend die Frage nach der Fähigkeit der Naturwissenschaften, objektive Erkenntnis zu erlangen. Methoden- und Handlungskompetenzen - arbeiten aus Phänomenen der Lebenswelt und präsentativen Materialien abstrahierend relevante philosophische Fragen heraus und erläutern diese (MK2), - recherchieren Informationen, Hintergrundwissen sowie die Bedeutung von Fremdwörtern und Fachbegriffen unter Zuhilfenahme von (auch digitalen) Lexika und fachspezifischen Nachschlagewerken (MK9), - entwickeln mit Hilfe heuristischer Verfahren (u.a. Gedankenexperimenten, fiktiven Dilemmata) eigene philosophische Gedanken und erläutern diese (MK6). - stellen philosophische Sachverhalte und Zusammenhänge in diskursiver Form strukturiert und begrifflich klar dar (MK10), - geben Kernaussagen und Gedanken- bzw. Argumentationsgang philosophischer Texte in eigenen Worten und distanziert, unter Zuhilfenahme eines angemessenen Textbeschreibungsvokabulars, wieder und belegen Interpretationen durch korrekte Nachweise (MK12). Handlungskompetenz: - vertreten im Rahmen rationaler Diskurse im Unterricht ihre eigene Position und gehen dabei auch argumentativ auf andere Positionen ein (HK3).

13 2.2 Grundsätze der fachdidaktischen und fachmethodischen Arbeit Didaktisch-methodischen Grundsätze: 1. Geeignete Problemstellungen zeichnen die Ziele des Unterrichts vor und bestimmen die Struktur der Lernprozesse. 2. Inhalt und Anforderungsniveau des Unterrichts entsprechen dem Leistungsvermögen der Schülerinnen und Schüler. 3. Die Unterrichtsgestaltung ist auf die Ziele und Inhalte abgestimmt. 4. erreichen einen Lernzuwachs. 5. Der Unterricht fördert eine aktive Teilnahme der Schülerinnen und Schüler. 6. Der Unterricht fördert die Zusammenarbeit zwischen den Schülerinnen und Schüler und bietet ihnen Möglichkeiten zu eigenen Lösungen. 7. Der Unterricht berücksichtigt die individuellen Lernwege der einzelnen Schülerinnen und Schüler. 8. erhalten Gelegenheit zu selbstständiger Arbeit und werden dabei unterstützt. 9. Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Partner- bzw. Gruppenarbeit. 10. Der Unterricht fördert strukturierte und funktionale Arbeit im Plenum. 11. Primäre Unterrichtsmedien bzw. -materialien sind philosophische, d. h. diskursiv-argumentative Texte, sog. präsentative Materialien werden besonders in Hinführungs- und Transferphasen eingesetzt. 12. Im Unterricht ist genügend Raum für die Entwicklung eigener Ideen; diese werden in Bezug zu den Lösungsbeiträgen der philosophischen Tradition gesetzt. 13. Eigene Beurteilungen und Positionierungen werden zugelassen und ggf. aktiv initiiert, u. a. durch die Auswahl konträrer philosophischer Ansätze und Positionen. 14. Der Unterricht fördert, besonders in Gesprächsphasen, die sachbestimmte, argumentative Interaktion der Schülerinnen und Schüler. 15. Die für einen philosophischen Diskurs notwendigen begrifflichen Klärungen werden kontinuierlich und zunehmend unter Rückgriff auf fachbezogene Verfahren vorgenommen. 16. Die Fähigkeit zum Philosophieren wird auch in Form von kontinuierlichen schriftlichen Beiträgen zum Unterricht (Textwiedergaben, kurze Erörterungen, Stellungnahmen usw.) entwickelt. 17. Unterrichtsergebnisse werden in unterschiedlichen Formen (Tafelbildern, Lernplakaten, Arbeitsblättern, Protokollen) gesichert. 18. Zur Vorbereitung auf die Operatoren und Aufgabenarten der Klausuren und der Abiturprüfung werden diese anhand von Musterklausuren und deren Bewertungskriterien in schriftlichen Übungen trainiert und überarbeitet. 19. Die wird durch den übenden Umgang mit verschiedenen fachphilosophischen Methoden und die gemeinsame Reflexion auf ihre Leistung entwickelt. 20. Im Unterricht herrscht eine offene, intellektuelle Neugierde vorlebende Atmosphäre, es kommt nicht darauf an, welche Position jemand vertritt, sondern wie er sie begründet.

14 2.3 Leistungsbewertung im Fach Philosophie am St.-Franziskus-Gymnasium: 1. Grundlagen Grundlagen sind die im Beurteilungsbereich Schriftliche Arbeiten" und im Bereich Sonstige Leistungen" erbrachten Leistungen. Die Bewertung bezieht sich auf die im Unterricht vermittelten Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten. 2. Kriterien Beurteilt werden Umfang und Selbständigkeit der Leistung und die richtige Anwendung der Kenntnisse, Fähigkeiten und Fertigkeiten sowie die Art der Darstellung. 3. Schriftliche Arbeiten: Klausuren Jgst Zahl 1 (2. Quartal) (1 kann durch Facharbeit ersetzt werden) 2 1 (nur für SuS mit 3. Abiturfach Dauer 90 min 90 min Gk 135 min Gk 135 min Gk 135 min Gk 180 min + 30 min Auswahlzeit 3.1 Die Aufgabenstellung Die Aufgabenstellung orientiert sich an den für die Abiturprüfung vorgesehenen Aufgabenarten (A-I) auch in Kombination auf der Basis (1) eines philosophischen Textes (2) mehrerer philosophischer Texte (3) einer oder mehrere philosophischer Aussagen (4) eines philosophischen Problems. Sie ist so zu formulieren, dass bei ihrer Bearbeitung die notwendige Balance zwischen reproduktiven Leistungen und selbständigen Denkleistungen eingehalten werden kann. Eine bloße Paraphrasierung der Textvorlage ist im Bereich des Begreifens keine ausreichende Leistung. 3.2 Vorrangige Beurteilungskriterien sind: (1) die Beachtung der Arbeitsaufträge (2) die Korrektheit, die Komplexität und Differenziertheit der inhaltlichen Ausführungen (3) der Grad der Selbständigkeit und der Richtigkeit in der Anwendung von Kenntnissen und Methoden (4) die begriffliche Klarheit und sprachliche Angemessenheit in der Darstellung. Bei allen Klausuren müssen die Bewertungskriterien angegeben werden. Die Korrekturen der Klausuren werden in der Oberstufe mit Hilfe der aus dem Zentralabitur bekannten Bewertungsraster vorgenommen, um auf diese Weise möglichst einheitliche und für die Schülerinnen und Schüler transparente Bewertungskriterien sicherzustellen. 4. Sonstige Leistungen Zu den sonstigen Leistungen zählen Beiträge zum Unterricht, vorbereitete, in abgeschlossener Form eingebrachte Elemente zur Unterrichtsarbeit (wie z. B. Protokoll, Referat, Hausaufgaben, Projekte) und schriftliche Übung. 4.1 Prinzipien der Bewertung Bewertet werden die Verstehens- und Darstellungsleistung mündlicher wie schriftlicher Beiträge in Hinsicht auf Qualität und Kontinuität im unterrichtlichen Zusammenhang. 5. Halbjahresnote Die Leistungen der Bereiche Klausuren und sonstige Mitarbeit werden in Entsprechung zu den unterrichtlichen Anforderungen und gemessen an den Lernzielen des Unterrichts benotet. Beide Beurteilungsbereiche werden bei der Leistungsfestsetzung angemessen bewertet ( 48 Abs. 2 SchulG).

15 3. Qualitätssicherung und Evaluation: Zur Qualitätssicherung und -entwicklung des Philosophieunterrichts auf der Grundlage des schulinternen Lehrplans werden die Vorgaben bei der Durchführung, in der Planung und Bewertung auf ihre Stimmigkeit, Anwendbarkeit und ihren Umfang überprüft und ggf. Fehler oder Verbesserungsvorschläge markiert und festgehalten, um entsprechende Regelungen und Verbesserungen in der Fachschaft spätestens zu Beginn des neuen Schuljahrs vereinbaren zu können. Auf dieser Basis wird der schulinterne Lehrplan kontinuierlich evaluiert und ggf. revidiert.

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